Gefahrenhinweiskarte Naturgefahren im Kanton Basel

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Gefahrenhinweiskarte
Naturgefahren Basel-Landschaft
Gefahrenhinweiskarte Naturgefahren
im Kanton Basel-Landschaft
Kurzbericht
Dezember 2005
Gefahrenhinweiskarte Naturgefahren
im Kanton Basel-Landschaft
Arbeitsgemeinschaft Geo7, Niederer-Pozzi
Geotest, Holinger
1. Einleitung
Ausgangslage
Die fortschreitende bauliche Erschliessung unseres Landes führt zu
einer zunehmenden Exposition von Sachwerten und Menschen gegenüber Naturgefahren. Das Schadenpotenzial wächst und die Verletzlichkeit von Werten wird grösser. Gleichzeitig beobachtet man in
der Bevölkerung eine abnehmende Risikoakzeptanz auch gegenüber
Naturgefahren.
Im Sinne eines guten Risikomanagements gilt es, Gefahren zu erkennen und ihre Wirkung auf Werte zu analysieren, damit geeignete
Massnahmen zu deren Schutz getroffen werden können.
Übersicht Naturgefahrenpotenziale
Der Kanton Basel-Landschaft ist ebenfalls mit Naturereignissen konfrontiert. Eine flächendeckende Übersicht über mögliche Naturgefahren fehlte bisher. Daraus entstand das Bedürfnis, einen Überblick
über die vorhandenen Gefahrenpotenziale sowie davon betroffene
Schadenpotenziale in Form einer Gefahrenhinweiskarte zu erstellen.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber trägt der Forderung nach Erkennung von Naturgefahren Rechnung, indem er die Kantone und Gemeinden verpflichtet,
Grundlagen (Gefahrenkarten und Gefahrenkataster) für den Schutz
vor Naturereignissen zu erstellen (Eidg. Waldgesetz, Wasserbaugesetz und Raumplanungsgesetz).
2. Zielsetzung
Planungsinstrument auf
der Stufe Richtplan
Ziel der Gefahrenhinweiskarte Naturgefahren Basel-Landschaft ist
die Erstellung eines Planungsinstrumentes auf der Ebene Richtplan.
Die Gefahrenhinweiskarte soll aufzeigen, welche Flächen potenziell
durch Naturgefahren bedroht sind, also einen Überblick über Gefahrenarten und davon betroffene Gefahrenräume liefern. Sie dient zudem der Festlegung von Prioritäten zur Erarbeitung detaillierter Gefahrenkarten auf der Stufe Ortsplanung.
Bearbeitete Naturgefahren
Die Gefahrenhinweiskarte soll die Gefährdung durch folgende Prozesse aufzeigen:
- Hochwasser / Murgang (Überschwemmung, Übersarung, Murgang, Ufererosion)
- Sturz- und Rutschgefahren (Stein-, Blockschlag, Felsrutschung,
spontane und permanente Lockergesteinsrutschungen)
- Einsturz / Absenkung (Dolinen)
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Geotest, Holinger
3. Auftrag
Auftrag
Aufgrund der oben erwähnten gesetzlichen Grundlagen erteilte die
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung im Vertrag vom
16.04.2004 der Arbeitsgemeinschaft Geo7 / Niederer + Pozzi /
GEOTEST / Holinger den Auftrag zur Erstellung der Gefahrenhinweiskarte für den Kanton Basel-Landschaft.
Ausarbeitung
Die Gefahrenhinweiskarte des Kantons Basel-Landschaft wurde in
den Jahren 2004/2005 für das gesamte Kantonsgebiet und sämtliche
Naturgefahren erarbeitet.
Projektleitung
Die Projektführung liegt bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung sowie folgenden Amtsstellen:
- Forstamt beider Basel
- Amt für Raumplanung
- Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau
- Vermessungs- und Meliorationsamt, Fachstelle Melioration
Bearbeitung
Das Projektteam besteht aus vier Firmen:
- Geo7 AG, 3012 Bern
(Projektleitung, Prozesse Murgang, Übersarung, Überschwemmung bei steilen Fliessgewässer)
- GEOTEST AG, 3052 Zollikofen
(Prozesse Stein-/Blockschlag, Spontanrutschungen, Kartographie)
- Niederer + Pozzi Umwelt AG, 8730 Uznach
(Prozess Hochwasser bei flachen Fliessgewässern)
- Holinger AG, 4410 Liestal
(geologische Grundlagen, Prozesse Felsrutschung, permanente
Rutschungen, Einsturz / Absenkung)
4. Beschreibung der Naturgefahrenprozesse
Überflutung
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Von Überflutung spricht man, wenn eine Landfläche ausserhalb des
Gerinnebettes mit Wasser (und oft auch mit Feststoffen) bedeckt
wird. Oft spielen begleitende Prozesse wie das Mitführen von
Schwemmholz, Geschiebeablagerung, Ufererosion oder Dammbrüche eine entscheidende Rolle. Die Gefährdung bzw. Hauptschadenwirkung ergibt sich durch grössere Wassertiefen, starke Strömungen, oft auch Erosion. Entsprechend wird zwischen statischer (geringe Fliessgeschwindigkeit) und dynamischer (hohe Fliessgeschwindigkeit) Überflutung unterschieden.
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Übersarung
Unter Übersarung versteht man die Ablagerung von Feststoffen
durch fliessende Wassermassen («fluvialer Geschiebetransport»)
ausserhalb des Gerinnes, meist im Bereich von WildbachSchwemmkegeln.
Murgänge
Murgänge sind schnell fliessende Gemische von Wasser und Feststoffen mit einem hohen Feststoffanteil von ca. 30 – 60 %. Sie bewegen sich mindestens während der Anriss- und Transitphase meist
in Gerinnen. Im Kegelbereich sowie auf flacheren Gerinnestrecken
(Gefälle < 20 %) kommen Murgänge zum Stillstand. Die Hauptschadenwirkung ergibt sich einerseits aus der Stosswirkung der Murgangstirn, welche durch mitgeführte Einzelblöcke noch verstärkt wird,
und andererseits aus den mächtigen Ablagerungen von Geröll und
Schutt. Talwärts von Murablagerungen spielen sich in der Regel Überschwemmungs-, Übersarungs- und Erosionsprozesse ab.
Rutschungen
Rutschungen sind hangabwärts gerichtete Bewegungen von Hangteilen aus Fels- und/oder Lockergesteinen an mässig bis stark geneigten Böschungen. Sie sind Ergebnis eines Scherbruches an der
Untergrenze der bewegten Masse. Viele Rutschungen sind alt und
heute weitgehend ruhig («schlafend»), können aber allmählich oder
plötzlich neu belebt werden. Bei Rutschungen spielt Wasser meist
eine entscheidende Rolle, sei es durch die Wirkung des Porenwasserdrucks, von Sickerströmung oder der Druckwirkung quellender
Tonminerale. Die Klassierung von Rutschungen erfolgt anhand des
Materials (Lockermaterial-, Felsrutschungen), der Gründigkeit (flach-,
mittel-, tiefgründig), der Dauer der Rutschphasen (spontane, permanente Rutschungen) und der Rutschgeschwindigkeit.
Stein- und Blockschlag
Stein- und Blockschlag sind charakterisiert durch mehr oder weniger
isolierte Sturzbewegungen von Einzelkomponenten von bis zu mehreren Kubikmetern Grösse. Es werden Geschwindigkeiten bis zu
30 m/s erreicht. Bei Hangneigungen unter ca. 30° kommen bewegte
Steine und Blöcke im Allgemeinen zum Stillstand. Wald kann die kinetische Energie der Blöcke stark reduzieren.
Felssturz
Beim Felssturz löst sich ein grösseres, in sich mehr oder weniger
fragmentiertes Gesteinspaket «en bloc» aus dem Gebirgsverband
und stürzt ab. Das verlagerte Volumen liegt meist zwischen 100 und
mehreren 100'000 m3 pro Ereignis. Im Gegensatz zum Bergsturz
sind die Interaktionen zwischen den Sturzkomponenten und der dabei entstehende Energieaustausch relativ gering. Die Verlagerungsgeschwindigkeit liegt häufig im Bereich zwischen 10 und 40 m/s.
Einsturz (Dolinen)
Dolinen (Einsturztrichter) sind Ausdruck einer spontanen oder kontinuierlichen Absenkung der Geländeoberfläche infolge des Nachbruches unterirdischer Lösungshohlräume (Karst). Die Hohlräume ihrerseits sind das Produkt langfristiger Lösung vergleichsweise leicht löslicher, gesteinsbildender Minerale wie Calcit, Dolomit, Gips oder
Steinsalz durch zirkulierendes Sicker- und Grundwasser (Subrosion).
Entsprechend sind Einstürze bzw. Absenkungen auf die Verbreitungsgebiete verkarstungsfähiger Gesteine beschränkt. Die Schadenwirkung ergibt sich durch Einstürze und Absenkungen und betrifft
insbesondere Gebäude und Infrastruktur.
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5. Ausscheidung und Darstellung der Prozessräume
5.1 Ausscheidung
Computergestütztes Verfahren und gutachterliche Bearbeitung
Die Prozessflächen Sturz, Spontanrutschungen, Murgang, Übersarung und teilweise Überflutung wurden durch computergestützte
Modellierungen erstellt. Eine wichtige Grundlage war dabei das digitale Höhenmodell des Kantons Basel-Landschaft (DHM10). Permanente Rutschungen konnten nicht computergestützt bearbeitet werden. Sie wurden aufgrund bestehender geologischer Grundlagen
erfasst. Überschwemmungsgebiete der flachen Fliessgewässer
wurden mit ergänzenden Berechnungen und im Gelände gutachterlich abgegrenzt.
Die angewendeten Methoden zur Ausscheidung der potentiellen
Gefahrengebiete ergeben eine einheitliche, objektive, nachvollziehbare und transparente Gefahrenbeurteilung.
Grösstenteils keine Berücksichtigung bestehender
Schutzbauten
Fehler bedingt durch Eingabedaten
Überprüfung der Resultate
Die vielerorts bestehenden Verbauungen gegen Rutschungen,
Steinschlag und Hochwasser wurden mit Ausnahme der Verbauungen an flachen Gewässern bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt.
Es wurden lediglich Schutzbauten berücksichtigt, welche sich morphologisch im DHM abzeichnen, das heisst grössere Geländeschüttungen, wie z.B. Schutzwälle, Schutzdämme, Ufermauern und ähnliche. Die Berücksichtigung der übrigen Schutzbauten muss auf
Stufe Gefahrenkarte erfolgen.
Obschon die Modellrechnungen an sich fehlerfrei arbeiten, können
Fehler auftreten. Diese können z.B. durch Ungenauigkeiten im Höhenmodell (10 m-Raster), im Gewässernetz oder durch zu geringen
Detaillierungsgrad der geologischen Grundlagendaten bedingt sein.
Die Modellierungsergebnisse wurden teilweise anhand von Feldbegehungen überprüft.
5.2 Darstellung
Räumliche und thematische
Trennung auf sechs Kartenblätter 1:25’000
Die Gefahrenhinweiskarte wurde auf zwei Kartenblätter (Blatt West,
Blatt Ost) aufgeteilt.
Zur besseren Lesbarkeit wurden die Inhalte der Gefahrenhinweiskarte zudem nach Gefahrenprozessen auf drei Themenkarten
1:25'000 aufgetrennt:
- Karte Sturzprozesse (Steinschlag, Felssturz)
- Karte Rutschungen und Einsturz (spontane Rutschungen, permanente Rutschungen, Felsrutschungen, Dolinen/Einsturzgefahr)
- Karte Wassergefahren (Murgang, Übersarung, Überflutung)
Es ergeben sich sechs Einzelkarten.
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Legende siehe Titelblatt
Karten
Die Prozessräume sind als umrahmte oder ausgefüllte Flächen
dargestellt. Bei der Farbwahl wurden – soweit möglich – die Standards des «Symbolbaukastens zur Kartierung der Phänomene»
(BUWAL/BWG, 1995) verwendet. Jedes Kartenblatt ist mit einer
prozessspezifisch ausgestalteten Legende versehen.
Methodik
Die zur Ausscheidung der Prozessbereiche angewandten Methoden und Modelle sind auf dem Kartentitelblatt kurz zusammengefasst. Für detailliertere Angaben wird auf den umfangreichen Erläuterungsbericht verwiesen.
6. Resultate
Steinschlag
Im Kanton Basel-Landschaft sind rund 25.6 km2 Fläche durch Steinund Blockschlag betroffen. Davon sind
2.8 km2 Ausbruchzonen 'Fels'
6.5 km2 Ausbruch 'Schuttwald'
16.3 km2 Transit- und Ablagerungsgebiete
Die Modellierungsresultate zeigen eine Gliederung des Kantons in
einen Nord- und Süd-/Südwestteil. Der südlichste Kantonsteil (Faltenjura) sowie das Laufental mit Seitentälern (Steilstufen Tafeljura)
weisen eine flächenmässig grössere Gefährdung durch Stein- und
Blockschlag auf als der nördliche und nordöstliche Kantonsteil.
Generell liegt ein Grossteil des Prozessraumes Stein-/Blockschlag
ausserhalb der Siedlungsgebiete, wodurch nur wenige potentielle
Konflikte mit der Raumnutzung resultieren und somit seine Bedeutung für nachfolgende Detailabklärungen (Gefahrenkarten) im Vergleich zu den anderen Naturgefahren stark zurücktritt.
Spontane Rutschungen
Die modellierte Fläche 'spontane Rutschungen' im Kanton BaselLandschaft beträgt 103 km2, was etwa 20% der Kantonsfläche entspricht. Der relativ hohe Flächenanteil resultiert aus eher pessimistischen Annahmen wie sie für eine Bearbeitung auf Stufe Gefahrenhinweis zweckmässig sind.
Die grossen Flächenanteile der modellierten spontanen Rutschungen
liegen meist ausserhalb der Siedlungszonen, jedoch werden im ganzen Kantonsgebiet lokal Siedlungen / Häuser und Verbindungswege
(Schadenpotential) vom Prozess tangiert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Rutschprozesse auf Stufe Gefahrenhinweis, wegen der mehrheitlich fehlenden Feldkartierungen sowie wenig detaillierten Modellparametern, nur mit einer gewissen Unschärfe beurteilt werden können.
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Permanente Rutschungen
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Ein Potential für permanente Rutschungen besteht für gut die Hälfte
der Fläche des Kantons Basel-Landschaft. Der Grund dafür liegt in
der weiten Verbreitung von zur tiefgründiger Verwitterung und Rutschung neigenden Tonsteinen und Mergeln im Felsuntergrund in
Verbindung mit einem ausgeprägten Oberflächenrelief. Grundsätzlich
kritisch zu bewerten, sind alle Gebiete, deren Untergrund von Gesteinen des Mittleren Muschelkalks, des Keupers, des Opalinustons,
der Oxford- und Callovientone, der Effinger Schichten, der MelettaSchichten sowie der Cyrenenmergel eingenommen werden und deren Oberfläche stärker geneigt ist als 20°.
Die erwiesenen Rutschungen, soweit sie aus bestehenden geologischen Karten hervorgehen, nehmen auf der Gefahrenhinweiskarte
eine Fläche von 8,0 km2 bzw. 1,5% des Kantonsgebietes ein. Vor allem wegen der Informationslücken im Bereich der Kartenblätter Sissach und Hauenstein, wie auch wegen des Umstandes, dass in den
Karten vorwiegend aktive Rutschungen verzeichnet sind, dürften die
effektiv von permanenten, tiefgründigen Rutschungen betroffenen
Flächen tatsächlich deutlich grösser sein.
Felsrutschungen
Auf einer Fläche von 9,8 km2 bzw. 2% des Kantonsgebietes besteht
ein Potential für Felsrutschungen. Da der Prozesse nur unter der
Voraussetzung einer Neigung der Schichten von wenigstens 20° auftreten kann, liegen die fraglichen Gebiete vor allem in dem im Faltenjura gelegenen Anteil des Kantons namentlich den Gebieten um den
Blauen, den Passwang und den Hauenstein sowie im Oberen Laufental (Südrand Laufener Becken). Nördlich bzw. ausserhalb des Faltenjura ist mit Felsrutschungen nur lokal im Bereich von flexurartigen
Schichtverbiegungen sowie von tektonischen Störungen mit ausgeprägter Verschleppung der Schichten zu rechnen so z.B. an der Ostflanke des Unteren Birstales (Flexur am östlichen Rand des Oberrheingraben), östlich des Wartenberg (östliche Randstörung Wartenberggraben) sowie südlich Maisprach (Bruchzone von ZeiningenWehr).
Erwiesene bzw. kartierte Sackungen als Phänomen früherer Felsrutschungen machen auf der Gefahrenhinweiskarte 1,3 km2 bzw. 0,2%
des Kantonsgebietes aus. Allerdings dürften diese tatsächlich viel
weiter verbreitet sein, da sich Sackungsmassen durch die Bedeckung mit quartären Sedimenten vielerorts der Kartierung entziehen
bzw. nicht im vollen Ausmass bekannt sind.
Die parallele Darstellung der modellierten spontanen Rutschungen,
der gutachterlich aufbereiteten permanenten Rutschungen und potentiellen Felsrutschungen sowie des kantonsweiten Ereigniskatasters auf der Gefahrenhinweiskarte gibt jedoch einen guten Überblick
der potentiellen Rutschgefährdung im Kanton.
Dolinen und Einsturzgefahr
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Auf etwa ¾ der Kantonsfläche besteht ein Potential für Einsturz bzw.
Absenkung infolge der Verbreitung verkarstungsfähiger Gesteine im
Felsuntergrund. Die Verteilung innerhalb des Kantonsgebietes bildet
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sehr deutlich die tektonische Gliederung ab, da im Bereich des
Rheintalgrabens – zumindest in Oberflächennähe - praktisch keine
verkarstungsfähigen Gesteine auftreten, dagegen im Bereich des
angrenzenden Tafel- und Faltenjuras sehr häufig sind.
Soweit überhaupt dokumentiert liegen Dolinen i.e.S als Ausdruck
spontaner Einstürze in Gebieten, wo die verkarstungsfähigen Festgesteine lediglich in geringer Mächtigkeit mit quartären Sedimenten
bedeckt sind. Dabei treten besonders die im Blauengebiet und im
südlich anschliessenden Laufener Becken an der Oberfläche anstehenden Kalke des Malm (Rauracien, Sequanien), sowie die im östlichen Kanonsteil häufiger oberflächlich vorkommenden Kalke des
Oberen Muschelkalks sowie des Hauptrogenstein und die gipsführenden Mergel des Gipskeupers in Erscheinung. Im Bereich des
Rheintales hingegen, wo der tiefere Untergrund beinahe flächendeckend von verkarstungsfähigen Gesteinen eingenommen wird, sind
kaum Dolinen kartiert oder spontane Einstürze registriert. Die angesichts der mächtigen Überdeckung mit Schottern hier eher zu erwartenden flächenhaften, kontinuierlichen Absenkungen können entweder direkt beobachtet bzw. gemessen oder anhand der Morphologie
der Schotterbasis bzw. Felsoberfläche rekonstruiert werden. Solche
Absenkungen traten und treten v. a. im Gebiet Muttenz - Schweizerhalle auf.
Übersarung, Überschwemmung, Murgang
Steile Fliessgewässer
Im Kanton Basel-Landschaft sind rund 11.6 km2 (2.3%) der Kantonsfläche durch Wasserprozesse aus den steilen Gewässern betroffen.
Davon sind
0.3 km2 oder 3 % durch Murgang betroffene Flächen
2.9 km2 oder 25 % durch Übersarung betroffene Flächen
8.4 km2 oder 72 % durch Überschwemmung betroffene Flächen
Wassergefahren durch steile Gewässer treten verstärkt in den Bezirken Waldenburg und Sissach auf. Aufgrund der topographischen Situation mit schmalen Talsohlen, in welchen sich auch die Siedlungsgebiete befinden, ergeben sich hier die meisten Konflikte mit der
Raumnutzung.
Aufgrund der starken Reliefenergie und der vorherrschenden Geologie ist in zahlreichen Bächen mit der Mobilisierung und Ausuferung
von Geschiebe an den Schwachstellen zu rechnen.
Mit einem Anteil von 3 % an der gesamten Prozessfläche der steilen
Gewässer, spielen Murgänge eine untergeordnete Rolle. Sie erreichen zudem mit wenigen Ausnahmen das Siedlungsgebiet nicht oder
nur randlich.
Ufererosion
Mit verstärkter Ufererosion ist entlang der steilen Fliessgewässer auf
rund 7.6 km zu rechnen. Ufererosion ist insbesondere dort möglich,
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wo das Gerinne durch mächtigere Lockermaterialschichten fliesst.
Flache Fliessgewässer
Insgesamt sind im Kanton Basel-Landschaft potenziell 20.6 km2
durch Überschwemmung von flachen Gewässern betroffen. Dies
entspricht rund 4% der Kantonsfläche.
Im Kanton Basel-Stadt sind 1.5 km2 von potenzieller Überflutung
durch den Dorenbach, die Birsig und die Birs betroffen.
Raum Ergolz (330 km2; Hinweisfläche: 5.5 km2)
Obwohl es sich beim Raum Ergolz (Ergolz mit Seitenbächen sowie
Arisdorf, Wintersingen, Buus und Maisprach) mit 330 km2 um den
flächenmässig grössten Teil des Kantons Basel-Landschaft handelt,
ist der Anteil der potenziellen Überschwemmungsflächen mit 5.5
km2 (= 1.7% des Raums Ergolz) relativ gering. Dies ist auf den
schmalen Talboden sämtlicher Fliessgewässer im Einzugsgebiet der
Ergolz und die entsprechend begrenzten Ausbreitungsmöglichkeiten
des Wassers zurückzuführen. Betroffen sind vorwiegend die tiefgelegenen Dorfbereiche.
Raum Birs (120 km2; Hinweisfläche: 7.4 km2)
Der Raum Birs umfasst das Einzugsgebiet der Birs innerhalb der
Kantonsfläche Basel-Landschaft mit den Seitenbächen Chastelbach,
Diebach, Dorfbach Arlesheim, Dorfbach Muttenz, Langimattbach,
Löffelbach, Lolibach, Lüssel, Lützel, Rohrbergbach, Seebach, Stürmenbach, Tugbach und Wahlenbach.
Auch im Gebiet der Birs sind relativ enge Täler vorherrschend. Mögliche Überschwemmungsflächen bei einem Extremereignis beschränken sich auf den Talboden. Bei einem Extremhochwasser besonders betroffen sind die Gebiete Laufen und Münchenstein. In
Muttenz kann der Dorfbach grosse Siedlungsflächen überschwemmen (max. 1.2 km2).
Raum Allschwil – Therwil – Reinach (62 km2; Hinweisfl.: 8 km2)
Der Raum Allschwil – Therwil – Reinach umfasst neben den genannten Orten die Gemeinden Binningen, Bottmingen, Oberwil, BielBenken, Ettingen und Aesch. Dieses Gebiet zeichnet sich durch flache Ebenen aus.
Entsprechend der ebenen Gebietsprägung können bei Extremereignissen relativ grosse Flächen betroffen sein. 13% der 62 km2 sind
potenzielles Überschwemmungsgebiet (8 km2). Dies entspricht fast
40% der Hinweisfläche des gesamten Kantons.
Am stärksten betroffen sind die Dorfzentren von Allschwil (durch den
Allschwiler Dorfbach und den Dorenbach), Therwil (durch den
Schlifbach und den Marchbach), Ettingen (durch den Büttenenlochbach und den Eschenbach), Oberwil (durch den Schlif- und Marchbach), Aesch (durch den Chlusbach), Reinach (durch den Erlenbach) und Münchenstein (Neumünchenstein). Zudem ist in den Gemeinden Biel-Benken, Therwil, Ettingen, Aesch und Reinach Landwirtschaftsgebiet betroffen (je zwischen 1 bis 4 ha).
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Rhein
Im ‚Atlas der Überschwemmungsgefährdung und möglichen Schäden bei Extremhochwasser am Rhein’ von 2001 sind Überschwemmungsflächen im Massstab 1:100'000 dargestellt. Zur Ermittlung der
Ausdehnung des Extremereignis’ wurde die Überschwemmungsgrenze des Hochwassers von 1999 mit einem Aufschlag von 1 m
versehen. Der Atlas verzeichnet auf Kantonsgebiet BaselLandschaft keine Wasseraustritte.
Der gesamte Rheinabschnitt auf Kantonsgebiet Basel-Landschaft
befindet sich im Einflussbereich der beiden Kraftwerke Birsfelden
und Augst-Wylen. Auf dem Längenprofil des Rheins ist ein Höchsthochwasserabfluss von 5'500 m3/s eingetragen. Dabei sind beidseitig keine Wasseraustritte möglich. Das linksseitige Freibord
(Schweizer Ufer) beträgt zwischen 1 und 7 m.
Im Bereich des Auhafens ist für ein HHW von 5'500 m3/s ein minimales Freibord von 90 cm vorhanden (rechtsseitig: 5 m). Bei einer
Extremhochwassermenge von 5'915 m3/s sind an dieser Stelle
Wasseraustritte möglich. Es ist im nordwestlichen Bereich des Auhafens mit einer Überschwemmungstiefe von 0.1 – 0.4 m zu rechnen. Die grossen Tanks sind dabei nicht gefährdet, weil sie mit einer
Betonmauer geschützt sind. Hingegen sind die übrigen Gebäude
und Lagerhallen sowie die Gleisanlagen betroffen.
Eine zweite Stelle mit einem Freibord von 0.9 m (HHW = 5'500 m3/s)
befindet sich unmittelbar unterhalb der Gemeindegrenze Muttenz /
Pratteln. An dieser Stelle sind aber die Fliessgeschwindigkeiten und
somit die Kapazität grösser, so dass bei einer Extremhochwassermenge von 5'915 m3/s nicht mit Wasseraustritten gerechnet werden
muss.
Ufererosion
Insgesamt ist Ufererosion an 194 km der flachen Fliessgewässer
möglich. Ein relativ geringer Anteil ist derart stark verbaut, dass keine Ufererosion mehr möglich ist (34 km). Ufererosion ist tendenziell
in ländlichen Gebieten möglich, wo die Gewässer weniger stark verbaut sind. Im Siedlungsgebiet ist Ufererosion infolge der meist stark
verbauten Gerinne nicht oder nur beschränkt möglich.
Basel Stadt
Dorfbach Allschwil (Allschwilerbach) und Dorenbach:
Aufgrund des sehr flachen Terrains und der deshalb schwer fassbaren Wasserausbreitung erfolgte die Abgrenzung der Hinweisflächen
pessimistisch, d.h. auf der sicheren Seite. Infolge Bautätigkeit zur
Zeit der Beurteilung (März 2005) in den Gebieten St. Johann (Neubau Kreisel Luzernerring-Flughafenstrasse sowie Bauarbeiten beim
Bahnhof St. Johann) und an der Neudorfstrasse darf die Hinweisfläche in diesen Gebieten nicht als abschliessend betrachtet werden.
Geringfügige Terrrainänderungen (im Bereich von wenigen cm) ha-
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ben bereits Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse.
Birsig:
Die Eindolung beim Zoologischen Garten weist für ein EHQ ein geringes Kapazitätsdefizit auf. Eine Überflutung des Zoos ist eher unwahrscheinlich, aber möglich (geringe austretende Wassermengen).
Die Eindolung bei der Heuwaage ist bei einem Extremhochwasser
deutlich überlastet. Der grosse Rechen bildet zudem eine erhebliche
Verklausungsgefahr. Die dabei austretenden Wassermassen fliessen durch die tiefer gelegenen Teile der Altstadt und schliesslich
beim Hotel ‚Drei Könige’ in den Rhein.
Birs:
Bei linksseitigen Wasseraustritten im Gebiet St. Jakob ist auch das
Fussballstadion St. Jakob-Park betroffen. Weitere, vorwiegend linksseitige Wasseraustritte finden erst im Mündungsbereich statt, wobei
die Gebäude entlang der Birs- und Lehenmattstrasse betroffen sind.
6. Aussagen und Grenzen der Gefahrenhinweiskarte
Hinweise auf Prozessräume
Die Gefahrenhinweiskarte des Kantons Basel-Landschaft veranschaulicht diejenigen Flächen, die durch Naturgefahrenprozesse betroffen sein können. Die Karte gibt damit einen Hinweis auf eine
mögliche Gefährdung.
Nicht alle möglichen Konfliktstellen sind sichtbar
Mögliche Konfliktstellen entstehen dort, wo sich Prozessflächen mit
Schadenpotenzial decken. Sie sind teilweise auf der Karte ersichtlich
(Siedlungen, Verkehrswege), zum Teil jedoch nicht direkt (Bauten im
Projektstadium).
Keine Angaben zu Häufigkeit (Eintretenswahrscheinlichkeit) und Ausmass (Intensität) der Naturgefahr
Die abgegrenzten Gefahrenhinweisgebiete können lokale Gegebenheiten nicht in jedem Fall berücksichtigen. Im Gegensatz zur Gefahrenkarte weist die Gefahrenhinweiskarte weder auf das Ausmass (Intensität, Prozessstärke) noch auf die Häufigkeit des Auftretens (Eintretenswahrscheinlichkeit) der betrachteten Gefahr hin. Daher kann
aus der Gefahrenhinweiskarte keine eigentliche Gefährdung abgeleitet werden, sondern allenfalls ein Gefährdungsverdacht.
Nicht grundeigentümerverbindlich
Keine Schutzziele und
Massnahmen
Die Gefahrenhinweiskarte ist nicht parzellenscharf und nicht grundeigentümerverbindlich. Sie enthält keine Angaben über Schutzbedürfnisse (Schutzziele) und keine Aussagen zu möglichen oder zu
treffenden Schutzvorkehrungen (Massnahmen).
Die auf der Gefahrenhinweiskarte dargestellten Prozessräume müssen im Bewusstsein um bestehende Aussagegrenzen interpretiert
werden. Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
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Darstellungsgenauigkeit
der Prozessräume
1. Die Modellierungsergebnisse liegen als 10 m-Raster vor, die aus
kartografischen Gründen (Lesbarkeit) leicht generalisiert wurden.
Somit können die auf der Karte dargestellten Flächen von der ursprünglichen Modellierung abweichen. Diese Abweichung von
max.  20 m entspricht auf der Gefahrenhinweiskarte 1:25'000 einer Darstellungsgenauigkeit der Prozessräume von knapp  1
mm.
Pessimistische Prozessräume
2. Die auf der Gefahrenhinweiskarte dargestellten Flächen basieren
zwar auf realistischen, durch Erfahrung und Beobachtungen abgestützte Modellrechnungen und gutachterliche Beurteilungen, welche durch Feldaufnahmen unterstützt wurden. Gewisse Unsicherheiten ergeben sich aus der begrenzten Auflösung und Genauigkeit der verwendeten Grundlagendaten (Topografie, Geologie,
Bodenbedeckung). Aus diesem Grund wurden die Prozessräume
bewusst grosszügig ausgeschieden und sind somit tendenziell
pessimistisch dargestellt.
Grösstenteils keine Berücksichtigung der bestehenden Schutzbauten
3. Allfällige Verbauungen gegen Rutschungen, Steinschlag, Hochwasser und Murgänge sind in der Gefahrenhinweiskarte nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die stabilisierende
Wirkung von Entwässerungsmassnahmen (v.a. bei spontanen
Rutschungen). Die entsprechenden Prozessräume sind so dargestellt, als ob keine entsprechenden Schutzbauten bestünden.
7. Anwendung der Gefahrenhinweiskarte
Planungsinstrument Ebene Richtplan
Mit der Gefahrenhinweiskarte haben die Behörden ein wichtiges Planungsinstrument zur Hand.
Überblick über Naturgefahrenprozesse
Die Gefahrenhinweiskarte gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten gravitativen Naturgefahrenprozesse im Kanton BaselLandschaft.
Notwendigkeit vertiefter
Abklärungen
Aufgrund der Gefahrenhinweiskarte lassen sich mögliche Konfliktstellen erkennen. Sie bildet eine wesentliche Grundlage zur Festlegung der Gebiete in denen vertiefte Abklärungen nötig sind oder Gefahrenkarten ausgearbeitet werden müssen. Dies ist insbesondere
bei betroffenen (bestehenden) Siedlungen und im Rahmen der gemeindlichen Nutzungsplanung von Bedeutung.
Nutzungsplanung
Grobe Beurteilung von
Einzelbauvorhaben
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Aufgrund der Gefahrenhinweiskarte können Einzelbauvorhaben und
Konzessionsgesuche grob beurteilt und gegebenenfalls näher abzuklärende Risiken erkannt werden.
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Subventionspolitik
Da die Gefahrenhinweiskarte auf einheitlich angewendeten, objektiven Kriterien beruht, kann sie zur Festlegung von Subventionierungsprioritäten dienen, was die Wirkung öffentlicher Gelder optimiert. Ebenso kann der Einsatz öffentlicher Gelder von der Erarbeitung weiterer Gefahrengrundlagen abhängig gemacht werden.
Notfallplanung
Die Gefahrenhinweiskarte bildet eine wesentliche Grundlage bei der
Planung der Notfallorganisationen. Sie zeigt auf, was passieren
könnte. Dadurch lassen sich Notfallszenarien ableiten, welche für eine vorausschauende Notfallplanung sehr wichtig sind.
Rücksprache mit Fachbehörden vor Anwendung
der Gefahrenhinweiskarte
Vor Anwendung der Gefahrenhinweiskarte zu einem der erwähnten
Zwecke ist es ratsam, die entsprechenden kantonalen Stellen zu
kontaktieren:
-
Amt für Raumplanung (Umsetzung in Raumplanung sowie Prozesse Rutschgefahren)
-
Forstamt beider Basel (Prozesse Sturzgefahren)
-
Tiefbauamt, Geschäftbereich Wasserbau (Prozesse Wassergefahren)
Diese Fachstellen erteilen Ihnen gerne Auskunft darüber, wie mit der
Gefahrenhinweiskarte des Kantons Basel-Landschaft umzugehen ist.
Bestellung der Gefahrenhinweiskarte
Die Gefahrenhinweiskarte des Kantons Basel-Landschaft kann zum
Selbstkostenpreis bei folgender Adresse bezogen werden:
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV),
Rheinstrasse 33a, 4410 Liestal.
Es werden ausschliesslich vollständige Dossiers abgegeben. Der
Bezug von Auszügen bzw. Einzelblattkopien ist nicht möglich.
Bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und den oben
genannten kantonalen Fachstellen kann die Gefahrenhinweiskarte
auf Voranmeldung eingesehen werden.
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