Hansestadt Stade Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder

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Hansestadt Stade
Bebauungsplan Nr. 486
"Zwischen Bremervörder Straße 9 und
Schwingewiesen“
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Vorstellung der Architektur
Erörterung und Präsentation am 27.01.2016, 18:00 Uhr,
Historisches Rathaus Stade, Hökerstraße 2, Raum Karlshamn
Hansestadt Stade
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Abteilung Planung und Umwelt
Hökerstraße 2, 21677 Stade
Tel. 04141/401 330, Fax –332
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
jeder Bauleitplan in unserem Stadtgebiet sichert und erschließt neue Räume für die Entwicklung Stades als attraktive, lebenswerte Stadt im Elbe-Weser Dreieck. Gleichzeitig greift Planung aber auch in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ein. Deshalb garantiert das Baugesetzbuch allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an der Planung.
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt für Bauleitplanverfahren, dass Sie frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen sind. Ein Bauleitplanverfahren ist bei Aufstellung oder Änderung von
Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen erforderlich. Sie können mitwirken, unabhängig davon, ob sie im Plangebiet wohnen oder nicht.
Das Beteiligungsverfahren ist zweistufig. Im Baugesetzbuch heißt es in § 3:
„Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“
In der ersten Stufe erklärt Ihnen der Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt Stade die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Sie haben hier die Möglichkeit
sich zu den Planungen zu äußern. Ihre Stellungnahmen werden ins Erörterungsprotokoll
aufgenommen und fließen in das weitere Verfahren mit ein.
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung sieht das BauGB in § 3 Absatz 2 Ihre weitere Mitwirkung vor. Diese Stufe nennt sich öffentliches Auslegungsverfahren. Das heißt,
dass ein Entwurf des Bauleitplans mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Auslegungsort, Zeitraum und Angaben über vorliegende umweltbezogene Informationen
entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Sie dann erneut Stellungnahmen zu den ausgelegten
Planungen abgeben. Ihre fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen zu den Bauleitplänen
werden bei der weiteren Bearbeitung geprüft.
Das bedeutet, dass die von Ihnen eingebrachten verschiedenen Vorschläge und Anregungen sowie die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen sind, und entschieden wird, inwieweit sie Eingang in die weitere Planung finden.
Nach Abwägung und Berücksichtigung werden die Bauleitpläne vom Rat der Hansestadt
Stade beschlossen (Satzungsbeschluss). Mit der öffentlichen Bekanntmachung in der örtlichen Presse tritt der Bauleitplan in Kraft.
Die folgenden Seiten informieren Sie über die beabsichtigten Planungen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie diese Unterlagen bis zum
12. Februar 2016 im Internet unter: www.stadt-stade.info in der Rubrik Wohnen und LebenStadtentwicklung und Bauleitplanung-Aktuelle Bauleitplanung.
Beteiligung per E-Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hansestadt Stade
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Rathaus - Hökerstraße 2, 21682 Stade
Ihre Ansprechpartner: Oswald Lämmel, Tel.: 04141 – 401-337, Abt. Planung und Umwelt,
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Planungsanlass und Planungsziele
Für den Planungsbereich ist eine planerische Innenentwicklung durch eine verträgliche Bebauung geplant. Diese soll sich nach Art der baulichen Nutzung in die bereits vorhandene
Nutzung einfügen. Daher soll dieser Bereich an der Bremervörder Straße als Mischgebiet im
hinteren Bereich als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Eine Erschließung ist hierbei über die Bremervörder Straße vorgesehen.
Zwischen der Bremervörder Straße und den angrenzenden Schwingewiesen soll aus der
vorteilhaften Lage und Wohnqualität eine gebietsverträgliche Innenentwicklung entstehen. In
diesem Kontext sind das südlich angrenzende Überschwemmungsgebiet der Schwinge und
das Landschaftsschutzgebiet „Schwingetal“ zu beachten.
Aufgrund der Lage an der Nahtstelle zum Landschaftsraum der Schwinge, soll die planungsrechtliche Absicherung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans hergestellt werden. Im
Bebauungsplanverfahren wird unter Einbeziehung aller relevanten Belange eine Abwägung
möglicherweise divergierender Interessen erfolgen.
Rückwärtig zur Bremervörder Straße soll eine bisher gewerblich genutzte und befestigte Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Begrenzt wird diese Fläche durch die Bremervörder Straße im Norden und den Schwingewiesen im Süden. Im Westen und Osten
begrenzen Bestandsgebäude die Neubaufläche.
Bestehende Rechtsverhältnisse - Flächennutzungsplan 2000
Der wirksame Flächennutzungsplan 2000 der Hansestadt Stade stellt den überwiegenden
Geltungsbereich als gemischte Baufläche dar. Da das Konzept eine Restrukturierung und
Nachnutzung einer Gewerbebrache mit gemischten Nutzungen vorsieht, soll dieser als ein
Gebiet mit Mischnutzung (MI) entwickelt werden. Die Bauflächen liegen sämtlich außerhalb
der Grenzen der Schutzgebietsverordnung. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Planungsrechtliche Situation
Bislang ist der Planbereich nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Es handelt sich somit um ein Gebiet nach § 34 BauGB, in dem sich neue Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen.
Gerade mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Umgebung und durch die Nähe zu den
Schwingewiesen, erscheint eine Bauzulassungsentscheidung auf Grundlage des § 34
BauGB als unzureichend, um der städtebaulichen Neuordnung in diesem Gebiet gerecht zu
werden.
Inhalte des Bebauungsplans Nr. 486
Der vorliegende Bebauungsplan bezieht sich auf eine rd. 4.500 m² große Fläche, die mit frei
stehenden Gebäuden bebaut ist. Ebenso ist ein Teil des Landschaftsschutzgebietes
„Schwingeniederung“ enthalten.
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Bebauungsplanentwurf
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Planverfahren
Entsprechend der innerörtlichen Lage des Planbereiches und der beabsichtigten Nachverdichtung wird die vorliegende Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt. Voraussetzung ist, dass eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m²
festgesetzt wird. Dies trifft für die vorliegende Planung zu. Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren werden ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Für eine geregelte städtebauliche Entwicklung und eine gesicherte Umsetzung der o.g.
Planziele ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 486 „Zwischen Bremervörder Straße 9
und Schwingewiesen“ notwendig.
Finanzierung
Die Kosten für die verbindlichen Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen trägt der Vorhabenträger. Es erfolgte der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB.
Künftige Bebauung, Entwurf
Die bestehenden Wohngebäude des Baugrundstücks Bremervörder Straße 9 bleiben erhalten. Perspektivisch sind jedoch bauliche Veränderungen im Rahmen der Festsetzungen des
Bebauungsplans nicht ausgeschlossen. Die wesentliche Veränderung betrifft den bisher gewerblich genutzten hinteren Grundstücksbereich. Dieser soll mit einem Mehrfamilienhaus mit
maximal 10 Wohneinheiten bebaut werden. Es sind zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss geplant, die sich mit Balkonen / Dachterrassen nach Süden zu den Schwingewiesen
orientieren.
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Das Gebäude soll ein flachgeneigtes Dach bekommen, damit keine übermäßige Gebäudehöhe entsteht. Die maximale Gebäudehöhe soll auf 14.00 m über NN begrenzt werden. Das
entspricht ca. 12 m über Gelände. Da das Gelände etwa zwei Meter tiefer liegt als die Bremervörder Straße wird somit eine Höhenstaffelung sichergestellt. Der Gebäudebestand an
der Bremervörder Straße ist teilweise deutlich höher und ragt über das neu geplante Gebäude hinaus.
Die Gebäudelänge wird - entgegen der in der offenen Bauweise üblicherweise zulässigen 50
Meter - auf maximal 30 Meter begrenzt, um der Randlage an den Schwingewiesen Rechnung zu tragen und einen zu langen Bauriegel zu vermeiden.
Da eine komplette Bauplanung noch nicht vorliegt lässt sich über die Gestaltung und Baumaterialien bisher nur sagen, dass eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Gestaltung
angestrebt wird. Für die Dacheindeckung sind Materialien in roten, rotbraunen, oder anthrazitfarbenen Farbtönen vorstellbar. Glänzende Dachmaterialien sollen nicht zur Ausführung
kommen.
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