Die Subjekt-Regel (Beta-Test)

Werbung
Die Subjekt-Regel (Beta-Test)
«Den helvetischen Alltag hat er in 101 Kolumnen vermessen und ist heute der meist beachtete Kolumnist der Schweiz.» – Im Originalsatz stand noch viel mehr; in der entschlackten Version merkt man sofort, dass er lauten müsste: «...vermessen, und er ist ...»
Warum muss hier das Subjekt wiederholt werden? Ich habe versucht, eine Regel aufzustellen: «Bei der Aufzählung von Tätigkeiten kann das Subjekt nach seiner ersten Nennung nur dann weggelassen werden, wenn alles, was vor dem ersten Verb steht, auch für
das nachfolgende gilt.»
Zur Veranschaulichung ein Beispiel, das nicht aus dem «Bund» stammt: «Bis 1995 bekleidete sie eine Professur in Stuttgart und unterrichtet nach wie vor in Moskau.» Der Satz
könnte wie jener oben gerettet werden oder (er) wäre mit einer anderen Aussage korrekt:
«Als musikalisches Genie bekleidete sie eine Professur und unterrichtet...»
Nun die Herausforderung: Wer bringt mir ein Beispiel für einen korrekten Satz, der die Regel verletzt, oder für einen regelkonformen Satz, bei dem das Subjekt dennoch wiederholt
werden muss? Und: Wer formuliert die Regel eleganter?
© Daniel Goldstein
Herunterladen