C/03/209 Brüssel ,den 21. Juli 2003 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 2522. Tagung des Rates - Aussenbeziehungen am 21. Juli 2003 in Brüssel Präsident: * Herr Franco FRATTINI Minister für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik Zur 2523. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) siehe gesonderte Pressemitteilung (Dok. 11438/03 Presse 208). Internet: http://ue.eu.int/ E-mail: [email protected] Für weitere Auskünfte: 32 2 285 60 83 – 32 2 285 81 11 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 1 DE 21.VII.2003 INHALT 1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5 ERÖRTERTE PUNKTE NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................... 7 IRAN - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 8 IRAK - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 9 WESTLICHER BALKAN - Schlussfolgerungen des Rates .............................................................. 10 TODESSTRAFE ................................................................................................................................ 10 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK .......................................... 11 – Operation CONCORDIA in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 11 – Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN bei der Krisenbewältigung - Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 11 AFRIKA ............................................................................................................................................. 13 – BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND AFRIKA - Schlussfolgerungen des Rates ......................................................................................................................................... 15 – DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO UND REGION DER GROSSEN SEEN Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 17 WTO-VERHANDLUNGEN - VORBEREITUNG DER FÜNFTEN MINISTERKONFERENT IN CANCÚN - Schlussfolgerungen des Rates ....................................... 21 SONSTIGES ...................................................................................................................................... 21 – SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE ................................................................................................. 21 – VERTRAG ÜBER DAS UMFASSENDE VERBOT VON NUKLEARVERSUCHEN ........ 21 1 ▪ ▪ ▪ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 2 DE 21.VII.2003 – MERCOSUR ............................................................................................................................ 21 – LIBERIA .................................................................................................................................. 21 OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN – Neubewertung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba - Schlussfolgerungen des Rates .......................... I – Internationaler Strafgerichtshof - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................II – Beziehungen zum Mittelmeerraum........................................................................................................................ III – Beziehungen zu Russland - Gemeinsame Strategie der EU .................................................................................. III – Beziehungen zur Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU ................................................................................... III – EU-Sonderbeauftragter für den Nahost-Friedensprozess ...................................................................................... III – Beziehungen zu Kasachstan - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates............................................... III – Beziehungen zur Kirgisischen Republik - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates ............................ III – Beziehungen zu Jordanien ..................................................................................................................................... III – Beziehungen zu Polen - Stahlbeihilfen .................................................................................................................. IV – Demokratische Republik Kongo ........................................................................................................................... IV – Beziehungen zur Schweiz - Landwirtschaftliche Erzeugnisse .............................................................................. IV – Beziehungen zu Norwegen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse ............................................................................. IV – Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ................................................................................. V – Kleinwaffen in Lateinamerika und in der Karibik .................................................................................................. V – Generalversammlung der Vereinten Nationen ....................................................................................................... V EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung: Schutz der Zivilbevölkerung im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................................................ V – Operation ARTEMIS - Demokratische Republik Kongo ..................................................................................... VII – EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina - Teilnahme Russland ............................................................. VII HANDELSPOLITIK – Mitteilung der Kommission über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................................................................................... VII 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 3 DE 21.VII.2003 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 4 DE 21.VII.2003 FORSCHUNG – Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile ...................................................................................... XI TRANSPARENZ – Öffentliche Beratung ............................................................................................................................................. XI – Freigabe historischer Archive ............................................................................................................................... XII – Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten .................................................................................................... XII 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 5 DE 21.VII.2003 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Jacques SIMONET Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Dänemark: Herr Friis Arne PETERSON Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Deutschland: Herr Joschka FISCHER Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Griechenland: Herr Anastasios GIANNITSIS Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI Herr Ramón DE MIGUEL Y EGEA Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Frankreich: Herr Dominique de VILLEPIN Minister für auswärtige Angelegenheiten Irland: Herr Dick ROCHE Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Italien: Herr Franco FRATTINI Herr Roberto ANTONIONE Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Frau Lydie POLFER Vizepremierministerin, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel Niederlande: Frau Anna Maria Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN `Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit Österreich: Frau Benita FERRERO-WALDNER Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Herrr António MARTINS da CRUZ Herr Carlos COSTA NEVES Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Finnland: Herr Erkki TUOMIOJA Frau Paula LEHTOMÄKI Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für Außenhandel und Entwicklung Schweden: Herr Hans DAHLGREN Kabinettssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Herr Jack STRAW Minister für auswärtige Angelegenheiten und CommonwealthFragen * Kommission: Herr Romano PRODI Herr Poul NIELSON Herr Chris PATTEN 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) * Präsident Mitglied Mitglied * Generalsekretariat des Rates: Herr Javier SOLANA * * * Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 6 DE 21.VII.2003 Die Regierungen der Beitrittsstaaten waren wie folgt vertreten: Tschechische Republik: Herr Jan KOHOUT Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Estland: Frau Kriistina OJULAND Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Zypern: Herr Georgios IACOVOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Frau Sandra KALNIETE Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Herr Antanas VALIONIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Ungarn: Herr Endre JUHAŚZ Minister, zuständig für europäische Angelegenheiten Malta: Herr Joe BORG Minister für auswärtige Angelegenheiten Polen: Herr Włodzimierz CIMOSZEWICZ Frau Danuta HUEBNER Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für europäische Angelegenheiten Slowakei: Herr Eduard KUKAN Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowenien: Herr Dimitrij RUPEL Minister für auswärtige Angelegenheiten 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 7 DE 21.VII.2003 ERÖRTERTE PUNKTE N.B.: Die beitretenden Länder Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Slowakische Republik schließen sich den Schlussfolgerungen zum Nahen Osten, zu Iran, Irak, zum westlichen Balkan, zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zu den Beziehungen EU-Afrika, zur Demokratischen Republik Kongo und zur Region der Großen Seen, zu Kuba, zum Internationalen Strafgerichtshof und zur Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung an. NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat traf nacheinander mit dem israelischen Außenminister, Herrn Silvan Shalom, und dem Vertreter der palästinischen Behörde, Herrn Nabil Shaath, zusammen und nahm folgende Schlussfolgerungen an: "1. Der israelische und der palästinensische Außenminister, Herr Silvan Shalom und Herr Nabil Shaath, wurden gebeten, vor dem Rat zu sprechen. Zum ersten Mal seit 2001 nahmen beide Seiten am selben Tag an einer Ratstagung teil. Dies unterstreicht die engen Beziehungen beider Seiten zur EU. Der israelische und der palästinensische Minister bekräftigten, dass sie dem Friedensfahrplan des Nahost-Quartetts verpflichtet sind, und äußerten die Hoffnung, dass rasche Fortschritte bei dessen Umsetzung gemacht werden. 2. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Thessaloniki) betonte der Rat, dass es keine Alternative zu einer zügigen, vollständigen und von beiden Seiten aufrichtigen Umsetzung des Fahrplans gebe. Der Rat wird sich jeglichem Versuch, diesen Pfad zu verlassen, energisch widersetzen, und begrüßte die Fortschritte, die von den beiden Seiten, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus und dem Abbau der Gewalt, erzielt wurden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Schlussfolgerungen von Thessaloniki zur Hamas. Der Rat äußerte den besonderen Wunsch, dass weitere Fortschritte in Bezug auf die Siedlungen einschließlich einer Umkehr im Bereich der Siedlungspolitik und der Siedlungstätigkeiten, die Einstellung des Baus der Trennungsmauer, die Freilassung von Gefangenen und das Vorgehen gegen terroristische Aktivisten, insbesondere auch die Beseitigung der terroristischen Potenziale und der terroristischen Infrastruktur, gemacht werden. 3. Der Rat rief alle Parteien dringend auf, sich strikt an das Waffenstillstandsabkommen zu halten, jegliche Provokation und Aufstachelung zu Gewalt zu unterlassen und mit der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen fortzufahren. Er begrüßte die Bemühungen von Partnerländern in der Region, namentlich von Ägypten und Jordanien, die in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle gespielt haben. Der Rat kam überein, mit den Vereinigten Staaten und mit anderen Quartett-Partnern weiterhin eng und konsequent in allen Fragen zusammenzuarbeiten, die mit der erfolgreichen Umsetzung des Fahrplans durch die Parteien verknüpft sind, auch im Hinblick auf die Schaffung eines wirksamen unabhängigen Überwachungsmechanismus, zu dem die EU in erheblichem Maße beizutragen bereit ist. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 8 DE 21.VII.2003 4. Der Rat betonte, dass die Palästinensische Behörde und ihre Regierung jedwede Unterstützung verdienen. Dies setzt fortgesetzte Kontakte zu allen Gesprächspartnern innerhalb der Palästinensischen Behörde voraus. Der Rat unterstrich, dass Kohärenz im Bereich der Sicherheit unerlässlich ist. 5. Die EU unterstützt entschieden Premierminister Mahmoud Abbas in seinen Bemühungen. Dies schließt weitere Unterstützung für die palästinensischen Reformen und die palästinensische Wirtschaft ein. Der Rat nahm mit Befriedigung Kenntnis von den Arbeiten der Kommission, die darauf ausgerichtet sind, die Durchführung des Hilfsprogramms zur Unterstützung dieser Ziele zu beschleunigen und nach Möglichkeit zu intensivieren. In diesem Zusammenhang begrüßte er die Absicht der Regierung der Vereinigten Staaten, sich diesen Bemühungen durch direkte Unterstützung für die Palästinensische Behörde anzuschließen. Der Rat unterstrich, wie wichtig es ist, die Hindernisse und Hemmnisse, die der Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft entgegenstehen, zu beseitigen, und bekräftigte die Entschlossenheit der EU, auf den regionalen wirtschaftlichen Wiederaufbau hinzuarbeiten. 6. Der Rat beglückwünschte Herrn Botschafter Marc Otte zu seiner Ernennung als neuen EUSonderbeauftragten für den Friedensprozess im Nahen Osten und betonte, dass er dessen Arbeit uneingeschränkt unterstützen wird." IRAN - Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat bekräftigte, dass Fortschritte in den wirtschaftlichen und den politischen Beziehungen zu Iran einer parallelen Evaluierung unterzogen werden sollten. Intensivere wirtschaftliche Beziehungen sind nur möglich, wenn Fortschritte in den vier Bereichen, die Anlass zur Besorgnis geben, erzielt werden, namentlich in Bezug auf Menschenrechte, Terrorismus, Nichtverbreitung von Atomwaffen und Nahost-Friedensprozess. 2. Der Rat äußerte zunehmende Besorgnis über die Entwicklung des iranischen Nuklearprogramms und die damit verbundenen Gefahren einer Verbreitung, insbesondere hinsichtlich der Schließung des nuklearen Brennstoffkreislaufs. Der Rat bekräftigte seine Erwartung, dass Iran volle Transparenz an den Tag legt und uneingeschränkt mit der IAEO zusammenarbeitet und deren Anforderungen nachkommt, insbesondere denjenigen, die in der letzten Sitzung des Gouverneursrates zur Sprache gekommen sind. Eine umgehende und vorbehaltlose Billigung, Unterzeichnung und Umsetzung des IAEO-Zusatzprotokolls zum Abkommen über Sicherungsmaßnahmen ist von äußerster Wichtigkeit, da ein solches Vorgehen von der Völkergemeinschaft als ein Zeichen für das Engagement Irans im Bereich der Nichtverbreitung von Atomwaffen gewertet würde. 3. Der Rat beschloss, künftige Schritte der Zusammenarbeit zwischen der EU und Iran im September in Anbetracht weiterer Entwicklungen, insbesondere des zweiten Berichts des Generaldirektors der IAEO, Herrn El Baradei, der Bewertungen der IAEO und etwaiger Schlussfolgerungen des Gouverneursrates dieser Organisation zu prüfen. 4. Der Rat zeigte sich zutiefst schockiert über den gewaltsamen Tod der Fotojournalistin Zahra Kazemi. Er begrüßte die Entscheidung von Präsident Khatami, vier Minister des Kabinetts mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen. Der Rat wies auf die Verpflichtungen Irans nach dem Völkerrecht hin, die Täter schnell zu ermitteln und zu verfolgen. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 9 DE 21.VII.2003 5. Der Rat äußerte seine tiefe Besorgnis angesichts der Menschenrechtslage in Iran, auch in Anbetracht der kürzlich erfolgten Festnahmen von Studenten, Journalisten und anderen während der jüngsten Studentendemonstrationen. Der Rat rief zu schnellen Fortschritten in diesem Bereich auf und betonte, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit Irans mit VN-Menschenrechtsinstanzen ist. Er rief ferner dazu auf, dass diejenigen, die festgenommen wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt haben, schnell wieder freigelassen werden. Der Rat bekräftigte, dass im Rahmen des gegenwärtigen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Iran konkrete Ergebnisse erzielt werden müssen." IRAK - Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat begrüßte die Konstituierung des irakischen Regierungsrates als einen wichtigen ersten Schritt hin zur Bildung einer international anerkannten und vom irakischen Volk eingesetzten repräsentativen Regierung. 2. Der Rat erinnerte daran, dass mit der Resolution 1483 des VN-Sicherheitsrates die Bildung einer irakischen Interimsverwaltung unterstützt wurde, und äußerte seine Zuversicht, dass die Vereinten Nationen, insbesondere durch die Tätigkeit des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Herrn Sergio Vieira de Mello, auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Staatsbildung nach dem Konflikt im Irak leisten werden. Er bekräftigte die Bereitschaft der Union, den VN-Sonderbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgabe zu unterstützen. 3. Der Rat bekräftigte entsprechend der Erklärung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Thessaloniki) die Bereitschaft der EU, sich am Wiederaufbau des Irak im Rahmen der Resolution 1483 des VN-Sicherheitsrates zu beteiligen. 4. Der Rat würdigte die Ergebnisse der Gebertagung, die am 24. Juni vom UNDP veranstaltet wurde. Es sei wichtig, dass die EU im Hinblick auf die Geberkonferenz, die für nächsten Herbst geplant ist, eine bedeutende Rolle im Rahmen aller multilateralen Bemühungen spielen wird. 5. Der Rat begrüßte die konstruktiven Vorschläge der Kommission, darunter auch diejenigen, die darauf abzielen, die Schaffung eines geeigneten multilateralen Rahmens für die Beiträge sicherzustellen, die die Völkergemeinschaft zur Unterstützung der Wiederaufbaubemühungen leistet. 6. Der Rat forderte die Kommission eindringlich auf, im Benehmen mit dem Hohen Vertreter eine umfassende Rolle in diesem multilateralen Planungsprozess zu spielen. Er drängte ferner auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und der Kommission sowie auf eine Koordinierung mit anderen Gebern und einschlägigen Institutionen vor Ort, damit die Wirkung der von der EU für den Wiederaufbauprozess bereitgestellten Ressourcen optimiert wird. 7. Der Rat sieht den aktualisierten Berichten der Kommission über alle die Vorbereitung der Konferenz betreffenden relevanten Aspekte erwartungsvoll entgegen." 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 10 DE 21.VII.2003 WESTLICHER BALKAN - Schlussfolgerungen des Rates "- Serbien und Montenegro Der Rat begrüßte die Fertigstellung des Aktionsplans für Binnenmarkt und Handel durch Serbien und Montenegro und drängte auf dessen Bestätigung durch das Parlament der Staatenunion. Sobald diese Bestätigung erfolgt ist, wird die Kommission eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in die Wege leiten. Der Rat rief Serbien und Montenegro auf, sich rasch sämtlichen von der Kommission aufgezeigten Problempunkten zu widmen, um sicherzustellen, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie so rasch wie möglich ein positives Ergebnis erzielt werden kann. - Serbien und Montenegro / Kosovo Der Rat brachte noch einmal seine volle Unterstützung für die baldige Aufnahme direkter Gespräche zwischen Belgrad und Pristina über praktische Fragen von beiderseitigem Interesse zum Ausdruck und rief die beteiligten Parteien auf, den auf dem Gipfel in Thessaloniki eingegangenen diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Europäische Union wird diesen Prozess weiterhin unterstützen. Der Rat begrüßte den an die Vertriebenen gerichteten Aufruf zur Rückkehr, den die Führung des Kosovo unterzeichnet hat. Der Rat erinnerte daran, dass für einen multiethnischen und demokratischen Kosovo die Schaffung der Bedingungen für eine dauerhafte Rückkehr ein wichtiger Schritt dahingehend ist, sich im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses unter uneingeschränkter Beachtung der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an die Europäische Union anzunähern, und rief die Führung des Kosovo dazu auf, die von ihr eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. - Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) Auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, Herrn Solana, bestätigte der Rat Frau Maryse DAVIET als neue Missionsleiterin der EUMM." TODESSTRAFE Beim Mittagessen hatten die Minister einen Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Arbeiten der Vereinten Nationen betreffend die Todesstrafe. Der Vorsitz erklärte, er werde den geäußerten Standpunkten Rechnung tragen. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 11 DE 21.VII.2003 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Operation CONCORDIA in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat begrüßt es, dass die Überprüfung der Operation CONCORDIA rechtzeitig abgeschlossen wurde. In Beantwortung des Ersuchens des Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in Anbetracht der Zustimmung der NATO zur weiteren Verfügbarkeit von Mitteln und Fähigkeiten der NATO für die Operation CONCORDIA ist der Rat übereingekommen, die Operation unter Beibehaltung der bisherigen Vorgaben um einen kurzen zusätzlichen Zeitraum bis zum 15. Dezember 2003 zu verlängern, um weiter zur Stabilität der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beizutragen. Der Rat sprach Frankreich für dessen bisherige Arbeit als Rahmennation auf Ebene des Force Headquarter seine Anerkennung aus. Er begrüßte das EUROFOR-Angebot, von Frankreich die Rahmenverantwortung auf Ebene des Force Headquarter zu übernehmen. Er ersuchte die zuständigen Stellen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Beschluss über die Verlängerung der Operation umzusetzen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Präsident Trajkovski an einer EU-Polizeimission interessiert ist, und wird diese Frage in engem Benehmen mit den Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wie auch mit der OSZE sorgfältig prüfen." – Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN bei der Krisenbewältigung - Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat erinnert an bestehende Vereinbarungen über die Modalitäten für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN, die vom Europäischen Rat (Göteborg) gebilligt worden sind, und bringt erneut das Engagement der EU ebenso wie ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck, zu den Zielen der Vereinten Nationen bei der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung beizutragen. Eingedenk der positiven Impulse, die von den EU-geführten Einsätzen in Bosnien-Herzegowina (EUPM) und in der Demokratischen Republik Kongo (Artemis) ausgegangen sind und eine fruchtbare Zusammenarbeit, zu der auch gemeinsame Arbeitssitzungen gehören, hervorgerufen haben, erinnert der Rat daran, wie wichtig es ist, die zivilen und militärischen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU so weiterzuentwickeln, dass die Maßnahmen der VN effektiv von den Beiträgen der EU im selben Bereich profitieren können. Zu diesem Zweck ist mit den VN Kontakt aufgenommen worden; es sollen Bereiche für eine mögliche Zusammenarbeit zwischen EU und VN ermittelt werden, die aufgrund ihrer Bedeutung nach einen entsprechenden Rahmen für engeren Dialog und Konsultation verlangt. 2. Der Rat sieht der Schaffung regelmäßigerer Kontakte auf Ebene der Militärsachverständigen erwartungsvoll entgegen, wobei die bestehenden Kontakte mit den VN und insbesondere das EU-Verbindungsbüro in New York genutzt werden sollen. Gesammelte Erfahrungen und bewährte Verfahren sollten auf einer gemeinsam vereinbarten Grundlage entsprechend den Erfordernissen künftiger Einsätze und Umstände ausgetauscht werden. Eine weiter gehende Zusammenarbeit bei künftigen Krisenbewältigungsübungen und Ausbildungsmaßnahmen der EU sollte ins Auge gefasst werden. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 12 DE 21.VII.2003 Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, in Verbindung mit dem Vorsitz die Gespräche mit den VN bezüglich eines schrittweisen Aufbaus eines praktischen Rahmens für regelmäßige Kontakte und Konsultationen auf allen angemessenen Ebenen zwischen den beiden Organisationen, wie in diesem Absatz dargelegt, weiterzuführen. 3. Für den zivilen Bereich betont der Rat, dass die bestehenden Kontakte zwischen der EU und den VN insbesondere durch regelmäßige Arbeitstreffen sowohl in Brüssel als auch in New York voll ausgeschöpft werden sollten. Die Kontakte sollten intensiviert werden, um die Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern, insbesondere bei der Ausbildung, bei EUÜbungen und gegebenenfalls beim Austausch von bewährten Verfahren und gesammelten Erfahrungen. Der Rat erinnert daran, dass der Europäische Rat (Göteborg) die Optionen für eine Zusammenarbeit der EU mit internationalen Organisationen, einschließlich der VN, und der Leitung von zivilen Krisenbewältigungseinsätzen aufgezeigt hat. Dabei geht es um folgende Optionen: a) einzelstaatliche Beiträge, ohne Koordinierung durch die EU, zu Maßnahmen unter Federführung internationaler Organisationen; b) einzelstaatliche Beiträge zu solchen Maßnahmen, aber im Anschluss an EU-Konsultationen, die z.B. darauf abzielen, ob und welche Ressourcen gebündelt werden können; c) ein koordinierter Beitrag der EU; d) ein EU-geführter ganzer Bestandteil einer Maßnahme unter Gesamtleitung einer internationalen Organisation; e) eine EU-geführte Maßnahme mit einigen Bestandteilen von internationalen Organisationen; f) eine eigenständige Maßnahme der EU (die einer Maßnahme der VN vorangehen oder folgen könnte, wie im Fall der EUPM). Der Rat ersucht den Vorsitz, mit Unterstützung durch das Ratssekretariat und unter voller Beteiligung der Kommission die erforderlichen Vorarbeiten voranzubringen, um die Modalitäten für eine praktische Zusammenarbeit hinsichtlich der oben aufgeführten Optionen in engem Benehmen mit den VN und im Hinblick auf eine etwaige Vereinbarung zwischen der EU und den VN über Krisenbewältigung im ESVP-Rahmen auszuarbeiten. 4. Der Rat kommt überein, dass der Vorsitz dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Inhalt dieser Schlussfolgerungen des Rates in einem Schreiben übermittelt." 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 13 DE 21.VII.2003 AFRIKA Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Afrika an, hörte einen Bericht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Javier Solana über seinen Besuch in der afrikanischen Region der Großen Seen und nahm Schlussfolgerungen zur Demokratischen Republik Kongo und zur Region der Großen Seen an. – BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND AFRIKA - Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat hat im Anschluss an die Ministerkonferenz von Ouagadougou vom November 2002 (Kommuniqué der Konferenz vom 28.11.2002) und die Verschiebung des ursprünglich für April 2003 in Lissabon geplanten EU-Afrika-Gipfels die Beziehungen zwischen der EU und Afrika überprüft. Der Rat bekräftigt, dass Afrika ein bevorzugter Partner der Europäischen Union bleibt, und betont das gemeinsame Bekenntnis zur Fortsetzung und Intensivierung des Dialogs, das bei dem Troika-Treffen von EU und AU auf Direktorenebene in Pretoria (17. Juni 2003) bestätigt wurde. Dieses Bekenntnis wurde bei dem Treffen der Ministertroikas von EU und AU am 11. Juli am Rande des AU-Gipfels in Maputo erneut bekräftigt. Beide Seiten haben hervorgehoben, dass Frieden und Sicherheit im politischen Dialog zwischen der EU und Afrika höchste Priorität besitzen müssen. Der jüngste Besuch des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Solana in der Region unterstreicht dieses Bekenntnis; ist zuversichtlich, dass durch den Übergang von der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) zur Afrikanischen Union (AU) der Dialog auf institutioneller Ebene verstärkt wird; bringt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die Grundprinzipien und politischen Prioritäten zum Ausdruck, die in der Gründungsakte der AU niedergelegt sind und von der NEPAD als operationelles Programm der AU übernommen wurden. Sie stimmen mit den Werten und Zielen der EU-Außenpolitik überein. Die sektorenspezifischen und thematischen Prioritäten der NEPAD entsprechen inhaltlich weitgehend den Prioritäten des im Jahr 2000 angenommenen Kairoer Aktionsplans; begrüßt die auf dem AU-Gipfel in Maputo getroffenen wichtigen Entscheidungen, insbesondere die Einsetzung der AU-Kommission und die Fortschritte bei der Ratifizierung des AU-Protokolls über Frieden und Sicherheit. Die EU ist bereit, gegebenenfalls in Abstimmung mit den VN die Bemühungen der AU im Hinblick auf die Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsarchitektur in Afrika zu unterstützen, und betont, dass die Koordinierung und die operativen Beziehungen zwischen der EU und subregionalen afrikanischen Organisationen weiter gefördert werden müssen. Die EU hat bereits einen Beitrag von 12 Millionen Euro zur neuen Friedens- und Sicherheitsagenda der AU geleistet, der in erster Linie für die Finanzierung operativer Aktivitäten im Rahmen der Friedenskonsolidierung und des institutionellen Aufbaus bestimmt ist. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 14 DE 21.VII.2003 Der Rat fordert die Kommission auf, weitere Überlegungen auch über die Gewährung einer kurzfristig bereitzustellenden Ad-hoc-Hilfe für die laufenden friedensunterstützenden Maßnahmen (Côte d'Ivoire, Liberia, Burundi, DR Kongo usw.) anzustellen; verweist auf die Bemühungen der EU für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten in Afrika im Sinne des Gemeinsamen Standpunkts vom 14. Mai 2001 und bestätigt den Willen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sich am Ausbau der afrikanischen Friedenssicherungskapazitäten zu beteiligen; nimmt Kenntnis von dem Beschluss der Staatschefs der AU, in dem die EU ersucht wird, die Möglichkeit der Einrichtung einer Fazilität für friedensunterstützende Maßnahmen zu prüfen. Der Rat fordert die Kommission auf, dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, damit angemessene Folgemaßnahmen sichergestellt werden können. Er verweist ferner auf den Beitrag der EU-Militäroperation "Artemis" zur Stabilisierung der Lage in Bunia, mit dem die Maßnahmen der VN in der DR Kongo und der Region der Großen Seen unterstützt werden; appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission der AU, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Umsetzung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsagenda insbesondere dadurch fortzusetzen, dass sie die zügige Ratifizierung des Protokolls über die Errichtung des Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsrates gewährleisten und die afrikanische Bereitschaftstruppe (Stand-by Force) zu tatsächlicher Einsatzreife bringen; erkennt die erheblichen Anstrengungen Afrikas im Hinblick auf die Bewältigung bewaffneter Konflikte sowie die potenziell wichtige Rolle an, die unter anderem die subregionalen Organisationen in diesem Zusammenhang spielen bzw. spielen können; der Rat nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass Afrika zunehmend besser in der Lage ist, seine Verantwortung im Bereich der Friedenssicherung gemäß dem Grundsatz der Eigenverantwortung in vollem Umfang wahrzunehmen, und würdigt die Zusagen mehrerer afrikanischer Länder, sich in Abstimmung mit den VN an Operationen in verschiedenen Konflikten zu beteiligen (DR Kongo, Burundi, Côte d'Ivoire, Liberia usw.); bestätigt erneut den Bedarf an EU-Hilfe, um die von den afrikanischen Ländern selbst gesetzten Entwicklungsprioritäten, insbesondere Armutsbekämpfungsstrategien, zu unterstützen, was auch die Beilegung und Verminderung von Konflikten einschließt; bekräftigt den gemeinsamen Wunsch, den Dialog auf Ministerebene mit einem hinsichtlich des Inhalts und der Verfahrensweise zuvor gut vorbereiteten Troika-Treffen fortzusetzen. Der Rat nimmt die umfassende Mitteilung der Kommission zum EUAfrika-Dialog zur Kenntnis und kommt überein, ihren Inhalt eingehender zu prüfen, um zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls konkretere Schlussfolgerungen zu formulieren; 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 15 DE 21.VII.2003 – stimmt einer regelmäßigen Überprüfung der im Rahmen des Kairoer Prozesses erreichten Fortschritte zu, damit das Lissabonner Gipfeltreffen möglichst bald stattfinden kann. In diesem Zusammenhang weist die EU darauf hin, dass die Lage in Simbabwe einer vollzähligen Teilnahme beider Seiten an dem Gipfeltreffen weiter entgegen steht und diese Frage gegebenenfalls bei künftigen Treffen im Rahmen des Dialogs behandelt werden muss." DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO UND REGION DER GROSSEN SEEN Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat begrüßt den reibungslosen Ablauf der Operation ARTEMIS, mit der die Lage in Bunia stabilisiert und die mit der Resolution 1484 des Sicherheitsrates übertragene Mission erfüllt werden konnte. Die ordentliche Rückkehr von Familien, die aus Bunia vertrieben worden waren, und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die humanitären Organisationen belegen, dass sich die Sicherheitsbedingungen erkennbar verbessert haben. Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat in seinem mündlichen Bericht an den Sicherheitsrat über den Verlauf der Mission und ihre positiven Auswirkungen berichtet. Diese militärische Operation der Europäischen Union ist neuerlicher konkreter Ausdruck der Fortentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie des Beitrags der Europäischen Union zu den Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft um eine Förderung der Stabilität und der Sicherheit in Afrika. Wie in der Resolution 1484 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorgesehen endet die Mission der Europäischen Union am 1. September 2003 und wird dann von der verstärkten Beobachtungsmission der Vereinten Nationen im Kongo (MONUC) abgelöst. Bis zum 1. September werden die europäischen Streitkräfte einen Beitrag zur Stationierung der MONUC leisten. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen bei der Bewältigung dieser Krise. Der Rat betont, dass das Engagement der Europäischen Union in anderer Form fortgesetzt wird. Die Union ist bereit, Unterstützung für die Vorschläge zu leisten, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht vom 27. Mai insbesondere zur Verstärkung der MONUC unterbreitet hat. So möchte sich die Europäische Union in folgenden Bereichen engagieren und wird sich dabei insbesondere auf die Vorbereitungsarbeit der Kommission stützen: technische und finanzielle Unterstützung für die Übergangsverwaltung Ituris, Unterstützung für die Kommission zur Befriedung Ituris, Unterstützung für den Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung der Kampftruppen, Konzipierung eines Programms für den sozio-ökonomischen Wiederaufbau Ituris, Einleitung eines Prozesses der Aussöhnung auf lokaler Ebene. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 16 DE 21.VII.2003 Der Rat begrüßt die kürzlich im Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo zurückgelegten Schritte, insbesondere die Bildung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit. Er appelliert an die neue Übergangsregierung, wirklich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die in den Abkommen von Pretoria niedergelegten Ziele unter Wahrung der Grundsätze der territorialen Unversehrtheit und der nationalen Souveränität erreicht werden können. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 27. Januar und betont, dass die Europäische Union entschlossen ist, alle ihre Instrumente einzusetzen, um den gegenwärtigen politischen Prozess zu unterstützen. Er ersucht daher den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission, folgende Maßnahmen in Aussicht zu nehmen: Unterstützung für den Aufbau einer integrierten Polizeieinheit, die die Sicherheit der Übergangsinstitutionen in Kinshasa gewährleisten soll, und für etwaige andere Maßnahmen im Polizeibereich; Verstärkung der Unterstützung für die Arbeit des Internationalen Komitees zur Flankierung des Übergangs (CIAT); einen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung der Hilfs-, Wiederaufbau- und Entwicklungsbemühungen in der Demokratischen Republik Kongo. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass am 9. Juli ein Programm für strategische Hilfe für die Demokratische Republik Kongo in Höhe von 205 Mio. Euro angenommen worden ist, und rsucht die Kommission, die Möglichkeit weiterer Initiativen zu prüfen; Unterstützung für den Wahlprozess, der im Rahmen der mit den Abkommen von Pretoria festgesetzten Fristen zu Wahlen führen soll. Der Rat verurteilt erneut die wiederholten Verletzungen des Waffenstillstands im Osten des Kongos, die systematischen Gewalttätigkeiten gegen die Zivilbevölkerung und die illegale Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Demokratischen Republik Kongo. Er weist erneut darauf hin, dass es keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord geben darf. Er appelliert entschlossen an alle betroffenen Parteien, von allen Handlungen, die den Waffenstillstandsabkommen zuwiderlaufen, abzusehen und insbesondere jedwede Unterstützung für die bewaffneten Gruppen, die im Osten des Kongos operieren, einzustellen. Er begrüßt die zu diesem Zweck in der Region erfolgte diplomatische Demarche des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der vom Sonderbeauftragten unterstützt wird. Der Rat unterstützt den Vorschlag für ein Embargo für die Lieferung von Waffen in die Gebiete Nord- und Südkivu und Ituri. Der Rat betont ferner, wie wichtig es ist, dass der Sicherheitsrat eine Resolution annimmt, mit der die Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 27. Mai verwirklicht werden können. Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission vor diesem Hintergrund, ihm Vorschläge zu unterbreiten im Hinblick auf eine Förderung der Stärkung des Rechtsstaats und des Aufbaus effizienter Justizbehörden; Unterstützung des Vorgehens der Vereinten Nationen, mit dem der illegalen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Demokratischen Republik Kongo ein Ende gesetzt werden soll; Beendigung des Handels mit Waffen, die für den Osten der Demokratischen Republik Kongo bestimmt sind; Förderung von Initiativen zur Verhinderung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Demokratischen Republik Kongo. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 17 DE 21.VII.2003 Der Rat begrüßt, dass die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union einen strategischen Plan für die Region ausgearbeitet haben. Er betont, dass eine enge Abstimmung des Vorgehens der Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft erforderlich ist. Der Rat betont ferner, dass die Mitgliedstaaten ihr politisches Vorgehen gegenüber der Region, auch in den Bretton-Woods-Institutionen, abstimmen müssen, damit die allgemeinen Ziele der Union in der Region geachtet werden. Der Rat weist erneut darauf hin, dass er die Idee einer internationalen Konferenz über Frieden, Sicherheit, Demokratie und Entwicklung im Gebiet der Großen Seen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union befürwortet, und begrüßt die Vorbereitungen, die bereits getroffen wurden. Er betont, dass die Konferenz insbesondere zum Ziel haben muss, dauerhafte Lösungen für die Probleme der Region, die die Wurzel des gegenwärtigen Konflikts sind, zu konzipieren. Er weist ferner darauf hin, dass der Erfolg dieser Konferenz von spürbaren Fortschritten im Friedensprozess in Burundi abhängt. Der Rat ist gewillt, sich auch weiterhin intensiv mit dem Themenkomplex der Großen Seen zu befassen, und ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, ihn über alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Union in der Region auf dem Laufenden zu halten." WTO-VERHANDLUNGEN - VORBEREITUNG DER FÜNFTEN MINISTERKONFERENT IN CANCÚN - Schlussfolgerungen des Rates "1. 2. Der Rat hat im Hinblick auf die vom 10. bis 14. September 2003 in Cancún stattfindende WTO-Ministerkonferenz bekräftigt, dass sich die Europäische Union grundsätzlich Folgendem verpflichtet fühlt: einem multilateralen Handelssystem, das dadurch, dass es Bestimmungen über den Marktzugang mit Regeln und Verfahren verbindet, eine starke Triebkraft für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt und zu Entwicklungschancen, Verringerung der Armut, Vorhersehbarkeit, nachhaltiger Entwicklung und zur Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung beiträgt; einer erfolgreichen vollständigen Umsetzung der Entwicklungsagenda von Doha bis zum Ende des Jahres 2004, wobei diese Agenda als ein Gesamtpaket von Verhandlungen gesehen wird, durch die im Einklang mit allen in Doha gesetzten Zielen ein anspruchsvolles, umfassendes und ausgewogenes Paket von Vereinbarungen über Marktzugang und Regeln sowie eine bessere Integration der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, in das multilaterale Handelssystem erreicht werden sollen. Der Rat hob hervor, welche Bedeutung er der bevorstehenden Konferenz in Cancún beimisst, auf der zur entscheidenden Phase des in Doha begonnenen Arbeitsprogramms übergegangen werden soll. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 18 DE 21.VII.2003 Er bekräftigte die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Konferenz von Cancún zu einem Erfolg zu bringen, und vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass alle Teilnehmer in den nächsten Wochen in Genf verstärkte Anstrengungen unternehmen sollten, um den Ministern in Cancún ein handliches Dokument zu den zentralen Fragen vorlegen zu können. 3. Der Rat bekräftigte, dass die Europäische Union hinsichtlich der Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha und der Vorbereitung der Konferenz von Cancún auf der Grundlage seiner im Oktober 1999 angenommenen Schlussfolgerungen, der Schlussfolgerungen von Doha vom November 2001, der Schlussfolgerungen des Rates (Landwirtschaft) vom 26. Juni 2003, der Ministererklärungen von Singapur und Doha und damit im Zusammenhang stehender in Doha angenommener Texte, verfahren wird. Der Rat wies außerdem darauf hin, dass er ferner im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Förderung grundlegender Arbeitsnormen Schlussfolgerungen angenommen hat. 4. Der Rat erinnerte daran, dass die Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha eine umfassende Agenda zur Grundlage haben und in allen Bereichen mit vergleichbarer Geschwindigkeit vorangebracht werden müssen. Im Hinblick auf in Cancún zu erörternde spezifische Fragen machte der Rat Folgendes deutlich: Zunächst einmal müssen die Modalitäten für Verhandlungen über Agrarfragen festgelegt werden. Der Rat begrüßte die vom Rat (Landwirtschaft) am 25./26. Juni 2003 erzielte politische Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, in der betont wird, dass die bei dieser Gelegenheit getroffenen Entscheidungen einen wichtigen Beitrag Europas zu den Verhandlungen über Agrarfragen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha darstellen und dass mit ihnen die Grenzen für das Mandat der Kommission in den WTO-Verhandlungen abgesteckt werden. Der Rat erinnerte des Weiteren daran, dass der Rat (Landwirtschaft) betont hat, dass der mit dieser Reform der GAP geschaffene Handlungsspielraum im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha nur genutzt werden kann, wenn die WTO-Partner der Europäischen Union zu gleichwertigen Zugeständnissen im Agrarbereich bereit sind. Die Gemeinschaft sei nun in der Lage, die Verhandlungen über Agrarfragen zu anspruchsvollen Ergebnissen zu führen, bei denen die Offensivinteressen der EU und andere Ziele, wie etwa nicht handelsbezogene Belange, Berücksichtigung finden. Zweitens unterstrich der Rat, dass auf der Ministerkonferenz von Cancún auch die Modalitäten für die nächste Phase der Verhandlungen über den Marktzugang für außerlandwirtschaftliche Produkte festzulegen sind, wobei er daran erinnerte, dass drei Viertel des Welthandels in diese Kategorie fallen. Nur ein anspruchsvolles Ergebnis, mit dem alle in der Ministererklärung von Doha gesetzten Ziele erreicht werden, könnte somit als Katalysator für weiteres weltweites Wirtschaftswachstum wirken. Die Modalitäten für Zollsenkungen sollten auf einer einzigen einfachen Formel basieren, ohne zusätzliche sektorale Elemente auszuschließen; und sie sollten es ermöglichen, alle einschlägigen Ziele des Mandats von Doha zu erreichen, sowohl was die tarifären als auch was die nicht-tarifären Hemmnisse betrifft, die nach wie vor in sehr hohem Maße dazu geeignet sind, den Handel zu behindern. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 19 DE 21.VII.2003 Drittens kam der Rat überein, dass es wichtig ist, einen genauen Zeitplan für die Verhandlungen über Dienstleistungen aufzustellen; er betonte dabei, dass eine weitere Öffnung der Märkte in diesem Sektor für die Wirtschaft in Europa und für zahlreiche andere Mitglieder der WTO von wesentlicher Bedeutung ist. Der Rat unterstrich, dass mehr Angebote von anderen WTO-Mitgliedern sowie eine Verbesserung der bereits vorliegenden Angebote benötigt werden, um ein für alle Parteien in der Sache zufrieden stellendes Ergebnis erreichen zu können. Viertens betonte der Rat, dass es sehr wichtig ist, dass die WTO vor der Konferenz von Cancún auf der Grundlage des Textvorschlags vom 16. Dezember 2002 eine endgültige Entscheidung zum TRIPS-Übereinkommen und zur Frage des Zugangs zu Arzneimitteln trifft; in diesem Zusamenhang rief der Rat die Vereinigten Staaten dazu auf, sich den anderen WTO-Staaten, die diesen Text unterstützen, anzuschließen. Fünftens bekräftigte der Rat erneut seinen Wunsch, dass in Cancún wirkliche Fortschritte in mehreren anderen Fragen, die für die Entwicklungsländer von Bedeutung sind, erzielt werden. Er stellte fest, dass alle an die WTO gerichteten schriftlichen Beiträge der Europäischen Union konkrete und wesentliche Vorschläge im Zusammenhang mit den Entwicklungsländern enthielten. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Gemeinschaft sich für ein sinnvolles Paket von Entscheidungen einsetzt, zum einen betreffend die differenzierte Sonderbehandlung, zum anderen - in direkter Folge des Mandats von Doha - betreffend die Durchführung der WTO-Übereinkommen, und dass die Gemeinschaft sich auch für ein weiteres Arbeitsprogramm bezüglich der verbleibenden Fragen einsetzt. Der Rat wies ferner darauf hin, dass er es für wünschenswert erachtet, dass in Cancún spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder beschlossen werden, um so eine konkrete Antwort auf die von den am wenigsten entwickelten Staaten auf ihrer Ministertagung von Dhaka im Juni 2003 vorgelegten Vorschläge zu geben, die unter anderem eine vollständige Abschaffung sämtlicher Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen seitens aller Industrieländer für alle Erzeugnisse der am wenigsten entwickelten Länder vorsehen. Sechstens wies der Rat darauf hin, dass in Cancún auch die Modalitäten für die SingapurThemen festgelegt werden müssen, damit auf diese Weise die in Doha vereinbarte rasche offizielle Aufnahme von Verhandlungen sichergestellt werden kann. Der Rat unterstrich, dass in Cancún zu allen vier Singapur-Themen die Verhandlungen aufgenommen werden müssen, um den Grundsatz des Gesamtverhandlungspakets zu wahren. In diesem Zusammenhang bestätigte der Rat, dass das Ziel darin besteht, in allen vier Bereichen neue WTO-Regeln und -Verfahren auszuhandeln, und wies Behauptungen zurück, dass eines der vier SingapurThemen aus dem Gesamtverhandlungspaket herausgelöst werden könne. Siebtens bekräftigte der Rat, dass auf der Konferenz von Cancún die Verhandlungen über die Einrichtung eines multilateralen Anmeldungs- und Registrierungssystems für geografische Angaben bei Wein und Spirituosen zu einem Abschluss gebracht und die Verhandlungen über die Ausweitung von zusätzlichen Schutzmechanismen auf andere Produkte weiter vorangebracht werden sollten. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 20 DE 21.VII.2003 Achtens ersuchte der Rat um Bestätigung der Beschlüsse in Angelegenheiten, die die Beziehung zwischen Handel und Umwelt gemäß Nummer 31 und Nummer 32 der Ministererklärung von Doha betreffen, insbesondere betreffend den Beschluss zum Beobachterstatus bei dem multilateralen Umweltübereinkommen. Die Beschlüsse in diesen Angelegenheiten würden einen bedeutenden Bestandteil des Beitrags der WTO zur nachhaltigen Entwicklung ausmachen. Generell bekräftigte der Rat das Engagement der EU, die Beratungen über die sonstigen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha anstehenden Handels- und Umweltfragen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Neuntens unterstrich der Rat, dass den laufenden Verhandlungen über die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten weiterhin große Bedeutung für das WTO-System zukommt und dass das Mandat zur Weiterführung dieser Verhandlungen so bald wie möglich bestätigt werden sollte. Zehntens stellte der Rat fest, dass von der Konferenz von Cancún nicht nur Impulse für die Themenkomplexe, die einen förmlichen Beschluss erfordern, sondern auch für weitere Fortschritte in verschiedenen anderen Bereichen des Arbeitsprogramms von Doha ausgehen sollten. In diesem Zusammenhang misst der Rat den Verhandlungen über Anti-DumpingMaßnahmen und Subventionen große Bedeutung bei, und er brachte zum Ausdruck, dass er die Verwirklichung ehrgeiziger Ziele in diesen Bereichen im Rahmen des Verhandlungspakets unterstützt. Elftens wies der Rat darauf hin, dass er es für wichtig erachtet, die von der Europäischen Union in Cancún vertretene Position mit dem Europäischen Parlament sorgfältig vorzubereiten, und dass auch während der Konferenz in Cancún enger Kontakt mit den Vertretern des Parlaments gehalten werden muss. Zwölftens erinnerte der Rat an die Wichtigkeit eines ernsthaften Dialogs mit Vertretern der Zivilgesellschaft vor und während Cancún. Abschließend nahm der Rat mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission in den kommenden Wochen während der abschließenden Vorbereitungen in Genf im Wesentlichen über den Ausschuss "Artikel 133" mit den Delegationen der Mitgliedstaaten engen Kontakt halten wird. Der Rat bestätigte, dass er bei Bedarf während der Konferenz zu Sondertagungen zusammentreten wird, um in der Endphase der Verhandlungen die Entwicklungen verfolgen und der Kommission entsprechend dem Verlauf der Konferenz erforderliche weitere Orientierungen geben zu können." 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 21 DE 21.VII.2003 SONSTIGES – SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE Der Rat hörte einen Bericht des portugiesischen Ministers über den jüngsten Militärputsch in São Tomé und Príncipe. Er wies auf die Erklärung hin, die der Vorsitz am 18. Juli im Namen der EU abgegeben hatte (Dok. 11634/03), und verurteilte den Putsch. – VERTRAG ÜBER DAS UMFASSENDE VERBOT VON NUKLEARVERSUCHEN Der Rat nahm einen Wortbeitrag des finnischen Ministers zur Kenntnis, der zur uneingeschränkten Teilnahme an der Konferenz zum Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) aufrief, die vom 3. bis 5. September 2003 in Wien unter seinem Vorsitz stattfinden wird. – MERCOSUR Der Rat nahm einen Wortbeitrag der spanischen Delegation zur Kenntnis, die ihre Besorgnis hinsichtlich des Stands der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen EUMERCOSUR zum Ausdruck brachte. – LIBERIA Der Rat hörte einen Bericht des schwedischen Ministers über die Lage in Liberia und nahm eine Erklärung des Vorsitzes - im Namen der EU - vom 21. Juli 2003 (Dok. 11676/03) zur Kenntnis. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) 22 DE 21.VII.2003 OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Neubewertung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba - Schlussfolgerungen des Rates "Angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen in Kuba in den letzten Monaten sieht sich die EU veranlasst, den Gemeinsamen Standpunkt der Union zu Kuba sechs Monate vor dem zunächst vorgesehenen Termin zu überprüfen, wie in der Erklärung der EU vom 5. Juni 2003 angekündigt. Der Rat erklärt erneut, dass im Rahmen der Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba nach wie vor das Ziel verfolgt wird, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, den Prozess des Übergangs zu einer pluralistischen Demokratie sowie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern und damit den Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung zu verbessern. Der Rat stellt fest, dass die kubanische Regierung seit der letzten Bewertung im Dezember nicht nur keine positiven Schritte zur Erreichung der im Gemeinsamen Standpunkt genannten Ziele unternommen hat, sondern dass die Menschenrechtssituation in Kuba sich zudem drastisch verschlechtert hat. Im März haben die kubanischen Behörden internationale Menschenrechtsstandards durch die Verhaftung zahlreicher Dissidenten verletzt; viele von ihnen wurden in summarischen und willkürlichen Gerichtsverfahren anschließend zu schweren Strafen verurteilt, weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten wahrgenommen hatten. Im April wurden drei Entführer in einem summarischen Gerichtsverfahren abgeurteilt und kurz danach hingerichtet, womit internationale Mindeststandards für die Vollstreckung der Todesstrafe verletzt wurden. Die EU ist zutiefst besorgt darüber, dass die kubanischen Behörden zur Anwendung der Todesstrafe zurückgekehrt sind. Sie erwartet von den kubanischen Behörden, dass sie das de facto-Moratorium zur Todesstrafe wieder aufnehmen, fordert sie erneut auf, alle politischen Gefangenen sofort freizulassen und appelliert an die kubanischen Behörden, in der Zwischenzeit dafür zu sorgen, dass den Gefangenen unnötige Leiden und unmenschliche Behandlung erspart bleiben. Seit Anfang 2003 haben die kubanischen Behörden eine Kampagne gegen Drogenhandel und kriminalität dazu benutzt, gegen kleine private Unternehmen und andere nicht genehmigte Tätigkeiten vorzugehen. Die kubanischen Staatsmedien haben selbst berichtet, dass der Zugang zum Internet weiter beschränkt worden ist und Satellitenfernseher konfisziert sowie ausländische Zeitungen und Radios beschlagnahmt worden sind. Die Bewegungsfreiheit ist sowohl innerhalb des Landes als auch international weiterhin stark eingeschränkt. Im Juni haben die kubanischen Behörden offizielle, von Präsident Castro angeführte Massendemonstrationen abgehalten, die sich gegen die Botschaften zweier EU-Mitgliedstaaten in Havanna richteten. Zugleich organisierten die kubanischen Staatsmedien eine inakzeptable, auf die Person bestimmter Regierungschefs von EU-Mitgliedstaaten gerichtete Verunglimpfungskampagne. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) I DE 21.VII.2003 Die EU bedauert das Ausbleiben wirtschaftlicher Reformen und das Fehlen wirtschaftlicher Freiheit und die damit verbundenen Erschwernisse im täglichen Leben der kubanischen Bürger; sie setzt sich weiterhin für die wirtschaftliche Öffnung und die Präsenz des europäischen Privatsektors in Kuba ein. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen erwartet die EU eine veränderte Haltung der kubanischen Behörden und größere Reformbemühungen in allen genannten Bereichen. Der Rat erinnert an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni und bedauert zutiefst das Verhalten der kubanischen Behörden gegenüber Mitgliedstaaten und Beitrittsländern, das er mit größter Entschiedenheit zurückweist. Der Rat bestätigt erneut, dass der Gemeinsame Standpunkt weiterhin Gültigkeit hat und ein konstruktives Engagement nach wie vor die Grundlage der Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba bildet. Der Rat vertritt die Auffassung, dass der politische Dialog im Interesse einer wirksameren Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Standpunkts fortgesetzt werden sollte, um insbesondere in den Bereichen Politik, Wirtschaft und bürgerliche Rechte greifbare Ergebnisse zu erzielen. In diesem Sinne wäre der Rat bereit, die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Kuba in den Bereichen, die dem Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und der Achtung der Menschenrechte förderlich sind, sowie in den Bereichen, die zu einem höheren Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung führen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, auszubauen. Die Finanzierung dieser Vorhaben sollte nur dann über Regierungsstellen erfolgen, wenn daraus ein direkter Vorteil für die Bevölkerung entsteht oder ein sinnvoller Beitrag zu wirtschaftlicher Öffnung und Reformen in Kuba geleistet wird." Internationaler Strafgerichtshof - Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Thessaloniki) zum Internationalen Strafgerichtshof, seinen überarbeiteten Gemeinsamen Standpunkt vom 16. Juni 2003 sowie auf seine Schlussfolgerungen vom 30. September 2002 hin, die eine Reihe von Prinzipien enthalten, die bei der Prüfung der Notwendigkeit von Übereinkünften oder Vereinbarungen über die Bedingungen der Überstellung an den IStGH und ihres Anwendungsbereichs als Leitlinien dienen sollen, damit die Integrität des Römischen Statuts gewahrt und sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen der Vertragsstaaten gemäß dem Statut eingehalten werden. 2. Die Union und ihre Mitgliedstaaten werden Drittstaaten gegebenenfalls weiterhin auf die oben genannten Prinzipien aufmerksam machen und den Ländern, die diese Prinzipien bislang angewandt haben, ihre Wertschätzung aussprechen. 3. Der Rat erklärt sich bereit, den Dialog mit allen interessierten Ländern über die Schaffung einer wirksamen und unparteiischen internationalen Strafjustiz und die diesbezügliche Rolle des Internationalen Strafgerichtshofes fortzusetzen." 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) II DE 21.VII.2003 Beziehungen zum Mittelmeerraum Der Rat nahm die Prioritäten des Vorsitzes für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie der EU für den Mittelmeerraum zur Kenntnis. Beziehungen zu Russland - Gemeinsame Strategie der EU Der Rat nahm den Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für Russland zur Kenntnis. Beziehungen zur Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU Der Rat nahm den Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für die Ukraine zur Kenntnis. EU-Sonderbeauftragter für den Nahost-Friedensprozess Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion zur Bestätigung der am 14. Juni beschlossenen Ernennung von Herrn Marc Otte als neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Friedensprozess im Nahen Osten (siehe Pressemitteilung 11435/03 Presse 207) und zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2002/965/GASP (Dok. 11365/03) an. Beziehungen zu Kasachstan - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates Der Rat billigte den Standpunkt der EU für die 5. Tagung des Kooperationsrates mit Kasachstan am 22. Juli 2003 (siehe Pressemitteilung 11440/03 Presse 210). Beziehungen zur Kirgisischen Republik - Vorbereitung der 5. Tagung des Kooperationsrates Der Rat billigte den Standpunkt der EU für die 5. Tagung des Kooperationsrates mit der Kirgisischen Republik am 22. Juli 2003 (siehe Pressemitteilung 11441/03 Presse 211). Beziehungen zu Jordanien Der Rat billigte den Standpunkt der Gemeinschaft für die Tagung des Assoziationsrates EGJordanien zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe "Soziale Angelegenheiten" und von acht Unterausschüssen des Assoziationsausschusses EU-Jordanien (Dok. 11250/03). 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) III DE 21.VII.2003 Beziehungen zu Polen - Stahlbeihilfen Der Rat nahmen einen Beschluss an, mit dem bestätigt wird, dass das von Polen vorgelegte Umstrukturierungsprogramm und die betreffenden Geschäftspläne den Bedingungen des Assoziationsabkommens EU-Polen entsprechen und eine Verlängerung des Zeitraums rechtfertigen, in dem Polen öffentliche Beihilfen für seine Stahlindustrie gewähren kann. Die "Schonfrist", die 1996 abgelaufen war, wird um weitere acht Jahre bis zum Zeitpunkt des Beitritts Polens zur Europäischen Union verlängert. Demokratische Republik Kongo Der Rat nahm eine Entscheidung betreffend die Gewährung einer zusätzlichen Mittelausstattung von 105 Millionen Euro für die Durchführung von Maßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo, um den Übergang zu freien und transparenten Wahlen zu gewährleisten, die staatlichen Einrichtungen zu stärken, den Wiederaufbau des Landes zu unterstützen und ein Programm zur Demobilisierung einzurichten, an (Dok. 11232/03). Die zusätzliche Mittelausstattung wird aus den Zahlungen finanziert, die die DR Kongo im Zusammenhang mit dem Schuldendienst an die Europäische Investitionsbank leistet. Beziehungen zur Schweiz - Landwirtschaftliche Erzeugnisse Der Rat nahm einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, mit der Schweiz Verhandlungen über eine weiter gehende Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen des Abkommens EGSchweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auszuhandeln, an. Der Rat billigte ferner den Standpunkt der Gemeinschaft für die Sitzung des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft EG-Schweiz hinsichtlich - - der Einsetzung und der Mandate von zehn Arbeitsgruppen gemäß dem Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen; der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (Dok. 8773/03) Das im Juni 1999 unterzeichnete Abkommen EG-Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Beziehungen zu Norwegen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 992/95 an, um Kontingente für die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Norwegen zu ermäßigten Zollsätzen festzulegen. (Dok. 11347/03) 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) IV DE 21.VII.2003 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Ratifizierungsprozess des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) im Hinblick auf die Konferenz vom 3. bis 5. September in Wien beschleunigt werden soll. Dieser Beschluss zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 1999/533/GASP sieht vor, dass die Europäische Union an alle Staaten, die den CTBT noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, appellieren wird, dies unverzüglich zu tun. Appellieren wird sie in erster Linie an die Staaten auf der Liste jener 44 Staaten, die den CTBT unterzeichnen und ratifizieren müssen, damit er in Kraft treten kann, sowie an die Staaten, die den CTBT nicht unterzeichnet oder nicht ratifiziert haben, insbesondere an diejenigen Staaten, die Stationen für das internationale Überwachungssystem des CTBT aufnehmen werden. (Dok. 11342/03) Kleinwaffen in Lateinamerika und in der Karibik Der Rat nahm einen Beschluss zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Lateinamerika und der Karibik an (Dok. 11173/03). Der Beschluss sieht finanzielle Unterstützung für Projekte vor, die auf die Schulung von Ausbildern im Bereich der Strafverfolgung, die bessere Überwachung des legalen Handels mit Feuerwaffen und die Bekämpfung des illegalen Handels, die Förderung der Vernichtung überschüssiger Waffenbestände und eine bessere Verwaltung der Bestände sowie auf die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich abzielen. Die Kommission wird mit der Durchführung beauftragt; sie wird zu diesem Zweck ein Finanzierungsabkommen mit der Hauptabteilung Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen aushandeln. Insgesamt wird ein Betrag von 700 000 Euro für diesen Beschluss bereitgestellt. Generalversammlung der Vereinten Nationen Der Rat nahm den Entwurf der Prioritäten der EU für die 58. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen an. EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der Krisenbewältigung: Schutz der Zivilbevölkerung im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen - Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat erinnert daran, dass die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie die fortschreitende Entwicklung und stärkere Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu den wesentlichen Zielen der Europäischen Union gehören. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) V DE 21.VII.2003 Er erinnert ferner daran, dass die EU entschlossen ist, ihre Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung zu verbessern und mit den Vereinten Nationen in diesen Bereichen weiterhin zusammenzuarbeiten. 2. Der Rat ist zutiefst besorgt über die schädlichen und weit reichenden Auswirkungen von bewaffneten Konflikten für die Zivilbevölkerung, einschließlich Frauen, Kinder, Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge, aber auch über die damit verbundenen Langzeitfolgen für dauerhaften Frieden, Sicherheit und Entwicklung. Der Rat betont, dass sich die EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes einsetzt, und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2003. 3. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates wie auch die geltenden Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen und dem Flüchtlingsrecht uneingeschränkt beachtet werden. 4. Der Rat stellt fest, dass sich die Vereinten Nationen in den letzten Jahren in zunehmendem Maße mit der Lage von Zivilpersonen befassen, die Opfer bewaffneter Konflikte sind, und würdigt die diesbezüglichen Anstrengungen des VN-Sicherheitsrates, des VN-Generalsekretärs und anderer zuständiger Ämter und Organisationen der Vereinten Nationen. Auch die Arbeit der zuständigen Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs in diesem Bereich wird zur Kenntnis genommen. 5. Der Rat würdigt ferner die Rolle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das als Hüter des humanitären Völkerrechts den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und von interner Gewalt gewährleistet. Der Rat bekräftigt, dass er dem Dialog mit dem IKRK über diese Angelegenheiten große Bedeutung beimisst. 6. Bei den Bestrebungen des Rates, den besonderen Bedürfnissen der Zivilbevölkerung in Bezug auf Schutz, Rechte und Unterstützung im Rahmen aller EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen Rechnung zu tragen, sind die Mandate, Aufgaben und Grundsätze im Hinblick auf den Schutz und die Unterstützung der Zivilbevölkerung durch internationale und nichtstaatliche Organisationen wie auch die aus dem geltenden Völkerrecht resultierenden Verpflichtungen dieser Organisationen uneingeschränkt zu wahren. Der Rat wird zudem für eine geeignete Koordinierung mit diesen Organisationen Sorge tragen. 7. Die EU hat sorgfältig darauf geachtet, dass die anwendbaren internationalen Normen und Standards im Bereich des Schutzes der Zivilbevölkerung in all ihren derzeitigen ESVPOperationen gebührend berücksichtigt werden. Ferner hält es der Rat für nützlich, übergreifende Leitlinien zu erstellen, die dazu beitragen, dass die EU eine schlüssige und konsequente Politik in diesem Bereich verfolgt. Der Rat ersucht daher die zuständigen Stellen, gestützt auf den Sachverstand aller einschlägigen Organisationen Leitlinien für einen umfassenden und aktionsorientierten Ansatz in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung bei der Durchführung von EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen zu erarbeiten. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) VI DE 21.VII.2003 In diesem Zusammenhang betont der Rat die Bedeutung von Aspekten wie angemessene Ausbildung, Disziplinarordnung und Regelung der Rechenschaftspflicht für das Personal, das in EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen eingesetzt wird, durchgängige Berücksichtigung eines deutlichen Bezugs auf die Rechte des Kindes und der Gleichstellungsproblematik sowie die Bedürfnisse von Binnenflüchtlingen und Flüchtlingen." Operation ARTEMIS - Demokratische Republik Kongo Der Rat nahm einen Beschluss über die Finanzierung der gemeinsamen Kosten für ARTEMIS, die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo, an. Der Rat ermächtigte ferner den Vorsitz, erforderlichenfalls mit Unterstützung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Verhandlungen mit Brasilien, Kanada, Ungarn und Südafrika im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über ihre Beteiligung an den von der Europäischen Union geführten Einsatzkräften in der DR Kongo auf der Grundlage des Entwurfs eine Musterabkommens aufzunehmen. Der Rat nahm außerdem ein Stellungnahme des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees betreffend die Operation Artemis zur Kenntnis. EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina - Teilnahme Russland Der Rat nahm einen Beschluss zur Billigung eines vom Vorsitz ausgehandelten Abkommens mit der Russischen Föderation über ihre Teilnahme an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina an (Dok. 8770/03). HANDELSPOLITIK Mitteilung der Kommission über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen - Schlussfolgerungen des Rates "Der RAT ruft in Erinnerung, dass die Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ein strategisches Ziel sowohl der internen als auch der externen Politik der EU ist; ruft in Erinnerung, dass er Protektionismus und einen auf Sanktionen gründenden Ansatz zur Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen stets abgelehnt und nachdrücklich einen auf Anreize gestützten Ansatz in dieser Frage befürwortet hat, wie er bei vielen Gelegenheiten, einschließlich seiner Schlussfolgerungen von Oktober 1999 und November 2001, festgestellt hat; erinnert an die Mitteilung der Kommission "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung"; 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) VII DE 21.VII.2003 bekräftigt unter Verweis auf das Ergebnis des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung sein Engagement für einen auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Ansatz, sowohl im bilateralen als auch im multilateralen Bereich, sowie die Notwendigkeit, den Herausforderungen und Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Sinne einer stärkeren Einbindung in das Welthandelssystem in vollem Umfang Rechnung zu tragen; erinnert an Absatz 8 der Ministererklärung von Doha; hebt hervor, dass die Öffentlichkeit zunehmend der Auffassung ist, dass ein gerechtes globales Wirtschaftssystem auch dem sozialen Fortschritt und den grundlegenden Menschenrechten dienen sollte. Dies spiegelt die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Meinung wider, die geltenden internationalen wirtschaftlichen und sozialen Regeln und Strukturen seien unausgewogen, und die Marktdimension habe sich auf globaler Ebene schneller entwickelt als die soziale Dimension. Der Rat stellt daher fest, dass auf internationaler Ebene mehr Anstrengungen zur Förderung des sozialen Fortschritts unternommen werden müssen; begrüßt die Einrichtung einer Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung durch die IAO und nimmt Kenntnis von dem Beitrag, den die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zu ihrer Arbeit, insbesondere durch das am 3./4. Februar 2003 veranstaltete Seminar zum "Europäischen Gesellschaftsmodell", geleistet haben, sowie von der Notwendigkeit, weiter über die Haltung der Gemeinschaft zu Handels- und Arbeitsfragen zu diskutieren, wenn die Kommission einmal ihre Arbeit beendet hat, und auch von der vom Rat im Oktober 1999 festgestellten anhaltenden Forderung nach Einrichtung eines Forum für internationale Debatten über den Zusammenhang zwischen handelsbezogenen und sozialen Fragen; begrüßt die durch die Unterzeichnung eines neuen Briefwechsels am 14. Mai 2001 und das jährliche Follow-up-Treffen der beiden Organisationen auf hoher Ebene erneuerte Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der IAO. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitritt der IAO als Sonderorganisation der VN zu dem am 9. April 2003 unterzeichneten Finanz- und Verwaltungs-Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen, was die Zusammenarbeit erleichtern wird; erinnert an seine Entschließung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) vom 3. Dezember 2002, in der er die positiven Auswirkungen der SVU auf Wirtschaft und Gesellschaft in Europa und weltweit, vor allem in den Entwicklungsländern anerkennt. Die Einhaltung und die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen durch den privaten Sektor sind ein zentrales Element des europäischen SVU-Ansatzes. SVU-Praktiken und -Instrumentarien sollten unter anderem auf den grundlegenden IAO-Übereinkommen, den trilateralen IAOErklärungen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen als gemeinsamen Mindestreferenzstandards aufbauen; ruft in Erinnerung, dass es das derzeitige Allgemeine Präferenzsystem (APS) erlaubt, den Ländern, die tatsächlich alle in der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aufgeführten Normen anwenden, weitere Zollpräferenzen einzuräumen; 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) VIII DE 21.VII.2003 stimmt weiterhin mit den in der Mitteilung der Kommission gezogenen Schlussfolgerungen überein, nimmt die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Schlussfolgerungen zur Kenntnis und schlägt vor, der Strategie der EU folgende Schwerpunkte zu geben: 1. Die EU sollten sich darum bemühen, die Abstimmung in Fragen, die eine sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung betreffen, kontinuierlich zu verbessern, und in allen einschlägigen internationalen Organisationen, einschließlich der Welthandelsorganisation und der IAO, für einen kohärenten Umgang mit diesem Thema sorgen. 2. Zu diesem Zweck erwartet die EU mit Interesse konkrete Vorschläge zu diesem Thema als Ergebnis der Arbeit der von der IAO eingerichteten Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung. 3. Die EU sollte sich für die Verbesserung des Dialogs zwischen der Welthandelsorganisation und der IAO einsetzen. Dazu sollte insbesondere gehören, dass beide Organisationen die Möglichkeit erhalten, regelmäßig an den jeweiligen einschlägigen Sitzungen teilzunehmen und gemeinsame Untersuchungen und Maßnahmen durchzuführen, die auf ein durchgängiges und besseres Verständnis der Beziehung zwischen Handel und Arbeit ausgerichtet sind. Ziel sollte schließlich der Beobachterstatus für die IAO in der Welthandelsorganisation sein. 4. Die EU sollte sich darum bemühen, dass die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen unabhängig und auf freiwilliger Basis bei der Überprüfung einer landesspezifischen Handelspolitik im Rahmen der Welthandelsorganisation thematisiert wird, und sie sollte in eigenständiger Weise hierzu beitragen, indem sie anlässlich der nächsten Überprüfung der EG-Politik ein Beispiel in dieser Hinsicht gibt. Bei dieser Gelegenheit sollte die EU die positive Bedeutung der grundlegenden Arbeitnormen für Wirtschaftswachstum und Entwicklung hervorheben. 5. Die EU sollte sich im Rahmen der IAO für die effizientere Gestaltung der IAO-Überwachung einsetzen; dazu gehören unter anderem die Erhöhung des Bekanntheitsgrades, eine effizientere Nacharbeit und eine breitere Nutzung der mit Hilfe des Überwachungsmechanismus der IAO gewonnenen Erkenntnisse im internationalen System. Die EU selbst sollte diese Erkenntnisse im Rahmen ihrer internationalen Beziehungen stärker berücksichtigen. 6. Die EU sollte, unter anderem im Rahmen der IAO, die vorhandenen Umsetzungs- und Motivierungsmechanismen unterstützen und nach Möglichkeiten suchen, diese Mechanismen zu stärken; sie sollte sich dabei für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und der Sozialpolitik auf Länderebene einsetzen. 7. Die EU sollte die einschlägigen technischen Hilfstätigkeiten anderer internationaler Organisationen, insbesondere der IAO, für den sozialen Fortschritt, menschenwürdige Arbeit, den sozialen Dialog und die grundlegenden Arbeitsnormen unterstützen. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) IX DE 21.VII.2003 8. Die EU sollte sich für wirksame und mit Zeitvorgaben verbundene Programme zur Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit durch Vorbeugungs-, Schutzund Rehabilitationsmaßnahmen einsetzen und die diesbezügliche Arbeit der IAO unterstützen. 9. Die Möglichkeit, APS-Anreize zur Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen zu benutzen, hat sich als ein wichtiges Merkmal des Allgemeinen Präferenzsystems der EU erwiesen und sollte bei der Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU für den Zeitraum 2005-2014 in Betracht gezogen werden. 10. Die EU sollte darauf hinwirken, dass die speziellen Anreize weltweit maximale Wirkung entfalten, indem sie andere Industrieländer dazu anhält, auf der Grundlage von IAO-Normen ein soziales Anreizsystem zu schaffen, das dem der EU ähnlich ist. 11. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass das Allgemeine Präferenzsystem, die Entwicklungshilfeprogramme und die technische Hilfe in Einklang miteinander stehen, um den betroffenen Ländern zu helfen, das Anreizsystem zur Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen auf der Grundlage von IAO-Normen und -Mechanismen besser zu nutzen. 12. Die EU sollte, als Beitrag zu den politischen Beratungen bei wichtigen Handelsverhandlungen, Erkenntnisse über soziale Aspekte berücksichtigende Nachhaltigkeitsprüfungen anstreben und entwickeln. 13. Die EU sollte die grundlegenden Arbeitsnormen und die soziale Ausrichtung in Einklang mit ihrem Gesamtziel der Armutsminderung stärker in ihre Entwicklungspolitik, insbesondere bei der Abfassung der Länderstrategiepapieren, einbeziehen; dabei sollte auch die Verbesserung der Fähigkeit der Entwicklungsländer, die grundlegenden Arbeitsnormen umzusetzen, berücksichtigt werden. Die EU sollte sich bei den Gesprächen mit den Regierungen über die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung (SPAB) mehr für die grundlegenden Arbeitsnormen einsetzen. 14. Die EU sollte den Cotonou-Ansatz auf andere Übereinkünfte ausdehnen, indem sie sich darum bemüht, spezifische Bestimmungen zu den grundlegenden Arbeitsnormen in die Übereinkünfte aufzunehmen und sicherzustellen, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen erforderlichenfalls durch Entwicklungshilfe- und Kooperationsprogramme unterstützt wird. 15. Die EU sollte sich in den entsprechenden internationalen Gremien dafür einsetzen, dass die Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen in den Freien Exportzonen geprüft wird. 16. Die EU sollte weiterhin die Arbeit der IAO und anderer einschlägiger Organisationen in Bezug auf freiwillige Privatinitiativen unterstützen, die Öffentlichkeit stärker sensibilisieren und die Diskussion über internationale Instrumente oder Normen zur Zertifizierung und Überprüfung von privaten und freiwilligen Systemen und zur Erreichung einer wirksamen Qualitätskontrolle fördern. 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) X DE 21.VII.2003 17. Die EU sollte den Entwicklungsländern dabei helfen, die zusätzlichen Exportmöglichkeiten zu nutzen, die Sozialgütesiegelsysteme bieten, so auch durch den Ausbau von Fähig- und Fertigkeiten und durch die Unterstützung von Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz, der Verfügbarkeit und der Nichtdiskriminierungskomponente der Systeme. 18. Die EU sollte sich für die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen einsetzen, um die positive Rolle multinationaler Unternehmen bei der weltweiten Umsetzung der grundlegenden Arbeitsnormen zu stärken und so die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu verbessern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten." FORSCHUNG Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile an. Dieses Abkommen ist Bestandteil der globalen Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien. Insbesondere schafft es einen rechtlichen Rahmen für die Förderung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungszusammenarbeit zwischen ihnen in Bereichen von gemeinsamem Interesse. TRANSPARENZ Öffentliche Beratung Der Rat nahm eine Liste der wichtigsten Rechtsakte an, für die unter dem italienischen Vorsitz eine Behandlung in öffentlicher Beratung vorgesehen ist. Diese Texte, die alle dem Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament unterliegen, sind von der Kommission im zweiten Halbjahr 2003 vorzulegen (Dok. 11616/03). RAT Wettbewerbsfähigkeit Industrie und Forschung) (Binnenmarkt, DATUM * 22.-23. September 2003 Verkehr, Telekommunikation und Energie 9.-10. Oktober 2003 Landwirtschaft und Fischerei 13.-14. Oktober 2003 Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz 20. Oktober 2003 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) GEGENSTAND Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken Vorschlag für eine Richtlinie über grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse Rahmenvorschriften für chemische Substanzen Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch bestimmte Fahrzeuge (Eurovignette) Vorschlag für eine Entscheidung zur Ersetzung der Entscheidung 1692/96 über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittel und gesundheitsbezogene Angaben XI DE 21.VII.2003 Umwelt 27. Oktober 2003 Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen noch anzuberaumen Justiz und Inneres (JI) noch anzuberaumen Justiz und Inneres (JI) noch anzuberaumen * - Rechtsvorschriften über flexible Kyoto-Mechanismen; Joint Implementation und Clean Development Mechanism Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Aarhus-Prinzip in der Gemeinschaft Überarbeitung der Verordnung Nr. 2836/98 des Rates über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit (Rechtsgrundlage) Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang zum Schengener Informationssystem zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Registrierung von Kraftfahrzeugen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnbescheids Die Datumsangaben sind als Hinweis zu verstehen. Freigabe historischer Archive Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 354/83 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Dok. 8861/03). Die Verordnung wird nach ihrer abschließenden Überarbeitung auf einer der nächsten Tagungen angenommen. Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten Der Rat nahm die Antwort auf den Zweitantrag 1/03 des MdEP Frau Katalijne BUITENWEG bei Gegenstimmen der dänischen und der schwedischen Delegation an (Dok. 10652/1/03 REV 1). ________________________ 11439/1/03 REV 1 (Presse 209) XII DE