Für die Bewertung von HYPOS-Projektskizzen der 2. Antragswelle erforderliche wirtschaftliche und technische Angaben Key-Performance-Indikatoren Status: 20.04.2015 Ansprechpartner: St. Schütz ([email protected]) H. Krause (hartmut.krause@ dbi-gruppe.de) Grundsätzliches Für die Bewertung der Projektskizzen ist es erforderlich, dass jeweils der zu erwartende Beitrag der Vorhaben zur Erreichung der HYPOS Ziele (Senkung der Kosten für das jeweilige weiterzuentwickelnde Element) beschrieben wird. Hierbei sind für Wertschöpfungskettenelemente die durch das Projekt verändert werden sollen, mindestens die im Folgenden beschriebenen Key-Performance-Indikatoren (KPI) darzustellen. Je KPI sind sowohl der Stand der Technik als auch die durch das Projekt zu erwartende Verbesserung anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass Projektskizzen, die lediglich Nebenkomponenten eines Elementes betreffen, die wirtschaftlichen und technischen Gesamtauswirkungen auf dieses Element darstellen. Die Grundlagen, Bezugsgrößen und Annahmen zur Berechnung des jeweiligen KPI sind anzugeben. Sollten keine oder nicht alle KPI ausgefüllt werden können oder andere Parameter relevant sein, ist kurz zu erläutern warum diese nicht zutreffend sind bzw. geeignete KPI zu ergänzen. In diesem Fall werden, wenn notwendig, Werte aus dem Stand der Technik (abgestimmter Datensatz von DBI) verwendet. Unabhängig von dieser Mindestforderung sollten in den Projektskizzen alle spezifischen technisch sowie wirtschaftlich relevanten Angaben zum jeweiligen Element tabellarisch aufgeführt werden. Somit kann eine detaillierte Bewertung mit dem Simulationsmodell H2Index erfolgen. Die KPI sind in eine Excel-Worksheet einzutragen. Das entsprechende Template und Beschreibung wird noch vorbereitet. - -1- Key-Performance-Indikatoren KPI KPI Beschreibung Stand der Technik Einheit nach Projekt Allgemeine KPI 1. Investitionskosten (ggf. mit Angabe der Skalierung und der enthaltenen Komponenten) gesamt oder € spezifische Investitionskosten €/kW el., €/(m3h-1) … 2. Betriebskosten gesamt (ggf. mit Angabe der Skalierung und der enthaltenen Komponenten, z.B. ausgewiesen für Wartung, Instandhaltung, Hilfsmittel, Eigenenergiebedarf) als jährlicher Gesamtwert und/oder €/a, (€/hBetrieb) spezifische Betriebskosten €/kWh, … 3. Arbeitsbereich des Elementes (min – max) Nennleistung/Nennkapazität kW, Nm³/h, … Regelbereich Mindes und Max.-Leistung % 4. Lebensdauer Gesamtlebensdauer a, h Jährliche Betriebsstunden h/a Anteil der Anlagenerneuerung nach Ablauf der Lebensdauer der Kernkomponente % 5. Wirkungsgrad (bezogen auf das jeweilige Element) Wirkungs- oder Nutzungsgrad (z.B. thermisch, elektrisch, etc.) % Wirkungs- oder Nutzungsgradveränderung (Degradation) %/a oder %/hBetrieb 6. Anfahrzeit bis Nennlast Kaltstart min aus Standby min Erläuterung der KPI 1. Investitionskosten: Investitionskosten können als Summe für ein Element angegeben werden. Alternativ kann eine Liste von Komponenten angegeben werden. Diese muss vollständig sein. Die Investitionskosten sollten einer Anlagengröße zugeordnet sein, um so Skalierungseffekte abbilden zu können. Innerhalb des Simulationstools H2-Index werden Skalierungsstufen vorgeschlagen. Abweichungen müssen angegeben werden. Werden Investitionskosten als absoluter Wert angegeben, so wird angenommen, dass sie für die angegebene Anlagengröße gültig sind, und die Elemente jeweils darauf abgestimmt sind. Spezifische Investitionskosten beziehen sich jeweils auf den installierten Nennmengenstrom des abgegebenen Produktes, bei Speichern auf die maximale speicherbare Menge - -2- des Produktes. Z.B. Windkraftanlage – installierte elektrische Nennleistung (kW el), Elektrolyseur – installierte Nennleistung Wasserstoff (Nm³/h), Gasspeicher – Arbeitsgasvolumen (Nm³). Je Element kann nur eine Bezugsgröße verwendet werden. Alle spezifischen Investition sind darauf umzurechnen. 2. Betriebskosten Betriebskosten können als jährliche Gesamtkosten bzw. spezifische Gesamtkosten angegeben werden oder als Liste von Komponenten. Auch bei den Betriebskosten ist Vollständigkeit erforderlich. Hilfsmittel, die aus anderen Elementen Stammen werden gesondert über die Schnittstellen der Elemente erfasst. Betriebskosten sollten der Anlagengröße zugeordnet sein (s. Investkosten). Es sind zwei Arten von Betriebskosten vorgesehen - zeitbezogene Betriebskosten, mengenbezogene Betriebskosten. Beide Kostenarten können parallel verwendet werden. Dopplungen sind zu vermeiden. Zeitbezogene Betriebskosten werden immer auf ein Jahr (Geschäftsjahr) angegeben. Wird als Bezugsgröße die Volllaststunden oder die jährliche Verfügbarkeit verwendet, so wird intern der Wert mit Hilfe der Angaben zu KPI 4 auf jährliche Betriebskosten umgerechnet. Die Angaben sind aufeinander abzustimmen. Mengenbezogene Betriebskosten beziehen sich auf die Menge des abgegebenen Produktes (Energie – kWh, Volumen – Nm³, etc.). Die Bezugsgröße muss je Element einheitlich gewählt werden (s. Investkosten) und mit dem Folgeelement abgestimmt sein. 3. Arbeitsbereich Für die Modellierung eines Elementes ist die Auslegungsgröße der Nennleistung Grundlage um dynamische Prozesse zu modellieren. Die Nennleistung bezieht sich auf die Produktleistung der Kernkomponente eines Elementes (z.B. Energiestrom – kW, Wasserstoffvolumenstrom – Nm³/h). Elektrolyseure und andere Einheiten können üblicherweise deutlich außerhalb ihrer Nennleistung betrieben werden, deshalb soll der vorgesehene Regelbereich der Kernkomponente angegeben werden. Mindestleistung - unterhalb derer sie nicht mehr betrieben werden kann. Maxleistung – höchst möglicher Betriebspunkt. Zwischen diesen Grenzen spannt sich der Regelbereich für eine dynamische Fahrweise auf. Die Angabe ist auf die Nennleistung bezogen. Im Fall von Speicherelementen wird lediglich die Nennkapazität angegeben (z.B. Energiemenge – kWh, Wasserstoffvolumen – Nm³) 4. Lebensdauer Die Lebensdauer bezieht sich auf die Kernkomponente eines Elementes. Sie kann in Jahren oder Stunden angegeben werden. Bei der Angabe in Jahren wird davon ausgegangen, dass die Lebensdauer unabhängig von der tatsächlichen Betriebszeit begrenzt ist. Angaben in Stunden beziehen sich auf die tatsächliche Betriebszeit. - -3- Die jährliche Betriebszeit entspricht der durchschnittlichen Verfügbarkeit für den Betrieb über die Lebensdauer der Anlage in h/a. Ausgenommen sind planmäßige Ausfälle durch Wartung und Instandhaltung. Anteil der Anlagenerneuerung nach Ablauf der Lebensdauer der Kernkomponente: Typischer Weise haben Komponenten in einem Element unterschiedliche Lebensdauern. Beispielsweise übersteigen die Lebensdauern der Infrastrukturkomponenten wie Gebäude, Medienversorgung, Verkehrsanbindung deutlich die der Kernkomponente. Es ist der Anteil an den Investkosten anzugeben, der bei Erneuerung der Kernkomponente zu reinvestieren ist. 5. Wirkungsgrad, Nutzungsgrad Ist das Verhältnis der eingesetzten Hauptenergie- bzw. -rohstoffmenge bezogen auf die Produktmenge bei Nennleistung. Für eine dynamische Modellierung ist die Möglichkeit vorgesehen, wenn verfügbar, auch eine Wertetabelle für eine Nutzungsgradfunktion in Abhängigkeit vom Leistungspunkt innerhalb des Regelbereiches zu hinterlegen. Wirkungs- und Nutzungsgradveränderungen (Degradation): Über die Lebensdauer der Kernkomponente kann eine Degradation stattfinden. Sie wird in %-Nutzungsgradverlust je Zeiteinheit angegeben. Die ist ein Angabe durchschnittlicher Wert und bezieht sich jeweils auf die in KPI 4 angegebene Lebensdauer. 6. Anfahrzeiten bis Nennlast Für viele Elemente (Anlagen) werden Anfahrzeiten bis zur vollen Betriebsbereitschaft benötigt. Die Anfahrzeiten beziehen sich auf einen Start aus dem „kalten“ Zustand, d.h. die Anlage wurde über längere Zeit nicht betrieben, war abgeschaltet oder aus dem Stand-by-Betrieb, Produktionsleistung von 0 d.h. die bis zum Betrieb bei Nennlast. - -4- Anlage ist betriebsbereit bei einer