Merkblatt Salmonellen-Infektionen

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Wie schütze ich mich vor Salmonellen- Infektionen
Was bedeutet der Erreger?
Salmonellen sind Stäbchenbakterien, die bei Mensch und Tier Darmerkrankungen hervorrufen
können. Salmonellen haben die Eigenschaft, sich in Lebensmitteln zu vermehren. Aufgenommen
werden die Erreger meistens beim Verzehr verunreinigter Lebensmittel.
Salmonellen wachsen im Temperaturbereich von 10–47°C, in einigen Fällen bereits ab 6–8°C. In der
Umwelt und in oder auf verschiedenen Lebensmitteln sind sie bis zu mehreren Monaten
überlebensfähig. Durch Einfrieren werden sie nicht abgetötet.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Salmonellose ist die klassische Lebensmittelinfektion.
An der Spitze der Infektionen verursachenden Lebensmittel stehen Geflügel – Huhn, Ente, Gans und
Pute – und vor allem rohe Eier und Speisen, die Rohei enthalten, z.B. Kuchenteig, Eischäume,
Cremes, Konditoreiwaren, Mayonnaise und Speiseeis. Salmonellen können auf der Eischale oder im
Eiinhalt vorhanden sein. Weitere wichtige Infektionsquellen sind rohes Fleisch bzw. nicht oder nicht
ausreichend erhitzte Fleischprodukte (etwa Schlachtgeflügel, Hackfleisch, Rohwurstsorten,
besonders frische Mettwurst, Fleischsalate). Inzwischen wurden Salmonellen in verschiedenen
Ausbrüchen aber auch mit dem Verzehr von Sprossen, Tomaten oder geräuchertem Aal in
Zusammenhang gebracht. Durch direkten Kontakt mit Salmonellen ausscheidenden Heimtieren
(insbesondere Reptilien) kann eine Übertragung der Keime auf den Menschen erfolgen. Eine
besondere Infektionsgefährdung von Säuglingen und Kleinkindern wurde beobachtet. Eine
Übertragung von Mensch zu Mensch kann unter hygienisch ungünstigen Bedingungen erfolgen
(Schmierinfektion).
Inkubationszeit:
Die Zeit zwischen der Ansteckung der Krankheit und dem Auftreten der ersten Symptome beträgt 6–
72 Stunden, in der Regel 12-36 Stunden und ist abhängig von der Infektionsdosis.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Die Ausscheidung von Enteritis-Salmonellen dauert im Mittel 3–6 Wochen, bei Säuglingen aber auch
über Monate. Während dieser Zeit ist eine Ansteckungsgefahr gegeben.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Die Salmonellose beginnt meist plötzlich mit zahlreichen wässrigen, z. T. auch blutigen Stühlen,
Bauchschmerzen, teilweise mit Fieber, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Die Symptome
dauern in der Regel nur wenige Stunden oder Tage. Im Regelfall bleibt die Erkrankung auf den
Magen-Darm-Trakt beschränkt.
Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung?
Bei normalem Verlauf soll keine antibakterielle Behandlung erfolgen, da dadurch die
Bakterienausscheidung verlängert werden kann. Normalerweise gilt es, nur den Flüssigkeits- und
Elektrolytverlust auszugleichen.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Zur Vermeidung einer Ansteckung anderer sollten folgende Empfehlungen beachten werden:
Die Hände sind nach jedem Toilettenbesuch, vor dem Umgang mit Lebensmitteln und vor dem
Füttern von Säuglingen, Kleinkindern und pflegebedürftigen Menschen gründlich mit Seife zu
waschen und wenn vorhanden, mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
Die Toilette muss sauber gehalten werden und ggf. ein geeignetes Desinfektionsmittel
verwendet werden.
Einem Erkrankten sollten separate Handtücher zur Verfügung gestellt werden.
Wichtige Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln
•
Alle Speisen und Lebensmittel, die viel Eiweiß und Wasser enthalten, müssen entweder heiß
oder unterhalb 10 °C, also im Kühlschrank aufbewahrt werden. Rohe Fleisch- und
Wurstwaren, Schlachtgeflügel, Seetiere, Eier, Cremes, Salate und Mayonnaisen mit Rohei
sowie Speiseeis sind sofort nach dem Einkauf in den Kühlschrank zu bringen und dort
aufzubewahren.
•
Speisen dürfen nicht längerfristig warm, d.h. unter 60 °C gehalten werden. Eine sichere
Abtötung der Salmonellen wird bei Temperaturen über 70 °C für mindestens zehn Minuten
Garzeit erreicht.
•
Bei vorgekochten Speisen muss die Abkühlzeit zwischen 60 ºC und 10 ºC kurz gehalten
werden. Warme Speisen sollen innerhalb von zwei Stunden nach der letzten Erhitzung
verzehrt werden.
•
Instantprodukte sind immer nur kurz vor dem Verzehr zuzubereiten. Instant–Säuglingsnahrung
sollte mit mindestens 70°C heißem Wasser zubereitet, dann zügig auf die gewünschte
Verzehrtemperatur abgekühlt werden und möglichst umgehend verbraucht werden.
•
Beim Auftauen von gefrorenem Geflügel und Wild enthält das Auftauwasser oft Salmonellen.
Auftauwasser separat auffangen und sofort in den Ausguss schütten (heiß nachspülen). Alle
Gegenstände und auch die Hände, die damit in Berührung gekommen sind, sind sofort
danach gründlich mit möglichst heißem Wasser zu reinigen.
•
Beim Kochen mit der Mikrowelle keine zu kurzen Garzeiten wählen, damit die Speisen auch
im Innern ausreichend erhitzt werden. Beim Aufwärmen von Speisen müssen 70 °C
überschritten werden.
•
Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte müssen immer gründlich gereinigt werden
Spülschwämme und -tücher sowie kochbare Geschirrtücher häufig gewechselt werden.
•
In Haushalten mit Kindern unter 2 Jahren sollten keine Reptilien gehalten werden.
•
Strenge Beachtung der Händehygiene!
und
Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Lehrer, Schüler, Schulbedienstete und Beschäftigte in anderen
Kindergemeinschaftseinrichtungen, die an Salmonellose erkrankt oder dessen verdächtig sind,
Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an deren Veranstaltungen teilnehmen.
Kinder unter 6 Jahren, die an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen
Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung
nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu
befürchten ist. Ansonsten ist eine Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Abklingen des
Durchfalls (geformter Stuhl) möglich. Die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests ist nicht
erforderlich, zur Absicherung aller Beteiligten jedoch zweckmäßig.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige
Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das
6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen
verdächtigt sind.
Personen, die an einer Salmonellen-Infektion erkrankt sind, bei denen der Verdacht auf eine
Erkrankung besteht oder die Salmonellen ausscheiden, dürfen gemäß § 42 IfSG nicht in
Lebensmittelbetrieben tätig sein. Diese Personen dürfen beim Herstellen, Behandeln oder
Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel nicht tätig sein, wenn sie mit den Lebensmitteln in
Berührung kommen. Das gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen
Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Die Aufhebung eines solchen
Tätigkeitsverbotes erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Meldepflichtig nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 IfSG ist der Verdacht bzw. die Erkrankung an einer infektiösen
Gastroenteritis, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten. Oder wenn 2
oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang
vermuten lassen.
Des Weiteren ist nach § 7 Absatz 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis einer akuten Infektion
durch Salmonellen vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes gerne
unter der Telefonnummer 03447 586-832 zur Verfügung.
Impressum:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-822
Mail: [email protected]
Stand: Dezember 2015, Quelle: RKI
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