____________________________________________________ Training & Recht Was sollte ich tun, wann besteht Handlungsbedarf? Training: Gewerbe oder Freiberuf? Matthias Lindow TELEKANZLEI Wer hat sich zu Anfang seiner eigenen „Firma“ nicht schon die Frage gestellt: brauche ich eigentlich einen Gewerbeschein? Und im Zweifel mag man sich sagen: ich hole mir einen, dann bin ich auf der sicheren Seite. Doch wie sicher ist die Seite? Der Gewerbeschein ist ein Instrument der staatlichen Überwachung von Gewerbetreibenden, um erlaubnispflichtige bzw. anmeldepflichtige Gewerbe besser kontrollieren zu können. Und damit wird man bei Training und Coaching meist dazu kommen, dass ein Gewerbeschein eher nicht erforderlich ist, denn man hat dort meist eine sog. freiberufliche Tätigkeit. Viel spannender ist die Unterscheidung allerdings im steuerlichen Bereich: ist man nämlich Freiberufler, so muss man keine Gewerbesteuer zahlen. Diese Steuer trifft den Gewerbetreibenden neben der Umsatzsteuer und neben der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Von daher sollte der Trainer/Coach doch noch einmal kurz innehalten und sich fragen: übe ich eigentlich ein Gewerbe aus oder bin ich freiberuflich tätig? Ist das denn so schwierig? Die Abgrenzung ist eigentlich gar nicht so schwierig: der Trainer/Coach hat in der Regel keine GmbH. Wenn überhaupt ist er in einer Personengesellschaft organisiert, z.B. in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartGes) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Man muss daher nicht schon wegen der Organisationsform mit Gewerbesteuer rechnen. Und ist der Inhalt der Tätigkeit lehrend, unterrichtend, wissenschaftlich oder ähnlich, so wird man recht schnell zu einer freiberuflichen Tätigkeit kommen. Dennoch gibt es hier bisweilen erhebliche Abgrenzungsfragen, die durch einen Berater beantwortet werden sollten. Gewerbesteuer als Krankheit oder die Lehre von der Infektion Mehr Beachtung verdient jedoch ein steuerliches Detailproblem, das sich für die Tätigkeit des Trainer/Coaches als brisant erweisen kann: die gewerbesteuerliche Infektion. Übt man nämlich eine nicht-gewerbliche Tätigkeit aus und bietet sodann in deren Rahmen in geringem Umfang gewerbliche Leistungen an, so kann dies schnell die gesamte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig machen. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: der PC-Berater, der sich bereit erklärt, für seine Trainer-Kontakt-Brief 10/00 - Nr. 31 Kunden auch gleich die Hard- und Software zu ordern, von dem Produzenten einen Mengen-Rabatt bekommt und diesen aber nicht an den Kunden weitergibt. Gefährlich werden können also gerade auch Nebenleistungen, die nur deshalb erbracht werden, weil man durch ein kompletteres Angebot dem Kunden Aufwand abnehmen möchte. Kann man also dem Seminarkunden die Hotelreservierung abnehmen und einen entsprechenden Aufschlag für die eigene eingesetzte Zeit nehmen? Der Bundesfinanzhof als oberstes Steuergericht hat hier in letzter Zeit klargestellt: wenn man die gewerbliche Tätigkeit in eine eigene parallele Gesellschaft (z.B. zweite GbR) auslagert, kommt es nicht zur Infektion. Oder wenn die gewerblichen Umsätze deutlich unter 1% liegen. Aber wir kennen alle den Finanzbedarf des Staates; Vorsicht ist da besser - wie bei jeder ansteckenden Krankheit. Daher sollte rechtzeitig der Arzt, Entschuldigung: der Fachmann zu Rate gezogen werden. Der Trainer sollte einmal versuchen, die Bereiche seiner bisherigen Aktivitäten auf einem Blatt Papier in Stichworten zusammenzufassen und seine zukünftig geplanten Aktivitäten ebenfalls so zu skizzieren. Dann sollte er das Gespräch mit seinem Berater suchen und die einzelnen Punkte auf die gewerbesteuerliche Fragestellung „abklopfen“ lassen. Zu Beweis- und Dokumentationszwecken sollte die Liste der besprochenen Aktivitäten dem Berater schriftlich eingereicht werden. Auf keinen Fall sollte diese Analyse ohne den Berater gemacht werden. Denn hier ist die „Grauzone“ von einer Bewertung zur anderen Bewertung (Gewerbe oder Freiberuf) so weit und so stark von Rechtsprechung geprägt, dass der Laie sich heillos verirren würde. Und wenn man mit dem Berater ein Zeithonorar für die Beratung vereinbart, kostet das auch nicht die Welt: ein guter Berater kann eine solche z.B. halbseitige Liste mit einer Stunde Aufwand analysieren und mit dem Trainer besprechen. Weiterführende Kontaktadressen: TELEKANZLEI JUCALL-SERVICE: Bernadottestr. 222 D-22605 Hamburg Tel. 0800-1233333 Fax 01805-235453 E-Mail: [email protected] Internet: www.telekanzlei.de Anzeige Wer berät in Steuerfragen? Mit Steuerberatung verbindet der Laie zunächst den Steuerberater. Das ist aber gar nicht ganz richtig: denn Steuerrecht ist Recht wie jedes andere und damit ursprünglich Sache des Anwalts. Weil Anwälte aber früher eher wenig Lust auf Zahlen hatten, ließ man Berater aus anderen Disziplinen eine Rechtsberatungsprüfung für Steuerrecht machen, eben die Steuerberaterprüfung. Heute fällt es manchem schwer, sich einen Anwalt im Bereich Steuerberatung vorzustellen. Wie sollte man nun wählen? Als Erstes einmal sollte man natürlich den bisherigen Berater beibehalten, denn er kennt die individuelle Situation. Ansonsten kann man über den Daumen peilen: geht es eher um umfangreiche Zahlenwerke, ist der Steuerberater ohne juristische Vollausbildung der sinnvollere Berater, weil er eher mit Zahlen „aufgewachsen“ ist. Geht es dagegen um steuerliche Gestaltungs- und Abgrenzungsfragen sollte ein Steuerberater genommen werden, der auch eine juristische Vollausbildung hat oder eben der mit Steuerfragen befasste Rechtsanwalt. Neu Trainervertrag / Coaching-Vertrag Das Vertragsformular wurde vom Rechtsanwalt und Trainer Matthias Lindow erarbeitet. Es regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen, die zwischen einem Trainer / Coach und seinem Auftraggeber abgesprochen sein sollten und enthält zusätzlich einen Schiedsvertrag. Das Vertragsformular liegt als Datei vor und kann so von Ihnen bequem auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepaßt werden. Preis: 49,00 DM / Exemplar / für Nicht-TKBAbonnenten 69,00 DM, zzgl. MwSt. und Versand Bezugsadresse: Trainertreffen Deutschland Service-Büro Kreuzkamp 7 D-31199 Diekholzen Tel. 05121 - 26 53 36 Fax 05121 - 26 53 39 E-Mail: [email protected] 15