Kleines Lexikon der Pflege Teil 18: MRSA

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Kleines Lexikon der Pflege Teil 18:
03 / 2013
MRSA - was ist daran gefährlich?
Staphylococcus aureus ist ein
typischer Hautkeim. Viele gesunde
Menschen sind Träger von diesen
Bakterien auf der Haut und
Schleimhaut, ohne dass sie es
wissen und ohne, dass es
nachteilige Auswirkungen hätte.
Eine Besiedelung führt nicht
automatisch zur Erkrankung!
Kommt es jedoch zu einer Infektion
mit diesen Keimen, lässt sich diese
in der Regel gut behandeln.
Gefährlich auch für mich?
Der MRSA (Methicillinresistenter
Staphylococcus aureus ) steht für
Staphylokokken, bei denen viele
Antibiotika wirkungslos geworden
sind. Im Falle einer Infektion sind
M R S A -Staphylokokken daher
schwieriger und langwieriger zu
behandeln.
Jeder Mensch kann mit MRSA
besiedelt werden. Das Risiko für
eine langfristige Erkrankung besteht
vorwiegend bei Menschen mit
chronischen Wunden, Abwehrschwäche, hohem Alter, Mangelernährung, chronischen Hauterkrankungen und Diabetes. Bei
Gesunden ist das Risiko zu
Erkranken eher gering.
Was tun?
Hauptübertragungsweg der Keime
sind die Hände.
Die Unterbrechung der Weitergabe
der Keime erfolgt wirksam durch
richtige Händehygiene.
Dies geschieht in der
e i g e n e n
Häuslichkeit
durch Händedesinfektion und
das Tragen
von Einmalhandschuhen. Ihr
Pflegedienst trägt darüber hinaus
Schutzkittel, evtl. auch Mundschutz
und Haube, um ein Weitertragen des
Keimes zu anderen Patienten zu
verhindern.
Patienten mit Pflegestufe 0 bis 3
erhalten über die 31- Euro Regelung in Apotheken und Sanitätshäusern Desinfektionsmittel
kostenlos.
Bei Fragen rufen Sie uns an, wir
beraten Sie gern!
Klaus Bodden
In dieser
Ausgabe:
Fröhliche Weihnachten
Zeit für
Betreuung
Liebeläutend zieht durch Kerzenhelle,
mild, wie Wälderduft, die Weihnachtszeit.
Und ein schlichtes Glück
streut auf die Schwelle
schöne Blumen der Vergangenheit.
MRSA: Was tun?
Impressum:
Pflegeteam Bodden
34286 Spangenberg
Hand schmiegt sich an Hand
im engen Kreise,
und das alte Lied von Gott und Christ
bebt durch Seelen und verkündet leise,
dass die kleinste Welt die größte ist.
(Joachim Ringelnatz)
Wir wünschen Ihnen ein
Klaus und Sandra
Bodden
gesegnetes und fröhliches
Weihnachtsfest und zum
Jahreswechsel von Herzen
Gesundheit, Glück und viel Erfolg
für das
Ihr
Pflegeteam
Bodden
Jahr 2014
Pflegezeit für berufstätige Angehörige Zeit für Betreuung und Organisation!
Eine plötzliche Notsituation:
In Ihrer Familie kommt es zu einem
Pflegefall!
Es müssen in solchen Fällen oft
völlig neue Strukturen in der
Betreuung und Versorgung des
Betroffenen gefunden und verabredet werden.
Dabei kann es hilfreich sein, für
einen Zeitraum die Pflege eines
nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung selbst zu übernehmen.
Zu diesem Zweck können
Beschäftigte bis zu einer max.
Höchstdauer von sechs Monaten
eine sog. Pflegezeit in Anspruch
nehmen. Diese Pflegezeit ist ein
Rechtsanspruch und Ihr Arbeitgeber hat Sie während der Pflegezeit von der Arbeit freizustellen.
Die Verpflichtung zur Gewährung
der Freistellung im Rahmen der
Pflegezeit besteht allerdings nur bei
Betrieben, welche regelmäßig mind.
16 Mitarbeiter beschäftigen.
Wollen Sie während der Pflegezeit
weiter in Teilzeit arbeiten, müssen
Sie mit dem Arbeitgeber eine
schriftliche Vereinbarung über die
Verringerung und Verteilung der
Arbeitszeit treffen.
Der Anspruch auf Pflegezeit erlischt
nach der einmaligen Inanspruchnahme für ein und denselben
Angehörigen (einmaliges Gestaltungsrecht).
Bei vollständiger Freistellung durch
den Arbeitgeber besteht für den
Beschäftigten aber auch kein
Anspruch auf Vergütung!
In einem solchen Fall stellt das aus
der Pflegestufe zugesagte Pflegegeld eine gewisse Entschädigung
für das fehlende Einkommen dar.
Gegenüber Ihrem Arbeitgeber muss
die Inanspruchnahme der Pflegezeit
schriftlich bis spätestens zehn Tage
vor dem Beginn erklärt werden.
Wichtig zur erfolgreichen Beantragung der Pflegezeit ist der
Nachweis der Pflegebedürftigkeit
durch die Pflegekasse, den
Medizinischen Dienst (MDK) oder
einen aktuell behandelnden Arzt des
zu pflegenden Angehörigen.
In der jeweils aktuell vorliegenden
Pflegesituation müssen Sie die
Nach dem Ende der Familienpflegezeit wird in der Nachpflegezeit
solange das reduzierte Gehalt
Pflege selbst übernehmen, dürfen weiter gezahlt, bis der Gehaltsaber trotzdem die teilweise Hilfe vorschuss ausgeglichen ist.
eines Pflegedienstes in Anspruch
nehmen. Auch für die Zeit nach der Wichtig!
Pflege in der eigenen Familie Auf die Familienpflegezeit besteht,
können dann Verabredungen mit anders als bei der zuerst genannten
I h r e m P f l e g e d i e n s t g e t r o ff e n Variante, kein Rechtsanspruch,
werden.
sondern es handelt sich um eine
freiwillige Leistung des UnterIst der Angehörige nicht mehr nehmens, das dadurch seinen
p f l e g e b e d ü r f t i g o d e r i s t d i e Beitrag zur besseren Vereinbarkeit
h ä u s l i c h e P f l e g e n i c h t m e h r von Familie und Beruf leisten kann!
zumutbar, sodass es zu einer
Heimaufnahme kommt; oder stirbt Weitere Informationen zu diesen
der Pflegebedürftige, endet die Themen erhalten Sie bei Ihrer
Pflegezeit erst vier Wochen nach Kommune, dem Pflegestützpunkt
Eintritt der veränderten Umstände! und Ihrer Pflegekasse.
In allen anderen Fällen ist die
v o r z e i t i g e B e e n d i g u n g d e r Ihre Klaus Bodden
Pflegezeit nicht möglich!
Um die Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf weiter zu stärken, wurde das
Versorgung in der Familie mit
der Hilfe des Pflegedienstes!
Familienpflegezeit - vielleicht
eine hilfreiche Alternative!
Familienpflegezeitgesetz eingeführt. Danach besteht seit dem 1.
Januar 2012 die Möglichkeit, zur
Pflege eines nahen Angehörigen die
Wo c h e n a r b e i t s z e i t f ü r e i n e n
Zeitraum von maximal 24 Monaten
auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren.
In dieser sogenannten Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz und das Gehalt wird um die
Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts aufgestockt.
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