Jugendschütze bzw. Jugendsprecher des Monats

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NIEDERSÄCHSISCHER SPORTSCHÜTZENVERBAND E. V.
AUSSCHREIBUNG
Jugendschütze bzw. Jugendsprecher des Monats
Ab dem Jahr 2012 wird für jeden Monat ein Jugendschütze des Monats bzw. Jugendsprecher des
Monats ausgewählt. Am Ende des Jahres wird aus diesen 12 ein Jugendschütze bzw.
Jugendsprecher des Jahres ausgewählt, der dann einen Preis/Ehrung erhält. Auf jeden Fall wird
jeder „Jugend... des Monats“ im Internet und vielleicht im Norddeutschen Schützen mit Bild und
kurzem Profil erscheinen.
Auswahl Jugendschütze des Monats:
Die Auswahl des Jugendschützen des Monats erfolgt durch gute Leistung im Wettkampf. Auf
Bundes- oder Landesebene sind diese sofort ersichtlich. Damit aber Schützen, die nicht so oft auf
Landesebene schießen auch die Möglichkeit gegeben wird bekannter zu werden, muss derjenige der
meint, dass gerade dieser Schütze es verdient "Jugendschütze des Monats" zu werden das Ergebnis,
was geschossen wurde, unterschrieben einreichen. Es zählen keine Trainingsergebnisse!
Sollte sich herausstellen, dass das Ergebnis manipuliert ist, wird der entsprechende Schütze für
immer aus dieser Wertung herausgenommen und der Verein/Kreis negativ vermerkt!
Es zählen alle Disziplinen die geschossen werden können (Gewehr, Pistole, Armbrust, Bogen, ...)
und das Alter des Jugendschützen muss zwischen 10 und 20 Jahren liegen.
Die Auswahl des Jugendschützen des Monats übernimmt die Jugendleitung des NSSV.
Auswahl Jugendsprecher des Monats:
Wenn jemand meint, dass ein Jugendsprecher etwas gutes geleistet hat, dann kann er einen kurzen
Bericht über das Projekt des Jugendsprechers einreichen.
Die Auswahl des Jugendsprecher des Monats übernimmt die Jugendleitung des NSSV.
Es kann jeder einen Vorschlag einreichen. Der Vorschlag muss allerdings über den
Kreisjugendleiter an die Landesjugendleitung geschickt oder zumindest in Kopie gesetzt werden.
Zu jedem Vorschlag muss ein Bild, ein Kurzbericht und ein Profil des Jugendschützen bzw.
Jugendsprecher mitgeschickt werden.
Zu melden sind die Vorschläge an den Jugendleiter bzw. den stellvertretenden Jugendleiter.
Die Meldung muss spätestens am 05. des darauffolgenden Monats vorliegen, damit die
Ausgewählten auch pünktlich im Internet zu finden sind.
Die Wahl des Jugendschützen bzw. Jugendsprecher des Jahres erfolgt aus den 12 Monatssiegern.
Die Wahl wird öffentlich im Internet stattfinden, jeder kann daran teilnehmen.
Landesjugendleiter
Änderungen vorbehalten
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