Kurzinformation über ein sicherheitsrelevantes Ereignis 01/2008 Entzündung pyrophorer Katalysator-Reste bei Apparatebefahrung Ereignis In einem Reaktor mit komplexer Geometrie sollten durch eine Fremdfirma Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Da in diesem Reaktor ein Katalysator mit pyrophoren Eigenschaften eingesetzt wird, wurde der Apparat vor der Reinigung mit Stickstoff inertisiert und heruntergekühlt. Der Mitarbeiter der Reinigungsfirma war mit einem Helm mit intergrierter Atemmaske mit Lungenautomat mit zwei redundanten Luftzufuhrschläuchen und einem Sicherheitsgurt ausgestattet. Diese Ausrüstung lässt sich nur mit Hilfe einer weiteren Person anlegen bzw. abnehmen. Bei der Entfernung der an den Wänden anhaftenden Katalysatorresten wurde der Mitarbeiter teilweise mit denselben verunreinigt. Am Auslass des Lungenautomaten der am Hals des Mitarbeiters lag, entzündete sich diese sehr geringe Menge an Verunreinigung. Zusätzlich trat an einer weiteren, schadhaften Stelle Luft aus einem der Zufuhrschläuche und verursachte auf dem Rücken des Mitarbeiters einen zweiten Brand. Ein Luftzufuhrschlauch und der Sicherheitsgurt des Mitarbeiters wurden durch den Brand zerstört. Der Mitarbeiter erlitt schwere Verbrennungen. Nur durch den sofortigen Eingriff der speziell auch für die Rettung ausgebildeten und ausgerüsteten Mannschaft der Reinigungsfirma konnte der Mitarbeiter gerettet werden. Ursache Der Sauerstoffgehalt in der verbrauchten Atemluft, reichte aus, um den pyrophoren Katalysator zu entzünden. Erkenntnisse / Lehren Werden inertisierte Apparate mit Hilfe von Atemmasken befahren, besteht die Gefahr, dass die Inertisierung durch die eingebrachte Atemluft oder die ausgeatmete Luft oder auch bei Undichtigkeiten aufgehoben wird. Derartige Befahrungen sind unzulässig, wenn dieser Effekt zu einer Gefährdung von Personen führen kann. Auch wenn es im vorliegenden Fall nicht schon im Reaktor zu einer Entzündung der Katalysatorverschmutzung gekommen wäre, wäre der Befahrende doch spätestens beim Verlassen des inertisierten Apparates in große Gefahr geraten. Apparate, bei denen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie noch pyrophore Substanzen oder Reste davon enthalten, dürfen deshalb keinesfalls durch Personen befahren werden. Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Reinigung ohne Befahrung möglich ist. Bei einem Ereignis bei Arbeiten in geschlossenen Apparaten oder engen Räumen können Mitarbeiter nur unversehrt gerettet werden, wenn die Rettung unmittelbar mit geeignetem Gerät (z.B. angelegte Gurte und Seilwinde) und ausgebildeten Helfern erfolgen kann. Es ist zu bedenken, dass die Rettung aus Behältern mit Einbauten und/oder komplizierter Geometrie selbst eine Gefahrenquelle für den Befahrenden und die Retter darstellt. Apparatekonstruktionen, die die Befahrnotwendigkeit auf ein Minimalmaß reduzieren bzw. vollständig vermeiden, sind auch aus diesem Grund vorzuziehen. Die DECHEMA Eregnis-Datenbank Die DECHEMA Ereignis-Datenbank www.dechema.de/EreignisDB ist öffentlich zuganglich und steht in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Mit Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung (Newsletter) über neu aufgenommene Eregnisse. Zugang, Recherche und Newsletter sind kostenlos. Tragen auch Sie zur industriellen Sicherheit bei! Bitte senden Sie Ereignisbeschreibungen aus Ihrem Unternehmen formlos an: [email protected]. Die eingegangenen Unterlagen werden von der DECHEMA-Geschäftsstelle anonymisiert. Sofern ein hoher didaktischer Wert erkennbar ist, wird die Ereignisbeschreibung durch den Arbeitsausschuss "Ereignisse" in eine standarisierte Form überarbeitet und mit der Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Initiative mit Unterstützung durch den Verband der Chemischen Industrie e.V. © DECHEMA - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. Theodor-Heuss-Allee 25, 60486 Frankfurt am Main Die Inhalte der Datenbank dürfen unter Angabe der Quelle (DECHEMA Ereignisdatenbank, Ereignis Nr. XX/20XX) unentgeltlich genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit widerrufen werden. Die DECHEMA haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben. Seite 1 von 1