CHECKLISTE Advertorials Seite 1 Checkliste ADVERTORIALS Checkliste – so erkennen Sie Schleichwerbung online Ist es Werbung oder Schleichwerbung? Nicht nur beim nativen Advertorial 1. Begriffe wie „Anzeige“, „Sponsored Post“, „Werbung“ fehlen. Auf der Online-Plattform eines als neutral berichtenden Mediums wird ein Produkt gezeigt oder genannt, wobei keine Kennzeichnung als Onlineanzeige oder Werbung erkennbar ist. In Online-Medien gilt die Kennzeichnungspflicht genauso wie im Print. 2. Text und Bild einer (Produkt-) Werbung sind nicht vom Rest der Seite abgetrennt. Das ist auch bei Sonderwerbeformen, wie das Advertorial zu beachten. 3. Fehlleitende Platzierung: Das Wort „Anzeige“ steht nur klein über einem Bild der Onlineanzeige, nur das Bild selbst, bzw. die Spalte wird für ein Werbeformat gehalten. Auch das Advertorial muss mit „Anzeige“ gekennzeichnet sein. 4. Fehlleitende Gestaltung: Das werbliche Thema muss sich deutlich optisch vom Rest der Side unterscheiden. Das kann geschehen durch: Umrandung, andere farbliche Hinterlegung, andere Schriftart, andere Schriftgröße, andere Spaltenbreite etc. Da ein Advertorial im Layout der Mediums erscheint, ist es deutlich mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet und: Advertorials haben ein Impressum. Dort steht, wer das werbende Unternehmen ist. Es ist nach Presserecht verantwortlich für den Inhalt des Advertorials. 5. Kooperationen sind nicht klar gekennzeichnet. Ein Online-Medium berichtet über ein Produkt. Die Zusammenarbeit mit einem Werbepartner wird nicht ausdrücklich genannt. Beispiel: Ein Schauspieler nennt mehrmals ein Kosmetikprodukt in einem Interview über einen Film. Der Film wird von der Kosmetikfirma finanziell Seite 2 Checkliste ADVERTORIALS unterstützt. Das ist zu kommunizieren. Auch im Advertorial kann solch ein Interview als Text oder Video abgebildet werden. Es ist damit rechtskonform. 6. Kein inhaltlicher Nutzen: Der inhaltliche Nutzen für User/Leser beziehungsweise für die allgemeine Öffentlichkeit ist nicht zu erkennen. Würde über die Wirkweise nur einer Antifaltencreme berichtet. Nicht werblich könnte ein Bericht sein, in dem es allgemein um Methoden geht, das Altern der Haut zu bremsen. Auch wenn das Advertorial ein Sonderwerbeformat ist, sollte dessen Inhalt einen Lesernutzen bringen. 7. Im Online-Medium mit einem redaktionellen Beitrag zu einer Marke, Produkt oder Unternehmen findet sich eine werbliche Anzeige des Unternehmens oder Produktes. Redaktionell ist das (Produkt-) Thema auch im Advertorial aufgemacht. Allerdings ist klar ersichtlich, dass die Präsenz des Advertorial-Beitrages bezahlt wurde. 8. Verdeckte Produktplatzierungen: Hellhörig sollte der User werden, wenn bei einer reich bebilderten Promistory, der Star den ganzen Tag mit dem Autotyp der Marke XY durch Düsseldorf von Boutique zu Boutique reist, die Uhr der Marke XY lobt und sich beim Heraustreten aus einer Lokation die Sonnenbrille der Marke XY aufzieht. Nicht als Werbung gekennzeichnet? Das verstößt gegen das Presserecht. Advertorials sind rechtskonform. 9. Followlinks satt Nofollow. Im Advertorial und anderen werblichen Formaten dürfen nur Nofollow-Links eingesetzt werden. Das lässt sich erkennen, wenn man sich den Quellcode anzeigen lässt, dort seht bei dem Linkcode der kleine Zusatz „no“ 10. Gekaufte Likes: Bei einem Facebookbeitrag über einen deutschsprachigen Song kommen auffällig viele Likes aus Indien oder Russland. Auch ein Advertorial kann mit Facebook oder YouTube verlinken. 11. Bei neutral erscheinenden Facebookseiten, Blogs, Foren werden Produkte genannt oder gezeigt ohne, dass ein allgemeiner Nutzen bzw. ein allgemeines Interesse erkennbar ist. Es ist nur das Interesse erkennbar, das Produkt, die Marke, die Dienstleistung bekannter zu machen, zu verkaufen. Seite 3 Checkliste ADVERTORIALS Verstöße durch Schleichwerbung melden? Wenn Sie in Online-Medien auf Schleichwerbung stoßen, können Sie das beim deutschen Presserat angeben: http://www.presserat.de Es hilft der Glaubwürdigkeit der Medien und des Journalismus. Dort finden Sie auch den Pressecodex. http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/Leitfaden_Ziffer_7.pdf Dem sind Journalisten und Verleger verpflichten sich diesem.. Seite 5 KONTAKT Ansprechpartner Fabian Siegler Vertriebsmanager/Content Stratege Telefon 06321 - 187 353 7 Telefax 06341 - 970 441 7 E-Mail [email protected] Website www.proseo-consulting.com UNTERNEHMENSPROFIL Native Kommunikation bedeutet die Schaffung von Relevanz durch einen Kontext. Die Aufmerksamkeit des Users wird geweckt, indem man diesem einen inhaltlichen Mehrwert bietet. So weit so gut. Aber was bedeutet das eigentlich im Konkreten? Wir bewerben nicht nur ein Produkt oder schreiben einfach einen Text zu einem bestimmten Thema. Hinter unserer Arbeit steckt mehr, eine erfolgversprechende Strategie! Wir verbinden Ihr Produkt mit einem journalistisch aufbereiteten Text, der den Nutzer direkt anspricht und interessante Zusatzinfos liefert. Das zu bewerbende Produkt wird auf der Website eines Premium-Publishers und in einem thematisch passenden Kontext positioniert. Unsere Verbindungen zu führenden Publishern ermöglichen Ihnen eine monatliche Reichweite von über 50 Mio. Unique Usern im deutschsprachigen Raum. In der Vergangenheit durften wir schon zahlreiche Projekte im Mittelstand und Konzernumfeld erfolgreich realisieren. ProSeo Consulting GmbH Lindenstraße 13 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Internet www.proseo-consulting.com Verwaltung 06321 - 954 980 7 Fax 06321 - 970 441 7 Geschäftsführung Andrea Reintjes Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 60322