Formalien: • Die Arbeit ist auf selbst mitzubringenden DIN-A-4-Blättern (werbefrei!) unter Einhaltung eines breiten Korrekturrandes von etwa einem Drittel des Blattes (mind. 5,5 cm, ggf. zuzüglich eines linken Heftrandes von mind. 1,5 cm) geschrieben werden. Die Blätter sollen nur einseitig beschrieben werden (dies erleichtert die Korrektur und ermöglicht ein schnelleres Auswechseln einer "verschriebenen" Seite); sie sind fortlaufend zu nummerieren. Es empfiehlt sich, die einzelnen Blätter jeweils mit dem Namen zu versehen, um etwaige sich aus dem Verbund herauslösende Blätter eindeutig zuordnen zu können. • Auf dem Titelblatt sind als Personalien des Verfassers dessen Vor- und Zuname, die Anschrift, die Matrikelnummer, die Semesterzahl (Fachsemester) und die Studienrichtung anzugeben. Ferner sind die genaue Bezeichnung der Veranstaltung (Übung) und des Dozenten, die konkrete Arbeit sowie das Datum, an dem die Arbeit geschrieben wurde, anzuführen. • Bemühen Sie sich bitte um eine leserliche Handschrift, denn Unleserliches gilt als nicht geschrieben. • Die Klausur muss im Text selbst logisch und klar gegliedert sein; in der Regel in Abschnitte, die mit Gliederungspunkten bezeichnet und - bei größeren Abschnitten - mit Überschriften versehen werden. • Die Klausur ist am Ende der Ausarbeitung eigenhändig zu unterschreiben. Zugelassene Hilfsmittel: • Gesetzestexte zum BGB, HGB und GesellschaftsR – wie in der ersten Stunde besprochen. • weitere Hinweise siehe unter „Allgemeinen Prüfungshinweisen“ auf unserer Homepage (bei Prüfungen).