Kleines Lexikon der Pflege Teil 18: 03 / 2013 MRSA - was ist daran gefährlich? Staphylococcus aureus ist ein typischer Hautkeim. Viele gesunde Menschen sind Träger von diesen Bakterien auf der Haut und Schleimhaut, ohne dass sie es wissen und ohne, dass es nachteilige Auswirkungen hätte. Eine Besiedelung führt nicht automatisch zur Erkrankung! Kommt es jedoch zu einer Infektion mit diesen Keimen, lässt sich diese in der Regel gut behandeln. Gefährlich auch für mich? Der MRSA (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus ) steht für Staphylokokken, bei denen viele Antibiotika wirkungslos geworden sind. Im Falle einer Infektion sind M R S A -Staphylokokken daher schwieriger und langwieriger zu behandeln. Jeder Mensch kann mit MRSA besiedelt werden. Das Risiko für eine langfristige Erkrankung besteht vorwiegend bei Menschen mit chronischen Wunden, Abwehrschwäche, hohem Alter, Mangelernährung, chronischen Hauterkrankungen und Diabetes. Bei Gesunden ist das Risiko zu Erkranken eher gering. Was tun? Hauptübertragungsweg der Keime sind die Hände. Die Unterbrechung der Weitergabe der Keime erfolgt wirksam durch richtige Händehygiene. Dies geschieht in der e i g e n e n Häuslichkeit durch Händedesinfektion und das Tragen von Einmalhandschuhen. Ihr Pflegedienst trägt darüber hinaus Schutzkittel, evtl. auch Mundschutz und Haube, um ein Weitertragen des Keimes zu anderen Patienten zu verhindern. Patienten mit Pflegestufe 0 bis 3 erhalten über die 31- Euro Regelung in Apotheken und Sanitätshäusern Desinfektionsmittel kostenlos. Bei Fragen rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern! Klaus Bodden In dieser Ausgabe: Fröhliche Weihnachten Zeit für Betreuung Liebeläutend zieht durch Kerzenhelle, mild, wie Wälderduft, die Weihnachtszeit. Und ein schlichtes Glück streut auf die Schwelle schöne Blumen der Vergangenheit. MRSA: Was tun? Impressum: Pflegeteam Bodden 34286 Spangenberg Hand schmiegt sich an Hand im engen Kreise, und das alte Lied von Gott und Christ bebt durch Seelen und verkündet leise, dass die kleinste Welt die größte ist. (Joachim Ringelnatz) Wir wünschen Ihnen ein Klaus und Sandra Bodden gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel von Herzen Gesundheit, Glück und viel Erfolg für das Ihr Pflegeteam Bodden Jahr 2014 Pflegezeit für berufstätige Angehörige Zeit für Betreuung und Organisation! Eine plötzliche Notsituation: In Ihrer Familie kommt es zu einem Pflegefall! Es müssen in solchen Fällen oft völlig neue Strukturen in der Betreuung und Versorgung des Betroffenen gefunden und verabredet werden. Dabei kann es hilfreich sein, für einen Zeitraum die Pflege eines nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung selbst zu übernehmen. Zu diesem Zweck können Beschäftigte bis zu einer max. Höchstdauer von sechs Monaten eine sog. Pflegezeit in Anspruch nehmen. Diese Pflegezeit ist ein Rechtsanspruch und Ihr Arbeitgeber hat Sie während der Pflegezeit von der Arbeit freizustellen. Die Verpflichtung zur Gewährung der Freistellung im Rahmen der Pflegezeit besteht allerdings nur bei Betrieben, welche regelmäßig mind. 16 Mitarbeiter beschäftigen. Wollen Sie während der Pflegezeit weiter in Teilzeit arbeiten, müssen Sie mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit treffen. Der Anspruch auf Pflegezeit erlischt nach der einmaligen Inanspruchnahme für ein und denselben Angehörigen (einmaliges Gestaltungsrecht). Bei vollständiger Freistellung durch den Arbeitgeber besteht für den Beschäftigten aber auch kein Anspruch auf Vergütung! In einem solchen Fall stellt das aus der Pflegestufe zugesagte Pflegegeld eine gewisse Entschädigung für das fehlende Einkommen dar. Gegenüber Ihrem Arbeitgeber muss die Inanspruchnahme der Pflegezeit schriftlich bis spätestens zehn Tage vor dem Beginn erklärt werden. Wichtig zur erfolgreichen Beantragung der Pflegezeit ist der Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse, den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen aktuell behandelnden Arzt des zu pflegenden Angehörigen. In der jeweils aktuell vorliegenden Pflegesituation müssen Sie die Nach dem Ende der Familienpflegezeit wird in der Nachpflegezeit solange das reduzierte Gehalt Pflege selbst übernehmen, dürfen weiter gezahlt, bis der Gehaltsaber trotzdem die teilweise Hilfe vorschuss ausgeglichen ist. eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Auch für die Zeit nach der Wichtig! Pflege in der eigenen Familie Auf die Familienpflegezeit besteht, können dann Verabredungen mit anders als bei der zuerst genannten I h r e m P f l e g e d i e n s t g e t r o ff e n Variante, kein Rechtsanspruch, werden. sondern es handelt sich um eine freiwillige Leistung des UnterIst der Angehörige nicht mehr nehmens, das dadurch seinen p f l e g e b e d ü r f t i g o d e r i s t d i e Beitrag zur besseren Vereinbarkeit h ä u s l i c h e P f l e g e n i c h t m e h r von Familie und Beruf leisten kann! zumutbar, sodass es zu einer Heimaufnahme kommt; oder stirbt Weitere Informationen zu diesen der Pflegebedürftige, endet die Themen erhalten Sie bei Ihrer Pflegezeit erst vier Wochen nach Kommune, dem Pflegestützpunkt Eintritt der veränderten Umstände! und Ihrer Pflegekasse. In allen anderen Fällen ist die v o r z e i t i g e B e e n d i g u n g d e r Ihre Klaus Bodden Pflegezeit nicht möglich! Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu stärken, wurde das Versorgung in der Familie mit der Hilfe des Pflegedienstes! Familienpflegezeit - vielleicht eine hilfreiche Alternative! Familienpflegezeitgesetz eingeführt. Danach besteht seit dem 1. Januar 2012 die Möglichkeit, zur Pflege eines nahen Angehörigen die Wo c h e n a r b e i t s z e i t f ü r e i n e n Zeitraum von maximal 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. In dieser sogenannten Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz und das Gehalt wird um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts aufgestockt.