PPT “Vielfalt in der Arbeitswelt”

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Vielfalt in der Arbeitswelt
Jeder hat Rechte
Eine Initiative der Europäischen Union
ÜBERSICHT
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Was ist Diskriminierung?
Was ist eine benachteiligende Behandlung?
Kennen Sie das Gesetz?
Was die Gesetze vorgeben
Das Recht im Fall von Behinderung
Wie erkennen Sie Diskriminierung?
Eine Beschwerde einreichen
Die Beweislast
Was meinen Sie?
Was können Sie tun?
An wen können Sie sich wenden?
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung liegt vor, wenn
eine Person benachteiligt wird:
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–
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aus Gründen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft,
wegen ihres Alters,
wegen einer Behinderung,
aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung,
oder wegen ihrer sexuellen Ausrichtung.
Wenn vor einer Einstellung gesagt wird, Bewerbungen von
behinderten Personen werden nicht berücksichtigt oder
„Keine Schwarzen“, handelt es sich offensichtlich um
direkte Diskriminierung.
Dagegen kann das Verbot, Hüte zu tragen, eine indirekte
Diskriminierung gegen bestimmte Religionen sein. Außer,
wenn es beispielsweise aus Sicherheitsgründen aufgestellt wird.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was ist
eine benachteiligende Behandlung?
In der Arbeitswelt kann Diskriminierung
in den folgenden Formen auftreten:
– Ohne Rechtfertigung eine Anstellung verweigern.
– Ohne Rechtfertigung eine Beförderung oder
eine Arbeitsplatzveränderung verweigern.
– Mobbing – Die Einschüchterung einer Person, Feindseligkeit,
eine verletzende oder herabwürdigende Behandlung von Personen,
die als andersartig wahrgenommen werden. Mobbing ist nicht
unbedingt spektakulär. Sich ständig wiederholende, herabwürdigende
Witze oder Klatsch können erniedrigend sein.
– Schikane – Die schlechte oder ungerechte Behandlung, von Personen,
die eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen oder eine
solche Beschwerde eines Kollegen unterstützen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Kennen Sie das Gesetz?
– Die EU-Mitgliedsländer haben das Gesetz einstimmig
angenommen, um „wirksame Maßnahmen zur
Bekämpfung der Diskriminierung wegen des Geschlechts
einer Person, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion
oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer
sexuellen Ausrichtung zu ermöglichen.“
– Die europäischen Richtlinien sind in die jeweiligen nationalen Gesetze
eingegangen, um alle Beschäftigten in der EU gegen Diskriminierung am
Arbeitsplatz zu schützen.
– Gemäß einer neueren Studie wissen aber nur ein Drittel der Menschen
in der EU, dass das europäische Antidiskriminierungsgesetz sie schützt.
– Die gleiche Untersuchung ergab, dass 15 % der Befragten während
der letzten 12 Monate Diskriminierung oder Herabsetzungen hinnehmen
mussten, und 29 % Zeugen von Diskriminierung waren.
– Zwei EU-Richtlinien dienen als Grundlage für die Antidiskriminierungsrechtsvorschriften…
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was die Gesetze vorgeben
Die Richtlinie zur Gleichbehandlung
ohne Unterschied der Rasse
– besteht auf der Gleichbehandlung unabhängig
von der Rasse oder ethnischen Herkunft
– schützt gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Schul- und
Berufsausbildung, bei der Sozialversicherung und Gesundheitspflege
und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen
– definiert die Tatbestände der Diskriminierung,
des Mobbings und der Schikane
– verschafft den Opfern Klagemöglichkeiten vor Gerichten und
Verwaltungen und ermöglicht Sanktionen gegen Verantwortliche
von Diskriminierung
– verteilt die Beweislast auf beide Seiten
– bestimmt, dass es in jedem EU–Land eine Organisation
geben muss, die für die Gleichbehandlung wirbt und
Opfern von Rassendiskriminierung unabhängige Hilfe bietet.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was die Gesetze vorgeben
Die Richtlinie über die Gleichbehandlung
in Beschäftigung und Beruf
– fordert die Gleichbehandlung bie der Arbeit und
Berufsausbildung, unabhängig von Religion oder Weltanschauung,
Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Alter
– definiert Diskriminierung, die vorhandenen Rechtsmittel und
die Verteilung der Beweislasten in der gleichen Weise wie die
Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse
– fordert von Arbeitgebern angemessene Maßnahmen zugunsten
von behinderten Personen, die für die Ausführung einer Arbeit
qualifiziert sind
– ermöglicht begrenzte Ausnahmen vom Prinzip der Gleichbehandlung,
beispielsweise in religiösen Organisationen oder innerhalb spezieller
Förderungsmodelle für jüngere oder ältere Arbeitnehmer.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Das Recht im Fall von Behinderung
– Behinderte Menschen sind nicht unbedingt
minder arbeitsfähig. Zudem können sie
andere sehr nützliche Fähigkeiten haben.
Alle Menschen haben Stärken und Schwächen.
– Oft ist es allerdings erforderlich, ihre Arbeitsplätze anzupassen.
Darum schreibt die Richtlinie über die Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf die Anpassung der Arbeitsplätze an
die Bedürfnisse von behinderten Menschen vor.
– Arbeitgeber in der ganzen EU müssen „angemessene“ Maßnahmen
ergreifen, um behinderten Menschen Arbeit, ein berufliches
Fortkommen und die Teilnahme an Berufsausbildungen zu
ermöglichen, solange dies keinen übermäßigen finanziellen
oder sonstigen Aufwand mit sich bringt.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Wie erkennen Sie Diskriminierung?
Offene Diskriminierung:
– Bestimmten ethnischen Gruppen werden
nur bestimmte Aufgaben übertragen.
– Behinderte Menschen werden automatisch zurückgewiesen,
ohne dass man sich um die für sie nötigen Anpassungen bemüht.
– Jeder, der „anders“ ist (zum Beispiel durch seine Religion
oder sexuelle Ausrichtung) wird in seinen Rechten oder
der Berufsausbildung nicht respektiert. Dabei dienen
bestimmte Regeln oder Verhaltensweisen der Ausgrenzung
der einen oder anderen Gruppe von Menschen.
– Bestimmte Gruppen werden klischeehaft eingeordnet.
Es wird zum Beispiel die Annahme geschürt, dass sie nicht
leistungsfähig seien. Diese Atmosphäre kann ihre Arbeitsleistung
tatsächlich negativ beeinflussen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Wie erkennen Sie Diskriminierung?
Versteckte Diskriminierung:
– Die Verbreitung von Gerüchten zur
Diskreditierung von anderen Beschäftigten.
– Herabsetzende oder aggressive Bemerkungen über Arbeitskollegen.
– Sexuelle Anspielungen über Kollegen in deren Gegenwart.
– Witzeleien über bestimmte Bevölkerungsgruppen - zum Beispiel
religiöse Gruppen, homosexuelle Menschen oder ethnische Gruppen.
– Der Beginn physischer Misshandlung – kleine Schläge oder Stöße etc. –
bis zur Ausübung von Gewalt.
– Jenen das Leben schwer machen, die sich über die Art und
Weise beklagen, in der sie behandelt werden, oder die andere
Opfer unterstützen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Eine Beschwerde einreichen
Die für die Beschwerde zuständige
Stelle bestimmen die einzelnen EU-Länder:
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im Strafrechtssystem,
durch Zivilgerichte,
durch Verwaltungs- oder Schiedsgerichte
durch Schlichtungsinstitutionen mit Hilfe von Mediatoren,
mit denen die Beteiligten unfaire Behandlungen diskutieren und
einen freiwilligen Ausweg suchen können.
Regierungen müssen sicherstellen, dass Menschen bei der
Vorbringung ihrer Beschwerde einen Anspruch auf Hilfe und
Rechtsbeistand durch ihre Gewerkschaft oder eine spezialisierte
Vereinigung oder Organisation erhalten.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Die Beweislast
Die Aufteilung der Beweislast
hat in der Praxis folgende Konsequenzen:
– Die Beschwerde führende Person muss zuerst
glaubhaft machen, dass nach den Fakten eine Diskriminierung und
ein Entscheidungsbedarf vorliegt. Ein solcher Fall läge zum Beispiel
vor, wenn in einem Unternehmen alle Beschäftigten einer bestimmten
ethnischen Gruppe Gehälter erhielten, die niedriger sind als
die Gehälter anderer Gruppen.
– Die der Diskriminierung beschuldigte Person muss nachweisen,
dass sie nicht unfair gehandelt hat, und dass es für ihr Handeln
legitime Gründe gab. So könnte das Unternehmen etwa entgegnen,
dass die Angestellten der fraglichen ethnischen Gruppe weniger
qualifizierte Arbeiten oder nur eine Teilzeitarbeit ausüben und
daher weniger als ihre Kollegen verdienen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Die Beweislast
In dieser Phase muss die beschuldigte
Person nachweisen, dass ihr Handeln
nicht diskriminierend war.
Der Grund hierfür liegt darin, dass eine diskriminierte
Person selbst in der Regel keinen lückenlosen Beweis
ihrer Diskriminierung liefern kann.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was meinen Sie?
Ein Übersetzungsunternehmen besteht darauf, dass
alle Bewerber für Übersetzerstellen einen Führerschein
haben müssen, da gelegentlich Übersetzungsarbeiten
an Kunden geliefert oder dort abgeholt werden müssen.
Handelt es sich hier um Diskriminierung?
Antwort: Wahrscheinlich. Da sich aufgrund dieser Bedingung bestimmte
Menschen mit einer Behinderung nicht bewerben können. Da Autofahren
nicht zu den Hauptaufgaben eines Übersetzers gehört, diskriminiert das
Unternehmen Menschen mit Behinderungen - außer es kann nachweisen,
dass es einen berechtigten, objektiven Grund für diesen Ausschluss gibt.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was meinen Sie?
Ein ca. 60 Jahre alter Mann arbeitet in einem Team
mit Kollegen, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind.
Die Teammitglieder und der Vorgesetzt treffen sich oft außerhalb
der Arbeit, laden den älteren Mann dazu jedoch nicht ein. Er findet
heraus, dass sie bei diesen Treffen über die Arbeit sprechen und
fühlt sich ausgeschlossen.
Handelt es sich hier um Diskriminierung?
Antwort: Ja, da der Mann aufgrund seines Alters unfairerweise von
arbeitsbezogenen Diskussionen ausgeschlossen ist. Der Vorgesetzte sollte
andere Gelegenheiten finden, um Arbeitsthemen während der Arbeitszeit
mit dem gesamten Team zu besprechen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was meinen Sie?
Eine Frau bewirbt sich für eine Stelle bei einem
Catering-Unternehmen. Ihre Bewerbung wird mit der
Begründung abgelehnt, dass die Stelle Bewerbern mit einer
entsprechenden Ausbildung vorbehalten ist. Später findet sie heraus,
dass eine Freundin eingestellt wurde, die ebenfalls keine Ausbildung aber
eine andere Hautfarbe hat und nach ihr ein Einstellungsgespräch hatte.
Handelt es sich hier um Diskriminierung?
Antwort: Wahrscheinlich. Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe
oder der ethnischen Zugehörigkeit ist in der gesamten EU illegal –
auch am Arbeitsplatz. Dem Kontext zufolge handelt es sich um
einen Fall, der ein Eingreifen erforderlich macht. Es wäre dann
Sache des Arbeitgebers, das Gegenteil zu beweisen.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was meinen Sie?
Eine junge Frau arbeitet in einem IT-Unternehmen.
Sie übernimmt immer mehr Verantwortung, aber ihr
Vorgesetzte weigert sich, sie zu befördern. Er sagt, sie sei zu jung
und würde den anderen Teammitgliedern keinen Respekt einflößen.
Handelt es sich hier um Diskriminierung?
Antwort: Ja, da der Vorgesetzte klar angegeben hat, dass ihr Alter der
Grund dafür ist, ihr eine Beförderung zu verweigern. Diskriminierungen
am Arbeitsplatz, die auf dem Alter beruhen, sind in der gesamten
EU verboten. Wenn die Frau mehr Verantwortung übernehmen kann,
sollte sie unabhängig von ihrem Alter befördert werden.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was meinen Sie?
Ein Mann arbeitet in einer Kneipe. Seine Kollegen
halten ihn für einen Homosexuellen und machen ständig
Bemerkungen und Witze über seine sexuelle Ausrichtung.
Handelt es sich hier um Diskriminierung?
Antwort: Ja. Witze und abfällige Bemerkungen über das Sexualleben
von Menschen sind unfair und stellen eine Herabsetzung dar. In einer
solchen Atmosphäre wäre es für den Mann schwierig, effizient zu arbeiten
und die Diskriminierung könnte ihn sogar zur Kündigung bewegen. Durch
die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung ist
es in der gesamten EU verboten, Menschen aufgrund ihrer sexuellen
Ausrichtung zu diskriminieren.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was können Sie tun?
Reflektieren Sie Ihr eigenes
Verhalten und Ihre Einstellungen:
– Beteiligen Sie sich an diskriminierendem Verhalten,
auch wenn Sie damit nicht einverstanden sind?
– Schaffen Sie durch eigene Anstrengungen
eine respektvolle Atmosphäre?
– Sagen Sie anderen Personen in der Arbeit, warum Sie mit
Diskriminierungen oder Herabsetzungen nicht einverstanden sind?
– Möchten Sie etwas über andere Kulturen und Perspektiven lernen?
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was können Sie tun?
Unterstützen Sie Opfer und helfen Sie ihnen,
das Problem zu lösen:
– Helfen Sie ihnen dabei, eine Rechtsberatung oder
andere Beratungsmöglichkeiten zu finden.
– Helfen Sie ihnen dabei, den Verantwortlichen entgegenzutreten.
– Helfen Sie ihnen dabei, das Thema beim Arbeitgeber anzusprechen.
– Bieten Sie ihnen emotionale Unterstützung –
Diskriminierung ist aufreibend für das Opfer.
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Eine Initiative der Europäischen Union
Was können Sie tun?
Erkundigen Sie sich über
Weiterbildungsmaßnahmen, um selbst
mehr über folgende Themen zu lernen:
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Wie man Diskriminierungen erkennt.
Was die Gesetze vorgeben.
Welches Verhalten akzeptabel ist und welches nicht.
Wie man mit Fällen von Diskriminierung und Herabsetzung umgeht.
Unterstützen Sie die Führungskräfte in
Ihrem Unternehmen bei folgenden Aktionen:
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Richtlinien und Methoden zur Nichtdiskriminierung erstellen.
Modell eines guten Führungsstils entwickeln.
Auf reale Diskriminierungsfälle reagieren.
Transparente Beschwerdeverfahren entwickeln.
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Eine Initiative der Europäischen Union
An wen können Sie sich wenden?
Hilfe und Beratung erhalten Sie bei der mit
Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung)
befassten Stelle in Ihrem Mitgliedland:
Kommission für den Schutz gegen Diskriminierung
www.antidiskriminierungsstelle.de
Tel.: 03018 55518 65
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Eine Initiative der Europäischen Union
An wen können Sie sich wenden?
„Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“
Europaweite Informationskampagne
www.stop-discrimination.info/
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Eine Initiative der Europäischen Union
Diese Präsentation wurde im Rahmen der europaweiten Kampagne
„Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“ erstellt. Diese Kampagne wird
von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung,
Soziales und Chancengleichheit durchgeführt. Das Ziel der Kampagne
besteht darin, für Diskriminierungen zu sensibilisieren, auf die zur
Bekämpfung von Diskriminierungen bestehenden Rechtsvorschriften
aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Vorteile der Vielfalt
deutlich zu machen.
© Europäische Kommission/JPH Woodland; Getty Images; corbis; van beek images; iStockphoto
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