Modulbezeichnung Ingenieurgeologie und Vertragsrecht Modulbeauftragte(r) Prof. Dr.-Ing. Christos Vrettos Hauptamtlich Lehrende(r) a) Dipl.-Geol. Uwe Schröder b) Prof. Dr. jur. Willy Spannowsky Kennnummer: work load ECTS-Punkte Studienabschnitt Dauer M-FSG08 150 h 5 CP 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit 1. Sem. (ungerade=WS) Selbststudium a) Ingenieurgeologie V: 2 SWS / 21 h Ü: 1 SWS / 11 h V: 2 SWS / 21 h Ü: 0 SWS / 0 h 7h 21 h 7h 62 h b) Grundlagen des Vertragsrechts 2 ECTS-Punkte 2 CP 3 CP Qualifikationsziele/Kompetenzen: zu a) Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse der Geologie in Bezug auf das Bauingenieurwesen. Sie werden befähigt, bei Bauwerken auftretende geologische Risikofaktoren, vorrangig im Tunnelbau und bei Felsböschungen zu erkennen und zu bewerten sowie für die Bauwerkssicherung geeignete Maßnahmen zu entwerfen. zu b) Die Studierenden erwerben ein Grundwissen vertrags- und berufsrechtlicher Sachverhalte der Architekten- und Ingenieurtätigkeit und verstehen die Rechtsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten. Sie werden befähigt, frühzeitig rechtliche Probleme ihrer Bauingenieurtätigkeit zu erkennen und juristische Rahmenbedingungen in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Inhalte: 3 zu a) Geologische und mineralogische Grundlagen, Gesteine (Hauptgruppen von Fest- und Lockergesteinen) Wasser im Baugrund, Aufschlussmethoden, Ablauf der Baugrundbegutachtung, Interpretation von geologischen Karten, angewandte Ingenieurgeologie bei Gründung von Bauwerken und Planung von Infrastrukturmaßnahmen. zu b) - Begriff und Gegenstand des Baurechts - Berufsrecht für Architekten und Ingenieure - Bauvertragsrecht - VOB-Vertrag (VOB/B) - der Architekten-/Ingenieurvertrag - Honorarrecht (HOAI) - Urheberrecht - Architektenwettbewerb / Vergaberecht Lehrformen 4 zu a) 2 V + 1 Ü zu b) 2 V Verwendbarkeit des Moduls in den einzelnen Studiengängen 5 Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) Teilnahmevoraussetzungen 6 a) formal nach Prüfungsordnung / Studienplan: keine b) inhaltlich nach Empfehlung des Fachbereichs: keine Prüfungsleistung(en) und Prüfungsmodus 7 keine Prüfung Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten 8 Unbenotete Studienleistungen in den Teilmodulen Ermittlung der Modulnote: nicht vergeben Angebotsturnus jährlich