04 Arten der Unmöglichkeit

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Dipl.-Jur. Sebastian Schermaul
Arbeitsgemeinschaft
Zivilrecht II
Übersicht 4:
Arten der Unmöglichkeit
unüberwindliche Leistungshindernisse
überwindliche Leistungshindernisse
tatsächliche
Unmöglichkeit
juristische
Unmöglichkeit
faktische
Unmöglichkeit
moralische
Unmöglichkeit
wirtschaftliche
Unmöglichkeit
§ 275 I
§ 275 I
§ 275 II
§ 275 III
§ 313
- auch naturgesetzliche oder
physische U.
- die Leistung
kann nach den
Naturgesetzen
nicht erbracht
werden
- Leistung kann
aus Rechtsgründen nicht
erbracht werden
- Leistung ist
auf Herbeiführung eines
Rechtszustandes gerichtet,
der von der
Rechtsordnung nicht
anerkannt
wird, der bereits besteht
oder der aus
Rechtsgründen dauernd
ausgeschlossen ist
- Leistung theoretisch möglich aber mit
so erheblichen
und im Grunde unüberwindlichen
Schwierigkeiten verbunden, dass kein
vernünftiger
Mensch auf
die Idee käme,
die Erbringung der Leistung zu wagen
- !! selten !!
- auch sittliche
U. oder persönliche Unzumutbarkeit
- Sonderregel
für Leistungen,
die der
Schuldner in
persona zu
erbringen hat
(z.B. Dienstoder Arbeitsvertrag)
- auf die Leistung bezogene
subjektive
Umstände des
Schuldners
sollen berücksichtigt werden
- Leistung theoretisch möglich, aber für
den Schuldner
mit solchen
überobligationsmäßigen
Schwierigkeiten verbunden,
dass sie für ihn
wirtschaftlich
unzumutbar ist
- unterfällt nicht
d. Unmöglichkeitsrecht sondern § 313
- P.: Abgrenzung
zu § 275 II
- Bsp.: die zu
leistende Sache ist zerstört
- Bsp.: Verkauf
einer Sache,
die dem
Gläubiger bereits gehört
automatischer Ausschluss
der Leistungspflicht
§ 275 I
- Bsp.: Ring auf
dem Meeresboden
- Bsp.: Sängerin
ist am Auftreten durch eine
schwere Erkrankung ihres
Kindes gehindert
Leistungsverweigerungsrecht nach Einrede
§ 275 II
- Bsp.: vereinbarte Leistung
wird aufgrund
unvorhersehbarer Umstände erheblich
teurer, sodass
der vereinbarte
Preis völlig unzureichend
wird
Leistungsverweigerungsrecht nach Einrede
§ 275 III
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