Satzung der Stadt Lübbecke über die Festlegung von Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) (Stellplatzablösesatzung) 1 Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.02.2004 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NW. 2023) und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NW. 232) folgende Satzung beschlossen: §1 Gebietszonen (1) In der Stadt Lübbecke werden folgende Gebietszonen nach § 51 Abs. 5 BauO NRW festgelegt: Gebietszone I: Begrenzt - im Norden von der Straße "Niederwall" - im Westen vom südlichen Teil der Bahnhofstraße und dem nördlichen Teil der Weingartenstraße - im Süden von der Straße "Fünfhausen", von der Straße "Danzelstätte", von der Straße "Am Markt", von der Bäckerstraße, von der Straße "Gerbergasse". - im Osten vom nördlichen Teil der Straße "Geistwall". Gebietszone II Begrenzt 1 - im Norden von der Bohlenstraße, - im Westen von der Kaiserstraße, Bekanntgemacht am 08.03.2004 von der Kleistraße, von der Wittekindstraße, von der Korffstraße, - im Süden von der Wartturmstraße, von der Weingartenstraße, vom südlichen Teil der Bahnhofstraße, von der Straße "Niederwall", vom nördlichen Teil der Straße "Geistwall", - im Osten von der Berliner Straße. Gebietszone III Begrenzt - im Norden von der Straße "Fünfhausen", von der Straße "Danzelstätte", von der Straße "Am Markt", von der Bäckerstraße, von der Straße "Gerbergasse", - im Westen von dem südlichen Teil der Weingartenstraße, - im Süden und Osten von der Berliner Straße. (2) Die Abgrenzung der Gebietszonen ist in dem beigefügten Plan Gebietszone I Gebietszone II Gebietszone III durch eine unterbrochene Linienmarkierung durch eine Strich-Punkt-Markierung durch eine nicht unterbrochene Linienmarkierung zeichnerisch dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Geldbetrag Der Geldbetrag je Stellplatz wird in der Gebietszone I in der Gebietszone II in der Gebietszone III festgesetzt. auf auf auf 2.500,00 € 1.800,00 € 1.500,00 € §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Lübbecke über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe die Höhe des Geldbetrages nach § 47 (6) Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung) vom 17. September 1993 außer Kraft.