Agora Energiewende | Aktionsplan Lastmanagement Diese Anpassung führt gleichzeitig dazu, dass ein unerwünschter Effekt der heutigen Berechnungsmethode entfällt: In Viertelstunden, in denen sich der Einsatz von positiver und negativer Reserve abwechselt, kann der NRVSaldo sehr klein sein. Diese Situationen bezeichnet man als Nulldurchgänge. Die für den Abruf anfallenden Kosten werden dann durch einen sehr kleinen Wert geteilt. Aus diesem Grund kann der reBAP bei Nulldurchgängen sehr hoch ausfallen, obwohl das System in der Viertelstunde als Ganzes betrachtet relativ ausgeglichen ist. Durch das oben beschriebene Vorgehen entfällt die Division durch den NRV-Saldo, sodass die Anreize adäquater sind. Gleichzeitig entfällt so die Notwendigkeit, den AEP auf der zweiten Berechnungsstufe künstlich zu kappen. Indem die Preisspitzen bei Nulldurchgängen vermieden werden, wird der reBAP verursacherorientierter, aber es werden im spezifischen Fall der Nulldurchgänge im Vergleich zum heutigen Ansatz weniger Kosten auf die unausgeglichenen BK umgelegt. Für die ÜNB folgen daraus höhere nicht-wälzbare Kosten (NWK), die mit den Mehreinnahmen durch die Börsenpreisbindung und den 1,5-Multiplikator verrechnet werden. Die verbleibenden Mehreinnahmen, die mit den Netznutzungsentgelten verrechnet werden, fallen geringer aus. Zudem weichen die ÜNB stärker vom derzeitigen Prinzip der viertelstündlichen Kostendeckung ab. Diese Effekte sind jedoch als begrenzt einzustufen, da das von den Nulldurchgängen betroffene Volumen relativ gering ist. →→Bestimmung der Regelenergiekosten auf Basis eines Einheitspreissystems Die Effizienz des AE-Mechanismus kann zudem indirekt gestärkt werden, indem die Effizienz des Preissystems für Regelenergie erhöht wird. Derzeit erfolgt die Vergütung von Regelenergie auf Basis des Gebotspreisverfahrens. In diesem System wird jeder abgerufene Anbieter mit dem von ihm gebotenen Preis vergütet. Die optimale Gebotsstrategie berücksichtigt deshalb nicht nur die Grenzkosten des Anbieters, sondern auch das Verhältnis zwischen der Höhe der Vergütung im Fall eines Abrufs einerseits und der preisabhängigen Wahrscheinlichkeit des Abrufs andererseits. Im Vergleich dazu ist die optimale Strategie in einem Einheitspreissys- 46 tem, ein Gebot in Höhe der eigenen Grenzkosten abzugeben, da die Vergütung immer durch das Gebot des teuersten abgerufenen Anbieters bestimmt wird. Die Gebotsstrategie ist deutlich einfacher, sodass bei einem Einheitspreissystem ein effizienteres Marktergebnis zu erwarten ist. Wenn sich die auf der ersten Stufe der reBAP-Berechnung berücksichtigten Kosten aus einem Einheitspreissystem ableiten, spiegeln sie in der Tendenz eher die Grenzkosten der Regelenergie und damit die effiziente Bezugsgröße für den reBAP wider. Vorrangig sollte die Vergütung des Abrufs der MR auf das Einheitspreisverfahren umgestellt werden. Zwar gilt auch für die SR, dass das Einheitspreisverfahren zu effizienteren Marktergebnissen führen kann. Da es jedoch Situationen gibt, in denen aufgrund innerviertelstündlicher Schwankungen kurzzeitig Angebote mit sehr hohen Arbeitspreisen abgerufen werden, könnte die Umlage der Kosten auf die BK sehr hoch und wenig verursacherorientiert ausfallen. Aus diesem Grund sollte bei der SRR das Gebotspreisverfahren beibehalten werden. Der Wechsel zum Einheitspreissystem bei der MR erfordert keine Änderung der Berechnungsmethode des reBAP an sich. Er ist sowohl mit der aktuellen Gestaltung der ersten Stufe, als auch mit der oben beschriebenen Weiterentwicklung vereinbar. →→Verbesserung des Bezugspreises für die Börsen­ preisbindung Die in 2012 eingeführte Börsenpreisbindung soll dazu dienen, das Anreizsystem so robust zu gestalten, dass sich ein unausgeglichener BK, der zur Erhöhung des NRV-Saldos beiträgt, durch die Zahlung des reBAP schlechter stellt als durch den Ausgleich der Fahrplanabweichungen am Spotmarkt. Der Bezugspreis entspricht derzeit dem mengengewichteten, mittleren Preis der Stundenprodukte des Intraday-Börsenhandels. Da der Handel mit Stundenprodukten am Intraday-Markt jedoch nicht die einzige Möglichkeit für kurzfristige Ausgleichsgeschäfte ist, kann der reBAP für diese BK die günstigere Alternative sein. Das gilt insbesondere, da der Intraday-Handel mit Viertelstundenprodukten zunehmend liquide wird.