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IzW
Uwe Suchomel
Institut zur Weiterbildung
Fortbildungsseminar
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Gehör und Audiometrie
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des
IzW
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Institut zur Weiterbildung
www.wissenskraft.de
NOTIZEN
Programm:
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1. Einführung
2. Anatomie und Physiologie des Ohres
3. Grundsatz 20 Lärm
4. Organisation der Vorsorgeuntersuchung
5. Audiometer - Hörprüfräume
6. Praktische Übungen
7. Auswertung
8. Gehörschutz
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Gehör und Audiometrie
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NOTIZEN
EINFÜHRUNG:
Allein in Deutschland sind ein großer Anteil der
Arbeitnehmer in Lärmbereichen tätig.
Lärmbereiche sind Arbeitsplätze deren Beurteilungspegel über 85dB(A) liegt.
Lärm am Arbeitsplatz kann krank machen. Seit
1929 werden Lärmschäden als Berufskrankheit
anerkannt.
Bis 1961 war dies allerdings nur auf Fälle von
Taubheit oder an Taubheit grenzender Lärmschwerhörigkeit beschränkt.
Mit Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift
"Lärm" sind gewerblichen Unternehmen Verpflichtungen auferlegt worden.
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Es müßen z.B. alle neuen Arbeitsplätze technisch
so gestaltet werden, daß dort keine gehörschädliche Lärmeinwirkung mehr eintritt.
Dies gilt als erreicht, wenn der Beurteilungspegel
85 dB(A) nicht überschreitet.
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Reichen trotz Ausschöpfung des fortschrittlichen
Standes der Technik diese Maßnahmen nicht aus,
um die Lärmbelastung unter 85 dB(A) zu halten,
müssen vom Betrieb geeignete persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Die Beschäftigten sind wiederum verpflichtet, diesen auch zu benutzen.
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Lärmbereiche sind durch die genormten blauweißen Schilder zu kennzeichnen.
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Gehör und Audiometrie
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Jeder Beschäftigte, der in Lärmbereichen beschäftigt wird, muß durch arbeitsmedizinische Gehörvorsorgeuntersuchungen überwacht werden.
NOTIZEN
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen
dauernden, vorübergehenden oder nur kurzzeitigen
Aufenthalt im Lärmbereich handelt.
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bei Lärmgefährdung ist ausschließlich ermächtigten Ärzten vorbehalten.
Der Arzt darf zu seiner Entlastung die Durchführung des Siebtestes hierfür besonders ausgebildeten Hilfskräften übertragen. Es genügt, wenn er lediglich die Leitung, Aufsicht und die Beurteilung
übernimmt.
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Durchführungsanweisungen für Vorsorgeuntersuchungen finden Sie in der UVV 1.7 VBG 100
Für Lärmvorsorgeuntersuchungen in dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 20.
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Gehör und Audiometrie
-4-
ANATOMIE und PHYSIOLOGIE des Ohres.
NOTIZEN
Mit der nun folgenden kleinen Einführung in die
Anatomie und Physiologie des Ohres möchten wir
Ihnen eine Grundlage für Ihre Tätigkeiten schaffen.
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Das Außenohr umfaßt die Ohrmuschel, den Gehörgangseingang und den Gehörgang.
Der Gehörgang ist etwa 2,5 cm lang, besteht aus
einem knorpeligen und knöchernen Anteil und
reicht bis zum Trommelfell.
Das Gehörgangsepithel enthält Talg.-, Knäueldrüsen und Haare, die bei Männern im fortgeschrittenen Lebensalter einen schalldichten Gehörgangsverschluß begünstigen können. Ohrenschmalz besteht aus einem Gemisch der Sekrete von Talgund Knäueldrüsen, abgeschilferter Gehörgangshaut, Fetttröpfchen, Pigmentkörnchen, abgestoßenen Häärchen und Verunreinigungen. Es beeinflußt den pH Wert des Gehörgangs im Sinne einer
schwach saueren Reaktion und hemmt damit
wahrscheinlich das Wachstum von Bakterien und
Pilzen.
Ohrenschmalz ist nicht ein Zeichen von Unsauberkeit, sondern von funktionierendem Abwehrund Selbstreinigungsmechanismuß der Gehörgangshaut.
Diese wächst von der Trommelfellmitte über den
Trommelfellrand entlang den Gehörgangswandungen nach außen. Wobei Ohrenschmalz und Verunreinigungen nach außen mitgenommen werden.
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Gehör und Audiometrie
-5-
Das Mittelohr umfaßt das Trommelfell, die Gehörknöchelchenkette, bestehend aus Hammer,
Amboß und Steigbügel. Der Mittelohrraum heißt
auch Paukenhöhle.
Die Paukenhöhle ist über die Ohrtrompete mit dem
Rachenraum verbunden.
Über diese Verbindung erfolgt die Belüftung der
Mittelohrräume und damit der Ausgleich zwischen
Luftdruck im Mittelohr und dem atmosphärischen
Luftdruck.
NOTIZEN
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Das Innenohr ist ein mit Lymphflüssigkeit gefülltes Organ.
Es ist im Schläfenbein untergebracht. Zum Innenohr gehören das knöcherne und das häutige Labyrinth. Das innere vom häutigen Labyrinth wird
von Endolymphen ausgefüllt. Der Zwischenraum
knöchernes/häutiges wird mit Perilymphe ausgefüllt.
Knöchernes Labyrinth besteht aus dem Vorhof,
der Schnecke und den drei c-förmigen Bogengängen.
Im Schneckengang befindet sich das sog. Cortische Organ . Dieses besteht aus verschiedenen
Stützzellen und Sinneszellen.
Die Sinneszellen dienen der Aufnahme von akustischen Reizen. Diese Reize werden über Nervenfasern weitergeleitet. Nervenfasern des Cortischen
Organ´s und die Nervenfasern des Gleichgewichtsorgans bilden den 8. Hirnnerv. Dieser leitet dem
Gehirn akustische und statische Reize zu.
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Gehör und Audiometrie
-6-
Aufnahme von Sinustönen.
NOTIZEN
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Mechanische Schwingungen, vor allem der Luft,
werden vom Trommelfell des Ohres über die Gehörknöchelchen auf das ovale Fenster übertragen.
Dabei kommt es durch Hebeluntersetzung, Größenunterschied und Haftflächen zu etwa einer 20.fachen Verstärkung.
Die Schwingungen pflanzen sich in der Lymphflüssigkeit des Innenohres fort und erregen dort Rezeptoren durch mechanische Schwingungen.
Die Erregungen der Rezeptoren werden von Nervenfasern, Hörnerven zum Hörzentrum in der
Großhirnrinde übermittelt.
Der Hörbereich reicht beim noch gesunden jungen
Menschen von ca. 20 - 20 000 Hz (Schwingungen
pro Sekunde)
Der Hauptteil der Sprache befindet sich zwischen
ca. 250 - 6000 Hz.
Technische Frequenzen können alle hörbaren und
nicht hörbaren Schwingungszahlen erreichen.
Im Alter nimmt die Fähigkeit, hohe Frequenzen zu
hören ab. Die Ursache ist eine Abnahme der Elastizität des Innenohrs und des Übertragungssystems im Mittelohr.
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Hörprüfungen (Audiometrie)
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Bei jeder Art der Hörprüfungen ist die akustische
Eigenschaft des Raumes in dem geprüft wird von
größter Bedeutung. Durch Lärmeinwirkung von
außen können die Ergebnisse verfälscht, ja sogar
unbrauchbar werden.
Der Untersuchungsraum sollte in einem ruhigen
Bereich liegen. Zusätzliche schallschluckende
Maßnahmen sind sinnvoll. z.B. Vorhänge, Teppichböden. Genaue Meßergebnisse bringen allerdings nur speziell ausgelegte Hörkabinen.
Prüfung mit der Stimmgabel
Die Stimmgabeln waren vor Entwicklung der elektroakustischen Prüfgeräte ein gutes Mittel, um
Hörverluste festzustellen.
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Gehör und Audiometrie
-7-
Mit elektroakustischen Geräten werden die verschiedenen Test´s zur Hörprüfung durchführt.
NOTIZEN
Luftleitung:
Bei diesem Testverfahren wird über einen Kopfhörer ein Sinuston auf das Außenohr gegeben. Die
verschieden Testfrequenzen geben ein Bild des
Hörvermögens wieder, welche auf TonAudiogramm festgehalten wird.
Dieser Test überprüft den gesamten Gehörgang
bis zur Hirnrinde. Eine Unterscheidung in welchem
Teil des Hörweges der Hörverlust eintritt, ist nicht
möglich.
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Knochenleitung:
Akustische Wahrnehmungen kommen auch dann
zustande, wenn der Schädel schwingt. Knochenleitungsschall entsteht direkt durch Anregung mit
dem Knochenleitungshörer eines Audiometer´s
oder durch einen hohen Luftdruckpegel´s ab ca.
60dB.
Bei diesem Testverfahren wird direkt das Innenohr
geprüft, es übergeht dabei den gesamten Schalleitungsapparat. Eine Unterscheidung ob eine Innenohrschwerhörigkeit oder eine Schalleitungsschwerhörigkeit besteht, ist dabei möglich.
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Weber Test
Dieser Test dient zur Lokalisation des Hörverlust´s.
Am besten eignet sich eine Stimmgabel mit einer
Frequenz von 512 Hz (C2). Sie wird nicht angeschlagen, sondern nur leicht in Schwingung gebracht und danach auf die Mitte der Stirn aufgesetzt.
Hört der Proband den Ton auf beiden Seiten
gleich, so ist das Gehör normal oder auf beiden
Seiten gleich stark beeinträchtigt. Das Hören nur
auf einer Seite nennt man lateralisiert.
Die Lateralisation in das bessere Ohr, zeigt eine
Schallempfindungsschwerhörigkeit des Gegenohr´s an. Die Lateralisation in das schlechter hörende Ohr weist auf eine Schalleitungsschwerhörigkeit des betreffenden Ohres hin.
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Gehör und Audiometrie
-8-
SISI Test
Der SISI Test wird mit einer Frequenz von 1000
Hz und 4000 Hz durchgeführt.
Der SISI Test findet Anwendung bei einem Hörverlust von min. 40 dB.
Die Töne werden mit 20 dB über der individuellen
Hörschwelle übertragen. Diese Höhe wird für 4,8
Sekunden durchgeführt danach für 0,2 Sekunden
um 1 dB verstärkt. Bei einer Gesamtdauer von 2
Minuten finden 20 Verstärkungen statt. Der Proband soll bei Feststellung dieser Verstärkungen ein
Zeichen geben. Normalhörende erkennen ca.
30%-60%(6-12 Verstärkungen).
NOTIZEN
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Weitere Testverfahren
Es gibt noch eine Reihe von weiteren Testverfahren, diese sind aber für Sie als Durchführende für
"Lärm I und Lärm II" nicht von Bedeutung.
Für Interessierte öffnet sich eine große Pallette
von Fachliteratur.
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Gehör und Audiometrie
-9-
Aufbau der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze.
NOTIZEN
Die Grundsätze sind in einem Handbuch zusammengefasst.
Die Liste ist unterteilt von den Gefährdungen G1.1
bis zu G45.
Hinter den Bezeichnungen G... und Nummer verbergen sich die einzelnen Gefährdungen.
Betrachten wir nun in nummerischer Aufstellung
die Vorsorgeuntersuchungen.
Silikogener Staub
Asbesthaltiger Staub
G 1.3
keramikhaltiger Staub
G2
Blei oder seine Verbindungen
(mit Ausnahme der Bleialkyle)
Bleialkyle
Hautkrebs
Nitroglyzerin oder Nitriglykol
Schwefelkohlenstoff
Kohlenmonoxid
Benzol
Quecksilber oder seine Verbindungen
Methanol
Schwefelwasserstoff
Phosphor (weißer)
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
Trichlorethylen
Chrom VI Verbindungen
Arsen oder seine Verbindungen
Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)
Terachlorethan oder Pentachlorethan
(Laserstrahlung) Wegfall
Lärm
Kältearbeit
Säureschäden der Zähne
Obstruktive Atemwegserkrankungen
Hauterkrankungen mit Ausnahme von
Hautkrebs
Fahr-, Steuer-u.Überwachungstätigkeit
Atemschutzgeräte
Isocyanate
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G3
G4
G5
G6
G7
G8
G9
G10
G11
G12
G13
G14
G15
G16
G17
G18
G19
G20
G21
G22
G23
G24
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G1.1
G1.2
G25
G26
G27
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Gehör und Audiometrie
- 10 -
G34
G35
G36
G37
G38
G39
G40
G41
G42
G43
G44
G45
Monochlormethan (Methylchlorid)
Benzolhomologe (Toluol, Xylole)
Hitzearbeit
Überdruck
Cadmium oder seine Verbindungen
Aromatische Nitro- oder Aminoverbindung
Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
Arbeitsaufenthalt im Ausland
Vinylchlorid
Bildschirm Arbeitsplätze
Nickel oder seine Verbindungen
Schweißrauche
Krebserzeugende Gefahrstoffe allgemein
Arbeiten mit Absturzgefahr
Infektionskrankheiten
Biotechnologie
Buchen und Eichenholzstaub
Styrol
NOTIZEN
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G28
G29
G30
G31
G32
G33
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Diese Gefährdungsuntersuchungen werden bei gefährdeten Mitarbeitern vor Beginn dieser Tätigkeit
untersucht (Erstuntersuchung).
Mit dieser Untersuchung erhält man einen gesundheitlichen Istzustand.
hi
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Der Aufbau der einzelnen Grundsätze folgt einem
einheitlichen Schema:
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ac
Unter 1. finden wir den jeweiligen Anwendungsbereich.
pd
Unter 2. die jeweiligen Untersuchungsarten.
Unter 3. die Erstuntersuchung
Unter 4. die Nachuntersuchung
Unter 5. und 6. weitere Informationen.
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Gehör und Audiometrie
- 11 -
Der BG Grundsatz 20 "Lärm"
Fassung 4.89
NOTIZEN
Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, um
eine Gefährdung des Gehörs durch Lärm frühzeitig
zu erkennen und eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr zu erhalten.
Der Grundsatz 20 gilt nicht für taube Personen.
Untersucht werden müßen alle Mitarbeiter die einen Lärmpegel von über 85 dB (A) ausgesetzt
werden.
Im Grundsatz werden verschiedene Untersuchungsarten aufgeführt. Sollte dabei eine der Untersuchungsmethoden nicht zu einer Beurteilung ausreichen, so soll ein HNO ärztliches Konsilium durchgeführt werden.
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Erstuntersuchung soll vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit, die mit gehörschädigendem
Lärm verbunden ist durchgeführt werden.
Nachuntersuchungen werden während der
Tätigkeit durchgeführt.
Weitere Untersuchungen z.B. nachgehende Untersuchungen sind nicht erforderlich.
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Gehör und Audiometrie
- 12 -
Die Erstuntersuchung
Siebtest nach
Lärm I
Auffällig
NOTIZEN
Kurzanamnese
Besichtigung des Außenohr´s
Tonaudiometrie in Luftleitung
Beratung zum Gehörschutz
Arbeitsmedizinische Beurteilung
"Keine gesundheitlichen
Bedenken"
nein
ja
Ärztliche Anamnese
Otoskopische Untersuchung
Weber-Test
Tonaudiometrie in Luft und
Knochenleitung
SISI Test
Individuelle Beratung zum
Gehörschutz
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Ergänzungsuntersuchung
Lärm II
tri
Arbeitsmedizinische Beurteilung
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Beim Siebtest wird der Hörtest in der Luftleitung
mit den Testfrequenzen 1 kHz-6 kHz durchgeführt.
pd
Bei der Ergänzungsuntersuchung wird der Webertest mit einer Testfrequenz von 500 Hz sowie
der Test in der Luft und Knochenleitung mit einer Frequenz von 0,5 kHz - 8 kHz durchgeführt.
Der SISI Test sofern indiziert.
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Gehör und Audiometrie
- 13 -
Die Ergänzugsuntersuchung wird notwendig
wenn im Siebtest auf mindestens einem Ohr mehr
als eine Testfrequenz (1kHz - 6 kHz) ein Luftleitungshörverlust vorliegt, der größer ist als in der
Tabelle des Grundsatzes vorgegeben ist.
Lebensalter
<
<
<
<
>
30
35
40
45
45
Frequenzen kHz
1
2
3
4
Hörverluste in dB
15 15 20 25
15 20 25 25
15 20 25 30
20 25 30 40
20 25 35 45
NOTIZEN
6
25
30
35
40
50
Quelle G20 4/89
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Die Ergänzungsuntersuchung wird ebenfalls notwendig, wenn folgende Anhaltspunke vorliegen:
1. Operation am Mittel- und/oder Innenohr
2. Hörsturz in der Vorgeschichte
3. Hörstörungen oder Ohrgeräusche in Verbindung
mit Schwindelanfällen
4. Entzündungen im Gehörgang oder in der Ohrmuschel
pd
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Arbeitsmedizinische Kriterien
Die arbeitsmedizinischen Kriterien werden in gesundheitliche Bedenken, keine gesundheitlichen
Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen, und
in keine gesundheitlichen Bedenken aufgeteilt.
Bei gesundheitlichen Bedenken unterscheiden wir
noch einmal in dauernde und befristete Bedenken.
Dauernde gesundheitliche Bedenken bestehen bei
Personen, bei denen das Ergebnis der Erstuntersuchung nach allgemeinen arbeitsmedizinischen und
otologischen Erfahrungen den begründeten Verdacht auf ein individuell erhöhtes Risiko einer Gehörschädigung durch Lärm ergibt.
Nachfolgende Befunde geben dem ermächtigten
Arzt diese Beurteilung durchzuführen.
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Gehör und Audiometrie
- 14 -
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Nachuntersuchung
NOTIZEN
Die erste Nachuntersuchung soll vor Ablauf von
12 Monaten durchgeführt werden.
Weitere Nachuntersuchungen werden in zwei
Lärmbereiche aufgeteilt. In einen Lärmbereich
über 90 dB soll die Untersuchung vor Ablauf von
36 Monaten, bei einen Lärmbereich zwischen 85
dB - 90 dB vor Ablauf von 60 Monaten durchgeführt werden.
Vorzeitige Nachuntersuchungen werden zum
einem nach ärztlichen Ermessen in Einzelfällen
festgelegt. Zum zweiten auf Wunsch des Probanden, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit vermutet. Als weiteres, wenn infolge von Erkrankungen oder eines Unfalls Hörstörungen auftreten.
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Die Nachuntersuchung besteht zunächst wieder
aus dem Siebtest, wenn dieser ein auffälliges Ergebnis bringt, wird eine Ergänzungsuntersuchung
gemäß Untersuchungsbogen II notwendig.
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al
Diese Ergänzungsuntersuchung nach Lärm II wird
notwendig, wenn im Siebtest gegenüber der letzten
Hörprüfung auf mindestens einem Ohr eine Luftleitungsverschlechterung innerhalb von 3 Jahren um
mehr als 30 dB als Summe der Hörverluste bei 2
kHz, 3 kHz und 4 kHz festgestellt wurde.
Als weiteres wird diese Untersuchung notwendig
wenn der Luftleitungshörverlust bei 2 kHz auf
mindestens einem Ohr 40 dB oder mehr erreicht.
Bei Überschreitung der Grenzwerte auf mindestens ein Ohr. Auch wenn erstmals Anhaltspunkte
für Operationen am Mittel- und/oder Innenohr vorliegen, bei Hörsturz,Hörstörungen oder Ohrgeräusche in Verbindung mit Schwindelanfällen, sowie
bei Entzündungen im Gehörgang oder in der Ohrmuschel ist die Untersuchung notwendig.
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Gehör und Audiometrie
- 16 -
Tabelle Hörverlustgrenze für Nachuntersuchungen.
Die Werte gelten beim Siebtest für die Luftleitung,
bei der Ergänzungsuntersuchung für die Knochenleitung.
Lebensalter
NOTIZEN
Summe der Hörverluste
2 kHz+3 kHz + 4 kHz
< 20
< 25
< 30
< 35
< 40
< 45
< 50
> 50
65 dB
75 dB
85 dB
95 dB
105 dB
115 dB
130 dB
140 dB
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Werden bei einem Hörverlust auf beiden Ohren bei
2 kHz 40 dB erreicht oder überschritten, so ist eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung nach
Lärm III notwendig.
tri
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Die Arbeitsmedizinischen Kriterien sind wie in der
Erstuntersuchung in einzelne Bereiche aufgeteilt.
q
q
q
fM
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dauernde gesundheitliche Bedenken
befristete gesundheitliche Bedenken
keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
q keine gesundheitlichen Bedenken
pd
Die Beurteilung des Testergebnisses bleibt dem
ermächtigten Arzt vorbehalten.
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Gehör und Audiometrie
- 17 -
NOTIZEN
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Im 6. Abschnitt des Grundsatzes 20 werden ergänzende Hinweise gegeben.
Unter einzelnen Schlagworten werden kurze Erklärungen dargeboten. Einzelne Punkte werden wir zu
einem späteren Zeitpunkt besprechen.
Als ein wichtiger Punkt ist unter 6.8.1.3 der Zeitpunkt der Untersuchung angesprochen. Vor der
Untersuchung soll das Gehör des Probanden mindestens 14 Std lang nicht mit einem Lärmpegel von
über 80 dB belastet sein. Dies kann durch ausreichenden Gehörschutz erreicht werden. Eine Lärmpause von mindestens 30 min. in einem Bereich unter 75 dB wäre ebenfalls denkbar.
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Gehör und Audiometrie
- 18 -
Die Nachuntersuchung
Siebtest nach
Lärm I
Auffällig
NOTIZEN
Kurzanamnese
Besichtigung des Außenohr´s
Tonaudiometrie in Luftleitung
Beratung zum Gehörschutz
Arbeitsmedizinische Beurteilung
"Keine gesundheitlichen
Bedenken"
nein
ja
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Ärztliche Anamnese
Otoskopische Untersuchung
Weber-Test
Tonaudiometrie in Luft und
Knochenleitung
SISI Test
Individuelle Beratung zum
Gehörschutz
ne
Arbeitsmedizinische
Beurteilung
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ac
ja
nein
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Hörverlust
2kHz > 40 dB
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Ergänzungsuntersuchung
Lärm II
pd
Sprachaudiometrie mit
Erweiterte
Ergänzungsuntersuchung Zahlen und Einsilbern
ggf. weitere spez. Unternach Lärm III
suchungen
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Gehör und Audiometrie
- 19 -
Organisation der Vorsorgeuntersuchung
NOTIZEN
Bei der Organisation der Vorsorgeuntersuchung
kommen immer wieder die gleichen Probleme auf
das Assistenzpersonal zu. Wie schaffe ich es, daß
der Prpoband zum richtigen Zeitpunkt erscheint.
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Verschiedene Methoden sind sicherlich möglich,
eine rationelle Methode wäre wünschenswert.
Stellen Sie Ihren ganz persönlichen individuellen
Ablaufplan auf.
Dabei ist zu beachten, daß der Proband seine persönliche Lärmpause auch wirklich eingehalten hat.
Er soll auch seinen persönlichen Gehörschutz zum
Test mitbringen.
Letztendlich wird es Ihrem Geschick überlassen
sein, wie Sie den Proband (persönlich, telefonisch
oder schriftlich) zum Hörtest einladen.
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Gehör und Audiometrie
- 20 -
NOTIZEN
Gehen Sie bei der Erst- oder Nachuntersuchung
nach den Ablaufplänen vor.
Beim Test selbst, sollten Sie mit ruhigen Worten
den Probanden erklären um was es bei diesem
Testverfahren geht.
Ein ruhiges Auftreten des Assistenzpersonals sollte
obligatorisch sein.
Planen Sie Ihre Testfolgen zeitlich nicht zu nahe,
sonst kann Stress und Hektik Ihre Pläne durcheinander bringen.
Fehlerhafte Audiometrie Befunde können Ihre Arbeit zunichte machen. Audiometrieren Sie nie zu
schnell, denn Sie wissen auf welchem Ohr Sie gerade testen, doch der Proband muß sich erst auf
diese Testsituation einstellen.
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Alle audiometrischen Befunde müßen dokumentiert werden.
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Lärm macht krank!
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Eine Beratung über das Tragen von Gehörschutz
gehört ebenso zu dem Gesamtablauf des Gehörtest, wie der Test selbst.
Sprechen Sie den Probanden auf die Gefahren von
Lärm an.
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- 21 -
Das Audiometer
NOTIZEN
Das Audiometer besteht aus den wesentlichen Teilen: Tongenerator, Verstärker, Sender, Empfänger
und Kopfhörer.
Die Audiometer sind sehr unterschiedlich aufgebaut und haben die unterschiedlichsten Größen.
Für den einfachen Siebtest reichen einfachere und
auch billigere Testgeräte, währenddessen für den
Lärm II oder gar Lärm III sind aufwendigere Geräte notwendig. Sie müßen sich mit Ihren Geräten
vor Ort vertraut machen, ein Gerätestudium können wir Ihnen leider nicht abnehmen.
Das Audiometer muß in regelmäßigen Abständen
Inspektionen unterzogen werden. Neukalibrierungen sollten von zugelassenen Technikern in größeren Zeitabständen durchgeführt werden. Wartungsverträge mit den Lieferfirmen erleichtern hier
diese Wartungspflicht.
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Hörprüfräume
Die Hörprüfräume sollten an einem ruhigen abgeschirmten Ort liegen. Während ein Test mit einen
Probanden durchgeführt wird, muß die Tür vom
Hörprüfraum geschlossen bleiben, sowie Störgeräusche vermieden werden. Hörprüfräume sollten
unter Umständen mit Teppichen , Vorhängen ausgestattet sein, welche Störgeräusche schlucken.
Hörprüfkabinen schirmen den Probanden natürlich
besser ab als nur Hörprüfräume. Über Kabinen
haben die BG´s ein Merkblatt herausgegeben. Bei
diesen Kabinen ist allerdings nur eine eingeschränkte Kommunikation möglich, welche zeitweise nachteilig sein kann. Informieren Sie den
Probanden, bevor Sie die Türe der Kabine schließen, über den gesamten Testverlauf.
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Gehör und Audiometrie
- 22 -
Praktisches Vorgehen
NOTIZEN
Zur Feststellung der Hörleistung muß der Proband
einige Stufen durchlaufen.
1. kurze Anamnese ( Auf den Bögen Lärm vorgegeben)
2. Inspektion des äußeren Ohrs evtl des Trommelfelles
3. Hörprüfung mit dem Audiometer
- Luftleitung
- Knochenleitung
- Weber Test
- SISI Test
Diese Stufen werden zunächst beim Siebtest bis
zur Luftleitung durchgeführt. Beim Ergänzungstest
Lärm II bis zum SISI Test.
Abschließend ist bei jedem Test die Beratung zum
Gehörschutz angezeigt.
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Hörprüfung
Vor der Hörprüfung ist der Proband über den Verlauf des Test´s zu informieren.
Zur Bestimmung der Schwellenwerte gibt es zwei
Wege, einmal vom hörbaren Ton ins nicht hörbare
oder vom nicht hörbaren zum hörbaren. Im Regelfall wird der zweite Weg angewandt.
Es ist sinnvoll, von der Frequenz 1000 Hz zu beginnen danach Stufe für Stufe 2,3,4,6,8 kHz zu testen.
Die 1000 Hz nochmal´s zu wiederholen und danach
die unteren Frequenzen.
Beim Audiometrieren sollte die Prüfgeschwindigkeit dem Probanden angepaßt sein. Ein zu schnelles testen bringt nur falsche Meßwerte.
Die Funktion des Audiometrie Gerätes muß vor
der Testreihe überprüft werden.
Die Dokumentation auf den Lärmbögen inklusive
der Anamnese ist notwendig.
Lassen Sie sich zum Schluß den Gehörschutz des
Probanden zeigen, und beraten Sie Ihn über die
Folgen des nicht benutzens.
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- 23 -
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- 24 -
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- 25 -
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