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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 21. Februar 2014
Europäischer Tag für die Opfer von Straftaten:
Kommission ergreift Maßnahmen, um die Rechte von
Opfern in der Praxis zu verbessern
Vor dem morgigen europäischen Tag für die Opfer von Straftaten (22. Februar) handelt
die Kommission, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten sich in der Praxis auf ihre
im EU-Recht festgeschriebenen Rechte verlassen können. Die grundlegend neuen
Vorschriften über die Mindestrechte von Opfern in der gesamten EU (Richtlinie
2012/29/EU) wurden am 25. Oktober 2012 erlassen. Die Richtlinie garantiert Opfern
unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten, bestimmte Mindestrechte wie
angemessene Unterstützung, Informationen und Schutz (IP/12/1066). Die EUMitgliedstaaten müssen die europäischen Bestimmungen bis zum 16. November 2015 in
innerstaatliches Recht umsetzen, und die Kommission hat heute Leitlinien herausgegeben,
die ihnen dabei helfen sollen. Diese Leitlinien wurden von der Generaldirektion Justiz der
Kommission in Zusammenarbeit mit Opferhilfeorganisationen und nationalen Behörden
ausgearbeitet. Sie enthalten Erläuterungen zur Opferschutzrichtlinie und tragen dazu bei,
dass die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte überall in der EU in der Praxis
wahrgenommen werden können.
„Die Opferschutzrichtlinie ist eine wichtige neue europäische Rechtsvorschrift, auf die
unsere Union besonders stolz sein kann“, so Kommissionsvizepräsidentin und EUJustizkommissarin Viviane Reding. „Jedes Jahr kommen 75 Millionen Menschen in der
Europäischen Union durch Straftaten zu Schaden, und die verstärkten Rechte, die wir im
EU-Recht verankert haben, werden dafür sorgen, dass jeder einzelne von ihnen Anspruch
auf besseren Schutz, bessere Informationen und bessere Unterstützung hat. Opfer dürfen
nicht vergessen werden, sondern müssen gerecht behandelt werden. Das ist das Mindeste,
was Opfern einer Straftat zusteht.“
Anlässlich des europäischen Tags für die Opfer von Straftaten erinnerte Vizepräsidentin
Reding auch die Minister der Mitgliedstaaten mit einem Schreiben an die große Bedeutung
einer
fristgerechten
Umsetzung
der
europäischen
Vorschriften:
„Die
EUOpferschutzrichtlinie darf nicht nur auf dem Papier existieren; vielmehr sollte diese auf EUEbene vereinbarte Maßnahme so in innerstaatliches Recht umgesetzt werden, dass sie bis
zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 16. November 2015 wirksam ist und Opfern
uneingeschränkt zur Verfügung steht“, erklärte Vizepräsidentin Reding in ihrem Schreiben.
IP/14/165
In den heute veröffentlichten Leitlinien, über die Kommissarin Reding die Minister der
Mitgliedstaaten in ihrem Schreiben informierte, wird unter anderem klargestellt, was die
verschiedenen in der Richtlinie enthaltenen Rechte konkret bedeuten. So bedeutet zum
Beispiel das Recht auf Information, dass Opfer ab ihrem ersten Kontakt mit der Polizei
oder einem Gericht Informationen über ihre Rechte erhalten sollten. Daher sollten die
Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, soziale Dienste und
Unterstützungsdienste
eng
zusammenarbeiten,
um
einen
jederzeit
aktuellen
Informationsfluss für Opfer zu gewährleisten, beispielsweise mit Hilfe elektronischer
Systeme.
Ferner veranstaltet die Kommission am 28. März 2014 einen Workshop mit Experten in
Brüssel, um die EU-Länder bei der fristgerechten und ordnungsgemäßen Umsetzung der
Opferschutzrichtlinie zu unterstützen.
Mindestvorschriften für den Opferschutz entsprechen dem übergeordneten Ziel der EU,
einen Europäischen Raum des Rechts aufzubauen, in dem für alle Menschen bestimmte
grundlegende Rechte gelten und die Menschen Vertrauen in das Rechtssystem haben
können, wo auch immer sie sich in der EU befinden. Um Gewaltopfer vor weiteren
Übergriffen der Gewalttäter zu schützen, wurde im Juni 2013 eine Verordnung über die
gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen (IP/13/510) angenommen.
Wie verbessert die Richtlinie die Situation von Opfern von
Straftaten? Ein Beispiel:
Valerie wurde während ihres Urlaubs in einem anderen Mitgliedstaat tätlich angegriffen
und ausgeraubt. Auf dem Polizeirevier erhält sie Informationen über ihre Rechte in ihrer
Muttersprache, und ein Dolmetscher wird bestellt, damit sie ihre Aussage ebenfalls in ihrer
Muttersprache machen kann. Sie erhält eine übersetzte schriftliche Bestätigung ihrer
Anzeige und wird über die nächsten Schritte informiert. Zudem wird sie an eine
spezialisierte Opferhilfeorganisation verwiesen. Nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland
halten die Behörden des Mitgliedstaates, in dem sie angegriffen wurde, sie über sämtliche
Etappen des Strafverfahrens auf dem Laufenden. Sie macht eine Aussage, und schließlich
wird der Straftäter verurteilt. Ab Ende 2015 werden diese Maßnahmen in der gesamten EU
gelten.
Hintergrund
Die Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz war im Mai 2011 von der
Kommission
vorgelegt
worden
(IP/11/585
und
MEMO/11/310).
Nach
einer
Plenarabstimmung im Europäischen Parlament (MEMO/12/659) verabschiedete der
Europäische Rat die Richtlinie (IP/12/1066) am 4. Oktober 2012. Zuvor war nach
intensiven Verhandlungen unter Vermittlung der Europäischen Kommission im Juni 2012
eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat erzielt worden.
Die EU-Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz soll in der gesamten EU
gewährleisten, dass

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Opfer respektvoll behandelt sowie Polizei, Staatsanwälte und Richter in einem
angemessenen Umgang mit Opfern geschult werden;
Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über
ihren Fall informiert werden;
in allen Mitgliedstaaten für Opferhilfe gesorgt ist;
Opfer sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen können und unterstützt werden,
wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen;
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
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besonders schutzbedürftige Opfer wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder
Behinderte angemessen geschützt werden;
Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt
werden.
Weitere Informationen
 Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Opferschutzrichtlinie
http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/victims/guidance_victims_rights_directive_en.pdf
 Europäische Kommission - Opferschutz
http://ec.europa.eu/justice/criminal/victims/index_de.htm
 Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission
Justizkommissarin:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
 Vizepräsidentin Reding auf Twitter: @VivianeRedingEU
 EU-Justiz auf Twitter: @EU_Justice
und
EU-
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 229-91382)
Natasha Bertaud (+32 229-67456)
Für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per EMail
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