Ingenieurgeologie - Fachbereich Bauingenieurwesen

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Modulbezeichnung
Ingenieurgeologie und Vertragsrecht
Modulbeauftragte(r)
Prof. Dr.-Ing. Christos
Vrettos
Hauptamtlich Lehrende(r)
a) Dipl.-Geol. Uwe Schröder
b) Prof. Dr. jur. Willy Spannowsky
Kennnummer:
work load
ECTS-Punkte
Studienabschnitt
Dauer
M-FSG08
150 h
5 CP
2 Semester
1
Lehrveranstaltungen
Kontaktzeit
1. Sem.
(ungerade=WS)
Selbststudium
a) Ingenieurgeologie
V: 2 SWS / 21 h
Ü: 1 SWS / 11 h
V: 2 SWS / 21 h
Ü: 0 SWS / 0 h
7h
21 h
7h
62 h
b) Grundlagen des Vertragsrechts
2
ECTS-Punkte
2 CP
3 CP
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
zu a)
Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse der Geologie in Bezug auf das Bauingenieurwesen. Sie werden befähigt, bei
Bauwerken auftretende geologische Risikofaktoren, vorrangig im Tunnelbau und bei Felsböschungen zu erkennen und zu
bewerten sowie für die Bauwerkssicherung geeignete Maßnahmen zu entwerfen.
zu b)
Die Studierenden erwerben ein Grundwissen vertrags- und berufsrechtlicher Sachverhalte der Architekten- und
Ingenieurtätigkeit und verstehen die Rechtsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten. Sie werden befähigt, frühzeitig
rechtliche Probleme ihrer Bauingenieurtätigkeit zu erkennen und juristische Rahmenbedingungen in ihrem Handeln zu
berücksichtigen.
Inhalte:
3
zu a)
Geologische und mineralogische Grundlagen, Gesteine (Hauptgruppen von Fest- und Lockergesteinen) Wasser im Baugrund,
Aufschlussmethoden, Ablauf der Baugrundbegutachtung, Interpretation von geologischen Karten, angewandte
Ingenieurgeologie bei Gründung von Bauwerken und Planung von Infrastrukturmaßnahmen.
zu b)
- Begriff und Gegenstand des Baurechts
- Berufsrecht für Architekten und Ingenieure
- Bauvertragsrecht
- VOB-Vertrag (VOB/B)
- der Architekten-/Ingenieurvertrag
- Honorarrecht (HOAI)
- Urheberrecht
- Architektenwettbewerb / Vergaberecht
Lehrformen
4
zu a) 2 V + 1 Ü
zu b) 2 V
Verwendbarkeit des Moduls in den einzelnen Studiengängen
5
Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor)
Teilnahmevoraussetzungen
6
a) formal nach Prüfungsordnung / Studienplan: keine
b) inhaltlich nach Empfehlung des Fachbereichs: keine
Prüfungsleistung(en) und Prüfungsmodus
7
keine Prüfung
Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten
8
Unbenotete Studienleistungen in den Teilmodulen
Ermittlung der Modulnote: nicht vergeben
Angebotsturnus
jährlich
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