Regelungen Regelungen für für die die Wiederverwertung Wiederverwertung von von Straßenausbaustoffen Straßenausbaustoffen --mineralische mineralische Baustoffe Baustoffe-- Thomas Plehm Einbaumengen von RC-Material Einbau von mineralischen Recyclingbaustoffen in Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg 600.000 500.000 400.000 Mengen in [t] 300.000 200.000 100.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 09.06.2010 2 umweltrelevante Straßenbau-Regelwerke (Bund) RuA-StB RuA-StB01 01 Richtlinien Richtlinienfür fürdie dieumweltverträgliche umweltverträglicheAnwendung Anwendungvon vonindustriellen industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen in Straßenbau Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen in Straßenbau RiStWag RiStWag(Ausgabe (Ausgabe2002) 2002) Richtlinien Richtlinienfür fürbautechnische bautechnischeMaßnahmen Maßnahmenan anStraßen Straßeninin Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebieten TL TLGestein-StB Gestein-StB04 04 Technische TechnischeLieferbedingungen Lieferbedingungenfür fürGesteinskörnungen Gesteinskörnungenim im Straßenbau (Anhang D: Unweltrelevante Merkmale) Straßenbau (Anhang D: Unweltrelevante Merkmale) TL TLBuB BuBE-StB E-StB09 09 Technische TechnischeLieferbedingungen Lieferbedingungenfür fürBöden Bödenund undBaustoffe Baustoffeim imErdbau Erdbau des Straßenbaus (Anhang A, Umweltrelevante Merkmale) des Straßenbaus (Anhang A, Umweltrelevante Merkmale) 09.06.2010 3 umweltrelevante Straßenbau-Regelwerke (Land) BTR BTRRC-StB RC-StB(Ausgabe (Ausgabe2004) 2004) Brandenburgische BrandenburgischeTechnische TechnischeRichtlinien Richtlinienfür fürdie dieVerwertung Verwertungvon von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Herstellung,Prüfung, Prüfung,Auslieferung Auslieferungund undEinbau Einbau BTR BTRRC-StB RC-StB(Entwurf (Entwurf2010) 2010) Ziel: Gemeinsamer Einführungserlass von MIL und MUGV 09.06.2010 4 mögliche Einbauklassen im Straßenbau bodenähnliche Funktion LAGA LAGATR TR Boden BodenZZ1.1 1.1 unter Vegetationsdecke technische Funktion LAGA LAGATR TR Bauschutt BauschuttZZ1.1 1.1 unter nicht dichten Deckschichten LAGA LAGATR TR Bauschutt BauschuttZZ1.2 1.2 Verwendung wie Bauschutt Z 1.1 aber nur bei hydrogeologisch günstigen Standortbedingungen LAGA LAGATR TR Bauschutt BauschuttZZ22 unter definierten Sicherungsmaßnahmen noch in Abstimmung 09.06.2010 5 Zuordnungswerte für den Straßenbau Analyseergebnisse des typischen RC-Gemisches LAGA LAGATR TR Bauschutt BauschuttZZ22 - pH-Wert - elektr. Leitfähigkeit - Sulfat - Cadmium - Chrom LAGA LAGATR TR Bauschutt BauschuttZZ1.1 1.1 LAGA LAGATR TR Boden BodenZZ1.1 1.1 noch in Abstimmung 09.06.2010 6 Definition der Straßenaufbaues Damm Unterbau Einschnitt Planum Oberbau Untergrund Decke Tragschicht Tragschicht (z. B. Verfestigung) 09.06.2010 7 Verwertungsmöglichkeiten Bauschutt Z 2 Damm Unterbau Einschnitt Planum Oberbau Untergrund Decke (Asphalt oder Beton) Tragschicht Tragschicht (z. B. Verfestigung) weitere Anwendungsfälle: • unter gebundenem Pflaster mit dichten Fugen • für Erdbauwerke unter Beachtung technischer Sicherungsmaßnahmen 09.06.2010 8 techn. Sicherungsmaßnahmen im Erdbau bei Z 2 Boden Z 1.1 Kunststoff-Dichtungsbahn Schutzvlies mit Dränfunktion Oberboden Baustoff mit Zuordnungswert Z 2 Beispiel entspricht Bild 4 aus M TS E „Merkblatt über technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau“ 09.06.2010 9 techn. Sicherungsmaßnahmen im Erdbau bei Z 2 Boden Z 1.1 Dammbaustoff nach TL BuB E mit Zuordnungswert Z2 Boden Z 1.1 Beispiel entspricht Bild 6 aus M TS E Sicherungsmaßnahmen sind Einzelfallentscheidung In zukünftiger Ersatzbaustoffverordnung sollen konkrete Bauweisen des M TS E grundsätzlich zugelassen werden 09.06.2010 10 Verwertungsmöglichkeiten Bauschutt Z 1.1 Damm Unterbau Einschnitt Planum Oberbau Untergrund Decke (Pflaster) Tragschicht Tragschicht (z. B. Verfestigung) weitere Anwendungsfälle: • unter Deckschichten ohne Bindemittel aus nat. Gesteinskörnungen • für temporäre Baustraßen 09.06.2010 11 Verwertungsmöglichkeiten Boden Z 1.1 Bankett Sickerschicht (nat.Gesteinskörnungen) Straßendamm / Unterbau > 1 m Abstand zum Grundwasser weitere Anwendungsfälle: • Schallschutzwälle • Park- und Fahrflächen mit Flächenversickerung (Schotterrasen,Rasengittersteine) 09.06.2010 12 Besonderheiten in Trinkwasserschutzgebieten In Trinkwasserschutzgebieten ist die Verwendung von RCMaterial (ausgenommen aus der gleichen Baumaßnahme) in ungebundenen Schichten unzulässig. Für die Schutzzone III B ist für alle Anwendungsfälle unter dichten Deckschichten der Zuordnungswert Z 1.1 Bauschutt einzuhalten. 09.06.2010 13 Ungebundenen Deckschichten In Siedlungsgebieten ist die Herstellung von ungebundenen Deckschichten aus RC-Baustoffen unzulässig. Für die dauerhafte Verwendung von RC-Baustoffen als ungebundene Deckschicht außerhalb von Siedlungsgebieten ist immer eine Einzelfallzulassung notwendig. 09.06.2010 14 Verwertung in der gleichen Baumaßnahme Material wird bei der Baumaßnahme verwertet Es sind übliche Straßenbaustoffe verwendet worden. Es besteht kein Verdacht auf Altlasten oder Havarien. Einbaubedingungen müssen auch ohne Deklarationsanalyse eingehalten werden 09.06.2010 Material verbleibt in der „Schicht vor Ort“ Die Schicht bleibt unberührt. Keine weiteren Untersuchungen Für den Bauablauf ist eine zwischenzeitliche Material-Bewegungen notwendig. (Lage + Funktion vorher/nachher gleich) Material muss ungefährlich sein 15 Dokumentationspflicht (NachwV) Welche Angaben muss der Lieferschein für ein RCBaustoffgemisches besitzen? ØBezeichnung des Baustoffes nach Straßenbauregelwerk ØZuordnungswert (nach BTR RC) ØLiefermenge ØHerstellerfirma / Lieferant ØAusgangsstoff (z.B. Bauabbruchrecycling, HOS, SWS usw.) ØBeförderer (Firma, Kfz-Nr.) ØDatum der Lieferung ØEignungsbeurteilungsnummer zum Nachweis der Güteüberwachung ØUnterschriften des Herstellers / Lieferant und des Beförderers 09.06.2010 16 Änderungen der bautechnische Anforderungen Zur Vermeidung von ungleichmäßigen Hebungen (Beulen): • Beschränkung von Gips und Anhydrit in stofflicher Zusammensetzung > 4 mm auf 0,5 M.-% • säurelöslicher Sulfatanteil am Anteil < 4 mm wird auf 1,0 M.-% beschränkt • Wiedereinführung des Kochversuches bis bessere Prüfverfahren anwendbar sind • zusätzlicher Frostversuch nach TP Gestein StB, Teil 6.3.3 (Ergebnis ist anzugeben) (Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel an der feinen Gesteinskörnung 0,71/2 mm) Weitere Veränderungen in Anforderungen an Gesteine und Gemische: • Schlagzertrümmerungswert für Frostschutzschichtmaterial gemäß TL Gestein (SZ32) • keine Forderung für CBR-Wert für Frostschutzmaterial 09.06.2010 17 Ablauf der Fremdüberwachung RC-Hersteller Ü-vertrag prüf Erst 09.06.2010 ben o r P PK ung h c u ers t n e/U m h a er W d e l rol ont RC RC–Baustoff –Baustoff z.B. z.B. Frostschutzschichtmaterial, Frostschutzschichtmaterial, Schottertragschichtmaterial Schottertragschichtmaterial Gültigkeit: max.6 Monate nach Probenahmedatum (durch nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle) ung K Eignungsbeurteilung Fremdüberwacher Fremdüberwachungsbericht mit Prüfzeugnissen (3x jährlich) Landesbetrieb Straßenwesen Bekanntmachung der güteüberwachten Hersteller Listenführung im Internet (monatl.) www.ls.brandenburg.de 18 09.06.2010 19 09.06.2010 20 09.06.2010 21 Qualitätsüberwachung beim Einbau Ausschreibung / Vergabe Eigenüberwachung Kontrollprüfungen Es werden nur Gemische zugelassen, die in der Liste der Güteüberwachten Hersteller aufgeführt sind. RC-Material aus anderen Bundesländern müssen den brandenburgischen Regelungen entsprechen. Lieferscheine mit vollständigen Angaben für Abrechnung und Dokumentation sind dem AG zu übergeben Es gelten die Forderungen für den Einbau nach ZTV SoB – StB, wie auch für nat. Gesteinskörnungen (u.a. Verdichtungsgrad, E-Modul, Kornverteilung). Zusätzlich: •stoffliche Zusammensetzung (im Anteil > 4 mm) •säurelöslicher Sulfatgehalt (im Anteil < 4 mm) (neu) •umweltrelevante Parameter (bei Verdacht) 09.06.2010 22 Beobachtungsstrecke OU Seelow 09.06.2010 23 Benkelman-Balken 09.06.2010 24 Falling Weight Deflektometer 09.06.2010 25 Vielen Dank! 09.06.2010 26