Kurzbericht über die am 21. Februar 2017 unter

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Kurzbericht
über die am 21. Februar 2017 unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Mag. Martin Ruepp abgehaltene 60.
Sitzung des Stadtrates.
1.
Die Stadt Dornbirn gewährt dem Verein Vbg. Mineraliensammler, vertreten durch Andreas Fitz,
Dornbirn, einen Unterstützungsbeitrag anlässlich der diesjährigen 42. Vorarlberger Mineralien- und
Fossilientage am 11. und 12.3.2017 im Kulturhaus.
2.
Die Stadt Dornbirn vergibt für die Erweiterung und Sanierung der Operationssäle im Krankenhaus Dornbirn den Bauauftrag „Fertig-OP Wandsysteme“ an die Fa. Lindner Reinraumtechnik
GmbH, Bahnhofstraße 22, Arnstorf, bis zu einer Auftragssumme in Höhe von € 681.042,50 netto.
3.
Die Stadt Dornbirn vergibt für die Neuerrichtung des Hubschrauberlandeplatzes auf dem
Krankenhaus Dornbirn den Bauauftrag „Hubschrauberlandefläche-Landeplattform“ an die Fa.
Europoles Suisse GmbH, Feldbach 10, 8753 Mollis, zu einer Auftragssumme in Höhe von
€ 744.302,91 netto unter Bedingungen.
4.
Im Teilbereich der Jahngasse (zwischen Webergasse und Schulgasse) und in Teilen der Schulgasse wird die alte, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Ortskanalisation erneuert.
Die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Ortskanalisation und den Straßenneubau werden
an den Best- und Billigstbieter, die Firma Winsauer Bau GmbH, Dornbirn, zu einer Nettoangebotssumme von € 259.338,01 vergeben.
5.
Die rechtsufrige Ufermauer an der Dornbirner Ache im Bereich der Achstraße von km 15,55
bis km 15,90 (Bereich der Fa. Meisterbäcker Ölz GmbH bis Achmühlerbrücke) wird 2017 instand
gesetzt und neu verfugt.
Die Baumeisterarbeiten werden an die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch, zur Angebotssumme von
€ 233.626,85 brutto vergeben.
Die Bauarbeiten werden von Anfang April bis Ende Juni 2017 durchgeführt.
6.
Gemäß § 76a Abs. 9 der Gewerbeordnung 1994 in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:
Gastgärten, die in dem im Lageplan vom Februar 2017 eingezeichneten Gebiet der Stadt Dornbirn gelegen sind, dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. September jedenfalls von
08:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 76a Abs.1 Gewerbeordnung 1994 erfüllen.
Der Lageplan liegt im Amt der Stadt Dornbirn während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
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