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Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1989/90
19. Sitzung am 25. Jänner 1990
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 523).
2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 523).
3. Antrag des Verfassungsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dirnberger, Knotzer,
Preiszler und andere, betreffend die Situation der Flüchtlinge in Niederösterreich. Berichterstatter:
Abg. Gabmann (Seite 524); Redner: Abg. Knotzer (Seite 524), Abg. Dirnberger (Seite 527), Abg.
Preiszler (Seite 530), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 533), Abg. Klupper (Seite 537); Abstimmung
(Seite 540).
4. Antrag des Verfassungsausschusses über den fünften und sechsten Bericht der
Volksanwaltschaft an den Niederösterreichischen Landtag sowie die Äußerung der NÖ
Landesregierung. Berichterstatter: Abg. Sauer (Seite 540); Redner: Abg. Dr.Kremnitzer mit
Resolutionsantrag (Seite 540), Abg. Feurer (Seite 542), Abg. Böhm (Seite 543); Abstimmung (Seite
546).
5. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den Bericht des Finanzkontrollausschusses
des Landtages von Niederösterreich über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten
Wahrnehmungen, II/1989. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 546);
Redner: Abg. Hintermayer (Seite 547), Abg. Schütz mit Resolutionsantrag (Seite 549), Abg.
Kurzreiter (Seite 552), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 555), Abg. Keusch (Seite 558), Abg. Fidesser
(Seite 563), Abg. Schütz (Seite 566), Abg. Icha (Seite 567);
Abstimmung (Seite 567).
6. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Übernahme der Landeshaftung für Betriebsmittelkredite für die öffentlichen Krankenanstalten in
Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Anton Rupp (Seite 568);
Abstimmung (Seite 569).
7. Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr.Pröll über
die Anfrage des Abgeordneten Ing.Weinmeier betreffend Nationalpark Donau-March-Thaya- Auen,
und über die Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Dr.Brezovszky über die Anfrage der
Abgeordneten Ilse Hans und andere, betreffend die Planung des Nationalparks Donau-MarchThaya-Auen. Redner: Abg. Ing. Weinmeier (Seite 569),
Abg. Krendl (Seite 572), Abg. Monika Lugmayr (Seite 574), Abg. Ilse Hans (Seite 575), Abg. Sivec
(Seite 577), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer (Seite 579), Abg. Icha (Seite 583); Abstimmung (Seite 583).
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten
Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als
genehmigt zu betrachten.
Von der heutigen Sitzung hat sich der Abgeordnete Gruber entschuldigt.
Ich darf dem Hohen Haus folgenden Einlauf zur Kenntnis bringen:
Ltg. 180/A-2/12 - Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann u.a., betreffend die öffentliche
Auftragsvergabe in Niederösterreich. Ich habe diese Vorlage am 11. Jänner dieses Jahres dem
Finanz- und Wirtschaftsausschuß bereits zugewiesen.
Ltg. 181/A-1/29 - Antrag der Abgeordneten Monika Lugmayr u.a. betreffend Erhöhung der Sicherheit
bei Schülertransporten. Ich weise diesen Antrag dem Schulausschuß zu.
Eingelangt - auch das darf ich hier aufzeigen - ist die Anfragebeantwortung des Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll zur Zahl 179/A-4/25, Anfrage der Frau Abgeordneten Ilse
Hans betreffend Budgetmittel für den Umweltschutz. Im Rahmen der Tagesordnung ersuche ich
Herrn Abgeordneten Gabmann, die Verhandlungen zur Zahl 177/A-1/28 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Dirnberger, Knotzer, Preiszler u.a. zur Landtagszahl 177/A-1/28, betreffend die
Situation der Flüchtlinge in Niederösterreich, zu berichten: Wirtschaftliche und gesellschaftliche
Probleme in den meisten osteuropäischen Staaten haben zu einem verstärkten Zustrom von
Menschen nach Österreich geführt. Von den derzeit etwa 14.000 Flüchtlingen in Österreich hält sich
rund die Hälfte in Niederösterreich und rund ein Fünftel im Verwaltungsbezirk Baden auf. Das
Flüchtlingslager Traiskirchen ist hoffnungslos überfüllt, überdies campieren zahlreiche Flüchtlinge auf
Autobahnparkplätzen bzw. in den Gemeinden. Diese unerträgliche Situation für die Flüchtlinge führt
auch für die ortsansässige Bevölkerung zu vielfältigen Belastungen im hygienischen Bereich. Die
derzeit herrschende gute Konjunktur würde eine Beschäftigung der Flüchtlinge durchaus erlauben.
Die derzeitige Rechtslage erlaubt jedoch die Erteilung von Arbeitsbewilligungen nicht einmal bis zur
Erledigung des Asylverfahrens, sondern ermöglicht lediglich tageweise legale Arbeitseinsätze, etwa
als Helfer in der Landwirtschaft. Resultat dieser Rechtslage ist ein Ausweichen von Arbeitssuchenden
und Arbeitgebern auf dem illegalen Arbeitsmarkt. Damit entfällt für Flüchtlinge jedoch jeglicher soziale
Schutz und es entgehen dem österreichischen Staat Steuern und Sozialabgaben. Eine Lösung dieser
Probleme wird durch eine Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes möglich sein. Ich
stelle daher namens des Verfassungsausschusses den Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Antrag der Abgeordneten Dirnberger, Knotzer, Preiszler u.a.,
mit dem die Landesregierung im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert wird,
a) sich bei der Bundesregierung und im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz für eine gerechte
Verteilung der mit dem Flüchtlingsproblem verbundenen Lasten und eine Unterbringung der
Flüchtlinge in ganz Österreich zu verwenden, b) sich beim Bund dafür einzusetzen, daß jene
Gemeinden, denen der Aufenthalt von Flüchtlingen einen besonderen Aufwand - etwa im Bereich
der Schulerhaltung - verursacht, diese Kosten aus Bundesmitteln abgegolten erhalten,
c) bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß diese sowohl über das internationale
Hochkommissariat für Flüchtlingswesen als auch auf direktem diplomatischen Weg verstärkte
Bemühungen zur Aufnahme von Flüchtlingen durch die klassischen Einwanderungsländer ergreift
und
d) beim Bund einerseits für eine Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes initiativ zu
werden, die eine legale Beschäftigung der Flüchtlinge in beschränktem Ausmaß ermöglicht und
andererseits auf wirksame Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung von Flüchtlingen zu
dringen, wird genehmigt."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Knotzer.
Abg. KNOTZER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! 18.088 Flüchtlinge haben sich mit gestrigem
Datum in Österreich befunden bzw. befinden sich in Österreich. 41 Nationen umfaßt der
Flüchtlingsstand. Fast die Hälfte davon, knapp über 8.000, befinden sich in Niederösterreich, ein gutes
Viertel allein im Bezirk Baden und rund 1.500 im Lager Traiskirchen. Das ist meine Heimatgemeinde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, daß auch der Herr Landeshauptmann
heute an unserer Landtagssitzung teilnimmt, insofern, weil ich ihn ersuchen möchte, bei der nächsten
Landeshauptleutekonferenz auch auf die Problematik der Flüchtlingssituationen in unserem
Bundesland Niederösterreich aufmerksam zu machen und vor allem, Herr Landeshauptmann, die sehr
schlechte Verteilung der Flüchtlinge in Österreich zur Diskussion zu stellen. Das wird sicherlich ein
wichtigeres Thema sein als vielleicht eine Autonummerntafeldiskussion. 8.174 Flüchtlinge sind in
Niederösterreich inklusive Traiskirchen, 4.737 in Oberösterreich, 3.622 in der Steiermark, 1.195 in
dem relativ kleinen Burgenland, nur 183 in Salzburg, lediglich 148 in Wien, 29 in Kärnten, meine
Herren von der FPÖ, O in Tirol und 0 in Vorarlberg. Hier sehen Sie, daß die Bundesländeraufteilung
beim Flüchtlingsstand ein Ost-West-Gefälle hat. Ich glaube, Herr Landeshauptmann, daß es wichtig
wäre, das in der nächsten Landeshauptleutekonferenz auch zur Diskussion zu stellen, damit sich alle
Bundesländer bemühen, sich an der Lösung der Probleme zu beteiligen und nicht uns in
Niederösterreich immer gute Tips zu geben, wie man es besser machen könnte oder was noch alles
zu geschehen hätte. Sie sollten vielmehr selber zupacken und selber auch einmal zur Lösung Ihr
Scherflein beitragen. Hier gibt es ja auch verschiedene Anträge, zum Beispiel den Lösungsvorschlag,
daß jede Gemeinde Österreichs mindestens eine Familie im Jahr integrieren sollte, das heißt eine
Wohnung zur Verfügung zu stellen, sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern. Bei 2.300 Gemeinden
wäre das sicher ein wesentlicher Punkt zur Lösung der Problematik. Vor allem wird es in den
nächsten Wochen und Monaten größere Probleme geben. Durch die demokratischen Entwicklungen
in Ungarn, Polen und in der CSSR und auch in Rumänien - dort wird es sicher noch etwas länger
dauern - werden die Menschen, die sich jetzt in Österreich aufhalten - und davon sind sehr viele aus
diesen Ländern -, nach der Genfer Flüchtlingskonvention kaum mehr den politischen Status erhalten.
Es werden also jetzt nur mehr rund 20 % aus diesen Ländern tatsächlich anerkannt. 80 % der
Flüchtlinge, die sich schon mindestens ein Jahr oder Jahre in Österreich in Bundesbetreuung
befinden, werden abgelehnt, das heißt, sie werden aus der Bundsbetreuung entlassen und stehen
dann, nachdem sie ja während ihres ganzen Asylverfahrens keiner offiziellen Arbeit nachgehen
durften, vor dem Nichts: Sie haben keine Wohnung, sie haben keinen Arbeitsplatz oder keine
Arbeitsgenehmigung und gehen meistens in die Illegalität, da sie ja in ihrem Heimatland seit mehreren
Jahren alle ihre Zelte abgebrochen haben, ihr Hab und Gut dort verkauft haben.
Daher sind also auch für diese Menschen Integrationsmaßnahmen zu setzen, nicht nur für jene, die
den Flüchtlingsstatus erhalten und die dann auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention alle Rechte
eines Inländers haben, sich also eine Wohnung nehmen können und sofort eine Arbeitsgenehmigung
erhalten. Früher betrug die Aufenthaltsdauer in einem Flüchtlingslager oder in Österreich im
Durchschnitt rund drei Monate. Heute gibt es nicht mehr das Durchgangslager, sondern es ist zu
einem Aufenthaltslager geworden. Die Flüchtlinge befinden sich jetzt dort bis zu einem Jahr, weil viele
andere Nationen eben kaum mehr Flüchtlinge aufnehmen. Es sind daher Integrationsmaßnahmen
notwendig, die es derzeit für jene, die nicht als Flüchtlinge anerkannt und aus der Bundesbetreuung
entlassen werden, nicht gibt. Die Integrationsmaßnahmen, die es für politisch anerkannte Flüchtlinge
gibt, sind viel zu wenig ausreichend, und ich glaube, daß gerade die Länder und Gemeinden hier
einen wesentlichen Beitrag leisten könnten.
Wie schwierig Integrationsmaßnahmen sind, zeigt der jahrelange Kampf, den wir mit den
Schulbehörden hatten. Da zunächst der Bezirksschulinspektor dagegen war, daß man
Integrationsklassen schafft, wurden die vielen Flüchtlingskinder, die ja die ärmsten in dieser ganzen
Flüchtlingsbewegung sind, in normale Schulklassen eingegliedert und konnten, nachdem sie oft aus
anderen Kulturkreisen kamen und natürlich andere Sprachen sprechen, dem Unterricht, der
deutschen Sprache nicht mächtig, nicht folgen. Daher haben wir einen Schulversuch mit
Integrationsklassen durchgesetzt, wonach die Kinder die ersten paar Wochen, sechs, acht, zehn
Wochen, je nach Wissensstand, je nach Intelligenz, Deutschunterricht erhalten, gezielten
Deutschunterricht, und dann jeweils in jene Klassen integriert werden, in die sie aufgrund ihres Alters
oder aufgrund ihrer Ausbildung gehören. Das war durchsetzbar, und ich hoffe, daß dieser
Schulversuch weiter fortgesetzt wird. Die Zustimmung des Landesschulrates haben wir, die des
Bezirksschulinspektors ist immer problematisch, da er ein vehementer Gegner dieser Fragen ist.
Wir haben aber auch im 56er/57er-Jahr, als die Probleme der vielen ungarischen Flüchtlinge, die
vielfach ins Ausland wollten, von denen aber auch viele den Wunsch hatten, in Österreicht zu bleiben,
zu lösen waren, Maßnahmen gesetzt. Es wurden Wohnbauten errichtet, wodurch die ungarischen
Flüchtlinge Wohnungen erhalten konnten. Das fehlt in den letzten Jahren komplett, sodaß es kaum
mehr möglich ist, diesen Menschen behilflich zu sein, wenn sie in unserem Land bleiben wollen.
Und was sicherlich ein großes Problem für die Stadt Traiskirchen, aber auch für unsere Region ist wir haben ja hier zusätzliche Anträge, die wir noch behandeln werden -, das ist das Problem der
illegalen Arbeit, des sogenannten Schwarzarbeiterstriches, das sich gerade in der Stadt Traiskirchen
während der Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonate abzeichnet. Dieser Schwarzarbeiterstrich, der
hier entstanden ist, ist eines Sozialstaates unwürdig, und ich sage Ihnen, daß täglich noch an die 80
bis 100 Asylantragsteller kommen, die ebenfalls bis zum positiven Bescheid, daß sie als Flüchtlinge
anerkannt werden, keiner Arbeit nachgehen dürfen und dann am Schwarzarbeiterstrich stehen, in der
Hoffnung, Arbeit zu finden. Die Flüchtlingsbewegung hat sich sicher etwas verlagert. Die Flüchtlinge
kommen nicht mehr aus Ungarn, kaum mehr aus Polen, kaum mehr aus der Tschechoslowakei, aber
viele noch aus Rumänien, Bulgarien, Iran, Libanon, Türkei. Bei den Türken ist seit dem Visumszwang
die Tendenz rückläufig. Es ist hier aber doch zu verzeichnen, daß vor allem die kurdischen Türken,
worin ja eigentlich der Sinn liegt, sicherlich politisch oder rassisch in ihrer Heimat Probleme haben.
Zu dem Umstand, daß hier 1.500 Menschen aus dem Lager auf der Straße Arbeit suchen, kommen
während der Sommermonate in der Urlaubszeit sicherlich noch tausende Touristen aus den Ländern
Polen, Ungarn und der CSSR, die sich ja mit einem gültigen Reisepaß drei Monate als Touristen in
Österreich aufhalten können, von denen ebenfalls viele der Schwarzarbeit nachgehen. Der
wirtschaftliche Anreiz ist sehr groß. Vielleicht ein paar Vergleichszahlen. Ein Pole, der drei Monate in
Österreich schwarz arbeitet, verdient bei einem Stundenlohn von ungefähr 30 bis 50 Schilling 4
Millionen Zloty, dasselbe verdient ein polnischer Privatunternehmer, der mit mehreren Beschäftigten
arbeitet, in einem Jahr. Sie sehen, welch großer wirtschaftlicher Anreiz hier gegeben ist, und ich
glaube, daß wir schon aufgrund der Wettbewerbsverzerrung, vor allem in der Bauwirtschaft und im
Baunebengewerbe, sehr rasch handeln müssen. Insbesondere auch die Bundesregierung wird hier
aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen.
Jetzt vielleicht zu einem ernsteren Problem, weil nachweislich einige rechtsradikale Gruppen immer
wieder versuchen, mit ausländerfeindlichen Parolen politisches Kapital zu schlagen, und da gehört,
zumindest auch in Traiskirchen, ich hoffe ja nicht auf Landesebene, die Ururaltpartei der Freiheitlichen
Partei dazu. Ich frage mich nur, wo ist die Liberalität, wo ist die Freiheit? Dazu gehört auch ein neuer
Nationalrat, der anstelle des Bundesrates Weiß nachgerückt ist, der ebenfalls eine ähnliche
Einstellung haben dürfte. Man versucht nämlich im Bezirk Baden, wo ja die Ausländerkonzentration
sehr stark ist, natürlich auch in der Stadt Traiskirchen, mit sehr ausländerfeindlichen Parolen
politisches Kapital zu schlagen, und da gehört die FPÖ dazu. Ich habe ein Blatt hier. Leider ist ihr
Landesvorsitzender - jetzt kommt er gerade - mit dabei, er ist ja für diese Flugblätter als
geschäftsführender Landesvorsitzender verantwortlich. Ich glaube, daß man versucht, hieraus
politisches Kapital zu schlagen, denn auf Leistungen kann ja die FPÖ kaum hinweisen, (Rufe bei der
FPÖ. - Heiterkeit bei der SPÖ und ÖVP.) vor allem nicht in Traiskirchen und ich glaube auch sonst in
keiner Gemeinde. Ich kenne keine Gemeinde. Für diesen freiheitlichen Gemeindekurier, Herr Kollege
Hintermayer, da dürften Sie als geschäftsführender Parteiobmann verantwortlich sein, weil die FPÖLandesgruppe zeichnet, oder es ist noch der Ofner, das ist möglich, ich weiß nicht.
Natürlich versucht man, das mit den Maßstäben der FPÖ zu sehen, wenn Sie zum Beispiel
schreiben: "Welcher sozialistische Bürgermeister wird auch gegen einen sozialistischen Innenminister
erfolgreich agieren wollen, ohne sich im Hinblick auf seine weitere politische Karriere selbst Steine in
den Weg zu legen?" Hier hat also die FPÖ bei sich Maß genommen, denn den Weg Haiders zieren
schon viele Leichen. Wir reden sehr offen in unserer Partei, und da gibt es kaum irgendwo diese
Probleme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, daß hier doch versucht wird, aus den
Flüchtlingsfragen politisches Kapital zu schlagen. Ich möchte vor allem an die beiden staatstragenden
Parteien, an die SPÖ und ÖVP, appellieren, dieses Problem wirklich einer Lösung zuzuführen. Auf die
FPÖ werden wir, glaube ich, kaum zählen können. (Abg. Ing.Weinmeier: Wenn Sie damit gemeint
haben, daß wir keine staatstragende Partei sind, dann ist das eine Sauerei! - Heiterkeit bei der SPÖ
und ÖVP. - Präsident Mag.Romeder, das Glockenzeichen gebend: Bitte sich die Wortwahl zu
überlegen, um eine Ermahnung hintanzuhalten!)
Meinen Sie den Zwischenrufer oder mich? (Präsident Mag.Romeder: Ich meine den Zwischenrufer,
damit das klargestellt ist. - Beifall bei der SPÖ und ÖVP.)
Ich glaube, es ist unbestritten, daß die SPÖ und ÖVP staatstragende Parteien sind, das wird die
FPÖ nicht bestreiten können.
Ich möchte insbesondere an die christliche Nächstenliebe der ÖVP appellieren, hier vor allem den
vielen Menschen zu helfen, die auch sehr stark mit der Kirche verbunden sind. Sie als Politiker fordere
ich auf, in Ihrem Wirkungskreis mitzuwirken, diesen Flüchtlingen wirklich zu helfen. Wenn sie in
unserem Land bleiben wollen, wollen wir sie auch integrieren. Und an die SPÖ appelliere ich - ich
habe das ja auch bei verschiedenen Anlässen, ob nun bei Landes- und Bundesparteitagen, getan ,schon aus sozialen und aus Solidaritätsgründen hier mitzuhelfen. Es gibt einige Gemeinden, die
diesen Appell auch befolgt haben und versuchen mitzuhelfen, Menschen zu integrieren, ihnen eine
Wohnung zur Verfügung zu stellen, ihnen einen Arbeitsplatz zu vermitteln, und ich glaube, daß hier
sicher eine Lösung herbeigeführt werden kann, wenn alle Länder und alle Gemeinden mittun.
Ich glaube, daß wir diesen Menschen, wenn sie in Österreich bleiben wollen, in unserem Land
Niederösterreich eine zweite Heimat geben sollten, eine Heimat, in der sie glücklich in Freiheit und in
Frieden leben können! (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dirnberger.
Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Flüchtlingspolitik ist
Menschenrechtspolitik. Der Westen ist sicher in den letzten 40 Jahren zum Hüter der Menschenrechte
geworden, was immer bei uns selbst an nationalistischer Gleichschaltung, an auf eine moralisch
gleiche Stufe Stellen von bestimmten politischen Gruppierungen zwischen West und Ost getan wurde
und welche innere Abwertung unsere parlamentarische Demokratie gerade in der letzten Zeit
hinnehmen mußte. Wir sind ja seit geraumer Zeit Zeugen einer geradezu systematischen
Abwertungstendenz der Politik, der parlamentarischen Institutionen sowie der Träger der politischen
Verantwortung in unserem Staate.
Wir dürfen eines nicht übersehen. Uns wurde vielleicht die Sicht verstellt, aber nicht Millionen
Menschen auf dieser Erde. Wir sind das Schaufenster für Millionen Menschen, eigentlich für die ganze
Welt geworden. Wir wurden zum Zielpunkt der Sehnsucht nach Freiheit, nach Frieden und vor allem
auch nach persönlicher Rechtssicherheit. Wir wurden Symbol der Hoffnung für Millionen von
unterdrückten und verfolgten Menschen auf unserer Erde.
Dies ist uns offensichtlich nicht immer bewußt gewesen in unserem sicherlich gerade heute sehr
pessimistischen geistigen Klima, in unserer innenpolitischen Kultur, die immer mehr statt der
Argumentation die Strategie der Demonstration in den Mittelpunkt stellt. Ich möchte gar nicht die
Frage des taktischen Nutzens in den Mittelpunkt rükken, ob dies mehr der Opposition oder der
Regierung nützt. Das ist, glaube ich, nicht in erster Linie erheblich. Hauptbetroffener ist unsere
parlamentarische Demokratie mit all ihren Errungenschaften in den letzten Jahrzehnten, vor allem auf
dem Gebiet der Menschenrechte.
Und zu diesem sich sicherlich sehr negativ entwickelnden geistigen Klima kommen in den letzten
Monaten, ja in den letzten Jahren, der Kollege Knotzer hat das heute schon sehr treffend angeführt,
verbale Entgleisungen gegen die Menschlichkeit, die nach den Greueltaten des Zweiten Weltkrieges
sicherlich unfaßbar waren, die man jetzt wieder offensichtlich öffentlich auf die Tagesordnung setzen
kann. Ich möchte anschließend an den Kollegen Knotzer vielleicht noch etwas erwähnen. Ich glaube,
das jüngste signifikante Beispiel dafür ist wohl jener Kärntner freiheitliche Funktionär, der einen
prominenten Juden schon im Ofen der Pfeife des blauen Fähnleinführers gesehen hat. Auf Dürr und
andere im Burgenland möchte ich gar nicht hinweisen, wir brauchen leider Gottes nicht über die
Landesgrenzen Niederösterreichs zu blicken. Gerade der 16. Oktober des Vorjahres, der Tag des
Rücktrittes des Bundesrates Weiß, seine Nichtangelobung im Nationalrat und der von der
Öffentlichkeit erzwungene Rücktritt dieses freiheitlichen Mandatars war es, wo wir, glaube ich, bei aller
Umweltproblematik, die wir im Landtag an diesem Tag behandelt haben, sicher wichtige Vorlagen
beschlossen haben. Für mich persönlich war es vor allem ein Akt geistiger Umwelthygiene in unserem
Lande. Das darf ganz einfach nicht mehr passieren. Solche Entgleisungen dürfen wir niemals zur
Kenntnis nehmen. Diese Rücktritte können uns sicher nicht befriedigen. Sie sind bestürzend nach
Jahren des Friedens und der Freiheit. Und daß das gerade heute in Österreich in einem Klima des
Wohlstands, des breiten Wohlstands wieder aufbrechen kann, bringt uns sicherlich die Sorge, na wie
wäre das erst, wenn wir wirtschaftlich größere Probleme hätten?
Der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit, ja ich möchte fast sagen mitunter dem Fremdenhaß, dem
müssen wir von Anfang an größte Wachsamkeit entgegensetzen.
Worum geht's denn hier? In der Tat, das ist doch nichts anderes als eine Mischung von primitiven
Aggressionstendenzen und einem politischen Kalkül, dem man in bestimmten politischen
Gruppierungen, vor allem in der politischen Rechten, hier immer wieder huldigt. Ich glaube, jede dem
Humanismus verpflichtete Politik muß dem Nationalismus, seiner Angststrategie, seiner Panikmache
vor dem Fremden, vor dem Andersdenkenden, vor dem Andersaussehenden deutlich widersprechen
und von Anfang an entschieden entgegenwirken. Ich nenne nur ein Beispiel zur Frage
Angststrategie. Naja, die Angstparole von der Überfremdung, der angeblichen Überfremdung ist
immer mehr in vieler Munde. Wie schauen denn die Tatsachen hier wirklich aus? In Europa, im
Bereich der Europäischen Gemeinschaft, haben wir 0,16 % Flüchtlinge, bezogen auf die Bevölkerung.
In Österreich sind es mehr. 0,27 % machen unsere 22.000 Flüchtlinge aus. Sicherlich, diese Ziffern
können Vorurteile niemals widerlegen, aber ich glaube, gefährlicher als jede sogenannte
Überfremdung ist eine Entfremdung von den Grundwerten unserer freien Gesellschaft. Eine gelebte
Treue zu unseren Grundsätzen bedeutet aber nicht, daß wir der Utopie nachlaufen, Österreich könnte
vielleicht zur Heimat von Millionen Flüchtlingen weltweit werden. Diese weltweit aus rassischen,
nationalen, religiösen oder auch politischen Gründen Verfolgten können wir gewiß nicht allein in
Österreich aufnehmen. Was wir brauchen, ist eine praxisbezogene, vor allem eine gerechte
Flüchtlingspolitik. Gerechtigkeit muß gerade in dieser Frage die Maxime unserer Politik sein, trotz
jahrelanger großer Leistungen Österreichs und natürlich im besonderen auch Niederösterreichs. Wir
können wirklich stolz sein auf das, was wir nach dem Zweiten Weltkrieg hier geleistet haben. Es gibt
sicherlich viele ungelöste Problemfelder. Zum Beispiel ein schwerer Grund des Anstoßes ist - das
wurde von meinem Vorredner schon erwähnt - die Frage der Schwarzarbeit.
Nun, Asylwerber müssen in ihrem Anerkennungsverfahren oftmals bis zu zwei Jahren warten, bis sie
entweder anerkannt oder nach diesem Hürdenlauf schlußendlich abgelehnt werden und dürfen in
dieser Zeit keiner legalen Beschäftigung nachgehen. Nicht anerkannte Flüchtlinge brauchen eine
Arbeitsbewilligung. Hier liegt in unserer Arbeitsmarktverwaltung noch immer ein entscheidender
Fehler. Der Arbeitgeber kann beim zuständigen Arbeitsamt um eine Bewilligung ansuchen, und diese
Bewilligung bezieht sich auf den Arbeitsplatz und nicht auf den Arbeitnehmer. Der langwierige Ablauf
des Verfahrens ist nur eine der Unzulänglichkeiten. Schwerwiegender sind andere Folgen.
Oftmals wird die Tatsache, daß sich die Arbeitsbewilligung eben nicht auf den Menschen, sondern
auf den Arbeitsplatz bezieht, als Druckmittel für Lohn und Arbeitszeit, unbezahlte Überstunden,
ungenügende Sicherheitsvorkehrungen usw. verwendet, besonders dann, wenn von der
Arbeitsbewilligung die Aufenthaltsbewilligung abhängt, genau wie bei der illegalen Schwarzarbeit. Der
Kollege Knotzer hat von diesem - wörtlich - "Strich auf dem Arbeitsmarkt" gesprochen, der in der Tat
ein Hohn für unsere soziale Gesellschaft ist. Ich glaube, bei diesem Problemfeld sehen wir deutlich,
nicht der Bedarf, sondern der Gebrauch dieser Flüchtlinge steht in zunehmendem Ausmaß im
Mittelpunkt der Beschäftigung, oftmals sicherlich in der stillen Hoffnung, damit das Lohnniveau in
bestimmten Branchen entsprechend drücken zu können.
Dieser Zustand kann keinesfalls länger hingenommen werden. Die Novellierung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist daher ganz, ganz dringend notwendig. Die legale Beschäftigung
von Flüchtlingen gleichzeitig mit wirksamen Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung - unsere
Vorlage bezieht sich ja im Punkt d) genau darauf - ist ein entsprechender Weg dazu. Sozialminister
Geppert ist hier mit entsprechenden Maßnahmen überfällig. Wir erleben in den Zeitungen gerade in
der letzten Zeit täglich Berichte des Sozialministers. Aber Zeitungsberichte allein sind hier zu wenig.
Es muß einfach das Herausführen dieser Menschen aus der Illegalität gelingen. Der Schutz der
heimischen Arbeitnehmer ist sicherlich mit der erste Grund, warum wir das wollen. Wir schützen damit
unsere Arbeitnehmer vor einem unzulässigen Lohn- und Sozialdruck.
Damit sind natürlich auch wirksame Maßnahmen gegen das Entstehen von Abneigungen, von
Ressentiments in rassischer, religiöser und sonstiger Hinsicht verbunden, wenn uns dieses
Herausführen aus der Illegalität in Zukunft wirklich gelingen soll. Und der dritte Punkt, den wir damit
erreichen könnten, ist nicht zuletzt die korrekte Behandlung der Flüchtlinge. Ein weiterer Punkt, wo wir
eindeutig ein Versäumnis feststellen mußten, ist die Frage der beruflichen Vorbereitung und
Eingliederung durch Kurse und Lehrgänge. Diese werden angeboten, aber äußerst mangelhaft, viel zu
wenig und in zu wenigen Branchen. Vor allem nimmt man auf die bisherigen Kenntnisse, die sich die
Flüchtlinge in ihren Heimatländern erworben haben, nicht in einem entsprechenden Ausmaß
Rücksicht, und das Arbeitsverbot für Asylwerber, diese mitunter bis zu zwei Jahren währende Frist,
bringt uns für diese Zeit eigentlich nur Kosten und schließt einen volkswirtschaftlichen Nutzen durch
die Beschäftigung dieser Menschen von vornherein aus und damit verbunden - das müssen wir doch
klar sagen - eine Demütigung des ständig Angewiesenseins, der totalen Abhängigkeit mit der Folge
einer später um so schwierigeren Eingliederung in das Arbeitsleben. Wir alle wissen es ja aus allen
Bereichen. Je länger wir Menschen vom Berufsleben fernhalten, desto schwieriger wird ihre
Eingliederung, weil sie ganz einfach nach einigen Jahren resignieren. Vor allem wenn man sich die
Flüchtlinge mit ihren mitunter traumatischen Erlebnissen anschaut, dann erkennt man ihre
Resignation, jahrelang nicht tätig sein können. Ich möchte hier doch festhalten, daß kirchliche und
andere Institutionen in den letzten Jahren, insbesondere in den letzten Monaten, anläßlich dieses
Flüchtlingsstromes in diesem Bereich mitunter vorbildliche Arbeit geleistet haben. Meine Damen und
Herren! Wir erleben heute den großen Umbruch in Osteuropa, den Niedergang des Realsozialismus
nach Jahrzehnten der Unterdrückung, der totalitären Unterdrückung der Menschen in diesen Ländern.
Dies bringt uns in Österreich und in ganz Westeuropa mittelfristig sicherlich Chancen für eine
friedliche Aufwärtsentwicklung, kurzfristig steht damit Europa, vor allem aber Österreich und
Niederösterreich als Grenzgebiet, vor schweren Problemen. Nun, die Menschenrechtskonvention der
Vereinten Nationen wurde 1948 beschlossen, und hiermit wurde das Asylrecht festgeschrieben. Aus
der Situation der unmittelbaren Nachkriegszeit war dies sicherlich eine ganz große, eine
hervorragende Leistung. Für die aktuellen Probleme in Europa läßt sich diese Konvention aber nicht
immer und in jedem Fall anwenden. Ich denke jetzt "nur", unter Anführungszeichen, an den Begriff der
sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge, um ein Stichwort zu erwähnen. Hier spricht die Konvention diese
Fragen sicherlich nicht an. Daher ist der Europarat gerade bei uns hier in Europa ganz besonders
aufgerufen, nicht nur zu diskutieren, was ja schon einige Zeit geschieht und wo bisher keine
Ergebnisse vorliegen, sondern rasch eine Lösung zu erarbeiten, denn nur dann, wenn wir im
gesamten Westeuropa zusammenarbeiten, werden wir diese Problematik auch entsprechend lösen
können.
Die entscheidende Lösung wird aber, glaube ich, nicht in der Bewältigung der Frage zu Lasten der
sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge usw. liegen, sondern sicherlich darin, daß wir den Menschen
drüben in diesen ehemals unterdrückten Ländern neue Hoffnung geben: daß wir uns rasch an die
Erstellung eines neuen Marshalplanes heranwagen, diesmal eines Marshalplanes von Europäern für
Europäer zur raschen Entwicklung des Ostens und damit zur Sicherstellung und Gewährung der
demokratischen Einrichtungen in diesen Ländern. Das ist eine ganz große Herausforderung für uns
alle, vor allem aber auch eine Frage der Solidarität. Es ist gewiß ein Problem, wenn wir heute in
Österreich eine Gesellschaft erleben, wo der Grundwert der Solidarität schon ganz und gar nicht mehr
im Mittelpunkt des Denkens der Menschen steht, wo es sicherlich immer mehr Neidtendenzen
zwischen den Berufsgruppen gibt und die Solidarität vielfach zurückgedrängt wurde und mitunter
verloren gegangen ist. Die Solidarität ist aber die klarste und beste Gegenposition zum Wegschauen,
zur gestrigen Neutralität. Meine Damen und Herren! Mit der KSCD-Konferenz in Helsinki und ihren
Nachfolgekonferenzen ist die große Verbesserung der Menschenrechtssituation gerade in Europa
eingeleitet worden. Da wurde ein Schlagwort wie das der sogenannten "Nichteinmischung in die
inneren Angelegenheiten" am Beispiel der Menschenrechte erstmals überwunden. Nur wenn wir auch
in diesen Ländern langfristig den Weg zur Demokratie, zur Freiheit gewährleisten, dann werden wir
das Flüchtlingswesen in der Tat überwinden können. Wir stehen daher vor einer der größten
Anstrengungen, die sich sicherlich mit den Anstrengungen nach dem Zweiten Weltkrieg vergleichen
läßt. Freilich gilt es hier nicht, schriftliche Positionen festzulegen, sondern Solidarität in der Tat zu
üben, Solidarität gerade dann zu üben, wenn es schwerfällt. Vielleicht ist uns unsere tausendjährige
Geschichte als österreichische Nation, wo auch wir Österreicher oftmals Flüchtlinge waren, eine
wertvolle Erfahrung zum Verständnis anderer Menschen. Der Landtag von Niederösterreich leistet
mit der heutigen Vorlage einen wertvollen Beitrag, einen positiven Beitrag für die Zukunft auf diesem
Wege. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren! Herr Präsident! Ich bin
eigentlich, das darf ich vorausschicken, von den Wortmeldungen meiner beiden Vorredner zutiefst
enttäuscht. Ich habe mir vorgestellt, daß diese sehr wichtige, immens wichtige Diskussion die beiden
Großparteien - beide staatstragenden Parteien ist heute einige Male angeklungen -, eigentlich längst
hätten abführen sollen. Ich frage mich, ob die Österreichische Volkspartei, und ich frage mich umso
mehr, auch die Sozialistische Partei wirklich so staatstragend sind, daß sie auf diesem Gebiet, das
alle Bevölkerungskreise in Niederösterreich, aber nicht nur Niederösterreich, sondern österreichweit
und europaweit anlangt, etwas getan haben. Sehr, sehr wenig!
Herr Abgeordneter Knotzer! Gerade von Ihnen habe ich erwartet, daß Sie als Bürgermeister der
Stadt Traiskirchen, wo Sie es ja wirklich nicht leicht haben - ich weiß es, ich wohne in der
Nachbargemeinde und verfolge als Kommunalpolitiker diese Asylantenpolitik seit Jahren -, gerade von
Ihnen habe ich erwartet, daß Sie endlich, wenn es eine politische Gruppierung gibt, egal wie groß
oder wie klein sie ist, diese aufgreifen und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind.
Das geht aus Ihren Worten bei Gott nicht hervor. Sie haben über Traiskirchen eigentlich statistische
Zahlen genannt. Diese gehen aus dem Bericht des Innenministeriums hervor, den ich hier nicht zu
wiederholen brauche. Sie liegen aber falsch, wenn Sie nach gestriger Information angedeutet und
auch gesagt haben, daß Kärnten - auf die FPÖ-Kärnten und Jörg Haider wurde angespielt - nichts zur
Linderung der Situation beiträgt. Kärnten trägt sicherlich viel zu wenig dazu bei. Das war ja auch Sinn
und Zweck meiner Resolution. Es ist nun einmal so: Gut' Ding braucht Weile! Leider auch in
Niederösterreich. Mein Entwurf über die Flüchtlingspolitik liegt jetzt seit drei Monaten im Hohen
Landtag, und ich glaube, man hätte schon viel früher reagieren und hier etwas tun müssen. Die kleine
Freiheitliche Partei mußte es tun! Es ist wirklich traurig, wenn es den beiden Großparteien bis jetzt
nicht um diese Belange gegangen ist, daß sie nicht gesehen haben, wie immens wichtig gerade heute
diese Politik ist. Ich brauche nicht aufzählen, beginnend beim Verkehr, bei der Kriminalität, bei den
Schulproblemen und und und, hier gibt es Probleme en masse, die nicht nur Traiskirchen betreffen,
sondern die niederösterreichweit, europaweit bestehen. Ich darf Ihnen auch sagen, daß unsere
Diskussion, die wir heute hier führen, eigentlich schon wieder längst überholt ist.
Da sieht man, wie schnell die Politik auf Dinge reagiert, daß wir längst wieder von den
Vorkommnissen im Osten überrollt wurden und daß heute diese ganze Flüchtlings- und
Asylantenpolitik aus ganz anderen Blickwinkeln gesehen werden muß. Ich darf Ihnen sagen, daß wir
Freiheitlichen auch darauf reagiert haben, und ich werde am nächsten Mittwoch eine Pressekonferenz
über neue Aspekte in der Asylpolitik in Niederösterreich abhalten, wo den Gegebenheiten der
Veränderung in Osteuropa Rechnung getragen wird. Herr Abgeordneter Knotzer! Ich habe mir nur
zwei Dinge aufgeschrieben. Sie haben gesagt, die FPÖ ist nicht staatstragend. Ich weiß nicht, wie
lange Sie in der Politik sind, aber Sie müßten eigentlich wissen, daß eine Freiheitliche Partei
bundesweit sehr wohl staatstragend war und noch immer ist. Ich darf nur erwähnen - ich habe es hier
im Hohen Haus im Dezember gesagt -, daß es freiheitliche Politiker im Bundesparlament waren, die
als erste für eine Annäherung an die EG plädiert haben, nur Ihre Genossen haben damals von
Revanchismus, von Neofaschismus usw. gesprochen, genauso wie Sie heute wiederum in diese Töne
verfallen. Freiheitliche waren es auch, die als erste für eine Volksanwaltschaft plädiert haben, und
Freiheitliche waren es, die die Volksbefragung und alle diese liberalen Elemente überhaupt
reingebracht haben. Da hat man von den beiden Großparteien nichts gehört! Ich sage Ihnen das nur
nebstbei. Und, Herr Kollege Dirnberger, wenn Sie auf Kärntner Funktionäre anspielen, dann darf ich
Ihnen sehr wohl sagen, man soll nicht mit Steinen schmeißen. Dieser Peter Müller, der wirklich
blöderweise Ausdrücke gebraucht hat, die man bei Gott nicht erwähnen soll, ist längst wieder weg.
(Abg. Fidesser: Das ist schon ein bißchen mehr als blöd!) Aber in der ÖVP hat es einige Herren
gegeben - ich darf nur auf den Herrn Vizebürgermeister aus Linz, einen Herrn Hödl, verweisen, ich
glaube, der Name wird Ihnen ja einiges sagen. Das war sicher ein weitaus höhergestellter Politiker, als
so ein kleiner Müller, der in Kärnten in die Kommunalpolitik einsteigen wollte. Ich darf Ihnen auch
einen weiteren Funktionär aus Kärnten nennen, der (Abg. Fidesser: Es war nicht allein, was der Müller
gesagt hat, sondern wie Sie darauf reagiert haben! - Abg. Uhl: Es ist nicht nur, was er gesagt hat,
sondern die Einstellung!) Auschwitz in Frage gestellt hat. Ich könnte die Liste fortsetzen, das ist aber
nicht Sinn und Zweck. Das nur zu Ihrer Information. (Abg. Dirnberger: Ist es Zufall, daß solche
Aussprüche immer von der Freiheitlichen Partei kommen?)
Herr Dirnberger! Herr Kollege Uhl! Wir werden uns nachher unterhalten. Ich bin gerne bereit, wir
wohnen ja in Perchtoldsdorf nicht sehr weit entfernt. Ich habe von Ihrer Seite diesbezüglich sehr wenig
gehört, Sie können sich dann zu Wort melden und auch Ihr Bestes dazugeben.
Noch eines, Herr Kollege Dirnberger! Sie haben von Außenpolitik gesprochen. Ich frage mich
wirklich, wer stellt denn jetzt den Außenminister? Ich habe von Herrn Mock bezüglich einer Hilfe für
Österreich, das weitaus überfordert ist, bis jetzt nicht gehört, daß er internationale Organiationen
diesbezüglich angerufen hätte und bin auch der Meinung, daß man sich hier in der Landespolitik, Herr
Landeshauptmann Ludwig, auch um das kümmern sollte und nicht nur so wie der Herr Pröll um die
Milchflascherl, die ja auch sehr wichtig sind. Es gibt schon noch wichtigere Dinge im Land
Niederösterreich, die auch von Bedeutung sind und die man draußen in der Bevölkerung wirklich hört,
daß nämlich hier etwas getan werden muß! Und wenn Sie hier so tun, als wäre die Freiheitliche
Partei diejenige, die sich mit Rechtsradikalen abgibt und die daraus politisches Kapital schlagen will,
dann muß ich sagen, es ist wirklich bedauerlich, daß man bei diesem brisanten Thema eigentlich nur
Polemik betreibt, ohne vorher Jahre hindurch in diesem Hohen Haus konkret etwas getan zu haben.
Ich habe auch im Bundesparlament vermißt, daß von Seiten der beiden staatstragenden Parteien
etwas gekommen ist. Nichts ist gekommen! Die kleine Freiheitliche Partei hat sehr wohl auf
Bundesebene und auch auf parlamentarischer Landesebene ihren bescheidenen Anteil dazu
eingebracht.
Zum Kollegen Icha noch. Bei uns in der Freiheitlichen Partei ist es üblich, daß für eine Aussendung,
vielleicht zum Unterschied zu den Großparteien, immer der jeweilige Funktionär, der Gemeinderat, der
Ortsfunktionär, haftet und dafür verantwortlich ist, und wenn der Herr Abgeordnete Moser in
Traiskirchen, Herr Kollege Knotzer, eine Aussendung gemacht hat, die ich noch nicht zur Gänze
kenne, dann wird er wohl auch die Verantwortung dafür tragen. Bei der Freiheitlichen Partei und beim
Klubobmann und Landesobmann sind Sie an der falschen Adresse. Sie können sich ohne weiters an
Ihren Kollegen in Traiskirchen wenden. Aber jetzt genug davon. Ich darf einiges zum besseren
Verständnis über die Flüchtlings- und Asylantenpolitik sagen.
Eine sachliche Diskussion, eine sachliche Diskussion, ich betone es nochmals, über die Situation der
Flüchtlinge in Niederösterreich ist notwendig, und das Thema wird immer wieder bei den Diskussionen
in allen Bereichen draußen aufgeworfen. Ich lege daher einige Daten und Informationen dar, wie wir
Freiheitlichen es sehen. Man muß zwischen politischen Flüchtlingen, Einwanderern und Gastarbeitern
unterscheiden. Diese werden häufig als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet, sind jedoch keine
Flüchtlinge und daher ist die Bezeichnung nicht zutreffend.
Nach Schätzung des UNO-Hochkommissärs in Flüchtlingsfragen sind derzeit zwischen 20 und 80
Millionen Menschen weltweit auf der Suche nach einem neuen Aufenthaltsort, wo sie bessere
Lebensgrundlagen finden. Wir erleben in dieser Zeit eine Völkerwanderung, wie wir sie, glaube ich, in
der Geschichte noch nicht erlebt haben. Diese werden häufig als Flüchtlinge bezeichnet, obwohl die
Bezeichnung "Flüchtling wegen politischer Verfolgung" nur auf einen Teil zutrifft. Darum sage ich
auch, daß wir mit der heutigen Diskussion schon wieder längst im Hintertreffen sind, meine Damen
und Herren! Es wäre besser gewesen, die beiden Kollegen hätten sich Gedanken darüber gemacht,
wie dieser Entwicklung in Niederösterreich österreichweit und weltweit Rechnung zu tragen ist. Es ist
absurd, wenn wir heute über etwas diskutieren, wo bereits heute, wo morgen ganz andere
Bedingungen herrschen. Gott sei Dank gibt es aus Polen, aus Rumänien, aus der Tschechei, aus
Ungarn, aus der DDR, das kann man jetzt noch x-beliebig weiterentwickeln, fast keine politischen
Flüchtlinge mehr. Das Problem ist ein soziales, ist ein arbeitsrechtliches Problem. Ja sicher, Herr
Kollege Knotzer, ich glaube darüber sollte man sich Gedanken machen, nicht über Polemiken, was
wer oder irgendwo im Wirtshaus gesagt hat. Österreich ist aufgrund seiner Größe und der Dichte
seiner Besiedlung kein Einwanderungsland, das muß man zur Kenntnis nehmen, und kann daher vom
Strom jener, die auf der Suche nach einer neuen Heimat sind, nicht alle aufnehmen.
Selbst die klassischen Einwanderungsländer, die USA, Kanada und Australien, haben angesichts
der riesigen Einwanderungsströme für die Ausländer, die sie heute aufnehmen, die Bedingungen
verschärft. Vor allem wird in diesen Ländern strikt unterschieden, ob es sich um politische Flüchtlinge
handelt oder nicht. Amerika beispielsweise nimmt ca. 120.000 Flüchtlinge jährlich auf, allerdings nach
gewissen Kriterien. Es lehnt Polen ab, es lehnt Ungarn ab und beweist damit, daß hier der Status
eines politischen Flüchtlings nicht zutrifft. Unsere Vorstellungen sind nicht die, daß wir sagen,
Ausländer raus! Wir sind keine Ausländer-raus-Bewegung, sondern wir sind eine freiheitliche, liberale,
demokratische Partei, die sich nur Gedanken macht, wie wir dieses Problem, von dem wir uns nicht
absetzen können, lösen können, und lösen können wir es nur dann, wenn wir die Hintergründe
kennen.
Ich erwähne immer wieder das Beispiel Schweiz. Ja was ist da Böses daran, wenn ich vor einigen
Monaten gesagt habe, daß es nicht angeht, daß man diese Flüchtlingsströme nicht kontrollieren kann,
daß man unter Umständen vorübergehend den Visa-Zwang einführen muß. Ja man hat mich in den
Zeitungen beschimpft und so getan, naja, wie wir es eh gewohnt sind, so auch heute wiederum, was
Besseres fällt ihnen anscheinend dazu nicht ein. Daß man aber selbst dazu Gedanken haben sollte,
wie man es machen kann, von dem spricht niemand! Was macht die Schweiz? Die Schweiz macht
eigentlich nichts anderes, als daß sie gezielt kontingentiert, wieviele Leute braucht sie, welche Leute
braucht sie und wen nimmt sie, da sie sehr wohl das Recht hat, sich die Leute auch anzusehen. Wir
haben ja Beispiele dafür: 1956, 1968 und auch die späteren Jahre.
In Österreich ist es leider so, daß sich die Einwanderungsländer die Leute aussuchen. Das ist in
Traiskirchen, das müßte der Herr Kollege Knotzer wissen, heute noch so. Diese Herren aus Kanada,
aus Amerika kommen auf einen Arbeitsmarkt, einen Sklavenmarkt, gerade daß sie nicht den
Menschen noch ins Maul schauen, ob er gesund ist, wie früher einmal die Roßtäuscher. Sie suchen
sich Leute aus und der Rest bleibt uns in Österreich. So schaut es aus, meine Damen und Herren!
Ich glaube, daß wir sehr wohl auch in Österreich ein Recht darauf haben, zu verifizieren, was wir
brauchen. Was wir nicht brauchen, Herr Kollege Mohnl, ist das, was der Herr Bundeskanzler und der
Herr Generalsekretär oder Zentralsekretär Marizzi vor einem halben Jahr gesagt haben,
"Werbewochen", unter Anführungszeichen, veranstaltet in Polen und überall, wo man den Menschen
unberechtigte Hoffnung macht: Kommt nur nach Österreich, ihr könnt hier alles haben. Wir suchen
Facharbeiter noch und noch! So ist es ja in Wirklichkeit nicht, denn sonst gäbe es nicht dieses traurige
Beispiel in Traiskirchen.
Warum sagt man den Leuten nicht, wir brauchen Facharbeiter, wir brauchen aber jetzt eine
bestimmte Kategorie, und diese und jene Facharbeiter werden wir uns nehmen. Aber man macht
keine Werbewochen. (Unruhe im Hause. - Ruf von Abgeordneten Mag.Kaufmann.)
Ja lesen Sie keine Zeitung, Herr Kaufmann? So ist es ja! Gehen Sie einmal runter nach Traiskirchen
und fragen Sie die Leute, die werden Ihnen bestätigen, was sich tut. Ich darf Ihnen noch sagen, Herr
Kollege Knotzer, auch Kärnten bemüht sich jetzt, Flüchtlinge aufzunehmen, indem drei Gasthöfe
angemietet wurden, wo es auch schon, ich weiß nicht genau wieviele, einige hundert Flüchtlinge
geben soll, nach der letzten Auskunft aus Traiskirchen. (Abg. Knotzer: 29 Personen befinden sich in
Kärnten!) Es ist zumindest einmal ein Beginn. Ich habe es ja vorgeschlagen. Herr Kollege Knotzer!
Sie sind ja schon länger in der Landespolitik, Sie sind unmittelbar betroffen, ich frage mich nur, warum
Sie bis jetzt über Ihre Landeshauptleute in der Landeshauptmännerkonferenz und wo immer Sie die
Möglichkeit gehabt hätten, nichts getan haben, das Problem Traiskirchen, dieses
niederösterreichische Problem zu ventilieren.
Warum haben Sie nichts getan? Es geschieht jetzt etwas, und ich bin froh darüber, daß es
wenigstens etwas gibt, und ich glaube, daß wir in diesen Dingen wirklich eine humane Auffassung
vertreten, sehr wohl aber auch berücksichtigen müssen, wie durch die letzte Statistik über die
Kriminalität in Niederösterreich genau nachgewiesen wird, daß im Bezirk Baden und dann kommt
gleich Mödling, die Anzahl der Kriminaldelikte sprunghaft steigt. Ich glaube, daß auch unsere
österreichische Bevölkerung in erster Linie ein Recht darauf hat, daß die österreichische
Bundesregierung und alle Institutionen zum Schutz der Bevölkerung zusammenarbeiten, nicht so wie
bisher, daß ein Ministerium nicht gewußt hat, was das andere tut. So ist es ja! Es ist das
Außenministerium zuständig, es ist das Innenministerium zuständig, es ist das Sozialministerium
zuständig.
Wenn man mit den kompetenten Herren spricht, dann beklagen sich die führenden Beamten bitter
darüber, daß es überhaupt keine Zusammenarbeit, keine Koordination gibt. Es ist nun einmal
notwendig, daß das jeweilige Ministerium sehr wohl weiß, worauf es ankommt und daß man genau
verifiziert, was gebraucht wird, ansonsten ist es ein Kunterbunt, und es kommt das heraus, was bis
jetzt herausgekommen ist.
Wir Freiheitlichen begrüßen natürlich diesen Antrag und hoffen, daß beide Großparteien künftig
wirklich diese Problematik nicht polemisch, sondern sachlich weiterverfolgen werden. (Beifall bei der
FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann.
Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zuerst eine
Ergänzung zu den Ausführungen des Abgeordneten Dirnberger anbringen. Er hat gemeint, daß viele
Bewohner der Oststaaten, die jetzt frei geworden sind, zu uns kommen und Österreich quasi als
Schaufenster für die westliche Welt benutzen. Ich gebe ihm hier durchaus recht. Ich will nur
hinzufügen "manche", wobei ich glaube zu wissen, daß das den Abgeordneten Dirnberger nicht zu
unterstellen ist, er soll hier ausdrücklich ausgenommen sein, aber manche gehen jetzt daran und
benutzen das ganz bewußt für eine Begriffsverwirrung, indem sie nämlich meinen, daß mit dem
Untergang der kommunistischen Parteien in den kommunistischen Diktaturen und mit der
Begriffsverwirrung Kommunismus und Sozialismus auch dargestellt werden kann, daß das Ende des
demokratischen Sozialismus in Europa ebenfalls vor der Tür steht.
Und auch viele Bewohner der Oststaaten neigen wahrscheinlich in einer Art Schwarz-Weiß-Sicht
dazu, zu glauben, sie kommen jetzt in ein Land, das primär durch die Auswirkungen kapitalistischer
Erscheinungsformen geprägt ist.
Wir müssen schon dazu feststellen, daß das so nicht ist. Sie kommen nämlich in ein Land, in dem es
eine reife Demokratie gibt, in ein Land, das von der sozialen Marktwirtschaft geprägt ist, in ein Land,
das durch starke Sozialpartner geprägt ist, die in diesem Land mitreden und auch mitreden sollen, und
sie kommen vor allem in ein Land, das in den letzten 20 Jahren durch die Führung der
Sozialdemokratie geprägt ist, in ein Land, das dadurch zu einem wohlhabenden Wohlfahrtsstaat
geworden ist. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, diese Sicht muß man immer miteinbringen, damit wir nicht Gefahr laufen, die Sache zu
sehr schwarz-weiß zu sehen. Ich will noch eine Bemerkung zur Wortmeldung meines Vorredners von
der FPÖ anbringen. Ich glaube, daß es nicht angebracht ist, solche Äußerungen wie die des FPÖMandatars Müller als Blödsinn oder als Wirtshaustischplauderei oder ähnliches abzutun. Das ist alles
gleich schlimm, egal, ob es am Wirtshaustisch oder in einem Landtag oder sonstwo gesagt wird. Hier
darf es keine Toleranz geben! Das ist erstens zu verurteilen, (Beifall bei der SPÖ.) und zweitens kann
es kein Gegenstand einer Aufrechnung sein, daß man sagt, wir haben den Müller und ihr habt den
Hödl oder sonstwen, sondern hier muß es eine Ablehnungsfront gegen alle diese Äußerungen geben!
(Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag. Ich glaube, daß es sehr notwendig ist, die
ersten drei Punkte vom vierten Punkt des Antrages zu trennen. Die ersten drei Punkte sind in
Wirklichkeit Auswirkungen des Asylrechts in Österreich. Hier müssen wir sagen, daß wir sehr stolz
darauf sind, ein sehr ausgebautes Asylrecht zu haben, und wir sind stolz darauf, auch weiterhin als
Asylland zu gelten und ein Asylland zu sein. Wir sind es unserer Selbstachtung schuldig, wirklich
humanste Maßstäbe anzulegen. Auf der anderen Seite aber gibt es doch in einzelnen Punkten
überkommene und sehr, sehr komplizierte Behördenverfahren, die vereinfacht gehören, die im
wesentlichen Gegenstand der Punkte eins bis drei des vorliegenden Antrages sind, und die daher
vollinhaltlich zu unterstützen sind.
Ich will mich aber vorwiegend mit dem Punkt vier des Antrages, nämlich mit dem Themenkreis
"Ausländerbeschäftigungsgesetz" befassen, wobei dieser Punkt immer weniger zu einem Thema von
Flüchtlingsfragen wird, sondern vielmehr zu einem Thema der illegalen Beschäftigung, die nicht durch
Flüchtlinge zustande kommt, sondern ganz einfach dadurch, daß viele als Touristen in Österreich
einreisen, unter Umständen illegal die Grenze übertreten, ohne überhaupt einen Flüchtlingsstatus zu
beanspruchen und eben illegal auf unserem Arbeitsmarkt auftreten.
Hier gibt es in der öffentlichen Diskussion die unterschiedlichsten Vorschläge. Sie reichen von totaler
Freigabe am Arbeitsmarkt, also Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, bis zur - das ist
die andere Grenzseite - Einschränkung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Beides ist
natürlich falsch.
Eine Freigabe, eine totale Freigabe oder eine Entschärfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes das ist bei der Wiener Handelskammer und dem dortigen Präsidenten fallweise etwas durchgeklungen
- würde für uns nur Nachteile haben und letzten Endes, ich sage es so hart, unseren Wohlfahrtsstaat
in seiner Existenz gefährden. Genauso falsch ist natürlich die zusätzliche Einschränkung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes, weil wir ganz einfach Möglichkeiten und Chancen für unsere
Wirtschaft dadurch einschränken würden.
Richtig ist daher ein entsprechender Mittelweg, wobei dieser Mittelweg sehr, sehr sauber gegangen
werden muß. Es ist auf der einen Seite notwendig zu vermeiden, daß Aufträge wegen Mangel an
Arbeitskräften verloren gehen. Daher ist es notwendig, für einzelne Branchen und für einzelne
Regionen die Quoten im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes größer zu gestalten,
Quotenbeschränkungen aufzumachen. Es ist aber auf der anderen Seite notwendig, vor allem die
illegale Beschäftigung im Bann zu halten und mit allen Mitteln zu bekämpfen.
Hier ist auch der Sozialminister nicht untätig, sondern es gibt einen ausgearbeiteten Entwurf des
Sozialministeriums, der insbesondere auch mit dem Österreichischen Arbeiterkammertag zustande
gekommen ist und der im wesentlichen eine Dreistufenregelung vorsieht. Also einmal
Quotenregelungen nach Branchen und nach Regionen, verschiedenste Quoten pro Branche und pro
Region, die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden müssen, und dann soll innerhalb der
Quote folgende Dreistufenlösung möglich sein:
Erstens einmal die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an neu nach Österreich kommende
Arbeitskräfte. Die Neuregelung soll so sein, daß diese Beschäftigungsgenehmigung im Ausland, also
bei unseren Vertretungsbehörden oder entsprechenden Stellen im Ausland, gegeben werden, sodaß
nur jene beschäftigt werden können, die mit dem Sichtvermerk einreisen, daß sie eine entsprechende
Beschäftigungsbewilligung haben, und nicht jene, die als Touristen kommen.
Der zweite Punkt muß sein, daß es die Erteilung einer Arbeitserlaubnis gibt für jene, die länger als
ein Jahr hier beschäftigt sind, die aber immer noch an eine Region und eine Branche und nicht nur an
einen Betrieb gebunden ist. Ich glaube, daß dadurch auch die Position des ausländischen
Arbeitnehmers wesentlich gestärkt werden könnte. Diese zweite Stufe der Regelung soll etwa vier
Jahre lang gelten und dann nach insgesamt fünf Jahren, also zuerst ein Jahr erste Stufe, vier Jahre
zweite Stufe, soll es einen Befreiungsschein geben, und alle drei Stufen müssen im Rahmen der
ausgehandelten Kontingente der Sozialpartner erfolgen. Ich glaube, daß damit ein Weg gefunden
werden kann, der sowohl der Wirtschaft nach zusätzlichen Arbeitskräften gerecht wird, auf der
anderen Seite aber wirklich das Ziel verfolgt, daß der österreichische Arbeitsmarkt möglichst knapp
gehalten werden muß, und das muß auch unser wirtschaftspolitisches Ziel sein.
Wie immer auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz jetzt bezüglich der Quotierung und der
Arbeitserlaubnis ausschaut, ist es aber notwendig, vor allem die illegale Beschäftigung möglichst
rasch in den Griff zu bekommen. Illegale Beschäftigung ist einmal dem gegenüber inhuman, der illegal
beschäftigt ist. Wir wissen bzw. es gibt Schätzungen, daß momentan zwischen 30.000 und 100.000
Menschen in Österreich illegal beschäftigt sind. Das ist eine sehr, sehr große Zahl. Es ist leicht zu
erfahren, daß hier Stundenlöhne zwischen 20 und maximal 50 Schilling, eher zwischen 30 und 40
Schilling, bezahlt werden, und es ist ganz einfach inhuman, zu solchen Stundensätzen und meistens
auch zu solchen Arbeitsbedingungen, die da geboten werden, arbeiten zu müssen. Es ist ein
humanes Erfordernis, aus diesem Grund die illegale Beschäftigung abzustellen.
Zum zweiten führt illegale Beschäftigung natürlich auch zu Sozialdumping. Es kommt dort, wo illegal
beschäftigt wird, in diesen Branchen und diesen Regionen, zu einem erheblichen Druck auf die Löhne
und natürlich auch zu einem erheblichen Druck auf die Arbeitsbedingungen, und beides wollen wir
nicht. Es entsteht daraus nicht nur eine Inhumanität für die Österreicher, die hier beschäftigt sind,
sondern es entsteht natürlich auch die Gefahr rechtsextremer Entwicklungen, da aus vielen
soziologischen Untersuchungen immer wieder erkennbar ist, daß der Rechtsextremismus natürlich
dort seine Wurzeln hat, wo soziale Schichten unmittelbar einander konkurrieren. Daher soll das
vermieden werden. Zum dritten ist illegale Beschäftigung strukturkonservierend, denn durch die
Tatsache eines Druckes auf das Lohnniveau wird es uns weniger und weniger gelingen, daß bei uns
verlängerte Werkbänke mit einem niedrigen Lohnniveau nicht mehr existieren, und wir würden
dadurch die Kraft und Kapazität des Arbeitsmarktes für wirklich neue Entwicklungen, für produktivere,
für wertschöpfungsintensivere Entwicklungen versäumen.
Und zuletzt, das muß vor allem auch für die Unternehmerschaft ein wichtiges Argument sein, verzerrt
natürlich illegale Beschäftigung die Konkurrenzverhältnisse zu Ungunsten der Unternehmer und der
vielen Betriebe, die korrekt handeln und nicht illegal beschäftigen und so am Markt jenen, die vielleicht
mit illegal Beschäftigten und deren Löhne kalkulieren, in Konkurrenz treten müssen. Daher darf es
weder aus Unternehmersicht noch aus Arbeitnehmersicht ein Kavaliersdelikt sein, wenn illegal
beschäftigt wird, sondern wir müssen uns wirklich den Kopf zerbrechen, wie diese illegale
Beschäftigung in den Griff zu bekommen ist. Wir haben gemeinsam hier im Landtag einen Antrag
beschlossen, der im Finanz- und Wirtschaftsausschuß schon behandelt worden ist, es ist hiefür ein
Unterausschuß eingesetzt worden, wobei in der Ausschußdebatte Kollege Auer richtigerweise
gemeint hat, man sollte sich nicht nur mit dem, was im Antrag enthalten ist, nämlich mit der Frage
befassen, wieweit öffentliche Aufträge an Unternehmer, die illegal beschäftigen, gegeben werden
können, sondern man sollte ein Gesamtpaket zum Komplex illegale Beschäftigung schnüren. Ich darf
einen Vorschlag unterbreiten, was die wesentlichen Punkte eines solchen Gesamtpaketes, ohne es zu
detaillieren, sein könnten: Ich glaube, daß es erstens notwendig ist, daß höhere Strafen für jene
Unternehmer ausgesprochen werden, die illegal beschäftigen. Der Strafrahmen liegt derzeit zwischen
5.000 Schilling und 250.000 Schilling. Es wird bei den Strafen auch im Wiederholungsfall immer an
der Untergrenze dieses Strafrahmens angesetzt, und es gibt sehr oft auch Entscheidungen, daß aus
Milderungsgründen auch diese Mindeststrafe noch unterschritten wird.
Es kann und darf nicht so ein, daß sich illegale Beschäftigung rentiert. Wenn wir mit Stundensätzen
von 30, 40 Schilling rechnen und diese zum Beispiel den Kollektivvertragslöhnen in den einzelnen
Branchen gegenüberstellen, so können wir leicht errechnen, daß sich Strafsätze um die fünf-, um die
zehn-, um die fünfzehntausend Schilling in Tagen rentieren, und daß daher keine entsprechende
Abschreckung davon ausgeht.
Es wäre daher insbesondere auch auf die erste Instanz, also auf die Bezirkshauptmannschaften,
einzuwirken, daß die Strafsätze entsprechend angewendet werden. Es gibt auch einen Brief des
Sozialministers an die Landeshauptleute, der sie zu einem entsprechenden Handeln in diesem Sinne
auffordert. Punkt 2 wäre, daß man sagt, es kann keine öffentlichen Aufträge für Unternehmer geben,
die illegal beschäftigen. Und zwar muß ein Unternehmer nicht nur für sich selbst und für die eigene
Firma verantwortlich sein, daß illegale Beschäftigung hintangehalten wird, sondern es muß möglich
sein - es ist rechtlich und auch praktisch möglich -, daß das auch auf Subauftragnehmer und auf
Leiharbeitskräfte ausgedehnt wird. Wenn es nämlich möglich ist, daß ein Generalunternehmer für das
richtige Verlegen von Fliesen, für die richtige technische Abwicklung im einzelnen verantwortlich ist,
dann muß er auch verantwortlich gemacht werden können für die Tatsache, mit welchen Leuten
Subunternehmer arbeiten, und auch dafür, daß hier illegale Beschäftigung vermieden wird. Ein dritter
Punkt. Es wäre im Gewerberecht, bzw. das Gewerberecht gibt jetzt schon den Rahmen dafür her, im
Rahmen der praktischen Abwicklung von Verfahren zu überprüfen, ob nicht bei Gesetzesübertretung
bei illegaler Beschäftigung auch ein Verfahren auf Entzug der Gewerbeberechtigung eingeleitet
werden kann. Und viertens müßte man - auch dazu gibt es schon jetzt rechtliche Möglichkeiten, die
noch ausgebaut werden müssen - im Rahmen des UWG, also des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb, operieren. Es müßte auch der Tatbestand der illegalen Beschäftigung in den Katalogen
des UWG mit aufgenommen werden, um mit den Maßnahmen des Gesetzes des unlauteren
Wettbewerbs gegen Unternehmer, die tatsächlich illegal Arbeitnehmer beschäftigen, vorgehen zu
können. Ich glaube, daß wir hier wirklich eine sehr, sehr brisante Frage diskutieren. Es darf nicht der
Eindruck entstehen, daß es um Kavaliersdelikte geht, es darf da kein Augenzwinkern geben etc. etc.,
sondern wir werden in diesem Punkt nur dann die Zukunft gut bewältigen können, wenn wir einen sehr
sauberen Weg gehen. Und der saubere Weg kann nur heißen, höhere Quoten dort, wo es der
Arbeitsmarkt erlaubt und wo es vom Arbeitsmarkt und vom Bedarf her gerechtfertigt erscheint auf der
einen Seite, auf der anderen Seite aber strikteste Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung.
(Beifall bei der SPÖ und FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klupper.
Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Wir sprechen heute über Flüchtlingsprobleme. Und Flüchtling zu sein, das heißt, sich auf der Flucht zu
befinden, war und ist schon immer ein bitteres Los. Wir verstehen im herkömmlichen Sinne damit
Personen, welche durch Krieg oder durch politische Maßnahmen veranlaßt werden, ihre Heimat zu
verlassen. Das bedeutet für die Betroffenen, daß sie ihre Verwandten, ihre Bekannten zurücklassen,
das bedeutet, daß sie Hab und Gut zurücklassen und es bedeutet einen Schritt in eine ungewisse
Zukunft, verbunden mit der Hoffnung, ohne Gefahr und in Frieden leben zu können. Diesen Menschen
muß geholfen werden. Österreich hat das schon immer im hohen Ausmaß getan.
Wir haben nicht nur die formalrechtlichen Bestimmungen, wie sie im Völkerrecht und in den Genfer
Abkommen verankert sind, eingehalten, wir sind weit darüber hinausgegangen und haben unsere
traditionelle Rolle als Asyl- und Transitland unter Beweis gestellt. Besonders ist dies nach dem
Scheitern des Ungarnaufstandes 1956, nach dem Scheitern des Prager Frühlings 1968 und auch
danach zum Ausdruck gekommen. Und was ich so entscheidend und wichtig dabei finde, ist die
Tatsache, daß die Hilfe nicht nur von offizieller Seite kam, sondern von den Menschen unseres
Landes in ihrer überwiegenden Gesamtheit getragen worden ist.
Es steht für mich daher außer Zweifel, daß wir unseren Aufgaben den Flüchtlingen gegenüber in
hohem Maße, besonders gemessen an der Größe unseres Landes, als kleines Land nachgekommen
sind und daß unsere Rolle als Asyl- und Transitland für die ganze Welt beispielgebend ist. Es ist daher
für mich nicht ganz verständlich, daß viele Medien in hohem Maße Ausländerfeindlichkeit im
Zusammenhang mit Flüchtlingsproblemen orten. Vielfach stützen sich diese Aussagen auf Studien,
wobei aus verschiedenen Fragestellungen wohl auch bedenkliche Schlüsse gezogen werden, und
vielleicht wird das Problem auch für parteipolitische Zwecke benutzt. Das ist meiner Meinung nach
schärfstens zu verurteilen, egal aus welcher Richtung so etwas kommt. Wir sollten uns aber nicht
scheuen, diese Dinge auch beim Namen zu nennen. Nur so kann eine Verunsicherung bei der
Bevölkerung vermieden und Tendenzen den Flüchtlingen gegenüber unterbunden werden.
Ich möchte daher in diesem Zusammenhang auf einige Problempunkte eingehen, wie sie sich
aufgrund der Entwicklung in den letzten Wochen und Monaten darstellen. Die Entwicklung in Mittelund Osteuropa, welche ja in Richtung Freiheit und Selbstbestimmung geht, sollte zwangsläufig zu
einer drastischen Abnahme der politisch Verfolgten führen, und das ist ja auch der Fall. Hingegen
nimmt die Zahl jener, welche aus anderen Gründen ihre Heimat verlassen, ständig zu.
Im Vordergrund stehen hier wirtschaftliche Gründe. Der Unterschied im Lebensstandard zwischen
Österreich und dem bisherigen kommunistischen Ost- und Mitteleuropa ist so groß, daß viele die
Chance suchen, ihre persönlichen Lebensbedingungen durch Auswanderung zu verbessern. Laut
Schätzungen des Wiener Bürgermeisters, so entnehme ich verschiedenen Zeitungen, leben rund
90.000 Personen illegal in Wien. Andere Schätzungen gehen über diese Zahlen noch hinaus. Man
kann annehmen, daß sicherlich weit mehr als die Hälfte dieser Personen auch illegal im Arbeitsprozeß
stehen. Bürgermeister Zilk verlangt daher vom Bund Maßnahmen, um die Situation zu bereinigen, und
ich glaube nicht, daß man dieses Verlangen schon als ausländerfeindlich bezeichnen kann. Ende
November 1989 waren rund 175.000 Gastarbeiter legal in Österreich beschäftigt. Es sind dies um
22.000 oder 13 % mehr als im Vergleichszeitraum 1988.
Gleichzeitig schnellte aber die Arbeitslosigkeit unter den Gastarbeitern im Vergleichszeitraum von
2.328 auf 12.276, also um 23 %, hinauf. Nachdem die Gastarbeiter zum überwiegenden Ausmaß in
den Bereichen Hauswarte, Textilindustrie, Reinigungsdienste, Gastronomie und Baugewerbe
beschäftigt sind, wäre daher nach den Ursachen zu forschen. Sind sie saisonbedingt? Oder werden
Gastarbeiter in bestimmten Branchen von illegalen Arbeitskräften verdrängt? Ein Verlangen nach
dieser Klärung ist meiner Meinung nach keine ausländerfeindliche Haltung und hat damit nichts zu
tun. Die Frage der Ausländerbeschäftigung führt zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die Unternehmer wollen die gute Konjunkturlage ausnutzen und
brauchen, um zusätzlich Aufträge annehmen zu können, zusätzliches Personal. Dies, so wird
argumentiert, ist durch Inländerbeschäftigung nicht möglich. Es werden dazu zusätzliche
Genehmigungen für Ausländer gefordert. Sind damit Handelskammer und Industrie bereits
ausländerfreundlich? Oder sind Gewerkschaften und Arbeiterkammern ausländerfeindlich, weil sie
einen Druck auf das Lohnniveau befürchten oder auf die Situation der Langzeitarbeitslosen
hinweisen? Wäre es nicht wichtiger, die Ursachen für diese Gegensätze zu erforschen und
Maßnahmen einzuleiten? So verfolgt uns das Problem der Langzeitarbeitslosen lange. Der größte
Teil der davon Betroffenen ist altersmäßig so um 50 Jahre, ist im Bereich des 50. Lebensjahres
angesiedelt. Die Bereitschaft, eine neue Arbeit anzunehmen, ist bei dieser Personengruppe im hohen
Ausmaß vorhanden. Ein Arbeitsplatz ist aber meist nur mit einer starken Lohneinbuße verbunden, was
bei unserem Pensionssystem gewaltige Auswirkungen auf die Altersversorgung hat. Flankierende
Maßnahmen könnten daher dieses Problem beseitigen und müßten dringend in Angriff genommen
werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unser gemeinsamer Antrag, den wir heute beschließen werden,
verlangt eine vernünftige, ausgewogene Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, aber
auch wirksame Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung von Flüchtlingen. Aber auch eine
gerechte Verteilung der Lasten und der Unterbringung der Flüchtlinge in ganz Österreich wird
gefordert. Meine Vorredner sind darauf schon im Detail eingegangen. Alle Fragen in der
Ausländerproblematik können nur auf Bundesebene gelöst werden. Grenzübertritte, Asylanträge,
Aufenthaltserlaubnis und so weiter liegen in der Kompetenz des Bundes.
Betroffen von den Entscheidungen sind aber die Länder und auch die Gemeinden. Und
Niederösterreich, wo sich rund 50 % der in Österreich befindlichen Flüchtlinge aufhalten, hat hier die
größte Last zu tragen. Die Unterbringung im überfüllten Flüchtlingslager Traiskirchen und in den
verschiedenen Gasthöfen und Beherbergungsbetrieben in den verschiedenen Gemeinden verursacht
Kosten und Probleme. Der kurzfristig wirtschaftliche Vorteil für einige Betriebe in einer Gemeinde führt
oft zum Zusammenbrechen des mühsam aufgebauten gehobenen Fremdenverkehrs in dem Gebiet,
und Kindergarten- und Schulbesuche durch Flüchtlingskinder verursachen natürlich bei den
schulerhaltenden Gemeinden zusätzliche Kosten. Für diese Probleme wäre ein Ausgleich aus
Bundesmitteln zu schaffen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich aber heute noch
besonders mit dem Flüchtlingslager in Traiskirchen befassen. Ich habe dieses Lager in der Vorwoche
besucht, habe mich einen halben Tag dort aufgehalten und möchte allen auf Bundes-, aber auch auf
Landesebene, die zu Flüchtlingsproblemen reden, empfehlen, einmal das Flüchtlingslager zu
besuchen, um die Probleme, die hier bestehen, auch hautnah kennenzulernen. Vorige Woche
befanden sich rund 2000 Menschen verschiedenster Nationalität auf beengtem Raum in diesem
Lager.
Der Zustrom ist gewaltig. Rund 150 bis 180 Aufnahmen pro Tag sind in letzter Zeit die Norm, und so
gewaltig der Zustrom ist, so gewaltig sind auch die Probleme in dem Lager. Man bedenke die
Nationalitätenprobleme und Rassenprobleme im Lager, Türken, Bulgaren, Rumänen, Syrer,
Libanesen, Ägyter, Asiaten, Polen usw. auf engstem Raum, Nationalitäten vielfach, die schon in ihren
Heimatländern oft in Konflikten untereinander leben. Dazu kommen religiöse Unterschiede. Probleme
im hygienischen und im Ernährungsbereich. Sprachprobleme, Schreibprobleme. Vielfach gibt es
Analphabeten in diesem Bereich. Es gibt Lagerkoller, Aggressivität und Streßsituationen, und es gibt
in diesem Bereich natürlich auch Alkoholexzesse. Dementsprechend ist aber auch der Zustand des
Flüchtlingslagers. Was demoliert und beschädigt werden kann, ist auch dementsprechend behandelt
worden. Die hygienischen und sanitären Zustände sind katastrophal. Der Abgeordnete Knotzer, der ja
Bürgermeister in Traiskirchen ist, wird das wahrscheinlich aus persönlicher Sicht ebenfalls wissen.
Der Exekutive, die unter diesen Bedingungen tätig ist, ihr ist es eigentlich zu verdanken, daß es zu
keinen größeren Konflikten im Lager kommt, weil auftretende Probleme und Konfliktsituationen schon
im Keim und im Entstehen unterbunden werden. Man muß sich vorstellen, welche Emotionen, welcher
Stau in so einer Lagersituation entsteht, und ich möchte hier sagen, das ist eigentlich auch das Los
der Exekutivbeamten in diesem Lager. Es unterscheidet sich nur wenig von dem der Flüchtlinge. Die
Arbeitsbedingungen sind katastrophal. Für Einvernahmen der Gendarmerie steht kein Dolmetsch zur
Verfügung. Im Transitstockwerk stehen drei Sicherheitsbeamte rund 450 Personen gegenüber, welche
sich im Transitbereich aufhalten müssen, weil ihre Identität nicht feststellbar ist und weil es sonstige
Probleme in diesem Bereich gibt. Die Unterkünfte der Exekutive sind ganz einfach eine Schande. Das
beginnt beim Postenhaus, wo es einen Betonboden gibt, einen alten, zerfransten Teppich und einen
Tisch aus dem vorigen Jahrhundert. Das ist die Ausrüstung und Einrichtung des
Gendarmeriepostenhauses beim Eingang des Flüchtlingshauses Traiskirchen. Das ist ganz einfach
eine Zumutung, und wenn man sich die Sanitärproblematik anschaut, so steht in diesem Lager für die
38 Exekutivbeamten bitte eine Waschmuschel zur Reinigung zur Verfügung. Es war nicht möglich,
trotz jahrelanger Bemühungen, wie mir versichert wurde, eine Duschkabine für die Körperreinigung in
diesem Bereich zu bekommen. Es ist daher kein Wunder, daß es dort Versetzungswünsche und
Versetzungsansuchen nur so regnet und daß alle, die die Gendarmerieschule verlassen, nur eine
Hoffnung haben, nicht zum Posten Flüchtlingslager Traiskirchen ausgemustert zu werden, denn dort
machen sie, so wie es die derzeitige Praxis ist, jahrelang nichts anderes als Lagerdienst und wissen
wahrscheinlich nach vier oder fünf Jahren, wenn sie das Glück haben, von dort wegzukommen,
überhaupt nicht mehr, was praktischer Exekutivdienst in seiner Art und Weise ist.
Ich glaube, da muß etwas geschehen. Da müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden, und
es muß auch zu einer Organisationsänderung bei der Exekutive im Posten Traiskirchen und im Posten
Lager Traiskirchen kommen. Es wäre eine Möglichkeit, daß man diese beiden Posten zu einem
Posten zusammenlegt. Es wird dadurch eine abwechslungsreichere Tätigkeit zustande kommen,
wenn man den Posten außerhalb des Lagers verlegt, sodaß die Gemeindebürger von Traiskirchen zur
Gendarmerie nicht ins Flüchtlingslager gehen müssen, sondern einen frei zugänglichen Posten
haben. Ich glaube, daß diese Dinge in Angriff genommen werden müssen, im Interesse der dort
tätigen Beamten. Gestatten Sie mir zum Abschluß noch eine Betrachtung zu den Sicherheitsfragen
im allgemeinen. Der Hang zur Übertreibung und Selbstzerstörung ist ja in Österreich extrem
ausgeprägt. Aufgrund einiger, wenn auch vielfach berechtigter Kritikpunkte werden gleich ganze
Institutionen in Frage gestellt. So geschieht es im Bereich der Landesverteidigung, so geschieht es
derzeit im Bereich der Exekutive aufgrund einiger Anlaßfälle aus dem Amnesty-Bericht. Ich sage,
diese wenigen Fälle sind zu viel, und es ist gegen jene, die hier verstoßen haben, mit aller Schärfe
vorzugehen. Sie führen aber zu einer praktisch allgemeinen Kampagne gegenüber unseren
Exekutivkräften.
Wenn man täglich die Zeitungen aufschlägt, hat man den Eindruck, hier wird ganz einfach
Medienpolitik gegen die Exekutive gemacht, durch einen Anlaß, der zu beseitigen ist, der aber bitte
nicht die Exekutive in ihrer Gesamtheit betrifft. Das führt natürlich zu einer Verunsicherung in diesem
Bereich, das führt zu einer Verunsicherung im Bereich der Exekutivbeamten. Dem steht aber vor allem
im Osten und Süden unseres Landes das steigende Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber,
ein Verlangen nach mehr Exekutivbeamten, weil die vorhandenen ihre Aufgaben nicht erfüllen
können, und auch ein Verlangen nach einer starken Präsenz und einem starken Auftreten der
Exekutivorgane.
Ich glaube, die Exekutive erfüllt unter den derzeit schwierigsten Bedingungen gerade in diesen
Bereichen, im Verkehrsbereich und im Sicherheitsbereich, ganz Gewaltiges. Wir haben Vertrauen zur
Tätigkeit unserer Exekutive in unserem Bundesland, und es bleibt nur zu hoffen und zu wünschen,
daß es trotz der Diskussionen, die in der Öffentlichkeit geführt werden, zu keiner Beeinträchtigung der
Leistung, der Einsatzfreude, des Einsatzwillens und des Auftretens unserer Exekutivorgane in
unserem Bundesland kommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten Preiszler.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Ich verzichte.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Verfassungsausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Sauer, die
Verhandlungen zur Zahl 174/B-17 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. SAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 174/B17/1989, Bericht der Volksanwaltschaft und Äußerung der NÖ Landesregierung. Der vorliegende
fünfte und sechste Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag soll über die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft im Lande Niederösterreich in der Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1986
Aufschluß geben.
Dieser Bericht gliedert sich in drei Teile. Im allgemeinen Teil des fünften und sechsten Berichtes der
Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag soll ein Überblick über die Prüfungstätigkeit der
Volksanwaltschaft, über ihre Sprechtage im Lande Niederösterreich sowie ihre Funktion als
Serviceeinrichtung gegeben werden. Der besondere Teil des Berichtes soll wieder anhand von
Einzelfällen Aufschluß über die im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft festgelegten
administrativen und legislativen Probleme geben, und der statistische Teil enthält schließlich eine
Darstellung aller in den Bereichszeiträumen angefallenen Beschwerden und sonstigen Anbringungen
aus dem Bereich der NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung.
Dem Bericht liegt eine Äußerung der NÖ Landesregierung vor, die besagt, daß die Kritik der
Volksanwaltschaft in zahlreichen Säumnisfällen und Verfahrensmängeln in bau- und
straßenrechtlichen Verfahren bei Gemeinden sowie an der Unterlassung der Erteilung baupolizeilicher
Aufträge von Amts wegen und die Aufforderung der Volksanwaltschaft, die Schulung der
Gemeindeorgane in diesen Rechtsgebieten zu intensivieren, zum Anlaß genommen wurde, die NÖ
Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie um die Anberaumung zusätzlicher
Spezialkurse für diese Rechtsgebiete zu ersuchen. Ich stelle daher namens des
Verfassungsausschusses den Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der fünfte und sechste Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag sowie die Äußerung der
NÖ Landesregierung werden zur Kenntnis genommen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Der Berichterstatter hat bereits erwähnt, der vorliegende Bericht der
Volksanwaltschaft bezieht sich auf die Jahre 1985 und 1986. Insgesamt, so berichtet die
Volksanwaltschaft, sind 550 Beschwerden aus dem Verwaltungsbereich des Landes Niederösterreich
herangetragen worden, davon sind rund 20 % als berechtigt anerkannt worden. Diese
Verwaltungskontrolle - und als solche müssen wir die Volksanwaltschaft sehen - stellt hauptsächlich
Mängel fest, die darin bestehen, daß die Verwaltungsbehörden säumig geworden sind, daß es
Verfahrensmängel gegeben hat, daß die Wahrnehmung des Parteiengehörs unterlassen worden ist
und daß Rechtsvorschriften mißachtet worden sind.
41 dieser Fälle legt die Volksanwaltschaft ausführlich dar, und ich möchte auf einen dieser Fälle, der
an sich vom Inhalt her zweimal vorkommt, näher eingehen. Es handelt sich um den Fall, der
unzumutbare und gesundheitsgefährdende Emissionen aus der Massentierhaltung betrifft. Diese Fälle
sollten wir nicht bagatellisieren. Dieses Problem kommt immer häufiger vor, und immer häufiger
beklagen sich Leute über diese oft wahrhaft unzumutbare Belastung aus der Massentierhaltung.
Immer mehr Landwirte erliegen offensichtlich der Verlockung der Massentierhaltung für Zucht- oder
Mastzwecke, und immer mehr Anrainer werden dadurch unzumutbar, wahrhaft unzumutbar belastet.
Wenn man die Situation an Ort und Stelle sieht, fragt man sich wirklich, warum es hier nicht eine
Behörde gibt, die einschreitet. Ich möchte aber von vornherein Mißverständnisse ausschließen. Es ist
grundsätzlich begrüßenswert, daß die Landwirtschaft diversifiziert, daß sie neue Produktionssparten
eröffnet, aber diese Tätigkeit kann nicht auf Kosten der Anrainer gehen. Umweltschutz muß einfach
Vorrang haben.
Wenn man solche Fälle analysiert, erkennt man, daß eigentlich die Bauordnung nicht ausreicht, daß
wir an der Grenze der Bauordnung operieren. Dabei meine ich nicht jene Fälle, wo das Problem der
Gesundheitsgefährdung zu wenig oder gar nicht geprüft worden ist, hier ist die Bauordnung falsch
angewendet worden. Ich meine auch nicht jene Fälle, wo eine geringfügige Standortverlagerung zur
Verringerung oder überhaupt Beseitigung der Umweltbeeinträchtigung geführt hätte. Ich meine
tatsächlich jene Fälle, in denen die Geruchs- und Staubemissionen aus den Stallungen der
Massentierhaltung zu unzumutbaren Belästigungen führen, weil Baubehörde und Sachverständige
nicht eingreifen können, und zwar deshalb nicht eingreifen können, weil die Bauordnung verschiedene
Begriffe zu wenig präzise formuliert.
Fragen wir uns beispielsweise: Wann beginnt denn der Begriff unzumutbare Belästigung? Wann liegt
eine wirkliche Störung des Wohlbefindens vor? Bedarf ich da einer langfristigen Beobachtung, um
auch psychosomatische Erscheinungen miteinzubeziehen, oder reicht es hier, wenn ich kurzfristig
nachweisen kann, daß organische Veränderungen aufgetreten sind? Das sind also Begriffe, die unklar
sind. Wir müssen, glaube ich, daraus die Lehre ziehen, daß die Bauordnung geändert werden soll,
insofern geändert werden soll, damit solche Erscheinungsformen meßbar, feststellbar und erfaßbar
sind.
Dazu sagt der Bericht der Volksanwaltschaft, daß in der Landesregierung eine Arbeitsgruppe
eingerichtet worden ist, die schon seit einiger Zeit daran arbeitet. Aber es gibt ja Vorlagen, es gibt ja
Orientierungsmöglichkeiten. Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Vorschriften in anderen
Bereichen, die herangezogen werden könnten. Es gibt diese berühmten VDI-Normen des Vereines
deutscher Ingenieure. Es gibt das berühmte Baumerkblatt des Kuratoriums für Landtechniken. Es gibt
Empfehlungen des Normungsinstitutes und es gibt Empfehlungen der Österreichischen Akademie der
Wissenschaften. Eine Vorlage wäre auch vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz
zu bekommen, denn dort wurde die Arbeitsgruppe "Massentierhaltung" ebenfalls tätig. Sie hat bereits
Empfehlungen erarbeitet, die eine Beurteilung und eine Begutachtung dieser Emissionen erlauben.
Diese Orientierungs-, diese Anlehnungsmöglichkeiten sollten jetzt wirklich aufgegriffen werden.
Wenn wir aus dem Fall 2.1, dem ersten Fall aus dem Bericht der Volksanwaltschaft, entnehmen, daß
dieser eigentlich bis zum Jahre 1978 zurückreicht, dann meine ich, daß es Zeit wäre, eine
Feinabstimmung der Bauordnung vorzunehmen, eine Feinabstimmung auch deshalb vorzunehmen,
um in Zukunft eine Fehlentwicklung zu vermeiden.
Aus diesem Anlaß und mit dieser Begründung stelle ich daher folgenden Resolutionsantrag (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dr.Alois Kremnitzer zum fünften und sechsten Bericht der Volksanwaltschaft an
den NÖ Landtag sowie zur Äußerung der NÖ Landesregierung, Zl. 174/B-17, betreffend Novellierung
der NÖ Bauordnung.
Betriebe mit Massentierhaltung führen immer häufiger zu berechtigten Anrainerbeschwerden. Das
Problem ist seit vielen Jahren bekannt. Die gültige NÖ Bauordnung 1976 bietet aber keine
ausreichende Handhabe, die Emissionen aus der Massentierhaltung durch wirkungsvolle Auflagen auf
ein zumutbares Ausmaß zu beschränken. Eine Ergänzung der NÖ Bauordnung 1976 erscheint daher
notwendig.
Der Unterfertigte stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt, eine Novellierung der NÖ Bauordnung 1976 zu erarbeiten, mit
der die Sondervorschriften des § 85 mit dem Ziele ergänzt werden, daß Auflagen zur wirkungsvollen
Einschränkung der negativen Emissionen aus der Massentierhaltung festgelegt werden. Die Novelle
soll noch im ersten Halbjahr 1990 dem Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt werden." (Abg.
Hülmbauer: Was ist Massentierhaltung?)
Das ist eindeutig, aber wir kommen ja damit noch gar nicht zum Ziel. Das Ziel können wir erst dann
erreichen, wenn diese Betriebe auch in der Gewerbeordnung erfaßt werden. Die Bauordnung erstreckt
sich auf die Fertigstellung und auf die zweckgemäße Verwendung der Gebäude.
Falls nachträglich Auflagen erteilt werden müssen, weil gesundheitsgefährdende Emissionen
entstehen, kann ich mit der Bauordnung nicht mehr das Auslangen finden. Daher sollte es unser aller
Bestreben sein, hier auch die Gewerbeordnung einzuschließen. Das bedarf einer Novellierung der
Gewerbeordnung, damit sie auch hier angewendet werden kann, und ich ersuche alle Anwesenden,
ich ersuche alle Maßgeblichen, dazu beizutragen, daß wir zu einer Novellierung der Gewerbeordnung
in diesem Sinne gelangen. Die Freiheitliche Partei wird dem Bericht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feurer.
Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der heute zu
beratende fünfte und sechste Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag umfaßt den Zeitraum
zwischen 1.Jänner 1985 und 31.Dezember 1986. In diesem Zeitraum wurden aus Niederösterreich
insgesamt 550 Beschwerden, davon 396, das sind 72 %, mündlich im Rahmen der Sprechtage bei
den Bezirksverwaltungsbehörden an die Volksanwaltschaft herangetragen. Dies, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist ein deutliches Zeichen dafür, daß sich die Sprechtage der Volksanwaltschaft
bei den Bezirksverwaltungsbehörden bewährt haben und daß sie auch in Zukunft beibehalten werden
müssen.
Wie in den vorangegangenen Berichtszeiträumen standen wieder Angelegenheiten des Baurechtes,
der Raumordnung, des Straf- und Verkehrswesens im Vordergrund, somit Angelegenheiten, die nach
landesgesetzlichen Bestimmungen den Gemeinden zur Vollziehung im eigenen Wirkungsbereich
übertragen sind. Ein Großteil dieser Beschwerden betraf Säumnis, vor allen Dingen der Baubehörde:
Verfahrensmängel, wie etwa die Unterlassung der Wahrung des Parteiengehörs, unzweckmäßige
Verfahrensabläufe, aber auch Mißachtungen der Baubehörden bei der Verpflichtung zum
amtswegigen Einschreiten bei Baugebrechen und zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes. Ein
Teil des im Bereich des Baurechtes festgestellten Fehlverhaltens betrifft die unzureichende
Berücksichtigung von Anrainereinwendungen im Baubewilligungsverfahren. Ein Problem, das auch
mein Vorredner heute hier schon angeschnitten hat, ist natürlich die Massentierhaltung und die
Auswirkung auf Wohngebiete. In mehreren Fällen wurde von der Volksanwaltschaft im
Prüfungsverfahren durch Einholung von aufwendigen Sachverständigengutachten festgestellt, daß die
auftretenden Geruchsbelästigungen gesundheitsschädigend sind. Bei den meisten dieser Fälle
wurden im baubehördlichen Bewilligungsverfahren diese Aspekte nicht ausreichend geprüft, sodaß
festgestellt werden mußte, daß Vorschreibungen entsprechender Auflagen zugunsten der Anrainer
nicht erfolgt sind. Die besondere Schwierigkeit bei der Behandlung derartiger Beschwerden sieht die
Volksanwaltschaft darin, daß die Standorte von Massentierhaltungen im Nahbereich von Wohnräumen
liegen. Während in bäuerlichen Dorfstrukturen eine ortsübliche Geruchsbelästigung in Kauf
genommen wird, führen diese Massentierhaltungen vor allen Dingen in Wohngebieten immer wieder
zu Anrainerbeschwerden. Da häufig aber der Landwirt keine andere Standortauswahl hat, wo er diese
Ställe errichten kann, kommt es zu diesem Konflikt zwischen Wohnen und der Massentierhaltung. Die
Volksanwaltschaft stellt in ihrem Bericht dazu fest, daß in diesen Fällen die Einwendungen der
Anrainer im Baubewilligungsverfahren regelmäßig mit dem Hinweis auf die vom Amtsarzt festgestellte
Unbedenklichkeit abgetan werden. Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht zu verkennen,
daß gerade die Feststellung der Intensität von Geruchsbelästigung eine schwierige Sache ist, aber wir
müssen eben zu einer Lösung kommen und auch diese Dinge normieren, um dann im
Baubewilligungsverfahren dementsprechende Vorschreibungen vorzunehmen. Die Volksanwaltschaft
sah sich daher in den von ihr beanstandeten Fällen zur Abgabe von Empfehlungen bzw. auch zur
Aufhebung des Baukonsenses teilweise veranlaßt. Es ist daher unausbleiblich, meine sehr geehrten
Damen und Herren, die Geruchsprobleme aus der Massentierhaltung vom Grundsätzlichen her zu
klären, damit in dieser Frage wirklich eine vertretbare, aber auch vernünftige Lösung herbeigeführt
werden kann.
In diesem Zusammenhang darf ich aber auch die Berichte der NÖ Umweltanwaltschaft in Erinnerung
rufen, die diese Problematik ebenfalls bereits in einigen Berichten aufgezeigt hat. Im letzten dieser
Berichte fordert die Umweltanwaltschaft, daß Großtierhaltungen nach ähnlichen Kriterien zu beurteilen
sind wie Industriebetriebe. Enttäuschend, das sage ich auch dazu, ist natürlich die Arbeit einer
Projektgruppe, die seit 1989 an dieser Problematik arbeitet, auch einige Male zusammengetreten ist,
aber bisher eigentlich kein brauchbares Ergebnis erarbeitet hat, und es ist zu hoffen, daß man in
dieser wirklich wichtigen Frage gerade draußen in den Gemeinden weiterkommt und daß wir
versuchen, doch eine vertretbare Lösung zu finden, die letzten Endes in den Bauverfahren
angewendet werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich der NÖ Landesverwaltung wurden im Zuge der
durchgeführten Prüfungsverfahren 298 Fälle an den Landeshauptmann zur Stellungnahme
übermittelt. Von den 550 herangetragenen Beschwerdefällen konnten 549 erledigt werden, wobei sich
für mehr als ein Drittel die Durchführung eines formellen Prüfungsverfahrens als nicht erforderlich
erwies. Durch Gesetzesauftrag ist die Volksanwaltschaft verpflichtet, jede ihr vorgelegte Beschwerde
zu prüfen. Es zeigt sich, daß gerade die Hilfestellung außerhalb der Verwaltungskontrolle hier großen
Zuspruch findet. Damit kann vielfach auch eine entsprechende Aufklärung über Zuständigkeit und
verwaltungstechnische Regelung an die Bürger gegeben werden.
Wir müssen uns bewußt sein, daß die Zunahme der Komplexität und Kompliziertheit der gesetzlichen
Normen vor allen Dingen auch in Gebieten des Verwaltungsrechts für den Rechtssuchenden vielfach
eine unüberwindbare Barriere bei seiner Rechtsdurchsetzung darstellt. Der rechtskundige Bürger ist
immer öfter zu einer eindeutigen Gesetzesauslegung selbst nicht in der Lage. Dies, meine sehr
geehrten Damen und Herren, muß uns zweifellos betroffen machen und vor allen Dingen auch der
Umstand, daß sogar der rechtskundige, juristisch gebildete Fachmann die heutige komplexe
Gesetzesmaterie gar nicht mehr überblicken kann. Wir haben uns daher einzugestehen, daß der
Bürger bei der heutigen Gesetzesflut ohne Gesetzeskommentare, Hilfe von Interessenvertretungen,
juristischen Beistand vielfach nicht mehr auskommt. Ein Zustand, der auch uns als gesetzgebende
Körperschaft anregen müßte zu versuchen, Unnötiges an Verordnungen und Gesetzen zu vermeiden
und die notwendigen Regelungen verständlicher abzufassen.
Dazu kommt noch, daß viele Gemeindeverwaltungen rechtliche Aufklärung nicht in ausreichendem
Maße geben können. Daher sollte gerade auf die Schulung der Gemeindeverantwortlichen in nächster
Zeit Augenmerk gelegt werden, weil in der Gemeinde ja vielfach Probleme gleich an Ort und Stelle
ausgeräumt werden können. Darüber hinaus deckt natürlich die Volksanwaltschaft diesen Bereich
bestens ab, und sie hat sich, glaube ich, als wirkliche Serviceeinrichtung für den Bürger etabliert.
Abschließend darf festgestellt werden, daß die Volksanwaltschaft als Beistand im
Verwaltungsbereich unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen große Bedeutung hat und als
unverzichtbares Instrument für den Bürger angesehen werden muß. Wir Sozialisten werden daher
dem vorgelegten Bericht der Volksanwaltschaft zustimmen und ihn zur Kenntnis nehmen und werden
natürlich in unserer Einflußsphäre trachten, die Anregungen zur Verbesserung der Verwaltung
aufzunehmen und für eine bessere Durchsetzung der Rechte der Bürger einzutreten. (Beifall bei der
SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm.
Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im
Oktober 1980, solange ist es schon her, hat der Landtag ein Landesverfassungsgesetz beschlossen,
wonach die Volksanwaltschaft auch für den Bereich der Landesverwaltung und der
Gemeindeverwaltung in Niederösterreich für zuständig erklärt wurde. Damit ist sicherlich - und das
wissen wir nach diesem Zeitraum von zehn Jahren sehr genau - ein Instrumentarium geschaffen
worden, welches die Landesbürger auch in die Lage versetzt, Beschwerden gegen Entscheidungen
von Verwaltungsbehörden bei der Volksanwaltschaft vorzubringen.
Jedenfalls ist das vor nunmehr 10 Jahren im Artikel 47 der Landesverfassung verankerte
Beschwerderecht der Landesbürger durch diese gesetzliche Regelung noch zusätzlich erweitert
worden. Da aber vielfach eine vielleicht doch nicht so klare Meinung über die Aufgabenstellung der
Volksanwaltschaft besteht, möchte ich auch dazu ganz kurz Stellung nehmen:
Aus den im Bericht angeführten Fällen kann man sehr oft entnehmen, daß Beschwerdeführer
glauben, die Volksanwaltschaft wäre eine Berufungsinstanz in den Verwaltungsabläufen. Das ist ganz
sicher nicht der Fall. Sie ist weder eine Instanz im Verwaltungsverfahren noch eine Instanz im
gerichtlichen Verfahren. Sie hat allerdings die verfassungsrechtliche Verpflichtung, bei jeder
Beschwerde über einen behaupteten Mißstand auch ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Und vielleicht
auch aufgrund dieser Feststellung ist der Schluß zu ziehen, daß doch eine relativ hohe Anzahl von
Beschwerden in dem nunmehr vorliegenden Bericht genannt ist und aufscheint. Die Volksanwaltschaft
kann sogar von Amts wegen vorgehen, wenn die Vermutung eines Mißstandes vorliegt.
Sie ist aber sicherlich keine Rechtsvertretung, sie ist sicherlich, wie das auch manchmal geglaubt
wird, keine Rechtshilfeeinrichtung und kann daher nicht in jenem Ausmaß tätig werden, wie das
vielleicht manche Bürger von vornherein von ihr erwarten. Es kommt ihr allerdings eine große
Bedeutung zu bei der Auskunftserteilung und bei der Aufklärung verschiedenster Abläufe in den
verschiedensten Bereichen der Landes- und der Gemeindeverwaltung. Gerade in diesem Bereich,
finde ich, ist diese Institution wichtig, weil damit auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zum Abbau
der noch immer vorhandenen Spannungsverhältnisse zwischen Landesbürger und Verwaltung
geleistet werden kann. Aus dem schriftlichen Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft können wir
entnehmen, daß im Berichtszeitraum der Jahre 1985 und 1986, das wurde heute ja schon gesagt, 550
Beschwerden herangetragen wurden. Ein Vergleich mit den früheren Jahren, nämlich 1981 bis 1984,
zeigt, daß hier eine gewisse Steigerung der Beschwerdefälle zu verzeichnen ist. Allerdings können wir
auch feststellen, daß nach Durchführung des erforderlichen Prüfungsverfahrens in nur 20 % der Fälle
auch eine Berechtigung zur Beschwerde gegeben war bzw. bei amtswegig durchgeführten
Prüfungsverfahren auch ein Grund für eine Beanstandung festgestellt werden konnte. Bei diesen 20
% wiederum konnte in 80 % der als berechtigt anerkannten Beschwerden auf Grund des
Prüfungsverfahrens der Beschwerdegrund behoben werden. Wenn man also diese Prozentsätze in
absolute Zahlen umrechnet, so heißt das, daß in 88 Fällen die Beschwerdeberechtigung anerkannt
wurde, ein Grund für eine Beanstandung vorhanden war und durch das Einschreiten und die
Befassung der Volksanwaltschaft der Beschwerdegrund behoben werden konnte.
Das ist sicherlich keine sehr hohe Zahl, weil es sich ja um einen Zeitraum von 2 Jahren, von 24
Monaten, handelt, ist aber immerhin ein Beweis dafür, daß bei den an sich vielen vorgebrachten
Beschwerden in Form von Aufklärung, in Form von Information der Beschwerdeführer auch für diese
Landesbürger die Möglichkeit vorhanden war, eine unabhängige Rechtsauskunft durch die
Volksanwaltschaft in ihrer ganz persönlichen Frage, in ihrem ganz persönlichen Anliegen zu erhalten.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist die Volksanwaltschaft auch häufig in Fällen befaßt, in denen von
den Beschwerdeführern keine Mißstände in der Verwaltung im technischen Sinn behauptet wurden, in
denen aber im Rahmen des Vorbringens derartiger Fälle von den Betroffenen eine Hilfestellung
erwartet wird. Die Zunahme der Beschwerdefälle ist vor allem auch darauf zurückzuführen - ich glaube
das mit Sicherheit feststellen zu können -, daß der rechtsunkundige und nicht geschulte Landesbürger
zu einer eindeutigen Gesetzesauslegung halt nur mehr sehr selten in der Lage ist, weil es eben
komplizierte gesetzliche Bestimmungen und Normen gibt, die besonders auf dem Gebiete des
Verwaltungsrechtes anzutreffen sind.
Unter diesem Gesichtspunkt muß man die Zahl der Beschwerdefälle sehen, die also sicherlich nicht
sehr groß ist und wo auch deshalb - ich möchte das in diesem Zusammenhang auch erwähnen - eine
nicht zu große Zahl vorhanden ist, weil seit geraumer Zeit beim Amt der Landesregierung eine
Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet ist und weil es bei jeder Bezirkshauptmannschaft auch
einen Verwaltungsjuristen gibt, der sich ganz speziell mit diesen Aufgaben zu befassen hat.
Trotzdem sollte man aus dem vorliegenden Bericht, den darin enthaltenen Hinweisen und den
angeführten Beschwerdefällen die entsprechenden Konsequenzen ziehen und die Verwaltungspraxis
in Zukunft vielleicht noch besser und wirkungsvoller im Sinne einer bürgernahen Verwaltung gestalten.
So wie beim letzten Bericht sind auch diesmal hauptsächlich wieder Angelegenheiten des
Baurechtes, der Raumordnung, des Straßen- und Verkehrswesens angeführt; darauf hat heute der
Berichterstatter auch schon hingewiesen. Ein Großteil der Fälle behandelt die Säumnis, bei den
Baubehörden vor allem Verfahrensmängel, wie etwa die Unterlassung der Wahrung des
Parteiengehörs und unzweckmäßige Verfahrensabläufe. Natürlich sind für viele Gemeinden, die nicht
über eine gegliederte Verwaltung verfügen, auch diese Fragen zu Problembereichen geworden. Da
bedarf es oft schon besonderer Spezialisten, um hier wirklich hieb- und stichfeste Entscheidungen
treffen zu können.
Ich möchte daher heute das wiederholen, was ich auch schon vor einigen Jahren zu dem damals
vorgelegten Bericht der Volksanwaltschaft gesagt habe, nämlich dazu einen Wunsch äußern zu
dürfen. Ich glaube, daß zahlreiche Unzulänglichkeiten - ich möchte sie gar nicht anders bezeichnen zum Großteil vermieden werden können, wenn die Gemeinden in einem noch stärkeren Maß als
bisher auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich bei den Behörden der staatlichen Verwaltung
Hilfe und Aufklärung zu verschaffen. Mir ist schon bewußt, daß dies schon jetzt in einem sehr großen
Maße erfolgt, aber es gibt sicherlich noch zusätzliche Möglichkeiten, bei den
Bezirkshauptmannschaften, bei den Gebietsbauämtern, beim Amt der Landesregierung verstärkt
Auskünfte einzuholen, wodurch eine intensivere Zuammenarbeit der Gemeindeorgane mit den
Behören und Vewaltungseinrichtungen des Landes erreicht werden könnte. Das ist sicher im Interesse
unserer Bürger, im Interesse eines möglichst reibungslosen Ablaufes unserer Verwaltung.
Nicht wenige Entscheidungen, meine Damen und Herren, müssen heute allerdings auch auf der
Basis von wissenschaftlichen Gutachten und Sachverständigengutachten gefällt werden. Das zeigt
gerade jenes Beispiel, das von meinen beiden Vorrednern schon erwähnt wurde, nämlich die
Probleme, die mit der Geruchsbelästigung aus der nachbarlichen, ich möchte es einmal so nennen,
Massentierhaltung entstehen, und gerade diesem Problem wurde im vorliegenden Bericht ein breiter
Raum gegeben. Es ist ein spezifisches Problem, bei dem Anrainereinwendungen naturgemäß immer
wieder vorkommen werden. Es ist nur interessant, ich möchte nicht wiederholen, was heute schon
gesagt wurde, daß es hier verschiedene Meinungen der Gutachter und der Wissenschafter gibt,
wieweit eine derartige Massentierhaltung auch gesundheitsschädigend sein könnte. Ich möchte es
auch einmal so sagen, im Konjunktiv. Das war auch der Grund, warum seitens des Amtes der
Landesregierung eine Projektgrupe eingesetzt wurde, die sich speziell mit diesem Thema befaßt, wo
auch die Meinung von Gutachtern und Wissenschaftern einzuholen ist und wo, ich habe mich vorhin
erkundigt, bis zum Juni dieses Jahres, bis zum Juni 1990, ein Bericht vorliegen soll, der dann die
Grundlage für weitere Maßnahmen allenfalls auch in Richtung einer Änderung unserer Bauordnung
darstellen soll.
Ich glaube, wir sollten daher - damit möchte ich auch gleich zu Ihrem Resolutionsantrag, Herr
Abgeordneter Kremnitzer, kommen - dieses Gutachten doch noch abwarten und nicht in ein
Verfahren, das auf Gutachtertätigkeit aufgebaut ist, jetzt durch einen derartigen Antrag eingreifen,
sondern bis zum Sommer dieses Jahres warten und nicht punktuell ein Problem der Bauordnung
herausgreifen, sondern uns dann nach Vorliegen des Gutachtens mit diesem Problem neuerlich
beschäftigen. Ich glaube, daß es im Moment doch etwas verfrüht ist, einen derartigen Auftrag an die
Verwaltungsbehörden zu geben. Wir werden daher Ihrem Resolutionsantrag heute nicht zustimmen.
In einem anderen Fall, meine Damen und Herren, geht es um die Verständigungspflicht im
Verwaltungsstrafverfahren. Hier vermutete ein beschuldigter Fahrzeuglenker einen Mißstand in der
Verwaltung darin, daß er von der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht verständigt
wurde. Dieser Fall hat sich im Jahre 1986 zugetragen. In der Zwischenzeit ist durch eine Novelle zum
Verwaltungsstrafgesetz im Jahr 1987 eine derartige Verständigungspflicht auch gesetzlich verankert
worden. (Dritter Präsident Ing.Schober übernimmt den Vorsitz.)
Somit ist diese Frage überholt und nicht mehr aktuell. Ich möchte aber gerade diesen Fall zum Anlaß
nehmen, um darauf hinzuweisen, daß die Berichte der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag zu
einem Zeitpunkt vorgelegt werden, wo sicherlich nicht mehr jene Aktualität gegeben ist, die vielleicht
bei einer früheren Vorlage zu einem früheren Abstellen von aufgezeigten Mißständen hätte führen
können. Ich darf nochmals daran erinnern: Der Bericht für die Jahre 1985 und 1986 wurde im April
1989 vorgelegt und zusammen mit der Äußerung der Landesregierung im November 1989 dem
Landtg zugeleitet, sodaß wir ihn heute diskutieren und zur Kenntnis nehmen können. Ich glaube, im
Sinne aller Abgeordneten dieses Hohen Hauses sprechen zu können, wenn ich die Volksanwaltschaft
ersuche, in Zukunft zu trachten, daß diese Berichte doch in einem kürzeren Zeitraum fertiggestellt und
dem Landtag vorgelegt werden. Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft gewährleistet ein
verfassungsrechtlich garantiertes Beschwerderecht der Landesbürger gegenüber der
Landesverwaltung und den Gemeindeverwaltungen und ist somit, wie ich glaube, ein wichtiger Faktor
im gesamten Beschwerderecht unserer Landesbürger. Auch wenn im vorliegenden Bericht manchmal
vielleicht die Aktualität fehlt, wie ich vorhin erwähnt habe, so ist doch ein Anlaß gegeben,
verschiedene Abläufe neu zu überdenken, neue Überlegungen einzubringen, um die Einrichtungen
der Verwaltung für den Bürger noch besser, noch übersichtlicher und verständlicher zu gestalten.
Wenn wir auch in der Legislative unsere Bemühungen im Schaffen von Voraussetzungen, welche die
Handhabung von Gesetzen durch die Verwaltung erleichtern, fortsetzen, so ist das von unserer Seite
sicherlich ein nicht unwesentlicher Beitrag in Richtung einer besseren Serviceleistung. Wir können
dadurch bewirken, daß für die Bevölkerung spürbare Verbesserungen bei der Inanspruchnahme der
Behörden eintreten werden.
Die Österreichische Volkspartei wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch weiterhin in dieser
Richtung Initiativen zu setzen. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist erschöpft. Ich bitte den Berichterstatter um
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. SAUER (SPÖ): Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Ich
lasse vorerst über die Vorlage selbst und anschließend über den Resolutionsantrag des Herrn
Abgeordneten Kremnitzer abstimmen.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Verfassungsausschusses): Einstimmig
angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten
Dr.Kremnitzer zum fünften und sechsten Bericht der Volksanwaltschaft): Mit Mehrheit abgelehnt.
(Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.)
Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kautz, die Verhandlungen zur Zahl 148/B-1/5 einzuleiten. Ich
bitte um den Bericht.
Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe namens des Finanzund Wirtschaftsausschusses, betreffend den Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages
von Niederösterreich über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen,
II/1989, zu referieren: Gemäß Artikel 54 der NÖ Landesverfassung 1979 erstattet der
Finanzkontrollausschuß über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen
Bericht. Im vorliegenden Bericht sind acht Prüfungen enthalten, er ist den Mitgliedern des Hohen
Hauses bereits zugegangen.
Konkret handelt es sich um Prüfungen der Abteilung III/2, Kulturförderung, der landwirtschaftlichen
Schulen Lilienfeld und Tullnerbach, der Zivilschutzschule Horn der Abteilung VII/1; aus dem Bericht
der Abteilung B/3 wurde die Regulierung der Unrechttraisen geprüft und eine Nachkontrolle der
Bewässerungsanlage Furth-Steinaweg durchgeführt; die NÖ
Landeshauptstadt-PlanungsgesmbH. St. Pölten wurde erstmals einer Prüfung unterzogen.
Die diversen Prüfungen nach den Prinzipien der Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
finden im Wahrnehmungsbericht in der Darstellung der Sachverhalte und der Bemängelungen,
insbesondere in 90 Ergebnispunkten, ihren Niederschlag. Im Bericht sind die festgestellten Mängel in
Aufbau- und Abbauorganisationen, im Personaleinsatz, in der Beachtung von Vertrags- und
Ordnungskriterien, im Umgang mit öffentlichen Geldern festgehalten. Dazu werden verschiedene
Empfehlungen ausgesprochen. Die Äußerung der NÖ Landesregierung zum vorliegenden
Wahrnehmungsbericht wurde eingeholt.
Lediglich in 15 % der Fälle bestanden zwischen NÖ Landesregierung und Finanzkontrollausschuß
gegensätzliche Ansichten über verschiedene Probleme, über den größten Teil der geprüften
Sachverhalte konnten gemeinsame Ansichten erreicht werden und fanden auch die Empfehlungen der
Finanzkontrolle Zustimmung bei den geprüften Dienststellen, sodaß die Lösung der offenen Fragen
rasch erwartet werden kann.
Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Bericht II/1989 des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Konrollrechtes
gemachten Wahrnehmungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, daß den
in diesem Bericht dargelegten Auffassungen des Finanzkontrollausschusses entsprochen wird."
Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Präsident, bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung
vorzunehmen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gelangt Herr
Abgeordneter Hintermayer. Ich erteile es ihm.
Abg. HINTERMAYER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die "Salzburger Nachrichten" haben uns heute mit einer Nachricht über den NÖ
Siedlungsfonds aufgeschreckt. Als Fraktion, die nicht im Finanzkontrollausschuß vertreten ist und
keinerlei Unterlagen und Informationen besitzt, sehen wir uns gezwungen, einen Antrag auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzubringen. Die Opposition hat im besonderen die
Pflicht, Unregelmäßigkeiten, Unklarheiten aufzugreifen und dafür zu sorgen, daß aufgeklärt und
bereinigt wird, wenn notwendig aber auch Konsequenzen zu verlangen und zu betreiben. Durch den
Siedlungsfonds zieht sich offensichtlich ein langer Faden - ich will ihn nicht mit einer Farbe
bezeichnen, damit da keine Mißverständnisse entstehen -, der endlich durchgeschnitten gehört, so
meinen wir, und deshalb stellen wir folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Zur Untersuchung der Vorwürfe des Kontrollamtes gegen den Niederösterreichischen
Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds wird gemäß § 67 der Landtagsgeschäftsordnung ein aus sieben
Mitgliedern, drei ÖVP, drei SPÖ, ein FPÖ, bestehender Untersuchungsausschuß eingesetzt."
Ich ersuche die Damen und Herren der beiden anderen Fraktionen, uns zu unterstützen, da wir ja
sechs Unterzeichner für einen derartigen Antrag brauchen. (Rufe bei der ÖVP: Das ist zu wenig!) Wird
schon werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht des Finanzkontrollausschusses
gibt einem das Gefühl, daß die Beamten sehr genau prüfen und dem Landtag Informationen liefern,
wie es in den einzelnen Bereichen des Landes aussieht. Ich glaube, es gebührt den Beamten Dank,
daß sie sich der mühevollen Arbeit widmen, und ich hoffe nur, daß dieser Ausschuß und dieses Amt
ausreichend mit Beamten besetzt ist, damit die Kontrolltätigkeit nicht leidet. Aus dem heutigen
Ereignis sehen wir nämlich, daß Prüfungen und Kontrollen notwendig sind.
Leider Gottes gewinnt man beim Studium des Finanzkontrollausschuß-Berichtes auch das Gefühl,
daß er dasselbe Schicksal hat wie Rechnungshofberichte, nämlich daß vorgeschlagene
Konsequenzen ausbleiben, denn zu häufig findet man, daß Dinge schon bei den vorigen Prüfungen
beanstandet wurden und wieder beanstandet werden müssen, da sie offensichtlich nicht beseitigt
wurden. Nun möchte ich mich mit dem landwirtschaftlichen Schulwesen beschäftigen. Es gibt hier
zwei Schulen, die Berufsschule Lilienfeld und die Fachschule Tullnerbach, die hier genau
durchleuchtet wurden. In erster Linie findet man bei beiden Schulen, daß es im Lande ein gewaltiges
Manko gibt, daß das landwirtschaftliche Schulkonzept nicht vorhanden ist. Ich glaube, das wäre sehr,
sehr wichtig, denn wenn man im Lande unterwegs ist und in landwirtschaftliche Schulen kommt, dann
hört man immer wieder, daß es in der letzten Zeit hier zu einer gewissen Konkurrenzierung
gekommen ist. Was in der Wirtschaft sehr gut ist, wenn Konkurrenz besteht, ist im Schulbereich nicht
unbedingt gut. So finden wir in diesem Bericht auch immer wieder den Hinweis, daß durch den Bau
der Schule sowieso, in der Schule Warth im konkreten, eine starke Konkurrenzierung eingetreten ist.
Aber auch im Weinviertel erlebe ich, daß durch den Bau der Schule Poysdorf eine Konkurrenzierung
zu den anderen Schulen erfolgt und es jetzt hier zu echten Schwierigkeiten kommt. Immerhin kosten
diese Investitionen sehr viel Geld, und ich glaube, man müßte daher wirklich eine Kosten-NutzenRechnung anstellen und danach entscheiden.
Es handelt sich ja bei diesem Betrieb, wenn ich die Schulen so nennen will, um Lehrstätten, um
Bildungsstätten, die Jugend soll ja bestens ausgebildet sein, und wir alle wissen, Bildung und Wissen
ist Macht, und was man gelernt hat, das kann einem niemand nehmen, selbst wenn es noch so
unruhige Zeiten gibt. Wir müssen feststellen, daß es in diesen nicht ausgelasteten Schulen dann sehr
oft zu einem Gerangel innerhalb des Lehrkörpers, innerhalb des Schulbetriebes kommt, weil es dort
verschiedene Schuldzuweisungen gibt usw. Die Schüler spüren, daß hier etwas nicht richtig läuft und
das Klima leidet in diesen Schulen. Ich glaube, daß es manchesmal auch dazu kommt, daß solche
Schulen von Eltern und Kindern abgelehnt werden, wenn sie spüren, daß das Klima dort nicht in
Ordnung ist. Aus dem Bericht kann man aber auch noch etwas sehr Interessantes herauslesen. Das
heißt, es wird uns ganz deutlich ins Bewußtsein gerufen, daß die österreichische Agrarpolitik: "Des
Gesundschrumpfens" diese Entwicklung heraufbeschworen hat. Es ist eine analoge Erscheinung:
weniger Bauern, weniger landwirtschaftliche Schüler, und leider Gottes hat man in Niederösterreich
dieser Entwicklung offensichtlich noch nicht ganz Rechnung getragen.
Die Prüfung der Fachschule Tullnerbach im speziellen sollte den Abgeordneten ein Lehr- und
Lernbeispiel sein. Ich persönlich kenne dieses Haus sehr genau, weil ich dort noch im ländlichen
Fortbildungswerk zahlreiche Kurse, Tagungen, aber auch etliche sehr schöne Bälle besucht habe und
dabei sein durfte. Es ist ein altes Haus, ein sehr romantisches Haus, und man könnte von der
Nostalgie befallen werden, aber ich glaube, man müßte wirklich prüfen, ob man so ein altehrwürdiges
Schloß- oder klosterähnliches Gebäude, ein Bauwerk aus dem vorigen Jahrhundert, für schulische
Zwecke heranziehen soll, denn dann muß man sich aber auch dazu durchringen, die finanziellen
Mittel aufzubringen.
Und was sich noch aufdrängt, wenn man diesen Bericht mehrere Male durchliest: Es drängen sich
Vergleiche zu vielen bäuerlichen Betrieben auf. Auch unsere Bauern sind sehr häufig mit alter
Bausubstanz gesegnet und mußten ihre Häuser schleifen, abreißen, sind großen finanziellen
Belastungen ausgesetzt gewesen und sind es noch immer. Aber sie konnten dieses Manko nur in 60
und 80 Arbeitsstunden pro Woche ausgleichen und mit Nachbarschaftshilfe wiederum alles in
Ordnung bringen. Sie haben natürlich auch zu öffentlichen Zuwendungen aus dem AI-Bereich, aber
leider Gottes oft sogar zu Konsolidierungsmaßnahmen greifen müssen. Dieser Bericht zeigt auf, daß
man auch in der Schule Tullnerbach ein Opfer der Einkommensschrumpfung, der Disparität im
landwirtschaftlichen Bereich geworden ist. Der bisherige Direktor, Oberstudienrat Dr.Ing.Edinger, ein
hervorragender Lehrer - ich habe ihn selbst als Lehrer kennengelernt -, ein hervorragender
Betriebswirtschafter und Berater, mußte sich nach der Decke strecken. Er konnte auch nur mit Wasser
kochen und trotz Mithilfe der Schüler und Überlegungen nach allen Seiten nicht mehr
herauswirtschaften, als der Boden hergab. Leider sind die Preise der agrarischen Produkte
volkswirtschaftlich und nicht betriebswirtschaftlich festgesetzt und geregelt, und diese Preise haben
ihm nicht die angestrebte Möglichkeit gegeben, zu zeigen, wie ein Betrieb in einer derartigen Größe
mehr abwirft oder mehr bringt, denn der 60- bis 80-Stundeneinsatz pro Woche, die Samstag- und
Sonntagarbeit, die auf den Bauernhöfen selbstverständlich ist, haben in Tullnerbach gefehlt.
So spiegelt dieser Bericht haarscharf wider, wie es in der österreichischen Landwirtschaft aussehen
würde, wenn nur 40 Stunden gearbeitet werden würden, und er zeigt auf, daß das Agrareinkommen
gewaltig nachhinkt. Deshalb tut es mir auch persönlich leid - und ich spreche mich dagegen aus -, daß
man daran denkt, die Schulwirtschaft dort abzugeben. Sicherlich freuen sich etliche
Nebenerwerbslandwirte, wenn sie Grund pachten können, aber es fehlt uns dann ein schlagendes
Beispiel, das wir Bauern ja immer wieder bräuchten, um die Zweifler und die Nörgler darüber
aufzuklären, wie es eigentlich um die Landwirtschaft bestellt ist. Es wird leider von den bäuerlichen
Vertretern der anderen Fraktion diese Situation nicht optimal genutzt. Ich bin sehr neugierig, ob das
vielleicht heute hier geschieht.
Weiters finde ich, sollte der Unterricht in den landwirtschaftlichen Schulen um Gottes willen
praxisbezogen bleiben und nicht auf den grünen Tisch zurückgedrängt werden, selbst wenn es etwas
kostet. Es sind ja Bildungsstätten und Ausbildungsstätten, und wir wissen, daß man dafür auch Geld
braucht. Ich hätte nur noch einige Fragen und Feststellungen. Ich finde in dem Bericht immer wieder
den Hinweis auf Heim- und Fremdpraxis für Mädchen und Burschen differenziert. Ich persönlich
spreche mich für die Fremdpraxis aus, weil die jungen Menschen eine gewisse Betriebsblindheit
ablegen und die Fremde letztlich den Menschen formt und ihm nur Gutes bringt.
Nun höre ich aber, daß es bei der Entschädigung der Praktikanten zu Mißverständnissen kommt. Ich
höre, daß Praktikanten und Eltern sehr ungehalten und böse darüber sind, daß junge Burschen in
einem Betrieb arbeiten, wo auch andere arbeiten, die entsprechend entlohnt werden. Der Praktikant
arbeitet ganz normal mit, bekommt jedoch dann eine so bescheidene Entschädigung, daß er sich
kaum die Fahrtkosten leisten kann und ihn die Eltern zum Hof und vom Hof bringen müssen. Ich
glaube, daß man hier einen Ausgleich schaffen sollte und Wege beschreiten müßte, die mehr
Gerechtigkeit bringen. Im Punkt 14 des vorliegenden Berichtes wird dann die Herausgabe und der
Versand diverser Skripten kritisiert. Ich kenne viele davon. Es handelt sich dabei um sehr wertvolle,
spezielle Buchhaltungsunterlagen, die der Herausgeber in mühevoller Kleinarbeit erstellt hat und die
heute in den Schulen, aber auch in bäuerlichen Betrieben, Verwendung finden. Man müßte sich
wirklich bemühen und nachdenken, hier einen Weg zu finden, daß diese Behelfe auch weiterhin zur
Verfügung gestellt werden können, allen jenen, die sie brauchen und die daran interessiert sind. Im
Punkt 16 wird die Haustankstelle in Tullnerbach kritisiert. Die Prüfer, die nach meinem Dafürhalten
hier sehr streng und bürokratisch geprüft haben, meinen, es gäbe eine Tankstelle in drei Kilometer
Entfernung. Nun fährt man ja - bitte mit einem Traktor und nicht mit einem PKW - drei Kilometer
immerhin doch eine gewisse Zeit. Drei Kilometer wieder zurück und ein kleines Plauscherl bei der
Tankstelle, und Sie können sich ausrechnen, wie lang der Traktorfahrer samt seinem Fahrzeug dem
Betrieb abgeht. Noch dazu darf man bitte eines nicht übersehen: wenn man eine Haustankstelle hat,
dann kauft man auch das Dieselöl und den Treibstoff etwas günstiger. Daher glaube ich, daß in
diesem Falle alles für die Beibehaltung dieser Haustankstelle spricht. Ich möchte die Damen und
Herren des Kontrollausschusses bitten, hier etwas großzügiger zu sein.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß der Finanzkontrollausschuß eine wichtige Einrichtung
ist. Kontrolle ist notwendig und richtig. Notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre aber
auch, daß jede im Landtag vertretene Fraktion in diesem Finanz-Kontrollauschuß vertreten ist. Wir
lesen es heute in den Salzburger Nachrichten, daß angeblich Unregelmäßigkeiten passiert sind. Wir
müssen uns auf die Informationen aus der Zeitung verlassen. Sie haben hier einen
Informationsvorsprung. Daher meine Bitte, sorgen Sie dafür - wo Demokratie herrscht soll sie auch
vollzogen werden - daß auch wir die Möglichkeit haben, in diesem Finanzkontrollausschuß einen Sitz
zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist wichtig und notwendig, daß man die
Berichte des Finanzkontrollausschusses richtig liest, und auch die Dinge zwischen den Zeilen
herausliest. Weiters ist es, so glaube ich, ganz wichtig, daß der Landtag darauf drängt, daß den
Berichten auch Konsequenzen folgen. Ich bin sehr neugierig, wann wir in Niederösterreich das neue
Landwirtschaftliche Schulkonzept bekommen. Ich glaube, man könnte dann vieles an Querelen
vermeiden und sicher auch vieles einsparen. Vielleicht trägt dieser Bericht aber auch dazu bei, daß
unsere Agrarvertreter im Lande und darüber hinaus lernen, daß wir in der Agrarpolitik umdenken
müssen. Wenn dies alles eintritt, was von diesem Bericht abgeleitet werden kann, dann ist der Bericht
des Finanzkontrollausschusses in mehrfacher Hinsicht positiv; wir werden ihn zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Schütz.
Abg. SCHÜTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Diskussion
stehende Bericht 2/1989 des Finanz-Kontrollausschusses über die bei der Ausübung seines
Kontrollrechtes festgestellten Mängel ist derart umfangreich und fast symptomatisch, wie dies in der
letzten Zeit vor allem im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsschulen und Fachschulen
bedauerlicherweise immer wieder festgestellt werden mußte. Ein Aufruf an den verantwortlichen
Landesrat, die Mißstände abzustellen, ist durchaus angebracht!
Meine Aufgabe ist es, die Wahrnehmungen des Finanz-Kontrollausschusses, die dieser in seiner
verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Kontrolle der Landwirtschaftlichen Berufsschule Lilienfeld, bei
der Landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach und im Landwirtschaftlichen Wasserbau bei der
Bewässerungsanlage Furth-Steinaweg getroffen hat, offen und objektiv aufzuzeigen. Die
Landwirtschaftliche Berufsschule Lilienfeld wird mit der Fachrichtung "ländliche Hauswirtschaft" als
Berufsschule geführt. Obwohl die Schülerzahlen durch die Schließung der Berufsschule Gutenstein
1986 im darauffolgenden Jahr erheblich angehoben werden konnten, zeigte sich in dieser Schule
trotzdem im Jahr 1988 ein weiteres Absinken der Schülerzahlen.
Der Rückgang der in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten - auch im Most- und
Industrieviertel, also im Westen von Niederösterreich - wirkt sich auch hier negativ aus. Die
eingehobenen Beiträge für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Schüler sind in dieser
Schule trotz Aufforderung durch den Finanz-Kontrollausschuß bei weitem nicht kostendeckend. Jeder
Privatbetrieb wäre bei einer derartigen Vorgangsweise längst zugrundegegangen. Aber mit
Landesgeldern wird eben von den Schulleitern mehr als sorglos umgegangen. Daß jährlich eine
Ausschreibung an die ansässigen Firmen über die Lieferung von Lebensmitteln erfolgen muß, sollte
eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Grundsätzlich muß man jedoch feststellen, daß auch hier das Bestehen eines ausgereiften
Landwirtschaftlichen Schulkonzeptes für ganz Niederösterreich, besonders im Hinblick auf die weiter
sinkenden Schülerzahlen, einen hohen Stellenwert hätte. Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wie wichtig und notwendig ein der heutigen Zeit angepaßtes modernes Landwirtschaftliches
Schulkonzept wäre, zeigt gerade die ziel- und planlose Vorgangsweise in der Landwirtschaftlichen
Fachschule Tullnerbach. Wenn man den Bericht des Finanzkontrollamtes liest, bekommt man den
Eindruck, daß es den Verantwortlichen dieser Schule und der zuständigen Abteilung des Landes vielleicht über höheren Auftrag - eigentlich nur darum geht, krampfhaft zu versuchen, diesen Komplex
mit seinem aufgeblähten Lehrkörper und überhöhten Personalstand um jeden Preis zu erhalten.
Angesichts einer Pressemeldung, Kurier vom 17.Jänner dieses Jahres, wo der Direktor der Schule
alle erhobenen Vorwürfe des Finanz-Kontrollausschusses empört zurückweist, ja geradezu in
überheblicher Form die Fragen einer Schließung verneint, scheint es vordringlich und unumgänglich
notwendig zu sein, die Frage von Pensionierungen und der Auflassung derartig defizitärer
Institutionen zu fordern.
Betrachtet man nun einige der vom Kontrollamt in objektiver und sachlicher Form dargestellten
Mängel, dann verstärkt sich diese Auffassung mehr und mehr. Ich weiß aber, daß es hier leider auch
von Politikern immer wieder Versuche gibt, die aber letztendlich scheitern müssen, diesen
Schulstandort zu erhalten. Wenn man feststellt, daß ein Schulzubau entgegen den Bestimmungen
der Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung durchgeführt wird, und man der Meinung ist,
daß man kostengünstig gearbeitet hat, weil die Arbeiten größtenteils vom Hauspersonal durchgeführt
wurden und nicht den Baukosten zugerechnet wurden, dann zeigt sich auch hier die laienhafte
Vorgangsweise der zuständigen Abteilung VI/5 des Amtes der NÖ Landesregierung.
Auch hier kann der Außenstehende feststellen, daß der überhöhte Personalstand mit allen Mitteln
gehalten wird, obwohl der Finanz-Kontrollausschuß zum wiederholten Male aufgefordert hat, die
Anzahl der Hausprofessionisten auf das notwendige Ausmaß des Schulbetriebes zurückzunehmen.
Es wird also mit völlig falschen Mitteln versucht, diesen überhöhten Personalstand unbedingt zu
erhalten. Immer wieder wird in Niederösterreich von Privatisierung gesprochen und dies auch verlangt.
Aber gerade in Bezug auf die Schule in Tullnerbach, wo diese Maßnahme durchaus angebracht wäre,
scheint man davon nicht viel gehört zu haben.
Wie - so frage ich mich - ist es sonst erklärbar, daß dort noch immer eine Hausdruckerei betrieben
wird, die Skripten und Unterrichtsbehelfe auch für andere Schulen herstellt, die durchaus vom
Fachhandel bezogen werden könnten?
Ich meine, das ist ebenfalls ein Versuch, den von mir schon mehrmals erwähnten aufgeblähten
Personalstand zu erhalten. Die Selbstherrlichkeit der Tullnerbacher Schulleitung zeigt sich auch in
der Mißachtung des vom Landtag beschlossenen Voranschlages, da immer wieder krasse
Widersprüche in Bezug auf den sorgfältigen Umgang mit Landesmitteln festzustellen sind. Die
Kontrollfunktion der zuständigen Fachabteilung des Landes ist daher in Frage zu stellen. Die
Hintergründe dieser Vorgangsweise sind durchaus einer gesonderten Untersuchung wert. Hohes
Haus! Die Verlegung der Berufsschule Pyhra nach Tullnerbach dürfte die Schülerzahl anheben, meint
die LAKO in Tulln. Ich behaupte, daß schon in den Kontrollamtsberichten zum Ausdruck gebracht
wird, daß es sich hier um eine reine Vermutung handelt. Vermutungen und Illusionen enthält aber
auch der inzwischen vorgelegte Entwurf über ein Landwirtschaftliches Schulkonzept von Landesrat
Blochberger. Hier kann man mit Recht sagen, daß es sich um ein Sammelsurium von unzureichenden
Bestrebungen handelt, um einen Großteil der Schulstandorte in Niederösterreich zu erhalten. Mit
Recht stellt daher der Finanz-Kontrollausschuß die Frage, ob es auf Grund der ständig sinkenden
Schülerzahlen sinnvoll ist, Tullnerbach weiterzuführen?
Wer wird den zu erwartenden finanziellen Verlust des Landes verantworten? Wer übernimmt die
Verantwortung bei einer Fehleinschätzung der künftigen Entwicklung durch die Landwirtschaftliche
Koordinationsstelle, kurz LAKO genannt? Also viele offene Fragen, meine Damen und Herren, für ein
zukunftsorientiertes Landwirtschaftliches Schulkonzept, welches alle Fragen einer Ausrichtung der
Ausbildung der landwirtschaftlichen Jugend an die Erfordernisse des heutigen Europa anzupassen
hat. Ebenso offen ist die Notwendigkeit einer Überprüfung der Größenordnung der
landwirtschaftlichen Schulwirtschaften in der derzeit gehandhabten Form.
Hohes Haus! Der Bericht über die Nachkontrolle der Bewässerungsanalage Furth-Steinaweg zeigt
die Problematik solcher Förderungen schon im Hinblick auf die Bestrebungen, ein Mitglied der EG zu
werden, in besonderer Weise auf.
Wie allgemein bekannt ist, befaßt sich die Vertretung der Weinbauern, vor allem aber die Kammer,
mit der Herabsetzung der Hektarerträge im Weinbau.
Entgegen jeder Vernunft und trotz einer Überproduktion im Weinbau wurde dieses Projekt einer
Bewässerungsanlage durchgezogen, mit der Begründung, daß man den Ertrag anheben müsse und
daß man durch die Bewässerung gleichzeitig auch eine Qualitätsverbesserung erzielen könne.
Abgesehen von den gewaltigen Kosten, die sich, wie der Finanz-Kontrollausschuß bereits in seinem
Bericht 1/1987 festgestellt hat, nie hereinbringen lassen werden, kann dieses Projekt vor allem auch
im Hinblick auf die Überproduktion im Weinbau keineswegs positiv beurteilt werden.
Schon 1987 hat der Finanz-Kontrollausschuß die Ausarbeitung von Richtlinien für den Einsatz von
Förderungsmitteln des Landes gefordert.
Die Äußerung der Landesregierung, daß diese Förderung als Beitrag zur Erhaltung der
Kulturlandschaft bzw. auch als Schutzmaßnahme gegen die Bodenabtragung zu sehen ist, zeigt
geradezu eine unheimliche Naivität und Ahnungslosigkeit gegenüber derartigen Problemen auf. Man
hofft, so meine ich, daß auf Grund der hohen Betriebs- und Erhaltungskosten keine Ansuchen dieser
Art mehr gestellt werden, wodurch man sich die Erarbeitung von Förderungsrichtlinien dieser Art
ersparen könnte. Zu Recht befürchtet der Finanz-Kontrollausschuß, daß die kurze Lebensdauer
derartiger Beregnungsanlagen bereits nach einigen Jahren neuerliche Förderungen und Subventionen
erfordern wird. Ein Kuriosum bei diesem Projekt war auch die Tatsache, daß im Zuge der
Ausschreibung Firmen gleich mehr als ein Angebot eingebracht haben und daß diese Firmen bei der
Vergabe der Aufträge trotzdem berücksichtigt wurden.
Daß die Bauaufsicht solcher Projekte nur von Fachleuten und keineswegs von Laien durchgeführt
werden kann, sollte eigentlich als gegeben angenommen werden.
Wir leben heute in einer Zeit, in der Schwarzarbeit und Pfuscherunwesen landesweit auch bei uns
verurteilt und bekämpft werden.
Trotzdem wurden bei diesem Projekt Baumeister- und Installationsarbeiten ohne entsprechende
Gewerbeberechtigung der Ausführenden - sozusagen unter Aufsicht und mit Förderung des Landes durchgeführt.
Schon bei der Projekterstellung hätte man berücksichtigen müssen, daß die Wasserqualität der
Fladnitz nicht immer die gleiche ist. Zum Beispiel bei starken Niederschlägen. Das heißt, man hätte
sich gleich mit der Alternative, nämlich der Errichtung von Brunnen neben der Donau, welche reines
Wasser aus dem Grundwasserstrom entnehmen, wie dies derzeit zum Teil der Fall ist, erhebliche
Mehrkosten ersparen können.
Auch Staubecken oberhalb der Donauterrassen wären durchaus sinnvoll und überlegenswert
gewesen.
Abschließend darf ich feststellen, daß wir diese Berichte zur Kenntnis nehmen werden, daß aber
künftighin eine verstärkte und verantwortungsbewußte Kontrolle vor Vergabe und Bewilligung
derartiger Projekte, nicht zuletzt auch im Interesse der Förderungswerber, angebracht erscheint.
Meine Damen und Herren! Im Hinblick darauf, daß unsere Trinkwasservorräte mehr und mehr mit
Nitraten versetzt sind, und im Parlament demnächst eine Wasserrechtsgesetz-Novelle, betreffend
einer generellen Flächenbindung von Tierbeständen und den Stickstoffeintrag in den Boden je Hektar,
behandelt wird, wobei ich bemerken möchte, daß entgegen mancher Aussagen natürlich die
Landwirtschaft nicht ausschließlich dafür verantwortlich gemacht werden kann, aber durchaus einen
Beitrag in diese Richtung zu leisten bereit sein wird, bringe ich folgenden Resolutionsantrag ein:
"Der Landtag von Niederösterreich hat am 12.Oktober 1989 eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, die
sich mit den Problemen des landwirtschaftlichen Bodenschutzes, des Grundwassers und vor allem
auch des Trinkwassers befaßt haben. Insbesondere wurde die Landesregierung auch aufgefordert,
den Bund im Rahmen der in Verhandlung befindlichen Wasserrechtsgesetz-Novelle auch auf eine
generelle Flächenbindung von Tierbeständen zu drängen, und Initiativen zu setzen, um eine möglichst
umweltgerechte Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft zu bewirken. Mittlerweile
wurden jene Regelungen des Wasserrechtsgesetzes bekannt, welche in den nächsten Wochen dem
Nationalrat zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen. Darin ist unter anderem eine
Flächenbindung von 3,5 Großvieheinheiten pro Hektar bzw. eine Stickstoffverwendung von bis zu 210
Kilogramm pro Hektar zugelassen.
Nach Meinung zahlreicher Fachleute sind diese Grenzzahlen weitaus überhöht und würde ein
Grenzwert von 2,5 Großvieheinheiten bzw. 150 Kilogramm Stickstoffeintrag je Hektar weitaus reichen.
Diese Grenzwerte könnten oftmals auch ohne Ertragsminderung noch beachtlich unterschritten
werden.
Diese Meinung wird durch die Fakten deutlich unterstützt. In zahlreichen Grundwassergebieten
besteht eine derartige Nitratbelastung, daß der Genuß von Trinkwasser gesundheitlich bedenklich ist
bzw. für Kleinkinder überhaupt verboten werden muß. Die in der Wasserrechts-Novelle vorgesehene
Schaffung von Grundwassersanierungsgebieten würde durch die viel zu großzügige Regelung des
erlaubten Stickstoffeintrages dadurch unterlaufen, daß zwar einerseits Grundwassergebiete saniert, in
anderen Bereichen aber neue Verseuchungsgebiete geschaffen würden. Die Landesregierung wird
daher aufgefordert, umgehend bei den zuständigen Stellen des Bundes und auch bei den im
Nationalrat vertretenen Parteien vorstellig zu werden und dahingehend zu wirken, daß die erlaubten
Höchstmengen für Stickstoffeinbringung auf 2,5 Großvieheinheiten bzw. 150 Kilogramm festgesetzt
werden."
Ich bitte die Parteien, diesem Antrag ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte kommt Herr Abgeordneter Kurzreiter.
Abg. KURZREITER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und
Herren! Der Wahrnehmungsbericht 2/1989 des Finanz-Kontrollausschusses bringt wieder einen
interessanten Einblick in die Verwaltungstätigkeit Niederösterreichs. Ich möchte mich mit den
Kontrollfeststellungen beschäftigen, welche die Kulturförderung, das landwirtschaftliche
Bildungswesen und den Zivilschutz zum Gegenstand haben.
Nicht, weil ich den Zivilschutz gering schätze, Herr Präsident Klupper, genau das Gegenteil ist der
Fall, sondern weil die NÖ Zivilschule in Horn keinen Anlaß zur Kritik gibt; daher möchte ich diesen
Prüfungsgegenstand nur ganz kurz behandeln. Die Aufgabenstellung erfolgt zufriedenstellend. Die
Empfehlungen des Finanz-Kontrollausschusses wurden befolgt und die Abteilung konnte
bescheidmäßig eine Befreiung von der Grundsteuer erwirken. Dem weiteren Wirken und Gedeihen
der NÖ Zivilschutzschule in Horn, Karl Prokschgasse 4, kann daher mit Optimismus entgegengesehen
werden.
Nun zur Kulturförderung: Die Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste und ihre kritische
Durchleuchtung führen uns wieder einmal vor Augen, wie schwer einschätzbar Kunst, moderne Kunst
und Kunstförderung sind.
Die öffentliche Hand ist an die Stelle der Reichen, der Mäzene, getreten. Es fehlen die reichen
Fürsten der Renaissance, oder auch, wenn sie wollen, die Kohlen- und Textilbarone der
Jahrhundertwende. Aber es ist in einem demokratischen Staatswesen auch unbestritten, daß Kunst
und Kultur, daß schöpferisches Wirken und Kreativität einen hohen Stellenwert haben. Bund, Land
und Gemeinden versuchen, diese Werte zu bewahren und zu fördern.
Das Problem liegt dabei im Einsatz von Steuermitteln, in der berechtigten Forderung der Kontrolle
nach Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie in der hohen Ungewißheit über die
Qualität und den Wert eines Bildes oder einer Skulptur. Man könnte zu Kunstkäufen sinngemäß das
sagen, was Henry Ford einmal zur Werbung gemeint hat. Als er nämlich sagte: "Die Hälfte von dem
dafür aufgewendeten Geld ist hinausgeworfen; nur weiß man leider nicht, welche Häfte das ist."
Es ist daher verdienstvoll, daß das NÖ Kulturförderungsgesetz den Rahmen absteckt und Ziele
vorgibt, die folgendermaßen lauten: "Personen und Personengruppen zu kulturellen Leistungen zu
ermuntern, zu unterstützen und dadurch zur Erhaltung der Freiheit der kulturell Schaffenden
beizutragen."
Das Land Niederösterreich hat dabei unter anderem zeitgenössisches, kulturelles Schaffen zu
fördern und zu dokumentieren sowie das Verständnis für die Kultur der Gegenwart zu wecken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln - 1987 waren es
rund 5,2 Millionen Schilling - wurden demnach Gemeinden, Vereine und Institutionen subventioniert,
welche künstlerisches Schaffen unterstützten und Ausstellungen organisierten.
Niederösterreichische Künstler werden auch durch den Ankauf von Bildern und Skulpturen direkt
gefördert. Diese Direktkäufe sollen auch, so das NÖ Kulturförderungsgesetz, dokumentieren, was in
Niederösterreich an bildender Kunst geschaffen wird. Diese Ankaufstätigkeit der Kulturabteilung
gehört sicher zum schwierigsten in dieser Sparte; der Bericht läßt dies auch anklingen, wenn hier
formuliert wird, daß Einsicht genommen werden konnte in die Problematik der seitens der Künstler
eingebrachten Preisvorstellungen als auch in das notwendige Bemühen der Vertreter der NÖ
Kulturabteilung in Bezug auf kostengünstigste Ankäufe. Der gewählte Zeitpunkt des Ankaufes war
teilweise auch von sozialen Aspekten beeinflußt.
Bei allem Verständnis für diese gesellschaftspolitisch-kulturell wichtige Aufgabe ist trotzdem ein
Höchstmaß an Korrektheit und ordnungsgemäßer Verrechnung zu verlangen. Und das wird von der
geprüften Stelle auch angestrebt und erreicht. Probleme hat es vor allem dort gegeben, wo Vereine
oder Einzelpersonen durch geschickte Vernebelungstaktiken und durch ein hohes Maß an Flexibilität
versucht haben, einerseits die Grenzen zwischen gemeinnützigen und kommerziell orientierten
Aktivitäten zu verwischen und andererseits neben dem Land Niederösterreich auch noch das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport um Förderungsmittel anzusprechen.
Aber beide und oft auch noch andere Förderungsgeber wurden jeweils über die Förderung des
anderen im Unklaren gelassen. Es konnte im Dialog mit der Kulturabteilung weitgehendste
Übereinstimmung erzielt werden. Von Seiten der Verwaltung wurden Feststellungen getroffen, welche
ich als programmatische Aussagen besonders begrüßen und unterstreichen möchte. Diese lauten:
Es kann nicht Ziel der Kunstförderung sein, jene besonders zu fördern, die regelmäßig Abgänge
vorzuweisen haben. Vielmehr gilt es, innovative Projekte zu unterstützen, deren Betreiber bemüht
sind, zumindest kostendeckend zu arbeiten, um weitere Förderungen nicht mehr notwendig zu
machen. Es kann gegenüber der Bevölkerung, dem Steuerzahler, sehr wohl verantwortet werden,
die Partnerschaft mit Tüchtigen zu fördern. Dauernde Velustproduzenten einerseits und rein
gewinnorientierte Unternehmen andererseits haben sicher kein Anrecht auf Förderung. In der
Bewältigung der aufgezeigten Probleme besteht zwischen der Kulturabteilung und dem FinanzKontrollausschuß volle Übereinstimmung. Es ist zu wünschen, daß die verfügten Maßnahmen sowohl
für die Verwaltung als auch für die Kunstschaffenden Niederösterreichs etwas bringen.
Der Prüfbericht über die Landwirtschaftliche Fachschule in Tullnerbach, mit der ich mich auch
beschäftigen möchte, hat schon einige Aufregung verursacht. Mein Vorredner hat hier auch Kritik
anklingen lassen.
Es ist nun keineswegs meine Aufgabe, hier etwas zu beschönigen oder zu verharmlosen, obwohl
sich beim genauen Hinsehen einige Punkte als weit weniger schwerwiegend darstellen, als es vorher
den Anschein hatte.
Zum Beispiel der Vorwurf von zu Unrecht eingehobenen Gebühren. Diese Vorgangsweise war
damals durch einen Erlaß der NÖ Landesregierung gedeckt, der mittlerweile jedoch im September
1989 aufgehoben wurde. Seither werden diese Gebühren auch nicht mehr eingehoben.
Oder zu dem Vorhandensein einer Handkassa mit sogenannten Kursgeldern. Auch diese wurden
sehr wohl abgerechnet und die Beträge verbucht. Sicherlich gab es hier gewisse Schlampereien, die
wurden aber mittlerweile abgestellt.
Was die Notwendigkeit der Verbesserung der sanitären Anlagen betrifft, so wurde das von der
Schulleitung sehr wohl erkannt und auch beantragt, doch konnten die Verbesserungen leider aus
finanziellen Gründen bisher noch nicht verwirklicht werden. Unbestritten ist, daß die Kritik in einigen
Punkten berechtigt ist, daß bei der Durchführung verschiedener Baumaßnahmen Eigenmächtigkeiten
vorkamen und dabei gegen Vewaltungs- und Verrechnungsvorschriften verstoßen wurde. Auch der
Umstand, daß durch in Eigenregie verrichtete Arbeiten doch beachtliche Kosten eingespart wurden,
ändert daran grundsätzlich nichts.
Auch der Vorwurf, daß die Abgrenzung zwischen Schul- und Kursbetrieb nicht völlig exakt und
korrekt erfolgte, wurde nicht zur Gänze ausgeräumt. Es ist dies sicher nicht immer leicht. Von der
Finanzkontrolle des Landes muß aber aus Gründen der Überschaubarkeit und wegen der Beurteilung
der Rentabilität diese Abgrenzung unbedingt verlangt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Schule Tullnerbach als Kursstätte ist
unbestritten und auch allgemein anerkannt.
46.000 Kursteilnehmer in den letzten 40 Jahren, wenn Sie wollen im Schnitt mehr als 1100 im Jahr,
sprechen hier eine deutliche Sprache. Ich glaube, daß es gerade dieser Bereich ist, der zur
Absicherung Tullnerbachs als Schulstandort ganz wesentlich beitragen kann. (Abg. Keusch:
Rationalisieren müssen wir da!)
Ich komme schon dazu, Herr Kollege Keusch. Diese rege Kurs- und Seminartätigkeit ermöglicht auch
eine bessere Auslastung des doch sehr großen Hauses, es wurde heute auch schon darauf
hingewiesen. Es hilft Kosten einsparen und zusätzliche Einnahmen zu erzielen, wobei
selbstverständlich alle erbrachten Leistungen und Aufwendungen der Schule auch kostenmäßig voll
abgedeckt werden müssen. Darauf muß ich namens der Finanzkontrolle des Landes nochmals ganz
deutlich darauf hinweisen.
Das heißt mit anderen Worten, die schulischen Belange sind von allen anderen Bereichen klar und
eindeutig zu trennen. Nur mit klaren Zuordnungen kann es eine Budgetwahrheit geben, welche
falsche Beurteilungen der Sachverhalte verhindert. Diese Feststellung gilt übrigens vollinhaltlich auch
für alle anderen Bereiche der Landesverwaltung, wie ich als Mitglied des Finanz-Kontrollausschusses
so nebenbei bemerken möchte. Hohes Haus! Durch die Auflassung der landwirtschaftlichen
Berufsschulen in Raabs, Warth und Zwettl sowie durch die Verlegung der Berufsschule Pyhra nach
Tullnerbach konnte eine wesentliche Bereinigung, Herr Abgeordneter Keusch, und Konzentration im
Landwirtschaftlichen Berufsschulwesen erreicht werden. Im vorliegenden Landwirtschaftlichen
Schulkonzept - Herr Kollege Hintermayer ist jetzt nicht herinnen - scheinen auch die genauen
Schülerzahlen von allen niederösterreichischen Fach- und Berufsschulen auf.
Wobei es meiner Meinung nach nunmehr darum geht, daraus die richtigen Prognosen zu stellen und
hinsichtlich der zukünftigen Standorte zukunftsorientierte Überlegungen anzustellen. Es würde heute
sicher zu weit führen, darüber in eine nähere Betrachtung einzugehen.
Aber gerade bei der letzten Budgetdebatte und auch bei der Novelle zum Landwirtschaftlichen
Schulgesetz, die im November beschlossen wurde, wurde ausführlich darüber diskutiert. Wesentlich
und wichtig ist es, alle Aspekte der ökosozialen Agrarpolitik in die Schullandschaft Niederösterreichs
einzubringen, unserer Jugend die bestmöglichste Ausbildung zu ermöglichen und damit auch in
Zukunft die Existenz unserer bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern.
Dann werden auch alle Investitionen in das Landwirtschaftliche Schulsystem sinnvoll und zu
rechtfertigen sein. Auf Grund der Erstellung dieser wichtigen Unterlage, des Landwirtschaftlichen
Schulkonzepts, bin ich überzeugt, daß aus dem Prüfungsdialog Finanzkontrolle und
Landwirtschaftliche Schulverwaltung auch bezüglich der Schule Tullnerbach die richtigen und
notwendigen Schlußfolgerungen gezogen werden. Meine Fraktion wird daher diesem Bericht des
Kontrollamtes die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf eingangs zunächst zu dem Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Schütz Stellung
nehmen. Wir sind der Meinung, daß das ein notwendiger Antrag ist, daß diese Beschränkung
notwendig ist und unsere Fraktion wird diesen Antrag daher unterstützen.
Aus dem vorliegenden Prüfbericht 2/1989 habe ich mich speziell mit der Überprüfung der
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft in St. Pölten auseinandergesetzt.
Die erstmalige Überprüfung der im Jahre 1986 gegründeten Landeshauptstadtplanungsgesellschaft
betrifft das Geschäftsjahr 1987. Hier stelle ich einmal die Frage über die Sinnhaftigkeit eines solchen
Prüfberichtes, wenn die Behandlung im Landtag erst zwei Jahre später erfolgt?
Ich darf daher dem Abgeordneten Böhm sagen, der kritisiert hat, daß die Berichte der
Volksanwaltschaft so spät einlangen, daß es auch hier angebracht wäre, die Berichte rascher in den
Landtag zu bringen.
Generelles Ergebnis dieses Prüfberichtes ist, daß es offenbar zahlreiche Start- und
Anfangsschwierigkeiten in der Landeshauptstadtplanungsgesellschaft gegeben hat, für die man
natürlich teilweise Verständnis aufbringen kann und Verständnis aufbringen muß.
Aber gerade im Hinblick auf die zukünftig noch wichtigeren Aufgaben der
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft sollten diese Probleme sofort abgestellt werden, damit hier
sozusagen kein Schlendrian einreißt.
Doch nun konkret zu einigen Kritikpunkten des Finanzkontrollausschusses.
Auf Seite 176 steht, daß Gegenstand des Unternehmens unter anderem die Ausübung des
Baumeistergewerbes ist. Ich stelle die Frage, ob es notwendig ist, daß die Planungsgesellschaft eine
Gewerbeberechtigung besitzt? Ob es tatsächlich notwendig ist, daß die öffentliche Hand in
Konkurrenz zur Privatwirtschaft tritt? Auf Seite 188, Ergebnispunkt 1 der Überprüfung, wird
bemängelt, daß keine ordnungsgemäßen Protokolle von den Generalversammlungen verfaßt wurden.
Es fehlt Ort und Datum auf den vorhandenen Protokollen.
Interessantes Detail am Rande, die Generalversammlung fand nicht am Ort der Gesellschaft statt, so
wie es in den Statuten vorgeschrieben ist, sondern sie fand angeblich in Wien statt. Das geht aber,
wie gesagt, aus dem Protokoll nicht hervor. Das gibt natürlich einigen Aufschluß über die Einstellung
des Aufsichtsrates bzw. der Generalversammlung zur Landeshauptstadt St. Pölten. Vom Bürger
verlangt man, ein Herz für St. Pölten zu entwickeln, doch die Generalversammlung selbst hat dieses
Herz offenbar noch nicht entwickelt.
Auf der Seite 189 findet man eine Kritik in Bezug auf Fristversäumnisse für die Generalversammlung
1987 und auch 1988. Durch die zu spät abgehaltene Generalversammlung konnten natürlich auch der
Jahresabschluß und wesentliche Beschlüsse nicht rechtzeitig genehmigt werden.
Auf Seite 191 finden sich einige Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Planungsgesellschaft und
dazu ist folgendes anzumerken:
Trotz des Einsatzes gigantischer finanzieller Mittel ist es offenbar bis jetzt nicht gelungen, die Idee
der Landeshauptstadt in das Bewußtsein der Bürger zu bringen.
Bei diesen Bemühungen, bei dieser Öffentlichkeitsarbeit, gab es auch einige Flops, die aus der Sicht
des Finanzkontrollausschusses interessant sein müßten.
Doch leider findet sich darüber eigentlich sehr wenig im Kontrollbericht.
Punkt 1 dieser Frage: Im Jahre 1987 wurde um 6,5 Millionen Schilling von der
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft der Traisenpavillon errichtet, im Volksmund genannt der
"Gasometer". Ich nehme an, die Herren Abgeordneten kennen dieses Gebäude, ein zweifelsohne
architektonisch gewagtes Bauwerk, aber vor allem ein akustisch völlig ungeeignetes Bauwerk, wie
sich später herausgestellt hat.
Zweck dieses Bauwerks sollte es sein, im Rahmen der Planungsgesellschaft dort kleine
Ausstellungen und Veranstaltungen abzuhalten. Vor allem sollte der Architektenwettbewerb in diesem
Traisenpavillon abgeführt werden.
Doch für diesen Architektenwettbewerb wurde dann, wie Sie sicherlich auch wissen werden, eine
andere Halle angemietet, weil der Traisenpavillon dafür nicht geeignet war und weil darüber hinaus
die Genehmigung von der Stadtgemeinde St. Pölten bereits nach zwei Jahren wieder abgelaufen ist,
das heißt, keine Benützungsbewilligung für dieses Gebäude mehr vorliegt.
Man hat also für zwei Jahre äußerst beschränkter Benutzung 6,5 Millionen Schilling ausgegeben.
Punkt 2 bei diesen Flops: Neben dem sogenannten Gasometer wurde von der
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft für das Donaufestival ein besonderes Kunstwerk errichtet.
"White-Man"-Haus heißt dieses sonderbare Objekt. Ich weiß nicht, wie viele der Abgeordneten es
kennen? Es ist so eine kleine Hütte mit fünf mal fünf Meter, die angeblich direkt aus Chikago importiert
wurde. Kostenpunkt ca. 1 Million Schilling. Die Besonderheit an diesem sogenannten Kunstwerk ist,
daß im Boden, in der Grundfläche, dieses Gebäudes Abfälle und Präservative eingegossen sind. Die
Bevölkerung hatte - ich sage deshalb "hatte", weil das Gebäude inzwischen abgebrannt ist naturgemäß für ein derartiges Kunstwerk kein Verständnis; worauf Sie von den sogenannten
Kunstsachverständigen als "dumm" bezeichnet wurde.
Man kann in Bezug auf Kultur sicherlich verschiedener Meinung sein, aber hier hat es sich um eine
Verschwendung gehandelt. Eines ist noch anzumerken, das Kunstwerk ist, wie ich schon berichet
habe, im Sommer 1989 abgebrannt, offenbar hat sich hier ein Bürger, ein sogenannter dummer
Bürger, der von Kunst nichts versteht, etwas Luft gemacht. Die Abfälle von diesem ehemaligen
Kunstwerk aber liegen noch immer herum.
Vielleicht wäre es im Sinne einer modernen jungen Landeshauptstadt, daß man hier für Ordnung
sorgt. Für dieses Gebäude gab es übrigens auch keine Genehmigung von der Stadt St. Pölten. Das
Gebäude wurde von der Planungsgesellschaft sozusagen ohne Genehmigung errichtet.
Als letzten Punkt bei diesen medienpolitischen Flops nenne ich, daß bei der
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft angeblich von der sogenannten Aktion Bürgertelefon
zigtausende Broschüren lagern, die bis heute nicht ausgeteilt wurden. Diese Broschüren haben sicher
viel Geld gekostet und ich bin daher der Meinung, daß das eine untragbare Verschwendung ist.
Wir Freiheitlichen hoffen, daß die aufgezeigten Fälle und die, welche bis jetzt noch nicht im
Finanzkontrollausschuß behandelt wurden, weil sie nicht in den Überprüfungszeitraum fielen, bei der
nächsten Überprüfung der Planungsgesellschaft sehr kritisch durchleuchtet werden. Weitere
Ergebnispunkte, die erwähnenswert sind:
Seite 193: Der Jahresabschluß für 1987 wurde ebenfalls nicht fristgerecht vom Aufsichtsrat
genehmigt. Ergebnispunkt 4: Der Voranschlag für 1988 wurde ebenfalls zu spät vorgelegt. Er wurde
erst eine Woche vor Weihnachten vorgelegt und er konnte daher nur mehr sporadisch genehmigt
werden, er konnte dann nur mehr für den ersten Teil des Jahres genehmigt werden. Seite 199,
Ergebnis 6, das ist sicherlich besonders beachtenswert: Die Baumeisterarbeiten für das Bürohaus, in
welches sich die Planungsgesellschaft derzeit eingemietet hat, wurden nicht nach der Ö-Norm
vergeben, sondern es wurde der Zweitbieter mit dem Auftrag beteilt. Das erscheint nicht so tragisch,
aber es wurden nach Angebotseröffnung noch Verhandlungen durchgeführt, das ist ein besonders
schwerwiegender Vorwurf im Sinne der Ö-Norm 2050. Ich bin hier wirklich in großer Sorge! Bei
diesem Auftrag hat es sich um einen verhältnismäßig kleinen Auftrag gehandelt. Die
Landeshauptstadtplanungsgesellschaft muß aber in Zukunft sicherlich sehr große Aufträge vergeben,
wenn es um die Errichtung des Regierungsviertels geht. Umso bedenklicher ist es, daß schon im
kleinen Rahmen nicht sorgfältig vorgegangen wurde. Ein Sprichwort sagt: "Im Kleinen beginnt es!"
Auch die Planungsgesellschaft sollte sich, dieser Meinung sind wir, an die Beschlüsse der
Landesregierung halten, die am 25.März 1980 beschlossen hat, daß alle Auftragsvergaben im
Landesbereich gemäß der Ö-Norm 2050 zu erfolgen haben. Auf Seite 204 findet man im Ergebnis 6
wieder eine Kritik in finanztechnischer Hinsicht, und zwar buchhalterische Mängel. Rechnungen in der
Höhe von einer Viertel Million Schilling wurden doppelt bezahlt, wobei man dazu anmerken muß, daß
das Geld dann wieder von den Firmen zurückgefordert wurde; aber trotzdem ist es eine sehr
fahrlässige Vorgangsweise.
Es wäre durchaus möglich, daß eine solche Firma inzwischen ihre Tätigkeit eingestellt und in
Konkurs gegangen ist und dann ist das Geld natürlich weg. Wir hoffen nur, daß sich das in Zukunft bei
den großen Aufträgen, welche die Planungsgesellschaft abzuwickeln hat, nicht wiederholt, daß
Rechnungen doppelt bezahlt werden. Seite 208, Personalaufwand: Dazu auch eine kritische
Bemerkung von uns. Im Jahre 1987 beanspruchten die drei Geschäftsführer Lohnkosten in der Höhe
von 4 Millionen Schilling. Man sagt immer, die Politiker verdienen zu viel. Diese Lohnkosten
erscheinen uns doch sehr hoch. Noch dazu, wenn man in den Zeitungen liest, daß ein
Geschäftsführer noch Zeit findet, auch nebenberufliche Tätigkeiten auszuüben. Wir fragen uns daher
wirklich, ob die Verträge mit den Geschäftsführern tatsächlich gerechtfertigt und ob diese
Lohnaufwendungen angemessen sind?
Ein interessantes Detail am Rande: Einer der Geschäftsführer, dessen Name geht aus dem Bericht
nicht hervor, hat sogar die Kosten für seinen Umzug bezahlt bekommen. Es wird jetzt einer meinen,
daß es vielleicht einige tausend Schilling gewesen sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist richtig, Herr Kollege Keusch! Es wurden für den Umzug eines Geschäftsführers 50.000
Schilling bezahlt. Ich frage mich daher, von wo der Geschäftsführer hergeholt werden mußte? Der
muß ja aus Übersee hergeholt worden sein? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ja, Herr Kollege! Das ist ja die Katastrophe, daß äußerst schlechte Verträge abgeschlossen worden
sind, wenn ihm das zusteht. Tatsache ist, daß das schon sehr sonderbar ist, daß hier äußerst
großzügig vorgegangen und daß mit dem Steuergeld wirklich sehr sorglos umgegangen wird.
Scheinbar hat sich der Spargedanke unseres Finanzreferenten noch nicht bis zur
Planungsgesellschaft durchgesetzt. Wenn man diesen Bericht liest, hat man wirklich den Eindruck,
daß es sich hier nicht nur um Anfangsschwierigkeiten handelt, sondern daß hier scheinbar Geld in
Überfluß vorhanden ist. Diese Dinge sollte man von Seiten des Landes wirklich raschest in den Griff
bekommen. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir als Resümee zu diesem Bericht, noch
einige Anmerkungen zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat der Gesellschaft zu machen. Die
Tätigkeit der Geschäftsführung ist sicherlich eine sehr umfangreiche. Wir haben uns von unserem
Klub aus selbst davon überzeugt. Wir haben die Planungsgesellschaft bereits zweimal besucht und
wir haben mit den Geschäftsführern einige sehr konstruktive Gespräche geführt. Wir sind wirklich der
Überzeugung, daß diese Tätigkeit sehr umfangreich ist. Zumal die Planungsgesellschaft, wie ich
meine, zusätzlich vom Land immer wieder mit neuen Aufgaben betraut wird, die mit der Planung und
Errichtung der Landeshauptstadt eigentlich nichts zu tun haben. Ich meine damit zum Beispiel die
Forderung, die Planungsgesellschaft sei auch dafür zuständig, das Landesbewußtsein zu heben, wie
dies von dieser Stelle aus schon verlangt wurde. Oder, die Planungsgesellschaft müßte auch
Zukunftsstrukturen für das ganze Land entwickeln. Das ist sicherlich eine unnötige Belastung der
Planungsgesellschaft, denn dafür ist sie gemäß den Statuten sicherlich nicht zuständig.
Offenbar soll die Planungsgesellschaft das wettmachen, was den dafür verantwortlichen Politikern
bis jetzt nicht gelungen ist, nämlich die neue Landeshauptstadt auch im Bewußtsein der Bürger zu
verankern.
Eines, meine Damen und Herren, ist in diesem Prüfbericht aber ganz augenscheinlich. Der
Aufsichtsrat kommt seiner Pflicht nur sehr mangelhaft nach und er verletzt dadurch seine
Aufsichtspflicht. Viele Dinge, die durch den Finanzkontrollausschuß aufgezeigt wurden, hätten bei
sorgfältiger Tätigkeit dem Aufsichtsrat auffallen müssen.
Es zeigen sich einmal mehr die Folgen der politischen Besetzung von Aufsichtsratsposten sowie die
Unvereinbarkeit der zahlreichen Funktionen der betroffenen Multilandespolitiker. Wann wollen Sie,
meine Damen und Herren, endlich zur Kenntnis nehmen, daß das nicht funktioniert?
Da liest man in diesem Kontrollbericht mehrere Male von Termin- und Koordinierungsschwierigkeiten
als Grund für die Fristversäumnisse des Aufsichtsrates bzw. der Generalsversammlung, die ich vorhin
aufgezählt habe.
Meine Damen und Herren! Wenn man gleichzeitig bei der EVN, bei der Hypobank, bei der
Flughafen-Betriebsgesellschaft, bei der Landeshauptstadtplanungsgesellschaft und ich weiß gar nicht
in noch wie vielen Aufsichtsräten sitzt, wenn wundert es dann, daß es hier Termin- und
Koordinierungsschwierigkeiten gibt? Meine Damen und Herren! Ich weiß hier einen guten Rat, wie
Sie aus dieser Klemme herauskommen können. Die Politiker müssen endlich raus aus den
Aufsichtsräten, dann werden diese wichtigen Gremien auch termingerecht und ordentlich ihre
Aufsichtspflicht wahrnehmen können!
Nehmen Sie daher diesen Prüfbericht zum Anlaß, endlich von Ihrer Macht und von Ihrer
parteipolitisch geprägten Postenschacherpolitik abzurücken. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Keusch.
Abg. KEUSCH (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege
Abgeordneter Schütz hat den im landwirtschaftlichen Bereich angesiedelten Teil des vorliegenden
Prüfberichtes 2/1989 abgehandelt. Mein Part ist es, die weiteren fünf Prüfberichte zu interpretieren.
Ich darf es vorwegnehmen, es sind keine Sensationen zu erwarten, es verläuft alles zum Unterschied
zu der Auffassung meiner Vorredner, wie ich meine, in relativ geordneten Bahnen. Die einzige
Ausnahme ist der Bericht über die Regulierung der Unrecht-Traisen, wo es einige Turbulenzen gibt,
über die ich dann auch etwas ausführlicher referieren möchte. Die anderen Berichte verzeichnen
nichts außergewöhnliches, was auch in den Ergebnispunkten, die so um drei oder vier Punkte liegen,
zum Ausdruck kommt.
Ich darf also diese Berichte in Kurzform darstellen. Zur Förderung der bildenden Künste hat der
Kollege von der ÖVP-Fraktion ja schon sehr ausführlich berichtet. Die Förderung erfolgt in Form von
Subventionen an Gemeinden, Vereine und Institutionen, die ihrerseits wieder durch Veranstaltungen,
durch Ausstellungen oder durch den Ankauf von Kunstwerken für Kultur und Kunst fördernd wirken.
Eindeutig klargestellt vom Finanz-Kontrollausschuß oder vom Kontrollamt ist, daß eindeutig private,
kommerzielle Interessenslagen nicht gefördert werden sollen, was leider auch passiert ist und was in
Zukunft hoffentlich abgestellt wird. Darüberhinaus vertritt man im Kontrollamt und auch im
Kontrollausschuß die Meinung, daß Förderungen nur mehr über Ansuchen, über Vorlage von
Kostenvoranschlägen und Finanzierungsplänen und nur dann stattzufinden haben, wenn ein
entsprechender Verwendungsnachweis durch Originalbelege erbracht wird.
Zum Bericht über die Zivilschutzschule in Horn kann ich mich auch den Ausführungen meines
Vorredners anschließen, nichts Weltbewegendes, aber eine Wohltat im Trubel der Ereignisse, würde
ich meinen.
Einzige vielleicht erwähnenswerte Kritik, daß die seit Jänner 1984 vom Land zu entrichtende
Grundsteuer von 24.635 Schilling unter bestimmten Voraussetzungen wegfallen hätte können, daß
heißt, daß es unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundsteuerbefreiung hätte geben können.
Diese Möglichkeit ist mittlerweile auch bereits realisiert, das heißt, positiv erledigt worden. Die
Voraussetzungen wurden von der zuständigen Abteilung geschaffen und es fällt die
Grundsteuerpflicht weg.
Zum Prüfbericht über die Hilfen an Kriegsopfer oder Geschädigte gibt es auch nur unwesentliche
Kritikansätze. Ich glaube, daß man, ohne Gefahr zu laufen, eine Unterlassung zu begehen, darüber
gar nicht breit diskutieren braucht. Wen es speziell interessiert, dem würde ich wirklich empfehlen, er
soll diesen bescheidenen Bereich im Bericht nachlesen.
Zur Landeshauptstadtplanungsgesellschaft, zu der sich der Herr Kollege Ing.Weinmeier mokiert hat,
bin ich im Unterschied zu ihm zu der Auffassung gekommen, daß es sich hier wirklich um
Anlaufschwierigkeiten handelt. Er hat über einiges berichtet, daß noch gar nicht im Kontrollbericht
beinhaltet ist. Ich glaube auch, daß diese Anlaufschwierigkeiten unkompliziert und behebbar sind
und teilweise auch schon behoben wurden. Die Details wurden zum Teil angeführt, daß nämlich die
Finanzkontrolle feststellt und anregt, daß in Hinkunft Geschäftsberichte zu erstellen sind, die über den
Geschäftsverlauf und über den Jahresabschluß Aufschluß geben.
Man bemängelt, wie ausgeführt, daß das Budget 1988 verspätet, nämlich erst im März 1988
beschlossen wurde. Das ist laut den Richtlinien zu spät. In der Kassenführung und in der Buchhaltung
hat es Probleme gegeben. Die fortlaufende Numerierung war nicht gegeben und es wurden
Bleistifteintragungen gemacht. Statt Originalbelegen wurden Belegkopien verwendet, es ist zu
Doppelbuchungen gekommen und die Mehrwertsteuer wurde nicht abgezogen. All diese Dinge
wurden bereinigt, indem man für eine geeignete Buchhaltungskraft gesorgt hat. So die Aussage des
Berichtes. Meiner Meinung nach ist die Kernaussage aus dem vorliegenden Bericht die, daß die
Eigenkapitalbasis, die aus der Mindesteinlage von 500.000 Schilling besteht, dem Geschäftsumfang
der Gesellschaft anzupassen wäre! Der Umfang hat natürlich durch die vielen Vorleistungen, welche
die Gesellschaft erbracht hat oder erbringen mußte, die noch nicht refinanziert werden können, 18
Millionen Verbindlichkeiten betragen. Es ist natürlich klar, daß dieses krasse Mißverhältnis zwischen
Eigenkapital und Fremdkapital entsprechend angepaßt gehört. Zu der Feststellung des Abgeordneten
Ing.Weinmeier, daß die Manager zu viel verdienen, kann ich nur sagen, daß ich nichts dagegen habe,
wenn er dieser Auffassung ist. Ich glaube nur, - so halte ich es halt mit meinen Managern im Betrieb daß sich gute Manager wirklich selbst verdienen dadurch, daß sie in den Betrieben gescheite Arbeiten
machen, daß sie neue Produkte bringen, daß sie gewinnträchtige Produkte entwikkeln und sie im
Betrieb umsetzen. Und bei der Landeshauptstadtplanungsgesellschaft bin ich überzeugt, daß sie bei
den vielen Grundstückstransaktionen und den anderen Verhandlungen durch geschickte Abschlüsse
die Mittel für Niederösterreich ersparen kann, welche die Geschäftsführer in Form der Honorare vom
Land bekommen.
Meine Damen und Herren! Wie angekündigt, werde ich zum Bericht über die Regulierung der
Unrecht-Traisen etwas ausführlicher Stellung nehmen. Hier wird im ersten Ergebnispunkt schon von
Sonderwünschen der St. Aegyder Eisen- und Stahlwerke in Höhe von 1,6 Millionen gesprochen. Ich
habe festgestellt, daß dafür von der durchführenden Abteilung eigentlich keine Beitragsleistung
finanzieller Natur verlangt wurde.
Das heißt, daß die übrigen Interessenten - der Traisen Wasserverband und die Gemeinde St. Aegyd
am Neuwald - stärker belastet wurden. Die Begründung der Landesregierung halte ich für grotesk,
daß man nämlich das aus Rücksichtnahme auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebes und
aus Sorge um die 700 Arbeitsplätze gemacht hat. Ich finde das sehr rührend! Nur, so glaube ich, hat
man aus der Not eine Tugend gemacht, was die rechtzeitige Argumentation anlangt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, daß man die Ausführung des Projekts in abgeänderter Form durchgeführt
hat. Bei der Ausführung der Uferverbauung hat man sehr stark auf die Interessen der Anrainer
Rücksicht genommen und Ufermauern ausgeführt. Das hat den Vorteil, daß man Grundflächen
eingespart hat, die natürlich den Anrainern zugute kommen. Die Grundeinsparungen haben bis zu 40
% der Fläche betragen, im Preis allerdings nur 12.000 Schilling. Der Nachteil betrug im ersten
Bauabschnitt etwa 1,8 Millionen Schilling.
Und gleiches wäre auch für den zweiten Bauabschnitt geplant gewesen, der allerdings dann auf
Grund der hohen Kosten nicht mehr zur Durchführung gelangt ist.
Die Landesregierung meint dazu, daß die vom Kontrollamt errechneten hohen Kosten nicht der
Realität entsprechen. Wenn man diese Vorgangsweise nämlich nicht gewählt hätte, dann wäre es bei
der Durchführung dieses Projekts zu kostspieligen und langwierigen Enteignungsverhandlungen
gekommen, die natürlich auch eine Verzögerung bei der Realisierung dieses Projektes nach sich
gezogen hätten.
Eine Argumentation, die der Finanz-Kontrollausschuß, weil sie hypothetisch ist, nicht zur Kenntnis
nehmen kann und auch nicht zur Kenntnis nimmt.
Eine weitere Kritik ist, daß dieses 26 Millionen-Projekt in Eigenregie durchgeführt wurde unter
Heranziehung von privaten Unternehmungen in Form von Maschinen- und Fahrzeugleistungen. Daß
also ein finanziell derart umfassendes Projekt wieder in Eigenregie, wie in vielen anderen Bereichen
auch, durchgeführt wurde.
Hier wird vom Finanzkontroll-Ausschuß noch berechtigt kritisiert, daß man, ohne den bautechnischen
Schwierigkeitsgrad zu kennen und ohne Vergleichskosten einzuholen, obwohl das in der Ö-Norm
zwingend vorgeschrieben ist, freihändig vergeben hat. Und das bei einer Auftragssumme von etwa 1,3
Millionen Schilling. Der Finanz-Kontrollausschuß meint, wenn schon, dann wäre es beschränkt
auszuschreiben gewesen. Wenn freihändig vergeben wird, dann zumindest Önorm-gerecht, also unter
Einholung von Vergleichsangeboten.
Es gibt noch eine Reihe von weiteren Kritikpunkten, die ich nur mehr schlagwortartig aufzählen
möchte. Und zwar hat man eine Baustellenversicherung unter dem Titel "Diverse Baustellen in
Niederösterreich" abgeschlossen. In den Jahren 1983 bis 1988 hat man dafür etwa 1,5 Millionen
Schilling aufgewendet. Es hat acht Schadensfälle gegeben und dafür hat man eine Refundierung von
407.500 Schilling bekommen.
Der Clou der Geschichte aber ist, daß das Kontrollamt feststellt, daß bei derartigen Wasservorhaben,
die in der mittelbaren Bundesverwaltung ausgeführt werden, das Land eigentlich überhaupt keine
Schadensersatzpflicht trifft. Das heißt, daß diese Versicherung und die Ausgaben von eineinhalb
Millionen Schilling überflüssig waren. Die Landesregierung hat berechtigter Weise eingewendet, daß
diese Versicherung nicht nur der Baustellenversicherung dient, sondern auch zum Schutz der
Dienstnehmer gegen allenfalls existenzgefährdende zivilrechtliche Folgen. Das ist meiner Meinung
nach eine durchaus legitime Vorgangsweise.
Man hat sich allerdings darauf geeinigt, daß in dieser Angelegenheit gemeinsam mit der
Personalabteilung und der Personalvertretung eine Prüfung zu erfolgen hat. Darüber hinaus haben
die St. Aegyder Eisen- und Stahlwerke dem Land eine Mehrwertsteuer von über 9.000 Schilling zu
Unrecht weiterverrechnet, weil sie als Betrieb ja vorsteuerabzugsberechtigt gewesen wären. Daß
diese rund 10.000 Schilling nicht zurückgefordert wurden, hat man berechtigter Weise kritisiert. Eine
weitere Groteske, zumindest aus meiner Sicht, ist, daß die Leihgebühr für die zur Durchführung dieses
Projekts vom Flußbauhof Loosdorf geliehenen Geräte höher war, als wenn man diese Geräte neu
angeschafft hätte.
Es geht da um Betonmischer, um Rüttler, um Bohrhämmer und diverse andere Geräte. Dafür hat
man für die ganze Zeit 20 % Mehrwertsteuer verrechnet, also um 2 % mehr als üblich und notwendig
gewesen wäre. Es wird dann noch kritisiert, daß es in der Verlagsabrechnung hohe Kontenbestände
gibt, das heißt, man hat zu früh überwiesen bzw. nicht knapp genug, sodaß diese Verlagskonten
niedrig verzinst wurden und hier daher Zinsenverluste eingetreten sind. Ich möchte Ihnen ersparen,
das im Detail auszuführen. Hier stellt die Finanz-Kontrolle fest, daß erstens einmal die Überweisungen
entsprechend zeitgerecht zu erfolgen hätten und zum zweiten, daß man nicht benötigte Gelder, die
auf diesem Verlagskonto liegen, mittels Dauerauftrag auf ein Sparbuch transferieren oder einer
anderweitigen besseren Verzinsung zuführen soll.
Ich weiß schon, daß das etwas schwierig zu realisieren sein wird. Man stellt weiters Differenzen beim
Vergleich der Lohnlisten mit der Eintragung in den Bautagebüchern fest. Das im Detail auszuführen,
würde zu weit führen. Schließlich wird noch festgestellt, daß in den Wintermonaten von Anfang Jänner
bis etwa Mitte Februar, im Jahre 1979 war das vom 7.Jänner bis zum 4.Februar, fast keine Leistungen
auf der Baustelle erbracht wurden außer Schneeräumungen. Es wurde die Schlechtwetterregelung
angewendet, das hätten wir uns eigentlich ersparen können, meint der Finanz-Kontrollausschuß.
Diese Baustelle wäre aus finanziellen Gründen während der Schlechtwetterperiode einzustellen
gewesen. Allein schon wegen der relativ hohen Kosten des täglichen Arbeitertransportes. Und das
geschieht mittlerweile auch seit 1980. Insbesondere aber seit es auch eine bessere soziale
Absicherung für die Dienstnehmer gibt. Hier wird von der zuständigen Abteilung in der Stellungnahme
der Landesregierung festgestellt, daß dieser Belegschaftsstand in den Wintermonaten auf ein Drittel
reduziert wird.
Meine Damen und Herren! Diese vielfältige Kritik an diesem Wasserbauvorhaben ist eigentlich unter
dem Titel "Leichtfertiger Umgang mit Steuermitteln, mit Volksvermögen" zusammenzufassen. Ich darf
diese Kritik in Schlagworten noch einmal zusammenfassen. Rund 1,7 Millionen Sonderwünsche der
St. Aegyder Eisen- und Stahlindustrie wurden nicht eingehoben. 1,5 Millionen Baustellenversicherung
in den jahren 1983 bis 1988, wobei diese Tendenz bis 1958 zurückzuverfolgen ist, aus der man nur
etwa 500.000 Schilling an Leistung erzielt hat, wobei es beim Bund das Prinzip der Nichtversicherung
gibt. 1,8 Millionen für kostspielige Veränderungen bei der Projektsausführung. Leihgebühren, die
höher sind, als wenn man Geräte neu gekauft hätte. Zinsenverluste wegen hoher Kontenbestände
und hohe Kosten für eine Winterbaustelle. Hier geht es mir, meine Damen und Herren, nicht um das
Anprangern und um das Skandalisieren von Fehlern, die vielleicht aus Unerfahrenheit oder aus
Unkenntnis gemacht wurden, sondern für meine Begriffe geht es hier um die Verdeutlichung von
Schlampereien in der Landesverwaltung. Ich darf mich der Ausdrucksweise des Herrn Abgeordneten
Hintermayer bedienen: Hier zieht sich die Problematik wie ein Faden, ich würde ihn einen schwarzen
Faden nennen, durch bestimmte Bereiche der NÖ Landesverwaltung. Ich stehe auch nicht an, die
Beispiele anzuführen: Vestennöttinger Brückenbauprojekt. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist
erfolgt, doch ist Verjährung eingetreten.
Ich denke an einige Straßenbauvorhaben, ich denke an den Bericht über das Donaufestival, ich
denke an den jetzt aktuellen und uns schon vorliegenden Bericht über den Landwirtschaftlichen
Siedlungsfonds und ich denke auch an die Vergabemodalitäten bei Hochbauten, wo es, man kann das
ruhig so bezeichnen, drunter und drüber geht.
Ich bin mir darüber bewußt und betone das, daß das nicht verallgemeinernd verstanden werden soll.
Das sind Teilbereiche der Landesverwaltung. Aber Teilbereiche, wo Ordnung hineingebracht werden
muß. Der überwiegende Teil der Landesverwaltung ist, wie wir den zahlreichen Kontrollamtsberichten
entnehmen können, im großen und ganzen in Ordnung.
Und trotz alledem darf ich aus dieser Sicht einige grundsätzliche Gedanken zum Ausdruck bringen:
Bei den letzten Einschaukontrollen, also an Ort und Stelle, wo die Kontrollen durchgeführt werden,
höre ich seit einiger Zeit, daß es schon fast zehn Jahre her ist, daß das letzte Mal eine
Einschaukontrolle durchgeführt wurde. Darüber habe ich mir Gedanken gemacht und ich glaube, daß
der Zeitraum der Kontrollintervalle in etwa wirklich zwischen acht bis zehn Jahren liegt; das sind für
mich viel zu lange Kontrollintervalle!
Außerdem mußten wir feststellen, daß Korrekturempfehlungen des Kontrollausschusses selbst über
diese langen Zeiträume hinweg nicht realisiert wurden. Und ich meine, daß das natürlich im
Bewußtsein der Landesverwaltung die Präventivwirkung der Kontrolle reduziert, wenn man weiß, daß
ohnehin nur alle zehn Jahre die Kontrolle ins Haus steht.
Damit ist uns aber die Chance genommen, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen
gegenzusteuern bzw. Schadensfälle zu minimieren bzw. zu verhindern, was eigentlich die ureigendste
Aufgabe der Kontrolle sein soll.
Ich möchte aber auch meinen, daß es sich in dem von mir jetzt festgestellten Bereich um die
Routinefälle handelt, um die Prüfungen in Landespensionistenheimen und in Berufsschulen, also um
weniger problematische Dinge. Trotzdem stehe ich dazu, daß die Intervalle zu lang sind und daß
dadurch die Finanzkontrolle zum zahnlosen Löwen degradiert wird.
Daß das nicht generell so ist, daß die Finanzkontrolle trotzdem sehr effizient sein kann, das haben
zweifelsohne die Flugticketaffäre und auch das Donaufestival bewiesen, wo es sehr rasch möglich
war, dem Landtag in Form eines umfassenden Berichtes Aufklärung zu geben!
Das ist durchaus auch ein Beweis für die Schlagkraft des Kontrollamtes.
Wenn man in diesem Zusammenhang manchmal die Klagen des Kontrollamtes vernimmt, daß es
Personalbedarf gibt, daß das Kontrollamt personell unterbesetzt ist und daß es im Kontrollamt einen
Bedarf an Spezialisten, nämlich an Technikern und an Kaufleuten gibt, meine ich, daß diese Bereiche
umgehend einer Lösung zugeführt werden müssen, weil es in der Landesverwaltung um
Milliardenbeträge geht. Wenn man nur bedenkt, welche Aufgaben die ECO-Plus wahrzunehmen hat
oder welches Budget der Wirtschaftsförderungsfonds, der Fremdenverkehrsförderungsfonds oder die
Wohnbauförderung hat. Hier wäre es noch möglich, die Liste beliebig forzusetzen. Den
Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds mit einer 1 Milliarde Verschuldung darf ich natürlich aus
Aktualitätsgründen nicht vergessen.
Hier, meine Damen und Herren, wird deutlich, daß die Finanzkontrolle eigentlich in der Rolle des
Davids gegenüber dem Goliath Landesverwaltung ist, wenn man nicht bereit ist, auch der
Finanzkontrolle die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen; dafür möchte ich von dieser
Stelle aus entsprechend eintreten! (Beifall bei den Abgeordneten Dr.Slawik und Icha.)
Die Gründe für die angeblich geringe Bereitschaft von Beamten, in den Bereich der Finanzkontrolle
überzuwechseln, sind vielleicht die geringeren Aufstiegschancen oder geringere
Verdienstmöglichkeiten. Ich bin mir darüber nicht ganz im klaren. Ich verstehe schon, daß es für einen
Beamten nicht unbedingt attraktiv ist, diese Laufbahn einzuschlagen, um dann in der Verwaltung
"gehaßt" zu werden oder "nicht beliebt" zu sein, weil er eben die Dinge, was seinen Aufgabenbereich
betreffen, beim Namen zu nennen hat. Ein Alarmzeichen für mich ist auch die steigende Anzahl von
notwendigen Nachkontrollen. Das heißt, es genügt nicht, daß wir einen Bericht verfassen und die
Landesregierung verspricht, die festgestellten Mängel zu beheben. Wir stellen immer wieder fest, daß
diese Versprechen nicht eingehalten werden. Es ist daher notwendig, noch einmal nachzusehen, ob
den Empfehlungen des Finanz-Kontrollausschusses eigentlich auch entsprochen wird. Ich könnte
eine Reihe von Beispielen anführen, wo es zu Nachkontrollen gekommen ist. Unter anderem auch in
Tullnerbach, worüber vorhin etwas ausführlicher die Rede war. Ich bin mir darüber auch im klaren,
daß die nachlaufende Kontrolle, die praktiziert wird, manchmal problematisch ist. Nämlich dann, wenn
es sich um recht große finanzielle Brocken handelt, wenn es sich also um Großvorhaben handelt. Für
meine Begriffe wäre gerade da eine begleitende Kontrolle eigentlich sehr sinnvoll, denn gerade da, wo
es ums große Geld geht, kann viel zu viel passieren, wenn diese Vorhaben erst nach ihrer
Realisierung einer Prüfung unterzogen werden. Hier, so glaube ich, müßte eine begleitende Kontrolle
andauernd die Möglichkeit haben, Fehlentwicklungen zu verhindern. Ich rede von jenen Bereichen,
wo es kein anderes Kontrollgremium wie in Aktiengesellschaften oder in GesmbH.'s gibt. Wo es also
einen Aufsichtsrat, der doch eine gewisse Kontrollfunktion hat, nicht gibt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte diese meine Wünsche für das Kontrollamt, was die personelle
Besetzung anlangt, auch im Hinblick auf die großen Vorhaben in Niederösterreich verstanden wissen.
Wir haben die Dezentralisierung der Landesverwaltung in Bearbeitung, es gilt die Regionalisierung
durchzuziehen. Wir haben den Bau der Landeshauptstadt vor uns. Es wird immer mehr auf die neuen
Finanzierungsformen, nämlich auf Leasing und Fondsfinanzierung zurückgegriffen, wo sich ein Gutteil
dieser finanziellen Transaktionen außerhalb des jährlichen Landesbudgets bewegt. Das ist natürlich
auch eine Verkomplizierung der ganzen Prüftätigkeit, eine Ausweitung der Prüftätigkeit, eine
Vermehrung der Arbeit für das Kontrollamt!
Aus diesem Anlaß meine ich, daß die Finanzkontrolle personell auch für die Aufgabenstellung zu
rüsten wäre. Und zum Abgeordneten Hintermayer, der kritisiert hat, daß es zwar Kritikpunkte gibt,
daß die FPÖ nicht in den Ausschüssen vertreten ist und daß es keine Konsequenzen gibt.
Insbesondere bezogen auf den derzeit aktuellen Bericht des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds darf
ich für unsere Fraktion und für meine Person sagen, daß wir sehr rasch reagiert haben.
Wir haben gegenüber dem Kontrollamtsdirektor die Meinung vertreten, daß man hier nicht die
übliche Vorgangsweise wählen sollte, den Bericht mit allen anderen Berichten in Form eines
gesammelten Werkes dem Landtag zur Verfügung zu stellen, sondern daß es, so wie beim Bericht
über das Donaufestival oder über die Flugticketgeschichte, eine Sonderbehandlung geben soll, sodaß
dieser Bericht als Einzelstück so rasch als möglich dem Landtag zur Verfügung gestellt wird, um
Aufklärung in diese Sache zu bringen. Die erste Reaktion des Kontrollamtes war, daß dieser Bericht in
der für kommenden Dienstag vorgesehenen Sitzung des Kontrollausschusses schon aufgetragen ist.
Ich kann mir vorstellen, daß die weitere Behandlung die sein wird, daß man zur Auskunftseinholung
Beamte aus der zuständigen Abteilung beiziehen sollte und daß man - und das gehört auch dazu fairerweise jener Abteilung der Landesverwaltung, die es betrifft, die Möglichkeit einer Stellungnahme,
einer Rechtfertigung zu geben hat.
Ich glaube, daß mit dieser Vorgangsweise einmal eine große Linie vorgegeben ist und daß diese
Vorgangsweise einmal abgewartet werden soll. Damit ist alles in die Wege geleitet, damit es zu keiner
Verzögerung kommt. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fidesser.
Abg. FIDESSER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe die Ehre, daß ich seit einigen Jahren
im Kontrollausschuß mitarbeiten darf. ich habe höchste Hochachtung gewonnen vor den Beamten, die
dort tätig sind und die unbeirrbar und korrekt ihre Arbeit verrichten, auch wenn es - wie es heute schon
ein paar Mal gehört wurde - manchmal gar nicht so einfach ist. Aber ich möchte noch dazufügen,
Herr Abgeordneter Hintermayer, daß es nicht nur die Beamten sind, sondern ich bin wirklich stolz, daß
auch die Abgeordneten, die dort mitarbeiten, unabhängig von so manch politischen Dingen und
Ansichten über die eine oder die andere Sache, nicht nur korrekt, sondern mit einer ganz kritischen
Haltung an die Dinge herangehen. Ich darf einmal darauf hinweisen, daß ich bisher noch nie den
Eindruck gehabt habe, daß dabei irgend etwas geschönt worden wäre, Herr Abgeordneter! Herr
Präsident Broesigke ist Freiheitlicher und nicht in Niederösterreich tätig, das ist also etwas anderes.
(Abg. Hintermayer: Hat aber auch nichts geschönt!) Ich darf sagen, daß mir diese Arbeit deshalb so
gefällt, weil sie einen enormen Einblick gibt und daher sehr interessant ist. Es ist nicht immer die
schönste Arbeit, aber sie ist sicher wertvoll und sie ist jedenfalls unersetzlich, auch für die politische
Arbeit im Landtag, weil man viele Dinge dann direkter sieht, als wenn man sie nur von der politischen
Ansicht und vom politischen Willen her betrachtet.
Es ist schon deshalb so interessant, weil für mich in der Politik die kritische Auseinandersetzung
mehr zählt, das heißt, nicht die Schönmalerei von der Idee allein her, sondern die
Auseinandersetzung zwischen der Idee, sozusagen die Spannung zwischen der Kreativität der Idee
und den Problemen der Durchführung. Dazu kommt die ständige Hinterfragung, ob wir auf dem Weg
sind, den wir uns vorgestellt haben und ob wir dabei das treffen, was die Bevölkerung oder die Sache
verlangt? Das ist das Faszinierende, dieses ständige Ringen um die effektivste Umsetzung dessen,
was in der Politik verlangt wird. Das ist eigentlich die Faszination, die das Schöne in der Politik
ausmacht, während es manchmal ohnehin Dinge gibt, die zum Davonlaufen sind.
Weniger schön ist dabei manchmal bei den Diskussionen und vor allem bei der Arbeit selber, daß
nicht alle Beteiligten die kritische Auseinandersetzung als interessant und schön empfinden. Das liegt
natürlich in der Natur der Sache, aber nicht jeder hat dieses Verständnis dafür. Leider sind manchmal
die Kontrollierten so, daß sie diese kritische Auseinandersetzung eher als Vorwürfe aufnehmen. Ich
habe es schon manchmal erlebt, daß Fragen gestellt werden, damit man überhaupt hinter die Dinge
sieht, und schon stellt man die Haare auf, weil man glaubt, Vorwürfen ausgesetzt zu werden. Erst
Recht hat man manchmal den Eindruck, daß das manche wie eine Einmischung in ihre ureigensten
Bereiche empfinden und zum Ausdruck bringen, "was versteht's denn Ihr davon?". Wie überall ist es
eben so, daß es manchmal ein Problem ist, daß Leute glauben, sie machen überhaupt keine Fehler
und manche Leute glauben, daß sie sowieso alles am Besten machen und daß es gar nicht anders
sein kann. Das ist eigentlich überall im Leben so: im privaten Leben, im Haushalt, im familären
Bereich, in der Wirtschaft, in der Politik und in der Verwaltung. Nicht, daß Fehler vorkommen, ist das
Tragische, sondern das Tragische ist, daß manchmal Leute glauben, sie machen keine Fehler und es
darf gar nicht sein, daß es Fehler gibt. Es ist notwendig, daß sich jeder, der entweder in der Politik
oder in der Verwaltung Verantwortung trägt, ständig dazu bekennt, daß alles, was man eingeleitet hat,
irgendwann einmal auch verbesserungswürdig sein muß.
Man muß eben zur Kenntnis nehmen, daß man mit der Zeit immer wieder neu und aus anderer Sicht
an Probleme herangehen muß, dann erfüllen wir eigentlich das, was für die heutige Zeit notwendig
sein wird.
Es gibt noch ein anderes Problem, das immer augenscheinlicher wird. Ich habe manchmal den
Eindruck, daß die Medien - und ich verstehe das auch - nicht immer mit der selben Einstellung an die
kritische Auseinandersetzung herangehen, wie die Beamten oder die Politiker im Ausschuß. Es ist
klar, daß es bei einer kritischen Auseinandersetzung, die sachgerecht ist, stets darum geht, zu
verbessern, zu berichtigen, zu erneuern, effektiver zu gestalten; das ist natürlich der große Umfang
der Arbeit. Bei so einem Umfang an Arbeit ist es für die Medien natürlich nicht so lustig, weil da keine
Head-Line drinnen liegt. Daher übertreiben die Medien sehr oft, um eine Head-Line zu bekommen.
Daß man hinschauen muß, um zu sagen, schon wieder etwas, wo eine Gaunerei mit dabei sein muß.
Obwohl man das nicht so sagen kann, wird einfach in der Mehrheit der Fälle gesagt, daß da schon
etwas dahinter sein wird; und mit voller Wucht steigt man dann in diese Berichte ein.
Ich habe zwar für reines Aufmachertum Verständnis und ich muß zugeben, daß aus solchen
Aufmachern auch schon sehr oft Dinge entstanden sind, die wichtig waren. Dadurch sind in der
Gesellschaft dann bestimmte Dinge kritischer beleuchtet worden, das gebe ich zu. Aber gleichzeitig
habe ich manchmal den Eindruck, daß es gerade diese Aufmacher sind, die dann meistens, wenn
man es aus anderer Sicht betrachtet, gar keine Aufmacher mehr sind. Denn aus Angst vor solchen
Aufmachern, welche die eine oder andere Berichtigung verlangen, schließen sich sozusagen die
Klappen derer, mit denen wir bei der Kontrolle umgehen. Es könnte bei der Kontrolle zu einer viel
offeneren, aufrichtigeren Diskussion kommen, wenn nicht immer die Gefahr dieses Aufmachertums
vorhanden wäre. Genau aus diesen Gründen aber lehnen wir es ab, wenn auch Politiker im Landtag
auftreten und die Sache der Kontrolle und der Überprüfung nicht ernstlich angehen, sondern nur von
der Aufmacherseite her angehen. Das ist der Grund, warum die Volkspartei den von den Freiheitlichen
verlangten Untersuchungsausschuß für den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds ablehnt.
Denn die Kontrollamtskritik, wie sie in der Zeitung steht, ist mir in dieser Form erst heute am
Vormittag, als sie in meinem Fach gelegen ist, bekannt geworden.
Jetzt herzugehen und den gesamten Bericht so durchzustudieren, um sagen zu können, hier gehört
ein Untersuchungsausschuß her, das halte ich für unmöglich. Das ist genau die Skandalpolitik, zu der
die Freiheitliche Partei heruntergesunken ist. (Beifall bei der ÖVP, Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was uns allen, Herr Abgeordneter, bekannt ist, ist die Tatsache, daß es sich in diesem Fonds um
Kreditaufnahmen in der Höhe von mehr als einer Milliarde Schilling handelt, für die der Landtag die
Landeshaftung beschlossen hat und diese Milliarde war zur Gänze für landwirtschaftliche
Förderungsmaßnahmen, hauptsächlich für den Güterwegbau, gewidmet.
Wie im Detail die Dinge sind, das unterliegt der kommenden Auseinandersetzung zwischen den
Prüforganen der Landesregierung und jenen, die im Kontrollausschuß die Dinge bearbeiten. Das
Ergebnis wird dem Landtag vorgelegt werden.
Wenn diese Dinge bereits öffentlich besprochen werden, ohne eine Gesamtsicht zu haben, dann ist
das gefährlich. Es wäre genauso ungut, wenn wir die Dinge nicht ernstlich, offen, genau und kritisch
betrachten würden. Skandalgeschichten sind hier wirklich nicht am Platz. Der Kontrollausschuß muß
auf der einen Seite unbeirrt von Angerührtheiten und Gekränktheiten von irgend welchen Betroffenen
vorgehen, andererseits aber auch unbeirrt von Skandalberichten arbeiten können. Nur dann kann die
Kontrolle korrekt ihre Aufgaben erfüllen. Lassen Sie mich vielleicht noch einige Gedanken dazu
sagen.
Die Kontrolle hat einmal ganz sicher die Aufgabe, daß wir in der Verwaltung und in der Politik eine
Transparenz erreichen. Eine durchschaubare Politik und eine durchschaubare Verwaltung ist das, was
der Bürger heute verlangt!
Der Bürger darf niemals das Gefühl haben - wie es uns sehr oft und vermutlich auch Ihnen gesagt
wird - daß es ohnehin keinen Sinn hat, wenn man sich in der Politik bemüht, weil die da oben sowieso
machen was sie wollen.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, das Gefühl zu vermitteln, daß die Dinge transparent sind, und
zwar sowohl in der Politik als auch in der Landesverwaltung.
Die Durchschaubarkeit ist die Voraussetzung für das Vertrauen, welches der Bürger in die
Verwaltung und in die Politik setzt. Eine weitere Aufgabe der Kontrolle ist es, ständig Mahner zu sein.
Wir sind als Mahner einmal dazu da, daß keiner, der in Politik und Verwaltung tätig ist, glaubt, er wäre
unfehlbar. Das ist eines der grauslichsten Dinge. Hier ist es wichtig, daß man immer wieder sagt: "das
ist gut", oder "so wäre es besser" oder "so ist es sicher nicht richtig."
Das muß man aufzeigen. Dazu gehört dann sicher auch, daß wir Mahner sind in die Richtung, daß
sich die Behörde oder der Staat - wie immer man dazu sagen mag -, nicht ständig ausweiten. Es
unterliegt die Verwaltung immer wieder der Versuchung, viele Dinge gleich selber zu machen, als
impulsmäßig anzuregen, das anderen durchführen zu lassen. Es liegt oft in der Natur des Beamten zu
sagen, das machen wir gleich selber. Dann bläht sich sozusagen dieser Bereich auf. Es wäre viel
besser, Dinge anzuregen sowie zusätzlich Initiativen aus der Gesellschaft, aus der Wirtschaft, aus
dem kulturellen Bereich und aus der Bevölkerung weiterwachsen zu lassen und zu fördern.
Wir können als Politiker ohneweiters viel mehr in der Gesellschaft geschehen lassen, als alles zu
regeln und uns selber - die Verwalung und die Politik - immer mehr auszudehnen. Und schließlich
haben wir auch noch Mahner in die Richtung zu sein, daß sich die Verwaltung nicht zum Selbstzweck
macht. Der berühmte Parkinson feiert immer wieder fröhliche Umstände, als er gesagt hat, daß es die
Tendenz der Verwaltung ist, daß ein Schreibtisch immer die Arbeit eines anderen Schreibtisches
erzeugt. Man gibt sich sozusagen solche bürokratischen Vorschriften, damit andere wieder eine Arbeit
haben, die diese Vorschriften einhalten und welche die Richtlinien für diese Vorschriften wieder so
machen, daß sie von anderen Schreibtischen bearbeitet werden müssen. Da ist es die Aufgabe der
Mahner, in diese Tendenz einzugreifen und ihr einen Riegel vorzuschieben.
Schließlich muß die Kontrolle, wie ich schon gesagt habe, ein ständiges Ringen um die beste Form
der Verwaltung sein. Hiebei - und das gehört auch einmal gesagt - müssen auch die Mitglieder des
Kontrollausschusses immer wieder sehen, daß sie nicht Besserwisser sind und auch keine Richter
über alle Dinge sind. Das ist mir selber am Anfang auch nicht so klar gewesen, aber in der
Betrachtung muß man dann eben sehen, daß wir nur sozusagen miteingreifen und kritisch
hinterfragen können, weil die Gefahr besteht, daß man durch Besserwisserei und Richtertum sehr
vieles schlecht macht.
In der Auseinandersetzung bin ich nämlich draufgekommen, daß, wenn man es ernst nimmt, dann
auch die, welche in der Sache selbst tätig sind, oft viel rascher da sind und wissen, wie man es besser
machen kann.
Es ist ganz klar, daß die Kontrollbeamten oder auch die Mitglieder des Finanz-Kontrollausschusses
nicht immer das selbe Sach- oder Fachwissen haben. Aber dieses Hinterfragen ergibt, daß sie sich
sehr schnell selber Gedanken dahingehend machen, wie man es besser machen kann. Und das ist
eigentlich auch das Wertvolle, daß zum Großteil doch relativ rasch reagiert wird.
Es ist ja oft so, daß bis zu dem Zeitpunkt, wo wir die Dinge ausdiskutiert und dem Landtag vorgelegt
haben, bereits neue Konzepte vorliegen.
Es ist also nicht so, wie der Herr Abgeordnete Hintermayer gemeint hat, daß nicht reagiert wird. Zum
Beispiel hat gerade in dem Bereich, der heute hier besprochen wird, bei den Landwirtschaftlichen
Schulen bereits vor dem Sommer des Vorjahres der zuständige Landesrat die Dinge aufgegriffen,
einen Ausschuß eingesetzt und hernach ein Konzept für das Landwirtschaftliche Schulwesen
vorgelegt.
Nur, wie es halt so ist bei den Freiheitlichen, ändern sich die Dinge so rasch, daß sie mit den
Veränderungen im eigenen Bereich nicht nachkommen; da scheidet einer aus, ein anderer kommt
nach. Denn am 10.Juli hat der Herr Abgeordnete Dr.Krünes dieses Konzept bekommen. Abgeordneter
Hintermayer hat recht, wenn er heute sagt, daß er kein Konzept bekommen hat. Aber sein Vorgänger
hat es bekommen.! Man müßte halt die Übergabe ein bißchen vollständiger machen. (Beifall bei der
ÖVP. - Abg. Hintermayer: Ich werde es mir ausheben lassen! - Abg. Buchinger: Es wird gut sein, wenn
Du den Nachlaß gut verwaltest!)
Abschließend kann ich sagen, daß die Beamten ohne irgend welche Einschränkungen alle Dinge,
die ihnen zur Verfügung stehen, nützen, um die Kontrolle so durchsichtig zu machen, daß die besten
Voraussetzungen gegeben sind, daß dann der Kontrollausschuß dem Landtag einen guten Bericht zur
Verfügung stellen kann. Das wird auch in Zukunft so sein! Wir müssen uns immer wieder bemühen,
die Kontrolle noch ernster zu nehmen. Ich gebe da dem Abgeordneten Keusch recht, wenn er meint,
daß wir die Instrumente der Kontrolle in unserer heutigen Verwaltung umfangreicher und
durchsichtiger machen müssen. Viele Verwaltungsformen sind nicht mehr so wie früher. Wenn ich
nur die Computertechniken hernehme, dann ist mit einfachen Prüfungsmethoden eine vollständige
Prüfung nicht mehr möglich. Wir müssen also die Instrumente und den Umfang der Kontrolle
ausbauen. Nur so können wir der Kontrolle auch das richtige Gewicht geben. Und das richtige
Gewicht der Kontrolle hängt sicher auch damit zusammen, daß wir nicht gleich, wenn ein Bericht noch
nicht einmal durchgesehen ist, von einem Skandal berichten. Ein Journalist hat mich gefragt, ob ich
das auch so sehe, daß es ein Skandal sei? Ich habe ihm geantwortet, daß ich erst heute in der Früh
den Bericht bekommen habe. Wenn ich ihn durchgelesen habe, dann können wir darüber reden, ob
ein Skandal vorliegt.
Es geht eben darum, daß wir im Kontrollausschuß unsere Aufgabe, die ich skizziert habe, erfüllen
und nicht vordergründig zu Zulieferern von Skandalberichterstattern werden. Insofern, also im Sinne
dieser Ausführungen, bin ich persönlich der Meinung, daß Glasnost und Perestrojka nicht einmalige
geschichtliche Ereignisse im Osten sein können, sondern daß diese Begriffe, die übersetzt
"Durchschaubarkeit" und "Wille zur Umgestaltung" heißen, ein ständiges Instrument, eine ständige
Herausforderung der heutigen Demokratie sein müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schütz.
Abg. SCHÜTZ (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Bestrebungen aller
Fraktionen hier im Landtag, im Hohen Haus, gehen dahin, den Eintrag von Stickstoff aber auch die
Grenzwerte bei Großvieheinheiten herabzusetzen. Um jedoch den Fachleuten noch die Möglichkeit zu
geben, einen Spielraum zu haben, um diesen Antrag, den ich eingebracht habe, zu überarbeiten, sind
wir übereingekommen, von fixen Zahlen abzugehen. Ich ersuche nun, den geänderten, gemeinsamen
Antrag Schütz-Spieß die Zustimmung zu geben.
Soll ich ihn verlesen? Gut! Ich werde Ihnen den Antrag wie folgt zur Kenntnis bringen (liest):
"Antrag der Abgeordneten Schütz und Spiess zum Bericht des Finanzkontrollausschusses II/1989,
LT-148. Der Landtag von Niederösterreich hat am 12.Oktober 1989 eine Reihe von Beschlüssen
gefaßt, die sich mit den Problemen des landwirtschaftlichen Bodenschutzes, des Grundwassers und
vor allem auch des Trinkwassers befaßt haben. Insbesondere wurde die Landesregierung auch
aufgefordert, beim Bund im Rahmen der in Verhandlung befindlichen Wasserrechtsgesetznovelle auf
eine generelle Flächenbindung von Tierbeständen zu dringen, als auch Initiativen zu setzen, um eine
möglichst umweltgerechte Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft zu bewirken.
Mittlerweile wurden jene Regelungen des Wasserrechtsgesetzes bekannt, welche dem Nationalrat in
den nächsten Wochen zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen. Darin ist unter anderem eine
Flächenbindung von 3,5 Großvieheinheiten pro Hektar bzw. eine Stickstoffverwendung von bis zu 210
kg Reinstickstoff pro Hektar zugelassen. Nach Meinung zahlreicher Fachleute sollten diese
Grenzzahlen nochmals überdacht werden. Die in der Wasserrechtsnovelle vorgesehene Schaffung
von Grundwassersanierungsgebieten könnte durch eine viel zu großzügige Regelung des erlaubten
Stickstoffeintrages dadurch unterlaufen werden, daß zwar einerseits Grundwassergebiete saniert, in
anderen Bereichen aber neue Verseuchungsgebiete geschaffen würden. Die Landesregierung wird
daher aufgefordert, umgehend bei den zuständigen Stellen des Bundes und auch bei den im
Nationalrat vertretenen Parteien vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die in der
Wasserrechtsgesetznovelle vorgesehenen Grenzwerte im Sinne einer möglichen Verringerung
neuerlich überdacht werden."
Es geht nur darum, die 3,5 Großvieheinheiten und die 210 Kilo Stickstoff bzw. die 150 Kilo Stickstoff
bei 2,5 Großvieheinheiten nicht anzuführen, sondern zwar eine Verringerung durchzusetzen, aber nur
allgemeiner Art und sich nicht festzulegen auf einen bestimmten Betrag oder eine Großvieheinheit
oder auf Kilo.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha, ich erteile es
ihm.
Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine kurze Erklärung
zum Antrag der Freiheitlichen. Kollege Fidesser hat schon in einer etwas philosophischen Art die
Dinge der Kontrolle vorgetragen. Es war recht interessant, von der Unfehlbarkeit der Beamten, die Sie
manchmal meinen, über Parkinson bis zum Gorbatschow das alles zu verfolgen. Ich möchte
erklären, daß auch die sozialistische Fraktion dieses Hauses der Meinung ist, daß Prüfungen und
Kontrollen äußerst notwendig und wichtig sind, daß eine Demokratie ohne Kontrolle gar nicht
funktionieren kann.
Wir nehmen diese Kontrolle sehr ernst. Aber weil wir diese Kontrolle sehr ernst nehmen, wollen wir
auch, daß die Kontrollinstanzen dieses Hauses zuerst ihre Arbeit tun. Unser Kollege Keusch hat
schon darauf hingewiesen. Unsere Fraktion im Kontrollausschuß und auch ich sind überzeugt, daß
auch der Vorsitzende des Kontrollausschusses, den wir als sehr korrekten Kontrollor kennen, die
gleiche Meinung hat. Wir sind überzeugt, daß es möglich sein wird, diese besondere Materie nicht
den normalen Weg gehen zu lassen, sondern im Hinblick auf die Besonderheit, auf das Gewicht und
auf die Publizität, die sie schon gewonnen hat, den Bericht - wie der Kollege Keusch es
vorgeschlagen hat - in einer besonderen Form und etwas rascher vorzulegen.
Wir wollen dem nicht vorgreifen und nicht heute schon sozusagen aus der Hüfte schießen. Wir
wollen, daß der Bericht vorgelegt wird. Wenn der Bericht im Text vorliegen wird, dann wird sich unsere
Fraktion dazu eine Meinung bilden.
Es kann heute noch nicht gesagt werden, ob wir nicht zu dem Entschluß kommen, daß der Bericht
politische Verantwortlichkeiten klarstellt, die unter Umständen auch einen Untersuchungsausschuß
notwendig machen könnten.
Daß unter Umständen politische Konsequenzen notwendig wären. Aber wir sind heute nicht bereit,
eine Vorverurteilung vorzunehmen. Und wir sind heute nicht bereit, einen Freispruch auszusprechen.
Aus diesem Grund können wir dem Antrag der Freiheitlichen heute nicht unsere Zustimmung geben.
(Abg. Hintermayer: Schade! - Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist erschöpft; der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse vorerst über die
Vorlage selbst, anschließend dann über den gemeinsamen Resolutionsantrag Schütz-Spieß und zum
Schluß über den § 67-Antrag des Abgeordneten Hintermayer und andere abstimmen. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig
angenommen! Ich lasse nunmehr über den Resolutionsantrag Schütz-Spieß abstimmen.
(Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen!
Der Abgeordnete Hintermayer und andere haben einen Antrag gemäß § 67 der
Landtagsgeschäftsordnung auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht.
Dieser Antrag ist laut der Geschäftsordnung nicht entsprechend unterstützt. Ich stelle daher gemäß §
27 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung die Unterstützungsfrage. Eine Unterstützungsfrage ist kein
Verhandlungsgegenstand im Sinne der Landtagsgeschäftsordnung und daher kann sie auch nicht
Gegenstand einer Debatte sein. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung über diese
Unterstützungsfrage.
(Nach Abstimmung über die Unterstützung zur Behandlung dieses Antrages): Abgelehnt!
(Zustimmung bei der FPÖ, Ablehnung bei der ÖVP und SPÖ.)
Ich ersuche Herrn Abgeordneten Rupp, die Verhandlungen zur Zahl 178/H-11/1 einzuleiten. Ich bitte
um den Bericht.
Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und
Herren des Hohen Landtages! Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 6.Juni
1984, Landtagszahl 61/H-11/2, beschlossen, die NÖ Landesregierung zur Übernahme der
Landeshaftung gemäß § 1357 ABGB für Betriebsmittelkredite der öffentlichen Krankenanstalten in
Niederösterreich bis zur Gesamthöhe von 480 Millionen Schilling zu ermächtigen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Berichterstatter.
Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Dieser Rahmen wurde inzwischen ausgeschöpft. Die Träger
der öffentlichen Krankenanstalten sind verpflichtet, gemäß § 23 Abs. 2 des NÖ
Krankenanstaltengesetzes 1974, LGBl. 9440-7, zum Betrieb ihrer Krankenanstalt Betriebsvorschüsse
in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen und die Differenz zwischen den kassamäßigen
Ausgaben und den Einnahmen der Anstalt laufend durch Zuweisung der entsprechenden Geldmittel
aubzudecken.
Diese Betriebsmittel werden in Form von Kontokorrentkrediten den öffentlichen Krankenanstalten zur
Verfügung gestellt. Zur Besicherung dieser Kredite benötigen die Rechtsträger vielfach eine Haftung
des Landes Niederösterreich. Da die Betriebsausgaben von Jahr zu Jahr steigen, werden die
Rechtsträger regelmäßig vorstellig, den bisherigen Haftungsrahmen entsprechend zu erhöhen. Es
erscheint deshalb zweckmäßig, alle bisherigen Landeshaftungen in einem einzigen Lantagsbeschluß
zusammenzufassen. Der Gesamtaufwand der für eine Landeshaftung grundsätzlich in Betracht
kommenden Krankenanstalten wird nach den Voranschlägen des Jahres 1989 voraussichtlich S
4.624,703.000,-- betragen. Tatsächlich wurden jedoch bisher nicht für den gesamten Rahmen
Landeshaftungen beansprucht.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß seit 1984 eine Steigerung des Gesamtaufwandes der
Krankenanstalten, die tatsächlich eine Haftung in Anspruch genommen haben, bis 1989 von ca. 25 %
zu erwarten ist, wäre der bestehende Haftungsumfang von 480 Millionen Schilling zu erhöhen. Die
Kreditkosten können im ordentlichen Haushalt der Krankenanstalten verrechnet werden und sie
belasten auf diese Weise alle Stellen - ausgenommen den KRAZAF - die zur Abgangdekkung
verpflichtet sind, und zwar zunächst den Rechtsträger selbst, das Land und den
Niederösterreichischen Krankenanstaltensprengel.
Durch die Übernahme der Landeshaftung ist es den Rechtsträgern möglich, die Kreditkosten
möglichst niedrig zu halten, sodaß sowohl eine Erleichterung im Haushalt der Krankenanstalt als auch
in den diversen Budgets der für die Abgangsdeckung zuständigen Gebietskörperschaften eintreten
wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren des Landtages! Ich darf
namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag, betreffend die Vorlage der
Landesregierung auf Übernahme der Landeshaftung für Betriebsmittelkredite für die öffentlichen
Krankenanstalten in Niederösterreich, stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, für Kontokorrentkredite zur Beschaffung von
Betriebsmitteln zum Betrieb der öffentlichen Krankenanstalten in Niederösterreich die Haftung des
Landes gemäß § 1357 ABGB bis zur Gesamthöhe von 580,000.000 Schilling zu übernehmen.
2. Die bisherigen Landtagsbeschlüsse auf Übernahme der Landeshaftung für Kontokorrentkredite
zur Beschaffung von Betriebsmitteln zum Betrieb der öffentlichen Krankenanstalten in
Niederösterreich sind in diesen Haftungsrahmen einzurechnen. 3. Die NÖ Landesregierung wird
beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Herr Präsident! Ich darf Sie bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur
Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses):
Einstimmig angenommen! Wir gelangen nunmehr zur Debatte über die Anfragebeantwortungen von
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll über die Anfrage des Herrn Abgeordneten
Ing.Weinmeier, betreffend Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen,Zahl 163/A-4/24, und von Herrn
Landesrat Dr.Brezovszky über die Anfrage der Abgeordneten Ilse Hans und andere, betreffend die
Planung des Nationalparks Donau-March-Thaya-Auen, Zahl 173/A--5/19. Zum Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier, ich erteile es ihm.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gestatten Sie mir, bevor ich zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehme, noch einige
Anmerkungen zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Fidesser. (Zweiter Präsident Haufek
übernimmt den Vorsitz.)
Sie haben von der Faszination gesprochen, in diesem Finanzkontrolausschuß tätig zu sein. Ich kann
Ihnen versichern, wir wären auch fasziniert, in diesem Ausschuß tätig sein zu können. Sie haben auch
davon gesprochen, wie kritisch dort gearbeitet wird, wie hart die Kontrolle durchgeführt wird. Ich kann
Ihnen auch hier versichern, wenn das stimmt, was Sie uns hier über die Arbeit im
Finanzkontrollausschuß geschildert haben, dann würden wir sehr gut in diesen
Finanzkontrollausschuß passen! (Beifall bei der FPÖ.)
Nur eines können wir nicht auf uns ruhen lassen: Daß Sie wieder behauptet haben, die FPÖ betreibt
mit dem Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Skandalpolitik. Ich frage Sie,
Herr Abgeordneter, meinen Sie den WBO-Untersuchungsausschuß, den wir sehr vehement verlangt
haben, worin die ÖVP sehr verstrickt war, oder meinen Sie den Lucona-Ausschuß, den auch wir
verlangt haben, und worin auch die ÖVP verstrickt ist, oder meinen Sie gar den MilchwirtschaftsAusschuß, der auch einzig und allein dadurch zustande gekommen ist, daß wir ihn verlangt haben
und worin auch die ÖVP sehr vehement verstrickt ist? (Abg. Franz Rupp: Da geht es um etwas
anderes!) Meine Damen und Herren! Das ist keine Skandalisierungspolitik, wie Sie das bezeichnet
haben, und es ist mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen, wenn Sie behaupten, daß die Skandale
durch die Medien gemacht werden, daß die Skandale durch diejenigen gemacht werden, die sie
aufzeigen. Ich kann Ihnen versichern, die Skandale werden durch jene gemacht, die sie verursachen.
(Abg. Fidesser: Das habe ich nicht gesagt! - Beifall bei der FPÖ.)
Nun zur Debatte über die Anfragebeantwortung bezüglich Nationalpark. Seit 1984, also seit der
Aubesetzung bei Hainburg, gibt es eine teilweise sehr heftig geführte Diskussion über die Frage des
Donauausbaues und die Errichtung eines Nationalparks. Obwohl Niederösterreich territorial und
legistisch davon betroffen ist, hat sich das Land Niederösterreich praktisch bis Mai 1989 aus der
Diskussion herausgehalten.
Die zuständigen Landespolitiker haben sich offenbar sehr wenig für diese Problematik interessiert.
Erst als die FPÖ durch mehrere Anfragen initiativ geworden ist und als dann die SPÖ durch Herrn
Landesrat Dr.Brezovszky und Herrn Landeshauptmannstellvertreter Höger ebenfalls mit Vorschlägen
in die Öffentlichkeit gegangen ist, hat auch die ÖVP mit einem Dringlichkeitsantrag, der im Mai 1989
hier im Hohen Haus behandelt wurde, ihr Interesse an diesem Thema kundgetan.
Die Nachdenkpause in Niederösterreich hat also etwas länger gedauert. Ich habe aber den Eindruck,
daß man erst durch unsere Initiative und durch den Druck der Öffentlichkeit in Niederösterreich
begonnen hat, darüber nachzudenken. Die heutige Debatte geht im Prinzip wieder auf eine Initiative
des Klubs der Freiheitlichen zurück.
Ich stehe aber nicht an, meine Damen und Herren, meine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck zu
bringen, daß die beiden goßen Fraktionen in diesem Hause diese Debatte heute ermöglicht haben.
Ich schließe aber auch daraus, daß es auch seitens der ÖVP bzw. SPÖ ein Bedürfnis gibt, im Hohen
Haus über diesen NÖ Nationalpark östlich von Wien zu debattieren und in der Diskussion wieder
weiter zu kommen.
Meine Damen und Herren! Was ist eigentlich ein Nationalpark? Welche Kriterien sind dazu
notwendig, welche nationalen und internationalen Anforderungen gibt es dazu? Die Errichtung von
Nationalparks war in Europa bis jetzt immer mit Konflikten verbunden. Nationalparks müssen
naturgemäß erst gegen ökonomische Interessen erkämpft werden. Der Beginn solcher Bestrebungen
geht, global gesehen, sehr weit zurück. Nämlich auf das Jahr 1872, also mehr als 100 Jahre zurück,
wo als erster der Yellowstone-Nationalpark in den USA geschaffen wurde. Später setzte dann in der
ganzen Welt eine Nationalparkbewegung ein und man erkannte natürlich bald, daß verbindliche
Kriterien notwendig sind. Erst Mitte der 60er Jahre wurden dann durch eine von der UNO beauftragte
Kommission für Nationalparks und geschützte Gebiete Kriterien für Nationalparks erarbeitet.
Es wurde dann in einer Konferenz in New Delhi im Jahre 1969 erstmals darüber debattiert und es
wurden verbindliche Kriterien beschlossen.
Meine Damen und Herren! Sie gestatten mir, daß ich hier soweit aushole, weil es für die Diskussion
wichtig ist, zu wissen, welche grundsätzlichen Überlegungen hinter dieser doch scheinbaren
Modeerscheinung wirklich stecken.
Die Kriterien für einen Nationalpark sind im wesentlichen, wie sie in dieser Konferenz in New-Delhi
beschlossen wurden, folgende: Punkt 1: Der Nationalpark ist ein relativ großes Gebiet, wo ein oder
mehrere Ökosysteme vorhanden sind, die durch menschliche Nutzung oder Inanspruchnahme in der
Substanz nicht verändert werden. Punkt 2: Ein Nationalpark ist ein Gebiet, wo die höchste zuständige
Behörde des betreffenden Landes Maßnahmen getroffen hat, im gesamten Gebiet so früh wie möglich
die Nutzung jeder Art oder jeder Art von Inanspruchnahme auszuschließen.
Punkt 3: Ein Nationalpark ist ein Gebiet, wo Besucher unter bestimmten Bedingungen Zutritt haben
zur Erholung, Erziehung und Bildung.
Die Nationalparkkriterien, wie sie in dieser Konferenz definiert wurden, sind also im wesentlichen
weitgehend intakte Ökosysteme, keine ökonomisch orientierte Nutzung und eine juristische
Verankerung dieses Schutzes durch die gesetzgebenden Kräfte. Im Mittelpunkt steht natürlich immer
das weitgehend intakte Ökosystem, in dem der Naturschutz Priorität hat.
Bevor man mit der eigentlichen Planung beginnt, sollte man sich daher zunächst einmal
grundsätzlich darüber Gedanken machen, ob diese Anforderungen für das in Frage kommende Gebiet
zutreffen. Meine Damen und Herren! Wir wollen sicher keinen Alibinationalpark, damit wir auch in
Österreich einen solchen haben, sondern wir wollen einen Nationalpark, der auch international
anerkannt wird.
In Österreich gab es seit 1984 einen Stimmungswechsel bei den Politikern und bei den Parteien und
Gott sei Dank auch bei den Gewerkschaften. Erster Ausdruck dafür war, daß im Jahre 1985 die
Ökologiekommission eingesetzt wurde. Diese Ökologiekommission hat dann mehrere Jahre an dieser
Thematik gearbeitet und Vorschläge gemacht.
Es ist daher für uns doch einigermaßen unverständlich, wieso jetzt das Land Niederösterreich
parallel dazu den Nationalpark noch einmal erfinden und planen will und daß eine eigene Gesellschaft
mit der Planung beauftragt werden soll.
Eines muß mittlerweile aber jedem Befürworter eines Nationalparks klar geworden sein: Die
betroffene Bevölkerung wird sich nur dann positiv zu einem Nationalpark stellen, wenn sie umfassend
informiert wird und wenn sie in die Entscheidung auch tatsächlich und nicht nur durch
Lippenbekenntnisse miteinbezogen wird. Die Verunsicherung und Ablehnung in der Bevölkerung ist
nicht zuletzt deswegen so groß, weil es keine klaren Aussagen von zuständigen Politikern in diesem
Lande gibt. Jeder sagt zwar "ja", aber bis jetzt hat keiner gesagt "wie"?
Am 29.September 1989 fand in Schloßhof eine Bürgerdiskussion zu diesem Thema statt. Dort zeigte
sich einmal mehr, daß die dort anwesenden Politiker nicht bereit waren, zu bestimmten Fragen klare
Aussagen zu machen. Vor allem war auch erkennbar, daß eine große Verunsicherung in der
Bevölkerung vorhanden ist und dementsprechend emotionell wurde diese Debatte dort auch geführt.
Der scheinbar prominenteste Auschützer, Herr Professor Dr.Lötsch, hat offenbar durch einige wirklich
unklare oder unkluge Aussagen das Vertrauen der Bevölkerung verloren.
Diese Veranstaltung war daher auch für uns der Grund, eine Anfrage an den
Umweltschutzreferenten des Landes zu richten, weil, wie schon gesagt wurde, die beiden
hauptverantwortlichen Politiker in diesem Land bei dieser Veranstaltung keine klaren Aussagen
gemacht haben. Die drei von mir bei dieser Veranstaltung gestellten Fragen waren im wesentlichen
folgende:
Frage 1: Sind ein Kernkraftwerk und ein Nationalpark möglich, ja oder nein?
Frage 2: Welcher Art ist die geplante Bürgermitbestimmung? (Abg. Anzenberger: Kernkraftwerk?)
Verzeihung, die Frage 1 soll natürlich heißen: Kraftwerk und Nationalpark, ja oder nein? Das würde
uns gerade noch fehlen. Frage 3: Regionale Ausdehnung eines Nationalparks, welche Vorstellungen
gibt es dazu?
Wir haben auf diese Fragen Antworten erhalten. Zur Frage 1 darf ich feststellen,, es gibt scheinbar
sowohl von der ÖVP als auch von der SPÖ bis heute zu der Frage "Nationalpark und Kraftwerk" keine
klare Aussage.
Wir beziehen hier und heute einen ganz klaren Standpunkt, der folgendermaßen zu skizzieren ist:
Die Wasserkraft als umweltfreundlichste Energiequelle muß grunsätzlich den Vorrang haben
gegenüber der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Was nützt uns letztlich ein Nationalpark, wenn die
Vegetation dort auf Grund der atmosphärischen Verschmutzung durch eben diese Verbrennung
abstirbt.
Wenn wir daher einen Nationalpark wollen, müssen wir in irgend einer Form werten zwischen diesen
beiden Maximen. Was ist langfristig wichtiger?
Nach unserer Meinung gibt es bezüglich dieser Frage nur eine Antwort. Es gibt nur eine denkbar
mögliche Variante, wo diesen beiden Zielen doch einigermaßen Rechnung getragen wird: Das ist ein
Kraftwerk bei Wien und eines nahe bei Wolfsthal, das sogenannte Projekt Wolfsthal 2, und zwischen
diesen beiden Punkten eine freie Fließstrecke der Donau.
Zur Frage 2, "Art der Bürgereinbeziehung", gibt es auch von den Politikern her immer wieder
befürwortende Erklärungen, doch Niemand hat eigentlich bis heute gesagt, wie diese
Bürgermiteinbeziehung aussehen soll.
Wir verlangen daher in jedem Fall zuerst eine umfassende Information der Bevölkerung. Denn eines
darf uns, meine Damen und Herren, sicher nicht passieren, daß nur ein Bürger aus mangelnder oder
falscher Information gegen dieses Projekt ist. Es darf uns nicht passieren, daß nur ein Bürger die
langfristige Bedeutung eines solchen Naturreservats für unser Land, ja für die ganze Menschheit, nicht
erkennt.
Es darf uns auch nicht passieren, daß es so wie bei dieser zitierten Debatte in Schloßhof Rufe gibt,
die da gelautet haben: "Schützt die Au vor den Auschützern."
Nach dieser Informationsphase ist unserer Meinung nach eine Befragung der betroffenen
Bevölkerung durchzuführen. Nur so kann es gelingen, daß wir eine breite Zustimmung zu einem
Nationalpark finden.
Zur Frage drei sagen wir, daß ein erster Schritt die Verwirklichung einer Kernzone "NationalparkDonauauen" östlich von Wien sein muß.
Der nächste Schritt muß aber dann sein, raschest Verhandlungen mit dem Nachbarland CSSR über
die Ausdehnung der Kernzone des Nationalparkes auch entlang der Marchauen, und zwar an beiden
Seiten dieses Flusses, aufzunehmen.
Ein Nationalpark Marchauen an einem Ufer ohne Ausdehnung auf das CSSR-Gebiet wäre sicherlich
ein ökologischer Unsinn. Grundsätzlich muß auch sichergestellt sein, daß die Besitzstruktur in den
betroffenen Gebieten erhalten bleibt. Die Jagd darf und kann nicht ruhen, so wie es zum Beispiel die
Grünen gefordert haben, denn das würde in der Tat den Ruin für die Au bedeuten. Ich zitiere in
diesem Fall nur das Problem Wildverbiß. Es darf die Jagd höchstens räumlich oder zeitlich
eingeschränkt werden. Sichergestellt muß auch werden, daß die Nationalparkordnung mit dem
Waldgesetz 1975 vereinbar ist, das heißt, ein freier Zutritt für alle Bürger muß ermöglicht sein!
Österreich ist eines der letzten Länder auf der Erde, wo es ein derartiges Schutzreservat, einen
Nationalpark, noch immer nicht gibt. Wir sind daher der Meinung, daß Niederösterreich auf der
Grundlage der Ökologiekommission raschest ein Nationalparkgesetz schaffen soll. Wir sind der
Meinung, daß eine rasche Verwirklichung des Nationalparks in der Kernzone der Donauauen östlich
von Wien durchzuführen wäre. Wir nehmen die Antworten auf unsere Anfragen zur Kenntnis. (Beifall
bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Krendl das Wort.
Abg. KRENDL (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Im Zuge der Budgetdebatte im vergangenen Dezember habe ich zum Thema Umwelt und Naturschutz
und in diesem Zusammenhang auch über die Errichtung eines Nationalparks "Donau-March-ThayaAuen" gesprochen. Ich habe damals einleitend folgendes gesagt:
"Die Erhaltung einer intakten Umwelt gehört zu den großen Aufgaben unserer Generation. Wenn wir
unsere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Betracht ziehen, dann stellt sie
wahrscheinlich unsere größte und dringlichste Aufgabe dar."
Kaum ein Thema beschäftigt heute die Umweltdiskussion in Niederösterreich so sehr, wie die Frage
der Schaffung eines Nationalparks.
Und dies ist richtig! Immer wieder wird die geplante Errichtung eines Nationalparks in breiten Kreisen
der Bevölkerung unserer Region besprochen und diskutiert. Heute beschäftigen den NÖ Landtag zwei
Anfragen von Abgeordneten dieses Hauses, die den Nationalpark "Donau-March-Thaya-Auen"
betreffen.
In der Dezemberdebatte, aber auch heute schon, haben die Redner hier im Landtag auf wichtige
Voraussetzungen für die Errichtung eines Nationalparks hingewiesen.
Herr Abgeordneter Sivec wird heute noch auf die Entwicklung im vorgesehenen Gebiet des
Nationalparks zu sprechen kommen. Trotzdem möchte ich nochmals auf den Zweistufenplan
hinweisen, den Landeshauptmannstellvertreter Ernst Höger und Landesrat Dr. Brezovszky am 2.Mai
1989 der Öffentlichkeit vorgestellt haben. In der ersten Phase soll die Schaffung einer
Nationalparkerrichtungsgesellschaft durch das Land Niederösterreich erfolgen. In der zweiten Phase
soll dann die Beschlußfassung durch den Landtag von Niederösterreich über die Errichtung eines
Nationalparks vorsichgehen.
Sicherheitshalber weise ich nochmals darauf hin, daß die rechtliche Basis eines Nationalparks ein
Landesgesetz ist. Erfüllt ein solcher Nationalpark bestimmte Kriterien der UCN, dann wird er als
Nationalpark in die von der UCN im Auftrage der UNO geführte Liste aufgenommen und damit
international als solcher anerkannt. Herr Abgeodneter Ing.Weinmeier hat schon über einige Kriterien
gesprochen. Ich möchte diese auch kurz streifen. Ein Nationalpark ist ein relativ großes Gebiet, wo
ein oder mehrere Ökosysteme durch menschliche Nutzung oder Inanspruchnahme in der Substanz
nicht verändert werden bzw. wo Pflanzen- und Tierwelt, wo geologische und morphologische
Besonderheiten von speziellem Interesse für Wissenschaft, Bildung und Erholung sind oder in dem
Naturlandschaften in großartiger Schönheit vorkommen. Ein wichtiger Punkt ist sicher auch, daß
Besucher unter bestimmten Bedingungen zur Anregung, Erziehung, Bildung und Erbauung Zutritt
haben müssen.
Da diese radikal einschränkende Definition von Naturparken die Realisierung von solchen in Europa
praktisch ausgeschlossenen hätte, wurde mit Beschluß der Konferenz von 1973 festgehalten, daß ein
Naturpark auch ein Naturschutzgebiet sein kann, dessen Erhaltung bestimmter unterstützender
Pflegemaßnahmen bedarf. Vorausgesetzt, daß die primäre Errichtung eines ökologischen Zieles
sowie von Zonen mit traditionellen Nutzungen, wobei hier jahrhundertealte bäuerliche Kulturen und
angepaßte Fischerei und Weidewirtschaft verstanden werden, umfassen kann.
Dazu gehören wohl nicht - um nur einige Beispiele zu sagen - Industrieansiedelung, profitorientierte
Land- und Forstwirtschaft oder Trophäenjagd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bevölkerung unserer Region ist grundsätzlich für die
Errichtung eines geschützten Gebietes in der Form, wie sie ein Nationalpark vorsieht. Wichtig
erscheint bei allen Diskussionen, daß alte Rechte aufrecht bleiben. Darunter wird der freie Zugang zu
den derzeit meist begangenen Wegen, bestehende Servitutsrechte, Jagd und Fischerei sowie
Holzschlägerungen verstanden.
Verlangt wird von der Bevölkerung, daß bei der Fischerei Überlegungen angestrebt werden, ob nicht
die Bewirtschaftung durch örtliche Fischer oder Fischereivereine unter Aufsicht des Betreibers
erfolgen kann.
Oder ob nicht zumindest ein Mitspracherecht bei dem Fischbesatz eingeräumt werden soll, um einen
falschen Fischbesatz zu vermeiden. Ebenso soll die Möglichkeit der Jagd durch die einheimische
Jägerschaft - eventuell durch die Verpachtung eines Jagdreviers an die örtlichen Jagdvereine zu
ortsüblichen Preisen - geprüft werden. Die Aufsicht soll so wie bei der Fischerei erfolgen.
Einheimische sollen auch weiterhin Brennholz selbst schlägern können. Darunter wird im wesentlichen
das sogenannte Ausholzen verstanden.
Verstanden wird von den Menschen auch, daß ein Nationalpark einen hohen Erholungswert haben
muß und daß ein Nationalpark kein Wildpark sein kann.
Es wird also bei der jagdlichen Nutzung und bei der Fischereinutzung auf ein natürliches und
ökologisches Maß zu achten sein. Es wird anzustreben sein, natürliche Verhältnisse zu errichen, um
das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Eine Ausweitung der Fütterung über das natürliche Maß
hinaus sollte daher nicht vorkommen. Und immer wieder wird darauf hingewiesen, daß ein
ausgeprägter Massentourismus nicht unbedingt angestrebt werden soll! Am 18.Mai 1989 beschloß
der Landtag von Niederösterreich, Möglichkeiten zur Prüfung für die Errichtung eines Nationalparks in
Auftrag zu geben. Bei dieser Prüfung soll die positive Entwicklung der betroffenen Region oberstes
Leitziel sein. Im Dezember des Vorjahres habe ich im Hohen Haus auf die Wichtigkeit und
Notwendigkeit der Einbindung der betroffenen Bevölkerung schon im Zuge der Planungs- und
Prüfungsphase hingewiesen. Ein Nationalpark - ich sage das noch einmal - hat nur dann eine Chance,
wenn ihn die Bevölkerung als den ihren ansehen und akzeptieren kann.
Nach all den bisher aufgezeigten Problembereichen wird die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal,
die bereits bei der Realisierung des Marchfeldkanals großes Geschick bewiesen hat, sicher wieder vor
großen Aufgaben stehen. Für den Naturpark "Donau-March-Thaya-Auen" ist gemäß dem
Landtagsbeschluß vom 18.Mai 1989 der gesamte Bereich in die Planung mit einzubeziehen, um dem
Willen des NÖ Landtages gerecht zu werden. Ein Nationalpark "Donau-March-Thaya-Auen" kann in
diesem Bereich also vernünftig nur geplant und errichtet werden, wenn Wasser zur Verfügung steht.
Es ist daher auch besonders auf die wasserwirtschaftliche Planung Bedacht zu nehmen. In diesem
Zusammenhang möchte ich besonders auf den Schutz der Heilquellen von Bad Deutsch Altenburg
hinweisen.
In verschiednen Gutachten wird dargelegt, daß bei jeder größeren Veränderung in den
Druckverhältnissen des Thermalwassersystems von Bad Deutsch Altenburg eine Beeinträchtigung der
Heilquellen befürchtet werden muß. Eine solche würde auf jeden Fall bei einem Aufstau oder bei einer
wesentlichen Absenkung der Donau auftreten. Maßgebend für den Bestand der augenblicklichen
Druckverhältnisse im Thermalwassersystem ist die Gestaltung des neuen Altarmes im bisherigen
Donaubekken.
Wir wissen alle, daß der Archäologiepark Carnuntum im Entstehen ist. Ich kann mir gut vorstellen,
daß sich das Zusammenwirken vom Archäologiepark, der sicher historisch und kulturell interessierte
Menschen aus dem In- und Ausland in die Region bringen wird, und Naturpark, der vielen Menschen
Erholungsraum bringen wird, fruchtbringend auf die gesamte Region auswirken kann. Soweit mir
bekannt ist, hat das Land Niederösterreich und auch Wien alle Anstrengungen unternommen, um die
Verhandlungen zielstrebig zu führen.
Leider müssen wir feststellen, daß sich die Zuständigkeit von Frau Minister Dr.Flemming
hauptsächlich auf Ankündigungen beschränkt, als eine vernünftige Koordination dieser ganzen Sache
vorzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wünsche mir abschließend eine zügige
Vorgangsweise bei der Planung und Realisierung dieses Nationalparks. Meine Fraktion nimmt beide
Anfragebeantwortungen zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Worte gelangt die Frau Abgeordnete Monika Lugmayr.
Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte nicht in einen
Vaterschaftsstreit miteinstimmen, wer nun zuerst und wer die besseren Ideen gehabt hat? Jedenfalls
hat es zufolge eines Berichtes der Planungsgemeinschaft-Ost schon bevor die Freiheitliche Fraktion
im Landtag war, Überlegungen gegeben für mögliche Nationalparkprojekte. Ich meine, gerade in
diesem Punkt ist es besser, länger zu überlegen und zu diskutieren, um dann über Gutes zu
entscheiden. Gerade diese Frage ist sehr sensibel. Eile wäre hier das Verkehrteste, was man tun
könnte. Die Stellungnahme zur Anfrage und die Beantwortung bezüglich der Nationalparkplanung
haben wir bereits von zwei Fraktionsrednern gehört. Ich kann nur zustimmen, die Beantwortung der
Regierungsmitglieder ist sehr umfassend und informativ. Vor allem gibt es keinen Widerspruch zu dem
Dringlichkeitsantrag, den wir im Mai 1989 im Landtag beschlossen haben, wo wir die Landesregierung
aufgefordert haben, in dieser Sache aktiv zu werden, nachdem auf Bundesebene die Prioritäten
gesetzt wurden, über einen Nationalpark zu diskutieren und zu planen und wo ja Niederösterreich
zuständig ist.
Verhandlungen mit Wien und Burgenland wuden damals gefordert. Und die Verhandlungen mit dem
Bund vor allem bezüglich der Finanzierung. Diese Verhandlungen laufen auf Beamtenebene, sie sind
teilweise sehr zufriedenstellend und übereinstimmend. Das Burgenland hat sich entschlossen,
gemeinsam mit Ungarn die Schaffung eines Nationalparks "Neusiedlersee" selbst zu überlegen.
Verhandlungen sind daher nur mit dem Nachbarbundesland Wien zu führen. Vor allem die
Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund bezüglich eines 15 a-Vertrages sind die wichtigste
Voraussetzung dafür, daß man diese Planung überhaupt in Angriff nehmen kann. Daß es gut und
richtig ist, die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal mit der Koordination und mit dem Einholen der
Unterlagen zu beauftragen und daß diese Gesellschaft am besten in der Lage wäre, mit der
Bevölkerung zu diskutieren, darüber waren wir uns im Mai 1989 schon einig. Es stimmt bei Gott nicht,
wie der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier gemeint hat, daß wir möchten, daß die Betriebsgesellschaft
Marchfeldkanal den Nationalpark neu erfinden sollte.
Das war nie unsere Absicht und das wäre auch nicht sinnvoll. Aber eine einseitige Planung wäre
auch nicht richtig. Hier hat sich anscheinend auch die Meinung der Feiheitlichen Fraktion geändert. Ich
kann mich noch gut erinnern, wie die Kollegin Hans gemeint hat, es müßte möglichst rasch das
Lötsch-Konzept verwirklicht werden. Heute haben wir sehr kritische Stimmen bezüglich der Aussagen
von Professor Dr.Lötsch gehört.
Es ist eine sehr sensible Frage und ich spreche hier aus Erfahrung. In persönlichen Diskussionen mit
der Bevölkerung habe ich immer wieder gemerkt, daß die Verunsicherung sehr groß ist, daß man auf
Grund der einseitigen Information manchmal den Eindruck hat, daß auch aus persönlichem Interesse
argumentiert wird und daß Befürchtungen da sind, die teilweise geschürt werden, manchmal aus
Unwissenheit, aber sie sind vorhanden.
Es gibt Befürchtungen und es gibt zu wenig Information. Hier den richtigen Weg einzuschlagen, das
notwendige Fingerspitzengefühl zu haben, wie man mit der Bevölkerung diskutiert, das wird die
verantwortungsvolle Aufgabe der zukünftigen Planungsgesellschaft sein.
Es gibt Befürchtungen, es gibt aber auch negative Erfahrungen bezüglich der Wissenschaftler, den
Naturschützern, die alle von woanders her kommen und teilweise es nicht verstehen, die Erfahrungen
der dort lebenden Bevölkerung zu beachten und miteinzubringen.
Da hört man leider auch Kritik gegenüber den Naturschutzverantwortlichen des Landes
Niederösterreich. Das müssen wir auch sehen und zur Kenntnis nehmen. Es ist wichtig, daß wir eine
verantwortungsvolle Diskussion aufnehmen und daß wir vorhandene Unterlagen nützen.
Aber alles muß gut vorbereitet sein und vor allem muß die Finanzierung gesichert sein, da sind wir
uns einig! Es gibt sicher einige Gemeinsamkeiten, und zwar mehr, als man glaubt. Die Sorge um den
Bestand der Au. Hier stellt sich allerdings die Bevölkerung die Frage, wer hat die Au bisher so
erhalten, wie sie jetzt ist, wenn alle behaupten, wie schutzbedürftig diese Au ist und wie schön sie ist?
Die Bevölkerung ist auch der Meinung, daß man etwas tun müßte, daß die Au dort, wo sie in Gefahr
ist, besser erhalten werden kann. Da wäre zum Beispiel die Wasserzuführung etwas ganz Wichtiges.
Im Bereich des Fadenbaches kommt noch dazu, daß die Gemeinden diesen, wenn er dotiert ist mit
Wasser aus der Donau, auch als Vorfluter dringend benötigen würden für die Abwasserentsorgung
und für Kläranlagen, die ja ein großes Problem sind in unserer Region. Ich komme schon zum dritten
Punkt, wo sich auch alle einig sind, daß das Grundwasser, daß das große Trinkwasserreservoir in
diesem Gebiet ist, geschützt werden muß.
Wir wissen, daß die Nitratwerte in diesem Gebiet am niedrigsten sind. Und zwar in dem Gebiet, wo
Landwirtschaft betrieben wird, wie im zentralen Marchfeld und im nördlichen Marchfeld. Die
Nitratwerte sind dort kein Problem. Bezüglich der Nitratwerte kann es also nicht nur die
Landewirtschaft sein.
Man muß eben auch die Abwasserentsorgung berücksichtigen. Schwankungen des Grundwassers
im Augebiet sind etwas ganz Wichtiges, die man beachten muß.
Über die Ziele des Naturschutzes in der Au, über den Wert der ökologischen Zusammenhänge, den
Schutz von Pflanzen und Tieren, gibt es kaum Differenzen.
In der Beurteilung, welche Wege die Richtigen sind, da scheiden sich die Geister, allerdings sehr
stark. Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, daß Manche meinen, ein Nationalpark ist dafür da, daß
sich die Bevölkerung daran ergötzen kann, daß sie Zutritt hat, daß sie dort Natur erleben kann.
Viele bei uns befürchten, daß Besucher, die in den Nationalpark kommen, wenn sie in größeren
Massen kommen, der Au vielleicht mehr schaden könnten, als wenn man keinen Nationalpark macht
und die Besucher ein wenig zurückhält.
Bezüglich der Wohnqualität der dort lebenden Bevölkerung kann man deren Sorge, daß es zu mehr
Verkehr kommen wird, ganz einfach nicht vom Tisch wischen; man muß sie ernst nehmen. Die
gesamte wirtschaftliche Überlegung bezüglich dieses Gebietes gehört überlegt. Gerade beim Verkehr
sind jetzt noch die Zusammenhänge mit der Öffnung der Grenzen zum Osten zu diskutieren, wo sich
neue Probleme ergeben.
Es werden neue Überlegungen aktuell werden, inwieweit ein Kulturtourismus vereinbar ist mit dem
Nationalpark. Ob er nicht vielleicht sinnvoller wäre als der Naturtourismus, der im Nationalpark
gewünscht wird. In Bezug auf die geplante Schlösserstraße und all das, ob internationale Kriterien
wirklich möglich sind in dem Gebiet und bezüglich der Abgrenzung der Regionen meine ich, daß es
vernünftig ist, wenn wir derzeit die Überlegungen bezüglich der Donau-March-Thaya-Auen
ausgrenzen. Ich meine, es wäre sinnvoll, uns zu bemühen, im Donauaubereich, wo vor allem
Bundesforstbesitze sind, einmal einen Musternationalpark einzurichten.
Im Bereich der Bundesforste wäre es am einfachsten, einmal zu zeigen, wie eine
nationalparkgerechte Bewirtschaftung sein kann, daß manche Befürchtungen der Bevölkerung gar
nicht zutreffen müssen. Damit könnte man die Zustimmung der Bevölkerung vielleicht verbessern.
Ich schlage vor, wir reden derzeit einmal nur über die Planung des Nationalparks "Donauauen" im
Bereich der Bundesforste. Es ist sicher eine schwierige Frage, die aber mit gelöst werden muß, die
Frage, wie es um die Wasserstraße Donau steht? Da sind wir ja internationale Verpflichtungen
eingegangen und man kann auch nicht ausklammern, wie die energetische Nutzung der Wasserkraft
in einem Nationalpark möglich wäre. Denn daß es eine vernünftige und umweltfreundliche Energie ist,
das steht wohl außer Zweifel! Zum Schluß möchte ich feststellen, daß es wertvoll ist, daß wir darüber
einer Meinung sind, daß weder ein Kraftwerk - das haben wir leidvoll miterlebt - noch ein Nationalpark
über die Köpfe der Bevölkerung hinweg möglich ist!
Der Weg, der vom Land Niderösterreich eingeschlagen wurde, ist der richtige Weg. Ich bin
einverstanden mit der Anfragebeantwortung der beiden Regierungsmitglieder und ich hoffe, daß es
uns gelingt, zu einem positiven Ergebnis im Sinne der Bevölkerung des Marchfeldes zu kommen.
(Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Worte gelangt die Frau Abgeordnete Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon viele
Jahre lang werden in Österreich Nationalparks geplant. Dennoch ist noch nicht absehbar, wann
endlich eines dieser Projekte verwirklicht sein wird. Es handelt sich um Projekte des Natur- und
Menschenschutzes und ein solches Vorhaben wird offenbar in seiner Dringlichkeit noch immer nicht
erkannt. Die politischen Verantwortlichen drücken sich immer wieder vor den nötigen Entscheidungen.
Auch Niederösterreichs Entscheidungsträger wissen im Zusammenhang mit einem Nationalpark
noch nicht so recht, was sie wollen und ob sie überhaupt wollen! Da erhalten Planungsgesellschaften
einen Auftrag und wenn sie einige Zeit gearbeitet haben, werden die Gesellschaften wieder
abberufen. Es werden neue Gremien gebildet und sie beginnen das Planspiel wieder bei der Stunde
Null. Auf diese Weise wird ein Nationalpark noch lange keine konkreten Umrisse annehmen. Unklar
bleiben wird auch künftig, ob Nationalpark und Kraftwerk einander ausschließen. Wenn
Regierungsmitglieder ihren Diskussionsbeitrag zu diesem Thema leisten, dann lautet die Devise, sich
nur nicht festzulegen.
Begründet wird diese Haltung damit, daß die Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitbestimmung haben
soll. Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich sollen die notwendigen Entscheidungen
nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg gefällt werden. Natürlich dürfen wir über den DonauMarch-Thaya-Raum nicht so von oben herab verfügen. Aber eine demokratische Willensbildung
schließt doch den Einfluß der Landesregierung nicht aus. Es kann doch nicht verboten sein, daß sich
etwa Landesrat Dr.Brezovszky zum Thema Nationalpark eine eigene Meinung bildet und sie auch
entsprechend einbringt? Aber er sagt nur, "mir ist alles recht," und dann hüllt er sich in ein
pseudodemokratisches Mäntelchen.
Landesrat Dr.Brezovszky benimmt sich in wichtigen Entscheidungsphasen immer so, als ob er
Schweigepflicht hätte. Ein Naturschutzreferent jedoch hat Redepflicht! Er sollte die verunsicherte und
halbinformierte Bevölkerung über ein Nationalparkprojekt nach bestem Wissen und Gewissen
informieren und dabei auch klarlegen, was ihm als Verantwortlichen der Naturschutz bedeutet.
Tatsache ist, daß Österreich zu den ganz wenigen Staaten gehört, in denen es noch keinen
Nationalpark gibt. Anders ausgedrückt: rund um den ganzen Erdball kann man heute wunderschöne
Nationalparks nach internationalen Kriterien besuchen und besichtigen. Warum haben in den letzten
Jahren fast alle Länder ein solches Projekt realisiert? Warum findet ein solches Vorhaben
internationale Anerkennung? Eine weltweit einseitige Raumordnungspolitik hat unsere Erdoberfläche
in kürzester Zeit verändert wie nie zuvor. Ausschließlich wirtschaftliche Überlegungen waren dafür
ausschlaggebend. Wirtschaftsinteressen erzeugten eine Lawine von Veränderungen, bei denen kein
Stein auf dem anderen blieb! Eingeteilt wurde nicht mehr in Länder, sondern in Handelszonen. Aus
Volks- und Kulturgemeinschaften wurden Wirtschaftsgemeinschaften. Immer dichtere Handelsnetze
mit Verkehrsknotenpunkten gestalten den Raum. Warenströme und Touristenströme ergossen und
ergießen sich über jede freie Fläche. Was dabei auf der Strecke blieb, war die unberührte Natur. Es
gibt kaum noch größere Flächen, auf denen sich die Natur ungehindert weiter entwickeln kann. Die
Widmung eines bestimmten Gebietes zum Nationalpark ist eine Maßnahme im Sinne der
naturerhaltenden Raumordnung. Einem Teil unserer Lebensgrundlagen wird ein Platz zugewiesen,
auf dem diese nicht weiter zuerstört werden dürfen. Damit soll auch unserem Hang zur
Selbstzerstörung eine Grenze gesetzt werden. Haben wir das in unserem Land Niederösterreich nicht
notwendig? Gerade in den letzten Tagen haben wieder viele Medien zur bestehenden Umweltkrise
Alarm geschlagen. In manchen Orten Niederösterreichs ist die Luft schon so verpestet, daß unsere
Kinder mit Erstickungsanfällen kämpfen müssen. Wenn das Atmen krank macht, sehr geehrte Damen
und Herren, dann kann auch der beste Arzt nicht mehr helfen!
Österreichs Wasserversorgungsunternehmen übernehmen keine Garantie mehr. Wenn das
Grundwasser verseucht ist, dann transportieren auch die besten Leitungen kein Trinkwasser mehr. In
dieser Situation brauchen wir das Augebiet. Die Au ist Luftfilter und Wasserspeicher zugleich. Und
wenn wir Augebiet schützen, dann schützen wir das Leben unserer Nachkommen.
Ist damit nicht allen Bevölkerungs- und Berufsgruppen gleichermaßen gedient? Sind damit nicht die
wichtigsten Forderungen diverser Interessensgruppen schon erfüllt? Also, sehr geehrte Mitglieder
der Landesregierung, bekennen Sie sich doch zum Projekt des Nationalparks. Treten Sie doch mit
genauso viel Aufwand für die Errichtung eines Nationalparks ein, wie Sie für eine Landeshauptstadt
werben. (Beifall bei der FPÖ.)
Mein Plakatvorschlag dazu: "Ein Land ohne Nationalpark ist wie Umweltschutz ohne Umwelt."
Wenn Sie auf die gefürchteten Nutzungseinschränkungen im Augebiet angesprochen werden, denn
sagen Sie der Bevölkerung, daß wir alle, ein jeder von uns, mit oder ohne Nationalpark,
Nutzungseinschränkungen in Zukunft haben werden, weil die Naturkreisläufe zusammenbrechen, weil
wir die gestörten Kreisläufe entlasten müssen.
Der neue Weg heißt: biologischer Landbau, sanfter Tourismus und Kreislaufwirtschaft. Und wo ein
Wille ist, da ist auch ein Weg zum Nationalpark.
Sie werden sich also entscheiden müssen, wie Sie den Donau-March-Thaya-Raum wirklich nutzen
wollen. Als Kraftwerkspark oder als Archäologiepark, als Naturlandschaft oder als Historyland. Ein
Nationalpark ist alles das, wenn wir die Natur darin nur leben lassen. Ein Spaziergang durch die Au
lädt mit Energie auf, auch wenn es keine elektrische Energie ist. Natürliche Au ist gewachsenes
History-Land. Eine biologisch-genetische Entwicklungsgeschichte steht dort allen Interessierten zur
Verfügung. Der Forscher kann auch in einem Nationalpark historische Ausgrabungen tätigen. Vor
allem aber ist ein Nationalpark der Ort, wo Mensch und Natur Frieden schließen. Und das ist jener
Frieden, den wir nicht mehr entbehren können. (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Sivec das Wort.
Abg. SIVEC (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Das Thema Nationalpark müßte man unter folgende Headline stellen, wie der Abgeordnete
Fidesser gesagt hat: "Schwierige schöne Theorie - schwierige Praxis." Viele meiner Vorredner haben
ja bereits zu den einzelnen Problemen Stellung genommen.
Ich darf mich daher grundsätzlich mit einigen Bemerkungen auseinandersetzen, welche die
Errichtung eines Nationalparks "Donau-March-Thaya-Auen" zum Inhalt haben. Viele Unzuständige
und solche, die sich mit der Materie Aulandschaft erst seit dem Jahre 1984 - da stimme ich mit einem
meiner Vorredner überein - beschäftigen, tätigen heute Aussagen, denen die Bevölkerung oft nicht
oder nur teilweise zustimmt.
In vielen Diskussionen wurde die betroffene Bevölkerung sogar als Menschen bezeichnet, die der
Idee Nationalpark geistig nicht folgen können. Die Folge davon war, daß bei dieser Veranstaltung 150
Bürger den Saal verließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf dazu folgendes bemerken: Die Lobau und die Au
östlich von Wien, wie sie der heutige Besucher sieht oder betrachtet oder wie sie oft zitiert wird, ist
keine Urlandschaft mehr, sondern ein Gebiet, das jahrzehntelang forstlich, landwirtschaftlich sowie
jagd- und fischereimäßig genutzt wurde.
Dazu einige Zahlen. Als man im Jahre 1968 beschlossen hat, die Donau zu regulieren, da wurde der
erste große Eingriff in diese Strom- und Aulandschaft getätigt.
Vor der Donauregulierung reichten die Nebenarme bis weit in das Marchfeld hinein. Ich darf vielleicht
zur Illustration ein Bild vorzeigen, das aus dem Jahre 1819 stammt. Das war damals die Donau im
Bereich von Wien. Man könnte sie vergleichen mit einem Delta. Von den damals sehr häufigen
Hochwässern wurden nördlich der Donau zahlreiche Dörfer überflutet. Ich darf hier in Erinnerung
rufen, daß die größte Katastrophe 1830 stattfand, wo ein Eisstoß Ortschaften im Marchfeld vernichtet
hat. Das heutige Franzensdorf ist eine dieser Ortschaften; heute liegt es vom derzeitigen Donaustrom
16 Kilometer entfernt.
Die Donauregulierung und die Errichtung von Schutzdämmen hatte das Austreten des
Donauwassers in das Marchfeld verhindert. Damals war es ein Segen für die Marchfelder Landwirte.
Heute ist es jedoch umgekehrt, weil das Wasser im Marchfeld gebraucht würde. Das neue Flußbett
der Donau wurde zur Internationalen Schiffstraße ausgebaut. Durch diese Maßnahme wurde aber
auch die Fließgeschwindigkeit der Donau erhöht und das Eintiefen der Donau begann, da die
natürlichen Stauhaltungen begradigt wurden. Wir wissen auch, daß es heute notwendig ist, diese
natürlichen Stauhaltungen mit künstlichen Bauten wieder zu errichten. Das Negative war aber auch,
daß die erhöhte Fließgeschwindigkeit dem Grundwasserhaushalt im Marchfeld sehr großen Schaden
zugeführt hat, weil ein Abfließen des Grundwassers damit verbunden war. Gleichzeitig hatte aber
das Abfließen des Grundwassers auch bewirkt, daß sich der Charakter der Au verändert hat. So
wurde von einer bis dahin weichen Au auf Gund des mangelnden Grundwassers eine sogenannte
harte Au.
(Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Das Absickern des Grundwassers hat natürlich auch die Forstwirtschaft zu neuen Überlegungen
gezwungen. Bereits um die Jahrhundertwende wurden in der oberen Laubau artenfremde Bäume
gepflanzt. Nämlich die Schwarzkiefer. Ursprünglich als Versuchspflanze vorgesehen, ist dieser Baum
heute schon fast bodenständig geworden. Im unteren Bereich der Au ist man im Jahre 1920 auch auf
die schnellwüchsige Canadapappel umgestiegen. Daraus kann man erkennen, daß sich die
Forstwirtschaft den gegebenen Bodenverhältnissen angepaßt hat. Heute sind in der Au mehr als 60
Prozent fremde Baumarten gepflanzt. Daraus erkannt man, daß die Au östlich von Wien keine
Urlandschaft mehr ist, sondern eine bewirtschaftete Au.
Aus dieser Schilderung kann man erkennen, daß die Au unterhalb von Wien, wie immer wieder
behauptet wird, keine unberührte Naturlandschaft mehr ist, sondern daß sie seit der Donauregulierung
immer wieder Eingriffe erdulden mußte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Errichtung eines Nationalparks in dieser Region muß
daher unter anderen Gesichtspunkten gesehen werden, als die internationalen Normen dies
vorsehen. Viele Voraussetzungen für die Errichtung eines Nationalparks können überhaupt nicht oder
nur zum Teil erfüllt werden.
Wie schon vorher zitiert worden ist, sind die Bedingungen zur Errichtung eines Nationalparks eine
großräumige Naturlandschaft von besonderer Eigenart, die von Menschen nur wenig beeinflußt wird.
Dazu kommen noch viele andere Bedingungen. Vor allem aber ist auch die Größe eines Nationalparks
sehr wesentlich. Wir erinnern uns, daß auf der ganzen Welt Nationalparks errichtet sind. Ich darf ein
paar Ziffern sagen, um die Großenordnung zu sehen. Bundesrepublik Deutschland: Ein Nationalpark
mit 2.650 Quadratkilometer. Italien acht Quadratkilometer für einen Nationalpark. Frankreich 570
Quadratkilometer. Spanien 750 Quadratkilometer. Amerika wollen wir ausklammern: 45
Quadratkilometer. Polen immerhin noch 47 Quadratkilometer. Wenn wir den Nationalpark Hohe
Tauern nehmen, so hat dieser eine Große von 50 Quadratkilometer; in seiner Beurteilung international
ist er in die Klasse 5 eingestuft. Das heißt also, es gibt viele Probleme bei der Errichtung eines
Nationalparks. Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der oberen Lobau - das sei auch hier
gesagt - befindet sich ein Industriegebiet, nämlich der Ölhafen Lobau mit allen Vor- und Nachteilen.
Die neue Donau mit ihren Erholungs-, Sport- und Freizeitzentren. Die vielen Jogging- und
Ausflungsteilnehmer, Tourismus, Wander- und Radwege der Lobau. All das ist nicht so problemlos zu
beurteilen. Und letzlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Errichtung des Donau-OderElbe-Kanals nur schwer mit einem Landschaftsschutzgebiet oder mit dem Nationalpark "DonauMarch-Thaya-Auen" in Einklang zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu kommt, daß die Donau im nördlichen und südlichen
Bereich den Nationalpark eigentlich in zwei Aulandschaften trennt.
Die Donau wurde zur internationalen Schiffahrtsstraße ausgebaut und das ist auch als ein Störfaktor
für einen Nationalpark zu beurteilen.
Das zeigt, daß die Errichtung eines Nationalparks nach internationalen Normen sehr schwierig sein
wird. Aber gerade das soll ja die Marchfeldkanal-Betriebsgesellschaft in ihren Untersuchungen und
Prüfungen feststellen, unter welchen Voraussetzungen wir einen typisch österreichischen Nationalpark
errichten können.
Die Aussagen, die derzeit zur Errichtung eines Nationalparks getroffen werden, haben die
vorgenannten Problembereiche überhaupt nicht oder nur zum Teil berührt.
Man ist bei den Aussagen vielmehr davon ausgegangen, daß die land- und forstwirtschaftliche
Nutzung eingeschränkt werden muß und daß die Jagd, die ja schon seit Jahrhunderten ausgeübt wird,
eingeschränkt bzw. in Kernzonen überhaupt verboten wird. Diese Aussagen haben die Bevölkerung
zu großen Unmutsäußerungen veranlaßt. Das hat verständlicherweise eine ablehnende Haltung
gegenüber der Errichtung eines Nationalparks in den Auen unterhalb von Wien hervorgerufen.
Die Bevölkerung ist der Meinung, daß dieses Gebiet östlich von Wien und die Donau-March-ThayaAuen geschützt werden müssen. Anerkennen wir die derzeitige Vorgangsweise und den Beschluß des
Landtages von Niederösterreich!
Eine Forderung der Bevölkerung, die schon sehr lange besteht, ist, daß die Errichtung des
Nationalparks unbedingt mit der wasserwirtschaftlichen Frage in diesem Gebiet geprüft werden muß.
Vordringlich erscheint, daß die schon seit Jahren ausgetrockneten Altarme, wie der bereits zitierte
Fadenbach und andere, wieder mit Wasser beschickt werden müssen.
Diese Forderung allein setzt aber voraus, daß im Bereich der Donau Rückbauten vorgenommen
werden müssen, damit das Wasserr aufgestaut wird.
Wenn ich heute gehört habe, daß selbst die Freiheitliche Partei dazu neigt, zwei Kraftwerke
südöstlich von Wien zu errichten, dann hätten wir ja dieses Ziel bereits erreicht. Denn ich glaube, ohne
Wasser in der Au stirbt die Au.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr wichtig ist auch die Entscheidung, daß zwischen
Bund und Land der sogenannte 15 a-Vertrag abgeschlossen wird, der die finanzielle Voraussetzung
für die Planungsarbeit der Marchfeld-Betriebsgesellschaft zum Inhalt hat. Ich darf abschließend
bemerken, daß die Donau-March-Thaya-Au ein für diese Landschaft und für die Bevölkerung des
Marchfeldes wichtiges Naturschutzgebiet darsstellt und ich darf auch bitten, daß dieses Gebiet unter
Naturschutz gestellt wird, damit auch die Nachkommen dieser Region von dieser schönen Landschaft
etwas haben werden.
Vorrangig wird aber auch sein, daß der Wasserhaushalt im Marchfeld saniert wird. Wir werden diese
beiden Anfragebeantwortungen zur Kenntnis nehmen, obwohl sich die Anfragebeantwortung von
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll nur auf den Raum östlich von Wien bezieht, während
der Landtag von Niederösterreich eigentlich das Gebiet bis hinauf zur Thayaau miteinschließt. Es
mag sein, daß die Anfragebeantwortung damit zusammenhängt, da ja jetzt die Ostgrenze geöffnet ist
und auch die Tschechoslowakei im Bereich der Thaya Überlegungen anstellt, dort einen Nationalpark
zu errichten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Rennhofer.
Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des
Hohen Landtages! Mit einem Dringlichkeitsantrag aller Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ wurden in
der Landtagssitzung am 18.Mai 1989 die notwendigen Vorarbeiten zur Errichtung eines
Nationalparks-Ost ausführlich diskutiert. Im damaligen Antrag, welcher übrigens mit einer
überwiegenden Mehrheit angenommen wurde, sind alle Fragen, die mit den nun zu diskutierenden
Anfragen neuerlich aufgeworfen werden, ausreichend debattiert worden.
In dem damals von der Freiheitlichen Partei eingebrachten Resolutionsantrag wird unter anderem
gefordert. Ich zitiere wörtlich:
"Der Kernaussage der Ökologiekommission über die Unvereinbarkeit eines Nationalparks mit einem
Kraftwerksbau östlich von Wien ist Rechnung zu tragen." Ende des Zitats.
Dieser Antrag hat nicht einmal im eigenen Klub der FPÖ eine Zustimmung gefunden. Abgeordneter
Dr.Krünes meinte damals, daß die Diskussion überhaupt zu gering umrissen sei und er hat in diesem
Zusammenhang auch gemeint, daß dies eher ein Sachkonflikt sei, der ihn zwinge, einen anderen
Standpunkt einzunehmen als seine Kollegen. Obwohl bereits damals festgelegt wurde, daß alle
Umstände für die Errichtung eines Nationalparks ausreichend zu prüfen sind, wird nun neuerlich die
Frage gestellt, ob Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll für oder gegen die Errichtung eines
Kraftwerkes östlich von Wien ist? (Abg. Ilse Hans: So ist das, wenn man keinen Klubzwang hat!) Wir
haben nicht einen so wandelbaren Standpunkt, wie dies vielleicht anderen Parteien zu eigen ist.
Damals wie heute vertritt nicht nur Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, sondern der gesamte Klub
der ÖVP, und ich nehme auch an, der gesamte Klub der SPÖ, den Standpunkt, daß die Errichtung
eines Nationalparks Priorität hat!
Abgeordneter Ing.Weinmeier hat also gefragt, ob man jetzt für oder dagegen ist. Ich habe leider
Gottes kein Wörterbuch da, aber ich möchte Ihnen Priorität gerne einmal übersetzten mit "Vorzug,
Vorrang."
Das sind also Dinge, die, wie ich glaube, eindeutig ausgesprochen worden sind. Sie sprechen auch
von einem Waldgesetz, das wir nicht haben, sondern wir haben ein Forstgesetz. Und Sie sagen,
selbstverständlich müßte alles begehbar sein. Ja aber gerade das ist eines der Kriterien, bitte, daß in
der Kernzone Flächen von der allgemeinen Begehbarkeit ausgenommen werden sollen. Diese Dinge
sind Ihnen vielleicht nicht bekannt, aber es wäre gut, wenn Sie die Kriterien des Nationalparks auch
ein bißchen studieren würden.
Die Annahme, die ich erwähnt habe von anderen Parteien, beim Klub der SPÖ, habe ich deswegen,
weil ursprünglich im Jahre 1988 Landesrat Dr.Brezovszky noch am Kraftwerkstandort Hainburg
festgehalten hat.
Allerdings möchte ich dazu einschränkend bemerken, daß es damals noch keinen Landtagsbeschluß
gegeben hat, zu dem sich der Klub der ÖVP und der SPÖ bekennen.
Bei der Debatte hat gerade ein Vertreter des Freiheitlichen Klubs gefragt, ob wir einen Nationalpark
brauchen, der so gestaltet ist, daß er ein Kraftwerk zwingend ausschließt. Oder ob es eine
Kombination von beiden gibt?
Auch wenn sich der Redner, der übrigens nicht mehr Ihrem Klub angehört, zur Bewahrung unserer
Natur bekennt, hat er damals die Dringlichkeit des Themas, nämlich die Errichtung eines
Nationalparks östlich von Wien, nicht ausreichend umrissen gesehen. Der Klub der Freiheitlichen
Partei hat also schon damals nicht genau gewußt, was er will.
In der Anfrage vom 30.Oktober 1989 fragen Sie, ob Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll dafür
eintreten wird, daß die betroffenen Bürger und Grundbesitzer nicht nur informiert und angehört
werden, sondern daß sie auch in Form einer Befragung mitbestimmen können, ob ein Nationalpark
errichtet wird. Wir haben das Thema ausführlich behandelt. Wir haben gesagt, daß ein Nationalpark
nicht über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg errichtet werden darf. Kein einziger der
freiheitlichen Debattenredner hat sich damals dafür ausgesprochen, daß die Bevölkerung mit
einbezogen wird. Sie haben sogar diesen antrag in ihrer Fraktion uneinheitlich abgelehnt.
Die Bevölkerung wird Ihnen nicht abnehmen, und schon gar nicht die betroffene Bevölkerung, diesen
Beschluß bezüglich der Einbindung der Bevölkerung, daß sie mitbestimmen kann.
Bevor aber eine solche Mitbestimmung überhaupt Platz greifen kann, ist es notwendig, daß die
Fakten am Tisch liegen und daß die Bevölkerung hierüber eindeutig informiert wird. Ohne Information,
ohne ausreichendes Wissen, kann man vom Einzelnen nicht verlangen, daß er sich für oder gegen
eine Sache entscheidet. Nicht immer ist auch die Bevölkerung darüber glücklich, daß sie gefragt
wird. Einige Beispiele aus der Vergangenheit haben das deutlich gezeigt! Letztendlich gibt es in einer
Demokratie eben gewählte Gremien, die Entscheidungen zu treffen haben. Wie immer die Form
dieser Mitbestimmung aussehen mag, von einem bin ich restlos überzeugt, nämlich davon, daß auch
der Umfang der Mitbestimmung der Bevölkerung, der Befragung, der Einbindung, in diesem Haus
diskutiert werden wird.
Von einem bin ich ebenso überzeugt, daß wir jedenfalls vor der Errichtung eines Nationalparks die
entscheidende Miteinbindung der Bevölkerung, wie sie jetzt schon vorgesehen ist, vornehmen
werden! Und nicht so, wie es in der Vergangenheit einmal passiert ist, nämlich nach der Investition
von Milliarden von Schillingen. Beim letzten Punkt der Anfrage geht es um die Gebiete, die in diesen
Nationalpark einbezogen werden sollen. Hier zeigt sich deutlich, daß unsere Vorgangsweise im Mai
1989 die richtige war. Nämlich mit den betroffenen Ländern und mit dem Bund einen Vertrag gemäß
15 a B-VG. abzuschließen, wecher die Koordination der Prüfungsarbeit und der Finanzierung
beinhalten soll. In entsprechenden Verhandlungen auf Beamtenebene hat sich nämlich gezeigt, daß
das Burgenland zur Schaffung eines Nationalparks gemeinsam mit Ungarn plädiert.
Inwieweit die Bereitschaft der Ungarn besteht, einem derartigen Bestreben entgegen zu kommen,
kann derzeit nicht beurteilt werden. Jedenfalls ist diesem Wunsch eine gewisse sachliche
Berechtigung nicht abzusprechen.
Hier wird abzuwarten sein, inwieweit gebietsmäßig und wirtschaftlich eine Beteiligung
Niederösterreichs erwünscht und möglich ist. Wir haben damals den Beschluß gefaßt, daß die
Möglichkeit besteht, östlich von Wien einen gemeinsamen Nationalpark zu schaffen.
Es fehlt uns aber die kompetenzrechtliche Möglichkeit, das Burgenland zwangsweise
miteinzubinden. Es liegt also nicht an uns Niederösterreichern, ob und wie ein Nationalpark rund um
den Neusiedlersee geschaffen wird. Jedenfalls werden wir uns, soweit ein Gebiet Niederösterreichs
davon betroffen wird, nicht davon ausschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Im Gebiet der Donauauen haben
wir die einmalige Möglichkeit, auf Flächen zurückgreifen zu können, die im Besitz der öffentlichen
Hand liegen.
Ich möchte einen Vergleich mit dem bisher einzigen Waldnationalpark Mitteleuropas herstellen.
Dieser Nationalpark besteht seit dem Jahre 1970 und umfaßt ausschließlich Flächen, die im Besitz
des Staates Bayern sind.
Einige kleinere Flächen, die in diesem Nationalpark liegen, sind im Nationalpark "Bayrischer Wald"
nicht enthalten. Hier gelten auch nicht die Beschränkungen für einen Nationalpark. Man hat damals
vom umfangreichen Staatsbesitz eine einzige Forstverwaltung, die die entsprechende Qualifikation
aufgewiesen hat, ausgewählt und diese Forstverwaltung zu einem Nationalpark erklärt.
Bei diesem Nationalpark war für den Bayrischen Landtag auch die Zuständigkeit für die
Nutzungsentschädigung gegeben. Diese Entschädigung hat natürlich nie stattgefunden, weil sich
eine derartige Frage nicht gestellt hat. Anders liegen die Verhältnisse bei einem Nationalpark entlang
der Donau. Hier stellt sich die Frage einer Entschädigung, und zwar nicht nur beim Privatbesitz,
sondern auch beim Staatswald, weil der Eigentümer der Bund ist.
Es hat schon öfters Tendenzen gegeben, den Besitz der österreichischen Bundesforste zu
verländern. Dies würde die Situation zur Schaffung eines Nationalparks in Niederösterreich wesentlich
erleichtern. Ich täusche mich aber sicherlich nicht, wenn ich behaupte, daß eine derartige
Verländerung auch mit Kosten für das Land Niederösterreich verbunden wäre. Ob dies in Form von
entsprechenden Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes der Fall wäre oder durch
Direktzahlungen, das ist dabei eher sekundär.
Wie auch immer, ein Nationalpark östlich von Wien hat nicht nur für Niederösterreich Bedeutung,
sondern auch für die nahegelegene Bundeshauptstadt und für den Gesamtstaat Österreich. Aus
dieser Tatsache heraus ergibt sich für mich die Verantwortung des Bundes und des Bundeslandes
Wien, sich an den Kosten für die Errichtung des Nationalparks zu beteiligen. Die bisherigen
Aussagen lauten ja dahingehend, daß der Bund 50 % der Kosten tragen soll und 50 % die daran
beteiligten Bundesländer. Der Nationalpark hat für Wien große Bedeutung und er steht in erster Linie
den Wienern aus Ausflugsziel offen. Wegen der gesamtösterreichischen Bedeutung dieses
Nationalparks, ja ich möchte sogar sagen, wegen der europäischen Bedeutung dieses Nationalparks,
halte ich es für richtig, daß sich an den Kosten der Bund mit 50 % und das Land Wien und das Land
Niederösterreich mit je 25 % beteiligen.
Die Aufteilung der Kosten darf sich nach meinem Dafürhalten nicht nur auf die Errichtung und die
Planung des Nationalparks beschränken, sondern die Kostentragung soll für den gesamten Bereich
des Nationalparks Geltung haben, nämlich für die Planung und den Betrieb.
Der Bund hätte die Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages,
seinen Besitz in diesen Nationalpark einzubringen und die Entschädigungsfrage, so wie es in Bayern
geschehen ist, gar nicht zu stellen. Bereits im Juni des vorigen Jahres wurden mit dem
Umweltministerium die Gespräche aufgenommen. Unabhängig davon wurde auf Länderebene weiter
verhandelt. Im Gespräch mit Wien kam man relativ rasch zu einer Zustimmung zur Durchführung der
Vorbereitungsarbeiten durch die Marchfeldkanal-Betriebsgesellschaft.
Offensichtlich deswegen, weil sich diese Gesellschaft eine hohe Akzeptanz bei den zuständigen
Stellen, aber auch - und das halte ich für das Wichtigste - bei der Bevölkerung erworben hat. Bei den
Verhandlungen mit dem Bund war das schon etwas schwieriger. Politisch hört und liest man, ich habe
es ja heute auch vom Kollegen Krendl gehört, daß angeblich Frau Bundesminister Dr.Flemming in
dieser Angelegenheit säumig wäre. Das gleiche kann man natürlich auch von Bundesminister Lacina
behaupten. Er ist es, der letztendlich seine Zustimmung zur Finanzierung, zum Vertrag gemäß § 15 a
B.-VG., für die Prüfung zur Errichtung des Nationalparks aber auch für den späteren Betrieb, geben
muß. Wer also was verhindert, daß kann sehr wohl von verschiedenen Seiten gesehen werden.
Jedenfalls kann es nicht Aufgabe des Landes sein, sämtliche Kosten, insbesondere die
Nutzungsentschädigung für den Bereich der Österreichischen Bundesforste, mitzutragen. Außer der
Frage der Nutzungsentschädigung sind aber noch andere wesentliche Fragen offen, auf die bereits
Kollegin Lugmayr und Kollege Sivec eingegangen sind. Schiffahrtsgesetz, March und ähnliches mehr.
Man rechnet damit, daß es eine dreijährige Anlaufphase geben wird, um die Vorbereitungsaufgaben
wirklich gründlich durchführen zu können. In einer Nationalparkvorbereitungskommission sollen die
jeweiligen Vertragsparteien mit je sechs Personen vertreten sein. So auch das Bundesland Wien und
das Bundesland Niederösterreich. Auch daraus ergibt sich schon, daß eine gleiche Kostenaufteilung
zwischen Wien und Niederösterreich gerechtfertigt ist. Das Sprichwort "Wer zahlt, der schafft an!" gilt
nicht nur in einer Richtung, sondern auch umgekehrt. Selbstverständlich gilt auch, daß der, welcher
mehr davon hat, auch mehr zahlen muß. Und es ist eindeutig, daß der Bund und die Gemeinde Wien
den größten Nutzen von der Schaffung eines Nationalparks haben. Wenn schon die
Nutzungsentschädigung zwischen Bund und Land auf Schwierigkeiten und eine Verzögerung stößt,
um wieviel schwieriger wird es dann erst werden, die Entschädigung mit den Privaten zu klären.
Es ist daher durchaus richtig, daß Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll in seiner
Anfragebeantwortung den Standpunkt vertritt, daß in einem ersten Schritt die Donauauen zum
Nationalpark erklärt werden sollen, die auf Grund der Besitzverhältnisse eine rasche Realisierung
ermöglichen.
Bei der Schaffung des Nationalparks "Bayerischer Wald" war auch die personelle Frage leicht gelöst.
Das Personal dieser Forstverwaltung wurde zur Gänze für das Personal der Nationalparkverwaltung
gewonnen.
Selbst Forstarbeiter wurden im Zuge von Umschulungen zum Großteil als Mitarbeiter und Betreuer
dieses Parks ausgebildet. Man hat dabei die besten Erfahrungen gemacht. Das Fachwissen und eine
universelle Ausbildung der Forstleute auf dem Gebiet der Biologie, der Zoologie, der Jagdwirtschaft,
der Fischerei, besonders aber auch der Botanik macht diese Tatsache auch erklärlich.
In der ganzen Welt werden die Nationalparks überwiegend von Forstleuten geleitet. Wenn diesem
Personenkreis teilweise Vorwürfe gemacht werden, so ist das völlig zu Unrecht. Die Ursache hiefür
liegt darin, daß nach dem derzeitigen österreichischen Bundesforstgesetz das Betriebsziel ein völlig
anders ist. Dieses Betriebsziel der wirtschaftlichen Führung der österreichischen Bundesforste muß
für dieses Gebiet geändert werden. Sobald das Ziel dahin geändert ist, daß die Pflanzen- und Tierwelt
zu bewahren ist, sowie daß die Landschaft in seiner Ursprünglichkeit und Schönheit zu erhalten und
zu fördern ist, wird auf Grund der Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse niemand besser geeignet sein,
als das dort tätige Personal, um dieses Ziel zu erreichen. Ich habe nämlich bei einer Exkursion mit
Herrn Professor Dr.Lötsch und Frau Minister Dr.Flemming erlebt, wie getrauert wurde um einen
wunderschönen Baum, der so herrlich da stand, so urwüchsig und autochthon, eine Schwarzpappel.
Ich habe dann natürlich die Forstleute gefragt, was dort wirklich gestanden ist, es war eine
Hybridpappel; das nur als Beispiel.
In dieser Vorbereitungsphase ist es daher wichtig, nicht nur alle bereits vorhandenen
wissenschaftlichen Arbeiten zu berücksichtigen, sondern auch auf die vorhandenen praktischen
Erfahrungen zurückzugreifen.
Die Beurteilung bereits vorhandener Arbeiten und der noch zu erstellenden wissenschaftlichen
Arbeiten durch einen wissenschaftlichen Beirat halte ich für sinnvoll. Ein Übergewicht der
biologischen Wissenschafter in diesem Beirat halte ich für selbstverständlich. Diesem Beirat sollten
jedenfalls Wissenschafter der Zoologie, der Botanik, der Limnologie, der Forstwirtschaft, der
Jagdwirtschaft, der Fischerei, der Raumplanung und der Wasserwirtschaft angehören.
Vor allem die Forstwirte und die Bauern, also die Grundeigentümer oder deren Vertreter sowie die
Jäger und Fischer, haben in den vergangenen Jahrhunderten diese einmalige Landschaft erhalten. Es
kann aber nicht bestritten werden, daß durch Gesetze ein Nutzungszwang entstand, der eine
Änderung der ursprünglichen Aulandschaft nach sich zog.
Sie haben dies unter dem herrschenden Zwang relativ naturnahe bewerkstelligt. Sie müssen auch
jetzt bei Änderung des Zieles nicht nur die Möglichkeit, sondern auch das Recht haben, dabei
entscheidend mitwirken zu können.
Wenn es uns gelingt, zunächst die Aulandschaft, die sich in öffentlicher Hand oder in der Hand jener
befindet, die bereit sind, auf den wirtschaftlichen Zwang der Intensivnutzung zu verzichten, dann wird
relativ bald die Nutzung als Nationalpark ihre Vorteile aufzeigen und viele andere, die derzeit vielleicht
noch nicht bereit sind, werden folgen.
Nicht jede Nutzung wird aufgehoben werden müssen, manche wird sogar notwendig sein.
Jahrhundertelange Eingriffe können nur behutsam wieder gut gemacht werden, um uns dem
ursprünglichen Zustand wieder zu nähern.
Wenn die notwendigen Prüfungen in dieser Vorbereitungsphase ein positives Ergebnis liefern, dann
haben wir die einmalige Chance, in Mitteleuropa ein hervorragendes Kleinod, eine Attraktivität für
ganz Europa, zu erhalten oder zu schaffen. Der eingeschlagene Weg ist der seriöse und der richtige.
Wir werden uns deshalb durch Anfragen nicht davon abbringen lassen. Wir nehmen selbstverständlich
auch die Anfragebeantwortung von Herrn Landesrat Dr.Brezovszky zur Kenntnis. Ich stelle den
Antrag, die Anfragebeantwortung durch Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll zustimmend zur
Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Worte gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha.
Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt gerade
beraten, ob wir auch die Anfragebeantwortung durch den Kollegen Dipl.Ing.Rennhofer zur Kenntnis
nehmen, es steht noch im Raum, ich habe aber den Antrag zu stellen, daß die Anfragebeantwortung
durch Landesrat Dr.Ernest Brezovszky vom Landtag ebenfalls zur Kenntnis genommen wird.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Debatte ist geschlossen. Der Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer hat
den Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung durch Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll zur
Zahl 163/A-4/24 zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.
(Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen!
Der Abgeordnete Icha hat den Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung von Herrn Landesrat
Dr.Brezovszky zur Zahl 173/H-5/19 zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse auch über diesen Antrag
abstimmen.
(Nach Abstimmung über diesen Antrag): Ebenfalls einstimmig angenommen!
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist somit erledigt, die Landtagssitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 18.45 Uhr.)
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