Dipl.-Jur. Sebastian Schermaul Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II Übersicht 4: Arten der Unmöglichkeit unüberwindliche Leistungshindernisse überwindliche Leistungshindernisse tatsächliche Unmöglichkeit juristische Unmöglichkeit faktische Unmöglichkeit moralische Unmöglichkeit wirtschaftliche Unmöglichkeit § 275 I § 275 I § 275 II § 275 III § 313 - auch naturgesetzliche oder physische U. - die Leistung kann nach den Naturgesetzen nicht erbracht werden - Leistung kann aus Rechtsgründen nicht erbracht werden - Leistung ist auf Herbeiführung eines Rechtszustandes gerichtet, der von der Rechtsordnung nicht anerkannt wird, der bereits besteht oder der aus Rechtsgründen dauernd ausgeschlossen ist - Leistung theoretisch möglich aber mit so erheblichen und im Grunde unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden, dass kein vernünftiger Mensch auf die Idee käme, die Erbringung der Leistung zu wagen - !! selten !! - auch sittliche U. oder persönliche Unzumutbarkeit - Sonderregel für Leistungen, die der Schuldner in persona zu erbringen hat (z.B. Dienstoder Arbeitsvertrag) - auf die Leistung bezogene subjektive Umstände des Schuldners sollen berücksichtigt werden - Leistung theoretisch möglich, aber für den Schuldner mit solchen überobligationsmäßigen Schwierigkeiten verbunden, dass sie für ihn wirtschaftlich unzumutbar ist - unterfällt nicht d. Unmöglichkeitsrecht sondern § 313 - P.: Abgrenzung zu § 275 II - Bsp.: die zu leistende Sache ist zerstört - Bsp.: Verkauf einer Sache, die dem Gläubiger bereits gehört automatischer Ausschluss der Leistungspflicht § 275 I - Bsp.: Ring auf dem Meeresboden - Bsp.: Sängerin ist am Auftreten durch eine schwere Erkrankung ihres Kindes gehindert Leistungsverweigerungsrecht nach Einrede § 275 II - Bsp.: vereinbarte Leistung wird aufgrund unvorhersehbarer Umstände erheblich teurer, sodass der vereinbarte Preis völlig unzureichend wird Leistungsverweigerungsrecht nach Einrede § 275 III