Merkblatt zu Salmonellen

Werbung
Merkblatt Salmonellen
Salmonellen-Infektion
Nach dem Genuß von Lebensmitteln kann es zu Darmerkrankungen kommen, die durch
bestimmte Bakterienarten, vor allem durch Salmonellen, verursacht werden. Die Krankheit macht sich 6-72 Stunden nach dem Verzehr des kontaminierten Lebensmittels bemerkbar. Sie äußert sich in allgemeiner Schwäche, Übelkeit, krampfartigen Leibschmerzen, Durchfall und Erbrechen. Sie zieht sich im allgemeinen mehrere Tage hin und ist
häufig von Fieber begleitet.
Bei den genannten Beschwerden soll unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Dies
gilt besonders für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere oder durch Krankheit geschwächte Menschen. Da die Erreger im Stuhl und Erbrochenen des Erkrankten enthalten sein können, müssen die Ausscheidungen sorgfältig beseitigt und die damit in Berührung gekommenen Hände und Gegenstände gründlich gesäubert und desinfiziert
werden, damit weitere Übertragungen auf andere Personen und Lebensmittel verhindert
werden. Reste von verdächtigen Speisen sollte man für eine bakteriologische Untersuchung kühl, aber von anderen Lebensmitteln getrennt, aufbewahren.
Übertragungsmöglichkeiten
Die für die o.a. Krankheitsanzeichen ursächlichen Salmonellen können in allen Lebensmitteln, besonders aber in Lebensmitteln tierischer Herkunft (z.B. Eier, Geflügel) vorkommen.
Salmonellen werden über den Darm ausgeschieden und können mit den Händen auf
Lebens- mittel übertragen werden. Je nach Art des Lebensmittels, der Temperatur und
der Zeit erfolgt eine Vermehrung der Keime um ein Vielfaches. Der Genuss derartiger
Lebensmittel kann dann zu den genannten Erkrankungserscheinungen führen. Die mit
Salmonellen belasteten oder verdorbenen Speisen sind im Regelfall als solche nicht
erkennbar.
Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist äußerst selten.
Was muss beachtet werden?
 Benutzung von eigener Seife und eigenem Handtuch für jede Person in der
 Familie/Wohngemeinschaft bzw. die Benutzung von Seifencreme.
Gründliches Händewaschen mit kurzgehaltenen Fingernägeln sowie Händedesinfektion nach jeder Toilettenbenutzung und vor der Zubereitung von Nahrungsmitteln.
 Krankheitsverdächtige, Erkrankte und Ausscheider* dürfen nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein;
 Schulen, Kindertagesstätten und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nur
mit Zustimmung des Gesundheitsamtes besucht werden.
 Sie sind verpflichtet, bei jeder Aufnahme in ein Krankenhaus, eine Entbindungsstation oder
bei Inanspruchnahme einer Hebamme dem behandelnden Arzt und der Hebamme mitzuteilen, dass Sie erkrankt oder Ausscheider sind.
Seite 1
Merkblatt Salmonellen
* Ausscheider sind Personen, die den Krankheitserreger aufgenommen haben und ausscheiden,
ohne jedoch irgendwelche Krankheitsanzeichen zu spüren.
Allgemeine Hinweise zur Vermeidung von Salmonelleninfektionen:
Neben der Schaffung und Erhaltung der Voraussetzung für die Produktion von Salmonella-freien
Lebensmitteln und der strikten Einhaltung der Hygienevorschriften bei der Gewinnung, Be- und
Verarbeitung, Lagerung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln, insbesondere tierischen
Ursprungs, können folgende individuelle Maßnahmen vorbeugend wirken:
 Alle Speisen und Lebensmittel, die viel Eiweiß und Wasser enthalten, müssen entweder heiß oder unterhalb 10 °C, also im Kühlschrank aufbewahrt werden. Rohe
Fleisch- und Wurstwaren, Schlachtgeflügel, Seetiere, Eier, Cremes, Salate und
Mayonnaisen mit Rohei sowie Speiseeis sind stets nach dem Einkauf in den Kühlschrank zu bringen und dort aufzubewahren.
 Speisen dürfen nicht längerfristig warm, d.h. unter 60 °C gehalten werden. Eine sichere Abtötung der Salmonellen wird bei Temperaturen über 70 °C für mindestens
zehn Minuten Garzeit erreicht.
 Bei vorgekochten Speisen muss die Abkühlzeit zwischen 60 ºC und 10 ºC kurz gehalten werden. Warme Speisen sollen innerhalb von zwei Stunden nach der letzten
Erhitzung verzehrt werden.
 Beim Auftauen von gefrorenem Geflügel und Wild enthält das Auftauwasser oft Salmonellen. Auftauwasser separat auffangen und sofort in den Ausguss schütten (heiß
nachspülen). Alle Gegenstände, die damit in Berührung gekommen sind, und die
Hände sofort danach gründlich mit möglichst heißem Wasser reinigen.
 Beim Kochen mit der Mikrowelle keine zu kurzen Garzeiten wählen, damit die Speisen auch im Innern ausreichend erhitzt werden. Beim Aufwärmen von Speisen müssen 70 °C überschritten werden.
 Instantprodukte sind immer nur kurz vor dem Verzehr zuzubereiten.
 Strenge Beachtung der persönlichen Hygiene.
 Verwendung und häufiger Wechsel von kochbaren Küchentüchern.
Weitergehende Auskünfte erteilen Hausarzt und Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Empfehlungen
Ihr Gesundheitsamt
Auskunft erteilt:
Seite 2
Herunterladen