COMMISSION CUCHAULE AOP ENTWURF DES PFLICHTENHEFTES 18.03.2015 Cuchaule (Safranbrot) Sektion 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Name und Schutz Cuchaule (Safranbrot): Geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) Artikel 2 Geografisches Gebiet 1 Das geografische Gebiet der Cuchaule ist der Kanton Freiburg. Die Produktion von Weizen, Milch, Butter und Eiern und deren Verarbeitung zur Cuchaule finden im geografischen Gebiet statt. 2 Das Mahlen des Weizens ist auch in Granges-près-Marnand, Gemeinde Valbroye, Waadt, zulässig, sofern die Mühle die Rückverfolgbarkeit des im Kanton Freiburg produzierten Weizens gewährleistet. Sektion 2 Beschreibung des Erzeugnisses Artikel 3 Physische Merkmale 1 Die Cuchaule hat ein maximal Gewicht von 1 kg mit einem Toleranzwert von plus oder minus 10%. Ihre Form ist rund, leicht abgeflacht, mit rautenförmigen Einschnitten in der Kruste. Ihre äussere Farbe ist goldbraun, glänzig; im Innern ist sie safran-gelb. 2 Die Beschaffenheit der Cuchaule ist regelmäßige porös; sie ist weich und schmilzt im Mund; die Kruste ist dünn, knusprig und geschmeidig. Artikel 4 Organoleptische Beschreibung Ihr Geschmack zeichnet sich durch Aromen von Butterhefeteiggebäck, Zucker und Safran aus. Sektion 3 Beschreibung der Herstellungsmethode Artikel 5 Rohstoffe 1 Weizenmehl, Vollmilch, Butter, ganze Eier, Zucker, Salz, frische Backhefe und Safran sind die einzigen verwendeten Rohstoffe. 1/4 2 Der Weizen muss umweltfreundlich (ökologischer Leistungsnachweis und Extenso-1 bzw. Bio-Normen) hergestellt werden. 3 Bei der Annahme muss der Weizen folgende Mindestwerte aufweisen: Spezifisches Gewicht 77 kg/hl - Fallzahl 220 s - Proteingehalt 11.0% Artikel 6 Qualität des Ausgangsmaterials 1 Weissmehl von Backqualität Typ 400, oder Weissmehl von Backqualität Typ 550 2 Feinkristallzucker 3 Koch- oder Käsereibutter 4 Safran 100% rein, Pulver oder Fäden Artikel 7 Vorteig oder Poolisch Zugelassen ist die Beimischung eines Vorteiges (Sauerteiges) bis maximal 10% des Teiggewichtes vor dem Backen. Der Vorteig stammt aus der letzten Cuchaule Produktion. Die Verwendung eines Poolisch aus Bestandteilen der Cuchaule-Rezeptur ist ebenfalls möglich. Artikel 8 1 Zutaten Teigzusammensetzung Vollmilch Weizenmehl Butter Kristallzucker Kochsalz Reiner Safran (Fäden oder Pulver) Backhefe Ganze Eier Sauerteig oder Vorteig (optional) 2 Die 1‘000 g 2'000 - 2'200 g 200-300 g 200-300 g 30 bis 40 g 0,5 bis 1 g mindestens 0,15% der Masse 50-100 g 50-100 g ≤ 400 g bis zu 10% der Masse Zugabe von anderen Bestandteilen oder Zusatzstoffen ist nicht erlaubt. 3 Glanz Ganze Eier oder Eigelb aufgeschlagen 1 Anbau mit Verzicht auf folgende Hilfsmittel : Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Simulatoren der natürlichen Abwehrkräfte, Insektizide. 2/4 Artikel 9 Herstellungsschritte bis zum Backen Die folgenden Etappen charakterisieren die Herstellung der Cuchaule a) Kneten: Die trockenen Bestandteile und die Milch mechanisch oder manuell vorsichtig zu einer homogenen Masse vermischen. Anschliessend die Butter zugeben und kräftig kneten bis ein geschmeidiger Teig entsteht. b) Gärung: Der Teig soll mindestens 3 Stunden (zwischen Fertigstellung des Teigs und Backen) gären. c) Formen: Die Teiglinge werden zu Halbkugeln geformt. d) Stückgare: Die Teiglinge müssen mindestens 30 Minuten ruhen, bevor sie mit Eigelb bestrichen und mit einem Messer rautenförmig eingeschnitten werden. e) Backen: Bei mittlerer Temperatur und offener Ofentür ungefähr 30 bis 40 Minuten für eine Cuchaule von 500 Gramm. Die Backzeit wird dem Format der Cuchaule angepasst. Sektion 4 Test des Endproduktes Artikel 10 Beurteilungskriterien der Cuchaule Die Cuchaule wird nach folgenden Kriterien beurteilt: a) Form und Volumen b) Äussere Farbe und Einschneidung (Rauten) c) Farbe des Brotteigs d) Beschaffenheit des Brotteigs, Reaktion im Mund e) Aroma und Geschmack Die Taxierung besteht aus einer 100-Punkte-Skala. Um sich als Cuchaule zu qualifizieren, müssen die Proben eine Mindestpunktzahl von 78 Punkten erreichen. Sektion 5 Etikettierung, Verkaufsfrist und Zertifizierung Artikel 11 Etikettierung Alle unter der Bezeichnung Cuchaule verkauften Gebäcke führen ein Lebensmittelchip mit dem Vermerk GUB, welcher in Verantwortung der Zertifizierungsstellen vertrieben wird. Artikel 12 Verkaufsfrist Die Cuchaule wird innert 48 Stunden nach dem Backen verkauft. 3/4 Artikel 13 Zertifizierungsstelle 1 Die Zertifizierung wird durch ProCert oder die Interkantonale Zertifizierungsstelle OIC vorgenommen. 2 Die Mindestanforderungen werden in einem für die gesamte Branche gültigen Kontrollhandbuch festgehalten. 4/4