Was ist für den Anwender interessant und wie kommen Produkte auf den Markt? 3. Workshop Neue Horizonte für metallische Biomaterialien © http://medalt.h-e-s.de/image/image_gallery?img_id=30298747 © http://www.ifam-dd.fraunhofer.de/de/Zellulare_metallische_Werkstoffe/offenzellige_metallschaeume/technologie/biomaterialien/werkstoffe/_jcr_content/stage/image.img.jpg/1317812850007.jpg © http://www.innbw.de/images/projekte_gross/3.jpg © http://www.hzg.de/imperia/md/content/gkss/institut_fuer_werkstoffforschung/wz/MgSchraube_240x160.jpg Medizin ist Vielfältig DRG FDA Richtlinie 2007/47/EG Arzneimittel EMEA IQWiG Zusatzentgelte NUB Richtlinie 65/65/EWG Richtlinie 89/381/EWG Orphan Drug Medizinprodukte: Definition nach MPG 1. 2. 3. 4. Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktion zum Zwecke: a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungswiese aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. Medizinprodukte sind auch Produkte nach Nummer 1, die einen Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen enthalten oder auf die solche aufgetragen sind, die bei gesonderter Verwendung als Arzneimittel im Sinnen des §2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes angesehen werden können und die in Ergänzung zu den Funktionen des Produktes eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten können. Medizinprodukte sind auch Produkte nach Nummer 1, die als Bestandteil einen Stoff enthalten, der gesondert verwendet als Bestandteil eines Arzneimittels oder Arzneimittel aus menschlichem Blut oder Blutplasma im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 89/381/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten und zur Festlegung besonderer Vorschriften für Arzneimittel aus menschlichem Blut oder Blutplasma (ABI. EG Nr. L 181 S. 44) betrachtet werden und in Ergänzung zu dem Produkt eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten kann. In-vitro-Diagnostikum ist ein Medizinprodukt, das als Reagenz, Reagenzprodukt, Kalibriermaterial, Kontrollmaterial, Kit, Instrument, Apparat, Gerät oder System einzeln oder in Verbindung miteinander nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben einschließlich Blut- und Gewebespenden bestimmt ist und ausschließlich oder hauptsächlich dazu dient, Informationen zu liefern a) über physiologische oder pathologische Zustände oder b) über angeborene Anomalien oder c) zur Prüfung auf Unbedenklichkeit oder Verträglichkeit bei den potentiellen Empfängern oder d) zur Überwachung therapeutischer Maßnahmen. Probenbehältnisse gelten als in-vitro-Diagnostik. Probenbehältnisse sind luftleere oder sonstige Medizinprodukte, die von ihrem Hersteller speziell dafür gefertigt werden, aus dem menschlichen Körper stammende Proben unmittelbar nach ihrer Entnahme aufzunehmen und im Hinblick auf eine In-vitro-Untersuchung aufzubewahren. Erzeugnisse für den allgemeinen Laborbedarf gelten nicht als in-vitro-Diagnostik, es sei denn, sie sind auf Grund ihrer Merkmale nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung speziell für in–vitro-Untersuchungen zu verwenden. Unterscheidung zwischen dem stationären und ambulanten Bereich © http://www.lichtnews.de/wp-content/uploads/2009/06/nimbus_0210_07_hires.jpg © http://www.ruhrnachrichten.de/storage/pic/mdhl/artikelbilder/lokales/rn/dolo/ do-lokal/2822395_1_krankenhaus-beilage-clemenshospital-2.jpg?version= 1331387857 Kurze Betrachtung des ambulanten Bereiches - Pharmakotherapie © http://www.lichtnews.de/wp-content/uploads/2009/06/nimbus_0210_07_hires.jpg © http://www.ruhrnachrichten.de/storage/pic/mdhl/artikelbilder/lokales/rn/dolo/ do-lokal/2822395_1_krankenhaus-beilage-clemenshospital-2.jpg?version= 1331387857 Überblick über den Ablauf der Zulassung von Medikamenten • Zuständige Zulassungsbehörde ist in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) und in Europa die Europäische Zulassungsbehörde European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) • Zulassung durch das BfArM für alle Humanarzneimittel • Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut für alle Sera, Impfstoffe, Testallergene, -sera, Testantigene und Blutzubereitungen • Drei Kriterien sind für die Zulassung ausschlaggebend: Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit • Erleichtertes Zulassungsverfahren für Generika • Zulassungsbehörde für Tierarzneimittel ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nach der Zulassung eines Arzneimittels kommt die Preisfindung Hersteller reicht Dossier ein Erstattungsbetrag als Rabatt auf ApU Stellungnahme & Anhörung Markeintritt IQWiG (oder G-BA) führt Nutzenbewertung durch G-BA beschließt über Zusatznutzen Hersteller und GKV-Spitzenverband verhandeln über einen Erstattungsbetrag Schiedsstelle legt einen Erstattungsbetrag (rückwirkend) fest Festbetrag 3 Monate © Pfizer Pharma GmbH 3 Monate 6 Monate 3 Monate Kurze Betrachtung des stationären Bereiches - Medizinprodukte © http://www.lichtnews.de/wp-content/uploads/2009/06/nimbus_0210_07_hires.jpg © http://www.ruhrnachrichten.de/storage/pic/mdhl/artikelbilder/lokales/rn/dolo/ do-lokal/2822395_1_krankenhaus-beilage-clemenshospital-2.jpg?version= 1331387857 *) Der ICD -Katalog enthält mehr als 12.000 Erkrankungscodes *) International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems *) Der OPS -Katalog enthält ca. 20.000 Prozedurencodes *) Operationen- und Prozedurenschlüssel ICD und OPS werden zu den DRG gegroupt ICD *) Diagnosis Related Groups *) OPS Der deutsche DRG-Katalog enthält mehr als 1.100 Diagnosen Zulassungsverfahren für Medizinprodukte Medizinprodukt Technische Dokumentation 90/385/EG 93/42/EWG 98/79/EG Art des Medizinproduktes Werkstoffspezifikat., Risikoanalyse, Gebrauchsanweisung Behördenmeldung DIMDI klinische Studien, Gebrauchstauglichkeit Medizinprodukt + CE Kennzeichnung + DIMDI Meldung © ipe - institute of product engineering Werkstofftechnik II, Materials Science & Engineering, Prof. Dr.-Ing. Alfons Fischer Produktprüfungen, Konstruktionsdaten Klassifizierung Erfüllung der „Grundlegenden Anforderungen Meldung von „Vorkomnissen“ an die zuständige Behörde Klasse I, Iia, IIb, III Module der KonformitätsbewertungsVerfahren festlegen Ein Medizinprodukt kommt durch ein NUB in den DRG Katalog • InEK benötigt für das angemeldete Verfahren umfangreiche Informationen, wie z.B. - Beschreibung der Methode - Angabe zur Indikation zum Zeitpunkt der Einführung - zu erwartende Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Methode • Erfassungstool InEK • Gültigkeit für 1 Jahr begrenzt • Eigener Antrag pro Klinik • Entgeltvereinbarung zwischen Anwender und Kostenträger • NUBs können zusätzlich zu den DRGs abgerechnet werden • Nicht jedes Verfahren = NUB (z.B. Kosten-Nutzen-Vergleich) altes Verfahren neuer Verfahren Kosten = 1.000 Kosten = 1.750 Zeit = 24 Zeit = 15 Zeit x Kosten = 24.000 Zeit x Kosten = 26.250 2012 gab es knapp 600 NUB Anträge beim InEK Ablauf der Antragsprüfung beim InEK 1. 2. 3. 4. Antragsprüfung beim InEK aller eingereichten Anträge Prüfung des InEKs auf NUB Status Erteilung des NUB Status Voraussetzung, zur individuellen Entgeltverhandlung mit dem Kostenträger 5. Prüfung durch das InEK, ob NUBs ins DRG-System übernommen werden Was interessiert eigentlich den Anwender bei neuen Möglichkeiten • Im ambulanten Bereich ist fast ausschließlich der Preis ausschlaggebend. Wirkliche Innovationen kommen aus dem Krankenhaus. (Rote Liste enthält ca. 8.000 Präparate, die sich auf ca. 2.200 Wirkstoffe verteilen. 90% der Verordnungen entfallen auf ca. 1.800 Präparate (ca. 22%)) • Im stationären Bereich ist zu unterscheiden nach Funktion (Chefarzt, Oberarzt, etc.) und nach Krankenhaus • Große Klinik = Möglichkeit der Veröffentlichung, Verträge mit Herstellern, bisherigen Erfahrungen, Mehrnutzen, Handling, Arbeitserleichterung, Preis • Kleine Kliniken = Preis © http://www.tc30.de/wp-content/uploads/Arzt.jpg Ein Tipp: Nicht am Anwender vorbeiforschen Forschung Anwender Fachgesellschaft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit