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C/03/209
Brüssel ,den 21. Juli 2003
11439/1/03 REV 1 (Presse 209)
2522. Tagung des Rates
- Aussenbeziehungen am 21. Juli 2003 in Brüssel
Präsident:
*
Herr Franco FRATTINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten der
Italienischen Republik
Zur 2523. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) siehe gesonderte Pressemitteilung (Dok. 11438/03 Presse 208).
Internet: http://ue.eu.int/
E-mail: [email protected]
Für weitere Auskünfte: 32 2 285 60 83 – 32 2 285 81 11
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21.VII.2003
INHALT 1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5
ERÖRTERTE PUNKTE
NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................... 7
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 8
IRAK - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 9
WESTLICHER BALKAN - Schlussfolgerungen des Rates .............................................................. 10
TODESSTRAFE ................................................................................................................................ 10
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK .......................................... 11
–
Operation CONCORDIA in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 11
–
Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN bei der
Krisenbewältigung - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 11
AFRIKA ............................................................................................................................................. 13
–
BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND AFRIKA - Schlussfolgerungen des
Rates ......................................................................................................................................... 15
–
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO UND REGION DER GROSSEN SEEN Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 17
WTO-VERHANDLUNGEN - VORBEREITUNG DER FÜNFTEN
MINISTERKONFERENT IN CANCÚN - Schlussfolgerungen des Rates ....................................... 21
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 21
–
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE ................................................................................................. 21
–
VERTRAG ÜBER DAS UMFASSENDE VERBOT VON NUKLEARVERSUCHEN ........ 21
1
▪
▪
▪
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://ue.eu.int eingesehen werden.
Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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–
MERCOSUR ............................................................................................................................ 21
–
LIBERIA .................................................................................................................................. 21
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
–
Neubewertung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba - Schlussfolgerungen des Rates .......................... I
–
Internationaler Strafgerichtshof - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................II
–
Beziehungen zum Mittelmeerraum........................................................................................................................ III
–
Beziehungen zu Russland - Gemeinsame Strategie der EU .................................................................................. III
–
Beziehungen zur Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU ................................................................................... III
–
EU-Sonderbeauftragter für den Nahost-Friedensprozess ...................................................................................... III
–
Beziehungen zu Kasachstan - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates............................................... III
–
Beziehungen zur Kirgisischen Republik - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates ............................ III
–
Beziehungen zu Jordanien ..................................................................................................................................... III
–
Beziehungen zu Polen - Stahlbeihilfen .................................................................................................................. IV
–
Demokratische Republik Kongo ........................................................................................................................... IV
–
Beziehungen zur Schweiz - Landwirtschaftliche Erzeugnisse .............................................................................. IV
–
Beziehungen zu Norwegen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse ............................................................................. IV
–
Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ................................................................................. V
–
Kleinwaffen in Lateinamerika und in der Karibik .................................................................................................. V
–
Generalversammlung der Vereinten Nationen ....................................................................................................... V
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
–
Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung:
Schutz der Zivilbevölkerung im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................................................ V
–
Operation ARTEMIS - Demokratische Republik Kongo ..................................................................................... VII
–
EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina - Teilnahme Russland ............................................................. VII
HANDELSPOLITIK
–
Mitteilung der Kommission über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen - Schlussfolgerungen
des Rates ............................................................................................................................................................... VII
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FORSCHUNG
–
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile ...................................................................................... XI
TRANSPARENZ
–
Öffentliche Beratung ............................................................................................................................................. XI
–
Freigabe historischer Archive ............................................................................................................................... XII
–
Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten .................................................................................................... XII
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Herr Jacques SIMONET
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Dänemark:
Herr Friis Arne PETERSON
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Deutschland:
Herr Joschka FISCHER
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Griechenland:
Herr Anastasios GIANNITSIS
Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI
Herr Ramón DE MIGUEL Y EGEA
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Frankreich:
Herr Dominique de VILLEPIN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Irland:
Herr Dick ROCHE
Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für
europäische Angelegenheiten
Italien:
Herr Franco FRATTINI
Herr Roberto ANTONIONE
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Frau Lydie POLFER
Vizepremierministerin, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
und Außenhandel
Niederlande:
Frau Anna Maria Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN
`Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit
Österreich:
Frau Benita FERRERO-WALDNER
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Herrr António MARTINS da CRUZ
Herr Carlos COSTA NEVES
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Finnland:
Herr Erkki TUOMIOJA
Frau Paula LEHTOMÄKI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für Außenhandel und Entwicklung
Schweden:
Herr Hans DAHLGREN
Kabinettssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Herr Jack STRAW
Minister für auswärtige Angelegenheiten und CommonwealthFragen
*
Kommission:
Herr Romano PRODI
Herr Poul NIELSON
Herr Chris PATTEN
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*
Präsident
Mitglied
Mitglied
*
Generalsekretariat des Rates:
Herr Javier SOLANA
*
*
*
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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21.VII.2003
Die Regierungen der Beitrittsstaaten waren wie folgt vertreten:
Tschechische Republik:
Herr Jan KOHOUT
Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten
und Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Estland:
Frau Kriistina OJULAND
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
Herr Georgios IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Frau Sandra KALNIETE
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Herr Antanas VALIONIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ungarn:
Herr Endre JUHAŚZ
Minister, zuständig für europäische Angelegenheiten
Malta:
Herr Joe BORG
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Herr Włodzimierz CIMOSZEWICZ
Frau Danuta HUEBNER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Slowakei:
Herr Eduard KUKAN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowenien:
Herr Dimitrij RUPEL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
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ERÖRTERTE PUNKTE
N.B.:
Die beitretenden Länder Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen,
Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Slowakische Republik schließen sich den
Schlussfolgerungen zum Nahen Osten, zu Iran, Irak, zum westlichen Balkan, zur
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zu den Beziehungen EU-Afrika,
zur Demokratischen Republik Kongo und zur Region der Großen Seen, zu Kuba, zum
Internationalen Strafgerichtshof und zur Zusammenarbeit zwischen der EU und den
Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung an.
NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat traf nacheinander mit dem israelischen Außenminister, Herrn Silvan Shalom, und dem
Vertreter der palästinischen Behörde, Herrn Nabil Shaath, zusammen und nahm folgende Schlussfolgerungen an:
"1.
Der israelische und der palästinensische Außenminister, Herr Silvan Shalom und
Herr Nabil Shaath, wurden gebeten, vor dem Rat zu sprechen. Zum ersten Mal seit 2001
nahmen beide Seiten am selben Tag an einer Ratstagung teil. Dies unterstreicht die engen
Beziehungen beider Seiten zur EU. Der israelische und der palästinensische Minister bekräftigten, dass sie dem Friedensfahrplan des Nahost-Quartetts verpflichtet sind, und äußerten die
Hoffnung, dass rasche Fortschritte bei dessen Umsetzung gemacht werden.
2.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Thessaloniki) betonte der
Rat, dass es keine Alternative zu einer zügigen, vollständigen und von beiden Seiten aufrichtigen Umsetzung des Fahrplans gebe. Der Rat wird sich jeglichem Versuch, diesen Pfad zu
verlassen, energisch widersetzen, und begrüßte die Fortschritte, die von den beiden Seiten,
insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus und dem Abbau der Gewalt, erzielt
wurden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Schlussfolgerungen von Thessaloniki
zur Hamas. Der Rat äußerte den besonderen Wunsch, dass weitere Fortschritte in Bezug auf
die Siedlungen einschließlich einer Umkehr im Bereich der Siedlungspolitik und der Siedlungstätigkeiten, die Einstellung des Baus der Trennungsmauer, die Freilassung von Gefangenen und das Vorgehen gegen terroristische Aktivisten, insbesondere auch die Beseitigung
der terroristischen Potenziale und der terroristischen Infrastruktur, gemacht werden.
3.
Der Rat rief alle Parteien dringend auf, sich strikt an das Waffenstillstandsabkommen zu
halten, jegliche Provokation und Aufstachelung zu Gewalt zu unterlassen und mit der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen fortzufahren. Er begrüßte die Bemühungen von Partnerländern in der Region, namentlich von Ägypten und Jordanien, die in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle gespielt haben. Der Rat kam überein, mit den Vereinigten Staaten und
mit anderen Quartett-Partnern weiterhin eng und konsequent in allen Fragen zusammenzuarbeiten, die mit der erfolgreichen Umsetzung des Fahrplans durch die Parteien verknüpft
sind, auch im Hinblick auf die Schaffung eines wirksamen unabhängigen Überwachungsmechanismus, zu dem die EU in erheblichem Maße beizutragen bereit ist.
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4.
Der Rat betonte, dass die Palästinensische Behörde und ihre Regierung jedwede Unterstützung verdienen. Dies setzt fortgesetzte Kontakte zu allen Gesprächspartnern innerhalb der
Palästinensischen Behörde voraus. Der Rat unterstrich, dass Kohärenz im Bereich der Sicherheit unerlässlich ist.
5.
Die EU unterstützt entschieden Premierminister Mahmoud Abbas in seinen Bemühungen.
Dies schließt weitere Unterstützung für die palästinensischen Reformen und die palästinensische Wirtschaft ein. Der Rat nahm mit Befriedigung Kenntnis von den Arbeiten der Kommission, die darauf ausgerichtet sind, die Durchführung des Hilfsprogramms zur Unterstützung dieser Ziele zu beschleunigen und nach Möglichkeit zu intensivieren. In diesem
Zusammenhang begrüßte er die Absicht der Regierung der Vereinigten Staaten, sich diesen
Bemühungen durch direkte Unterstützung für die Palästinensische Behörde anzuschließen.
Der Rat unterstrich, wie wichtig es ist, die Hindernisse und Hemmnisse, die der Entwicklung
der palästinensischen Wirtschaft entgegenstehen, zu beseitigen, und bekräftigte die Entschlossenheit der EU, auf den regionalen wirtschaftlichen Wiederaufbau hinzuarbeiten.
6.
Der Rat beglückwünschte Herrn Botschafter Marc Otte zu seiner Ernennung als neuen EUSonderbeauftragten für den Friedensprozess im Nahen Osten und betonte, dass er dessen
Arbeit uneingeschränkt unterstützen wird."
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
Der Rat bekräftigte, dass Fortschritte in den wirtschaftlichen und den politischen Beziehungen
zu Iran einer parallelen Evaluierung unterzogen werden sollten. Intensivere wirtschaftliche
Beziehungen sind nur möglich, wenn Fortschritte in den vier Bereichen, die Anlass zur
Besorgnis geben, erzielt werden, namentlich in Bezug auf Menschenrechte, Terrorismus,
Nichtverbreitung von Atomwaffen und Nahost-Friedensprozess.
2.
Der Rat äußerte zunehmende Besorgnis über die Entwicklung des iranischen Nuklearprogramms und die damit verbundenen Gefahren einer Verbreitung, insbesondere hinsichtlich
der Schließung des nuklearen Brennstoffkreislaufs. Der Rat bekräftigte seine Erwartung, dass
Iran volle Transparenz an den Tag legt und uneingeschränkt mit der IAEO zusammenarbeitet
und deren Anforderungen nachkommt, insbesondere denjenigen, die in der letzten Sitzung des
Gouverneursrates zur Sprache gekommen sind. Eine umgehende und vorbehaltlose Billigung,
Unterzeichnung und Umsetzung des IAEO-Zusatzprotokolls zum Abkommen über Sicherungsmaßnahmen ist von äußerster Wichtigkeit, da ein solches Vorgehen von der Völkergemeinschaft als ein Zeichen für das Engagement Irans im Bereich der Nichtverbreitung von
Atomwaffen gewertet würde.
3.
Der Rat beschloss, künftige Schritte der Zusammenarbeit zwischen der EU und Iran im
September in Anbetracht weiterer Entwicklungen, insbesondere des zweiten Berichts des
Generaldirektors der IAEO, Herrn El Baradei, der Bewertungen der IAEO und etwaiger
Schlussfolgerungen des Gouverneursrates dieser Organisation zu prüfen.
4.
Der Rat zeigte sich zutiefst schockiert über den gewaltsamen Tod der Fotojournalistin Zahra
Kazemi. Er begrüßte die Entscheidung von Präsident Khatami, vier Minister des Kabinetts
mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen. Der Rat wies auf die Verpflichtungen Irans
nach dem Völkerrecht hin, die Täter schnell zu ermitteln und zu verfolgen.
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5.
Der Rat äußerte seine tiefe Besorgnis angesichts der Menschenrechtslage in Iran, auch in
Anbetracht der kürzlich erfolgten Festnahmen von Studenten, Journalisten und anderen
während der jüngsten Studentendemonstrationen. Der Rat rief zu schnellen Fortschritten in
diesem Bereich auf und betonte, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit Irans mit VN-Menschenrechtsinstanzen ist. Er rief ferner dazu auf, dass diejenigen, die festgenommen wurden,
weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt haben, schnell wieder freigelassen
werden. Der Rat bekräftigte, dass im Rahmen des gegenwärtigen Menschenrechtsdialogs
zwischen der EU und Iran konkrete Ergebnisse erzielt werden müssen."
IRAK - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
Der Rat begrüßte die Konstituierung des irakischen Regierungsrates als einen wichtigen
ersten Schritt hin zur Bildung einer international anerkannten und vom irakischen Volk eingesetzten repräsentativen Regierung.
2.
Der Rat erinnerte daran, dass mit der Resolution 1483 des VN-Sicherheitsrates die Bildung
einer irakischen Interimsverwaltung unterstützt wurde, und äußerte seine Zuversicht, dass die
Vereinten Nationen, insbesondere durch die Tätigkeit des Sonderbeauftragten des
VN-Generalsekretärs, Herrn Sergio Vieira de Mello, auch weiterhin einen wichtigen Beitrag
zur Staatsbildung nach dem Konflikt im Irak leisten werden. Er bekräftigte die Bereitschaft
der Union, den VN-Sonderbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgabe zu unterstützen.
3.
Der Rat bekräftigte entsprechend der Erklärung in den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates (Thessaloniki) die Bereitschaft der EU, sich am Wiederaufbau des Irak im Rahmen der
Resolution 1483 des VN-Sicherheitsrates zu beteiligen.
4.
Der Rat würdigte die Ergebnisse der Gebertagung, die am 24. Juni vom UNDP veranstaltet
wurde. Es sei wichtig, dass die EU im Hinblick auf die Geberkonferenz, die für nächsten
Herbst geplant ist, eine bedeutende Rolle im Rahmen aller multilateralen Bemühungen
spielen wird.
5.
Der Rat begrüßte die konstruktiven Vorschläge der Kommission, darunter auch diejenigen,
die darauf abzielen, die Schaffung eines geeigneten multilateralen Rahmens für die Beiträge
sicherzustellen, die die Völkergemeinschaft zur Unterstützung der Wiederaufbaubemühungen
leistet.
6.
Der Rat forderte die Kommission eindringlich auf, im Benehmen mit dem Hohen Vertreter
eine umfassende Rolle in diesem multilateralen Planungsprozess zu spielen. Er drängte ferner
auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs
und der Kommission sowie auf eine Koordinierung mit anderen Gebern und einschlägigen
Institutionen vor Ort, damit die Wirkung der von der EU für den Wiederaufbauprozess bereitgestellten Ressourcen optimiert wird.
7.
Der Rat sieht den aktualisierten Berichten der Kommission über alle die Vorbereitung der
Konferenz betreffenden relevanten Aspekte erwartungsvoll entgegen."
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WESTLICHER BALKAN - Schlussfolgerungen des Rates
"-
Serbien und Montenegro
Der Rat begrüßte die Fertigstellung des Aktionsplans für Binnenmarkt und Handel durch
Serbien und Montenegro und drängte auf dessen Bestätigung durch das Parlament der
Staatenunion. Sobald diese Bestätigung erfolgt ist, wird die Kommission eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in die Wege leiten. Der Rat rief Serbien und Montenegro auf, sich rasch
sämtlichen von der Kommission aufgezeigten Problempunkten zu widmen, um sicherzustellen, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie so rasch wie möglich ein positives Ergebnis
erzielt werden kann.
-
Serbien und Montenegro / Kosovo
Der Rat brachte noch einmal seine volle Unterstützung für die baldige Aufnahme direkter
Gespräche zwischen Belgrad und Pristina über praktische Fragen von beiderseitigem Interesse
zum Ausdruck und rief die beteiligten Parteien auf, den auf dem Gipfel in Thessaloniki eingegangenen diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Europäische Union wird
diesen Prozess weiterhin unterstützen.
Der Rat begrüßte den an die Vertriebenen gerichteten Aufruf zur Rückkehr, den die Führung
des Kosovo unterzeichnet hat. Der Rat erinnerte daran, dass für einen multiethnischen und
demokratischen Kosovo die Schaffung der Bedingungen für eine dauerhafte Rückkehr ein
wichtiger Schritt dahingehend ist, sich im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses unter uneingeschränkter Beachtung der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen an die Europäische Union anzunähern, und rief die Führung des Kosovo
dazu auf, die von ihr eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
-
Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM)
Auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, Herrn Solana, bestätigte der Rat
Frau Maryse DAVIET als neue Missionsleiterin der EUMM."
TODESSTRAFE
Beim Mittagessen hatten die Minister einen Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen im
Hinblick auf die Arbeiten der Vereinten Nationen betreffend die Todesstrafe. Der Vorsitz erklärte,
er werde den geäußerten Standpunkten Rechnung tragen.
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EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
–
Operation CONCORDIA in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Schlussfolgerungen des Rates
"Der Rat begrüßt es, dass die Überprüfung der Operation CONCORDIA rechtzeitig abgeschlossen wurde. In Beantwortung des Ersuchens des Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in Anbetracht der Zustimmung der NATO zur weiteren Verfügbarkeit von Mitteln und Fähigkeiten der NATO für die Operation CONCORDIA ist der
Rat übereingekommen, die Operation unter Beibehaltung der bisherigen Vorgaben um einen
kurzen zusätzlichen Zeitraum bis zum 15. Dezember 2003 zu verlängern, um weiter zur
Stabilität der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beizutragen.
Der Rat sprach Frankreich für dessen bisherige Arbeit als Rahmennation auf Ebene des Force
Headquarter seine Anerkennung aus. Er begrüßte das EUROFOR-Angebot, von Frankreich
die Rahmenverantwortung auf Ebene des Force Headquarter zu übernehmen. Er ersuchte die
zuständigen Stellen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Beschluss über die
Verlängerung der Operation umzusetzen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Präsident Trajkovski an einer EU-Polizeimission interessiert ist, und wird diese Frage in engem Benehmen mit den Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wie auch mit der OSZE sorgfältig prüfen."
–
Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN bei der Krisenbewältigung - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
Der Rat erinnert an bestehende Vereinbarungen über die Modalitäten für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN, die vom Europäischen Rat (Göteborg) gebilligt worden
sind, und bringt erneut das Engagement der EU ebenso wie ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck, zu den Zielen der Vereinten Nationen bei der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung beizutragen. Eingedenk der positiven Impulse, die von den EU-geführten Einsätzen
in Bosnien-Herzegowina (EUPM) und in der Demokratischen Republik Kongo (Artemis)
ausgegangen sind und eine fruchtbare Zusammenarbeit, zu der auch gemeinsame Arbeitssitzungen gehören, hervorgerufen haben, erinnert der Rat daran, wie wichtig es ist, die zivilen
und militärischen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU so weiterzuentwickeln, dass die
Maßnahmen der VN effektiv von den Beiträgen der EU im selben Bereich profitieren können.
Zu diesem Zweck ist mit den VN Kontakt aufgenommen worden; es sollen Bereiche für eine
mögliche Zusammenarbeit zwischen EU und VN ermittelt werden, die aufgrund ihrer
Bedeutung nach einen entsprechenden Rahmen für engeren Dialog und Konsultation verlangt.
2.
Der Rat sieht der Schaffung regelmäßigerer Kontakte auf Ebene der Militärsachverständigen
erwartungsvoll entgegen, wobei die bestehenden Kontakte mit den VN und insbesondere das
EU-Verbindungsbüro in New York genutzt werden sollen. Gesammelte Erfahrungen und
bewährte Verfahren sollten auf einer gemeinsam vereinbarten Grundlage entsprechend den
Erfordernissen künftiger Einsätze und Umstände ausgetauscht werden. Eine weiter gehende
Zusammenarbeit bei künftigen Krisenbewältigungsübungen und Ausbildungsmaßnahmen der
EU sollte ins Auge gefasst werden.
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21.VII.2003
Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, in Verbindung mit dem Vorsitz die
Gespräche mit den VN bezüglich eines schrittweisen Aufbaus eines praktischen Rahmens für
regelmäßige Kontakte und Konsultationen auf allen angemessenen Ebenen zwischen den
beiden Organisationen, wie in diesem Absatz dargelegt, weiterzuführen.
3.
Für den zivilen Bereich betont der Rat, dass die bestehenden Kontakte zwischen der EU und
den VN insbesondere durch regelmäßige Arbeitstreffen sowohl in Brüssel als auch in New
York voll ausgeschöpft werden sollten. Die Kontakte sollten intensiviert werden, um die
Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern, insbesondere bei der Ausbildung, bei EUÜbungen und gegebenenfalls beim Austausch von bewährten Verfahren und gesammelten
Erfahrungen.
Der Rat erinnert daran, dass der Europäische Rat (Göteborg) die Optionen für eine Zusammenarbeit der EU mit internationalen Organisationen, einschließlich der VN, und der Leitung
von zivilen Krisenbewältigungseinsätzen aufgezeigt hat. Dabei geht es um folgende Optionen:
a) einzelstaatliche Beiträge, ohne Koordinierung durch die EU, zu Maßnahmen unter Federführung internationaler Organisationen;
b) einzelstaatliche Beiträge zu solchen Maßnahmen, aber im Anschluss an EU-Konsultationen, die z.B. darauf abzielen, ob und welche Ressourcen gebündelt werden können;
c) ein koordinierter Beitrag der EU;
d) ein EU-geführter ganzer Bestandteil einer Maßnahme unter Gesamtleitung einer internationalen Organisation;
e) eine EU-geführte Maßnahme mit einigen Bestandteilen von internationalen Organisationen;
f) eine eigenständige Maßnahme der EU (die einer Maßnahme der VN vorangehen oder
folgen könnte, wie im Fall der EUPM).
Der Rat ersucht den Vorsitz, mit Unterstützung durch das Ratssekretariat und unter voller
Beteiligung der Kommission die erforderlichen Vorarbeiten voranzubringen, um die Modalitäten für eine praktische Zusammenarbeit hinsichtlich der oben aufgeführten Optionen in
engem Benehmen mit den VN und im Hinblick auf eine etwaige Vereinbarung zwischen der
EU und den VN über Krisenbewältigung im ESVP-Rahmen auszuarbeiten.
4.
Der Rat kommt überein, dass der Vorsitz dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den
Inhalt dieser Schlussfolgerungen des Rates in einem Schreiben übermittelt."
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13
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21.VII.2003
AFRIKA
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Afrika an, hörte einen
Bericht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Javier Solana über seinen Besuch in der afrikanischen Region der Großen Seen und nahm Schlussfolgerungen zur Demokratischen Republik Kongo
und zur Region der Großen Seen an.
–
BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND AFRIKA - Schlussfolgerungen des Rates
"Der Rat hat im Anschluss an die Ministerkonferenz von Ouagadougou vom November 2002
(Kommuniqué der Konferenz vom 28.11.2002) und die Verschiebung des ursprünglich für
April 2003 in Lissabon geplanten EU-Afrika-Gipfels die Beziehungen zwischen der EU und
Afrika überprüft.
Der Rat

bekräftigt, dass Afrika ein bevorzugter Partner der Europäischen Union bleibt, und
betont das gemeinsame Bekenntnis zur Fortsetzung und Intensivierung des Dialogs, das
bei dem Troika-Treffen von EU und AU auf Direktorenebene in Pretoria (17. Juni 2003)
bestätigt wurde. Dieses Bekenntnis wurde bei dem Treffen der Ministertroikas von EU
und AU am 11. Juli am Rande des AU-Gipfels in Maputo erneut bekräftigt. Beide
Seiten haben hervorgehoben, dass Frieden und Sicherheit im politischen Dialog
zwischen der EU und Afrika höchste Priorität besitzen müssen. Der jüngste Besuch des
Generalsekretärs/Hohen Vertreters Solana in der Region unterstreicht dieses
Bekenntnis;

ist zuversichtlich, dass durch den Übergang von der Organisation der afrikanischen
Einheit (OAU) zur Afrikanischen Union (AU) der Dialog auf institutioneller Ebene
verstärkt wird;

bringt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die Grundprinzipien und politischen Prioritäten zum Ausdruck, die in der Gründungsakte der AU niedergelegt sind
und von der NEPAD als operationelles Programm der AU übernommen wurden. Sie
stimmen mit den Werten und Zielen der EU-Außenpolitik überein. Die sektorenspezifischen und thematischen Prioritäten der NEPAD entsprechen inhaltlich weitgehend den
Prioritäten des im Jahr 2000 angenommenen Kairoer Aktionsplans;

begrüßt die auf dem AU-Gipfel in Maputo getroffenen wichtigen Entscheidungen, insbesondere die Einsetzung der AU-Kommission und die Fortschritte bei der Ratifizierung des AU-Protokolls über Frieden und Sicherheit. Die EU ist bereit, gegebenenfalls
in Abstimmung mit den VN die Bemühungen der AU im Hinblick auf die Entwicklung
einer umfassenden Sicherheitsarchitektur in Afrika zu unterstützen, und betont, dass die
Koordinierung und die operativen Beziehungen zwischen der EU und subregionalen
afrikanischen Organisationen weiter gefördert werden müssen. Die EU hat bereits einen
Beitrag von 12 Millionen Euro zur neuen Friedens- und Sicherheitsagenda der AU
geleistet, der in erster Linie für die Finanzierung operativer Aktivitäten im Rahmen der
Friedenskonsolidierung und des institutionellen Aufbaus bestimmt ist.
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14
DE
21.VII.2003
Der Rat fordert die Kommission auf, weitere Überlegungen auch über die Gewährung
einer kurzfristig bereitzustellenden Ad-hoc-Hilfe für die laufenden friedensunterstützenden Maßnahmen (Côte d'Ivoire, Liberia, Burundi, DR Kongo usw.)
anzustellen;

verweist auf die Bemühungen der EU für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung
von Konflikten in Afrika im Sinne des Gemeinsamen Standpunkts vom 14. Mai 2001
und bestätigt den Willen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sich am Ausbau der afrikanischen Friedenssicherungskapazitäten zu beteiligen;

nimmt Kenntnis von dem Beschluss der Staatschefs der AU, in dem die EU ersucht
wird, die Möglichkeit der Einrichtung einer Fazilität für friedensunterstützende Maßnahmen zu prüfen. Der Rat fordert die Kommission auf, dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, damit angemessene Folgemaßnahmen sichergestellt werden
können. Er verweist ferner auf den Beitrag der EU-Militäroperation "Artemis" zur
Stabilisierung der Lage in Bunia, mit dem die Maßnahmen der VN in der DR Kongo
und der Region der Großen Seen unterstützt werden;

appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission der AU, ihre Bemühungen im
Hinblick auf die Umsetzung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsagenda insbesondere dadurch fortzusetzen, dass sie die zügige Ratifizierung des Protokolls über die
Errichtung des Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsrates gewährleisten und die
afrikanische Bereitschaftstruppe (Stand-by Force) zu tatsächlicher Einsatzreife bringen;

erkennt die erheblichen Anstrengungen Afrikas im Hinblick auf die Bewältigung
bewaffneter Konflikte sowie die potenziell wichtige Rolle an, die unter anderem die
subregionalen Organisationen in diesem Zusammenhang spielen bzw. spielen können;
der Rat nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass Afrika zunehmend besser in der
Lage ist, seine Verantwortung im Bereich der Friedenssicherung gemäß dem Grundsatz
der Eigenverantwortung in vollem Umfang wahrzunehmen, und würdigt die Zusagen
mehrerer afrikanischer Länder, sich in Abstimmung mit den VN an Operationen in verschiedenen Konflikten zu beteiligen (DR Kongo, Burundi, Côte d'Ivoire, Liberia usw.);

bestätigt erneut den Bedarf an EU-Hilfe, um die von den afrikanischen Ländern selbst
gesetzten Entwicklungsprioritäten, insbesondere Armutsbekämpfungsstrategien, zu
unterstützen, was auch die Beilegung und Verminderung von Konflikten einschließt;

bekräftigt den gemeinsamen Wunsch, den Dialog auf Ministerebene mit einem hinsichtlich des Inhalts und der Verfahrensweise zuvor gut vorbereiteten Troika-Treffen
fortzusetzen. Der Rat nimmt die umfassende Mitteilung der Kommission zum EUAfrika-Dialog zur Kenntnis und kommt überein, ihren Inhalt eingehender zu prüfen, um
zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls konkretere Schlussfolgerungen zu formulieren;
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
–
stimmt einer regelmäßigen Überprüfung der im Rahmen des Kairoer Prozesses erreichten Fortschritte zu, damit das Lissabonner Gipfeltreffen möglichst bald stattfinden kann.
In diesem Zusammenhang weist die EU darauf hin, dass die Lage in Simbabwe einer
vollzähligen Teilnahme beider Seiten an dem Gipfeltreffen weiter entgegen steht und
diese Frage gegebenenfalls bei künftigen Treffen im Rahmen des Dialogs behandelt
werden muss."
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO UND REGION DER GROSSEN SEEN Schlussfolgerungen des Rates
"Der Rat begrüßt den reibungslosen Ablauf der Operation ARTEMIS, mit der die Lage in
Bunia stabilisiert und die mit der Resolution 1484 des Sicherheitsrates übertragene Mission
erfüllt werden konnte. Die ordentliche Rückkehr von Familien, die aus Bunia vertrieben
worden waren, und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die humanitären Organisationen belegen, dass sich die Sicherheitsbedingungen erkennbar verbessert haben. Der
Generalsekretär/Hohe Vertreter hat in seinem mündlichen Bericht an den Sicherheitsrat über
den Verlauf der Mission und ihre positiven Auswirkungen berichtet.
Diese militärische Operation der Europäischen Union ist neuerlicher konkreter Ausdruck der
Fortentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie des Beitrags
der Europäischen Union zu den Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft um
eine Förderung der Stabilität und der Sicherheit in Afrika.
Wie in der Resolution 1484 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorgesehen endet die
Mission der Europäischen Union am 1. September 2003 und wird dann von der verstärkten
Beobachtungsmission der Vereinten Nationen im Kongo (MONUC) abgelöst. Bis zum
1. September werden die europäischen Streitkräfte einen Beitrag zur Stationierung der
MONUC leisten. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen bei der Bewältigung
dieser Krise.
Der Rat betont, dass das Engagement der Europäischen Union in anderer Form fortgesetzt
wird. Die Union ist bereit, Unterstützung für die Vorschläge zu leisten, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht vom 27. Mai insbesondere zur Verstärkung
der MONUC unterbreitet hat.
So möchte sich die Europäische Union in folgenden Bereichen engagieren und wird sich
dabei insbesondere auf die Vorbereitungsarbeit der Kommission stützen:
 technische und finanzielle Unterstützung für die Übergangsverwaltung Ituris,
 Unterstützung für die Kommission zur Befriedung Ituris,
 Unterstützung für den Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung der Kampftruppen,
 Konzipierung eines Programms für den sozio-ökonomischen Wiederaufbau Ituris,
 Einleitung eines Prozesses der Aussöhnung auf lokaler Ebene.
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21.VII.2003
Der Rat begrüßt die kürzlich im Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo
zurückgelegten Schritte, insbesondere die Bildung einer Übergangsregierung der nationalen
Einheit. Er appelliert an die neue Übergangsregierung, wirklich die notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, damit die in den Abkommen von Pretoria niedergelegten Ziele unter Wahrung
der Grundsätze der territorialen Unversehrtheit und der nationalen Souveränität erreicht
werden können. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 27. Januar und betont,
dass die Europäische Union entschlossen ist, alle ihre Instrumente einzusetzen, um den
gegenwärtigen politischen Prozess zu unterstützen.
Er ersucht daher den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission, folgende Maßnahmen in Aussicht zu nehmen:
 Unterstützung für den Aufbau einer integrierten Polizeieinheit, die die Sicherheit der
Übergangsinstitutionen in Kinshasa gewährleisten soll, und für etwaige andere Maßnahmen im Polizeibereich;
 Verstärkung der Unterstützung für die Arbeit des Internationalen Komitees zur Flankierung des Übergangs (CIAT);
 einen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung der Hilfs-, Wiederaufbau- und Entwicklungsbemühungen in der Demokratischen Republik Kongo. Der Rat begrüßt in diesem
Zusammenhang, dass am 9. Juli ein Programm für strategische Hilfe für die Demokratische Republik Kongo in Höhe von 205 Mio. Euro angenommen worden ist, und rsucht
die Kommission, die Möglichkeit weiterer Initiativen zu prüfen;
 Unterstützung für den Wahlprozess, der im Rahmen der mit den Abkommen von Pretoria
festgesetzten Fristen zu Wahlen führen soll.
Der Rat verurteilt erneut die wiederholten Verletzungen des Waffenstillstands im Osten des
Kongos, die systematischen Gewalttätigkeiten gegen die Zivilbevölkerung und die illegale
Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Demokratischen Republik Kongo. Er weist erneut
darauf hin, dass es keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord geben darf. Er appelliert entschlossen an alle betroffenen Parteien,
von allen Handlungen, die den Waffenstillstandsabkommen zuwiderlaufen, abzusehen und
insbesondere jedwede Unterstützung für die bewaffneten Gruppen, die im Osten des Kongos
operieren, einzustellen. Er begrüßt die zu diesem Zweck in der Region erfolgte diplomatische
Demarche des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der vom Sonderbeauftragten unterstützt
wird. Der Rat unterstützt den Vorschlag für ein Embargo für die Lieferung von Waffen in die
Gebiete Nord- und Südkivu und Ituri.
Der Rat betont ferner, wie wichtig es ist, dass der Sicherheitsrat eine Resolution annimmt, mit
der die Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 27. Mai verwirklicht
werden können. Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission
vor diesem Hintergrund, ihm Vorschläge zu unterbreiten im Hinblick auf eine
 Förderung der Stärkung des Rechtsstaats und des Aufbaus effizienter Justizbehörden;
 Unterstützung des Vorgehens der Vereinten Nationen, mit dem der illegalen Ausbeutung
der natürlichen Ressourcen der Demokratischen Republik Kongo ein Ende gesetzt werden
soll;
 Beendigung des Handels mit Waffen, die für den Osten der Demokratischen Republik
Kongo bestimmt sind;
 Förderung von Initiativen zur Verhinderung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Demokratischen Republik
Kongo.
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21.VII.2003
Der Rat begrüßt, dass die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union einen strategischen
Plan für die Region ausgearbeitet haben. Er betont, dass eine enge Abstimmung des Vorgehens der Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft erforderlich ist.
Der Rat betont ferner, dass die Mitgliedstaaten ihr politisches Vorgehen gegenüber der
Region, auch in den Bretton-Woods-Institutionen, abstimmen müssen, damit die allgemeinen
Ziele der Union in der Region geachtet werden.
Der Rat weist erneut darauf hin, dass er die Idee einer internationalen Konferenz über
Frieden, Sicherheit, Demokratie und Entwicklung im Gebiet der Großen Seen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union befürwortet, und begrüßt die
Vorbereitungen, die bereits getroffen wurden. Er betont, dass die Konferenz insbesondere
zum Ziel haben muss, dauerhafte Lösungen für die Probleme der Region, die die Wurzel des
gegenwärtigen Konflikts sind, zu konzipieren. Er weist ferner darauf hin, dass der Erfolg
dieser Konferenz von spürbaren Fortschritten im Friedensprozess in Burundi abhängt.
Der Rat ist gewillt, sich auch weiterhin intensiv mit dem Themenkomplex der Großen Seen zu
befassen, und ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, ihn über alle Maßnahmen der
Mitgliedstaaten und der Union in der Region auf dem Laufenden zu halten."
WTO-VERHANDLUNGEN - VORBEREITUNG DER FÜNFTEN MINISTERKONFERENT
IN CANCÚN - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
2.
Der Rat hat im Hinblick auf die vom 10. bis 14. September 2003 in Cancún stattfindende
WTO-Ministerkonferenz bekräftigt, dass sich die Europäische Union grundsätzlich Folgendem verpflichtet fühlt:

einem multilateralen Handelssystem, das dadurch, dass es Bestimmungen über den
Marktzugang mit Regeln und Verfahren verbindet, eine starke Triebkraft für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt und zu Entwicklungschancen, Verringerung der Armut, Vorhersehbarkeit, nachhaltiger Entwicklung und zur
Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung beiträgt;

einer erfolgreichen vollständigen Umsetzung der Entwicklungsagenda von Doha bis
zum Ende des Jahres 2004, wobei diese Agenda als ein Gesamtpaket von Verhandlungen gesehen wird, durch die im Einklang mit allen in Doha gesetzten Zielen ein
anspruchsvolles, umfassendes und ausgewogenes Paket von Vereinbarungen über
Marktzugang und Regeln sowie eine bessere Integration der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, in das multilaterale Handelssystem
erreicht werden sollen.
Der Rat hob hervor, welche Bedeutung er der bevorstehenden Konferenz in Cancún beimisst,
auf der zur entscheidenden Phase des in Doha begonnenen Arbeitsprogramms übergegangen
werden soll.
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Er bekräftigte die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Konferenz von Cancún zu
einem Erfolg zu bringen, und vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass alle
Teilnehmer in den nächsten Wochen in Genf verstärkte Anstrengungen unternehmen sollten,
um den Ministern in Cancún ein handliches Dokument zu den zentralen Fragen vorlegen zu
können.
3.
Der Rat bekräftigte, dass die Europäische Union hinsichtlich der Verhandlungen im Rahmen
der Entwicklungsagenda von Doha und der Vorbereitung der Konferenz von Cancún auf der
Grundlage seiner im Oktober 1999 angenommenen Schlussfolgerungen, der Schlussfolgerungen von Doha vom November 2001, der Schlussfolgerungen des Rates (Landwirtschaft) vom 26. Juni 2003, der Ministererklärungen von Singapur und Doha und damit im
Zusammenhang stehender in Doha angenommener Texte, verfahren wird. Der Rat wies
außerdem darauf hin, dass er ferner im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die
Förderung grundlegender Arbeitsnormen Schlussfolgerungen angenommen hat.
4.
Der Rat erinnerte daran, dass die Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von
Doha eine umfassende Agenda zur Grundlage haben und in allen Bereichen mit vergleichbarer Geschwindigkeit vorangebracht werden müssen. Im Hinblick auf in Cancún zu erörternde spezifische Fragen machte der Rat Folgendes deutlich:
Zunächst einmal müssen die Modalitäten für Verhandlungen über Agrarfragen festgelegt
werden. Der Rat begrüßte die vom Rat (Landwirtschaft) am 25./26. Juni 2003 erzielte politische Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, in der betont wird, dass die
bei dieser Gelegenheit getroffenen Entscheidungen einen wichtigen Beitrag Europas zu den
Verhandlungen über Agrarfragen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha darstellen
und dass mit ihnen die Grenzen für das Mandat der Kommission in den WTO-Verhandlungen
abgesteckt werden. Der Rat erinnerte des Weiteren daran, dass der Rat (Landwirtschaft)
betont hat, dass der mit dieser Reform der GAP geschaffene Handlungsspielraum im Rahmen
der Entwicklungsagenda von Doha nur genutzt werden kann, wenn die WTO-Partner der
Europäischen Union zu gleichwertigen Zugeständnissen im Agrarbereich bereit sind. Die
Gemeinschaft sei nun in der Lage, die Verhandlungen über Agrarfragen zu anspruchsvollen
Ergebnissen zu führen, bei denen die Offensivinteressen der EU und andere Ziele, wie etwa
nicht handelsbezogene Belange, Berücksichtigung finden.
Zweitens unterstrich der Rat, dass auf der Ministerkonferenz von Cancún auch die Modalitäten für die nächste Phase der Verhandlungen über den Marktzugang für außerlandwirtschaftliche Produkte festzulegen sind, wobei er daran erinnerte, dass drei Viertel des Welthandels in diese Kategorie fallen. Nur ein anspruchsvolles Ergebnis, mit dem alle in der
Ministererklärung von Doha gesetzten Ziele erreicht werden, könnte somit als Katalysator für
weiteres weltweites Wirtschaftswachstum wirken. Die Modalitäten für Zollsenkungen sollten
auf einer einzigen einfachen Formel basieren, ohne zusätzliche sektorale Elemente auszuschließen; und sie sollten es ermöglichen, alle einschlägigen Ziele des Mandats von Doha zu
erreichen, sowohl was die tarifären als auch was die nicht-tarifären Hemmnisse betrifft, die
nach wie vor in sehr hohem Maße dazu geeignet sind, den Handel zu behindern.
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21.VII.2003
Drittens kam der Rat überein, dass es wichtig ist, einen genauen Zeitplan für die Verhandlungen über Dienstleistungen aufzustellen; er betonte dabei, dass eine weitere Öffnung der
Märkte in diesem Sektor für die Wirtschaft in Europa und für zahlreiche andere Mitglieder
der WTO von wesentlicher Bedeutung ist. Der Rat unterstrich, dass mehr Angebote von anderen WTO-Mitgliedern sowie eine Verbesserung der bereits vorliegenden Angebote benötigt
werden, um ein für alle Parteien in der Sache zufrieden stellendes Ergebnis erreichen zu
können.
Viertens betonte der Rat, dass es sehr wichtig ist, dass die WTO vor der Konferenz von
Cancún auf der Grundlage des Textvorschlags vom 16. Dezember 2002 eine endgültige Entscheidung zum TRIPS-Übereinkommen und zur Frage des Zugangs zu Arzneimitteln trifft; in
diesem Zusamenhang rief der Rat die Vereinigten Staaten dazu auf, sich den anderen
WTO-Staaten, die diesen Text unterstützen, anzuschließen.
Fünftens bekräftigte der Rat erneut seinen Wunsch, dass in Cancún wirkliche Fortschritte in
mehreren anderen Fragen, die für die Entwicklungsländer von Bedeutung sind, erzielt werden.
Er stellte fest, dass alle an die WTO gerichteten schriftlichen Beiträge der Europäischen
Union konkrete und wesentliche Vorschläge im Zusammenhang mit den Entwicklungsländern
enthielten. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Gemeinschaft sich für ein sinnvolles
Paket von Entscheidungen einsetzt, zum einen betreffend die differenzierte Sonderbehandlung, zum anderen - in direkter Folge des Mandats von Doha - betreffend die Durchführung
der WTO-Übereinkommen, und dass die Gemeinschaft sich auch für ein weiteres Arbeitsprogramm bezüglich der verbleibenden Fragen einsetzt. Der Rat wies ferner darauf hin, dass
er es für wünschenswert erachtet, dass in Cancún spezifische Maßnahmen zur Unterstützung
der am wenigsten entwickelten Länder beschlossen werden, um so eine konkrete Antwort auf
die von den am wenigsten entwickelten Staaten auf ihrer Ministertagung von Dhaka im Juni
2003 vorgelegten Vorschläge zu geben, die unter anderem eine vollständige Abschaffung
sämtlicher Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen seitens aller Industrieländer für alle
Erzeugnisse der am wenigsten entwickelten Länder vorsehen.
Sechstens wies der Rat darauf hin, dass in Cancún auch die Modalitäten für die SingapurThemen festgelegt werden müssen, damit auf diese Weise die in Doha vereinbarte rasche
offizielle Aufnahme von Verhandlungen sichergestellt werden kann. Der Rat unterstrich, dass
in Cancún zu allen vier Singapur-Themen die Verhandlungen aufgenommen werden müssen,
um den Grundsatz des Gesamtverhandlungspakets zu wahren. In diesem Zusammenhang
bestätigte der Rat, dass das Ziel darin besteht, in allen vier Bereichen neue WTO-Regeln und
-Verfahren auszuhandeln, und wies Behauptungen zurück, dass eines der vier SingapurThemen aus dem Gesamtverhandlungspaket herausgelöst werden könne.
Siebtens bekräftigte der Rat, dass auf der Konferenz von Cancún die Verhandlungen über die
Einrichtung eines multilateralen Anmeldungs- und Registrierungssystems für geografische
Angaben bei Wein und Spirituosen zu einem Abschluss gebracht und die Verhandlungen über
die Ausweitung von zusätzlichen Schutzmechanismen auf andere Produkte weiter vorangebracht werden sollten.
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Achtens ersuchte der Rat um Bestätigung der Beschlüsse in Angelegenheiten, die die Beziehung zwischen Handel und Umwelt gemäß Nummer 31 und Nummer 32 der Ministererklärung von Doha betreffen, insbesondere betreffend den Beschluss zum Beobachterstatus bei
dem multilateralen Umweltübereinkommen. Die Beschlüsse in diesen Angelegenheiten
würden einen bedeutenden Bestandteil des Beitrags der WTO zur nachhaltigen Entwicklung
ausmachen. Generell bekräftigte der Rat das Engagement der EU, die Beratungen über die
sonstigen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha anstehenden Handels- und Umweltfragen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Neuntens unterstrich der Rat, dass den laufenden Verhandlungen über die Vereinbarung über
Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten weiterhin große Bedeutung für das
WTO-System zukommt und dass das Mandat zur Weiterführung dieser Verhandlungen so
bald wie möglich bestätigt werden sollte.
Zehntens stellte der Rat fest, dass von der Konferenz von Cancún nicht nur Impulse für die
Themenkomplexe, die einen förmlichen Beschluss erfordern, sondern auch für weitere Fortschritte in verschiedenen anderen Bereichen des Arbeitsprogramms von Doha ausgehen
sollten. In diesem Zusammenhang misst der Rat den Verhandlungen über Anti-DumpingMaßnahmen und Subventionen große Bedeutung bei, und er brachte zum Ausdruck, dass er
die Verwirklichung ehrgeiziger Ziele in diesen Bereichen im Rahmen des Verhandlungspakets unterstützt.
Elftens wies der Rat darauf hin, dass er es für wichtig erachtet, die von der Europäischen
Union in Cancún vertretene Position mit dem Europäischen Parlament sorgfältig vorzubereiten, und dass auch während der Konferenz in Cancún enger Kontakt mit den Vertretern des
Parlaments gehalten werden muss.
Zwölftens erinnerte der Rat an die Wichtigkeit eines ernsthaften Dialogs mit Vertretern der
Zivilgesellschaft vor und während Cancún.
Abschließend nahm der Rat mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission in den
kommenden Wochen während der abschließenden Vorbereitungen in Genf im Wesentlichen
über den Ausschuss "Artikel 133" mit den Delegationen der Mitgliedstaaten engen Kontakt
halten wird. Der Rat bestätigte, dass er bei Bedarf während der Konferenz zu Sondertagungen
zusammentreten wird, um in der Endphase der Verhandlungen die Entwicklungen verfolgen
und der Kommission entsprechend dem Verlauf der Konferenz erforderliche weitere Orientierungen geben zu können."
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SONSTIGES
–
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE
Der Rat hörte einen Bericht des portugiesischen Ministers über den jüngsten Militärputsch in
São Tomé und Príncipe. Er wies auf die Erklärung hin, die der Vorsitz am 18. Juli im Namen
der EU abgegeben hatte (Dok. 11634/03), und verurteilte den Putsch.
–
VERTRAG ÜBER DAS UMFASSENDE VERBOT VON NUKLEARVERSUCHEN
Der Rat nahm einen Wortbeitrag des finnischen Ministers zur Kenntnis, der zur uneingeschränkten Teilnahme an der Konferenz zum Vertrag über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen (CTBT) aufrief, die vom 3. bis 5. September 2003 in Wien unter seinem
Vorsitz stattfinden wird.
–
MERCOSUR
Der Rat nahm einen Wortbeitrag der spanischen Delegation zur Kenntnis, die ihre Besorgnis
hinsichtlich des Stands der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen EUMERCOSUR zum Ausdruck brachte.
–
LIBERIA
Der Rat hörte einen Bericht des schwedischen Ministers über die Lage in Liberia und nahm
eine Erklärung des Vorsitzes - im Namen der EU - vom 21. Juli 2003 (Dok. 11676/03) zur
Kenntnis.
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OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Neubewertung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba - Schlussfolgerungen des
Rates
"Angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen in Kuba in den letzten Monaten sieht sich
die EU veranlasst, den Gemeinsamen Standpunkt der Union zu Kuba sechs Monate vor dem
zunächst vorgesehenen Termin zu überprüfen, wie in der Erklärung der EU vom 5. Juni 2003
angekündigt.
Der Rat erklärt erneut, dass im Rahmen der Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba nach
wie vor das Ziel verfolgt wird, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, den Prozess
des Übergangs zu einer pluralistischen Demokratie sowie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern und damit den Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung zu verbessern.
Der Rat stellt fest, dass die kubanische Regierung seit der letzten Bewertung im Dezember nicht nur
keine positiven Schritte zur Erreichung der im Gemeinsamen Standpunkt genannten Ziele unternommen hat, sondern dass die Menschenrechtssituation in Kuba sich zudem drastisch verschlechtert
hat.
Im März haben die kubanischen Behörden internationale Menschenrechtsstandards durch die Verhaftung zahlreicher Dissidenten verletzt; viele von ihnen wurden in summarischen und willkürlichen Gerichtsverfahren anschließend zu schweren Strafen verurteilt, weil sie ihr Recht auf
Meinungsfreiheit und Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten wahrgenommen hatten.
Im April wurden drei Entführer in einem summarischen Gerichtsverfahren abgeurteilt und kurz
danach hingerichtet, womit internationale Mindeststandards für die Vollstreckung der Todesstrafe
verletzt wurden.
Die EU ist zutiefst besorgt darüber, dass die kubanischen Behörden zur Anwendung der Todesstrafe
zurückgekehrt sind. Sie erwartet von den kubanischen Behörden, dass sie das de facto-Moratorium
zur Todesstrafe wieder aufnehmen, fordert sie erneut auf, alle politischen Gefangenen sofort freizulassen und appelliert an die kubanischen Behörden, in der Zwischenzeit dafür zu sorgen, dass den
Gefangenen unnötige Leiden und unmenschliche Behandlung erspart bleiben.
Seit Anfang 2003 haben die kubanischen Behörden eine Kampagne gegen Drogenhandel und kriminalität dazu benutzt, gegen kleine private Unternehmen und andere nicht genehmigte Tätigkeiten vorzugehen. Die kubanischen Staatsmedien haben selbst berichtet, dass der Zugang zum
Internet weiter beschränkt worden ist und Satellitenfernseher konfisziert sowie ausländische
Zeitungen und Radios beschlagnahmt worden sind. Die Bewegungsfreiheit ist sowohl innerhalb des
Landes als auch international weiterhin stark eingeschränkt.
Im Juni haben die kubanischen Behörden offizielle, von Präsident Castro angeführte Massendemonstrationen abgehalten, die sich gegen die Botschaften zweier EU-Mitgliedstaaten in Havanna
richteten. Zugleich organisierten die kubanischen Staatsmedien eine inakzeptable, auf die Person
bestimmter Regierungschefs von EU-Mitgliedstaaten gerichtete Verunglimpfungskampagne.
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I
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21.VII.2003
Die EU bedauert das Ausbleiben wirtschaftlicher Reformen und das Fehlen wirtschaftlicher Freiheit
und die damit verbundenen Erschwernisse im täglichen Leben der kubanischen Bürger; sie setzt
sich weiterhin für die wirtschaftliche Öffnung und die Präsenz des europäischen Privatsektors in
Kuba ein.
Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen erwartet die EU eine veränderte Haltung der kubanischen
Behörden und größere Reformbemühungen in allen genannten Bereichen.
Der Rat erinnert an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni und
bedauert zutiefst das Verhalten der kubanischen Behörden gegenüber Mitgliedstaaten und Beitrittsländern, das er mit größter Entschiedenheit zurückweist.
Der Rat bestätigt erneut, dass der Gemeinsame Standpunkt weiterhin Gültigkeit hat und ein
konstruktives Engagement nach wie vor die Grundlage der Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba bildet. Der Rat vertritt die Auffassung, dass der politische Dialog im Interesse einer
wirksameren Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Standpunkts fortgesetzt werden sollte, um
insbesondere in den Bereichen Politik, Wirtschaft und bürgerliche Rechte greifbare Ergebnisse zu
erzielen.
In diesem Sinne wäre der Rat bereit, die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Kuba
in den Bereichen, die dem Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und der Achtung der
Menschenrechte förderlich sind, sowie in den Bereichen, die zu einem höheren Lebensstandard der
kubanischen Bevölkerung führen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, auszubauen.
Die Finanzierung dieser Vorhaben sollte nur dann über Regierungsstellen erfolgen, wenn daraus ein
direkter Vorteil für die Bevölkerung entsteht oder ein sinnvoller Beitrag zu wirtschaftlicher Öffnung
und Reformen in Kuba geleistet wird."
Internationaler Strafgerichtshof - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Thessaloniki) zum Internationalen Strafgerichtshof, seinen überarbeiteten Gemeinsamen Standpunkt vom 16. Juni
2003 sowie auf seine Schlussfolgerungen vom 30. September 2002 hin, die eine Reihe von
Prinzipien enthalten, die bei der Prüfung der Notwendigkeit von Übereinkünften oder Vereinbarungen über die Bedingungen der Überstellung an den IStGH und ihres Anwendungsbereichs als Leitlinien dienen sollen, damit die Integrität des Römischen Statuts gewahrt und
sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen der Vertragsstaaten gemäß dem Statut eingehalten werden.
2.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten werden Drittstaaten gegebenenfalls weiterhin auf die oben
genannten Prinzipien aufmerksam machen und den Ländern, die diese Prinzipien bislang
angewandt haben, ihre Wertschätzung aussprechen.
3.
Der Rat erklärt sich bereit, den Dialog mit allen interessierten Ländern über die Schaffung
einer wirksamen und unparteiischen internationalen Strafjustiz und die diesbezügliche Rolle
des Internationalen Strafgerichtshofes fortzusetzen."
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II
DE
21.VII.2003
Beziehungen zum Mittelmeerraum
Der Rat nahm die Prioritäten des Vorsitzes für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie der EU
für den Mittelmeerraum zur Kenntnis.
Beziehungen zu Russland - Gemeinsame Strategie der EU
Der Rat nahm den Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der
EU für Russland zur Kenntnis.
Beziehungen zur Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU
Der Rat nahm den Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der
EU für die Ukraine zur Kenntnis.
EU-Sonderbeauftragter für den Nahost-Friedensprozess
Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion zur Bestätigung der am 14. Juni beschlossenen Ernennung
von Herrn Marc Otte als neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Friedensprozess im Nahen Osten (siehe Pressemitteilung 11435/03 Presse 207) und zur Änderung der
Gemeinsamen Aktion 2002/965/GASP (Dok. 11365/03) an.
Beziehungen zu Kasachstan - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates
Der Rat billigte den Standpunkt der EU für die 5. Tagung des Kooperationsrates mit Kasachstan am
22. Juli 2003 (siehe Pressemitteilung 11440/03 Presse 210).
Beziehungen zur Kirgisischen Republik - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates
Der Rat billigte den Standpunkt der EU für die 5. Tagung des Kooperationsrates mit der
Kirgisischen Republik am 22. Juli 2003 (siehe Pressemitteilung 11441/03 Presse 211).
Beziehungen zu Jordanien
Der Rat billigte den Standpunkt der Gemeinschaft für die Tagung des Assoziationsrates EGJordanien zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe "Soziale Angelegenheiten" und von acht Unterausschüssen des Assoziationsausschusses EU-Jordanien (Dok. 11250/03).
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III
DE
21.VII.2003
Beziehungen zu Polen - Stahlbeihilfen
Der Rat nahmen einen Beschluss an, mit dem bestätigt wird, dass das von Polen vorgelegte
Umstrukturierungsprogramm und die betreffenden Geschäftspläne den Bedingungen des Assoziationsabkommens EU-Polen entsprechen und eine Verlängerung des Zeitraums rechtfertigen, in dem
Polen öffentliche Beihilfen für seine Stahlindustrie gewähren kann. Die "Schonfrist", die 1996
abgelaufen war, wird um weitere acht Jahre bis zum Zeitpunkt des Beitritts Polens zur Europäischen Union verlängert.
Demokratische Republik Kongo
Der Rat nahm eine Entscheidung betreffend die Gewährung einer zusätzlichen Mittelausstattung
von 105 Millionen Euro für die Durchführung von Maßnahmen in der Demokratischen Republik
Kongo, um den Übergang zu freien und transparenten Wahlen zu gewährleisten, die staatlichen Einrichtungen zu stärken, den Wiederaufbau des Landes zu unterstützen und ein Programm zur Demobilisierung einzurichten, an (Dok. 11232/03).
Die zusätzliche Mittelausstattung wird aus den Zahlungen finanziert, die die DR Kongo im Zusammenhang mit dem Schuldendienst an die Europäische Investitionsbank leistet.
Beziehungen zur Schweiz - Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Der Rat nahm einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, mit der Schweiz Verhandlungen
über eine weiter gehende Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen des Abkommens EGSchweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auszuhandeln, an.
Der Rat billigte ferner den Standpunkt der Gemeinschaft für die Sitzung des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft EG-Schweiz hinsichtlich
-
-
der Einsetzung und der Mandate von zehn Arbeitsgruppen gemäß dem Abkommen über den
Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses
(Dok. 8773/03)
Das im Juni 1999 unterzeichnete Abkommen EG-Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Beziehungen zu Norwegen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 992/95 an, um Kontingente für
die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Norwegen zu ermäßigten
Zollsätzen festzulegen.
(Dok. 11347/03)
11439/1/03 REV 1 (Presse 209)
IV
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21.VII.2003
Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Ratifizierungsprozess des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) im Hinblick auf die Konferenz vom 3. bis
5. September in Wien beschleunigt werden soll.
Dieser Beschluss zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 1999/533/GASP
sieht vor, dass die Europäische Union an alle Staaten, die den CTBT noch nicht unterzeichnet und
ratifiziert haben, appellieren wird, dies unverzüglich zu tun. Appellieren wird sie in erster Linie an
die Staaten auf der Liste jener 44 Staaten, die den CTBT unterzeichnen und ratifizieren müssen,
damit er in Kraft treten kann, sowie an die Staaten, die den CTBT nicht unterzeichnet oder nicht
ratifiziert haben, insbesondere an diejenigen Staaten, die Stationen für das internationale Überwachungssystem des CTBT aufnehmen werden. (Dok. 11342/03)
Kleinwaffen in Lateinamerika und in der Karibik
Der Rat nahm einen Beschluss zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von
Kleinwaffen und leichten Waffen in Lateinamerika und der Karibik an (Dok. 11173/03).
Der Beschluss sieht finanzielle Unterstützung für Projekte vor, die auf die Schulung von Ausbildern
im Bereich der Strafverfolgung, die bessere Überwachung des legalen Handels mit Feuerwaffen
und die Bekämpfung des illegalen Handels, die Förderung der Vernichtung überschüssiger Waffenbestände und eine bessere Verwaltung der Bestände sowie auf die Unterstützung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich abzielen.
Die Kommission wird mit der Durchführung beauftragt; sie wird zu diesem Zweck ein Finanzierungsabkommen mit der Hauptabteilung Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen aushandeln.
Insgesamt wird ein Betrag von 700 000 Euro für diesen Beschluss bereitgestellt.
Generalversammlung der Vereinten Nationen
Der Rat nahm den Entwurf der Prioritäten der EU für die 58. Tagung der Generalversammlung der
Vereinten Nationen an.
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung: Schutz der Zivilbevölkerung im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen - Schlussfolgerungen des Rates
"1.
Der Rat erinnert daran, dass die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen
Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie die fortschreitende Entwicklung und stärkere Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu
den wesentlichen Zielen der Europäischen Union gehören.
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V
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21.VII.2003
Er erinnert ferner daran, dass die EU entschlossen ist, ihre Fähigkeiten zur Krisenbewältigung
und Konfliktverhütung zu verbessern und mit den Vereinten Nationen in diesen Bereichen
weiterhin zusammenzuarbeiten.
2.
Der Rat ist zutiefst besorgt über die schädlichen und weit reichenden Auswirkungen von
bewaffneten Konflikten für die Zivilbevölkerung, einschließlich Frauen, Kinder, Flüchtlinge
und Binnenflüchtlinge, aber auch über die damit verbundenen Langzeitfolgen für dauerhaften
Frieden, Sicherheit und Entwicklung. Der Rat betont, dass sich die EU für die Förderung und
den Schutz der Rechte des Kindes einsetzt, und verweist in diesem Zusammenhang auf seine
Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2003.
3.
Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der einschlägigen
Resolutionen des VN-Sicherheitsrates wie auch die geltenden Verpflichtungen nach dem
humanitären Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen und dem Flüchtlingsrecht uneingeschränkt beachtet werden.
4.
Der Rat stellt fest, dass sich die Vereinten Nationen in den letzten Jahren in zunehmendem
Maße mit der Lage von Zivilpersonen befassen, die Opfer bewaffneter Konflikte sind, und
würdigt die diesbezüglichen Anstrengungen des VN-Sicherheitsrates, des VN-Generalsekretärs und anderer zuständiger Ämter und Organisationen der Vereinten Nationen. Auch
die Arbeit der zuständigen Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs in diesem Bereich
wird zur Kenntnis genommen.
5.
Der Rat würdigt ferner die Rolle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das
als Hüter des humanitären Völkerrechts den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten
und von interner Gewalt gewährleistet. Der Rat bekräftigt, dass er dem Dialog mit dem IKRK
über diese Angelegenheiten große Bedeutung beimisst.
6.
Bei den Bestrebungen des Rates, den besonderen Bedürfnissen der Zivilbevölkerung in Bezug
auf Schutz, Rechte und Unterstützung im Rahmen aller EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen Rechnung zu tragen, sind die Mandate, Aufgaben und Grundsätze im Hinblick
auf den Schutz und die Unterstützung der Zivilbevölkerung durch internationale und nichtstaatliche Organisationen wie auch die aus dem geltenden Völkerrecht resultierenden Verpflichtungen dieser Organisationen uneingeschränkt zu wahren. Der Rat wird zudem für eine
geeignete Koordinierung mit diesen Organisationen Sorge tragen.
7.
Die EU hat sorgfältig darauf geachtet, dass die anwendbaren internationalen Normen und
Standards im Bereich des Schutzes der Zivilbevölkerung in all ihren derzeitigen ESVPOperationen gebührend berücksichtigt werden. Ferner hält es der Rat für nützlich, übergreifende Leitlinien zu erstellen, die dazu beitragen, dass die EU eine schlüssige und konsequente Politik in diesem Bereich verfolgt. Der Rat ersucht daher die zuständigen Stellen,
gestützt auf den Sachverstand aller einschlägigen Organisationen Leitlinien für einen umfassenden und aktionsorientierten Ansatz in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung bei der
Durchführung von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen zu erarbeiten.
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VI
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21.VII.2003
In diesem Zusammenhang betont der Rat die Bedeutung von Aspekten wie angemessene
Ausbildung, Disziplinarordnung und Regelung der Rechenschaftspflicht für das Personal, das
in EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen eingesetzt wird, durchgängige
Berücksichtigung eines deutlichen Bezugs auf die Rechte des Kindes und der
Gleichstellungsproblematik sowie die Bedürfnisse von Binnenflüchtlingen und Flüchtlingen."
Operation ARTEMIS - Demokratische Republik Kongo
Der Rat nahm einen Beschluss über die Finanzierung der gemeinsamen Kosten für ARTEMIS, die
militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo, an.
Der Rat ermächtigte ferner den Vorsitz, erforderlichenfalls mit Unterstützung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Verhandlungen mit Brasilien, Kanada, Ungarn und Südafrika im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über ihre Beteiligung an den von der Europäischen Union
geführten Einsatzkräften in der DR Kongo auf der Grundlage des Entwurfs eine Musterabkommens
aufzunehmen.
Der Rat nahm außerdem ein Stellungnahme des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
betreffend die Operation Artemis zur Kenntnis.
EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina - Teilnahme Russland
Der Rat nahm einen Beschluss zur Billigung eines vom Vorsitz ausgehandelten Abkommens mit
der Russischen Föderation über ihre Teilnahme an der Polizeimission der Europäischen Union
(EUPM) in Bosnien und Herzegowina an (Dok. 8770/03).
HANDELSPOLITIK
Mitteilung der Kommission über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen - Schlussfolgerungen des Rates
"Der RAT

ruft in Erinnerung, dass die Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ein strategisches Ziel sowohl der internen als auch der externen Politik der EU ist;

ruft in Erinnerung, dass er Protektionismus und einen auf Sanktionen gründenden Ansatz zur
Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen stets abgelehnt und nachdrücklich einen auf Anreize gestützten Ansatz in dieser Frage befürwortet hat, wie er bei vielen Gelegenheiten, einschließlich seiner Schlussfolgerungen von Oktober 1999 und November 2001, festgestellt hat;

erinnert an die Mitteilung der Kommission "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und
sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung";
11439/1/03 REV 1 (Presse 209)
VII
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21.VII.2003

bekräftigt unter Verweis auf das Ergebnis des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung sein
Engagement für einen auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Ansatz, sowohl im bilateralen als auch im multilateralen Bereich, sowie die Notwendigkeit, den Herausforderungen
und Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Sinne einer stärkeren Einbindung in das Welthandelssystem in vollem Umfang Rechnung zu tragen;

erinnert an Absatz 8 der Ministererklärung von Doha;

hebt hervor, dass die Öffentlichkeit zunehmend der Auffassung ist, dass ein gerechtes globales Wirtschaftssystem auch dem sozialen Fortschritt und den grundlegenden Menschenrechten
dienen sollte. Dies spiegelt die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Meinung wider, die
geltenden internationalen wirtschaftlichen und sozialen Regeln und Strukturen seien
unausgewogen, und die Marktdimension habe sich auf globaler Ebene schneller entwickelt als
die soziale Dimension. Der Rat stellt daher fest, dass auf internationaler Ebene mehr Anstrengungen zur Förderung des sozialen Fortschritts unternommen werden müssen;

begrüßt die Einrichtung einer Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung
durch die IAO und nimmt Kenntnis von dem Beitrag, den die Europäische Kommission und
die Mitgliedstaaten zu ihrer Arbeit, insbesondere durch das am 3./4. Februar 2003 veranstaltete Seminar zum "Europäischen Gesellschaftsmodell", geleistet haben, sowie von der Notwendigkeit, weiter über die Haltung der Gemeinschaft zu Handels- und Arbeitsfragen zu diskutieren, wenn die Kommission einmal ihre Arbeit beendet hat, und auch von der vom Rat im
Oktober 1999 festgestellten anhaltenden Forderung nach Einrichtung eines Forum für internationale Debatten über den Zusammenhang zwischen handelsbezogenen und sozialen
Fragen;

begrüßt die durch die Unterzeichnung eines neuen Briefwechsels am 14. Mai 2001 und das
jährliche Follow-up-Treffen der beiden Organisationen auf hoher Ebene erneuerte Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der IAO. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitritt der IAO als Sonderorganisation der VN zu dem am 9. April 2003 unterzeichneten Finanz- und Verwaltungs-Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen, was die Zusammenarbeit erleichtern wird;

erinnert an seine Entschließung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) vom
3. Dezember 2002, in der er die positiven Auswirkungen der SVU auf Wirtschaft und Gesellschaft in Europa und weltweit, vor allem in den Entwicklungsländern anerkennt. Die Einhaltung und die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen durch den privaten Sektor sind ein
zentrales Element des europäischen SVU-Ansatzes. SVU-Praktiken und -Instrumentarien
sollten unter anderem auf den grundlegenden IAO-Übereinkommen, den trilateralen IAOErklärungen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen als gemeinsamen
Mindestreferenzstandards aufbauen;

ruft in Erinnerung, dass es das derzeitige Allgemeine Präferenzsystem (APS) erlaubt, den
Ländern, die tatsächlich alle in der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und
Rechte bei der Arbeit aufgeführten Normen anwenden, weitere Zollpräferenzen einzuräumen;
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VIII
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21.VII.2003

stimmt weiterhin mit den in der Mitteilung der Kommission gezogenen Schlussfolgerungen
überein, nimmt die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Schlussfolgerungen zur Kenntnis
und schlägt vor, der Strategie der EU folgende Schwerpunkte zu geben:
1.
Die EU sollten sich darum bemühen, die Abstimmung in Fragen, die eine sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung betreffen, kontinuierlich zu verbessern, und in allen einschlägigen internationalen Organisationen, einschließlich der
Welthandelsorganisation und der IAO, für einen kohärenten Umgang mit diesem Thema
sorgen.
2.
Zu diesem Zweck erwartet die EU mit Interesse konkrete Vorschläge zu diesem Thema
als Ergebnis der Arbeit der von der IAO eingerichteten Weltkommission über die
soziale Dimension der Globalisierung.
3.
Die EU sollte sich für die Verbesserung des Dialogs zwischen der Welthandelsorganisation und der IAO einsetzen. Dazu sollte insbesondere gehören, dass beide Organisationen die Möglichkeit erhalten, regelmäßig an den jeweiligen einschlägigen Sitzungen
teilzunehmen und gemeinsame Untersuchungen und Maßnahmen durchzuführen, die
auf ein durchgängiges und besseres Verständnis der Beziehung zwischen Handel und
Arbeit ausgerichtet sind. Ziel sollte schließlich der Beobachterstatus für die IAO in der
Welthandelsorganisation sein.
4.
Die EU sollte sich darum bemühen, dass die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen unabhängig und auf freiwilliger Basis bei der Überprüfung einer landesspezifischen Handelspolitik im Rahmen der Welthandelsorganisation thematisiert wird, und sie
sollte in eigenständiger Weise hierzu beitragen, indem sie anlässlich der nächsten Überprüfung der EG-Politik ein Beispiel in dieser Hinsicht gibt. Bei dieser Gelegenheit sollte
die EU die positive Bedeutung der grundlegenden Arbeitnormen für Wirtschaftswachstum und Entwicklung hervorheben.
5.
Die EU sollte sich im Rahmen der IAO für die effizientere Gestaltung der IAO-Überwachung einsetzen; dazu gehören unter anderem die Erhöhung des Bekanntheitsgrades,
eine effizientere Nacharbeit und eine breitere Nutzung der mit Hilfe des Überwachungsmechanismus der IAO gewonnenen Erkenntnisse im internationalen System.
Die EU selbst sollte diese Erkenntnisse im Rahmen ihrer internationalen Beziehungen
stärker berücksichtigen.
6.
Die EU sollte, unter anderem im Rahmen der IAO, die vorhandenen Umsetzungs- und
Motivierungsmechanismen unterstützen und nach Möglichkeiten suchen, diese Mechanismen zu stärken; sie sollte sich dabei für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und der Sozialpolitik auf Länderebene einsetzen.
7.
Die EU sollte die einschlägigen technischen Hilfstätigkeiten anderer internationaler
Organisationen, insbesondere der IAO, für den sozialen Fortschritt, menschenwürdige
Arbeit, den sozialen Dialog und die grundlegenden Arbeitsnormen unterstützen.
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21.VII.2003
8.
Die EU sollte sich für wirksame und mit Zeitvorgaben verbundene Programme zur
Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit durch Vorbeugungs-, Schutzund Rehabilitationsmaßnahmen einsetzen und die diesbezügliche Arbeit der IAO unterstützen.
9.
Die Möglichkeit, APS-Anreize zur Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen zu
benutzen, hat sich als ein wichtiges Merkmal des Allgemeinen Präferenzsystems der EU
erwiesen und sollte bei der Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU für
den Zeitraum 2005-2014 in Betracht gezogen werden.
10.
Die EU sollte darauf hinwirken, dass die speziellen Anreize weltweit maximale
Wirkung entfalten, indem sie andere Industrieländer dazu anhält, auf der Grundlage von
IAO-Normen ein soziales Anreizsystem zu schaffen, das dem der EU ähnlich ist.
11.
Die EU und die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass das Allgemeine Präferenzsystem, die Entwicklungshilfeprogramme und die technische Hilfe in Einklang miteinander stehen, um den betroffenen Ländern zu helfen, das Anreizsystem zur Förderung
der grundlegenden Arbeitsnormen auf der Grundlage von IAO-Normen und
-Mechanismen besser zu nutzen.
12.
Die EU sollte, als Beitrag zu den politischen Beratungen bei wichtigen Handelsverhandlungen, Erkenntnisse über soziale Aspekte berücksichtigende Nachhaltigkeitsprüfungen
anstreben und entwickeln.
13.
Die EU sollte die grundlegenden Arbeitsnormen und die soziale Ausrichtung in Einklang mit ihrem Gesamtziel der Armutsminderung stärker in ihre Entwicklungspolitik,
insbesondere bei der Abfassung der Länderstrategiepapieren, einbeziehen; dabei sollte
auch die Verbesserung der Fähigkeit der Entwicklungsländer, die grundlegenden
Arbeitsnormen umzusetzen, berücksichtigt werden. Die EU sollte sich bei den
Gesprächen mit den Regierungen über die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung
(SPAB) mehr für die grundlegenden Arbeitsnormen einsetzen.
14.
Die EU sollte den Cotonou-Ansatz auf andere Übereinkünfte ausdehnen, indem sie sich
darum bemüht, spezifische Bestimmungen zu den grundlegenden Arbeitsnormen in die
Übereinkünfte aufzunehmen und sicherzustellen, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen erforderlichenfalls durch Entwicklungshilfe- und Kooperationsprogramme
unterstützt wird.
15.
Die EU sollte sich in den entsprechenden internationalen Gremien dafür einsetzen, dass
die Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen in den Freien Exportzonen geprüft
wird.
16.
Die EU sollte weiterhin die Arbeit der IAO und anderer einschlägiger Organisationen in
Bezug auf freiwillige Privatinitiativen unterstützen, die Öffentlichkeit stärker sensibilisieren und die Diskussion über internationale Instrumente oder Normen zur Zertifizierung und Überprüfung von privaten und freiwilligen Systemen und zur Erreichung einer
wirksamen Qualitätskontrolle fördern.
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X
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17.
Die EU sollte den Entwicklungsländern dabei helfen, die zusätzlichen Exportmöglichkeiten zu nutzen, die Sozialgütesiegelsysteme bieten, so auch durch den Ausbau von
Fähig- und Fertigkeiten und durch die Unterstützung von Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz, der Verfügbarkeit und der Nichtdiskriminierungskomponente der
Systeme.
18.
Die EU sollte sich für die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen einsetzen, um die positive Rolle multinationaler Unternehmen bei der weltweiten Umsetzung der grundlegenden Arbeitsnormen zu stärken und so die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu verbessern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten."
FORSCHUNG
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile
Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile an.
Dieses Abkommen ist Bestandteil der globalen Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien. Insbesondere schafft es einen rechtlichen Rahmen für die Förderung der wissenschaftlich-technischen
Entwicklungszusammenarbeit zwischen ihnen in Bereichen von gemeinsamem Interesse.
TRANSPARENZ
Öffentliche Beratung
Der Rat nahm eine Liste der wichtigsten Rechtsakte an, für die unter dem italienischen Vorsitz eine
Behandlung in öffentlicher Beratung vorgesehen ist. Diese Texte, die alle dem Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament unterliegen, sind von der Kommission im zweiten
Halbjahr 2003 vorzulegen (Dok. 11616/03).
RAT
Wettbewerbsfähigkeit
Industrie und Forschung)
(Binnenmarkt,
DATUM *
22.-23. September 2003
Verkehr, Telekommunikation und Energie
9.-10. Oktober 2003
Landwirtschaft und Fischerei
13.-14. Oktober 2003
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit
und Verbraucherschutz
20. Oktober 2003
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GEGENSTAND
Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere
Geschäftspraktiken
Vorschlag für eine Richtlinie über grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse
Rahmenvorschriften für chemische Substanzen
Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhebung
von Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch bestimmte Fahrzeuge (Eurovignette)
Vorschlag für eine Entscheidung zur Ersetzung der
Entscheidung 1692/96 über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Lebens- und
Futtermittelkontrollen
Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung
eines Europäischen Zentrums für die Überwachung
und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Lebensmittel und
gesundheitsbezogene Angaben
XI
DE
21.VII.2003
Umwelt
27. Oktober 2003
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
noch anzuberaumen
Justiz und Inneres (JI)
noch anzuberaumen
Justiz und Inneres (JI)
noch anzuberaumen
*
-
Rechtsvorschriften über flexible Kyoto-Mechanismen; Joint Implementation und Clean Development Mechanism
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Aarhus-Prinzip
in der Gemeinschaft
Überarbeitung der Verordnung Nr. 2836/98 des Rates über
die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der
Entwicklungszusammenarbeit (Rechtsgrundlage)
Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang zum
Schengener Informationssystem zur Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Registrierung von Kraftfahrzeugen
Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnbescheids
Die Datumsangaben sind als Hinweis zu verstehen.
Freigabe historischer Archive
Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Verordnung Nr. 354/83 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Dok. 8861/03).
Die Verordnung wird nach ihrer abschließenden Überarbeitung auf einer der nächsten Tagungen
angenommen.
Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten
Der Rat nahm die Antwort auf den Zweitantrag 1/03 des MdEP Frau Katalijne BUITENWEG bei
Gegenstimmen der dänischen und der schwedischen Delegation an (Dok. 10652/1/03 REV 1).
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