WARUM WÄHLEN? Fünf Argumente, warum Ihre Stimme bei der Landtagswahl am 31. August 2014 zählt: 1. Freie und demokratische Wahlen gehören zu unserem politischen Selbstverständnis. Der Wählerwille ist Grundlage für die politischen Entscheidungen in der nachfolgenden Wahlperiode. Verzichten Sie nicht darauf, Ihren Willen kundzutun. 2. Durch Ihre Kreuze am Wahltag entscheiden Sie mit über die politische Zukunft und Ausrichtung des Freistaates Sachsen. Denn die Abgeordneten sind die Stimme der Bürger, sie sind die Vertreter des gesamten Volkes. 3. Der Landtag ist das Zentrum der politischen Willensbildung. Hier wird um die besten Konzepte und Lösungen für die Zukunft des Freistaates gerungen. Überlassen Sie die Entscheidung, welche politischen Konzepte die Mehrheit erhalten, nicht anderen. 4. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung sind dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, wer in Sachsen die Regierungsgeschäfte führt. 5. Schulen, Straßen, Polizisten, Wirtschaftsansiedlungen – alles kostet Geld. Den Finanzrahmen legt das Parlament fest. Die Staatsregierung kann keinen Euro ohne Zustimmung des Landtags ausgeben. Bestimmen Sie mit, wer über die Einnahmen und Ausgaben in Sachsen entscheidet. Deshalb: Gehen Sie zur Wahl. Verzichten Sie nicht auf Ihr wertvollstes demokratisches Recht! Ihre Stimme zählt! WEITERE INFORMATIONEN IHRE STIMME ZÄHLT! Informieren Sie sich darüber, welche Partei Ihre Interessen am besten vertritt: Damit Sie auch im Landtag eine Stimme haben! Informationen erhalten Sie: zum Beispiel auf folgenden Internetseiten: – www.landtag.sachsen.de – www.infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/ politische-ordnung/landtagswahlen/ – www.statistik.sachsen.de/wahlen indem Sie die Kandidaten ansprechen und befragen in den Wahlprogrammen der Parteien auf Wahlveranstaltungen in den Medien Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 31. August 2014 zur Wahl des Sächsischen Landtags „Warum den Landtag wählen?“ werden Sie sich vielleicht fragen und am 31. August lieber einen Ausflug ins Grüne planen. Wir in Sachsen haben uns dieses Wahlrecht in der Friedlichen Revolution mit viel Mut und persönlichem Einsatz erkämpft. Wenn Sie nicht zur Wahl gehen, verzichten Sie auf Ihr wertvollstes demokratisches Recht: Ihr Wahlrecht. Mit Ihrer Stimme haben Sie die Chance, das politische Geschehen im Freistaat mitzubestimmen. Entscheiden Sie mit, welcher Kandidat Ihres Wahlkreises und welche der zur Wahl stehenden Parteien Ihre Interessen in den kommenden fünf Jahren auf Landesebene vertreten sollen. Ihre Stimme zählt! Sie haben die Wahl am 31. August 2014: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und bekunden Sie Ihren politischen Willen. Gestalten Sie die Zukunft Sachsens mit. Es gibt viele gute und wichtige Gründe, an diesem Tag das Wahllokal aufzusuchen! Einige haben wir Ihnen in diesem Faltblatt zusammengestellt. IMPRESSUM Herausgeber: Sächsischer Landtag, Verfassungsorgan des Freistaates Sachsen, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Der Freistaat Sachsen wird in Angelegenheiten des Sächsischen Landtags durch den Präsidenten Dr. Matthias Rößler vertreten. Fotos: Steffen Giersch, Fotostudio – Tharandter Straße 19, 01159 Dresden Illustrationen: Stulle&Bemme – Meißner Str. 62, 01445 Radebeul Gestaltung, Satz: machzwei – Rothenburger Straße 7, 01099 Dresden Druck: addprint AG – Am Spitzberg 8a, 01728 Bannewitz/Possendorf Ihr Dr. Matthias Rößler Präsident des Sächsischen Landtags Sie dürfen wählen, wenn Sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, seit mindestens drei Monaten in Sachsen wohnen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. WAS WIRD GEWÄHLT? WANN WIRD GEWÄHLT? Der Sächsische Landtag ist das Parlament des Freistaates Sachsen. Er ist die gewählte Vertretung der sächsischen Bevölkerung und setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Sachsen zusammen. Der Landtag ist die gesetzgebende und damit „erste“ Gewalt im Freistaat. Dem Sächsischen Landtag gehören 120 Mitglieder an. Die Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. ❚❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚ ❚❚ ❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚❚ Die 120 Sitze werden nach dem Wahlergebnis auf die in den Landtag gewählten Parteien verteilt. ❚ ❚ ❚ ❚❚❚❚❚❚❚ ❚ ❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚ ❚ ❚❚❚ ❚❚❚ ❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚ ❚❚ ❚❚ ❚ ❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚❚ ❚ ❚ ❚ ❚❚ ❚ ❚ ❚❚❚❚ ❚❚ ❚ Die wichtigsten Aufgaben des Sächsischen Landtags: Entscheidung über die Höhe der staatlichen Einnahmen und Ausgaben (Haushalt) Verabschiedung von Landesgesetzen Wahl des Ministerpräsidenten Kontrolle der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung Diskussion aktueller politischer Themen Der Landtag ist das einzige unmittelbar vom Volk gewählte Verfassungsorgan des Freistaates. Entscheiden Sie mit Ihrer Wahl direkt über seine Zusammensetzung mit. Am Sonntag, dem 31. August 2014, ist Wahltag. Kommen Sie an diesem Sonntag mit Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal. Oder Sie entscheiden sich für die Briefwahl und stimmen schon vor dem 31. August per Post ab. WO WIRD GEWÄHLT? Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darauf ist vermerkt, in welchem Wahllokal Sie am 31. August 2014 wählen können. Die Wahllokale befinden sich in der Regel in einem öffentlichen Gebäude in der Nähe Ihres Wohnortes, z. B. in Schulen. Sie sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie sind am Wahltag nicht da? Kein Grund, Ihre Stimme zu verschenken. Geben Sie Ihr Votum per Briefwahl ab. Beantragen Sie dazu schriftlich bei Ihrer Gemeindebehörde Ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen. Denken Sie daran, Ihren Wahlbrief rechtzeitig zurückzusenden. Sie können Ihren Wahlbrief gerne auch persönlich bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgeben. WIE WIRD GEWÄHLT? Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre nach einem Verfahren gewählt, das die Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl verbindet: 60 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen, die übrigen 60 nach Landeslisten der Parteien. Jeder Wähler hat dafür zwei Stimmen. Wer soll Ihren Wahlkreis vertreten? Mit Ihrer Erststimme wählen Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Landtag ein. Deshalb heißt die Erststimme auch Direktstimme. Welche Partei soll die Wahl gewinnen? Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Landtags. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, umso mehr Sitze erhält sie im neuen Parlament. Die Sitze werden nach zuvor aufgestellten Landeslisten vergeben. Deshalb heißt die Zweitstimme auch Listenstimme. IHR STIMMZETTEL Sie können zwei Stimmen vergeben: ein Kreuz für den Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis, ein Kreuz für die Sitzverteilung im Parlament. Jeder Wahlkreis hat seinen eigenen Stimmzettel. STIMMZETTEL Sie haben 2 Stimmen Wahlkreis XY Direktstimme: 1 Frau Mustermann Partei A Mit den Listenstimmen wird die prozentuale Zusammensetzung der Volksvertretung bestimmt. Die Partei mit den meisten Stimmen stellt in der Regel – allein oder mit anderen Parteien in einer Koalition – die künftige Staatsregierung. Die Wahlverlierer bilden die Opposition oder sind – mit Ausnahme von direkt gewählten Bewerbern – nicht im Landtag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Innerhalb von 30 Tagen muss das neu gewählte Parlament zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Danach kann die Arbeit des 6. Sächsischen Landtags beginnen. 1 Partei A 2 Herr Beispiel 2 Partei B 3 3 Partei B Frau Muster Partei C 4 Herr Mustermann Partei D NACH DER WAHL Listenstimme: Partei C 4 Partei D 5 1. Direktstimme 2. Listenstimme In der linken Spalte stehen die Kandidaten der Parteien sowie Einzelbewerber, die sich in Ihrem Wahlkreis direkt zur Wahl stellen. 60 der 120 Sitze werden über die Direktstimmen vergeben. In der rechten Spalte finden Sie die Parteien mit ihren Spitzenkandidaten, die in ganz Sachsen zur Wahl stehen. Über die Listenstimmen der Landeslisten werden die übrigen 60 Mandate vergeben. Welchen Kandidaten und welche Parteien Sie wählen, können Sie frei und unabhängig entscheiden. Sie dürfen auch nur eine Stimme abgeben. Mehr als zwei Kreuze auf dem Stimmzettel oder leere Stimmzettel ohne Kreuz bedeuten jedoch: Der Stimmzettel ist ungültig. schematischer Stimmzettel zur Landtagswahl WER DARF WÄHLEN?