Was tun? Mehr Informationen unter: www.linksfraktion-sachsen.de. DIE LINKE hat bisher in jeder Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie vorgelegt (Landtagsdrucksache 5/3705). Darin enthalten sind unter anderem folgende Forderungen: Ihre Ansprechpartner in der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: n Für einen erfolgreichen Volksantrag sollen schon 35.000 Unterschriften ausreichen. Rico Gebhardt Fraktionsvorsitzender E-Mail: [email protected] n In Zukunft sollen nicht mehr 450.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden müssen, um ein Volksbegehren zu ermöglichen – 280.000 sollen schon genügen. Andrea Roth Sprecherin für direkte Demokratie E-Mail: [email protected] n Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, den Landtag mittels eines Volksantrages zu zwingen, sich mit einem bestimmten politischen Problem zu befassen – ohne, dass dafür ein fertiger Gesetzentwurf vorliegen muss. n Unterstützungsunterschriften sollen auch über das Internet gesammelt werden können. In den Gemeindeverwaltungen sollen die Unterschriftenlisten ebenfalls ausliegen dürfen. n Der Landtagspräsident wird verpflichtet, die Initiatoren eines Volksantrages rechtlich zu beraten, um insbesondere Formfehler zu vermeiden. n In Zukunft soll der Landtag die Möglichkeit bekommen, das Volk entscheiden zu lassen, ob ein von ihm verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt. Das soll geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt oder 175.000 Bürgerinnen und Bürger dies mit ihrer Unterschrift fordern. Bisher haben sich die Regierungsfraktionen – allen voran die CDU – stets dagegen gewehrt, dass Sachsen demokratischer wird. DIE LINKE aber lässt nicht locker – wir bleiben dran! Mehr Demokratie in Sachsen! Ihr Ansprechpartner in der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: Karl-Friedrich Zais, MdL Sprecher für Wirtschaftspolitik Telefon: 0351 493 5817 0173 3859653 E-Mail: [email protected] Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Telefon: 0351 493-5800 – Telefax: 0351 493-5460 [email protected], www.linksfraktion-sachsen.de V. i. S. d. P.: Marcel Braumann Fotos: © S.Hofschlaeger / PIXELIO, Visual Concepts © fotolia.de Stand: Februar 2014 Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden. Warum und wie DIE LINKE die Volksgesetzgebung stärken will Volksgesetzgebung in der Dauerkrise Für mehr direkte Demokratie gibt es viele gute Gründe In Artikel 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist festgelegt, dass Landtag und Volk gleichrangige Gesetzgeber sind. Neben der herkömmlichen Gesetzgebung durch das Parlament hat auch die Bevölkerung die Möglichkeit, verbindliche Gesetzentscheidungen zu treffen. Das funktioniert in drei Schritten: Aus der Mitte der Bevölkerung wird ein Gesetzentwurf beim Landtag eingereicht (Volks­antrag), der von 40.000 Menschen per Unterschrift unterstützt wird. Lehnt der Landtag diesen Entwurf ab, müssen 450.000 Unterschriften gesammelt werden (Volksbegehren), damit ein Volksentscheid möglich wird und das Gesetz am Landtag vorbei in Kraft gesetzt werden kann. n Weite Teile der Bevölkerung haben angesichts ihrer vermeintlichen politischen Machtlosigkeit resigniert. „Wir können ja eh nichts ändern!“ ist ein Satz, den man auch bei uns oft hört. Durch Volksentscheide hat jede und jeder Einzelne Gelegenheit, in Sachsen konkret etwas zu verändern. Soweit die Theorie. In der Realität funktioniert das in Sachsen aber nicht: Zwar gab es in der Vergangenheit acht Volksanträge, allerdings nur einen einzigen Volksentscheid. Alle anderen Versuche des Volkes, Politik selbst zu gestalten, scheiterten an Formfehlern oder – und das ist der wichtigere Grund – an den viel zu hohen Anforderungen an die Unterschriftensammler. Denn die Zahl an Unterstützungsunterschriften, die gesammelt werden müssen (auch Quorum genannt), ist viel zu hoch und macht Volksentscheide praktisch unmöglich. Sachsen braucht mehr direkte Demokratie! Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sind unverzichtbar: Wenn die Regierung damit rechnen muss, dass das Volk bestimmte Gesetze wieder kippen kann, muss sie ihre Politik schließlich an den Interessen der Bevölkerung ausrichten. n Wenn die Volksgesetzgebung stark ausgeprägt ist, bestimmen nicht mehr allein die Parlamentarier über die Zukunft des Landes, sondern die Bevölkerung, die hier lebt. Politische Meinungs- und Willensbildung muss auch außerhalb des Parlaments stattfinden! n Seit mehr als zwei Jahrzehnten regiert in Sachsen die CDU – die Folge ist ein schwarzer Machtfilz in vielen Bereichen. Durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten, kommt frischer Wind in die politische Landschaft des Freistaates. Und die Politikerinnen und Politiker bekommen ein echtes Gegengewicht, das Machtmissbrauch verhindert. n Bürgerinnen und Bürger verhalten sich gemeinwohlorientiert, weil ihre soziale und berufliche Existenz weit weniger von ihren politischen Entscheidungen abhängt, als dies bei Politikerinnen und Politikern der Fall ist. n Das politische System Sachsens wird von den Parteien dominiert. Direkte Entscheidungen des Volkes können helfen, eine Bevormundung durch die Parteien einzudämmen und sich von vielbehaupteten „Sachzwängen“ zu lösen. n Bei Wahlen kann man nie eine Partei wählen, die den eigenen Sorgen und Wünschen vollends ent- spricht – in jedem Wahlprogramm gibt es Punkte, die man mit seinem Kreuz eigentlich nicht unterstützen möchte. Daher muss das Volk in Einzelfällen an den Parteien vorbei entscheiden können. n Bei kaum überwindbaren Hürden einer Volksgesetzgebung, sind die Bürgerinnen und Bürger zwischen Wahlterminen de facto von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Das kann man nur ändern, indem man den Menschen öfter und regelmäßiger die Gelegenheit einräumt mitzuentscheiden. n Volksgesetzgebung ist dem Einfluss von Lobbyisten und Interessengruppen weitgehend entzogen. Es ist für bestimmte Gruppen deutlich schwieriger, das gesamte Volk in ihrem Sinne zu beeinflussen, als einzelne Politiker. n Wenn das Volk direkt mitentscheidet, muss die politische Klasse Teile ihres Herrschaftswissens mit ihm teilen. So erhält das Volk einen besseren Einblick in Entscheidungen, die im Interesse des Landes getroffen werden müssen. Sachsen braucht dringend ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz. n Selbst die Staatsregierung gesteht ein, dass die Quoren für Volksantrag und Volksentscheid eng mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängen. Dennoch wurde seit 1990 keine Anpassung ihrer Höhe vorgenommen – obwohl Sachsen seitdem 15 % seiner Bevölkerung verloren hat. n Bisher sind – bis auf eine Ausnahme – alle Volksbegehren in Sachsen daran gescheitert, dass die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde. Diese Hürde muss kleiner werden – runter mit den Quoren!