Flyer Salmonellen-Infektionen - im Landkreis Altenburger Land

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Welche gesetzlichen Vorschriften nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind
zu beachten?
Nach § 42 IfSG dürfen Personen, die an Salmonellose erkrankt, dessen verdächtig sind oder Salmonellen ausscheiden, beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmittel nicht tätig sein oder beschäftigt werden,
wenn sie dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies gilt sinngemäß auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten, Kantinen,
Krankenhäusern, Säuglings- und Kinderheimen,
Kinderkrippen, Kindergärten sowie in weiteren Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung.)
Die Aufhebung eines solchen Tätigkeitsverbotes
erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt.

Instantprodukte sind immer nur kurz vor dem
Verzehr zuzubereiten.

Beim Auftauen von gefrorenem Geflügel und
Wild enthält das Auftauwasser oft Salmonellen. Auftauwasser separat auffangen und sofort in den Ausguss schütten (heiß nachspülen). Alle Gegenstände und auch die Hände,
die damit in Berührung gekommen sind, sind
sofort danach gründlich mit möglichst heißem
Wasser zu reinigen.

Beim Kochen mit der Mikrowelle keine zu kurzen Garzeiten wählen, damit die Speisen auch
im Innern ausreichend erhitzt werden. Beim
Aufwärmen von Speisen müssen 70 °C überschritten werden.
Eine Empfehlung des
Fachdienstes Gesundheit

Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte müssen immer gründlich gereinigt werden und Spülschwämme und -tücher sowie kochbare Geschirrtücher häufig gewechselt werden.

Strenge Beachtung der persönlichen Hygiene!
Wie schütze ich
mich vor
Salmonelleninfektionen?
Wichtige Hygieneregeln beim Umgang
mit Lebensmitten
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Alle Speisen und Lebensmittel, die viel Eiweiß
und Wasser enthalten, müssen entweder heiß
oder unterhalb 10 °C, also im Kühlschrank
aufbewahrt werden. Rohe Fleisch- und Wurstwaren, Schlachtgeflügel, Seetiere, Eier, Cremes, Salate und Mayonnaisen mit Rohei sowie
Speiseeis sind stets nach dem Einkauf in den
Kühlschrank zu bringen und dort aufzubewahren.
Speisen dürfen nicht längerfristig warm, d.h.
unter 60 °C gehalten werden. Eine sichere Abtötung der Salmonellen wird bei Temperaturen
über 70 °C für mindestens zehn Minuten Garzeit erreicht.
Bei vorgekochten Speisen muss die Abkühlzeit
zwischen 60 ºC und 10 ºC kurz gehalten werden. Warme Speisen sollen innerhalb von zwei
Stunden nach der letzten Erhitzung verzehrt
werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen
Ihr Hausarzt oder der Fachdienst
Gesundheit (Gesundheitsamt) zur Verfügung.
Impressum:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-831
E-Mail: [email protected]
Quelle: Robert-Koch-Institut
Stand: Mai 2013
www.altenburgerland.de
Was bedeutet der Erreger?
Schutzimpfung?
Salmonellen sind Stäbchenbakterien, die bei
Mensch und Tier Darmerkrankungen hervorrufen
können. Salmonellen haben die Eigenschaft, sich in
Lebensmitteln zu vermehren. Aufgenommen werden
die Erreger meistens beim Verzehr verunreinigter
Lebensmittel.
Salmonellen wachsen im Temperaturbereich von 10
bis 47°C, in einigen Fällen bereits ab 6 bis 8°C. In
der Umwelt und in oder auf verschiedenen Lebensmitteln sind sie bis zu mehreren Monaten überlebensfähig. Durch Einfrieren werden sie nicht abgetötet.
Der Erregernachweis ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
Eine Impfung gegen Salmonellen steht nicht zur
Verfügung!
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Die Ausscheidung von Enteritis-Salmonellen dauert im Mittel 3 bis 6 Wochen, bei Säuglingen aber
auch über Monate. Während dieser Zeit ist eine
Ansteckungsgefahr gegeben.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Wie erfolgt die Übertragung?
An der Spitze der Infektionen verursachenden Lebensmittel stehen Geflügel - Huhn, Ente, Gans und
Pute - und vor allem rohe Eier und Speisen, die
Rohei enthalten, z.B. Eischäume, Cremes, Konditoreiwaren, Mayonnaise und Speiseeis. Salmonellen
können auf der Eischale oder im Eiinhalt vorhanden
sein. Eine weitere wichtige Infektionsquelle sind rohes Fleisch bzw. nicht oder nicht ausreichend erhitzte Fleischprodukte (etwa Schlachtgeflügel, Hackfleisch, Rohwurstsorten, besonders frische Mettwurst, Fleischsalate). Inzwischen wurden Salmonellen in verschiedenen Ausbrüchen aber auch mit dem
Verzehr von Sprossen, Tomaten oder geräuchertem
Aal in Zusammenhang gebracht.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kann unter hygienisch ungünstigen Bedingungen erfolgen
(Schmierinfektion).
Inkubationszeit?
Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 72 Stunden und ist
abhängig von der Infektionsdosis.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Zur Vermeidung einer Ansteckung anderer sollten folgende Empfehlungen beachten werden:
 Die Hände sind nach jedem Toilettenbesuch,
vor dem Umgang mit Lebensmitteln und vor
dem Füttern von Säuglingen, Kleinkindern und
pflegebedürftigen Menschen gründlich mit Seife
zu waschen und wenn vorhanden, mit einem
alkoholischen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
 Die Toilette muss sauber gehalten werden
und ggf. ein geeignetes Desinfektionsmittel
verwendet werden.
Die Salmonellose beginnt meist plötzlich mit zahlreichen wässrigen, z. T. auch blutigen Stühlen,
Bauchschmerzen, teilweise mit Fieber, Übelkeit,
Erbrechen und Kopfschmerzen. Die Symptome
dauern in der Regel nur wenige Stunden oder Tage. Im Regelfall bleibt die Erkrankung auf den
Magen-Darm-Trakt beschränkt.
 Einem Erkrankten sollten separate Handtücher
zur Verfügung gestellt werden.
Wie erfolgt die Behandlung?
Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Lehrer, Schüler,
Schulbedienstete und Beschäftigte in anderen
Kindergemeinschaftseinrichtungen, die an Salmonellose erkrankt oder dessen verdächtig sind,
Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an deren Veranstaltungen teilnehmen.
Kinder unter 6 Jahren, die an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind,
dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Ansonsten
ist eine Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Abklingen des Durchfalls (geformter
Stuhl) möglich. Die Vorlage eines schriftlichen
ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Bei normalem Verlauf soll keine antibakterielle
Behandlung erfolgen, da dadurch die Bakterienausscheidung verlängert werden kann. Normalerweise gilt es, nur den Flüssigkeits- und Elektrolytverlust auszugleichen.
Welche gesetzlichen Vorschriften
nach dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG) sind zu beachten?
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