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Mittwoch, 1. Oktober 2014
WIKU
LESERFRAGEN
13
DER EXPERTE ANTWORTET
Rechte & Pflichten im Kondominium
Marco Lombardozzi ist Anaci-Präsident
Falls Sie Fragen an den Verband der Kondominiumsverwalter (Anaci) haben, schicken
Sie diese – kurz gefasst und ohne Anlage – per E-Mail an [email protected]
oder per Fax an die Nummer 0471/925 440 (mit Hinweis „WIKU“). Die Redaktion behält
sich vor, eine Auswahl unter den eingesandten Fragen zu treffen.
Anfechtung
des Protokolls
Fehler im Lebenslauf
Kondominiumsbeschlüsse können bekanntlich nur innerhalb
von 30 Tagen ab Beschlussfassung beziehungsweise ab der
Zustellung des Protokolls angefochten werden. Gibt es für
die Anfechtung eines Protokolls,
das unwahre Angaben enthält,
auch Fristen?
Ein Protokoll kann nicht angefochten werden, sondern lediglich die Beschlüsse. Das Protokoll einer Kondominiumsversammlung stellt nur einen Indizienbeweis dar. Sollten Beleidigungen oder andere Aussagen
enthalten sein, die Ihren Ruf
schädigen, dann können Sie eine Anzeige erstatten. In der
nächsten Versammlung sollten
Sie beantragen, dass am Ende
das Protokoll laut verlesen wird.
Vergangene Woche berichtete der „WIKU“ über Fehler im
Bewerbungsschreiben. Welche Fehler kommen im Lebenslauf immer wieder vor,
sollten jedoch vermieden
werden?
Genehmigung
zur Vermietung
Ich habe eine Wohnung in einem
Kondominium erworben und
möchte sie nun für Kurzaufenthalte an Urlaubsgäste, Geschäftsleute usw. vermieten.
Brauche ich dazu neben der Erlaubnis der Gemeinde auch die
Zustimmung der Kondominiumsversammlung?
Für die Vermietung Ihrer Wohnung bedarf es keiner Genehmigung durch das Kondominium –
sofern die Vermietung nicht in
einer vertraglichen Kondominiumsatzung verboten worden ist.
Sie sind lediglich verpflichtet,
dem Verwalter die meldeamtlichen Daten Ihrer Mieter mitzuteilen.
Schimmel im Kondominium: Wenn die Ursache dafür nicht in der Nachlässigkeit der betroffenen Wohnungseigentümer liegt, dann muss die
Gemeinschaft für das Honorar aufkommen, das der Fachmann verlangt.
tmn
Kosten für Überprüfung
von Schäden
Unser Kondominium besteht
aus 33 Wohnungen. Ein paar
Wohnungen haben ein Schimmelproblem. Die Eigentümer
dieser Wohnungen haben über
den Verwalter einen Experten
angefordert. Dieser verlangt
rund 2600 Euro für die Überprüfung der Situation. Da die meisten Bewohner nicht betroffen
KLARSTELLUNG
Legionellen: Durch Einatmen übertragbar
L
egionellen sind Stäbchenbakterien, die die lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen. Die Übertragung erfolgt
durch das Einatmen von bakterienhaltigem Wasser als Aerosol.
Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen
mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar. Im
„WIKU“ der vergangenen Woche
Mirko
Udovich
ist Personalberater
war missverständlich auch das
Verschlucken von Wasser als
Übertragungsweg genannt worden. Damit war nicht das Trinken, sondern vielmehr die Möglichkeit gemeint, dass beispielsweise beim Duschen durch
Verschlucken mit Aspiration bakterienhaltiges Wasser in die Luftröhre gelangen und so zu einer
Infektion führen kann.
©
sind, hieß es zunächst, dass alle
Wohnungen mit 25 Euro belastet
werden, den Rest aber die eigentlich Betroffenen zahlen.
Jetzt heißt es plötzlich, dass die
Spesen aufgrund der Tausendsteltabelle auf alle Eigentümer
aufgeteilt werden. Ist das rechtens?
Wenn der Schimmel von gemeinschaftlichen Anlagen oder
Teilen des Kondominiums verursacht wird, dann müssen die
Spesen von allen Miteigentümern im Verhältnis zu den Tausendstelanteilen getragen werden. Eine Spesenaufteilung nach
Tausendstel ist grundsätzlich
korrekt, man kann nur mit dem
Einverständnis aller Miteigentümer davon abweichen. Ist die
Ursache hingegen eine unzureichende Belüftung privater
Räumlichkeiten oder ein unangemessener Umgang mit Heizung, Klimaanlagen usw., dann
müssen ausschließlich die betroffenen Parteien für sämtliche
Folgekosten aufkommen.
© Alle Rechte vorbehalten
Gehen wir davon aus, dass der
Lebenslauf keine Grammatikoder Rechtschreibfehler enthält und übersichtlich gestaltet ist, dann möchte ich auf
zwei Fehler hinweisen:
1. Reine Faktensammlung ohne Erklärung des eigenen Aufgabengebietes:
Zum Beispiel steht in einem
Lebenslauf als Position „Account Manager bei Firma XY“
ohne weitere Erklärung. Dann
kommt bereits die nächste Arbeitserfahrung. Das sagt überhaupt nichts aus. Account Manager bedeutet bei jeder Firma etwas anderes.
Mein Tipp: Zählen Sie kurz die
drei wichtigsten Tätigkeiten
auf oder zählen Sie Ihre Aufgaben in drei bis fünf Sätzen
auf. Es wird somit klarer, womit sie sich beschäftigt haben.
2. Große Lücken im Lebenslauf: Zeiten der beruflichen
Neuorientierung oder der Arbeitslosigkeit können bei jedem einmal vorkommen.
Wenn Sie solche Zeiten aber
verschweigen und einfach eine Lücke zwischen zwei Anstellungsverhältnissen lassen,
die länger als ein paar Monate
dauert, wird das jedem Personaler auffallen. Das heißt aber
auch nicht, dass Sie für diese
Zeit irgendetwas erfinden sollen.
Mein Tipp: Geben Sie diesen
Zeitraum ebenfalls an. Es
kann sich auch um eine Mutter- oder Vaterschaftszeit handeln, um eine Auszeit wegen
Hausumbau, um ein mehrmonatiges Studium, private
Fortbildungen, eine längere
Reise, ein Sabbatical usw.
***
Falls Sie Fragen zu Job und Beruf haben, schicken Sie diese
an die „WIKU“-Redaktion ([email protected]).
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