Mehr Demokratie in Sachsen! - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen

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Was tun?
Mehr Informationen unter:
www.linksfraktion-sachsen.de.
DIE LINKE hat bisher in jeder Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie
vorgelegt (Landtagsdrucksache 5/3705). Darin enthalten sind unter anderem folgende Forderungen:
Ihre Ansprechpartner in der Fraktion
DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
n Für einen erfolgreichen Volksantrag sollen
schon 35.000 Unterschriften ausreichen.
Rico Gebhardt
Fraktionsvorsitzender
E-Mail: [email protected]
n In Zukunft sollen nicht mehr 450.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden müssen, um ein Volksbegehren zu ermöglichen –
280.000 sollen schon genügen.
Andrea Roth
Sprecherin für direkte Demokratie
E-Mail: [email protected]
n Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, den Landtag mittels eines Volksantrages zu zwingen, sich mit einem bestimmten
politischen Problem zu befassen – ohne, dass
dafür ein fertiger Gesetzentwurf vorliegen muss.
n Unterstützungsunterschriften sollen auch
über das Internet gesammelt werden können.
In den Gemeindeverwaltungen sollen die Unterschriftenlisten ebenfalls ausliegen dürfen.
n Der Landtagspräsident wird verpflichtet, die
Initiatoren eines Volksantrages rechtlich zu beraten, um insbesondere Formfehler zu vermeiden.
n In Zukunft soll der Landtag die Möglichkeit bekommen, das Volk entscheiden zu lassen, ob
ein von ihm verabschiedetes Gesetz in Kraft
tritt. Das soll geschehen, wenn mindestens
ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt oder
175.000 Bürgerinnen und Bürger dies mit ihrer
Unterschrift fordern.
Bisher haben sich die Regierungsfraktionen –
allen voran die CDU – stets dagegen gewehrt, dass
Sachsen demokratischer wird. DIE LINKE aber
lässt nicht locker – wir bleiben dran!
Mehr Demokratie
in Sachsen!
Ihr Ansprechpartner in der Fraktion
DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Karl-Friedrich Zais, MdL
Sprecher für Wirtschaftspolitik
Telefon: 0351 493 5817
0173 3859653
E-Mail: [email protected]
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag,
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 493-5800 – Telefax: 0351 493-5460
[email protected], www.linksfraktion-sachsen.de
V. i. S. d. P.: Marcel Braumann
Fotos: © S.Hofschlaeger / PIXELIO, Visual Concepts © fotolia.de
Stand: Februar 2014
Diese Publikation dient der Information und darf in einem
Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden.
Warum und wie DIE LINKE
die Volksgesetzgebung
stärken will
Volksgesetzgebung in der
Dauerkrise
Für mehr direkte Demokratie
gibt es viele gute Gründe
In Artikel 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist festgelegt, dass Landtag und Volk gleichrangige Gesetzgeber sind. Neben der herkömmlichen
Gesetzgebung durch das Parlament hat auch die
Bevölkerung die Möglichkeit, verbindliche Gesetzentscheidungen zu treffen. Das funktioniert in drei
Schritten: Aus der Mitte der Bevölkerung wird
ein Gesetzentwurf beim Landtag eingereicht
(Volks­antrag), der von 40.000 Menschen
per Unterschrift unterstützt wird. Lehnt
der Landtag diesen Entwurf ab, müssen
450.000 Unterschriften gesammelt
werden (Volksbegehren), damit ein
Volksentscheid möglich wird
und das Gesetz am Landtag
vorbei in Kraft gesetzt werden kann.
n Weite Teile der Bevölkerung haben angesichts
ihrer vermeintlichen politischen Machtlosigkeit
resigniert. „Wir können ja eh nichts ändern!“ ist
ein Satz, den man auch bei uns oft hört. Durch
Volksentscheide hat jede und jeder Einzelne Gelegenheit, in Sachsen konkret etwas zu verändern.
Soweit die Theorie. In der
Realität funktioniert das in
Sachsen aber nicht: Zwar gab es
in der Vergangenheit acht Volksanträge, allerdings
nur einen einzigen Volksentscheid. Alle anderen Versuche des Volkes, Politik selbst zu gestalten, scheiterten an Formfehlern oder – und das ist der wichtigere Grund – an den viel zu hohen Anforderungen
an die Unterschriftensammler. Denn die Zahl an Unterstützungsunterschriften, die gesammelt werden
müssen (auch Quorum genannt), ist viel zu hoch und
macht Volksentscheide praktisch unmöglich.
Sachsen braucht mehr direkte Demokratie! Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sind unverzichtbar: Wenn die Regierung damit rechnen muss,
dass das Volk bestimmte Gesetze wieder kippen
kann, muss sie ihre Politik schließlich an den Interessen der Bevölkerung ausrichten.
n Wenn die Volksgesetzgebung stark ausgeprägt ist,
bestimmen nicht mehr allein die Parlamentarier
über die Zukunft des Landes, sondern die Bevölkerung, die hier lebt. Politische Meinungs- und
Willensbildung muss auch außerhalb des Parlaments stattfinden!
n Seit mehr als zwei Jahrzehnten regiert in Sachsen
die CDU – die Folge ist ein schwarzer Machtfilz
in vielen Bereichen. Durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten, kommt frischer Wind in die
politische Landschaft des Freistaates. Und die
Politikerinnen und Politiker bekommen ein echtes
Gegengewicht, das Machtmissbrauch verhindert.
n Bürgerinnen und Bürger verhalten sich gemeinwohlorientiert, weil ihre soziale und berufliche
Existenz weit weniger von ihren politischen Entscheidungen abhängt, als dies bei Politikerinnen
und Politikern der Fall ist.
n Das politische System Sachsens wird von den
Parteien dominiert. Direkte Entscheidungen des
Volkes können helfen, eine Bevormundung durch
die Parteien einzudämmen und sich von vielbehaupteten „Sachzwängen“ zu lösen.
n Bei Wahlen kann man nie eine Partei wählen, die
den eigenen Sorgen und Wünschen vollends ent-
spricht – in jedem Wahlprogramm gibt es Punkte, die man mit seinem Kreuz eigentlich nicht
unterstützen möchte. Daher muss das Volk in
Einzelfällen an den Parteien vorbei entscheiden
können.
n Bei kaum überwindbaren Hürden einer Volksgesetzgebung, sind die Bürgerinnen und Bürger
zwischen Wahlterminen de facto von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Das
kann man nur ändern, indem man den Menschen öfter und regelmäßiger die Gelegenheit
einräumt mitzuentscheiden.
n Volksgesetzgebung ist dem Einfluss von Lobbyisten und Interessengruppen weitgehend entzogen. Es ist für bestimmte Gruppen deutlich
schwieriger, das gesamte Volk in ihrem Sinne zu
beeinflussen, als einzelne Politiker.
n Wenn das Volk direkt mitentscheidet, muss die
politische Klasse Teile ihres Herrschaftswissens
mit ihm teilen. So erhält das Volk einen besseren Einblick in Entscheidungen, die im Interesse
des Landes getroffen werden müssen. Sachsen
braucht dringend ein Informationsfreiheits- und
Transparenzgesetz.
n Selbst die Staatsregierung gesteht ein, dass die
Quoren für Volksantrag und Volksentscheid eng
mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängen. Dennoch wurde seit 1990 keine Anpassung
ihrer Höhe vorgenommen – obwohl Sachsen
seitdem 15 % seiner Bevölkerung verloren hat.
n Bisher sind – bis auf eine Ausnahme – alle
Volksbegehren in Sachsen daran gescheitert,
dass die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde. Diese
Hürde muss kleiner werden – runter mit den
Quoren!
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