Fundament der Gesellschaft – Familie im Fokus

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Leitantrag
zum SHT 2016
Fundament der Gesellschaft
– Familie im Fokus
1
Fundament der Gesellschaft – Familie im Fokus
2
3
Das gesellschaftliche Leitbild ist die klassische Familie bestehend aus Vater, Mutter und Kinder. Sie
4
bildet grundsätzlich die Basis unserer Gesellschaft und ist im besonderen Maße zu unterstützen.
5
Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. So heißt es in der UN-Menschenrechtscharta: „Die
6
Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch
7
Gesellschaft und Staat.“ Gleichermaßen stellt das Grundgesetz Ehe und Familie als Institution
8
sowie die familiäre Erziehung an sich unter den besonderen Schutz des Staates.
9
Die Definition des Begriffs „Familie“ hat sich dabei in den vergangenen Jahren stark verändert und
10
den Wertewandel der letzten Jahre mitvollzogen. Ursprünglich vom lateinischen Begriff für
11
„Hausgemeinschaft“
12
begründete Lebensgemeinschaft. Kennzeichnend ist dabei das Zusammenleben oder die
13
gegenseitige Übernahme von Verantwortung von mindestens zwei Generationen. Für uns als Junge
14
Union Schleswig-Holstein ist Familie überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern
15
dauerhaft Verantwortung tragen. In dieser Lebensgemeinschaft werden Werte gelebt, die sich aus
16
unserem christlichen Verständnis vom Menschen ergeben.
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Familien übernehmen für die Gesellschaft maßgebliche Funktionen und entlasten dabei die
18
Gemeinschaft in erheblichem Ausmaß. Durch Sozialisierung und Erziehung bildet die Familie das
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erste soziale Netzwerk für Heranwachsende und macht diese mit gesellschaftlichen und sozialen
20
Werten und Normen vertraut. Der Staat darf dabei generell kein Familienbild vorschreiben,
21
allerdings leiten unsere christlichen
22
Selbstverständlich findet das Familienbild dort seine Grenzen, wo gegen geltende Gesetze,
23
insbesondere das Grundgesetz, verstoßen wird.
24
Der
25
Zusammensetzungen und Lebensweisen der Familie unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
26
Staatliche Familienpolitik muss stattdessen nachhaltig darauf ausgerichtet sein, Familien zu
27
unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und dabei helfen, dass
28
Lebensentwürfe mit Kindern realisiert werden und eigene Lebensformen für Familie in Freiheit und
29
Selbstverantwortung möglich sind.
30
Darüber hinaus soll eine nachhaltige Familienpolitik dem demographischen Wandel begegnen und
31
die Geburt und Erziehung von Kindern erleichtern, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und
32
die sozialen Sicherungssysteme langfristig zu erhalten. Als Junge Union Schleswig-Holstein wollen
1
Staat
darf
abgeleitet,
dabei
kein
ist
Familie eine durch
Wertevorstellungen
Familienbild
vorschreiben,
Partnerschaft oder Abstammung
unser Verständnis von Familie.
das
nur
bestimmte
Formen,
33
wir daher mit den nachfolgenden Positionen einen Beitrag zu einer nachhaltigen, modernen und
34
gerechten Familienpolitik leisten.
35
2
36
Motive des familiären Zusammenlebens
37
In einer immer schnelleren, globalisierten und komplexeren Gesellschaft eint den Menschen den
38
Wunsch nach Geborgenheit, Zusammenhalt, Liebe und Nähe. Dies kann als kleinste und
39
natürlichste Struktur in erster Linie die Familie leisten. Das Streben hiernach und nach Erweiterung
40
der familiären Strukturen ist ein kontinuierlicher und lebenslanger Prozess.
41
Dazu gehört zum einen die Erziehung der Kinder, welches durch die Eltern und das weitere
42
familiäre Umfeld in Freiheit und Eigenverantwortung erfolgt. Die Erziehung stellt hierbei die
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Kernaufgabe der Familie dar, der Staat hat maximal eine unterstützende Rolle und darf nur in
44
Ausnahmefällen die Verantwortung übernehmen.
45
Die Herangewachsenen suchen ihrerseits neue Partnerschaften, um die eigene Familienstruktur zu
46
erweitern und fortzusetzen. Dabei spielen neben der sexuellen Beziehungen auch weiterhin die
47
genannten Grundwerte eine essentielle Grundlage.
48
Diese gegenseitige Verantwortung sollte möglichst ein Leben lang erhalten bleiben und schließt
49
die Fürsorge und Pflege der alternden Familienmitglieder daher selbstverständlich mit ein.
50
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
51
Schon früh wurde das Institut der eheähnlichen Lebensgemeinschaft vom Sozialrecht erfasst und
52
im Jahr 2006, zur Vermeidung von Diskriminierungen zulasten homosexueller Paare, zur so
53
genannten Einstehungsgemeinschaft weiterentwickelt. Eine solche Einstehungsgemeinschaft liegt
54
vor, wenn eine Person mit dem erwerbstätigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt
55
so zusammenlebt, dass der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu
56
tragen und füreinander einzustehen. Ein solcher Wille wird vermutet, wenn Partner länger
57
zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im
58
Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen1.
59
Auch hinsichtlich von Unterhaltsansprüchen werden diese nichteheliche Lebensgemeinschaften
60
als Lebensmodell berücksichtigt und nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
61
können Ausgleichsansprüche anerkannt werden.
62
Dass diese Rechtslücke geschlossen wurde, verschafft vielen Menschen Sicherheit, wenn eine
63
Heirat aus welchen Gründen auch immer nicht angestrebt wird. Dennoch ist die Beibehaltung des
64
Status der bürgerlichen Ehe ein wichtiges Ziel und darf nicht zum konturenlosen Institutionen
65
gemacht werden. Eine Weiterentwicklung des Erbrechts, etwa in der dem Partner einer
1
3
§ 7 Abs.3 und 3 a SGB II
66
nichtehelichen Lebensgemeinschaft Pflichtteilsansprüche gegen die gesetzlichen Erben zustünden,
67
lehnt die Junge Union Schleswig-Holstein ab.
68
Homosexuelle Partnerschaften
69
Homosexualität muss ein in der Gesellschaft akzeptiertes und von Diskriminierung geschütztes
70
Lebensmodell sein. Die Junge Union Schleswig-Holstein erkennt an, dass der ehemalige §175 StGB
71
aus heutiger moralischer und rechtlicher Sicht nicht mehr in Deutschland fortgelten kann und darf.
72
Er wurde zu Recht ersatzlos gestrichen. Niemand darf für seine sexuelle Neigung entsprechend
73
heutiger gesetzlicher Normen und die einverständliche Auslebung dieser mit einem Partner
74
bestraft werden. Dennoch erkennt die Junge Union Schleswig-Holstein an, dass der §175 StGB auf
75
Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1957 verfassungskonformes
76
Strafrecht war. Eine grds. Finanzielle Entschädigung, wie von Bundesjustizminister Maas
77
vorgesehen, lehnt die Junge Union Schleswig-Holsteins daher strikt ab. Ausgleichszahlungen sind
78
lediglich in Fällen von unbilliger übertriebener Härte wie Haftstrafen zu prüfen. Die Junge Union
79
Schleswig-Holstein befürwortet aber die rechtliche Rehabilitation der damals verurteilten, sodass
80
diese nicht mehr als Vorbestraft gelten. Für die Junge Union Schleswig-Holstein ist es vor dem
81
Hintergrund der Zeit angemessen, Eingetragenen Lebenspartnerschaften unter die Definition der
82
bürgerlichen Ehe zu fassen.
83
Die Ehe
84
Der Begriff der bürgerlichen Ehe steht seit einiger Zeit wieder im Fokus der politischen Diskussion.
85
Seine Definition steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Definition des grundgesetzlichen
86
Schutzbereichs, der die Ehe und die Familie als Schutzgüter der staatlichen Ordnung definiert 2.
87
Das Bundesverfassungsgericht definiert Ehe als eine „auf Dauer angelegte, in der rechtlich
88
vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und
89
Frau“. Damit fällt lediglich die monogame verschiedengeschlechtliche Beziehung unter den
90
Schutzbereich des Grundgesetzes.
91
Der besondere, verfassungsrechtliche Schutz der Ehe gründet auf der Annahme, die bürgerliche
92
Ehe stünde als Voraussetzung für die Gründung einer Familie dem Schutzgut der Familie gleich.
93
Diese Annahme verkennt die unterschiedlichsten Lebensmodelle, die mittlerweile gesellschaftlich
94
anerkannt sind und die Lebensrealität vieler Menschen in unserem Land ist. Nicht jeder Ehe
95
entspringen automatisch Kinder und vielfach werden Kinder geboren, ohne dass ihre Eltern
96
verheiratet sind.
2
4
Art. 6 Abs.1 GG
97
Die Junge Union Schleswig-Holstein vertritt die Meinung, dass der besondere Schutz der Familie
98
und die verfassungsrechtliche Bevorteilung vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips in der
99
Bewahrung von kleinen, aber rechtlich gebundenen Versorgungseinheiten zu sehen ist, welche
100
zwar einem emotional-romantisch geprägten Gehalt nicht fern stehen sollten, indes keinen
101
Unterschied
102
verschiedengeschlechtlich ausgestaltet sind.
103
Dabei müssen die Begriffe Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft eng gefasst bleiben.
104
Insbesondere muss gewährleistet sein, dass es sich um zwei ehemündige Individuen handelt, die
105
keine nähere Verwandtschaft zueinander haben. . Die Junge Union Schleswig-Holstein erkennt,
106
dass in anderen Ländern und Kulturkreisen andere familiäre Rollenbilder herrschen. Hierzu zählen
107
unter anderen Kinderehen. Die Junge Union Schleswig-Holstein ist allerdings der festen
108
Überzeugung, dass diese Ehen elementar gegen die Rechte eines jeden Kindes verstoßen. Kein
109
Kind oder Jugendlicher darf gegen seinen Willen verheiratet werden. Auch darf die fehlende
110
Einsicht nicht ausgenutzt werden. Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert daher, Ehen von
111
Personen, die bei Beantragung der Anerkennung und der Eheschließung unabhängig vom Ort ihrer
112
Schließung unter 18 Jahren geschlossen wurden, in Deutschland nicht anzuerkennen. Sollte
113
dennoch eine Person ins Ausland reisen, nur um das Mindestalter für die Ehe zu umgehen, so ist
114
die Person durch einen neu einzuführenden §237a StGB (Eheschließung mit Minderjährigen) mit
115
Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Sofern Ausländer in Deutschland ihren
116
Hauptwohnsitz haben, kann eine Anerkenntnis der Ehe beantragt werden, sofern beide Ehepartner
117
über 18 Jahre alt sind und die Anerkenntnis beidseitig beantragt wird. Sofern einer der beiden
118
Personen seinen Willen im Rahmen ärztlicher Behandlungen nicht äußern kann, ist der Wille zu
119
vermuten. Auch hält sie an der Strafbarkeit von Inzest fest. Des Weiteren setzen wir uns für eine
120
Aufhebung der Ausnahmeregelung für das Alter der Ehe ein. Die Ehe und eingetragene
121
Lebenspartnerschaft soll generell und ohne Ausnahme erst mit 18 Jahren geschlossen werden
122
können.
123
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:

124
dadurch
darstellen
dürfen,
dass
diese
gleichgeschlechtlich
Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften und die Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
125
126

Die strikte Ablehnung von im Ausland geschlossener Kinderehen.
127

Generelle Anhebung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre ohne Ausnahmen.
128
129
5
oder
130
Familienplanung
131
Mit 1,5 Kindern pro Frau weist Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt auf und
132
auf Grund des demographischen Wandels nimmt die Anzahl gebärfähiger Frauen immer weiter ab.
133
Im Jahr 1964 bekamen westdeutsche Frauen ihr erstes Kind im Durchschnitt mit 24 Jahren. Im Jahr
134
2015 lag das gesamtdeutsche Durchschnittsalter der Frauen bei ihrer ersten Geburt bereits bei 31
135
Jahren. Die Tendenz ist mit allen damit verbundenen gesundheitlichen Risiken weiter steigend.
136
Außerdem nimmt der Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Kind immer weiter zu.
137
Mittlerweile liegt dieser bei rund vier Jahren.
138
Mit zunehmendem Alter der Frauen nehmen die Fertilität ab und das gesundheitliche Risiko für die
139
Kinder rapide zu. Bereits ab einem Alter von 35 Jahren sinkt die Wahrscheinlichkeit einer
140
spontanen Schwangerschaft auf 50 Prozent, bei Frauen ab 40 Jahren liegt sie lediglich bei 25
141
Prozent. Bei Frauen ab 35 Jahren bringt im Durchschnitt eine von 350 ein Kind mit Down Syndrom
142
zur Welt. Bei 40-Jährigen ist es bereits jede hundertste.
143
Neue Lebensmodelle, längere Aus- und Fortbildungszeiten und das steigende Bedürfnis nach
144
beruflicher Selbstverwirklichung von Frauen haben zur Folge, dass junge Menschen immer später
145
mit der Familienplanung beginnen und sich dabei auch mit den neuen medizinischen Methoden
146
wie der künstlichen Befruchtung, dem Social Freezing und der Leihmutterschaft beschäftigen.
147
Die Sicherstellung des gesellschaftlichen Fortbestandes ist unser aller Aufgabe. Junge
148
Familien sollten ermuntert und bestärkt werden, so früh wie möglich Kinder zu bekommen.
149
Dennoch müssen wir den Zustand Rechnung tragen, dass aufgrund der Karrieren erst später
150
eine Familie gegründet werden soll. Hierfür können Social Freezing nicht von der
151
Krankenkasse übernommen werden. Des
152
Kinderwunsches in einem höheren Alter und zur Bekämpfung des demokratischen Wandels
153
förderlich, dass ein Fond eingerichtet wird, aus welchem junge Frauen ein zinsloses
154
Darlehen
155
Subsidiaritätsprinzip gerecht zu werden, ist eine vollständige Rückzahlung erforderlich. Die
156
Geburt von Kindern und die Sicherstellung des gesellschaftlichen Fortbestands ist eine
157
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Krankenkassen müssen sich daher im Rahmen ihrer
158
versicherungsfremden Leistungen stärker als bisher im Bereich künstlicher Befruchtung und social
159
freezing einsetzen und Familien mit Kinderwunsch stärker unterstützen. Würden junge Familien
160
bereits zu Beginn ihrer beruflichen Karriere und nicht erst mit dem im Alter zunehmenden
161
Wohlstand von diesen medizinischen Fortschritten Gebrauch machen, ließe sich auch die
162
Erfolgsquoten dieser Methoden deutlich steigern.
6
erhalten
können,
um
das
Weiteren ist es
social
Freezing
zu
zur
Ermöglichung eines
finanzieren.
Um
dem
163
Weltweit ist das Thema Leihmutterschaft sehr unterschiedlich geregelt. Während in Teilen der USA
164
und in Russland sogar die gewerbliche und in den Niederlanden beispielsweise die altruistische
165
Leihmutterschaft erlaubt ist, sind in Deutschland bisher alle Modelle der Leihmutterschaft durch
166
das Embryonenschutzgesetz verboten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
167
Darüber hinaus werden Leihmutterschaften aus anderen Ländern in der Regel nicht in Deutschland
168
anerkannt. Als Junge Union stehen wir zu dem generellen Verbot der Leihmutterschaft. Zwar mag
169
diese Methode für die biologischen Eltern oftmals eine letzte Chance darstellen, sie hat aber für
170
das geborene Kind und die Leihmutter starke seelische Folgen. Sofern die Leihmutter eine
171
Verbindung zu dem in ihren Körper heranwachsenden Kind entwickelt, und das stellt den Regelfall
172
dar, kann die zwangsverpflichtete Abgabe des Kindes deutliche psychische Störungen und
173
Erkrankungen generieren. Hier gilt es Frauen und Kinder vor solchen Folgen zu schützen.
174
Zusätzlich müsste gegen die Leihmutter ein gesetzlicher Anspruch auf Herausgabe eines Kindes
175
generiert werden. Damit würde das geborene Kind gleich einer Sache behandelt werden. Es könnte
176
Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden, indem es zum Objekt des Verfahrens degradiert
177
wird und gleich einer Sache über das „Eigentum“ gestritten wird. Dies stellt aus Sicht der Jungen
178
Union Schleswig-Holsteins einen deutlichen Eingriff in die Menschenwürde des Kindes gemäß Art.
179
1 Abs. 1 S. 1 GG dar. Dieser Satz steht nicht umsonst am Anfang unserer Verfassung und ein
180
Eingriff kann niemals gerechtfertigt werden. Die Leihmutterschaft ist in sämtlichen Formen daher
181
auch zukünftig zu verbieten.
182
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:

183
Angebot
von
selbstfinanzierten
Social
Freezing
Freigabe
der
altruistischen
Leihmutterschaft mit strikter gesetzlicher Eingrenzung.
184
185
186
Die ungewollte Schwangerschaft
187
Während viele Paare Probleme bei der Realisierung ihres Kinderwunsches haben, gibt es in
188
Deutschland nach wie vor zahlreiche Frauen, die ungeplant schwanger werden und sich für eine
189
Abtreibung entscheiden. In Schleswig-Holstein waren es im Jahr 2015 2998 erfasste Abtreibungen.
190
Grundsätzlich steht der Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland unter Strafe. Nach
191
ärztlicher
192
Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nach Empfängnis. Als Junge Union begrüßen wir
193
diese strikte gesetzliche Regelung, die jedoch auch der Selbstbestimmung der Frau Rechnung
194
trägt.
195
Langzeituntersuchungen zeigen jedoch, dass für viele Frauen die Beratung im Vorwege und die
196
psychische
7
Beratung
Nachsorge
ermöglichen
nicht
jedoch
ausreichend
Ausnahmeregelungen
sind
und
Frauen,
die
einen
sich
straffreien
für
einen
197
Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, mit psychischen Spätfolgen zu kämpfen haben. Wir
198
brauchen eine bessere Beratung und stärkere Betreuung von ungewollt schwangeren Frauen und
199
eine gesellschaftliche Enttabuisierung der Freigabe des eigenen Kindes zur Adoption. Gerade bei
200
ungewollten Schwangerschaften in jungen Jahren, bestehen in der Regel weniger gesundheitliche
201
Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch. Hier ist
202
notwendig, da bei erfolgreichem Schwangerschaftsabbruch psychische Spätfolgen entstehen
203
können. Gerade bei ungewollten Schwangerschaften von Jugendlichen, bestehen in der Regel
204
weniger gesundheitliche Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Freigabe des Kindes zur
205
Adoption stellt hier die deutlich bessere Alternative dar. Allerdings stellt auch in diesen Fällen das
206
Aufwachsen des Kindes bei seinen Eltern die beste Alternative für das Kind dar. Daher ist bereits in
207
der Beratung auf die vielfältigen staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen. Das
208
Aufwachsen des Kindes in der eigenen Familie sollte stets das Ziel darstellen unabhängig vom
209
Standpunkt der Entwicklung des Embryos oder des geborenen Kindes.
210
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:
eine stärkere Beratung und Betreuung
211

Bessere Beratung und Nachsorge bei Schwangerschaftsabbrüchen.
212

Bessere Aufklärung bei Teenagern sowohl präventiv als auch im Falle einer ungeplanten
Schwangerschaft.
213

214
Eine gesellschaftliche Enttabuisierung der Freigabe des eigenen Kindes zur Adoption.
215
216
Geburt im ländlichen Raum
217
Begründet durch den demographischen und strukturellen Wandel nimmt die Geburtshilfe im
218
ländlichen Raum und damit auch die Geburtenraten in der Fläche in den vergangenen Jahren
219
kontinuierlich ab. Die Neuregelungen bei der Haftpflichtversicherung der Hebammen und die
220
Schließung von Geburtenstationen in kleineren Städten erschweren nicht nur Geburten auf dem
221
Land, sondern beeinträchtigen auch die jeweilige Vor- und Nachsorge in weiten Teilen Schleswig-
222
Holsteins.
223
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Geburt eines Kindes ohne Frage ein teurer und
224
risikoreicher Vorgang. Logischerweise ist ohne Geburten jedoch ein gesellschaftlicher Fortbestand
225
ausgeschlossen. Es ist eine im Interesse der Gesellschaft notwendige und politische Aufgabe, dem
226
Schließen der Geburtenstationen auf dem Land und auf den Inseln sowie der beruflichen
227
Diskriminierung des Berufsstandes der Hebammen ein Ende zu setzen.
228
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:
8

229
Die Geburt als gesellschaftliche und nicht als
betriebswirtschaftliche Aufgabe
wahrzunehmen.
230
231

Ein Ende der Schließungen von Geburtenstationen auf dem Land.
232

Einen höheren Vergütungssatz der Kliniken für Geburten.
233

Ein stärkeres Engagement der Krankenkassen und der Politik für den Dienst der
Hebammen.
234

235
Eine Veringerung der Versicherungsbeiträge für freiberufliche Hebammen
236
237
Alleinerziehende
238
Alleinerziehende sind eine der am Stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppen in
239
Deutschland. Durch die Betreuung ihrer Kinder stehen sie nur bedingt dem Arbeitsmarkt zur
240
Verfügung und sind in aller Regel nur teilzeitbeschäftigt. Gut 40 Prozent der Alleinerziehenden in
241
Deutschland leben von der Grundsicherung (Hartz IV). 90 Prozent der Alleinerziehenden sind
242
Frauen. Bereits durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung in den ersten Monaten können ihnen
243
berufliche Nachteile entstehen, die einen Wiedereinstieg in den Beruf erschweren. Häufig
244
verfügen Alleinerziehende über sehr niedrige Einkommen, weisen durch die Kinder aber hohe
245
Ausgaben auf. Im Gegensatz zu verheirateten profitieren sie darüber hinaus nur geringfügig von
246
steuerlichen Vorteilen. Häufig droht ihnen Altersarmut.
247
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:
248

Entlastung und bessere Unterstützung für Alleinerziehende.
249

Erarbeitung von Konzepten zur Risikominimierung von Armut bei Kindern von
Alleinerziehenden.
250
251

Steuerliche Vorteile von Alleinerziehenden durch Freibeträge
252

Erhöhung des Alleinerziehendenentlastungsbetrags (1.908 Euro plus 240 Euro für jedes
weitere Kind)
253
254

255

256
9
Anrechenbarkeit der Erziehungsleistung in der Rente auch fürVäter.
257
Rechtsstellung des Vaters bei unehelichen Kindern
258
Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Eltern nach der Geburt eines Kindes trennen, oder nie
259
in einer festen Partnerschaft gelebt haben. Gerade in Fällen, bei denen Vater und Mutter nicht
260
verheiratet waren und die rechtlichen Ansprüche des Vaters schwer durchsetzbar sind, kann es zu
261
Umgangsblockaden seitens der Mütter kommen und der Kontakt zwischen Kind und Vater kann
262
systematisch unterbunden werden. Zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland haben
263
erzwungenermaßen keinen oder keinen regelmäßigen Kontakt zu einem Elternteil 3, obwohl sich
264
das andere Elternteil rechtstreu verhält und um den Kontakt mit den Kindern bemüht ist. In über
265
90 Prozent der Fälle handelt es sich dabei um den Vater. Diese erzwungene Einschränkung
266
natürlicher
267
Krankheitsbildern bei den Kindern und zu lebenslangen Folgen führen. Die psychischen Folgen
268
eines vorsätzlichen Entzugs des Umgangs mit dem Vater kommen daher einer Kindesmisshandlung
269
gleich.
270
In unseren Augen hat auch der Vater trotz Trennung von der Mutter einen Anspruch auf Umgang
271
mit seinen leiblichen Kindern.
272
Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:

273
Vaterschaft
kann
zu
schwerwiegenden
psychischen
und
psychosomatischen
Eine Stärkung der Rechte der Väter insbesondere die Anerkennung der Vaterschaft bei
274
unverheirateten Paaren und ein allgemeines Recht der Väter auf Umgang mit ihren
275
Kindern unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

276
Den vorsätzlichen Elternentzug eines Elternteils unter Strafe zu stellen.
277
278
Das Kind im Mittelpunkt
279
Es ist in Deutschland gleichgeschlechtlichen Paaren derzeit nicht erlaubt, gemeinsam ein fremdes
280
Kind zu adoptieren. Bei der Adoption stehen jedoch das Wohl und die Interessen des Kindes im
281
Vordergrund. Das heißt, die Adoption soll nicht nur Schaden von dem Kind abwenden, sondern ihm
282
darüber hinaus voraussichtlich Nutzen bringen. Wenn nach heutiger Ethik und Rechtsordnung
283
zufolge das Kindeswohl maßgebend ist, muss dies auch für die Konstellation gelten, dass
284
gleichgeschlechtlich lebende Paare ein Kind adoptieren.
285
Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Zeit außerdem eine Reihe von Angleichungen der
286
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an die Ehe grundsätzlich für notwendig erachtet und damit
3
Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10
287
Verwaltung, Gerichte und Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei zahlreichen, bislang ungleich
288
formulierten Regelungen für eine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner zu sorgen (z.B.
289
bei der Hinterbliebenenrente). Dies hat allerdings bislang keine Auswirkung auf das Recht der
290
gemeinschaftlichen Adoption. Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:

291
Die letzte Hürde zur Adoption fremder Kinder durch homosexuelle Paare abzuschaffen.
Allein das Kindeswohl muss bei einer Adoption im Vordergrund stehen.
292

293
Die gemeinschaftliche Adoption für homosexuelle Lebenspartner zuzulassen und damit die
294
Rahmenbedingungen für die Familiengründung bei homosexuellen Paaren ebenso zu
295
fördern wie bei heterosexuellen Paaren.

296
Einem Partner in einer Lebenspartnerschaft zu ermöglichen, das adoptierte Kind des
anderen Partners ebenfalls zu adoptieren (sog. Sukzessivadoption).
297
298
Adoptionsrecht für über 40jährige
299
Paare über 40 Jahre haben geringe Erfolgsaussichten bei der Adoption von Kindern. In der heutigen
300
Gesellschaft hat die individuelle Selbstverwirklichung von Männern und Frauen allerdings
301
zunehmend an Bedeutung gewonnen: Viele Paare entscheiden sich spät für ein Kind oder hegen in
302
zweiter Partnerschaft den Wunsch danach. Um dieser Veränderung der Lebensumstände
303
Rechnung zu tragen und individuelle Lebensentwürfe zu unterstützen, fordern wir eine Anhebung
304
des gesetzlich zulässigen Antragsalters für Adoptionen auf 43 Jahre, bei gleichzeitiger
305
Vereinfachung und Beschleunigung des Adoptionsverfahrens.
306
Kinderbetreuung
307
Die ersten drei Jahre im Leben eines Kindes sind für dessen Entwicklung richtungsweisend.
308
Spielerisch entdecken sie die Welt und stellen sich und ihre soziale Umwelt vor immer neue und
309
spannende Herausforderungen. Kinder brauchen dabei Unterstützung und ein Umfeld, das sie
310
dabei fördert. Dazu gehört unbedingt die Institution Familie, aber auch weitere Verwandte,
311
Freunde sowie bei Bedarf pädagogisches Fachpersonal in frühkindlichen Einrichtungen. Die
312
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein erstrebenswertes Ziel, jedoch sind auch andere
313
Prioritätensetzungen wertzuschätzen, gerade in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes.
314
Qualität und Quantität der Kinderbetreuung ausbauen
315
Jegliche Ideologie lehnt die Junge Union Schleswig-Holstein in diesem Kontext ab. Der gesetzlich
316
zugesicherte Krippenplatzanspruch pro Kind muss unbedingt realisiert werden. Hier gilt es, den
317
Ausbau der Einrichtungen weiter zu fördern und Kommunen dabei vor allem finanziell besser zu
318
unterstützen. Jedoch darf die Qualität der Betreuung und frühkindlichen Bildung dabei nicht
11
319
leiden. Eltern müssen sich auf das Fachpersonal verlassen können und sollen einen Anspruch
320
darauf haben, dass eine Fokussierung auf die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes besteht. Im
321
Fokus muss dabei die Arbeit mit dem Kind und nicht die Erfüllung bürokratischer Normen stehen.
322
Wenn Krippen zu reinen Aufbewahrungseinrichtungen für die Jüngsten unserer Gesellschaft
323
werden, ist eine angemessene Förderung dieser nahezu unmöglich. Nur durch einen adäquaten
324
Betreuungsschlüssel kann eine Förderung der Kinder in öffentlichen Einrichtungen gewahrt
325
werden.
326
Gruppengröße von 12 Kindern. Der Betreuungsschlüssel diesbezüglich muss gesenkt werden.
327
Daher unterstützt die Junge Union Schleswig-Holstein Forderungen der Europäischen Union und
328
vieler Verbände und Vereine, nach einem Betreuungsschlüssel in U3-Einrichtungen von 1:3. Neben
329
dem Betreuungsschlüssel gilt auch die Qualifikation des pädagogischen Fachpersonal als
330
wesentlicher Bestandteil für die Qualität von Kindertageseinrichtungen. Hier gilt es vergleichbare
331
Mindeststandards zu schaffen. Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, um neue
332
Fachkräfte zu werben, beispielsweise in Form von Quereinsteigerprogrammen. Eine gerechte und
333
motivierende Bezahlung von Fachkräften ist dabei unerlässlich
334
Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss auch als eine solche erkennbar sein
335
Nicht die Familie hat ihre Existenz einer immer ausdifferenzierteren und flexibleren Arbeitswelt
336
anzupassen, sondern vor allem Arbeitgeber sind in der Pflicht, Familienfreundlichkeit am
337
Arbeitsplatz zu schaffen. Hier gilt es von Seiten der Politik bürokratische Hürden bei der Schaffung
338
von Betriebskindertageseinrichtungen zu senken, um Betriebe beim Ziel Vereinbarkeit von Familie
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und Beruf zu unterstützen. Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert ein familienfreundliches
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und vor allem flexibles Ganztagsangebot für Kinder bis zum Schulalter, das auf die individuellen
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Bedürfnisse der jeweiligen Eltern einzugehen versucht. Ziel kann es aber nicht sein, einen
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Krippentag von acht bis zwölf oder gar noch mehr Stunden für Kinder zum Alltagsgeschehen
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werden zu lassen. Prämisse muss sein, dass Arbeitgeber mit flexiblen Konzepten junge Familien
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unterstützen. Teilzeitmodelle nach der Elternzeit und flexible Arbeitszeiten sind ein wichtiger
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Bestandteil in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zufriedene und glückliche Eltern sind
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bessere und zuverlässigere Arbeitnehmer, was auch der Entwicklung des Kindes nachhaltig zu Gute
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kommt.
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Echte Wahlfreiheit
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Die eigenen Eltern sind die beste Betreuung für ein Kind. Sie kennen die Bedürfnisse, Stärken und
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Schwächen und sind der wichtigste Bezugspunkt in der Kindheit. Deshalb sollen grundsätzlich
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diese selbst entscheiden, ob ihre Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Finanzielle
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Aspekte sollten dabei, vor allem in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, kein Druckmittel
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darstellen. Daher lehnt die Junge Union Schleswig-Holstein das von der Landesregierung
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Wir fordern daher in Kindertageseinrichtungen
für U3-Kinder eine maximale
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eingeführte Krippengeld in Gänze ab, da hier nur das Modell „Kinderkrippe“ gefördert und direkt
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unterstützt wird. Eltern müssen sich an einer qualitativ guten Betreuung angemessen beteiligen,
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die Landesregierung stopft damit nur Lücken, die sie mit der Einführung dieser unsozialen
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Gönnerschaft selbst verursacht hat. Führen Eltern die Erziehungsleistung in den ersten drei Jahren
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eines Kindes selbst durch, ist dies gesellschaftlich und auch finanziell anzuerkennen. Die
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Ausgestaltung
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Wahlfreiheit generieren würde. Eine generelle Kindergartenpflicht lehnt die Junge Union
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Schleswig-Holstein ab. Zum einen würde diese gegen das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG)
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verstoßen, zum anderen besuchen aktuell bereits 93,2% aller Drei- bis Sechsjährigen in Schleswig-
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Holstein eine Kindertageseinrichtung.
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Staatliche Förderung durch Anrechnung bei der Rente
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Die Geburt von Kindern ist einer der wesentlichsten Bestandteile unseres gesetzlichen
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Rentensystems. Viel zu lange wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Menschen
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genug
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Fehleinschätzung war. Aktuell wird die Geburt und die Erziehung von Kindern fast überhaupt nicht
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in der Rentenkasse berücksichtigt und Nachteile für Eltern nicht angemessen ausgeglichen. Eltern,
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die Zeit und Mittel in nachkommende Generationen investieren, müssen besser gestellt werden als
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kinderlose Beitragszahler. Erziehungsleistungen müssen stärker als bisher mit Arbeitszeit im
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Berufsleben gleichgestellt und für die Rente anerkannt werden. Hierbei sollten maximal drei Jahre
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pro Kind bzw. maximal bis zur Bezugslänge der Elternzeit anerechnet werden Beitragszahler mit
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vielen Kindern sollen sogar besser gestellt werden. Für Mütter gilt es keine Nachteile in ihrer
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Erwerbsbiografie durch die Geburt und die Betreuung kleiner Kinder in Kauf nehmen zu müssen.
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Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:
eines Landeserziehungsgeldes wäre ein weiterer Aspekt, der eine echte
Kinder bekommen würden.
Der demographische Wandel zeigt, dass dies eine
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
Bessere Anerkennung von Erziehungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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
Schlechterstellung von Kinderlosen bei gleichzeitiger Besserstellung von Kinderreichen
Familien in der Rentenversicherung
379

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Eine Anrechnung der Erziehungsleistung der Eltern in beschäftigungsfreier Zeit.
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Anrechnung der Pflegezeit
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Derzeit wird nur die Kurzzeitpflege bzw. Langzeitpflege bis zu einem Jahr auf die Rente
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angerechnet und auch nur, wenn man noch berufstätig ist, maximal 30 Stunden die Woche.
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Außerdem
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muss
der
Pflegebedürftige
Anspruch
von
einer
sozialen
oder
privaten
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Pflegeversicherung haben. Wenn der Pflegebedürftige krank wird, kann der Angehörige bis zu 10
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Tage krankgeschrieben werden und hat Anspruch auf Lohnersatz, sog. Pflegeunterstützungsgeld.
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Insgesamt gibt es 2,5 Millionen Pflegebedürftige und davon werden rund 1,68 Millionen alleine
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durch ihre Angehörigen versorgt. Ca. 40% der Angehörigen müssen ihren Job aufgeben, um den
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Pflegebedürftigen zu versorgen. 4 Das bedeutet für den Angehörigen oft eine finanzielle
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Einschränkung und den Verlust von sozialen Kontakten. Der Vollzeitpflegende Angehörige muss
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von der Rente und der Pflegebezuschussung leben und zusätzlich HartzIV beziehen, wenn er nicht
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durch die Familie unterstützt wird.
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Da die Pflege nur so oder in einem Pflegeheim möglich ist, müssen die Angehörigen sich
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entscheiden – genauso wie die pflegebedürftige Person. Da die Pflege Zuhause sehr viel günstiger
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ist als in einer Pflegeeinrichtung und es derzeit aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege nicht
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möglich ist, jeden Pflegebedürftigen in einer Einrichtung zu versorgen, sollte eine Langzeitpflege
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durch Angehörige gefördert werden.
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Inzwischen werden von der Pflegekasse auch Pflegekurse angeboten, die kostenlos und freiwillig
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sind. Dort können soziale Kontakte geknüpft und Pflegetechniken erlernt werden, um Pflegefehler
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wie Dekubitus zu verhindern. Trotzdem werden immer noch zu viele Pflegebedürftige mit
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Pflegefehlern behandelt, die vermeidbar gewesen wären. Das zeigt sich jeden Tag in den
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Krankenhäusern.
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Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert:

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Eine Vergütung für sogenannte Vollzeitpflegende, die ihre Angehörigen mehr als sechs
Monate pflegen und dabei auf eine eigenen Berufstätigkeit verzichten.
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407

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige bei der Teilnahme von Pflegekursen.
408

Eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes für selbst schaffende Pflegepersonen
409

4
Lt. Pflegestudie des StaBA.
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