Gebrauchs- und Sicherheitsmaßnahmen

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Gebrauchs- und Sicherheitshinweise für aufblasbare Spielgeräte
(Hüpfburgen, Rutschen, Hindernisbahnen, usw.)
Wir übergeben dem Mieter das aufblasbare Spielgerät mit dem gesamten Zubehör. Dazu gehört ein Verlängerungskabel (25 m lang),
Erdnägel und ein Gebläse. Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (wie z.B. Rasen, Gras oder Asphalt, aber keinen Schotter, roten
Sand oder ähnliches), die den Aufbaumaßen des aufblasbaren Spielgerätes und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1 Meter zu allen
Seiten entspricht. Der Eingangsbereich muss von Hindernissen freigehalten werden. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände müssen entfernt
werden. Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Aufbau- und Abbauhinweise zu beachten, die wir Ihnen in
einer extra bebilderten Beschreibung beifügen.
Die Sicherheit für die Kinder steht an erster Stelle! Daher sind folgende Hinweise besonders zu beachten:
Das aufblasbare Spielgerät muss ständig durch geeignete, erwachsene Personen beaufsichtigt werden!
Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das aufblasbare
Spielgerät darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden.
Verankerung
Aufblasbare Spielgeräte, die im Freien stehen, müssen immer verankert werden. Sie sind mit den mitgelieferten Bodenankern im Rasen
ausreichend zu befestigen. Sollte der Aufbau auf einer versiegelten Fläche (Pflastersteine, Asphalt, usw.) stattfinden, dann muss die
Verankerung durch Gewichte (ca. 160 kg pro Verankerungspunkt) erfolgen. Nur wenn der Aufbau in einer geschlossenen Halle stattfindet,
kann auf die Verankerung verzichtet werden (Außer wenn das aufblasbare Gerät konstruktionsbedingt verankert werden muss!).
Das Gebläse
Das aufblasbare Gerät muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft befühlt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus den
Nähten ständig Luft entweicht. Das Gerät darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen darin
oder darauf befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (Erstickungsgefahr!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der
Luftkanal für die Erfüllung im 90 Grad Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder verknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass
keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren kann. Die Luft aus dem Gebläse muss
ungehindert durch den Luftkanal in das aufblasbare Spielgerät einströmen! Dieses muss während der gesamten Nutzung beachtet und
kontrolliert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder keine Gegenstände in das Gebläse stecken oder mit dem Gebläse spielen.
Das Verlängerungskabel
Bei der Verwendung einer Kabeltrommel ist darauf zu achten, dass dieses vollständig abgerollt wird (Überhitzungsgefahr!).
Spannungsausfall/Störung des Gebläses/Druckverlust
Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das aufblasbare Spielgerät ebenfalls unverzüglich geräumt werden. Dabei muss
sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben
kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf das aufblasbare Spielgerät nicht mehr benutzt werden.
Wind
Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 5 darf das aufblasbare Spielgerät nicht aufgebaut oder benutzt werden.
Sicherheitsregeln bei der Benutzung von aufblasbaren Spielgeräten:
Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.
Das Tragen und Mitbringen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen (z.B. Gürtelschnallen,
Haarspangen, Halsketten, Stifte, Wasserspritzpistolen usw.) ist nicht erlaubt.
Speisen (auch Kaugummi) oder Getränke sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Es ist nicht erlaubt bei der Benutzung zu rauchen oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen.
Es ist nicht erlaubt Saltos oder Purzelbäume zu machen, zu raufen oder einander zu schubsen.
Es droht Verletzungsgefahr, wenn Kinder zusammenstoßen oder heraus geschleudert werden.
Es ist nicht erlaubt auf die Außenwände und in die Netze zu klettern oder an diesen zu hängen.
Das Mindestalter für die Benutzung ist 4 Jahre, das Höchstalter 14 Jahre.
Der Altersunterschied zwischen den Benutzern muss bei gleichzeitiger Benutzung so gering wie möglich sein.
Höchstanzahl (Höchstbelastung) der Benutzer beachten (Information an dem Gerät und im Logbuch)!
Bei einem Unfall die Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112 verständigen.
Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, besonders gegenüber
Kleineren! Dadurch können Unfälle verhindert werden!
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