Meningokokken-Infektionen: Eltern sollten sich umfassend über

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 Meningokokken‐Infektionen: Eltern sollten sich umfassend über Impfschutz informieren Meningokokken‐Infektionen zählen zu den schwersten und bedrohlichsten Infektionserkrankungen in Deutschland. 20‐30% der Erkrankungen gehen auf Meningokokken C zurück und nur gegen diesen Erreger gibt es einen Impfstoff, der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch‐
Institut empfohlen ist. Der größere Anteil von Meningokokken‐Infektionen wird hingegen durch Meningokokken B verursacht, gegen die es einen Impfstoff auf dem Markt gibt, der aber aufgrund verschiedener Bedenken von der STIKO noch nicht in die Impfempfehlungsliste aufgenommen wurde. „Eltern müssen wissen, dass die Impfung gegen Meningokokken C nur einen Teilschutz gegenüber einer Meningokokken‐Infektion gewährt“, erläutert Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder‐ und Jugendärzte (BVKJ). „Eine Impfung gegen den viel häufigeren Meningokokken‐B‐Erreger ist zwar möglich, aber es fallen – abhängig von der Krankenversicherung – eventuell die Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung in der Praxis auf den Patienten bzw. die Patienteneltern zurück. Denn nur die Impfungen, die von der STIKO in die Liste der empfohlenen Impfungen aufgenommen sind, müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch erstatten bereits viele Kassen die Kosten für die Meningokokken‐B‐Impfung, d.h. für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.“ In Sachsen und Mecklenburg‐Vorpommern wird darüber hinaus die Impfung gegen Meningokokken B öffentlich empfohlen. 70 Krankenkassen erstatten die Impfung gegen Meningokokken B Insgesamt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu etwa 300 Infektionen mit Meningokokken – etwa zwei Drittel der Fälle sind Infektionen mit Meningokokken B. Meningokokken‐Infektionen sind sehr gefürchtet, da sie nicht nur schwere eitrige Hirnhautentzündungen verursachen, sondern nicht selten sehr schnell zu schweren Komplikationen führen. Eine von 10 Erkrankungen endet dabei tödlich. Auch seit Einführung der neuen Impfung gegen Meningokokken B in Deutschland Ende 2013 sind mehrere Fälle von schweren Meningokokken‐Erkrankungen bekannt geworden, bei denen Säuglinge und Kinder zwar gegen Meningokokken C geimpft, dann aber an den Folgen einer Meningokokken‐B‐
Infektion verstorben waren. Letztendlich müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zusätzlich gegen Meningokokken B impfen lassen. Die Impfung gegen Meningokokken B wird bisher von etwa 70 Krankenkassen erstattet, unabhängig davon bleibt das private Risiko für eventuelle Folgekosten aufgrund seltener Impfkomplikationen, die mit dieser Impfung verbunden sind, abhängig vom Bundesland bestehen“, so Fegeler. Denn: Der Staat haftet gemäß §60 Infektionsschutzgesetz für gesundheitliche Schädigungen in Folge von Schutzimpfungen. Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen der einzelnen Bundesländer sind maßgeblich für diese versorgungsrechtliche Absicherung. D.h. in den Ländern, in denen die öffentlichen Empfehlungen (z.B. hinsichtlich der Altersgruppen oder der Serogruppen, z.B. allgemeine Impfempfehlung gegen Meningokokken‐
Infektionen, nicht beschränkt auf C) über die STIKO‐Empfehlungen hinausgehen, geht auch die versorgungsrechtliche Absicherung über die von der STIKO empfohlenen Impfungen hinaus. Liste der Krankenkassen, die beide Impfungen gegen Meningokokken erstatten: http://www.kinderaerzte‐im‐netz.de/fileadmin/pdf/Meningokokken_B_‐
_Krankassenliste/UEbersicht_Kostenuebernahme_Meningokokken‐B‐Impfstoff_‐_letzter_Stand.pdf Quellen: RKI http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Meningokokken.html 
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