Stellplatzablösesatzung der Stadt Lübbecke

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Satzung der Stadt Lübbecke über die Festlegung von Gebietszonen
und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
(Stellplatzablösesatzung) 1
Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.02.2004 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NW.
2023) und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit
geltenden Fassung (SGV. NW. 232) folgende Satzung beschlossen:
§1
Gebietszonen
(1) In der Stadt Lübbecke werden folgende Gebietszonen nach § 51 Abs. 5 BauO NRW festgelegt:
Gebietszone I:
Begrenzt
-
im Norden
von der Straße "Niederwall"
-
im Westen
vom südlichen Teil der Bahnhofstraße und dem nördlichen Teil der Weingartenstraße
-
im Süden
von der Straße "Fünfhausen",
von der Straße "Danzelstätte",
von der Straße "Am Markt",
von der Bäckerstraße,
von der Straße "Gerbergasse".
-
im Osten
vom nördlichen Teil der Straße "Geistwall".
Gebietszone II
Begrenzt
1
-
im Norden
von der Bohlenstraße,
-
im Westen
von der Kaiserstraße,
Bekanntgemacht am 08.03.2004
von der Kleistraße,
von der Wittekindstraße,
von der Korffstraße,
-
im Süden
von der Wartturmstraße,
von der Weingartenstraße,
vom südlichen Teil der Bahnhofstraße,
von der Straße "Niederwall",
vom nördlichen Teil der Straße "Geistwall",
-
im Osten
von der Berliner Straße.
Gebietszone III
Begrenzt
-
im Norden
von der Straße "Fünfhausen",
von der Straße "Danzelstätte",
von der Straße "Am Markt",
von der Bäckerstraße,
von der Straße "Gerbergasse",
-
im Westen
von dem südlichen Teil der Weingartenstraße,
-
im Süden und Osten
von der Berliner Straße.
(2) Die Abgrenzung der Gebietszonen ist in dem beigefügten Plan
Gebietszone I
Gebietszone II
Gebietszone III
durch eine unterbrochene Linienmarkierung
durch eine Strich-Punkt-Markierung
durch eine nicht unterbrochene Linienmarkierung
zeichnerisch dargestellt.
Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Geldbetrag
Der Geldbetrag je Stellplatz wird
in der Gebietszone I
in der Gebietszone II
in der Gebietszone III
festgesetzt.
auf
auf
auf
2.500,00 €
1.800,00 €
1.500,00 €
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der
Stadt Lübbecke über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe die Höhe des Geldbetrages nach § 47 (6) Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung) vom 17. September 1993 außer
Kraft.
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