Merkblatt Gewässer Holzschlag (2386 kB, PDF)

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Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Merkblätter-Serie
Holzschlag am Gewässer
Herausgegeben vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei und dem Kantonsforstamt
Leben im Wasser – gut versteckt und gefährdet
Die verschiedenen Fischarten pflanzen sich zu unterschiedlichen Jahreszeiten und mit verschiedenen Strategien fort. Bachforellen beispielsweise graben für die Eiablage Mulden in die Kiessohle des Gewässers. Nach dem
Schlüpfen haben die Larven noch einen Dottersack und
verstecken sich für einige Zeit im Kies.
Das Befahren der Gewässer zerstört Eier und Larven.
Auch schaden künstliche Trübungen, wie sie etwa beim
Befahren des Gewässers oder des Ufers entstehen, den
Fischeiern und weiteren im Kies lebenden Tieren, weil die
für die Sauerstoffversorgung wichtigen Lücken zwischen
den Kieselsteinen mit Feinsedimenten zugespült werden.
Die in den Oberläufen weit verbreitete Bachforelle laicht
von Oktober bis Dezember. Die Entwicklungszeit der Eier
dauert bis in den Frühling hinein. Deshalb werden diese
Gewässer für Baueingriffe erst im April freigegeben.
Im und am Wasser leben auch Krebse, Muscheln, Köcherfliegenlarven und weitere Tierarten, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind. Auch auf diese gilt es Rücksicht zu
nehmen.
Wenn Holzabraum und Äste zu nah am Gewässer gelagert
werden, können sie beim nächsten Hochwasser mitgerissen werden. Sie verstopfen enge Durchlässe und verursachen Überschwemmungen. Ast-Deponien an Gewässerböschungen verhindern zudem die Bestockung, weil sie
den Lichteinfall für die Jungpflanzen bzw. deren Wachstum
beeinträchtigen.
Eine naturnahe Bestockung am Gewässer ist ein natürlicher Uferschutz und für die Lebewesen am und im Wasser
lebenswichtig.
Allgemeine Vorkehrungen bei Arbeiten an Gewässern
Gewässerräume dürfen grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Auch künstliche Trübungen
der Gewässer sind zu vermeiden. Wenn dies wegen
Arbeiten an Gewässern unumgänglich ist, muss vorgängig der zuständige kantonale Fischereiaufseher
oder das Amt für Natur, Jagd und Fischerei informiert
werden.
Holzabraum, Äste und anderes dürfen nicht im Gewässer "entsorgt" oder zu nah am Wasser deponiert
werden.
Vorgehen bei Holzschlag am Gewässer
• Holzschläge am Gewässer sind mit der nötigen Sorgfalt auszuführen.
• Kahlschläge sind zu vermeiden.
• Eine naturnahe und standortgerechte Bestockung ist
zu fördern.
• Wenn der Gewässerraum befahren werden muss, ist
dies vorgängig dem kantonalen Fischereiaufseher
oder dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei zu melden
(siehe Kontakte). Der Fischereiaufseher trifft bei Bedarf Schutzmassnahmen oder nimmt Abfischungen
vor.
Kontaktadressen finden Sie auch unter www.anjf.sg.ch
Region
Telefonnummer
Fischereiaufsicht
Region Bodensee
079 696 05 50
Region Rheintal,
St. Gallen Ost (Zuflüsse Bodensee)
079 696 18 23
Region Toggenburg, Fürstenland,
St. Gallen West (Thur, Necker, Sitter)
079 696 08 16
Region See- Gaster, Sarganserland
079 691 44 90
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
058 229 31 23
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