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Auf einen Blick
Plenum – Februar II 2017
Zivilrechtliche Regelungen im Bereich Robotik
Der Rechtsausschuss (JURI) hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu den
zivilrechtlichen und ethischen Aspekten im Bereich Robotik eingereicht. In dem Bericht wird
gefordert, dass auf Unionsebene Rechtsvorschriften zur Einführung eines Registers für Roboter und
zur Einrichtung einer EU-Agentur für Robotik sowie zur Festlegung von Grundsätzen der
zivilrechtlichen Haftung für von Robotern verursachte Schäden eingeführt werden. Solche
Rechtsvorschriften sollten von ethischen Verhaltenskodizes flankiert werden.
Hintergrund
Im Januar 2015 hat der Rechtsausschuss beschlossen, eine Arbeitsgruppe über rechtliche Fragen im
Zusammenhang mit der Entwicklung von Robotik und künstlicher Intelligenz in der EU einzurichten, wobei
der Schwerpunkt auf zivilrechtlichen Aspekten liegen sollte. Die Gruppe kam zwischen Mai 2015 und
September 2016 zu zehn Sitzungen zusammen und hörte eine Reihe von Interessenträgern, Wissenschaftlern
und Juristen an. Im Juni 2016 veröffentlichte das Referat Wissenschaftliche Vorausschau des
Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments ein Sachverständigengutachten über die ethischen
Aspekte cyber-physischer Systeme (CPS). CPS sind mit dem Internet der Dinge vernetzte intelligente
Robotersysteme bzw. technische Systeme vernetzter Computer, Roboter und künstlicher Intelligenz, die mit
der physischen Welt interagieren. Dazu gehören u. a. automatisierte Fahrzeuge und Drohnen sowie Roboter,
die im Gesundheitswesen, zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und in der Landwirtschaft
eingesetzt werden. In dem Gutachten wird auf die Risiken hingewiesen, die sich etwa in den Bereichen
Beschäftigung, Datenschutz, Sicherheit und zivilrechtliche Haftung aus der Entwicklung der Robotik ergeben
können.
Bericht des Rechtsausschusses
Im Januar 2017 nahm der Rechtsausschuss seinen Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu
zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik an. Neben den zwei assoziierten Ausschüssen TRAN und LIBE
legten auch die Ausschüsse IMCO, ENVI, ITRE und EMPL Stellungnahmen vor. In dem Bericht wird die
Kommission aufgefordert, auf Unionsebene Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen der Begriff
„intelligenter Roboter“ als ein Roboter definiert wird, der durch den Einsatz von Sensoren und/oder durch
die Interkonnektivität mit seiner Umgebung autonom ist, zumindest geringfügig physisch unterstützt wird,
sein Verhalten und seine Handlungen an seine Umgebung anpasst und kein Lebewesen im biologischen Sinn
ist. In dem Bericht wird angeregt, ein Registrierungssystem für fortschrittliche Roboter einzuführen, das von
einer EU-Agentur für Robotik und Künstliche Intelligenz verwaltet würde. Diese Agentur würde den Akteuren
in der Öffentlichkeit überdies mit fachlicher, ethischer und regulatorischer Kompetenz im Bereich Robotik
zur Seite stehen. Was die Haftung für von Robotern verursachte Schäden anbelangt, wird in dem Bericht
vorgeschlagen, dass diese entweder auf der Grundlage einer strikten Haftung (kein Verschulden erforderlich)
oder auf der Grundlage eines Risikomanagementansatzes (Haftung einer Person, die die Risiken hätte
minimieren können) geregelt werden könnte. Die Haftung sollte im Verhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der
Anweisungen, die dem Roboter gegeben worden sind, sowie im Verhältnis zum Autonomiegrad des Roboters
stehen. Haftungsregelungen könnten um ein System der Pflichtversicherung für Nutzer von Robotern sowie
um einen Entschädigungsfonds zur Zahlung von Schadenersatzleistungen in Fällen, in denen das Risiko nicht
von einer Versicherung abgedeckt ist, ergänzt werden.
EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Autor: Rafał Mańko, Wissenschaftlicher Dienst für die Mitglieder
PE 599.250
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DE
(or. EN)
Ethische Fragen
In dem Bericht werden im Anhang zur Entschließung zwei Entwürfe von Verhaltenskodizes vorgeschlagen –
ein ethischer Verhaltenskodex für Robotikingenieure und ein Kodex für Ausschüsse für ethische Fragen in
der Forschung. In dem ersten Kodex werden vier ethische Grundsätze für die Herstellung von Robotern
niedergelegt: 1) Benefizienz (Roboter sollten im besten Interesse der Menschen handeln),
2) Schadensvermeidung (Roboter sollten den Menschen keinen Schaden zufügen), 3) Autonomie (die
Interaktion der Menschen mit Robotern sollte auf freiwilliger Basis erfolgen), 4) Gerechtigkeit (der mit
Robotik verbundene Nutzen sollte gerecht verteilt werden).
Anstehende öffentliche Anhörung
Eine öffentliche Anhörung zu den zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik wurde angefordert und
wird vom Rechtskomitee des Parlaments koordiniert, und wurde vom Referat Europäischer Mehrwert des
Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments erarbeitet. Die die bis April 2017 andauernde
Konsultation sieht gesonderte Fragebögen für die breite Öffentlichkeit und für Sachverständige vor. Die
Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2017 veröffentlicht.
Legislativer Initiativbericht: 2015/2103(INL), federführender Ausschuss: JURI (assoziierte Ausschüsse gemäß
Artikel 54 GO: TRAN, LIBE), Berichterstatterin: Mady Delvaux (S&D, Luxemburg).
Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
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