10-si - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1988/89
10. Sitzung am 18. Mai 1989
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 773).
2. Mitteilungen des Präsidenten (Seite 773).
3. Mitteilung des Einlaufes (Seite 773).
4. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Spiess, Feurer und andere betreffend Vorarbeiten zur
Errichtung eines Nationalparks Ost unter Einbeziehung der Donau-March-Thaya-Auen.
Berichterstatter (Begründung der Dringlichkeit): Abg. Spieß (Seite 774);
Abstimmung (Seite 775). Berichterstatter: Abg. Spieß (Seite 775);
Redner: Abg. Mag.Freibauer (Seite 776),
Landeshauptmannstellvertreter Höger (Seite 779), Abg. Ilse Hans mit Resolutionsantrag (Seite
780), Abg. Klupper (Seite 782), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 785), Abg. Sivec (Seite 786), Abg.
Dr.Krünes mit Zusatzantrag (Seite 787), Abg. Monika Lugmayr (Seite 791),
Landesrat Dr.Brezovszky (Seite 793), Abg. Dr.Slawik mit Zusatzantrag (Seite 795); Abstimmung
(Seite 795).
5. Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Änderung des NÖ Forstausführungsgesetzes. Berichterstatter: Abg. Kurzreiter (Seite 796);
Redner: Abg. Ing.Weinmeier (Seite 796), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer (Seite 798); Abstimmung (Seite
799).
6. Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Änderung des NÖ Tierzuchtförderungsgesetzes 1975. Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 799);
Redner: Abg. Preiszler (Seite 800), Abg. Dr.Krünes (Seite 801), Abg. Greßl (Seite 801), Abg.
Anzenberger (Seite 803), Abg. Dr.Krünes (Seite 803), Landesrat Blochberger (Seite 804);
Abstimmung (Seite 805).
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten
Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und demnach als
genehmigt zu betrachten.
Der Landtag von Niederösterreich hat in der Sitzung vom 28.Jänner 1989 den Verfassungsausschuß
mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Unvereinbarkeitsgesetzes betraut. Die Mitglieder des
Landtages und der Landesregierung haben im Sinne des § 2 Abs.1
Unvereinbarkeitsgesetz ihre Berufstätigkeiten dem Ausschuß angezeigt.
Der Verfassungsausschuß hat in seiner Sitzung am 11.Mai dieses Jahres unter Bedachtnahme auf
die Gewährleistung einer objektiven und unbeeinflußten Amtsführung die angezeigten Tätigkeiten
genehmigt.
Gemäß § 7 Abs.1 des Unvereinbarkeitsgesetzes bringe ich dies dem Hohen Haus zur Kenntnis.
Die Eingabe der Gemeinde Langenzersdorf betreffend Änderung des NÖ Kanalgesetzes, Ltg.Zl.
70/E-1/1, hat der Kommunalausschuß gemäß § 68 der Landtagsgeschäftsordnung in seiner Sitzung
vom 16.Mai 1989 erledigt. Ich darf dies dem Hohen Haus mitteilen. Ich bringe dem Hohen Haus
folgenden Einlauf zur Kenntnis: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Spiess, Feurer und anderer
betreffend Vorarbeiten zur Errichtung eines Nationalparkes Ost unter Einbeziehung der Donau-MarchThaya-Auen, Zahl 93/A-1/13. Ich setze nach den Bestimmungen der Landtagsgeschäftsordnung
diesen Dringlichkeitsantrag vor dem Geschäftsstück Zahl 54/F-11 an den Beginn der Beratungen.
Dem Sozial- und Gesundheitsausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu:
Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Verwendung von promovierten Medizinern ohne
Turnusausbildung im Krankenpflegefachdienst, Zahl 83/A-1/6.
Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Schaffung eines Berufszweiges "geprüfter
Altenbetreuer", Zahl 84/A-1/7. Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Verbesserung der
ärztlichen Versorgung in niederösterreichischen Pensionisten- und Pflegeheimen, Zahl 85/A-1/8.
Antrag der Abgeordneten Auer Helene u.a. betreffend zeitlich durchgehende ärztliche Versorgung
der Patienten in Pflege- und Pensionistenheimen, Zahl 86/A-2/6.
Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Ausbildung von diplomiertem
Krankenpflegepersonal im zweiten Bildungsweg, Zahl 87/A-1/10.
Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Schaffung einer Hebammenschule in
Niederösterreich, Zahl 89/A-1/9. Antrag der Abgeordneten Auer Helene u.a. betreffend Schaffung
eines eigenen Ausbildungszweiges "Krankenpflege für ältere Menschen und chronisch Kranke", Zahl
90/A-2/7.
Antrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer u.a. betreffend Erlassung eines
Trinkwasserhygienegesetzes, Zahl 91/A-1/12. Antrag der Abgeordneten Auer Helene u.a. betreffend
Schaffung eines Trinkwasserschutzgesetzes, Zahl 92/A-2/8. Dem Umweltausschuß weise ich den
Antrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer u.a. betreffend Maßnahmen zum Schutz von wertvollen
Baumgruppen auf dem Gebiet des Naturschutzes, Zahl 88/A-1/11, zu.
Dem Verfassungausschuß weise ich den Antrag des Abgeordneten Böhm u.a. betreffend
Niederösterreichisches Ausschreibungsgesetz, Zahl 94/A-1/14 zu.
Eingelangt ist die Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Dr.Ernest Brezovszky vom 5.Mai
1989 sowie die Ergänzung vom 17.Mai 1989 bezüglich der Anfrage der Abgeordneten Ilse Hans
betreffend Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen, Zahl 78/A-5/5. Die Anfrage des Abgeordneten
Keusch an Herrn Landesrat Blochberger betreffend Abgabe von landwirtschaftlichen Gründen der
landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl, Zahl 95/A-5/9, weise ich Herrn Landesrat Blochberger zu.
Die Anfrage des Abgeordneten Wagner an Herrn Landeshauptmann Ludwig betreffend Kulturbericht,
Zahl 96/A-4/13, weise ich dem Herrn Landeshauptmann zu.
Die Anfrage des Abgeordneten Preiszler an Herrn Landeshauptmann Ludwig betreffend Aufnahme in
den NÖ Landesdienst, Zahl 97/A-4/14, weise ich dem Herrn Landeshauptmann zu.
Die Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dkfm.Höfinger betreffend
Versicherungsverträge, Zahl 98/A-5/10, weise ich dem Herrn Landesrat Dkfm.Höfinger zu. Die
Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dr.Brezovszky betreffend
Versicherungsverträge, Zahl 99/A-5/11, weise ich Herrn Landesrat Dr.Brezovszky zu. Die Anfrage
des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Blochberger betreffend Versicherungsverträge,
Zahl 100/A-5/12, weise ich dem Herrn Landesrat Blochberger zu.
Die Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Mohnl betreffend
Versicherungsverträge, Zahl 101/A-5/13, weise ich dem Herrn Landesrat Mohnl zu.
Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Mag.Kaufmann an Landeshauptmann Ludwig betreffend
Nahverkehr und Niveaufreimachungen von Eisenbahnkreuzungen auf der Südbahnstrecke, Zahl
102/A-4/15, weise ich dem Herrn Landeshauptmann zu.
Bevor wir in die Behandlung der Geschäftsstücke eingehen, darf ich die Schulklasse der Höheren
Bundeslehranstalt Baden sehr herzlich begrüßen. Sie nimmt an unseren Beratungen auf der Galerie
zuhörend teil.
Nun zur heutigen Tagesordnung. Zum Geschäftsstück Zahl 93/A-1/13 ersuche ich den Abgeordneten
Spiess, die Dringlichkeit des Antrages zu begründen.
Berichterstatter Abg. SPIESS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren dieses Hohen Hauses! In letzter Zeit mehren sich die Aussagen zum Nationalpark Ost, auch
Aussagen von Politikern des Landes Niederösterreich, Aussagen, die zum Teil widersprüchlich sind.
Ich verweise hier auf die Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Dr.Brezovszky und auf die
Aussagen anläßlich einer Pressekonferenz von Landeshauptmannstellvertreter Höger und Landesrat
Dr.Brezovszky. Ich verweise aber auch auf die Ergänzung der Anfragebeantwortung des Herrn
Landesrates.
Eine richtungsweisende Stellungnahme zu diesem Problembereich ist vorige Woche von unserem
Landeshauptmann erfolgt. Heute waren Vizekanzler Riegler, die Minister Flemming, Schüssel,
Fischler und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll in der Au in Haslau an der Donau. Es
gibt auch Aussagen hiezu. Für die Errichtung eines Nationalparkes ist, soweit es
niederösterreichisches Gebiet betrifft, der Niederösterreichische Landtag zuständig. Die Mandatare
der Österreichischen Volkspartei haben zu diesem Thema einen Antrag eingebracht, dem die
sozialistischen Abgeordneten beigetreten sind. Wir meinen, daß sich der Landtag unmittelbar mit
diesem Thema und mit diesem Antrag beschäftigen soll, hier und heute, weil es wichtig und notwendig
ist.
Ich darf daher ersuchen, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. (Nach
Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Spiess, die
Verhandlungen zur Zahl 93/A-1/13 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. SPIESS (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich berichte über den
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Spiess, Feurer und aller Abgeordneten der ÖVP und SPÖ
betreffend Vorarbeiten zur Errichtung eines Nationalparks Ost unter Einbeziehung der Donau-MarchThaya-Auen: Längstens seit Dezember 1984 wird in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über die
weitere Gestaltung des Donauraumes östlich von Wien geführt. Auf der einen Seite wird die
Einmaligkeit der Aulandschaft und ihr besonderer ökologischer Wert als letzte weitgehend
ursprüngliche Flußlandschaft in Mitteleuropa betont, auf der anderen Seite wird die Bedeutung der
Donau zur Stromerzeugung und als Verkehrsweg hervorgehoben.
Aus der Sicht des Landes Niederösterreich muß außerdem bei all diesen Überlegungen vehement
gefordert werden, daß dem Ziel einer möglichst positiven Entwicklung der betroffenen Regionen
unbedingt Rechnung getragen wird und daß kein Projekt ohne Einbeziehung der unmittelbar
betroffenen Bevölkerung verwirklicht werden darf. Die Errichtung eines Nationalparks fällt,
kompetenzrechtlich gesehen, in die Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen der Planungsgemeinschaft
Ost sind bereits eingehende Vorarbeiten zum Thema Nationalpark geleistet worden. Resultat dieser
Untersuchungen war, daß ein Nationalpark nicht allein auf die in Niederösterreich gelegenen DonauMarch-Thaya-Auen beschränkt sein sollte, sondern auch die in Wien gelegene Lobau sowie das
Gebiet um den Neusiedlersee umfassen müßte. Bei der Verwirklichung eines Nationalparks müßten
daher die drei betroffenen Bundesländer koordiniert vorgehen. Zur Koordination der erforderlichen
Gesetzgebungsakte und auch der Finanzierung dieses umfangreichen Projektes ist - wie im Falle des
Marchfeldkanals - ein Artikel-15 a B-VG-Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern und
dem Bund eine zwingende Voraussetzung. Die Vorarbeiten könnten für den Bereich aller drei Länder
von der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal geleistet werden. Die Betriebsgesellschaft hat bereits bei
der Verwirklichung des Großprojektes Marchfeldkanal bewiesen, daß sie in der Lage ist, ökologisch
ausgewogene Projekte zu planen und durchzuführen. Insbesondere hat sie es auch verstanden, einen
breiten Konsens mit der betroffenen Bevölkerung herbeizuführen. Beide Voraussetzungen sind
unabdingbar für die Planung des Nationalparks. Neben den entsprechenden fachlichen
Voraussetzungen muß in jedem Fall gewährleistet bleiben, daß ein Nationalpark nicht gegen den
Willen der betroffen Bevölkerung errichtet wird. Im Hinblick auf die zur Zeit intensiv geführte
Diskussion ist es erforderlich, daß der zur Errichtung eines Nationalparks berufene
Niederösterreichische Landtag sich rasch mit dieser Angelegenheit befassen kann. Diese Dringlichkeit
der Behandlung des Themas durch den zuständigen Niederösterreichischen Landesgesetzgeber
macht einen Verzicht auf Ausschußberatungen erforderlich. Die Gefertigten stellen daher den Antrag
(liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern Wien und
Burgenland und dem Bundesministerium für Umweltschutz eine Prüfung der Möglichkeiten zur
Errichtung eines Nationalparks Ost schon vor der Beurteilung der Vereinbarkeit von Nationalpark
und anderweitigen Nutzungen der Donau einzuleiten.
Bei der Prüfung dieser Möglichkeiten muß die positive Entwicklung der betroffenen Region ein
Leitziel sein. Überdies müssen der unmittelbar betroffenen Bevölkerung schon in dieser
Prüfphase umfassende Möglichkeiten zur Information und zur Stellungnahme geboten werden.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Landtag im Hinblick auf § 8 a des NÖ
Naturschutzgesetzes, wonach die Errichtung eines Nationalparks durch Landesgesetz zu erfolgen
hat, vorzulegen. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, schon zur Koordination und zur
Finanzierung dieser Prüfungsarbeiten für ein Landesgesetz einen Artikel-15 a B-VG-Vertrag
zwischen den beteiligten Ländern Niederösterreich, Wien und Burgenland abzuschließen.
3. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob mit derartigen Vorarbeiten im
Niederösterreich-Bereich des Nationalparks die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal betraut
werden kann.
Bei positiver Entscheidung dieser Frage wird die Niederösterreichische Landesregierung
aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß eine derartige Betrauung auch von Seiten der
mitbeteiligten Bundesländer Burgenland und Wien und durch den Bund erfolgt.
4. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, bei der Verwirklichung
ihrer Pläne für den Donauausbau östlich von Wien (allfälliger Kraftwerksbau, Rhein-MainDonaukanal) jeweils möglichst frühzeitig das Land Niederösterreich zu informieren."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Beratungen darüber einzuleiten und die Abstimmung
durchführen zu lassen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Freibauer.
Abg. Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Der NÖ Landtag gibt heute grünes Licht für den Nationalpark, aber vorher
müssen wir uns doch mit der SPÖ und mit dem Positionswechsel der SPÖ beschäftigen. Die SPÖ hat
in dieser Frage in den letzten Tagen eine neue Position bezogen und sich der ÖVP-Linie angenähert.
(Heiterkeit bei der SPÖ.)
Ganz eindeutig. Ich bin aber nicht sicher, und wenn ich Sie höre, Herr Abgeordneter Wagner, bin ich
noch weniger sicher, daß das die allerletzte Position der SPÖ ist, vor allem dann, wenn wir bedenken,
was Herr Landeshauptmannstellvertreter Höger und Herr Landesrat Dr.Brezovszky bisher zum
Nationalpark und zum Kraftwerksausbau an der Donau bereits gesagt und geschrieben haben.
Höger war auch der Befürworter der Variante Engelhartstetten, und nach den Jubelmeldungen Ihrer
Arbeiterzeitung war er ja überhaupt der Erfinder dieser einmaligen Projektsvariante Engelhartstetten.
Von all dem haben sich nun die Kollegen von der SPÖ-Fraktion distanziert; es haben der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Höger und der Herr Landesrat Dr.Brezovszky eine neue Position
eingenommen. Besonders peinlich ist es für den Herrn Dr.Brezovszky, der ja seine alte Position
aufgeben mußte. Er hat innerhalb weniger Tage umlernen und sozusagen einen Schnellsiederkurs
machen müssen in Fragen Nationalpark und Kraftwerk.
Der ÖVP-Klub stellt mit aller Deutlichkeit fest, daß die Aussagen und Auskünfte des Herrn
Dr.Brezovszky vom 5.Mai 1989 innerhalb weniger Tage überholt waren. Am 5.Mai war er nach
eigenen Aussagen noch unwissend, und am 10.Mai reichte sein Wissensstand bereits aus, um eine
Kehrtwendung zu rechtfertigen. Am 17.Mai hat er seine Anfragebeantwortung neuerlich ergänzen
müssen. Da kann ich nur sagen: Was sollen wir von zukünftigen Anfragebeantwortungen halten? Am
5.Mai schreibt Dr.Brezovszky: "Die Forschungsergebnisse der 'Ökologischen Kommission' bzw. die
Arbeit der 'Nationalparkplanungsgesellschaft' sind mir bisher nicht bekannt."
Das sagt der Naturschutzlandesrat. Dazu kann ich nur sagen, Herr Landesrat, daß diese Aussage
nicht nur ein Bekenntnis der Unwissenheit ist, sie ist auch ein Zeichen der Interesselosigkeit und
unverantwortlich für einen Naturschutzreferenten, denn ein wirklich verantwortungsbewußter
Naturschutzreferent wartet nicht, bis ihm Arbeiten und Informationen zugänglich gemacht werden,
sondern er hat sich aktiv um eine Erweiterung seines Wissensstandes zu kümmern, (Beifall bei der
ÖVP.) und wenn er das nicht tut, dann ist er für diese Aufgabe eine Fehlbesetzung! (Abg. Kalteis: Hier
werden ja Noten verteilt!) Herr Kollege Kalteis! Ein Abgeordneter läßt sich das Wort nicht verbieten.
Und wenn der Herr Landesrat diese beiden Broschüren nicht kennt, die im Jahre 1988 erschienen
sind, bin ich gerne bereit, sie ihm zu borgen, damit er das Studium nachholen kann.
Am 5.Mai schreibt Dr.Brezovszky dem Präsidenten des NÖ Landtages, er werde als Landesrat jede
wissenschaftliche Unterlage, betreffend die Frage der Energieversorgung und des Naturschutzes in
Niederösterreich, einer Überprüfung unterziehen, um eine möglichst objektive Grundlage für allfällige
zukünftige Entscheidungen zu haben.
Ebenso hat er am 5.Mai als Naturschutzlandesrat noch geschrieben: "Voraussetzung für eine
sinnvolle Vorbereitung einer Regierungsvorlage zur Errichtung eines Nationalparks ist die Klärung der
Vorfrage, ob und wo die Bundesregierung die Errichtung eines Donaukraftwerkes östlich von Wien in
Erwägung zieht."
Ohne Klärung dieser Fragen sei eine verantwortungsvolle Verwendung von Steuergeldern schwer
möglich, sagte er. Und bis zum 10.Mai hat er das alles vergessen oder vergessen müssen. Sein
Landesparteiobmann Höger hat ihm Nachhilfeunterricht gegeben und dafür gesorgt, daß er blitzartig
umlernt. Höger hat ihm klargemacht, daß die verantwortungsvolle Prüfung aller wissenschaftlichen
Unterlagen und die Sorge um die Verwendung von Steuergeldern aus parteitaktischen Gründen jetzt
nicht mehr aktuell ist. Die SPÖ hat in aller Eile die Linie neu festgelegt. Die neue Linie wurde zuerst
den Medien in einer Pressekonferenz mitgeteilt. Die Eile war also so groß, daß nicht einmal Zeit war,
Herr Landesrat, den Landtag als zuständiges Gremium für den Nationalpark zu informieren. (Rufe im
Hause.)
Ja, und Sie wollen es ja besser machen! Der SPÖ-Chef Höger hat die Sache selbst in die Hand
genommen. Er hat erstens laut Zeitung die Vorgangsweise mit dem Bundeskanzler Vranitzky
besprochen und zweitens die Zustimmung der Gewerkschaften eingeholt - diese werden ein allfälliges
Nein zum Kraftwerksbau akzeptieren, meint Höger -, und es muß drittens alles so sein, damit dem
Kasperltheater endlich ein Ende gemacht wird, sagt Höger laut Zeitung. Dazu erlaube ich mir zwei
Bemerkungen. Eine nebensächliche und eine hauptsächliche. Zuerst die nebensächliche Bemerkung.
(Abg. Icha: Zuerst die nebensächliche?) Sie werden es schon feststellen. Zuerst die nebensächliche.
Die Frage Donaukraftwerk und Nationalpark ist von Dr.Brezovszky bis zu den Spitzen der SPÖ
wirklich mit einem Kasperltheater vergleichbar. Eine bedeutende Rolle in diesem Kasperltheater hat
dabei Dr.Brezovszky gespielt. Er war sozusagen in diesem Kasperltheater das böse Krokodil. Und
dieses Krokodil erhält in jedem Kasperltheater Schläge, und die hat er auch einstecken müssen. Ja,
vom Kasperl, und er ist der Oberkasperl. (Abg. Uhl: Das ist eine hochgeistige Diskussion!) Ja, Herr
Kollege, Sie werden den Hintergrund schon bemerken. Und weil wir hinter den Vorhang dieses
Kasperltheaters schauen - da habe ich Erfahrung, 10 Jahre Internationale Puppentage in Mistelbach -,
dann sehen wir genau, wie dort die Fäden gezogen werden, und zwar Fäden gezogen werden in
einem Marionettentheater, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe daher, daß der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Höger sagt, das Kasperltheater muß endlich ein Ende haben. Das ist
ein ehrliches Wort von ihm, denn er will selber auch nicht mehr Marionette sein in diesem
Kasperltheater. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun die hauptsächliche Bemerkung. Mich würde interessieren, mit wem Höger in den
Gewerkschaften alles abgeklärt hat. Die kleinen Funktionäre im ÖGB wird er nicht alle fragen können.
Der Landeshauptmannstellvertreter Höger wird daher sicher mit dem Gewerkschaftsboß verhandelt
haben, und dazu ist eine Ämterkumulierung sehr praktisch. Da gibt es schnell eine Einigung von
Höger zu Höger! Ob diese Ämterkumulierung, Herr Landesparteisekretär Wagner, auch vereinbar ist,
sollte noch geprüft werden. Die SPÖ-Richtlinien über die Unvereinbarkeit und über den
Privilegienabbau sind da sicher noch verbesserungsbedürftig. (Abg. Wagner: Wie bei der EVN!)
Ich halte die Ämter des Landeshauptmannstellvertreters von Niederösterreich mit dem Amt des
Gewerkschaftsbosses von Niederösterreich jedenfalls nicht für vereinbar. Darüber werden wir sicher
noch weiterreden, wenn es dann endlich einmal objektive Richtlinien, und zwar nicht nur Richtlinien
der SPÖ, für die Unvereinbarkeit geben soll. (Unruhe bei der SPÖ.) Die Aufregung zeigt, daß das
doch eine hauptsächliche Bemerkung war. Jetzt zurück zur Kehrtwendung der SPÖ am 10.Mai und
zur Frage: Warum hat Höger da so blitzartig gehandelt? (Abg. Kalteis: Es gibt nur eine Richtlinie!) Der
Grund ist naheliegend: 1. Die SPÖ hat erfahren, daß Landeshauptmann Ludwig am 10. Mai die
Baustelle des Marchfeldkanals besuchen und dort eine Pressekonferenz geben wird.
2. Die SPÖ hat erfahren, daß der Landeshauptmann die Absicht und den Plan hat, die
Marchfelderrichtung- bzw. Betriebsgesellschaft mit dem Problemkreis Nationalpark zu beschäftigen,
und da hat die SPÖ kombiniert und geschaltet und dann schnell eine Pressekonferenz telegrafisch
einberufen. Höger hat die Flucht nach vorne angetreten und Dr.Brezovszky mußte seine bekannte
Kehrtwendung in Sachen Nationalpark verkünden.
Beide haben dabei vergessen, daß es auch noch einen Landtag von Niederösterreich gibt. Jetzt ist
es unsere Aufgabe als ÖVP-Fraktion, die Entscheidungen dorthin zu bringen, wo sie hingehören,
nämlich in den NÖ Landtag. Und deshalb unser heutiger Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr.Slawik: Wann hat der Landeshauptmann den Landtag damit befaßt?) Er hat überhaupt noch
niemanden damit befaßt. Sie haben kombiniert, daß er dort seine Erklärung abgeben wird. (Ruf von
Abg. Keusch. - Unruhe im Hause. - Präs. Mag.Romeder gibt das Glockenzeichen.)
Wir lügen gar nicht. Herr Landesrat, ich möchte zurückweisen, daß ich lüge. (Präs. Mag.Romeder:
Ich bitte, die Debatte beim Rednerpult zu führen.)
Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, daß der Landtag von Niederöstereich wieder zu seinen
rechtmäßigen Kompetenzen kommt. Es ist Sache des Landtages, über die Planung und Errichtung
eines Nationalparkes in Niederösterreich zu entscheiden. Der NÖ Landtag hat wegen der Wichtigkeit
der Frage des Nationalparks im Naturschutzgesetz eindeutig festgelegt, daß ein Nationalpark im
Landtag beschlossen werden muß. Nicht internationale Experten, sondern der Landtag von
Niederösterreich entscheidet, wie ein Nationalpark in Niederösterreich zu schaffen ist! Die NÖ
Volkspartei will eine seriöse Vorgangsweise in der Frage Nationalpark durchsetzen und ersucht daher
auch die Abgeordneten der SPÖ und der FPÖ, mit uns diesen gemeinsamen Weg zu gehen. Unsere
Vorschläge sind bekannt und unsere Vorstellungen sind vom Landeshauptmann wiederholt vertreten
worden. Wir haben unseren Antrag schriftlich vorgelegt.
Zusammenfassend und abschließend möchte ich noch einmal unterstreichen, was für uns in der
ÖVP-Fraktion von besonderer Bedeutung ist:
1. Bei der Planung und Errichtung des Nationalparks ist die Bevölkerung dieser Region in die
Entscheidungen einzubinden. Es ist für uns nicht vorstellbar, daß die Entscheidungen über die
Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg zustande kommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Neben den sachlichen Voraussetzungen muß in jedem Fall gewährleistet bleiben, daß ein
Nationalpark nicht gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung errichtet wird. Das hat heute der
Herr Vizekanzler Riegler in ähnlicher Weise, aber genauso deutlich gesagt. Die Kontakte mit der
Bevölkerung sind behutsam zu pflegen, wenn wir über die Vorarbeit und über die Planung eines
Nationalparks beraten. (Abg. Dr.Krünes: Herr Kollege! Welche Kompetenz hat auf diesem Weg der
Vizekanzler in dieser Angelegenheit?) Herr Abgeordneter Dr.Krünes! Der läßt sich von Ihnen nicht
vorschreiben, wozu er reden darf. (Unruhe bei der FPÖ und SPÖ.) Sie haben auch die Möglichkeit,
sich hier zu melden.
Zweiter Punkt. Die Weiterentwicklung dieser Region ist zu berücksichtigen. Die Vermeidung von
Nachteilen ist uns zu wenig. Es müssen unsere Entscheidungen im Landtag zum Vorteil für die
Zukunftsentwicklung dieser Region führen. Die positive Entwicklung der betroffenen Regionen ist
unser Leitziel. Und dritter Punkt. Durch einen Staatsvertrag nach Artikel 15 a mit Wien, Burgenland
und dem Bund muß sichergestellt werden, daß die Kosten für die Planung, Errichtung und Erhaltung
des Nationalparks gerecht und einvernehmlich aufgeteilt werden. Sobald diese Frage gelöst ist, soll
die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal mit den Vorarbeiten zur Planung und Errichtung des
Nationalparks beginnen. Mit diesem Punkt ist von uns auch klargestellt, daß wir als ÖVP-Fraktion
einen Dreistufenplan verlangen und für richtig halten, nämlich erste Stufe Staatsvertrag mit
einvernehmlicher Regelung der Finanzierungsfragen, zweite Stufe Vorarbeiten für den Nationalpark
durch die Marchfeldkanal-Errichtungsgesellschaft und dritte Stufe Nationalparkbeschluß im Landtag
von Niederösterreich. Das ist unsere Ansicht, und ich ersuche Sie, diesem Antrag der ÖVP die
Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter
Höger.
Landeshauptmannstellvertreter HÖGER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte ganz
spontan auf das eingehen, was hier der Herr Klubobmann gesagt hat. Zuerst einmal eine
Vorbemerkung. Herr Klubobmann! Ich habe einen Bezug, eine Lohnsteuerkarte, habe die
weitgehendsten Ämterentflechtungsrichtlinien, die es in Niederösterreich und auch in Österreich gibt,
in der SPÖ durchgesetzt und wurde auch mit den Stimmen der ÖVP - auch Abgeordnete der
christlichen Fraktion sitzen hier - zum ÖGB-Vorsitzenden gewählt, weil sich viele Menschen nichts
dabei denken, daß ein Arbeitnehmer auch in einer Regierung sitzen kann, um die Interessen der
Arbeitnehmer zu wahren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang schon auffordern, diesen Umstand nicht andauernd zu
bedauern und in Frage zu stellen, sondern hinsichtlich der Ämterkumulierung unseren Weg
mitzuvollziehen, und das ist zur Nachahmung empfohlen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe zweitens etwas festzustellen. Die SPÖ hat überhaupt keine Position verändert. Das ist eine
wichtige Feststellung. Die zweite, ebenso wichtige. Selbst wenn es so etwas geben würde, ist es
legitim. Ich selber habe einmal, so wie viele in der rechten Reichshälfte, gemeint, daß die Zukunft der
Energiewirtschaft in der Atomkraft liegt und habe damals eine Kampagne für diese Atomkraft
betrieben. Ich würde heute nach Tschernobyl dies nicht mehr tun. Man kann ohne weiteres auch der
Zeit Rechnung tragen, einem neuen Wissensstand Rechnung tragen.
In diesem Fall ist es aber nicht so. Wenn man sich über die Konzepte einer Partei hier so launig
unterhalten will, dann sollte man sich vorher damit beschäftigen. Unser Konzept, dieses ganzheitliche
Konzept für unser Land heißt "Niederösterreich soll blühen". Es beschäftigt sich mit Energiefragen,
sagt ja zur Wasserkraft, befaßt sich sehr eingehend mit den ökologischen Herausforderungen und
besagt, daß es zu einem Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen kommen soll, wenn ich das einfach
so replizierend sagen darf.
Als die Frau Minister Flemming fast wöchentlich Aussagen zu diesem Thema gemacht hat, als dann
Lötsch erklärt hat, daß er alles weiß und mit der Errichtung dieses Nationalparks sofort beginnen
kann, und als hier überhaupt keine Kompromißbereitschaft und Dialogbereitschaft signalisiert wurde,
haben wir uns gedacht, bitte, mit welchem Recht sagt die Frau Minister und Leute in Vereinen alle
diese Dinge, ohne mit denen zu reden, die es betrifft, ohne mit den niederösterreichischen
Landesbürgern dort unten Kontakt aufzunehmen, ohne, wie ich meine, auch selbst mit der eigenen
Fraktion Kontakt aufzunehmen.
Das war der Grund, daß ich gesagt habe, wir schauen nicht länger zu, wie die Frau Minister Mittel
ausgibt, um hier einen Verein zu sponsern und in eine Richtung zu arbeiten, und der Herr Minister
Schüssel erklärt, er werde eine internationale Kommission einsetzen, die die Frage des Kraftwerkes
prüft, sondern wir haben gesagt, jetzt wollen wir doch endlich einmal die Entscheidungskriterien im
Lande aufbereiten, für den Landtag von Niederösterreich, denn der ist einzig und allein kompetent,
und wir wollen die Entscheidungsgrundlagen und den Dialog mit der Bevölkerung aufbereiten. Und
deshalb hat's geheißen, wir wollen endlich diesem Kasperltheater ein Ende bereiten! (Beifall bei der
SPÖ.)
So war das gemeint und dazu stehe ich. Ich möchte schon bemerken, es hat auch Erfolg gehabt,
und wenn ich höre, daß heute der Herr Vizekanzler, die Frau Umweltminister, der Herr Minister
Schüssel und der Herr Landwirtschaftsminister bereits in der Au waren, dann möchte ich hier im Saal
die Frage stellen: Wer läuft da eigentlich wem nach?
Jetzt darf ich bekanntgeben, was wir in der Pressekonferenz gemeint haben. Wir haben gesagt, wir
sollten eine Gesellschaft einsetzen, die das Vertrauen des NÖ Landtages und der Regierung hat und
die die Aufbereitung dieses Themas vornimmt, das heißt, die einmal feststellt, wie soll so ein
Nationalpark positioniert sein, die die Aufklärung der Bevölkerung betreibt und sachlich die Frage
prüft, ist das mit einem Kraftwerk vereinbar, ja oder nein, und dann dem Landtag von Niederösterreich
ihre Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt. Dann ist das in den Bahnen, wo
es hingehört.
Zweitens habe ich erklärt, es wäre zweckmäßig, einen Artikel 15 a B-GV-Vertrag mit dem Bund
anzustreben, denn das ist ja ein Bundesprojekt auf niederösterreichischem Grund und Boden, und
von uns mit der Stadt Wien und dem Burgenland zu beschließen. Meines Wissens nach ist es hier
so, daß die Stadt Wien bereits signalisiert, daß sie das auch will. Wir treten in Verhandlungen ein, und
wir haben auch darüber gesprochen, der Herr Landeshauptmann und ich. Der Herr Landeshauptmann
hat dann den Vorschlag gemacht, die Marchfeldkanal-Errichtungsgesellschaft einzusetzen, und wir
haben spontan zugestimmt. Das ist eine gute Gesellschaft, die hat bewiesen, daß sie Probleme lösen
kann, daß sie Bürgerbeteiligungsverfahren durchführen kann. Sie hat das Vertrauen in der Region, hat
die Kontakte, also genauso, wie wir uns das vorstellen. Ich möchte zusammenfassend nur mehr
sagen, diese Sache ist sehr ernst. Es ist ein Jahrtausendprojekt für die Zukunft und hätte sich einen
würdigern Start von der Debatte her verdient. Ich meine, daß wir uns nun zusammensetzen und
miteinander, so wie auch der gemeinsame Antrag formuliert wird, den Weg gehen sollten. Ich möchte
eines dazu feststellen. Na ja, alles, was ich jetzt gesagt habe und was ich in der Pressekonferenz mit
dem Kollegen Brezovszky erklärt habe, ist auch Inhalt dieses Antrages. Ich überlasse es wirklich der
Öffentlichkeit, zu urteilen, wer von wem abgeschrieben hat. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Landesrat
Brezovszky! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Der Weg zum Nationalpark ist ein steiniger
Weg. Die ersten Schritte zu seiner Verwirklichung haben die Bürger in diesem Land gesetzt. Die erste
Bewegung in Richtung Nationalpark war die Hainburgbewegung 1984. Durch den wochenlangen
persönlichen Einsatz tausender junger und alter Menschen in den winterlichen Auen bei Hainburg
wurde ein Teil der letzten großen Flußlandschaft Europas vor der Rodung bewahrt. Bei einer
Großdemonstration in Wien erklärten sich 49.000 Bürger mit den Auschützern solidarisch. Ein
Volksbegehren zu diesem Thema, das Konrad Lorenz-Volksbegehren, unterzeichneten 350.000
Menschen. Nun konnte die Bundesregierung nicht mehr länger inaktiv bleiben. Zur Beendigung des
Bürgerkrieges in der Hainburger Au setzte sie die Ökologiekommission ein. Der Regierungsauftrag an
die Experten lautete, den Themenkomplex "Energiekonzept, Ausbau der Wasserkraft, Erhaltung der
Flußlandschaft, Errichtung eines Nationalparks" zu behandeln.
Sehr geehrter Herr Landesrat Brezovszky! Sie haben mir in Beantwortung meiner Anfrage mitgeteilt,
daß Sie die Arbeit der Ökologiekommission bzw. der Nationalpark-Planungsgesellschaft nicht kennen.
Haben Sie die ganze Entwicklung, selbst die Besetzung der Hainburger Au verschlafen? (Beifall bei
der FPÖ und Abg. Mag.Freibauer.)
Tausende Umweltschützer aus ganz Österreich haben die Arbeit der Ökologiekommission genau
verfolgt. Tausende Umweltschützer, auch aus Niederösterreich, kennen das Ergebnis der
Arbeitskreisberatungen. Nach eineinhalb Jahren Überprüfung der Situation stellte die Kommission
fest, daß zur Errichtung eines Nationalparks die Erhaltung der freien Fließstrecke der Donau
notwendig ist. Die von der Bundesregierung beauftragten Experten stellten fest, daß Kraftwerksbau
und Nationalpark einander ausschließen. Auf dieser Basis arbeitet nun die
Nationalpark-Planungsgesellschaft weiter. Die Nationalpark-Planungsgesellschaft ist als Verein
organisiert, der von den großen Naturschutzverbänden, nämlich dem Österreichischen
Naturschutzbund, dem WWF, dem Österreichischen Alpenverein, dem Forum österreichischer
Wissenschafter für Umweltschutz und anderen, getragen wird. Sie arbeitet seit 1987 im Auftrage und
mit Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Die Bundesregierung aber das ist heute schon herausgekommen - verhält sich widersprüchlich. Sie setzt sich über die Wünsche
der Naturschutzverbände hinweg und gibt zusätzlich weitere Machbarkeitsstudien für den
Kraftwerksbau in Auftrag. Unlängst war es noch Minister Graf, der neuerlich die Machbarkeit eines
Donaukraftwerkes in Engelhartstetten beweisen wollte. Das war sein letzter Kraftakt vor seinem
Rücktritt. Und Sie, Herr Landesrat, haben mir vor wenigen Tagen mitgeteilt, daß Sie Entscheidungen
der Bundesregierung abwarten, bevor Sie sich für einen Nationalpark einsetzen wollen.
Ich zitiere aus Ihrer Anfragebeantwortung: "Die Errichtung eines Nationalparkes Donau-MarchThaya-Auen gehört zu den geplanten Vorhaben im Bereich des Naturschutzes. Voraussetzung für
eine sinnvolle Vorbereitung einer Regierungsvorlage zur Errichtung eines Nationalparkes ist die
Klärung der Vorfrage, ob und wo die Bundesregierung die Errichtung eines Donaukraftwerkes östlich
von Wien in Erwägung zieht. Ohne Klärung dieser Fragen ist eine verantwortungsvolle Verwendung
von Steuergeldern schwer möglich."
Ende des Zitats aus Ihrer Anfragebeantwortung am 5.Mai. Wenige Stunden später erklären Sie
gegenüber dem ORF, daß Sie die Absicht haben, einen Nationalpark selbst zu planen und daß eine
eigene Planungsgesellschaft schon fast gegründet ist, die neunte Planungsgesellschaft für einen
Nationalpark übrigens, wenn man der Zeitung "Wochenpresse" glauben darf. Die zehnte wird dann die
von der ÖVP organisierte sein, die also die
Marchfeldplanungsgesellschaft beauftragen will. Sehr geehrer Herr Landesrat Brezovszky! Sehr
geehrte Mitglieder der Landesregierung! Für Umweltschützer stellt sich jetzt die dringende Frage, was
Ihre plötzliche Aktivität bedeutet. Wollen Sie mit der plötzlichen Ankündigung neuer
Planungsgesellschaften andeuten, daß ein Nationalpark für Sie an Bedeutung gewonnen hat, oder
wollen Sie nur Zeit gewinnen, um sich aus weiteren Konflikten innerhalb der Bundes- und der
Landesregierung herauszuhalten? Sehr geehrter Herr Landesrat! Sie haben Bedenken bezüglich der
Verwendung von Steuergeldern geäußert. Ich frage Sie, wieviele Planungsgesellschaften wird der
Steuerzahler noch finanziern müssen, bis wir endlich einen Nationalpark erhalten oder die Zukunft der
Donauregion endgültig geplant ist? Bundesminister Schüssel will noch eine internationale
Expertenkommission mit der Zukunft Niederösterreichs befassen. Wie sieht also die Zusammenarbeit
zwischen Landes- und Bundesregierung wirklich aus? Wir Freiheitlichen respektieren den Einsatz der
Umweltschutzorganisationen für einen Nationalpark nach internationalen Kriterien. Einen
entsprechenden Beschluß über einen Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen haben wir auf unserem
letzten Bundesparteitag gefaßt. Ostösterreich braucht diesen großen zusammenhängenden Auwald,
zum Beispiel als Trinkwasserspeicher. Nach der Verseuchung von Trinkwasser in der Mitterndorfer
Senke müssen wir mit noch vorhandenen Naturreserven haushalten. Auch sind die Hunderte von
Jahren alten Bäume noch relativ widerstandsfähig gegen den sauren Regen. Die Au ist so etwas wie
unsere eiserne Lunge. Das dürfen wir nicht vergessen. Die Funktion als Trinkwasserspeicher und als
eiserne Lunge kann ein Auwald nur durch den ständigen dynamischen Kontakt mit dem lebendigen
Donaustrom erfüllen, kilometerlange Kraftwerksdämme zu beiden Seiten der Donau unterbinden
diesen Kontakt, egal, ob ein solches Großkraftwerk bei Hainburg, bei Wildungsmauer oder
Engelhartstetten gebaut wird. Die Energieprobleme Österreichs sind meiner Meinung nach anders
lösbar: etwa durch die Forcierung wärmedämmender Maßnahmen bei der Gebäudesubstanz, etwa
durch eine vermehrte Nutzung der großen Abwärme von Kraftwerken und Industrieanlagen für
Heizzwecke oder durch den Einsatz dezentraler heimischer Alternativenergien, wie Sonne, Wind oder
Biomasse. Die Bundesregierung mit ihrem widersprüchlichen Verhalten hat das noch immer nicht zur
Kenntnis genommen. Das kommt nicht nur in der parlamentarischen Debatte anläßlich der von
Exminister Graf präsentierten Machbarkeitsstudie zum Ausdruck. Schon vorher hat sich die Vorliebe
der Bundesregierung für weitere Wasserkraftwerke an der Donau gezeigt. Statt der vom damaligen
Minister Riegler versprochenen Abschaffung der noch aus Kriegszeiten stammenden notgesetzlichen
Möglichkeit des bevorzugten Wasserbaues wurde erst vor wenigen Wochen im Parlament eine
Wasserrechtsnovelle beschlossen. Der bevorzugte Wasserbau besteht nach wie vor. Die
Möglichkeiten der Bürger, ihre Rechte geltend zu machen, wurden gegenüber früher sogar noch
verschlechtert. Nur wir Freiheitlichen stimmten gegen diese Wasserrechtsnovelle. Sehr geehrte
Landesregierung! Sehr geehrter Herr Landesrat Brezovszky! Die von der Bundesregierung
eingesetzte Nationalpark-Planungsgesellschaft hat bereits gute Vorarbeiten geleistet. Trotz wiederholt
auftretender Finanzierungsschwierigkeiten wurden inzwischen maßgebliche Aktivitäten entfaltet,
welche ich nur in Stichworten und in einer Auswahl anführen kann: Erarbeitung eines großräumigen
Schutzkonzeptes unter Erhaltung der freien Fließstrecke der Donau und Realisierung von
Nutzungseinschränkungen des Gebietes, zum Beispiel bei den Österreichischen Bundesforsten,
Vorbereitung eines Nationalparkgesetzes bezüglich Abgrenzung, Sanierung und
naturschutzrechtlicher Regelung zwischen Bund und Ländern, Organisation und Finanzierung von
Nationalparkeinrichtungen, zum Beispiel Schaffung von Besucherzentren, Klärung von
Nutzungsansprüchen im Augebiet, Veranstaltungen zu Fragen alternativer Energiepolitik, Vorstudie
über die Rolle des Nationalparks als Faktor der Regionalentwicklung, als Faktor für den
Fremdenverkehr usw.
Alle diese Aktivitäten der Umweltschutzorganisationen im Rahmen der NationalparkPlanungsgesellschaft haben Sie, Herr Landesrat, und die gesamte Landesregierung bis jetzt nicht zur
Kenntnis genommen. Ich weiß, die Erlassung von Nationalparkgesetzen fällt in die Kompetenz des
Landes. Zu diesem Zweck, und nur zu diesem Zweck, sind die Aktivitäten Ihrerseits sinnvoll. Dazu
bedarf es aber sicher nicht noch neuer Planungsgesellschaften. Was die Bürger dieses Landes
erwarten, ist eine grundsätzliche, eindeutige Entscheidung der Landesregierung für einen
Nationalpark. Nach einer ehrlichen, festen Entscheidung wird sie sich auch nicht scheuen, die schon
von anderen Gruppen geleisteten Vorarbeiten zur Kenntnis zu nehmen. Sehr geehrter Herr
Landesrat Brezovszky! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Ich fordere Sie auf, sich für
einen Nationalpark nach internationalen Kriterien zu entscheiden. Ich fordere Sie auf, eine klare
Entscheidung zugunsten unserer Lebensgrundlagen zu treffen, und ich fordere Sie auf, dem in der
Bevölkerung stattgefundenen Wertewandel Rechnung zu tragen. Heute findet in Leopoldsdorf im
Marchfeld eine Podiumsdiskussion zum Thema "Engelhartstetten, ein zweites Hainburg" statt. Die dort
versammelten Auschützer - und nicht nur sie - warten auf das Ergebnis der heutigen Debatte. Ich
hoffe, daß ich den umweltbesorgten Bürgern des Landes eine bessere Antwort überbringen kann als
die, die Sie mir, Herr Landesrat, vor wenigen Tagen zum Thema Nationalpark zukommen haben
lassen, auch eine bessere Antwort, als es der vorliegende Entwurf der ÖVP ist. Ich stelle daher
folgenden Resolutionsantrag (liest):
"Resolutionsantrag der Abgeordneten Ilse Hans zu Ltg. 93/A-1/13. Für die Errichtung eines
Nationalparks in der Kernzone der Donauauen haben sich bereits alle drei im Landtag vertretenen
Parteien ausgesprochen:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Im Sinne der Dringlichkeit wird die Landesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für einen
Nationalpark in der Kernzone der Donauauen zu schaffen. Die NÖ Landesregierung möge daher die
Ausarbeitung und Erlassung eines Nationalparkgesetzes in die Wege leiten.
Als Grundlage für ein Nationalparkgesetz sollen die Arbeiten der von der Bundesregierung
eingesetzten 'Ökologiekommission' bzw. 'Nationalparkplanung Donau-Auen' dienen. Der
Kernaussage der 'Ökologiekommission' über die Unvereinbarkeit eines Nationalparks mit einem
Kraftwerksbau östlich von Wien ist Rechnung zu tragen." (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klupper.
Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Ende März dieses Jahres wurde durch das Wirtschaftsministerium eine sogenannte
Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines möglichen Ausbaues der Donau östlich von Wien vorgelegt.
Genaugenommen sind es zwei Studien: Eine für die Zweistufenlösung Wildungsmauer-Wolfsthal und
die zweite für die Einstufenlösung Engelhartstetten.
Zu den Studien möchte ich nur feststellen, daß sie sehr umfangreich sind, sehr ins Detail gehen und
sich mit Fragen der Energiewirtschaft, der Schiffahrt und der Umweltauswirkungen befassen. Und zu
den Umweltauswirkungen gibt es Aussagen in Hinsicht auf die Heilquellen von Deutsch-Altenburg,
Sohleintiefung, Trinkwasserversorgung, Erhaltung der Aulandschaft und Schaffung eines
Nationalparks.
Seit der Veröffentlichung dieses Berichtes bzw. dieser Studien rauscht es im Blätterwald, wenn man
das so ausdrükken kann, in Sachen Nationalpark: Ja zum Nationalpark - Kein Nein zum Kraftwerk Dämme in Nationalparks dürfen nur Biber bauen - Nationalpark an der Donau könnte 1995 Realität
sein - Zähes Ringen um die beiden Nationalparks - Kompetenzgerangel um Planung des
Nationalparks an der Donau - Hickhack der Parteien um den Nationalpark - Gewerkschafter würden
Nein zu Kraftwerksbau akzeptieren - Höger: Der Nationalpark hat Vorrang. Und so geht es weiter.
Das sind nur einige der vielen Schlagzeilen aus den Medien in den letzten Wochen, und mit wenigen
Ausnahmen sind sie auch nicht gerade neu. Solche und ähnliche Schlagzeilen begleiten uns seit
Jahren. Längstens seit Ende 1984 wird in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über den Ausbau
und die Gestaltung des Donauraumes östlich von Wien geführt, und seit Dezember 1984 gibt es wohl
auch zwei gegensätzliche Standpunkte in dieser Frage, die sich unnachgiebig, ich möchte sogar
sagen, auch unversöhnlich gegenüberstehen. Der eine, der gegen jeglichen Kraftwerksbau an der
Donau östlich von Wien ist, der jeden Eingriff in die Aulandschaft ablehnt, der die Fließstrecke in ihrer
derzeitigen Form unbedingt erhalten möchte, und die andere Seite, welche die Bedeutung der Donau
zur Energiegewinnung und als Verkehrsweg betont und in den Vordergrund stellt.
Beide Standpunkte haben sicherlich etwas für sich und werden von ihren Verfechtern auch massiv in
den Vordergrund gestellt und vertreten. Aber ich meine, es gibt noch eine dritte Seite, jene, die einen
Ausgleich sucht, die eine Lösung sucht zwischen den beiden konträren Extremstandpunkten. Diese
Gruppe tritt zwar nicht mit spektakulären Aussagen in Erscheinung, ich bin aber davon überzeugt, daß
diese Gruppe, welche um eine Lösung dieses Problems ringt, gar nicht so klein ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Nationalpark gibt es viele
Expertenmeinungen. Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen haben sich geäußert und sind
leider häufig gegenteiliger Meinung. Zuständige, aber auch unzuständige Politiker geben
Stellungnahmen ab. In- und ausländische Organisationen stellen Forderungen auf, Expertisen und
Projekte wurden und werden erarbeitet. Auf eines aber scheint man bei dieser Emsigkeit zu
vergessen, nämlich daß die Nationalparkfrage auch aus der Sicht der betroffenen Bevölkerung
betrachtet werden muß, und gerade wir als niederösterreichische Abgeordnete haben auch auf den
Willen der dort lebenden Bevölkerung zu hören. In all den Jahren wurde an den eigentlich Betroffenen
vorbeidiskutiert. Wir stehen heute vor der Tatsache, daß die Masse der Bewohner dieser Region mit
einem Nationalpark nichts anzufangen weiß. Es vertieft sich immer mehr der Eindruck, daß über ihre
Vorstellungen und Wünsche, aber auch über ihre Rechte als Grundeigentümer, als Bewohner dieser
Region hinweggeplant wird. Einen Nationalpark, der aber von der dort lebenden Bevölkerung nicht
akzeptiert wird, den kann ich mir auch nicht vorstellen.
Es ist daher eine Notwendigkeit, die Betroffenen so rasch als möglich in die Vorarbeiten und in die
Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Im Jahre 1987 standen die Bürgermeister der 12
unmittelbar betroffenen Donaugemeinden einem Nationalpark eher reserviert gegenüber. Einige, wie
zum Beispiel die Bürgermeister von Fischamend und Mannersdorf, lehnten einen Nationalpark
überhaupt ab. Sie fürchteten wirtschaftliche Einbußen, weil sich die Au größtenteils in Privat- und
Gemeindebesitz befindet. Andere fürchten um die Lebensgrundlagen und die Existens ihrer
Gemeinde und ihrer Bürger, und die Stellungnahmen der Bürgermeister spiegeln, wie ich das kenne,
sicherlich auch die Meinung der Bevölkerung in diesen Gemeinden wider. Das bedeutet nicht, daß in
diesen Gemeinden Menschen leben, die gegen die Natur sind oder sich für starke Eingriffe in die
Aulandschaft aussprechen. Ganz im Gegenteil, sie leben ja in dieser Landschaft und sind auch schon
bisher behutsam mit ihr umgegangen. Sie wissen ganz einfach nichts über die Bedeutung eines
Nationalparks. Sie hören und lesen Ausdrücke wie Reservat, Kernzonen und Randzonen, lesen von
Schutzgebieten und Bewirtschaftungsverbot, von Kultur- und Naturtourismus, von einem
Imageprodukt, von Machbarkeiten und Unvereinbarkeiten, von Erlebnislandschaft, einem Auzentrum,
einer Einschränkung der Jagd und Fischerei usw., ohne daß diese Aussagen näher erläutert und die
Zusammenhänge klargestellt werden. Es ist daher auch verständlich, daß sie mit dem
Nationalparkgedanken nicht viel anfangen können. Es fehlt an seriöser Information und die
Bevölkerung versteht nicht, daß die Diskussion über ihre Köpfe hinweg geführt wird. Und gar nicht
wenige vertreten die Meinung, daß man lieber alles so belassen soll, wie es derzeit ist. Sie sind weder
für ein Kraftwerk noch für einen Nationalpark, sie wollen keine Veränderung der derzeitigen
Landschaftssituation. Auch diese Meinung hat etwas für sich, und als einer, der die Au persönlich
schon Jahrzehnte kennt, allerdings befahre ich sie nicht mit einem Schlauchboot, sondern, wie es sich
gehört, mit einer Holzzille, und es warten auch keine Reporter in der Au auf mich, sondern, wenn ich
Glück habe, ein guter Hecht oder eine Zander. (Abg. Franz Rupp: Und Gelsen!) Die gibt es dort auch
genug. Ich habe auch schon meine negativen Erfahrungen mit dem Au-Tourismus gemacht. Und die
Gelsen, Gott sei Dank, die Gelsen sind hier der Auretter, der sicherlich alle Jahre auftritt. Es ist daher
unbedingt notwendig, daß bei allen weiteren Schritten in Richtung Nationalpark die unmittelbar
Betroffenen eingebunden werden. Ein Nationalpark, der von der Bevölkerung abgelehnt wird, kann
nicht funktionieren. Es gilt daher, mit sachlicher Information und Aufklärung so rasch als möglich zu
beginnen. Diesen Standpunkt vertritt auch unser Landeshauptmann sehr vehement. Bei allen
Aussagen zu diesem Thema hat er klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ein Nationalpark nur
unter Einbeziehung der dort lebenden Bevölkerung unter Berücksichtigung der Entwicklung dieser
Region möglich ist. Schon im März 1987 hatte er der Planungsgemeinschaft Ost den Auftrag erteilt,
sich mit den Auswirkungen eines Nationalparks zu befassen. Das ist auch geschehen, und auf Grund
eingehender Vorarbeiten und Untersuchungen haben die in der Planungsgemeinschaft vertretenen
Länder Wien, Burgenland und Niederösterreich beschlossen, einen länderübergreifenden
Nationalpark anzustreben, nämlich den Nationalpark und die Erholungsregion Donau-MarchNeusiedlersee. Dieser Nationalpark sollte nicht nur auf die in Niederösterreich liegenden MarchDonau-Thaya-Auen beschränkt sein, sondern auch die in Wien liegende Lobau und den
Neusiedlersee umfassen. Ich halte das für eine sehr gute Lösung, welche auch einer möglichen
wirtschaftlichen Entwicklung dieses Raumes eine Richtung weisen kann. Schließlich liegt dieser Raum
zwischen den Großstädten Wien, Budapest und Bratislava und ist als Fremdenverkehrs- und
Naherholungsraum prädestiniert. Bei einer anhaltenden Ost-West-Entspannung können sich daraus
ganz wesentliche Entwicklungsmöglichkeiten in dieser Region ergeben. Auch dazu sind Vorarbeiten
notwendig, bedarf es eines fremdenfreundlichen Klimas, einer Bereitschaft und des Verständnisses
der dort lebenden Menschen. Auch das kann nicht verordnet werden, sondern muß sich durch
Information und geeignete Maßnahmen entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte
auch noch kurz auf die SPÖ-Linie in der Nationalparkfrage eingehen und dies mit sechs
Zeitabschnitten beispielhaft aufzeigen:
Abschnitt 1. 23.Juli 1987, Landesrat Brezovszky in einem ORF-Interview zur Studie von Dr.Kaniak
über den Donauausbau östlich von Wien: Die Naturschutzabteilung hat schon 1982 im
Naturschutzbericht geschrieben, daß Nationalpark und Kraftwerkbau vereinbar sind.
Abschnitt 2. September 1987, Landeshauptmannstellvertreter Höger bringt eine neue SPÖ-Variante
ins Spiel. Er spricht sich für die Verlegung der Donau nach Norden ins Marchfeld aus. Er sieht dies wie das heute schon gesagt wurde - als die einzig brauchbare Lösung an; es ist dies das Projekt
Engelhartstetten. Abschnitt 3. 12.Jänner 1988, Landesrat Brezovszky hält am Kraftwerksstandort
Hainburg fest. Er erklärt, ich zitiere: "Jede andere Standortvariante ist Spekulation und entbehrt jeder
Rechtsgrundlage. Sämtliche meiner neun Pro-Hainburg-Entscheidungen wurden vom Höchstgericht
bestätigt. Daher halte ich auch eine Umfrage über andere Standorte für nicht notwendig."
Abschnitt 4. 5.Mai 1989, Landesrat Brezovszky geht bei einer Anfragebeantwortung wieder auf die
Linie vom Juli 1987 zurück. Abschnitt 5. 11.Mai 1989, vor Pfingsten. Landeshauptmannstellvertreter
Höger stellt den Zweistufenplan vor. Dabei hat der Nationalpark absoluten Vorrang, wobei auch die
Zustimmung der Gewerkschaft angekündigt wird. Abschnitt 6. 17.Mai 1989, nach Pfingsten.
Landesrat Brezovszky ergänzt seine Anfragebeantwortung und geht nunmehr auf den Zweistufenplan
vom 10.Mai über.
Dieses Zick-Zack hat sicherlich nichts mit einer Linie zu tun, man könnte es höchstens als
Schlangenlinie bezeichnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende
Dringlichkeitsantrag beinhaltet drei wesentliche Punkte: Einmal den Abschluß eines Staatsvertrages
zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Burgenland und Wien. Zum zweiten die
Inangriffnahme der Vorarbeiten für einen Nationalpark, wobei die Marchfeldkanal-Betriebsgesellschaft
damit betraut werden könnte.
Zum dritten - ich halte das als einen der wesentlichsten Punkte überhaupt und als eine
entscheidende Frage in der Nationalparkangelegenheit - die Einbindung der Betroffenen in die
Vorarbeiten und in die Entscheidungsfindung. Ich halte das für ganz entscheidende Schritte und darf
Sie bitten, dem Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Gleich zu Beginn möchte ich anknüpfend an zwei meiner Vorredner, etwas
sagen. Ich glaube nicht, daß wir uns der Lösung von Sachproblemen nähern, wenn wir
Andersdenkende herabmachen. Niemand wird Lösungskompetenz dadurch erreichen, daß er sagt,
bitte, der andere ist um einen Zentimeter kleiner, ich bin daher besser. Ich glaube, wenn wir an ein
Sachthema herangehen, sollten wir das ernsthaft tun, ohne einen anderen herabzumachen.
Vor uns liegt der Dringlichkeitsantrag der beiden Parteien, der Österreichischen Volkspartei und der
Sozialistischen Partei, über die Errichtung des Nationalparkes im Bereich der Donau-March-ThayaAuen. Dieses Gebiet ist seit dem Jahre 1982 bereits Landschaftsschutzgebiet, und seit dieser Zeit,
zum Teil sogar schon etwas früher, planen eine ganze Reihe von Gesellschaften und Institutionen
Lösungsformen für dieses Gebiet. Da war einmal die DOKW, die mit ihrem Kraftwerksprojekt an die
Öffentlichkeit getreten ist und damit großen Konfliktstoff erzeugt hat. Da plant die GeneralplanungsGesmbH., die im Nahbereich der E-Wirtschaft steht, da plant die Gesellschaft für Regionalforschung
und Planung, da plant die Raumordnungsabteilung der NÖ Landesregierung, da plant die
Planungsgemeinschaft Ost, da plant ein Arbeitskreis Energie-Nationalpark, da plant ein Arbeitskreis
Nationalpark-Donauauen und da plant die oberste Wasserwirtschaftsbehörde, die auch für diesen
Bereich bereits eine Rahmenplanung erstellt hat.
Nun lese ich in der Zeitung, daß der neue Wirtschaftsminister mit diesen Planungen noch immer
nicht genug hat. Er will eine internationale Gesellschaft beauftragen, um aus diesen Planungen eine
Überplanung zu machen, (Abg. Kurzbauer: Kollege Kremnitzer! Das ist schon überholt!) und nun lese
ich in den Zeitungen, daß auch der Herr Landesrat Brezovszky die Idee gehabt hat, eine neue
Planungsgesellschaft zu bilden und in diesem Bereich einzusetzen. Nun lese ich heute - was
sicherlich nicht überholt ist, zumindestens ist der Antrag noch zu druckfeucht, kann auch sein, daß er
schon überholt ist -, daß wiederum eine andere Planungsgesellschaft eingeschaltet werden soll, um
neuerlich zu planen, nämlich die Marchfeldplanungsgesellschaft. (Abg. Kurzbauer: Von
Niederösterreich die erste!) Was Sie meinen, ist von Niederösterreich, nicht aber auf das
niederösterreichische Gebiet bezogen, denn die Pläne der DOKW zum Beispiel haben sich
ausschließlich auf Niederösterreich bezogen. Das, bitte, sind keine Pläne, die in einem anderen
Bundesland oder für ein anderes Bundesland erstellt worden sind. Insoweit muß ich Sie schon
korrigieren. Nun, viele Planer sind bereits beschäftigt gewesen, viele Statistiker haben Aufträge
erhalten und viel Papier ist bereits produziert worden. Was soll nun der heutige Antrag, der vorgelegt
wird? Der heutige Antrag, der einerseits darauf abzielt, daß Niederösterreich nicht mehr allein die
Verantwortung für die Schaffung dieses Nationalparks trägt, will Wien und das Burgenland mit
einbeziehen, damit wir eben nicht die alleinige Verantwortung tragen, und er zielt zweitens darauf ab,
wiederum eine Gesellschaft zu errichten und mit den Planungsaufgaben zu betrauen. Meine Damen
und Herren! Die Aufgabe der Landesregierung ist es, mit ihrem Beamtenapparat im Schoße der
Landesregierung eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, damit hier im Landtag das Gesetz über den
Nationalpark beschlossen werden kann. Alle drei Parteien haben sich bereits zustimmend zur
Errichtung des Nationalparks bekannt, und daher soll die Landesregierung mit ihren Beamten ihre
Aufgaben wahrnehmen und diese Vorbereitungen durchführen. Oder - wie kann ich denn das sonst
verstehen, was ich da gerade vorhin genannt habe - wollen Sie eine Gesellschaft gründen und mit
bezahlten Organen der Gesellschaft hinausgehen, um das Öffentlichkeitsverfahren durchzuziehen, um
die Bevölkerung mit den Auswirkungen des Nationalparks zu konfrontieren? Mit bezahlten Organen
einer Gesellschaft? Das ist doch ureigendste Aufgabe der Politiker und der Beamten in der
Landesregierung! Daher sollen diese Arbeiten hier herinnen bleiben, und daher ersuche ich Sie, Herr
Landesrat, Ihre Beamten heute noch zu beauftragen, diese Arbeiten in Angriff zu nehmen. Was Sie
hier vorsehen, ist bestenfalls die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung ist zweifellos der direkte
Auftrag, den die Frau Abgeordnete Hans in ihrem Antrag formuliert hat. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sivec.
Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als
Marchfeldabgeordneter freut es mich ganz besonders, daß die Frage des Nationalparks heute hier in
der Form eines Dringlichkeitsantrages beider Parteien zur Beratung steht. Ich glaube, daß es sehr
notwendig ist, gerade der Sache Nationalpark gemeinsam näherzutreten. Es scheint aber fast so, daß
es wieder einen Vaterschafts- oder Mutterschaftsprozeß geben wird, wer der Erfinder des
Nationalparkes war. Ich glaube, daß wir nicht in denselben Fehler verfallen sollen wie bei der
Regionalisierung, sondern die Frage Nationalpark gemeinsam sehen sollen. Die Donau-MarchThaya-Au gehört ja zu jenen Gebieten Ostösterreichs, die von der Bevölkerung des Grenzlandes von
lebenswichtiger Bedeutung sind. Durch die Donauregulierung vor ungefähr 120 Jahren ist der
Wasserhaushalt des gesamten Marchfeldes in Unordnung geraten. Die Hochwasser führende Donau
wurde reguliert und hat sicherlich auch Auswirkungen auf das Auland gehabt. Die Regulierung hat
Auswirkungen in der Form gehabt, daß in diesem Gebiet weniger Überschwemmungen waren und
daß landwirtschaftliche Flächen frei geworden sind. Sie hat aber wesentlichen Einfluß auf den
Wasserhaushalt und auf das Absinken des Grundwasserspiegels gehabt. Darüber hinaus hat, wie ich
schon des öfteren gesagt habe, auch die vermehrte Entnahme aus dem Grundwasserhaushalt durch
Industrie, Gewerbe, Haushalt und vor allem aber auch durch die Landwirtschaft ein Absinken des
Grundwasserhorizontes bewirkt. Wir wissen ja, daß jährlich 30 bis 40 Millionen Kubikmeter Wasser
aus dem Marchfeld entnommen werden und daß bereits jetzt schon um neun Millionen Kubikmeter
Wasser weniger in den Grundwasserhaushalt eingebracht werden. Und selbstverständlich auch das
Klima, das pannonische Klima, hat ihres dazu beigetragen, weil daraus ein nicht ausreichender
Niederschlag gegeben ist. Schon seit 100 Jahren steht zur Diskussion, wie man diese Schäden, die
durch die Donauregulierung und das ständige Absinken des Grundwasserspiegels entstehen,
verhindern kann.
Erst seit einem Jahrzehnt ist die Vorgangsweise zur Sanierung des Grundwasserhaushaltes im
nördlichen Marchfeld in ein konkretes Stadium getreten. Die ÖROK hat dem Marchfeldkanal, das
größte Projekt des Jahrhunderts, die größte Priorität zugemessen. Auf Grund der Verhandlungen
zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich in einem 15 a-Vertrag konnte dieses Projekt in
Angriff genommen werden und es wurde eine Planungs- und Errichtungs-Betriebsgesellschaft für den
Marchfeldkanal gegründet.
Im Jahre 1992 wird Donauwasser von Langenzersdorf durch den Marchfeldkanal und den Rußbach
bis Deutsch Wagram und in der Folge über den Rußbach, über den Stempfelbach zur March-Donau
und auch mit einer Verrohrung auf die Hochterrasse nach Gänserndorf geführt. Aber der südliche Teil
des Marchfeldes - und das ist dieser Teil, der zum Nationalpark erklärt werden soll - bedarf einer
besonderen Versorgung, insbesondere im Bereich der Donau und der March. Hierbei muß eine
gründliche Analyse des Wasserhaushaltes durchgeführt werden. Dies ist die erste Voraussetzung zur
Rettung der Donau-March-Thaya-Auen und zur Klärung der Frage, in welcher Form der
Wasserhaushalt stabilisiert bzw. wieder in Ordnung gebracht werden kann.
Die Planungs- und Errichtungsgesellschaft für den Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen soll diese
Arbeiten durchführen. Hiebei ist aber das gesamte Augebiet von der Lobau bis hinunter nach
Hainburg, von der Marchmündung hinauf bis an die Staatsgrenze, bis Bernhardsthal einzubeziehen.
Diese Vorarbeiten bedürfen eines Zeitraumes von mindestens drei bis vier Jahren. Die MarchfeldBetriebsgesellschaft und Planungsgesellschaft hat auf diesem Gebiet die größte Erfahrung. In diesem
Bereich sollte sie daher auch mit der Durchführung der Arbeiten vom Land Niederösterreich beauftragt
werden. Die Planungsgesellschaft Marchfeldkanal hat ja bereits bei ihrer Planung bewiesen, daß sie
befähigt ist, solche Arbeiten mit den Bürgern, mit den Interessenvertretungen in
Informationsveranstaltungen und auch durch Informationen weit über die Grenzen hinaus in bester
Weise durchzuführen. Selbstverständlich bedarf es auch einer Kooperation zwischen dem Bund, dem
Land Niederösterreich und allenfalls den angrenzenden Bundesländern. Hier, glaube ich, ist das
Burgenland zu nennen.
Ebenso sollen alle Stellen, die sich mit diesem sensiblen Gebiet befassen, in das NationalparkPlanungsmanagement miteinbezogen werden. Es gibt bereits eine Fülle von Vorarbeiten, die man
heranziehen und in die Überlegungen einarbeiten kann. Aber auch die Zusammenarbeit mit den
Betroffenen wird unbedingt erforderlich sein. Die wasserwirtschaftliche und energetische Nutzung
dieses Gebietes, inwieweit die bestmögliche Sanierung des Wasserhaushaltes für das Marchfeld
erreicht werden kann, soll in den nächsten Jahren durch unabhängige Fachleute erreicht werden,
damit es aus dem politischen Streit herausgehalten werden kann. Sollten die Fachleute in den
nächsten Jahren zu einem klaren Gesamtkonzept kommen, ist dem Landtag von Niederösterreich ein
gut überlegtes Nationalparkgesetz vorzulegen.
All diese Vorarbeiten müssen im Einvernehmen mit den betroffenen Bürgern, mit der Bevölkerung,
mit den Bürgermeistern, mit den Gemeindevertretern und Interessenvertretungen, vor allem aber im
Einvernehmen mit der Landwirtschaft und mit der arbeitenden Bevölkerung des betroffenen Gebietes
durchgeführt werden. Außerdem muß auch die Öffentlichkeit ständig über die Vorgangsweise, über
die Maßnahmen, die getroffen worden sind, informiert werden. Nur auf diese Weise ist dieses Gebiet
politisch außer Streit zu stellen und eine fachliche, einwandfreie Lösung zu erzielen.
Damit dieses schwierige Problem erreicht werden kann, fordere ich alle auf, gemeinsam mitzuwirken.
Die Region östlich von Wien soll ebenfalls in den Nationalpark miteinbezogen werden. Die Nutzung
der Schlösser des Marchfeldes und auch die Nutzung des Parkes von Carnuntum. Dies sollte schon in
Bezug auf das Jahr 1995 geschehen, wenn wir den Zuspruch zur Weltausstellung bekommen sollten.
Wir werden diesem Antrag, dem gemeinsamen Antrag die Zustimmung geben.
Hoher Landtag, zum Antrag der Abgeordneten Hans darf ich namens der Sozialistischen Fraktion
feststellen, daß wir diesem Antrag die Zustimmung nicht erteilen werden, weil viele Maßnahmen
bereits in dem Dringlichkeitsantrag der beiden Parteien beinhaltet sind. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Krünes.
Abg. Dr.KRÜNES (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wer, meine Damen
und Herren, in diesem Saal ist für einen Nationalpark? Wer, meine Damen und Herren, kann ein Urteil
abgeben über die absolute Priorität zwischen einem Nationalpark und dem Ausbau der Donau
unterhalb Wiens?
Das, meine Damen und Herren, ist in Wirklichkeit die Frage, die ich durch einen sehr dramatischen
Dringlichkeitsantrag nicht beantwortet höre.
Ich bin daher an sich verwundert, wie man mit großer Lautstärke ein äußerst sensibles Thema
übergeht. Und noch dazu dadurch übergeht, indem man ein politisches Theater daraus macht. Denn,
Kollege Mag.Freibauer, wenn Sie zuerst das Kasperltheater in Richtung der Sozialistischen Fraktion
hier im Hohen Haus angesprochen haben, dann darf ich Ihnen zurückgeben, daß Sie heute ebenfalls,
zumindestens als Partei, eine Schmierenkomödie abgezogen haben. Sie haben sehr dramatisch drei
Ihrer Regierungsmitglieder, darunter auch Ihren kommenden Parteiobmann, in die Au als Auschützer
geschickt. Sie haben hier festgestellt, daß sich Dipl.Ing.Riegler von niemandem etwas vorschreiben
läßt. Aber ich darf vom Vizekanzler der Republik Österreich erwarten, daß er die Verfassung kennt.
Daß er Achtung vor der Verfassung eines Bundeslandes hat. Daß er Achtung davor hat, daß er
unsere Entscheidung abzuwarten hat und nicht am Vormittag eine Erklärung abzugeben hat, wo wir
hier am Nachmittag vorhaben, eine Entscheidung zu fällen. Das hätte ich zumindestens als Gebot der
politischen Höflichkeit und der Achtung vor einer Landesregierung erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich gehe davon aus, daß diese Regierungsmitglieder zumindestens heute Vormittag den Anschein
erweckt haben, als wären sie in ihrer Aussage kompetent, obwohl ich ganz überzeugt bin, daß sich
alle drei - sowohl der Vizekanzler als auch der Wirtschaftsminister und die Frau Umweltminister - im
klaren sind, daß in Wirklichkeit heute nachmittag eine zwingende Entscheidung fallen könnte oder
fallen hätte können, die weit über ihre Absichtserklärungen hinausgeht. Ich gehe davon aus, daß wir
bei einer dringlichen Debatte auch alles vermeiden sollten, was den Anschein der Oberflächlichkeit
enthält. Und der Vorwurf, daß ein Regierungsmitglied im Rahmen einer Pressekonferenz das andere
überholen wollte, zeigt ja wieder, daß wir die Dinge eher von der Öffentlichkeitsseite betrachten,
während ich Ihnen sagen muß, daß ich das Thema wirklich für einen grundsätzlichen Sachkonflikt
halte, der ausdiskutiert werden müßte. Wir haben dies auch notwendig. (Abg. Buchinger: Gerade Sie
haben es notwendig, uns einen Vorwurf zu machen! - Sitzung am Semmering!) Herr Kollege
Buchinger, ich möchte aufgrund der Drohung des Kollegen Klupper vor den kommenden
Gelsenschwärmen nicht vorschlagen, daß wir die Sitzung in der Au machen. Aber ein Thema, das
eine Region betrifft, in dieser Region zu diskutieren, ist etwas, was ich für eine Wichtigkeit halte. Hier
kann es sicher unterschiedliche Auffassungen geben. Ich glaube aber, daß man zum Bürger zu gehen
hat. Daß Sie natürlich erwarten, daß der Bürger zu Ihnen kommt, um sich zu verbeugen, das trennt
uns eben. Das ist eben ein Auffassungsunterschied. (Abg. Buchinger: Also bitte! - LH Mag.Ludwig:
Herr Kollege! Die Verfassung anschauen!) Herr Landeshauptmann, der Herr Landtagspräsident hat
mir die Freude gemacht, sich mit diesem Argument sehr detailliert auseinanderzusetzen und darauf
aufmerksam zu machen, daß der Landtag in St.Pölten zu tagen hat. Ich empfehle - ich bitte Sie, auf
Ihr Schreiben zu achten - sich zu überlegen, warum Sie Regionalisierung betreiben im
Zusammenhang mit der neuen Landeshauptstadt, auf die Sie sehr stolz sind, Herr Landeshauptmann.
Aber wir können unsere politische Verhaltensweise Ihrem Versprechen anpassen und diese Frage
sehr zurückhaltend und zentralistisch sehen. Ich werde immer wieder darauf verweisen, daß
Zentralismus und Regionalisierung Gegensätze sind und daher Sie sich entscheiden müssen, wozu
Sie sich bekennen. Ich gehe davon aus, daß Sie, wenn Sie die Regionalisierung so ernst nehmen, wie
wir Freiheitlichen, verlangen werden bzw. daß Sie sehr wohl überlegen müssen, ob Sie die
Möglichkeit schaffen, daß der Landtag zum Bürger geht und daß nicht der Bürger zum Landtag gehen
muß. (Beifall bei der FPÖ. - LH Mag.Ludwig: Herr Kollege! Das ist doch an die Verfassung gebunden!)
Herr Landeshauptmann, Sie sind an die Verfassung gebunden, der Hohe Landtag hat das Recht, die
Verfassung zu ändern. Das ist der Unterschied zwischen uns.)
(Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Jawohl, und ich darf daher den Herrn Landtagspräsidenten auffordern, zu handeln, weil ich
Abgeordneter bin und das die Aufgabe der Abgeordneten ist.
Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt zum Thema zurückkehren, das uns heute dringlich
beschäftigt, wobei ich mit Verwunderung feststelle, daß Sie die Dringlichkeit eines Anliegens heute
demonstrieren, das im Jahre 1984, meine Damen und Herren, die österreichische Bevölkerung, und
zwar die gesamte Bevölkerung, wirklich beschäftigt hat. Ich gehe wirklich davon aus, daß es eher
wieder eine humoristische Einlage ist, wenn Sie jetzt plötzlich etwas als dringlich erachten, was durch
Jahre hindurch die Verpflichtung des Landes gewesen wäre. Das ist etwas, womit Sie beweisen, wie
wenig ernst Sie die Anliegen genommen haben. Ich befürchte auch, meine Damen und Herren, daß
Sie durch die heutige Vorgangsweise wieder etwas auf die lange Bank schieben. Denn auf der einen
Seite endlich zu erkennen, daß das Land, der Landtag, zuständig ist für die Entscheidungen bezüglich
eines Nationalparkes und auf der anderen Seite in Richtung eines 15 a-Vertrages zu gehen, bedeutet,
daß Sie sich an die genauso souveränen Entscheidungsmöglichkeiten von zwei anderen Landtagen
koppeln. Meine Damen und Herren! Das bedeutet ein Verschieben, ein Hinauszögern, und das
bedeutet, was Kollege Dr.Kremnitzer schon angesprochen hat, daß ein Land, das in seiner
Hoheitsverwaltung 4.870 Beamte hat, eine der wichtigsten Arbeiten - nämlich die Frage einer
Gesetzesvorlage für einen Nationalpark - an eine Gesellschaft delegiert.
Das, meine Damen und Herren, mögen Sie beachten, wenn Sie die Frage behandeln, was
Bürokratisierung ist und was eine weitere Aufblähung der öffentlichen Posten bedeutet. Ich werfe
Ihnen vor, daß Sie dieses ernste Thema auf die lange Bank schieben. Ich werfe Ihnen vor, daß Sie
nach Jahren keine Unterlagen vorlegen, die eine Grundsatzentscheidung über eine Frage erlauben,
die nicht nur Niederösterreich, sondern in Wahrheit ganz Österreich beschäftigt. Nämlich die Frage, ob
wir überhaupt einen Nationalpark brauchen? Brauchen wir einen Nationalpark, der so gestaltet ist, daß
er ein Kraftwerk zwingend ausschließt oder gibt es eine Kombination von beiden?
Meine Damen und Herren, das ist die Frage, die längst zu beantworten gewesen wäre, für die die
Vorlage von Unterlagen fehlt und ich gehe davon aus, daß wir alle wissen, daß das ein Thema ist, das
nicht nur auf rationaler Ebene, sondern tief emotional zu behandeln ist.
Ich persönlich bekenne mich zur Bewahrung unserer Natur, zu der Verpflichtung der politischen
Verantwortungsträger, endlich dazu beizutragen, daß mit einem ständigen Raubbau an unserer Natur
ein Ende gefunden wird.
Ich sehe allerdings das Thema, das wir heute hier angesprochen haben, bei aller Dringlichkeit, meine
Damen und Herren, in seinem Umfang absolut nicht ausreichend umrissen. Ich werde das begründen.
Wir gehen bei all diesen wesentlichen Lebensfragen in einer kleinlichen Sicht vor, in einer
kasuistischen Betrachtungsweise, die zur Lösung großer, komplexer Fragen der Gesellschaft weit
über unsere nationale Kompetenz hinausgehen. Das ist nicht nur ein österreichisches Anliegen, das
wir hier berühren. Und ich fürchte, daß wir uns des Umfanges nicht bewußt sind. Wir beziehen uns
einfach auf die Gesetzeslage, welche die Verbundgesellschaft mit dem Stromversorgungsauftrag hat
und wir beziehen uns andererseits auf die Verpflichtung, die Ökologie in unserem Land zu bewahren.
Ich betone, sie ist längst nicht mehr im Gleichgewicht. Was mir fehlt, ist das Anziehen eines
gesamteuropäischen Energiekonzeptes. Was mir fehlt, ist eine Grundlage, wie Österreich in den
nächsten 10, 20 und mehr Jahren seine gesamte Energieversorgung gestalten will.
Ich bin nicht in der Lage, aus meiner persönlichen Kenntnis heraus die Frage Kraftwerk und
Nationalpark schlüssig zu entscheiden. Ich bin es deshalb nicht, weil ich unter dem alarmierenden
Eindruck von Daten stehe, die befürchten lassen, daß wir durch das Ungleichgewicht im Verbrauch
fossiler Brennstoffe einer wesentlich größeren Katastrophe zueilen. Es ist in der Bundesrepublik, ich
habe es bereits einmal angezogen, im Deutschen Bundestag eine diesbezügliche Unterlage erstellt
worden. Es ist ein ähnliches Papier in Holland erstellt worden. Es hat sich Norwegen und es hat sich
Schweden in einer grundlegenden Art mit diesem Themenkomplex auseinandergesetzt und es gibt
sogar aus den Vereinigten Staaten, die ich immer als reine Wirtschaftsimperalisten betrachtet habe,
eine wesentlich fundiertere Studie über die Energiekatastrophe, vor der wir stehen. Nämlich in der
Gestalt, daß wir befürchten müssen, daß wir in der gesamten industrialisierten Welt in etwa 60 %
mehr fossile Brennstoffe jährlich verbrauchen, als wir in Bezug auf das Gleichgewicht der Natur
dürften. Also 60 % mehr Verbrauch an Öl, an Gas und an Kohle als die Vegetation zu Wasser und zu
Land wieder verarbeiten kann.
Was das bedeutet, meine Damen und Herren, ist eine Tragweite, die wir kaum erfassen können.
Darüber hinaus gibt es aber die noch alarmierenderen Fakten, daß wir einen jährlichen Zuwachs an
Schadstoffen in der Luft haben, der in einigen Zonen der nördlichen Halbkugel bereits schwerste
Vegetationsschäden zeigt, und zwar wieder nicht nur in kleinen Teilbereichen, sondern in Größen, die
weit über die Größe unseres eigenen Staates hinausgehen. Meine Damen und Herren! Was heißt
das? Daß sich jeder verantwortungsbewußte Mensch, der sich mit Energiepolitik in Österreich
auseinandersetzt, fragen muß, wie viele kalorische Kraftwerke wir in Zukunft noch betreiben dürfen?
Wie versorgt das Bundesland Niederösterreich seine Bevölkerung mit dem Bedarf an Energie, ohne
aus Kernenergie der umliegenden Nachbarstaaten und ohne aus kalorischen Kraftwerken so viel zu
beziehen? Aus Kernenergie keine und aus kalorischen Kraftwerken nur Energie in jenem Umfang, als
es dem Gleichgewicht der Natur entspricht. Meine Damen und Herren! In dem ganzen Konzept ist
nichts angezogen von all diesen Fragen. Auch die Verbundgesellschaft hütet sich, eine
entsprechende Grundlage vorzulegen. Europaweit gibt es keinen Ansatz dazu.
Wenn wir das aber nicht tun, werden wir möglicherweise in den Fehler verfallen, daß wir versuchen,
einzelne Naturräume zu Gunsten unserer Nachkommen zu retten und dabei aber übersehen, daß wir
die gesamte Natur aus Egoismus wegen eines überhöhten Verbrauches an fossilen Brennstoffen
heute bereits so zu schädigen beginnen, daß wir den gesamten Nachlaß so schwer schädigen, daß er
irreparabel ist.
Ich gehe davon aus, daß die Nationalparkdiskussion zu engherzig ist. Ich wage daher auch nicht zu
entscheiden, ob es wirklich die primäre Frage ist, wie viel Wasserkraft wir auf der Donau wirklich
erschließen müssen, um noch größeren Schaden, nämlich die gesamten Schäden an der Vegetation,
zu unterbinden. (Abg. Mag.Freibauer, den Antrag der Abgeordneten Ilse Hans hochhaltend: Antrag
Ihrer Kollegin!) Herr Kollege Mag.Freibauer, ich werde diese Frage natürlich beantworten. Das, meine
Damen und Herren, ist eher ein Sachkonflikt, der mich zwingt, einen anderen Standpunkt zu vertreten
als meine Kollegin Hans. Ich bekenne das, weil wir Freiheitlichen sehr stolz darauf sind, keinen
Klubzwang zu haben. Wir Freiheitlichen sind der Meinung, daß wir eine einheitliche Vorgangsweise
wie die großen Klubs, die glauben, sich in jeder Sachfrage durch einen Sprecher vertreten lassen zu
können und damit die gesamte Breite aller Diskussionen auszuloten, nicht haben wollen. Denn wir
bekennen uns zu der Pflicht eines jeden einzelnen Abgeordneten, nach seinem eigenen Gewissen
und seiner Überzeugung seinen individuellen Standpunkt zu vertreten. (Abg. Breininger: Sie waren
bisher immer geschlossen einer Meinung!) Das ist nicht wahr, wir haben bereits vorher unterschiedlich
abgestimmt, wir werden in diesem Fall ebenfalls unterschiedlich abstimmen, weil es unser Recht und
unsere Pflicht ist, als Abgeordnete uns selber den Kopf zu zerbrechen.
Meine Damen und Herren! Ich bedauere Sie, wenn Sie bei Ihren Fraktionen davon ausgehen, daß
Sie wirklich die Meinung der Bevölkerung vertreten, wenn Sie dies immer nur durch eine einzige
Stimme ausdrücken. Gerade dieses Thema ist viel zu ernst, als daß man sich darüber hinwegturnen
kann, indem man einfach einen Antrag dieser Art stellt. Ich mache Ihnen auch den Vorwurf, daß Sie
sich um dieses Thema herumgedrückt haben mit diesem dringlichen Antrag. Denn Sie machen eine
Sache dringlich, aber Sie sagen nicht, ob Sie ein Kraftwerk neben einem Nationalpark bauen lassen
wollen oder nicht. Und das, meine Damen und Herren, ist in Wirklichkeit nur scheinbar eine
dringliche Maßnahme. Wir, meine Damen und Herren, werden nach unserer individuellen
Überzeugung abstimmen, wir werden uns demonstrativ so verhalten, wie wir es können, weil wir auch
jenes Informationsblatt, das über den Landtag hier verteilt wurde, solange die Freiheitlichen nicht
herinnen waren, nicht mitverfaßt haben. In dem, wie ich in der letzten Präsidiale beanstanden mußte,
Sie, meine Damen und Herren, jedem Besucher dieses Landtages mitteilen, daß Sie sich alle einem
Klubzwang unterworfen haben. Das, meine Damen und Herren, ist nämlich nachzulesen in jenem
Informationsblatt, das wir reklamiert haben. (Abg. Mag.Freibauer: Das ist bei uns anders! Wir reden
miteinander, bis wir eine Meinung haben. Sie sind ein uneiniger Haufen!) Herr Kollege Mag.Freibauer,
ich verwehre mich gegen dieses Schimpfwort. Wissen Sie, ich bin der Meinung, daß es keine
Mehrheitsabstimmung gibt in Sachfragen. Ich lasse mir meine Meinung von keiner Mehrheit
unterdrücken. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber Sie diskutieren so lange, bis es eine andere Meinung
nicht mehr geben darf. Vor dieser politischen Überzeugung fürchte ich mich, Herr Kollege
Mag.Freibauer. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag.Freibauer: Großer Irrtum!) Das ist etwas, was uns
trennt! Und wenn Sie das hier wirklich bekennen, dann bedauere ich jeden frei gewählten
Abgeordneten, der glaubt, eine freie Meinung haben zu können. Wir dürfen sie auch hier vertreten.
(Abg. Kurzbauer: Sie haben Ihre Meinung im Parlament geändert!) Meine Damen und Herren! Als
guter Demokrat - an diesem historischen Ort, wo wirklich eine der Geburtsstunden der
österreichischen Demokratie geschlagen hat - darf ich das sagen: Das, was Sie hier präsentieren mit
dem Klubzwang, das ist wirklich eine überholte Haltung, meine Damen und Herren! Geben Sie
Freiheit, Herr Kollege Mag.Freibauer. (Beifall bei der FPÖ. - Unruhe bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich bin froh, daß es immer wieder möglich ist, daß wir Freiheitliche zu
anderen Überlegungen zwingen. Das ist unsere Aufgabe. Und ich bin sehr stolz darauf und ich hoffe,
daß Sie noch oft über uns überrascht sein werden. Aber umgekehrt, um der österreichischen
Bevölkerung eine unangenehme Überraschung zu ersparen, stelle ich einen Zusatzantrag zu dem
Dringlichkeitsantrag.
Und ich darf ihn zur Verlesung bringen. Zusatzantrag zum Dringlichkeitsantrag. Der erwähnte
Dringlichkeitsantrag sieht Prüfungsmaßnahmen bezüglich der Gesetzesvorlage zur Errichtung eines
Nationalparkes vor. Es ist keine Terminsetzung vorgesehen. Ich stelle daher folgenden Zusatzantrag:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag binnen sechs Monaten über den Stand der
Maßnahmen zu berichten."
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn die Sache wirklich dringlich ist, dann werden Sie auch
meinem Terminantrag zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Monika
Lugmayr.
Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Verehrte Damen und Herren! Vorerst
gleich eine Stellungnahme zum Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Ilse Hans und zu dem
Zusatzantrag von Herrn Abgeordneten Dr.Krünes. Bevor ich meine Äußerungen hier darlege, meine
ich, daß dieser Resolutionsantrag überflüssig ist, weil das meiste davon ohnehin in unserem Antrag
enthalten ist. Vieles ist nicht mehr notwendig und deshalb lehnen wir den Resolutionsantrag auch ab.
Denn unnötigen Anträgen wollen wir nicht unsere Zustimmung geben.
Und zum Zusatzantrag über eine Terminsetzung bezüglich des Berichtes über die Errichtung eines
Nationalparkes werde ich in meinen Ausführungen noch genau Stellung nehmen. Denn ich meine,
daß gerade in dieser Frage Eile das Verkehrteste wäre, was wir tun können. (Beifall bei der ÖVP.)
Und vielleicht auch noch ein Wort zu den verschiedenen Bemerkungen bezüglich der Anwesenheit
verschiedener Mitglieder im Augbiet. Als eine der Betroffenen, sowohl als Bürgerin dieses Gebietes,
aber auch als Leidgeprüfte, und als bürgernahe Politikern dieser Region, möchte ich feststellen, daß
es in der Bevölkerung schon zu großem Unmut gekommen ist, weil sehr viele Bundespolitiker und
heute abend auch ein Vertreter der Kärntner Landespolitik alles mögliche zu dem Thema Au und
Nationalpark sagen, daß Bootsfahrten veranstaltet werden und daß Aussagen gemacht werden, die
von der Bevölkerung bei Gott nicht geteilt werden. (Ruf bei der ÖVP: Das hat der Dr.Brezovszky
gesagt!) Und diese ministeriellen Besuche sind nicht nur von SPÖ- und ÖVP-Minister geschehen,
sondern ich erinnere daran, daß auch Minister Dr.Steger sehr viele Aussagen zum Thema Au und
Hainburger Au gemacht hat.
Alle diese Aussagen über unsere Köpfe hinweg sehen wir nicht gerne. Aber zu den Aussagen der
Minister des heutigen Tages möchte ich erwähnen, daß Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll dabei
war, der sehr wohl Kompetenzen hat als Vertreter des Landes Niederösterreichs. (Abg. Dr.Krünes:
Der sollte jetzt lieber im Landtag sein!) Alle Minister haben bestätigt, daß sie die Notwendigkeit und
die Zuständigkeit des Landes Niederösterreichs akzeptieren und daß sie es notwendig finden, daß in
der jetzigen Situation das Land Niederösterreich bezüglich der Nationalparkplanung aktiv wird. Und
das ist umso dringender, umso wichtiger und auch aktueller, weil Minister Dr.Schüssel heute erstmalig
bestätigt hat, daß ein Kraftwerk in dieser Region nicht sehr rasch verwirklicht werden wird und daß er
auch eine internationale Kommission nicht zielführend findet. Daher begrüße ich es, daß wir heute
darüber diskutieren und daß wir die Marchfeldkanal-Betriebsgesellschaft mit den Vorarbeiten für die
notwendige Entscheidung betrauen, weil sie die Erfahrung hat, weil sie bewiesen hat, welche
Fachkompetenz sie hat und was sie an Ökologieverständnis mitbringt.
Eine überstürzte Entscheidung wäre für uns als Vertreter des Landes Niederösterreichs, als Vertreter
der Bevölkerung, nicht gut. Denn das Thema Donaukraftwerk, aber auch das Thema Nationalpark, ist
in unserer Bevölkerung sehr unterschiedlich aufgenommen worden, es hat zu großer Skepsis, zu
Unbehagen und auch schon zu sehr viel Verärgerung geführt.
Seit den Weihnachtstagen 1984 ist dieses Unbehagen noch stärker geworden. Begonnen hat es mit
den Aktionen in der Stopfenreuther Au, aber auch bezüglich der behördlichen Verfahren, die dem
Projekt Kraftwerk Hainburg vorausgegangen sind, die teilweise überheblich und nicht in der richtigen
Art und Weise durchgeführt wurden. Aber - und das muß man ehrlicherweise auch sagen - die
Projekte, die Äußerungen bezüglich des Nationalparkes von an ihr Wort nicht gebundenen
Fachleuten, von Wissenschaftlern, von Politikern, haben in der Bevölkerung zu der Meinung geführt,
daß sehr viele den Nationalpark nur deshalb wollen, damit ein Kraftwerk verhindert wird. Und wir
meinen, das ist zu wenig. Wir meinen, daß ein Nationalpark hauptsächlich dem Schutz der Natur
gelten muß und daß er nicht dazu degradiert werden darf, ein Kraftwerk zu verhindern. Die
betroffene Bevölkerung ist verunsichert und es ist nach all diesen negativen Erfahrungen, nach all den
Enttäuschungen und dieser Verunsicherung in der heutigen Situation sehr schwer, sachlich und ohne
Emotionen über das und über den Nationalpark zu diskutieren. Das muß man wissen und das können
Sie mir abnehmen, daß ich das spüre, weil ich dort daheim bin und daher fast jeden Tag mit der
Bevölkerung in Kontakt bin. Und wenn es sich zeitlich ausgeht, wenn wir mit der Landtagssitzung
fertig sind, dann werde ich auch heute Abend in Leopoldsdorf dabei sein, um zu hören, was Politiker
außerhalb von Niederösterreich zu diesem Thema zu sagen haben. Es wird sicher sehr lange dauern
und es wird sicher sehr viel Einfühlungsvermögen notwendig sein, um in dieser Sache eine
Entscheidungsgrundlage zu finden, die, da sind wir uns einig, nicht gegen den Willen der Bevölkerung
gerichtet sein darf. Und deshalb ist es gut und richtig, daß wir heute einen entsprechenden Beschluß
fassen. Meine Fraktion wird dem Antrag die Zustimmung geben, daß die MarchfeldkanalBetriebsgesellschaft diese Aufgabe, diese Vorarbeiten und vor allem auch die begleitende Diskussion
mit der Bevölkerung durchführen soll. Ich wüßte derzeit keine andere Institution, keine andere
Fachgruppe, die das in dieser Qualität machen könnte. Denn auch die Naturschützer, die teilweise
selbst ernannten, die teilweise vielleicht wissenschaftlich sehr kompetenten, aber nicht örtlich
gebundenen Naturschützer, werden nicht von der gesamten Bevölkerung des Marchfeldes akzeptiert
und sie genießen nicht überall unumschränkte Beliebtheit.
Die Bevölkerung des Marchfeldes ist sich einig, daß unsere Au ein wertvolles Landschaftsgebiet ist,
das erhalten werden muß. Naturschutz und Grundwasserschutz ist in diesem Zusammenhang für uns
das allerwichtigste.
Und schließlich fragen schon manche Menschen in diesem Gebiet, wer hat denn die Au erhalten,
gepflegt, damit sie so ist, so schützenswert, wie sie jetzt ist? Brauchen wir da wirklich jemanden von
außen, der uns sagt, was wir tun dürfen und was wir nicht tun dürfen. Daß wir womöglich fragen
müssen, ob wir diese Au betreten dürfen? Wo werden die Grenzen dieses Nationalparkes sein, wo
sind die Kernzonen? Wie weit wird die Beschränkung der Bewirtschaftung der Landwirtschaft gehen?
All diese Fragen sind vorhanden, und sie sind teilweise mit Emotionen beladen. Das muß mit viel
Einfühlungsvermögen ausdiskutiert werden. Unsere Aufgabe ist es, mit dieser Gesellschaft die
vorbereitenden Arbeiten zu machen, um die nötigen Unterlagen für einen Beschluß im Landtag zur
Verfügung zu haben.
Die Beachtung internationaler Kriterien, das klingt zwar sehr gut, ob diese internationalen Kriterien
aber wirklich für ein relativ kleines Gebiet und für ein Gebiet, das von einer intensiv genutzten
landwirtschaftlichen Fläche begrenzt wird, in allen Bereichen das Richtige ist, das möchte ich
bezweifeln. Wenn es dort einen Nationalpark geben wird - und es soll ihn geben - dann muß der
Naturschutz und der Grundwasserschutz optimal bewerkstelligt werden und es darf nicht über die
Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden werden.
Das muß unsere Zielsetzung sein! Denn mit den Aktivitäten einer Befahrung und des Hochjubelns
des Gebietes, das hat der Kollege Klupper bereits erwähnt, haben wir teilweise negative
Auswirkungen erreicht. Dergestalt nämlich, daß sehr viele Neugierige gekommen sind, die diese
wunderbare, unberührte Aulandschaft sehen wollen und die damit, wenn manchmal nicht die Gelsen
vorhanden sind, dann sehr vieles von dieser Landschaft zerstören, was die einheimische Bevölkerung
bisher nicht getan hat.
Es gibt eine gewisse Skepsis bezüglich des Naturtourismus, der ja mit jedem Nationalpark, den ich
kenne, unweigerlich verbunden ist. Davor muß man schon warnen und daher muß man bei der
Planung sehr vorsichtig sein. Ich meine, daß wir in diesem Gebiet mehr Augenmerk dem
Kulturtourismus zuwenden müßten. Die Marchfelder Schlösserstraße wäre ja eine günstige
Voraussetzung für den Kulturtourismus, den man durch eine vorsichtige Kombination mit dem
Naturtourismus sicher als eine optimale Wirtschaftsbelebung für diesen Raum zustande bringen
könnte, wenn es richtig gemacht wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich hoffe, daß mit dem heutigen Antrag all das in die Wege geleitet wird, daß ein Anstoß gegeben
wird, in die richtige Richtung zu arbeiten. Es sind vor allem die Reihenfolge, die Prioritäten und die
Zielsetzung festgelegt und ich hoffe, daß es mit diesen Vorarbeiten zu einer positiven Entwicklung für
unsere Region kommen wird. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Dr.Brezovszky.
Landesrat Dr.BREZOVZSKY (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! 15 Jahre habe ich die Ehre
gehabt, dem Hohen Landtag als Mitglied anzugehören und über 10 Jahre kann ich als
Regierungsmitglied bei den Sitzungen anwesend sein. Sie werden verstehen, daß ich aus dieser
Erfahrung einen großen Respekt vor dem Landtag gehabt habe und noch habe. Daher bin ich sehr
dankbar dafür, daß heute ein so sensibles, aber auch ein so wichtiges Problem über weite Strekken
sachlich diskutiert worden ist. Ich habe schon einmal gesagt, daß ich gegen Polemiken immun bin.
Ich habe 1981 das Naturschutzreferat übertragen bekommen. Eine meiner ersten Aufgaben war es,
daß March-Donau-Thaya-Land unter Landschaftsschutz zu stellen bzw. den Antrag zu stellen und ich
habe 1982 der Landesregierung die entsprechende Verordnung vorgelegt, die auch beschlossen
wurde.
Daher ist seit 1982 dieses Gebiet unter dem besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes gestellt.
Bald darauf habe ich der Regierung und dem Landtag auch eine Novelle zum Naturschutzgesetz
vorgelegt, mit folgenden drei Schwerpunkten:
1. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für einen Nationalpark. 2. Parteistellung für die Gemeinden
und
3. Verbesserung der Entschädigungsregelung für Naturschutzgebiete. Der Hohe Landtag hat diese
Vorschläge am 9. November 1984, also vor der Aubesetzung, einstimmig beschlossen. Bevor es also
zu den bekannten Auseinandersetzungen gekommen ist. Das heißt, daß die Idee des Nationalparkes
von der Landesregierung und vom Landtag von Niederösterreich schon vor diesem scheinbaren
Anlaß gutgeheißen wurde. Daher sind alle Darstellungen, die hier behaupten, man hätte aufgrund der
Aubesetzung diese Beschlüsse gefaßt, eben unrichtig. Und zum dritten, es gab seit 1985 eine
sogenannte Nachdenkpause. Sie endet aber nicht. Wer in den letzten Monaten die Diskussionen
verfolgt hat, der muß zu dem Schluß kommen, daß hier von Personen und Stellen über Dinge
gesprochen wird, für die sie nicht zuständig sind. Und es ist schon richtig, daß ich seit einiger Zeit
Überlegungen angestellt habe, wie man den Landtag von Niederösterreich mit dieser Problematik
beschäftigen kann. Ich habe der zuständigen Abteilung zu Anfang des Jahres den Auftrag gegeben,
entsprechende Überlegungen anzustellen. Ich habe diese Überlegungen dann auch schriftlich von der
Abteilung im Entwurf zugemittelt bekommen. Ich war der Auffassung, daß man auch die Entwicklung
insgesamt noch etwas abwarten sollte, damit man dann dem Landtag und der Regierung ganz
konkrete Vorschläge machen kann. Unter diesem Aspekt habe ich dann nach dem jeweiligen
Wissensstand am 5. Mai und dann in der Folge am 17. Mai die Anfrage beantwortet. Als aber die
Diskussion in der Öffentlichkeit überbordete, als man mit Schlauchbooten durch die Aulandschaft fuhr,
Wasser geschnitten hat, das sich dann nachher wieder geschlossen und nicht bewegt hat, sind wir zu
der Meinung gekommen, daß man mit leerem Strohdreschen und mit Wassertreten das Problem nicht
lösen kann. Wir haben dann diesen Zweistufenplan der Öffentlichkeit vorgelegt, um zu dokumentieren,
wer in dieser Sache wirklich das Sagen hat, nämlich der Landtag von Niederösterreich. Das war der
Beweggrund, warum wir die Öffentlichkeit informiert haben und warum wir einen Schlußpunkt setzen
wollten für die Inkompetenten, die sich Kompetenzen arogiert haben, die ihnen nicht zustehen.
Und eines möchte ich als Mitglied der NÖ Landesregierung sagen. Die Einhaltung und die
Beachtung der Gesetze und die Beachtung der Kompetenzen war immer meine höchste Aufgabe
sowohl als Abgeordneter als auch als Regierungsmitglied.
Und das war auch der Grund, warum wir die Öffentlichkeit auf diesen Kompetenztatbestand
hinweisen wollten. Wir wollten nicht nur einen Schlußpunkt setzen, sondern gleichzeitig einen Anfang
setzen, nämlich den Anfang einer soliden, seriösen Behandlung durch Menschen, die kompetent sind
und die nach diesem Dringlichkeitsantrag auch akzeptiert werden. Denn in meinen Vorschlägen war
die Marchfeldkanal-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft von Anfang an enthalten. Ich wollte nur nicht
der zuständigen Regierung und dem Landtag vorgreifen. Darum mein vorsichtiger Zweistufenplan,
Errichtungs- und Betriebsgesellschaft, ohne zu sagen, wer das machen soll. Es gibt ja zwei
Möglichkeiten: Einerseits können wir die Gesetze novellieren und den Gesetzesauftrag auf die
Marchfeldkanalgesellschaft dahingehend erweitern, daß dazu auch der Aufgabenbereich der Planung
und Errichtung eines Nationalparkes kommt oder wir können andererseits durch Beschluß eine
Gesellschaft einrichten und sie mit dem Management der Marchfeldkanalgesellschaft in Personalunion
führen. Das sind die zwei Überlegungen, die wir anstellen können, aber wenn sich der Landtag heute
dafür entscheidet, sogleich die Marchfeldkanalgesellschaft zu beauftragen, so ist hier überhaupt kein
Widerspruch. Ich habe nur die Entscheidung des zuständigen Gremiums nicht vorweggenommen,
sondern wenn der Landtag selbst diesen Vorschlag macht, dann bin ich außerordentlich dankbar und
froh darüber.
Und nun zur Frage des Zweistufenplanes. Warum ein Zweistufenplan? Wer heute behauptet, daß ein
Nationalpark in der Form oder in jener Form möglich ist, wer heute behauptet, daß die
Wasserwirtschaft so oder so geregelt werden kann, daß die energetischen Fragen so oder so geregelt
werden können, dem werfe ich vor, daß er sich mit dieser Problematik noch nie auseinandergesetzt
hat und daß er nicht weiß, wovon er redet. Oder, daß er aus anderen als sachlichen Gründen eine
Entscheidung herbeiführen möchte.
Wir stellen uns vor, daß in den nächsten drei bis vier Jahren ein Management, das sich in den letzten
Jahren bereits bewährt hat, in der Lage sein könnte, im Einvernehmen mit der betroffenen
Bevölkerung - viele reden so viel von der Basisdemokratie, aber wenn es darauf ankommt, dann
wollen sie sofort Entscheidungen von oben haben. Wir wollen mit unserer Bevölkerung im Marchfeld
reden. (Abg. Kurzbauer: Da sind wir einer Meinung!) Wir wollen mit den Bürgermeistern und mit den
betroffenen Gemeindevertretern, welche regional die Verantwortung für die Bevölkerung tragen,
reden. Und das kann das Management der Marchfeldkanalgesellschaft, denn obwohl dort ein
gigantisches, ökologisches Projekt realisiert wird, gibt es keinen Widerstand gegen diese so großen
Veränderungen in der Landschaft, weil dieses Management in der Lage ist, jeden Schritt zu erklären,
und weil es mit den betroffenen Grundeigentümern, den Bürgermeistern und der Bevölkerung zu
reden vermag. Sie haben eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit vordemonstriert und wir stellen uns
vor, daß das fortgesetzt werden soll. Denn der Rußbach mündet in die Donau, der Stempfelbach
mündet in die March und da ist ein Zusammenhang gegeben und darum dieser Vorschlag. Und wir
können alle einladen, die zur Lösung dieses so wichtigen Sachproblems etwas dazu beitragen
können. Alle, niemand ist ausgeschlossen. Nur muß jedem klar sein, daß er dem Landtag von
Niederösterreich nicht vorschreiben kann, was er entscheiden wird. Das wird sich in den nächsten drei
bis vier Jahren herausstellen. Und eines möchte ich auch als Marchfelder sagen, der die Donauauen
seit 50 Jahren laufend bereist und durchwandert. Diese Änderungen, die in den letzten 50 Jahren vor
sich gegangen sind, die müssen beachtet werden. Es muß die Grundfrage des Wasserhaushaltes in
diesem March- und Thayaland geprüft und analysiert werden. Dann werden die Experten, die
kompetenten Experten, alle Maßnahmen in einem Paket vorschlagen, die notwendig sind. Und dann
wird die Frage des Nationalparks, dann wird die Frage der Bewässerung, dann wird die Frage auch
anderer wasserwirtschaftlicher Probleme und energetischen Probleme sachlich und ernsthaft
diskutiert werden können.
Und all das soll dann der Landtag von Niederösterreich in einem umfassenden NÖ
Nationalparkgesetz klären. Und wenn hier Fristen gestellt werden von einem halben Jahr, dann kann
ich nur eines sagen, ich werde als zuständiges Regierungsmitglied über den Fortgang dieser Arbeiten
der Regierung und dem Landtag laufend berichten, damit der Landtag und die Regierung jeweils auf
dem neuesten Stand ist, damit alle wissen, was dort wirklich vor sich geht. Ich glaube auch, daß es
notwendig ist, diesen so schwierigen Bereich sachlich und ohne Emotionen zu behandeln. Und wenn
hier gesagt wird, die Beamten sollen das machen, dann möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, daß
sofort der Einwand kommen würde, was soll denn da herauskommen, das sind ja alles
weisungsgebundene Beamte und die haben halt das gemacht, was ihnen irgend ein Politiker oder
eine politische Gruppe vorgeschrieben hat. Wenn wir das auf die Ebene eines unabhängigen
Managements verschieben, eben auf die Marchfeldkanalgesellschaft oder Nationalparkplanungs- und
Errichtungsgesellschaft und denen die volle Freiheit geben, wie sie dieses heikle und sensible
Problem lösen, und wenn wir den Auftrag bekommen, in drei oder vier Jahren dem Landtag die
Entscheidungsgrundlagen zu liefern, dann sind auch die Beamten am Zug, daß die rechtlichen
Formulierungen so gefaßt werden, daß sie als Regierungsvorlage der Landesregierung und die
Regierungsvorlage dann dem Landtag zugeleitet werden kann. Der Landtag hat dann immer noch die
Möglichkeit, wenn noch Fragen offen sind, im Ausschuß oder in einem Unterausschuß jene Experten
herbeizurufen, die offene Fragen oder Unklarheiten beseitigen oder offene Fragen klären werden.
Das ist also die Idee unseres Vorschlages gewesen und ich bin dem Landtag dankbar, daß er diese
Vorgangsweise nun in einen Beschluß gefaßt hat. Genau so war ich am 10.Juli 1984 dem Landtag
von Niederösterreich dankbar, als er mich ersucht hat, in der Sache Hainburg nach bestem Wissen
und Gewissen zu entscheiden. Der Landtag hat damals ja auch erklärt, daß er jene Entscheidung, die
ich bei der Bescheiderlassung treffen werde, respektieren wird, was ja auch geschehen ist. Und
darum eben dieser Weg. Ich bin sehr froh, wie gesagt, daß wir gemeinsam diesen Weg gehen
können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten Hubert Auer.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Slawik.
Abg. Dr.SLAWIK (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Herr Landesrat Dr.Brezovszky
hat ja schon angekündigt, daß er den Landtag permanent informieren wird, sobald sich ein neuer
Informationsstand ergibt. Davon waren wir überzeugt und haben daher auch gar keinen
diesbezüglichen Antrag gestellt. Wir und auch die Fraktion der ÖVP haben aber auch nichts dagegen,
dem Antrag des Abgeordneten Dr.Krünes beizutreten, wir haben das kurz besprochen. Wir halten es
allerdings für sinnvoll, von dieser starren Sechsmonatefrist abzugehen und es kommt daher zu
folgendem geänderten Zusatzantrag der Abgeordneten Dr.Krünes, Dr.Slawik und Mag.Freibauer. Ich
darf ihn vorlesen:
"Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag bei Vorliegen neuer Fakten jeweils zum
ehestmöglichen Zeitpunkt - mindestens aber einmal jährlich - über den Stand der Maßnahmen zu
berichten."
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. SPIESS (ÖVP): Ich verzichte.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
Es wurde von Herrn Abgeordneten Dr.Krünes ein Zusatzantrag gestellt. Ich betrachte ihn, obwohl er
formell nicht zurückgezogen wurde, als zurückgezogen, da laut dem Bericht von Abgeordneten
Dr.Slawik ein geänderter Zusatzantrag der Abgeordneten Dr.Krünes, Dr.Slawik und Mag.Freibauer
vorliegt. Dann darf ich, wenn kein Einwand vorliegt, über den Zusatzantrag der Abgeordneten
Dr.Krünes, Dr.Slawik und Mag.Freibauer abstimmen lassen. Der Inhalt wurde gerade dem Hohen
Haus zur Kenntnis gebracht. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen! Ich
komme als nächstes zur Abstimmung über den Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Ilse Hans,
betreffend ein Nationalparkgesetz. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt!
(Zustimmung von Frau Abgeordnete Ilse Hans, Abgeordneter Dr.Kremnitzer und Abgeordneten
Preiszler. Ablehnung von ÖVP, SPÖ sowie Abgeordneten Dr.Krünes und Abgeordneten
Ing.Weinmeier.)
Ich ersuche den Abgeordneten Kurzreiter, die Verhandlungen zur Zahl 54/F-11 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KURZREITER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur
Landtagszahl 54/F-11, betreffend die Änderung des NÖ Forstausführungsgesetzes. Eine Novellierung
des NÖ Forstausführungsgesetzes erscheint aus mehrfachen Gründen erforderlich. Die
Forstgesetznovelle 1987 ist am 1.1.1988 in Kraft getreten, sie hat eine Änderung der Bestimmung des
§ 15 des Forstgesetzes 1975 gebracht. Bis zur Forstgesetznovelle bezog sich die Bestimmung des §
15 des Forstgesetzes 1975 auf Waldgrundstücke und nach der nunmehrigen Fassung auf die Teilung
von Grundstücken, die zumindest teilweise die Nutzungsart Wald aufweisen. Aufgrund des § 15 Abs.
4 des Forstgesetzes 1975 wird die Landesgesetzgebung gemäß Artikel 10 Abs. 2 ermächtigt, das
Mindestausmaß unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, sowie die Voraussetzungen für die
Ausnahmen, wie die Trassenführungen oder die Errichtung von Anlagen der militärischen
Landesverteidigung, gemäß Abs. 3 festzusetzen. An eine Änderung des Mindestflächenausmaßes
von einem Hektar ist derzeit nicht gedacht. Wie die durchgeführten Erhebungn ergaben, haben die
Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol ebenfalls dieses
Mindestausmaß. Lediglich die Länder Steiermark und Vorarlberg haben ein Mindestausmaß von 0,5
ha. Das Land Wien hat hingegen ein Mindestausmaß von zwei Hektar. Für die Nichtänderung des
Mindestausmaßes spricht weiters, daß auch das Gesetz, betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen,
im § 1 Abs. 3 ein Mindestausmaß von einem Hektar festlegt.
Es ist nicht zu erwarten, daß durch die Novelle eine wesentliche Vermehrung des
Verwaltungsaufwandes sowie der Verwaltungskosten eintreten wird. Aus der Erfahrung kann gesagt
werden, daß auch schon bisher für solche Fälle, die für eine Ausnahmegenehmigung nicht in Betracht
kamen, um Teilungsbewilligung angesucht wurde. Mit diesen Verfahren wurden sowohl der
Landeshauptmann als Berufungsbehörde als auch der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
befaßt. Es kann erwartet werden, daß teilweise sogar eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes
erreicht werden kann. Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag
stellen:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Änderung des NÖ Forstausführungsgesetzes, wird
genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses
Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Mag.Romeder: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe seit meiner
Berufung in diesen Landtag einige Male schon feststellen müssen, daß Gesetzesmaterien als weniger
wichtig, als unwichtig oder auch als unbedeutend eingestuft werden. Diesen Eindruck habe ich auch
bei der heutigen Debatte über das Forstausführungsgesetz.
Meine Damen und Herren! Es gibt keine wichtigen und keine unwichtigen Gesetze. Es gibt nach
unserer Auffassung nur notwendige und nicht notwendige Gesetze (Beifall bei der FPÖ.). Ich gehe
davon aus, daß dieses Hohe Haus nicht mit einem unwichtigen Gesetz und mit einem unwichtigen
Gesetzesänderungsantrag befaßt wird. Wir werden daher, Herr Klubobmann Mag.Freibauer, wenn Sie
auch meinen, daß wir ein uneiniger Haufen sind, in dieser Frage sind wir uns sicher einig, (Abg.
Buchinger: Schön, daß Sie das zugeben!) auch zu derartigen Gesetzesmaterien immer wieder
unseren Debattenbeitrag leisten.
Der vorliegende Antrag über eine Änderung des Forstausführungsgesetzes beinhaltet im
wesentlichen eine Änderung, die aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung notwendig wurde.
Wenn diese Gesetzesvorlage bei flüchtiger Betrachtung als eine reine Formsache erscheint, so ist in
der ganzen Materie doch einiger Problemstoff enthalten. Vor allem deswegen, weil auch in diesem
Gesetz Eigentumsrechte, Fragen der Naturerhaltung sowie Fragen der Natur- und Bodennutzung
berührt werden.
So wie bei vielen Problemen, die unseren Lebensraum betreffen, steht auch unser Wald stark unter
dem Einfluß des Kampfes zwischen Ökologie und der Ökonomie. Der Wald und der Mensch stehen
sich heute meistens als Gegner gegenüber. Wo der eine gewinnt, muß naturgemäß der andere
verlieren. Bei der Nutzung von Grundstücken im allgemeinen siegt leider Gottes nur allzuoft das
wirtschaftliche Interesse. Die Natur, sprich das ökologische Interesse, muß meistens nachgeben.
Dieser Problematik stehen wir natürlich auch im Forstbereich gegenüber. Allzu oft wird öffentliches
Interesse mit rein wirtschaftlichem Interesse verwechselt, weil dabei übersehen wird, daß ein
öffentliches Interesse zwar nicht unmittelbar gegeben sein muß, daß aber ein öffentliches Interesse
auf alle Fälle in der Zukunft bestehen soll.
Aus dieser Sicht meinen mir, daß auch die Materie des Forstgesetzes eine für die Erhaltung unseres
Lebensraumes besonders wichtige ist.
Nun zu einigen Details der Gesetzesänderung selbst. Es ist zum ersten für mich doch einigermaßen
unverständlich, wieso der § 1 gegenüber dem zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesvorschlag
insofern abgeändert wurde, als betreffend der Mindestbreite von zur Teilung freigegebenen
Waldflächen das Wort durchschnittlich eingefügt wurde. Dadurch wäre es zumindest theoretisch
möglich, einen sehr schmalen Waldstreifen in einer L-Form von einem Wald abzutrennen, ohne dabei
den Buchstaben des Gesetzes zu verletzen, was aber sicherlich nicht im Sinne dieses Gesetzes sein
kann. Oder wenn man weiters die Formulierungen bei den Ausnahmebestimmungen näher betrachtet,
so kann man mit den Formulierungen im § 2 lit. h bzw. lit. i keinesfalls einverstanden sein. Hier lautet
zum Beispiel der vorgeschlagene Gesetzestext:
Die Behörde hat eine Ausnahme vom Teilungsverbot zu bewilligen, wenn gemäß Punkt h eine
Grundstücksteilung für die Errichtung öffentlicher Anlagen, zum Beispiel Bahn-, Luft- und
Straßenverkehrsanlagen oder Anlagen des Energiewesens oder Güterwege notwendig ist. Und
weiters dann im Buchstaben i, wenn an einer Teilung ein öffentliches Interesse besteht, daß für die
Walderhaltung eine zweckmäßige Bewirtschaftung von besonderer Bedeutung ist. Als solches
kommen die Agrarstrukturverbesserung oder das Siedlungswesen in Betracht.
Meine Damen und Herren! Was sind Anlagen im öffentlichen Interesse? Wo ist definiert, was eine
Anlage im öffentlichen Interesse ist? Was ist zweckmäßig? Wo ist definiert, was zweckmäßig
erscheint, so wie es im Buchstaben i angeführt ist? Kann man wirklich einer Behörde zumuten, diese
Begriffe zu definieren, einer Behörde, die dann meistens noch dazu in einem Konflikt zwischen der
Ökologie und der Ökonomie steht, wenn sie solche Fragen entscheiden muß? Wären nicht gerade in
solchen sensiblen Fragen engere Bestimmungen notwendig, um etwa Gefälligkeitsentscheidungen
von vornherein auszuschließen?
Und besonders im Hinblick auf einen eventuellen EG-Beitritt Österreichs ist diese Frage von
Bedeutung, denn nach einem EG-Beitritt wird sicherlich ein verstärkter Kampf um Grund und Boden in
Österreich eintreten. Es ist daher besonders wichtig, daß derartige Ausnahmebestimmungen
besonders klar formuliert sind. Leider läßt dieses Gesetz besonders viel Spielraum. Während der erste
Teil in diesem erwähnten Punkt i völlig allgemein formuliert ist, sodaß man mit etwas Geschick sehr
viel hineininterpretieren kann, stellt zum Beispiel der zweite Satz in diesem Punkt die Anführung eines
exakten Beispiels dar, nämlich die Agrarstrukturverbesserung.
Dieser Punkt i der Ausnahmebestimmungen in diesem Forstausführungsgesetz schafft daher meines
Erachtens sicherlich bei der Durchführung Probleme und er könnte daher ohne weiters ersatzlos
gestrichen werden, weil nämlich die Ausnahmebestimmungen von Punkt a bis h ohne weiteres
ausreichen, um eine Agrarstrukturverbesserung oder ein Siedlungsverfahren problemlos
durchzuführen. Zumindest wäre - davon bin ich überzeugt - bei dem Begriff Siedlungswesen das
Wort landwirtschaftliches Siedlungswesen zu definieren.
Ein weiterer Paragraph findet sich in diesem Gesetz, der meiner Meinung nach im Sinne einer
Deregulierung sehr kritisch betrachtet werden muß. Es ist dies der § 17, wo plötzlich völlig unerwartet
und in der Luft hängend über die Brandbekämpfung im Wald eine Aussage getroffen wird. Eine
derartige gesetzliche Bestimmung, wenn sie überhaupt notwendig ist, könnte ich mir vorstellen, daß
sie in einem Feuerwehrgesetz Platz findet. Ich bezweifle aber sehr stark, ob dieser Paragraph - ich
weiß nicht, ob sie ihn sich näher angesehen haben - wirklich exekutierbar ist. Ich bin daher überzeugt,
daß mit diesem § 17 sicherlich eine Überregulierung vorliegt. Abschließend kann man sagen, daß
auch nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung unser Verhalten in einer gewissen Weise
widersprüchlich bleibt. Unser Verhalten als Gesetzgeber. Durch das vorliegende Gesetz kann der
Wald einerseits den Interessen einer landwirtschaftlichen Strukturverbesserung geopfert werden,
gleichzeitig werden in Niederösterreich aber schon zum Teil sehr teure Maßnahmen notwendig, um
Fehler, die bei Flurbereinigungen passiert sind, wieder rückgängig zu machen. Dieses Gesetz
ermöglicht weiterhin, daß der Wald eventuellen Siedlungsinteressen weichen muß. In einer der
nächsten Landtagssitzungen werden wir uns vielleicht schon damit beschäftigen, wie man das
Problem der Verhüttelung im Grünland bekämpfen kann. Ich glaube daher, daß das tägliche Quantum
an Landverbrauch schon zu sehr zur Routine geworden ist. Daran wird leider dieses
Forstausführungsgesetz kaum etwas ändern. Wir bieten leider Gottes dem Wald noch immer zu
wenig Schutz und er wird daher - so fürchte ich - weiterhin sterben. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Rennhofer.
Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren des Hohen Landtages! Ob Gesetze notwendig sind oder nicht, glaube ich, ist für diesen Hohen
Landtag keine Frage. Denn wenn sie nicht notwendig wären, würden wir sie nicht beschließen.
Die Beurteilung, ob es wichtige oder unwichtige Gesetze gibt, glaube ich, kann nicht davon
abhängen, ob viel oder wenig darüber gesprochen wird. (Beifall bei Abgeordneten Kalteis.)
Ich glaube auch, daß es nicht immer eine Qualifikation für ein Gesetz ist, wenn sehr lange und
unterschiedliche Meinungen diskutiert werden. Ich halte es für zweckmäßig, daß sich Abgeordnete,
die sich mit einer bestimmten Materie befassen, auch ein bißchen informieren, denn dann würden sie
manche Dinge von vornherein ausscheiden können. Dieses Forstausführungsgesetz hat einen sehr
wesentlichen Zusammenhang mit den vermessungsrechtlichen Bestimmungen.
Und allein schon in den Ausführungen bei der Regierungsvorlage ist darauf sehr deutlich Bezug
genommen worden. Ich glaube daher, daß es nicht so sehr darum geht, daß man nichts für den Wald
tut, sondern letztendlich darum, daß man einfach einzelne Gesetzesmaterien auch koordinieren kann.
So beispielsweise dürfte meinem Vorredner entgangen sein, daß es allein nach dem
Grundsteuerkataster eben Klammerausdrükke gegeben hat, wo eine Straße, ein Weg, Grundstücke,
die eine Nummer hatten, trennen und daß nach den neuen vermessungsrechtlichen Bestimmungen
diese Möglichkeit gar nicht mehr gegeben ist.
Ich glaube auch, daß eine durchschnittliche Breite, wenn sie schon angezogen wird, auch so
gesehen werden muß, daß es nicht nur Parzellen gibt, die quadratische oder ähnliche Ausformungen
haben, sondern es gibt auch Dreiecksparzellen und ähnliches mehr. Aber mit diesen Dingen allein
möchte ich mich nicht beschäftigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages!
Ich möchte Ihnen nur zwei Zahlen sagen, welche die Bedeutung dieses Forstausführungsgesetzes ein
bißchen vor Augen führen. Wir haben in Österreich 153.000 Betriebe mit einer Waldfläche unter 5 ha.
Und allein in Niederösterreich sind es 34.615 Betriebe. Aus diesem Grunde war es auch notwendig,
weitere Teilungen nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus ökologischen Gründen
hintanzuhalten.
Und ich glaube auch, daß es sinnvoll ist, die eine oder andere Ausnahmebestimmung dann
einzufügen, wenn sie auch im Interesse der Forstwirtschaft und auch im Interesse der Ökologie
gelegen ist und auch im Interesse des Schutzes gelegen ist. Denn der Wald hat ja eine sehr
wesentliche Schutzfunktion. Es dürfte dabei übersehen worden sein, daß diese Schutzfunktion sehr
oft nur dadurch erzielt werden kann, daß es eine Teilung eines Waldgrundstückes gibt. Wenn man
sich - so wie ich, der auch beruflich damit zu tun hat - damit beschäftigt, dann weiß man die
Hintergründe. Und daher möchte ich diese Debatte nicht unnötig verlängern.
Aber es ist eine Selbstverständlichkeit, daß man, wenn wir schon einen Windmantel vorschreiben
können, den sogenannten Deckungsschutz von 40 Metern, dann 50 Meter dazu braucht. Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir werden nach reiflicher Überlegung und nach wirklich intensiven
Beratungen diesem Gesetzesvorschlag unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten Kalteis.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Da keine weitere Wortmeldung vorliegt, hat der Herr Berichterstatter
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZREITER (ÖVP); Ich verzichte.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes
sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Ich darf den
Herrn Abgeordneten Hiller ersuchen, zur Zahl 66/T-2 die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des
Landwirtschaftsausschusses zur Landtagszahl 66/T-2 betreffend Änderung des NÖ
Tierzuchtförderungsgesetzes 1975. Hoher Landtag! Die moderne Tierzucht ist in allen einzelnen
Sparten und Bereichen durch eine gezielte Verbesserung der Leistungen und Merkmale der
Populationen geprägt. Die ausschließliche Vermehrungszucht ist im Gegensatz zur Qualitätszucht in
der heutigen Situation der tierischen Produktion nicht mehr wirtschaftlich.
Das Vatertier ist das revolutionierende Element der Zucht. Es ist zum größten Teil für den
Zuchtfortschritt verantwortlich und es muß daher nach strengsten Maßstäben selektiert werden. In
dem vorliegenden Gesetzentwurf soll versucht werden, die Qualitätszucht zu verbessern.
Hinsichtlich der Vollziehung werden keine Probleme erwartet, da es sich im wesentlichen um eine
Verbesserung der bisherigen Regelungen handelt und weil den Bedürfnissen der Praxis besser
Rechnung getragen wird.
Bei den Fällen der Anerkennung von Abstammungs- und Leistungsnachweisen vergleichbarer
ausländischer Organisationen wird die Landesregierung als Rechtsmittelinstanz tätig werden; ein
Mehraufwand an Verwaltungstätigkeit ist sohin zu erwarten. Wie hoch dieser Mehraufwand
anzusetzen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Doch kann aufgrund vergleichbarer Regelungen angenommen werden, daß sich dieser
Verwaltungsaufwand in tragbaren Grenzen halten wird. In Abänderung der Bestimmung des § 2 wird
im wesentlichen neu festgelegt, daß nach Abs. 3 in einem Zuchtprogramm das Zuchtziel definiert wird
und die Vatertiere diesem möglichst entsprechen müssen. Abstammungs- und Leistungsnachweise
von anerkannten Züchtervereinigungen in- und ausländischer Organisationen müssen vorgelegt
werden.
Ein bestimmtes Mindestalter für die Körung ist erforderlich. Über die Vergleichbarkeit ausländischer
Organisationen wird die Landwirtschaftskammer mit Bescheid entscheiden, ob eine positive oder
negative Bewertung vorliegt.
Ich darf namens des Landwirtschaftsausschusses daher folgenden Antrag stellen:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf, betreffend die Änderung des NÖ Tierzuchtförderungsgesetzes,
wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses
Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete!
Mir ist vollkommen bewußt, daß man mit diesen zuletzt angesprochenen Themen nicht unbedingt
Menschenmassen vom Sessel reißen kann, das ist klar. Aber ich bedauere es zutiefst, daß beide
großen Fraktionen zumindest bis jetzt keine Wortmeldung zu diesem Thema abgegeben haben.
Innerhalb der ÖVP gibt es doch sehr namhafte Bauernvertreter und ich war schon der Meinung, daß
sie dazu Stellung nehmen werden. Dem ist aber nicht so. Es scheint, daß das Interesse hier deutlich
nachgelassen hat. Wir Freiheitlichen bemühen uns eben jetzt ein bißchen, die Alleinunterhalter in
diesem Hohen Haus zu spielen. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Präs. Mag.Romeder gibt das
Glockenzeichen.) Aber jetzt zum Thema, geschätzte Damen und Herren! Vielleicht kommt doch noch
eine Wortmeldung zu dem Gesetzesentwurf, der heute zur Beschlußfassung vorliegt. Im ersten
Moment scheint es so, als ob man diesem generell die Zustimmung geben könnte. Im wesentlichen
geht es darum, unser niederösterreichisches Tierschutzgesetz den internationalen Normen
anzupassen. (Abg. Anzenberger: Na bitte!) Pardon, ich habe mich versprochen, natürlich soll das
Tierzuchtförderungsgesetz den internationalen Normen angepaßt werden. Natürlich auch in dem
Bewußtsein, daß unsere Landwirte und Bauern dem internationalen Standard der
Wettbewerbsfähigkeit besser standhalten können. Ich habe mich näher damit beschäftigt, da ich ja
bekanntlich kein praktizierender Bauer bin, wohl aufgewachsen im landwirtschaftlichen Gebiet und
schon mit ein bißchen Ahnung, aber wie gesagt, kein ausübender Bauer, sondern ein Beamter. Ich
habe mich reichlich informiert bei Tierhaltern, Tierzüchtern und auch bei Tierärzten. Qualität vor
Quantität. Ein Schlagwort, das es seit seit je her gegeben hat. Vollkommen richtig. Nur, bitte, nicht um
jeden Preis. Keine Hochzüchtung durch medikamentöse Fütterung, wie Eiweiß und keinsogenanntes
PSE-Fleisch, leidlich bekannt durch einen großen Skandal in der Bundesrepublik. Das wollen wir nicht
und dagegen sprechen wir uns aus. Bei besserer Qualität natürlich müßte auch letztlich für den
Bauern ein besserer Preis erzielbar sein. Ich habe mir sagen lassen, daß etwa seit zehn Jahren die
Qualität immer wieder verbessert wurde, nur der Preis bei den Bauern ist immer gleich geblieben. Das
heißt, der Bauer kriegt jetzt genauso viel für sein produziertes Fleisch, als er in etwa vor zehn Jahren
dafür bekommen hat.
Zweitens wäre es sehr zweckmäßig, wenn die Tierzucht regelmäßig vom zuständigen Veterinär
überprüft und auch die Tierhaltung überwacht werden könnte. Es ist doch so, daß es verschiedentlich
wirklich gravierende Fehlleistungen gibt, daß Tiere sicherlich unmenschlich gehalten werden und von
denen dann natürlich auch nicht das entsprechende Produkt gezogen werden kann. Der
Mehraufwand, der aus diesem Gesetzestext ersichtlich ist, wäre sicherlich gerechtfertigt, wenn alle
Normen eingehalten werden und es eben wirklich zu einer Verbesserung auf allen Gebieten kommen
könnte. Voraussetzung für eine gute Zucht sind natürlich gut veranlagte Vatertiere. Und immer
wieder kommt es vor, daß durch die Kommissionen Tiere frühzeitig zur Körung zugelassen werden
und eben dann die Erfolge nicht so ausfallen, wie man sie sich erwartet hat. Gegen ausländische
Importe ist nichts einzuwenden, sie sind sicherlich notwendig. Sie sind insofern notwendig, als
dadurch eine gewisse Inzuchtgefahr gebannt werden kann. Wir meinen aber, daß im § 2 lit. c die
Normen des alten Gesetzes beibehalten werden sollten; sie sollten nicht herabgesetzt werden, weil
kein Grund ersichtlich ist und man den Reifungsprozeß des werdenden Vatertieres ja erst abwarten
müßte. Ein sehr namhafter Veterinär hat mir gesagt, daß zum Beispiel bei Pferden, die später als
Traber verwendet werden, bei Derbys, Tiere erst zugelassen werden, wenn sie den Reifungsprozeß,
der in etwa mit vier Jahren anzunehmen ist, abgeschlossen haben. Aus der Veranlagung kann
ersehen werden, ob ein Tier für diesen Sport prädestiniert ist, aber es muß nicht unbedingt gesagt
sein, daß es als Vatertier für die Körung frühzeitig zugelassen werden kann und daß auch die
entsprechende Vererbung stimmt. Das wäre nur ein Beispiel. Auch der Verband kritischer
Tiermedizin fordert die strengste Führung eines sogenannten "Herrenbuches". Ich glaube, die
anwesenden Landwirte werden wohl wissen, was unter dem Begriff "Herrenbuch" zu verstehen ist. In
diesem Buch werden neben der Abstammung die Leistung und die laufenden Kontrollen eingetragen.
Auch die Fütterung wird entsprechend kontrolliert, sodaß es nicht, wie vorhin erwähnt, immer wieder
auch zu illegalen Importen mit medizinischen Problemen kommt, die dann ja mehr oder weniger die
Gesundheit der Käufer und letztendlich auch die der Konsumenten gefährden.
Wir können in diesem Sinn diesem Gesetzestext nicht zustimmen, weil wir die Meinung vertreten,
daß die Herabsetzung des Mindestalters nicht gut ist, sondern mir wurde im Gegenteil gesagt, daß es
bei gewissen Tieren zweckmäßig wäre, dieses noch hinaufzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Krünes.
Abg. Dr.KRÜNES (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie
verzeihen mir, wenn ich Ihnen jetzt keinen Vortrag über Tierzucht und ihre Spezialitäten halte, sondern
es geht mir um etwas ganz anderes. Ich habe mir vorgenommen, diesen Landtag manchmal mit der
Frage zu beschäftigen, wie ernst es das Land nimmt mit dem Spruch "Deregulierung". Denn, wenn
man sich vor kurzem öffentlich dazu bekennt, daß man politisch die Deregulierung als Maßstab nimmt,
dann frage ich mich, ob wir hier richtig handeln, daß wir eine Materie gesetzlich fixieren, wo es in der
Begründung für diese Maßnahme heißt, daß in der heutigen Situation der tierischen Produktion die
ausschließliche Vermehrungszucht im Gegensatz zur Qualitätszucht nicht mehr wirtschaftlich ist.
Meine Damen und Herren! Wenn eine Entwicklung unwirtschaftlich ist, dann darf ich davon ausgehen,
daß die Menschen, die Tierzucht betreiben und die von der Tierzucht leben, auch die wirtschaftlichen
Gesichtspunkte beurteilen. Und ich gehe davon aus, daß die Möglichkeit freiwilliger
Züchtervereinbarungen, freiwilliger Zusammenarbeit, zum Zweck der Optimierung der eigenen Zucht
und der eigenen wirtschaftlichen Erfolge, eine Sache der betroffenen Gruppe ist. Ich bin nicht der
Meinung, daß wir jede einzelne Maßnahme, die langfristig sowieso wirtschaftlich überprüfbar ist,
gesetzlich fixieren müssen.
Ich appelliere an Sie, daß Sie in Zukunft wirklich den Grundsatz ernster nehmen, zu dem sich die
Österreichische Volkspartei öffentlich bekannt hat, nämlich einen Abbau der Überbestimmungen zu
betreiben und dort die Hände der Gesetzgebung zurückzuziehen, wo durch den gemeinsamen Nutzen
einer Gruppe sowieso ein bestimmter Weg gegangen werden kann.
Sie wissen, daß es nicht so ist, daß international erfolgreiche Tierzucht nur überall dort betrieben
werden kann, wo sie per Gesetz reguliert wird. Warum nehmen wir an, daß in Niederösterreich der
Bauer, der Betroffene, sich nur dann sinnvoll verhält, wenn es ihm gesetzlich vorgeschrieben wird und
vom Gesetzgeber respektive von der Regierung überprüft wird? Ich bitte, das einmal zu überdenken.
Aus diesem Grunde werde ich auch diesen Gesetzesantrag ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gressl.
Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe
mich mit diesem Tierzuchtförderungsgesetz, mit diesem Antrag, sehr ausführlich beschäftigt und wenn
ich das tue, dann kann ich auch von mir behaupten, daß ich von der Praxis etwas verstehe; ich sehe
aber ein, daß nicht ein jeder Tierzüchter sein kann. Ich sehe auch ein, daß man sich, wenn man sich
mit dem Thema beschäftigt, auch entsprechend vorbereitet. Ich möchte nur eines, Herr Kollege
Preiszler, richtigstellen: ich glaube, es war ein Versprecher, wenn Sie sagten von medikamentöser
Fütterung, wie Eiweiß. Bitte, Eiweiß ist beileibe kein Medikament und es ist in allen Pflanzen und auch
tierischen Futtermitteln enthalten. Aber ich nehme an, Sie haben sich schlecht informiert. Ich wollte es
nur richtigstellen, weil man alleine mit diesem Satz ungeheuerlich viel Negatives anrichten kann, wenn
man nämlich dem Konsumenten mitteilt, daß man bei einer eiweißfreien Fütterung Medikamente
verwendet hätte und Medikamente verwenden heißt schlechtes Produkt. Ich bitte Sie, bei Ihren
nächsten Aussagen dies nicht mehr zu verwenden.
Die Vorlage der Landesregierung hat die Verbesserung des Tierzuchtförderungsgesetzes zum Inhalt.
Das sehen wir schon im allgemeinen Teil dieses Gesetzesentwurfes. Ich widerspreche dem Herrn
Kollegen Abgeordneten Dr.Krünes, da es hier sicherlich nicht darum geht, daß die Mehrproduktion
forciert wird, sondern wenn Sie den Antrag gelesen haben, werden Sie gemerkt haben, daß es um
eine Qualitätsverbesserung in allen Bereichen geht. Und gerade das - und das ist richtigerweise
schon gesagt worden - muß im Hinblick auf den Europäischen Markt und auch darüber hinaus noch
verstärkt erreicht werden.
Diese heutige Debatte gibt mir aber auch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, daß aufgrund seiner
hervorragenden Tierproduktion Österreich schon jetzt in Europa einen hohen Stellenwert hat. Ich
werde dann später im Einzelnen noch einmal darauf zurückkommen. Ich möchte aber auch
feststellen, daß zwei Drittel aller Landwirte durch die Viehhaltung ihr Einkommen beziehen, daß es
aber ohne Tierproduktion auch keinen sinnvollen Fremdenverkehr geben würde. Denn ungepflegte
Wiesen, Weiden, verwilderte Almen und Berghänge interessieren wohl keinen, der Erholung sucht.
Und nun will ich doch noch einmal auf einige Fakten zu sprechen kommen. Wertvolles Zuchtvieh. Ich
beginne hier ganz kurz beim Rinderbereich, wo im vergangenen Jahr über 4.000 Zuchttiere im
Ausland abgesetzt wurden. Dies deshalb, weil jeder in Europa weiß, daß gerade Niederösterreich im
Bereiche der Qualitätsverbesserung große Anstrengungen unternimmt.
Und diese heutige Vorlage hat ja - wie ich eingangs schon gesagt habe - ausschließlich die
Qualitätsverbesserung in noch größerem Ausmaß zum Ziele. Ich darf aber auch sagen, daß gerade
die Tierzucht,vor allem im Rinderbereich, eine große Hilfe für unsere Bergbauern ist, weil für
Qualitätstiere auch entsprechende Preise erzielt werden können. Nicht nur im Zuchtviehbereich,
sondern, wenn sie in den letzten Monaten vielleicht gehört haben, auch in der Rinderfleischproduktion.
Die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer hat ein Markenfleischprogramm in den
Raum gestellt und es wird auch in den nächsten Monaten sehr deutlich den Konsumenten vorgeführt
werden. Vor allem speziellen Käuferschichten und auch der anspruchsvollen Gastronomie. Vor allem
deshalb, weil es höchste Qualität aufweist. Vor allem ist es hier, um auch das zu sagen, die junge
Kalbin, die auch im Bergebiet produziert werden kann, die hervorragendes, zartes Fleisch besitzt und
somit auch eine höhere Wertschöpfung für die Bergbauern bringt. Aber auch im Bereich der
Schweineproduktion vollzieht sich - und das darf ich auch voll Stolz sagen - ähnliches. Wenn auch
heute noch sehr oft die Massentierproduktion in ihren Vorstellungen da ist, so kann ich sagen, daß
dies nicht mehr zutrifft. In hohem Maße ist es auch hier die Qualitätsverbesserung. Und wenn Sie,
Herr Kollege Preiszler, das PSE-Fleisch angesprochen haben, dann haben Sie recht. Es gab in den
letzten Jahren verstärkt durch falsche Züchtung gerade deshalb, Herr Dr.Krünes, weil kleine
Gruppierungen nicht wissen, was damit angestellt wird, wenn verschiedene Kreuzungen und
Kombinationen nicht wissenschaftlich durchgeführt werden. Dann wird zwar viel Fleisch, aber
schlechtes Fleisch produziert. Das ist das sogenannte PSE-Fleisch, und genau das ist es, was durch
das Tierzuchtförderungsgesetz wieder zurückgeführt werden soll auf hervorragendes Qualitätsfleisch.
Daher glaube ich nicht, daß man der Züchtung freien Lauf lassen soll. Diese muß nicht durch
Vorschriften ausschließlich, sondern durch eine entsprechende Förderung in eine bestimmte Richtung
gelenkt werden.
Dieses PSE-Fleisch gibt es bei den Schweinen weitgehend nicht mehr, weil sich die Produzenten an
die Züchtungsvereinbarungen halten. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen sagen, daß wir in
Streitdorf, das ist bei Stockerau, eine Prüfanstalt haben, wo im Jahr einige tausend Schweine zerlegt
werden, bis ins kleinste zerlegt werden, um die Zusammensetzung des Fleisches und des Gewebes,
sowie die Wasserbindigkeit, die Farbe und vor allem auch den Geschmack festzustellen. Daraus kann
man ersehen, daß große Qualitätsanstrengungen nicht zuletzt durch das Tierzuchtförderungsgesetz
jetzt schon gemacht werden. Dieses anstehende Tierzuchtförderungsgesetz beinhaltet aber bitte
nicht nur die gängige Produktion, sondern es geht auch hinein in die sogenannte Alternativproduktion,
wie das Lammfleisch, das immer mehr und gerne gegessen wird, oder auch die Kleintierhaltung. Auch
hier geht es verstärkt - wie ich schon erwähnt habe - um Qualitätsverbesserungen.
Ich darf als weiteres positives Beispiel auch die Pferdezucht in Niederösterreich anführen. Seit
einigen Jahren ist gerade Niederösterreich führend bei der Pferdezucht. Es hat die Initiative ergriffen.
Es ist natürlich nicht mehr das alte Zugpferd wie in früheren Jahrzehnten, sondern das Reitpferd ist
sehr gefragt und natürlich geht die Züchtung in diese Richtung. Aber auch der gutmütige Haflinger,
der nach wie vor in der Forst- und Landwirtschaft verwendet wird, ist sehr gefragt. Und gerade in
dem Bereich sieht ja auch die Vorlage vor, daß Hengste früher aus den in der Unterlage angeführten
Gründen gekört werden sollen, weil man gerade bei Pferden schon relativ früh sieht, welche Qualität
sie in den verschiedensten Richtungen mitsichbringen.
Wenn also heute die Änderung des Tierzuchtförderungsgesetzes vorliegt, um es der Zeit
anzupassen, dann wollte ich, verehrte Damen und Herren, nur kurz auch den Sinn dieser Förderung
von meiner Warte aus als praktizierender Landwirt und Tierzüchter erklären. Gerade wenn man mit
den Tieren zu tun hat, erkennt man die enorme Anstrengung vieler Bauern, sich mit ihrer
Tierproduktion der Zeit entsprechend anzupassen. Hier kann man es eben nicht wie bei anderen
Produktionen, indem man die Maschine anders programmiert. Hier kann man nicht von heute auf
morgen ein anderes Programm zurechtlegen, hier bedarf es vor allem eines großen Wissens, eines
enormen Einsatzes und auch der nötigen Unterstützung der öffentlichen Hand, wenn man in dieser
Richtung, ich fasse noch einmal zusammen, in Richtung Qualitätsverbesserung weiterkommen will.
Das ist auch der Grund, warum meine Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung gibt. (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Anzenberger.
Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mich
sicher nicht zum Wort gemeldet, wenn nicht der Kollege Dr.Krünes hier erklärt hätte, solche Gesetze
braucht man nicht. Denn eines, Kollege Dr.Krünes, wenn Du Dir jetzt das Referat des Kollegen Gressl
angehört hast, dann siehst Du wohl, daß diese Gesetze notwendig sind. Und wenn Dein Vorredner,
der Herr Abgeordnete Preiszler gesagt hat, er will hier Alleinunterhalter für agrarische Fragen sein,
dann kann ich nur feststellen, daß beide erklärt haben, daß sie gegen dieses Gesetz für die
Landwirtschaft stimmen werden. Wir werden dafür Sorge tragen, daß Ihr landwirtschaftliches
Verständnis auch draußen bei den Bauern bekannt wird.
Das wollte ich gesagt haben und ich hoffe, daß Sie bei anderen landwirtschaftlichen Gesetzen nicht
von vornherein sagen, Sie sind dagegen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Krünes.
Abg. Dr.KRÜNES (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich sehe mich gezwungen, zu antworten.
Die beiden Vorredner haben mir eigentlich genau das bestätigt, wovon ich ausgegangen bin. Ich gehe
davon aus, daß der niederösterreichische Landwirt seinen eigenen Nutzen verfolgt und daß es daher
die Möglichkeit gibt, daß sich die Vernünftigen zu einer privaten Vereinbarung zusammenfinden. Wir
dürfen auch nicht vergessen, daß es Kammerorganisationen gibt und daß es daher eine Reihe von
Ebenen für jene gibt, die den eigenen Nutzen verfolgen wollen. Und zum Argument, daß es günstig
ist, wenn wir wieder zu einem PSE-freien Fleisch kommen, wenn wir wirklich das
Schweinefleischproblem lösen, wenn wir zu anderen Zuchtqualitäten kommen und wenn wir das
leichtfertige Vermengen von verschiedenen Rindermassen wieder beheben, das ja vor einiger Zeit in
Österreich schlechteste Sitte gewesen ist. Ich denke nur an den Rückgang der Pinzgauer in vielen
Regionen Österreichs. Dazu darf ich Ihnen sagen, warum gehen Sie eigentlich davon aus, daß das,
was Sie als Landwirt und als Züchter für richtig halten, daß das, was auch andere für richtig halten,
Ihnen ein Gesetzgeber vorschreiben muß? Ich gehe davon aus - und das ist für mich das
Verwunderliche - daß alle, die es ernst meinen mit einem Abbau des Staates, um die Bürokratie zu
vermindern, von einem ethischen Grundsatz ausgehen. Nämlich, daß wir eine Gesellschaft haben, wo
der Einzelne bereit ist, Verantwortung zu tragen und sich die Verantwortung nicht immer vom
Gesetzgeber abnehmen oder einschränken läßt. Und das ist genau der Grundsatz, den ich hier
bestätigt gefunden habe. (LR Blochberger: Das stimmt ja nicht!) Denn es gibt so viel auch in der
wirtschaftlichen Auswirkung greifbaren Vorteil einer vernünftigen Tierzucht. Das heißt also, es spürt
der Einzelne letztlich auch in seiner eigenen Geldtasche, er kann es messen. Und er braucht nicht
irgend einen Landesbeamten dafür, daß er ihm beibringt, wie er ordentlich arbeitet. Und daß es
schwarze Schafe gibt, das ist für mich kein Beweis dagegen. Denn das ist auch eine Frage der
Organisationsfähigkeit eines Berufsstandes, daß ich eben diese schwarzen Schafe ausklammere.
(Abg. Greßl: Das machen ja die Züchterorganisationen ohnedies. Das wird ja nicht im Gesetz
vorgeschrieben. Es geht ja nur um die Förderung!) Sie haben hier eine gesetzliche Bestimmung, die
genaue Normen setzt. Bitte, wenn Sie nur die Korrekturen anschauen; ich halte das für nicht
notwendig. (Abg. Mag.Freibauer: Ist auch genormt!) Die Alternative ist, daß sich die, welche selbst
den Nutzen haben, selbst organisieren und kontrollieren. Darum geht es mir. Ich halte es für
notwendig, und das werde ich mir auch nicht nehmen lassen, daß ich bei Gesetzen, wo ich der
Meinung bin, daß der gleiche Zweck auch ohne gesetzliche Vorschrift erfüllt werden kann, darauf
verweise. Das ist ein Grundsatz. Die vernünftigen Argumente, die Sie gebracht haben, die kann ich
der Länge nach nur bestätigen. Ich verweise darauf, daß ich einen leichten Einblick in die Sphäre
habe, da ich mit der Tierzucht deshalb verbunden bin, weil meine Frau seit 20 Jahren auf der
Veterinärmedizin tätig ist. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet, Hoher Landtag, ist Herr Landesrat Blochberger.
Landesrat BLOCHBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des
Hohen Hauses! Hier muß ein gravierendes Mißverständnis vorliegen, Herr Klubobmann Dr.Krünes,
denn wer Ihren Ausführungen zugehört hat und auch denen Ihres Fraktionskollegen, der ist der
Meinung, daß dieses Tierzuchtförderungsgesetz wirklich alles regelt, dem ist aber nicht so. Der
Abgeordnete Greßl hat bereits in einem Zwischenruf richtig darauf hingewiesen, daß es sich hier um
ein Förderungsgesetz, um die Novelle zu einem seit langer Zeit geltenden Förderungsgesetzes
handelt. Und wenn die öffentliche Hand die Gemeinden verpflichtet, eine Förderung zu geben, dann
ist es nur selbstverständlich, daß gewisse Normen und gewisse Richtlinien eingehalten werden
müssen. So auch zum Beispiel die Rassenfrage. Sonst würden wir in Niederösterreich über kurz oder
lang in der Tierzucht die verschiedensten Rassen haben. Da wäre dann natürlich auch die
Absatzfrage sehr schwierig zu lösen. Wir haben ja das, was Sie verlangen, Herr Dr.Krünes, nämlich
die Tierzuchtverbände: es gibt einen Rinderzuchtverband, wo auf Vereinsbasis freiwillig sowohl
Brauntierzüchter, Flecktierzüchter und Schwarzpunktzüchter zusammengeschlossen sind. Es gibt den
Schweinezuchtverband und es gibt auch einen Pferdezuchtverband. Es gibt also hier überall die von
Ihnen zitierten freiwilligen Verbände. Das ist also nichts Neues. Diese Verbände brauchen natürlich
auch gewisse Richtlinien. Auch die Kommission zum Beispiel bezüglich der Frage des
Embryotransfers oder der Gentechnik. Das kann man ja nicht dem Zufall und der Willkür überlassen.
Hier ist eine gewisse Steuerung notwendig. Diese Steuerung ist aber nur von der Förderungsseite her
im Gesetz vorgesehen. Wie das dann in der Praxis gehandhabt wird, bestimmen ausschließlich die
privaten Verbände. Da es hier ein Mißverständnis geben dürfte, wollte ich es berichtigen. Es ist bei
Gott nicht so, daß bis zum Bauernhof alles im Detail gesetzlich geregelt ist. Das will niemand, das ist
auch nicht so und es wird auch in Zukunft nicht so sein, sondern wir wollten nur bezüglich der
Pferdekommission auch ausländisches Zuchtmaterial hereinnehmen dürfen. Das ist der Hauptgrund
dieser Novelle und das ist heute hier zur Diskussion gestanden. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich darf den Herrn
Berichterstatter fragen, ob er sich noch zu Wort meldet.
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes
sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung
ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Weg
bekanntgegeben werden.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 16.08 Uhr.)
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