Entzündung pyrophorer Katalysator

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Kurzinformation über ein sicherheitsrelevantes Ereignis
01/2008
Entzündung pyrophorer Katalysator-Reste bei Apparatebefahrung
Ereignis
In einem Reaktor mit komplexer Geometrie sollten durch eine Fremdfirma Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Da in
diesem Reaktor ein Katalysator mit pyrophoren Eigenschaften eingesetzt wird, wurde der Apparat vor der Reinigung mit
Stickstoff inertisiert und heruntergekühlt. Der Mitarbeiter der Reinigungsfirma war mit einem Helm mit intergrierter
Atemmaske mit Lungenautomat mit zwei redundanten Luftzufuhrschläuchen und einem Sicherheitsgurt ausgestattet.
Diese Ausrüstung lässt sich nur mit Hilfe einer weiteren Person anlegen bzw. abnehmen. Bei der Entfernung der an den
Wänden anhaftenden Katalysatorresten wurde der Mitarbeiter teilweise mit denselben verunreinigt. Am Auslass des
Lungenautomaten der am Hals des Mitarbeiters lag, entzündete sich diese sehr geringe Menge an Verunreinigung.
Zusätzlich trat an einer weiteren, schadhaften Stelle Luft aus einem der Zufuhrschläuche und verursachte auf dem Rücken
des Mitarbeiters einen zweiten Brand. Ein Luftzufuhrschlauch und der Sicherheitsgurt des Mitarbeiters wurden durch den
Brand zerstört. Der Mitarbeiter erlitt schwere Verbrennungen. Nur durch den sofortigen Eingriff der speziell auch für die
Rettung ausgebildeten und ausgerüsteten Mannschaft der Reinigungsfirma konnte der Mitarbeiter gerettet werden.
Ursache
Der Sauerstoffgehalt in der verbrauchten Atemluft, reichte aus, um den pyrophoren Katalysator zu entzünden.
Erkenntnisse / Lehren
Werden inertisierte Apparate mit Hilfe von Atemmasken befahren, besteht die Gefahr, dass die Inertisierung durch die
eingebrachte Atemluft oder die ausgeatmete Luft oder auch bei Undichtigkeiten aufgehoben wird. Derartige Befahrungen
sind unzulässig, wenn dieser Effekt zu einer Gefährdung von Personen führen kann. Auch wenn es im vorliegenden Fall
nicht schon im Reaktor zu einer Entzündung der Katalysatorverschmutzung gekommen wäre, wäre der Befahrende doch
spätestens beim Verlassen des inertisierten Apparates in große Gefahr geraten. Apparate, bei denen nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann, dass sie noch pyrophore Substanzen oder Reste davon enthalten, dürfen deshalb
keinesfalls durch Personen befahren werden. Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Reinigung ohne Befahrung
möglich ist. Bei einem Ereignis bei Arbeiten in geschlossenen Apparaten oder engen Räumen können Mitarbeiter nur
unversehrt gerettet werden, wenn die Rettung unmittelbar mit geeignetem Gerät (z.B. angelegte Gurte und Seilwinde) und
ausgebildeten Helfern erfolgen kann. Es ist zu bedenken, dass die Rettung aus Behältern mit Einbauten und/oder
komplizierter Geometrie selbst eine Gefahrenquelle für den Befahrenden und die Retter darstellt. Apparatekonstruktionen,
die die Befahrnotwendigkeit auf ein Minimalmaß reduzieren bzw. vollständig vermeiden, sind auch aus diesem Grund
vorzuziehen.
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