Universitätsmedizin Rostock · Klinik für Forensische Psychiatrie - Gehlsheimer Str. 20 - 18147 Rostock Fragen und Antworten Was ist Forensische Psychiatrie? Forensische Psychiatrie (= gerichtliche Psychiatrie) ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Behandlung, Begutachtung und Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst. Die in den Forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachten Patienten sind psychisch krank und/oder suchtkrank. Die Patienten sind wegen ihrer Erkrankung meist nicht oder nur teilweise schuldfähig. Was unterscheidet den Maßregelvollzug von der Haft in Justizvollzugsanstalten? Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke Rechtsbrecher untergebracht, die während oder wegen ihrer psychischen Erkrankung bzw. Störung eine Straftat begangen haben und die aufgrund ihrer Erkrankung bzw. Störung gefährdet sind, weitere Straftaten zu begehen. Forensisch-psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser – keine Gefängnisse. Die Kliniken erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Behandlung dieser tatrelevanten Erkrankungen. Durch Besserung, Sicherung und Rehabilitation der Patienten soll die Prognose verbessert werden. Im Unterschied zu Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten wird die Dauer des Aufenthaltes von psychisch kranken Tätern bei deren Einweisung in Forensisch-psychiatrische Kliniken z. T. nicht zeitlich begrenzt. Erst nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Behandler der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Unter welchen Umständen kann ein psychisch kranker Täter Lockerungen im Maßregelvollzug erhalten? Unter exakt definierten Bedingungen können im Zuge von nachgewiesenen Therapiefortschritten für einzelne Patienten sogenannte Lockerungen geprüft werden. Zu diesen Lockerungen gehören beispielsweise begleitete oder nach Erprobung auch unbegleitete Ausgänge sowie die Möglichkeit, eine Ausbildung/Schulung außerhalb der Klinik zu absolvieren oder einer Arbeit nachzugehen. Lockerungen sind eine Maßnahme für psychisch kranke Täter, die als therapiefähig und therapiewillig eingestuft werden. Die Voraussetzung für Lockerungen werden sehr sorgfältig und unter strengen Kriterien von gut ausgebildeten und verantwortungsvollen Fachkräften geprüft: Neben der psychischen Stabilität des Universitätsmedizin Rostock – rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Rostock Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr. med. Christian Schmidt MPH · Aufsichtsratsvorsitzender: Sebastian Schröder USt-IdNr: DE 246 101 670 · Bankverbindung: Deutsche Bundesbank · IBAN: DE16130000000013001531 · BIC: MARKDEF1130 www.med.uni-rostock.de Betroffenen, seiner Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft und weiteren erprobten Kompetenzen muss mit höchstmöglicher Sicherheit prognostiziert werden können, dass keine Rückfallgefahr gegeben ist. Bei einigen Entscheidungen über Lockerungen sind die zuständigen Aufsichtsbehörden mit eingebunden. Ziele der Lockerungen sind u. a. eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Patienten und eine Erprobung der Alltagstauglichkeit und Belastungsfähigkeit als Vorbereitung auf eine Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Welche Berufsgruppen Entziehungsmaßregel? arbeiten in der Für das medizinisch-therapeutisch und pflegerisch-erzieherische Aufgabenspektrum einer forensischen Klinik sind Ärzte/-innen, Psychologen/-innen, Ergotherapeuten/-innen (Arbeitsund Beschäftigungstherapie) und anderweitig spezialisierte Therapeuten, Krankenschwestern und – pfleger sowie Erzieher/-innen zuständig. Zudem gibt es Lehrpersonal, männliche und weibliche Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen sowie technisches und Verwaltungspersonal in den Kliniken. Diejenigen Beschäftigten, die an der Betreuung und Behandlung von Patienten beteiligt sind, arbeiten in sogenannten „multiprofessionellen Teams“ eng zusammen. In regelmäßigen Besprechungen beurteilen sie gemeinsam den Behandlungsstand und die Gefährdungsbewertung des jeweiligen Patienten, planen die weitere Therapie und stimmen die Behandlungsaufgaben aufeinander ab. Wer finanziert den Maßregelvollzug? Der Maßregelvollzug ist eine sogenannte Landeshoheitliche Aufgabe. Das heißt, er dient dem Schutz der Allgemeinheit/Bevölkerung und erfüllt Aufgaben, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Die notwendigen Kosten des Maßregelvollzuges trägt deshalb in unserem Fall das Land Mecklenburg-Vorpommern. Was ist unter Sicherungsverwahrung zu verstehen? Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, gelangen auch nach Verbüßung ihrer Strafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht. Die Sicherungsverwahrung ist eine eigenständige Maßregel der Besserung und Sicherung, die mit dem psychiatrischen Maßregelvollzug nichts zu tun hat. Die Sicherungsverwahrung wird in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Rechtsgrundlage ist § 66 StGB. Seite 2 Was sind Strafvollstreckungskammern? Diese gibt es an den für die Vollstreckung der Maßregel zuständigen Landgerichten. Sie sind die „Vollstreckungsgerichte“ für die Maßregelvollzugspatienten. Sie entscheiden unter anderem mindestens einmal jährlich, in Entziehungsanstalten halbjährlich, über deren bedingte Entlassung bzw. die Fortdauer der Unterbringung. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung fordern die Strafvollstreckungskammern bei der Maßregelvollzugseinrichtung gutachterliche Stellungnahmen an. Sie entscheiden auch über Rechtsmittel von Patienten. Was sind Therapieweisungen? Während der Führungsaufsicht können dem entlassenen Patienten verschiedene Weisungen durch das Gericht erteilt werden. Das Gericht kann die verurteilte Person u. a. anweisen, sich psychiatrisch-psychotherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung). Diese Betreuung/Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. Ein Verstoß gegen die Therapieweisung kann auch zum Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung führen. Seite 3