tagesordnungspunkt

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TAGESORDNUNGSPUNKT
– ANTRAG -
Antrag der Fraktion
DATUM
18.05.2017
– wird vom Kreistagsbüro ausgefüllt –
Antragsteller/in
Christina Herr, Käthe Springer
Lars Keitel, Laura Burkart
Norman Dießner, Norbert Halas
Dietmar Hemmerle
Betreff:
Gleichbehandlung von Eltern nach der Satzung über die Teilnahme an der
Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen
Der Kreisausschuss wird gebeten, die aktuell geltende Satzung „ Satzung über die Teilnahme an der
Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen“ sowie die Verwaltungsausführung auf die
Gleichbehandlung von Eltern, die ihre Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen betreuen lassen, zu
überprüfen und dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration einen Bericht vorzulegen.
Sollte eine Ungleichbehandlung nach der aktuell geltenden Satzung oder nach der Verwaltungspraxis
vorkommen, wird der Kreisausschuss gebeten, Lösungsvorschläge in dem Prüfbericht vorzulegen.
Begründung:
Gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege und die Erhebung von
Kostenbeiträgen gewährt der Kreis einen sog. Geschwisterbonus für die Tagespflegegebühr, wenn ein weiteres
Kind in Tagespflege oder einer "Tageseinrichtung" betreut wird.
Dies wird, soweit uns GRÜNEN bekannt ist, im Hochtaunuskreis so angewendet, dass dies nur für eine
Einrichtung gilt, die eine Betriebserlaubnis gem. SGB hat. Die Betreuungszentren der hochtaunuskreiseigenen
KiT GmbH haben eine solche nicht. Sie ist bei Horten, anders als bei Kitas und Krippen, nicht zwingend
erforderlich, würden aber die Platzanzahl einschränken.
Die Eltern allerdings, die Kinder in Tagespflege und Betreuungszentrum haben, die von der
hochtaunuskreiseigenen KiT GmbH betrieben wird, werden benachteiligt, da ein Geschwisterkindbonus durch
den Hochtaunuskreis nicht gewährt wird. In Städten, in denen die KiT GmbH einziger Anbieter von
Hortangeboten ist, haben Eltern keine Möglichkeit, einen Geschwisterbonus zu erhalten. In Städten, in denen
es unterschiedliche Anbieter gibt, erhalten nur die Eltern der von der KiT GmbH betriebenen Hortangebote
keinen Gebührennachlass durch den Hochtaunuskreis, alle anderen schon.
Ein kurzer Bericht und eine Überprüfung sowohl der Satzung als auch der Verwaltungspraxis könnten
aufzeigen, ob eine Ungleichbehandlung von Eltern bei unterschiedlichen Betreuungsformen vorliegt, wie viele
Eltern betroffen sind und wie die Ungleichbehandlung gelöst werden kann.
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