Kritische Temperatur-Grenzwerte

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Kritische Temperatur-Grenzwerte
Bitte beachten Sie, dass die Werte hier zum Teil noch auf Zeit vor dem neuen EULebensmittelhygiene-Recht stammen und erst angepasst werden können, wenn die
entsprechenden nationalen Durchführungsverordnungen bekannt gegeben wurden.
Wareneingang
Innereien
≤ 3 °C
Hackfleisch
≤ 2 °C
Fleisch
≤ 7 °C
Lager
Rohwaren, Halbfertig- und
Fertigprodukte
Innereien
≤ 3 °C
Hackfleisch
≤ 2 °C
≤ -12 °C
≤ -18 °C
Frischfisch
≤ 2 °C
Räucherfisch
≤ 7 °C
Feinkost,
Fleischwaren
≤ 7 °C
Frischgeflügel
≤ 4 °C
Fisch
≤ 2 °C
Fleisch / Wurst
≤ 4 °C
Tiefkühlkost*
≤ -18 °C
Molkereiprodukte
≤ 7 °C
(empfohlen)
Molkereiprodukte
≤ 10 °C
(empfohlen)
Obst & Gemüse
≤ 10 °C
(empfohlen)
Backwaren
mit nicht durchgebackener Füllung
oder Auflagen
≤ 7 °C
(empfohlen)
Eier
≤ 8 °C
Geflügel
gefroren
tiefgefroren
Warme Küche
Durcherhitzen
(Kerntemperatur)
> 70 °C
Aufbewahrung
(bis zur Ausgabe)
> 65 °C
Kalte Küche
Aufbewahrung
(bis zur Ausgabe)
< 7 °C
Tiefkühlware
Speiseeis*
≤ -18 °C
Tiefkühlprodukte*
≤ -18 °C
Speisenausgabe (kalt)
Feinkost, Rohkost,
Aufschnittplatten
≤ 7 °C
Speiseeis
≤ -10 °C
Unkonservierte
Salate, Dressings
(Milch, Ei), Desserts
≤ 7 °C
*Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln ist kurzfristig ein
Anstieg der Temperatur um 3°C, d.h. auf -15°C erlaubt.
Temperatur-Grenzwerte
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