Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Merkblätter-Serie Holzschlag am Gewässer Herausgegeben vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei und dem Kantonsforstamt Leben im Wasser – gut versteckt und gefährdet Die verschiedenen Fischarten pflanzen sich zu unterschiedlichen Jahreszeiten und mit verschiedenen Strategien fort. Bachforellen beispielsweise graben für die Eiablage Mulden in die Kiessohle des Gewässers. Nach dem Schlüpfen haben die Larven noch einen Dottersack und verstecken sich für einige Zeit im Kies. Das Befahren der Gewässer zerstört Eier und Larven. Auch schaden künstliche Trübungen, wie sie etwa beim Befahren des Gewässers oder des Ufers entstehen, den Fischeiern und weiteren im Kies lebenden Tieren, weil die für die Sauerstoffversorgung wichtigen Lücken zwischen den Kieselsteinen mit Feinsedimenten zugespült werden. Die in den Oberläufen weit verbreitete Bachforelle laicht von Oktober bis Dezember. Die Entwicklungszeit der Eier dauert bis in den Frühling hinein. Deshalb werden diese Gewässer für Baueingriffe erst im April freigegeben. Im und am Wasser leben auch Krebse, Muscheln, Köcherfliegenlarven und weitere Tierarten, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind. Auch auf diese gilt es Rücksicht zu nehmen. Wenn Holzabraum und Äste zu nah am Gewässer gelagert werden, können sie beim nächsten Hochwasser mitgerissen werden. Sie verstopfen enge Durchlässe und verursachen Überschwemmungen. Ast-Deponien an Gewässerböschungen verhindern zudem die Bestockung, weil sie den Lichteinfall für die Jungpflanzen bzw. deren Wachstum beeinträchtigen. Eine naturnahe Bestockung am Gewässer ist ein natürlicher Uferschutz und für die Lebewesen am und im Wasser lebenswichtig. Allgemeine Vorkehrungen bei Arbeiten an Gewässern Gewässerräume dürfen grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Auch künstliche Trübungen der Gewässer sind zu vermeiden. Wenn dies wegen Arbeiten an Gewässern unumgänglich ist, muss vorgängig der zuständige kantonale Fischereiaufseher oder das Amt für Natur, Jagd und Fischerei informiert werden. Holzabraum, Äste und anderes dürfen nicht im Gewässer "entsorgt" oder zu nah am Wasser deponiert werden. Vorgehen bei Holzschlag am Gewässer • Holzschläge am Gewässer sind mit der nötigen Sorgfalt auszuführen. • Kahlschläge sind zu vermeiden. • Eine naturnahe und standortgerechte Bestockung ist zu fördern. • Wenn der Gewässerraum befahren werden muss, ist dies vorgängig dem kantonalen Fischereiaufseher oder dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei zu melden (siehe Kontakte). Der Fischereiaufseher trifft bei Bedarf Schutzmassnahmen oder nimmt Abfischungen vor. Kontaktadressen finden Sie auch unter www.anjf.sg.ch Region Telefonnummer Fischereiaufsicht Region Bodensee 079 696 05 50 Region Rheintal, St. Gallen Ost (Zuflüsse Bodensee) 079 696 18 23 Region Toggenburg, Fürstenland, St. Gallen West (Thur, Necker, Sitter) 079 696 08 16 Region See- Gaster, Sarganserland 079 691 44 90 Amt für Natur, Jagd und Fischerei 058 229 31 23