tem, ein Gebot in Höhe der eigenen Grenzkosten

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Agora Energiewende | Aktionsplan Lastmanagement
Diese Anpassung führt gleichzeitig dazu, dass ein unerwünschter Effekt der heutigen Berechnungsmethode
entfällt: In Viertelstunden, in denen sich der Einsatz von
positiver und negativer Reserve abwechselt, kann der NRVSaldo sehr klein sein. Diese Situationen bezeichnet man
als Nulldurchgänge. Die für den Abruf anfallenden Kosten
werden dann durch einen sehr kleinen Wert geteilt. Aus
diesem Grund kann der reBAP bei Nulldurchgängen sehr
hoch ausfallen, obwohl das System in der Viertelstunde als
Ganzes betrachtet relativ ausgeglichen ist. Durch das oben
beschriebene Vorgehen entfällt die Division durch den
NRV-Saldo, sodass die Anreize adäquater sind. Gleichzeitig
entfällt so die Notwendigkeit, den AEP auf der zweiten Berechnungsstufe künstlich zu kappen.
Indem die Preisspitzen bei Nulldurchgängen vermieden
werden, wird der reBAP verursacherorientierter, aber es
werden im spezifischen Fall der Nulldurchgänge im Vergleich zum heutigen Ansatz weniger Kosten auf die unausgeglichenen BK umgelegt. Für die ÜNB folgen daraus höhere
nicht-wälzbare Kosten (NWK), die mit den Mehreinnahmen
durch die Börsenpreisbindung und den 1,5-Multiplikator
verrechnet werden. Die verbleibenden Mehreinnahmen, die
mit den Netznutzungsentgelten verrechnet werden, fallen
geringer aus. Zudem weichen die ÜNB stärker vom derzeitigen Prinzip der viertelstündlichen Kostendeckung ab. Diese
Effekte sind jedoch als begrenzt einzustufen, da das von den
Nulldurchgängen betroffene Volumen relativ gering ist.
→→Bestimmung der Regelenergiekosten auf Basis eines
Einheitspreissystems
Die Effizienz des AE-Mechanismus kann zudem indirekt
gestärkt werden, indem die Effizienz des Preissystems für
Regelenergie erhöht wird. Derzeit erfolgt die Vergütung von
Regelenergie auf Basis des Gebotspreisverfahrens. In diesem
System wird jeder abgerufene Anbieter mit dem von ihm gebotenen Preis vergütet. Die optimale Gebotsstrategie berücksichtigt deshalb nicht nur die Grenzkosten des Anbieters,
sondern auch das Verhältnis zwischen der Höhe der Vergütung im Fall eines Abrufs einerseits und der preisabhängigen
Wahrscheinlichkeit des Abrufs andererseits. Im Vergleich
dazu ist die optimale Strategie in einem Einheitspreissys-
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tem, ein Gebot in Höhe der eigenen Grenzkosten abzugeben,
da die Vergütung immer durch das Gebot des teuersten abgerufenen Anbieters bestimmt wird. Die Gebotsstrategie ist
deutlich einfacher, sodass bei einem Einheitspreissystem ein
effizienteres Marktergebnis zu erwarten ist.
Wenn sich die auf der ersten Stufe der reBAP-Berechnung
berücksichtigten Kosten aus einem Einheitspreissystem
ableiten, spiegeln sie in der Tendenz eher die Grenzkosten
der Regelenergie und damit die effiziente Bezugsgröße für
den reBAP wider. Vorrangig sollte die Vergütung des Abrufs
der MR auf das Einheitspreisverfahren umgestellt werden.
Zwar gilt auch für die SR, dass das Einheitspreisverfahren zu effizienteren Marktergebnissen führen kann. Da es
jedoch Situationen gibt, in denen aufgrund innerviertelstündlicher Schwankungen kurzzeitig Angebote mit sehr
hohen Arbeitspreisen abgerufen werden, könnte die Umlage
der Kosten auf die BK sehr hoch und wenig verursacherorientiert ausfallen. Aus diesem Grund sollte bei der SRR das
Gebotspreisverfahren beibehalten werden.
Der Wechsel zum Einheitspreissystem bei der MR erfordert keine Änderung der Berechnungsmethode des reBAP
an sich. Er ist sowohl mit der aktuellen Gestaltung der ersten
Stufe, als auch mit der oben beschriebenen Weiterentwicklung vereinbar.
→→Verbesserung des Bezugspreises für die Börsen­
preisbindung
Die in 2012 eingeführte Börsenpreisbindung soll dazu dienen, das Anreizsystem so robust zu gestalten, dass sich ein
unausgeglichener BK, der zur Erhöhung des NRV-Saldos
beiträgt, durch die Zahlung des reBAP schlechter stellt als
durch den Ausgleich der Fahrplanabweichungen am Spotmarkt. Der Bezugspreis entspricht derzeit dem mengengewichteten, mittleren Preis der Stundenprodukte des Intraday-Börsenhandels. Da der Handel mit Stundenprodukten
am Intraday-Markt jedoch nicht die einzige Möglichkeit
für kurzfristige Ausgleichsgeschäfte ist, kann der reBAP für
diese BK die günstigere Alternative sein. Das gilt insbesondere, da der Intraday-Handel mit Viertelstundenprodukten
zunehmend liquide wird.
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