Hansestadt Stade Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen“ Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Vorstellung der Architektur Erörterung und Präsentation am 27.01.2016, 18:00 Uhr, Historisches Rathaus Stade, Hökerstraße 2, Raum Karlshamn Hansestadt Stade Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung Abteilung Planung und Umwelt Hökerstraße 2, 21677 Stade Tel. 04141/401 330, Fax –332 Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Bauleitplan in unserem Stadtgebiet sichert und erschließt neue Räume für die Entwicklung Stades als attraktive, lebenswerte Stadt im Elbe-Weser Dreieck. Gleichzeitig greift Planung aber auch in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ein. Deshalb garantiert das Baugesetzbuch allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an der Planung. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt für Bauleitplanverfahren, dass Sie frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen sind. Ein Bauleitplanverfahren ist bei Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen erforderlich. Sie können mitwirken, unabhängig davon, ob sie im Plangebiet wohnen oder nicht. Das Beteiligungsverfahren ist zweistufig. Im Baugesetzbuch heißt es in § 3: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“ In der ersten Stufe erklärt Ihnen der Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt Stade die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Sie haben hier die Möglichkeit sich zu den Planungen zu äußern. Ihre Stellungnahmen werden ins Erörterungsprotokoll aufgenommen und fließen in das weitere Verfahren mit ein. In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung sieht das BauGB in § 3 Absatz 2 Ihre weitere Mitwirkung vor. Diese Stufe nennt sich öffentliches Auslegungsverfahren. Das heißt, dass ein Entwurf des Bauleitplans mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Auslegungsort, Zeitraum und Angaben über vorliegende umweltbezogene Informationen entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse. Innerhalb der Auslegungsfrist können Sie dann erneut Stellungnahmen zu den ausgelegten Planungen abgeben. Ihre fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen zu den Bauleitplänen werden bei der weiteren Bearbeitung geprüft. Das bedeutet, dass die von Ihnen eingebrachten verschiedenen Vorschläge und Anregungen sowie die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen sind, und entschieden wird, inwieweit sie Eingang in die weitere Planung finden. Nach Abwägung und Berücksichtigung werden die Bauleitpläne vom Rat der Hansestadt Stade beschlossen (Satzungsbeschluss). Mit der öffentlichen Bekanntmachung in der örtlichen Presse tritt der Bauleitplan in Kraft. Die folgenden Seiten informieren Sie über die beabsichtigten Planungen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie diese Unterlagen bis zum 12. Februar 2016 im Internet unter: www.stadt-stade.info in der Rubrik Wohnen und LebenStadtentwicklung und Bauleitplanung-Aktuelle Bauleitplanung. Beteiligung per E-Mail: [email protected] Mit freundlichen Grüßen Ihre Hansestadt Stade Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung Rathaus - Hökerstraße 2, 21682 Stade Ihre Ansprechpartner: Oswald Lämmel, Tel.: 04141 – 401-337, Abt. Planung und Umwelt, 2 Hansestadt Stade Planungsanlass und Planungsziele Für den Planungsbereich ist eine planerische Innenentwicklung durch eine verträgliche Bebauung geplant. Diese soll sich nach Art der baulichen Nutzung in die bereits vorhandene Nutzung einfügen. Daher soll dieser Bereich an der Bremervörder Straße als Mischgebiet im hinteren Bereich als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Eine Erschließung ist hierbei über die Bremervörder Straße vorgesehen. Zwischen der Bremervörder Straße und den angrenzenden Schwingewiesen soll aus der vorteilhaften Lage und Wohnqualität eine gebietsverträgliche Innenentwicklung entstehen. In diesem Kontext sind das südlich angrenzende Überschwemmungsgebiet der Schwinge und das Landschaftsschutzgebiet „Schwingetal“ zu beachten. Aufgrund der Lage an der Nahtstelle zum Landschaftsraum der Schwinge, soll die planungsrechtliche Absicherung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans hergestellt werden. Im Bebauungsplanverfahren wird unter Einbeziehung aller relevanten Belange eine Abwägung möglicherweise divergierender Interessen erfolgen. Rückwärtig zur Bremervörder Straße soll eine bisher gewerblich genutzte und befestigte Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Begrenzt wird diese Fläche durch die Bremervörder Straße im Norden und den Schwingewiesen im Süden. Im Westen und Osten begrenzen Bestandsgebäude die Neubaufläche. Bestehende Rechtsverhältnisse - Flächennutzungsplan 2000 Der wirksame Flächennutzungsplan 2000 der Hansestadt Stade stellt den überwiegenden Geltungsbereich als gemischte Baufläche dar. Da das Konzept eine Restrukturierung und Nachnutzung einer Gewerbebrache mit gemischten Nutzungen vorsieht, soll dieser als ein Gebiet mit Mischnutzung (MI) entwickelt werden. Die Bauflächen liegen sämtlich außerhalb der Grenzen der Schutzgebietsverordnung. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Planungsrechtliche Situation Bislang ist der Planbereich nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Es handelt sich somit um ein Gebiet nach § 34 BauGB, in dem sich neue Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Gerade mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Umgebung und durch die Nähe zu den Schwingewiesen, erscheint eine Bauzulassungsentscheidung auf Grundlage des § 34 BauGB als unzureichend, um der städtebaulichen Neuordnung in diesem Gebiet gerecht zu werden. Inhalte des Bebauungsplans Nr. 486 Der vorliegende Bebauungsplan bezieht sich auf eine rd. 4.500 m² große Fläche, die mit frei stehenden Gebäuden bebaut ist. Ebenso ist ein Teil des Landschaftsschutzgebietes „Schwingeniederung“ enthalten. 3 Bebauungsplanentwurf 4 Hansestadt Stade 5 Planverfahren Entsprechend der innerörtlichen Lage des Planbereiches und der beabsichtigten Nachverdichtung wird die vorliegende Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Voraussetzung ist, dass eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Dies trifft für die vorliegende Planung zu. Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren werden ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Für eine geregelte städtebauliche Entwicklung und eine gesicherte Umsetzung der o.g. Planziele ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 486 „Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen“ notwendig. Finanzierung Die Kosten für die verbindlichen Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen trägt der Vorhabenträger. Es erfolgte der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB. Künftige Bebauung, Entwurf Die bestehenden Wohngebäude des Baugrundstücks Bremervörder Straße 9 bleiben erhalten. Perspektivisch sind jedoch bauliche Veränderungen im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausgeschlossen. Die wesentliche Veränderung betrifft den bisher gewerblich genutzten hinteren Grundstücksbereich. Dieser soll mit einem Mehrfamilienhaus mit maximal 10 Wohneinheiten bebaut werden. Es sind zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss geplant, die sich mit Balkonen / Dachterrassen nach Süden zu den Schwingewiesen orientieren. 6 Hansestadt Stade Das Gebäude soll ein flachgeneigtes Dach bekommen, damit keine übermäßige Gebäudehöhe entsteht. Die maximale Gebäudehöhe soll auf 14.00 m über NN begrenzt werden. Das entspricht ca. 12 m über Gelände. Da das Gelände etwa zwei Meter tiefer liegt als die Bremervörder Straße wird somit eine Höhenstaffelung sichergestellt. Der Gebäudebestand an der Bremervörder Straße ist teilweise deutlich höher und ragt über das neu geplante Gebäude hinaus. Die Gebäudelänge wird - entgegen der in der offenen Bauweise üblicherweise zulässigen 50 Meter - auf maximal 30 Meter begrenzt, um der Randlage an den Schwingewiesen Rechnung zu tragen und einen zu langen Bauriegel zu vermeiden. Da eine komplette Bauplanung noch nicht vorliegt lässt sich über die Gestaltung und Baumaterialien bisher nur sagen, dass eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Gestaltung angestrebt wird. Für die Dacheindeckung sind Materialien in roten, rotbraunen, oder anthrazitfarbenen Farbtönen vorstellbar. Glänzende Dachmaterialien sollen nicht zur Ausführung kommen. 7