EKG Kopf

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Information über Wahlen und Wiederholungen am Ende der Q1
Kurswahlen für die Q2
In der Einführungsphase wurden die Wahlen für die Qualifikationsphase durchgeführt. Seit
dieser Wahl ist einige Zeit vergangen. Daher möchten wir darum bitten, auf dem
ausgedruckten Belegungsbogen zu kontrollieren, ob alle Informationen (Kursbelegung und
Klausurverpflichtungen) für die Q1 richtig sind. Zweitens können Änderungen für die Q2
(Abwahl von Kursen bzw. Änderung der Klausurverpflichtung) auf dem Bogen vermerkt
werden, indem ein Kurs deutlich gestrichen oder ein „S“ durch ein „M“ ersetzt wird. Zu
beachten ist dabei, dass die Anzahl der Kurse mindestens 38 und die Anzahl der Stunden
mindestens 102 betragen muss. Die eingetragen Zusatzkurse „ZK“ in Geschichte und
Sozialwissenschaften sind Pflichtbelegungen, die nicht gestrichen werden dürfen. Bei einigen
Schülerinnen und Schülern haben wir eine Bemerkung zu der Belegung in Q2 geschrieben, die
bitte zu beachten sind. Der von Schülern und Eltern unterschriebene Belegungsbogen ist bis
zum 24.04.2015 bei den Beratungslehrern abzugeben.
Freiwillige Wiederholungen
Am Ende von Q1.2 und Q2.1 können Schülerinnen und Schüler, die in zwei oder drei
Leistungskursen ein Defizit (vier oder weniger Punkte) haben oder deren Zulassung im
Grundkursbereich gefährdet erscheint (Wenn man im Leistungs- und Grundkursbereich 6 – 8
anrechenbare Defizite hat) freiwillig einen Antrag auf Wiederholung der Jahrgangsstufe
stellen. Dieser Antrag muss vor der Zeugniskonferenz am 22.06.2015 in schriftlicher Form bei
den Beratungslehrern gestellt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss
dieser Antrag von Eltern und Schülern unterschrieben werden. Über die Genehmigung des
Antrages entscheidet die Zeugniskonferenz.
Verpflichtende Wiederholung
Am Ende von Q1.2 und Q2.1 müssen Schülerinnen und Schüler, die Jahrgangsstufe
wiederholen, wenn sie eine der drei Bedingungen erfüllen: (a) ein Pflichtkurs (z.B. Deutsch)
wird mit 0 Punkten bewertet, (b) vier Leistungskursdefizite (c) acht bzw. neun (je nach Anzahl
der belegten Kurse) Defizite im Grund- und Leistungskursbereich. Falls die Wiederholung
bewirken würde, dass die Zulassung zum Abitur nicht innerhalb von 4 Jahren möglich sein
kann, ist die Wiederholung ausgeschlossen und die Schülerin bzw. der Schüler muss die Schule
verlassen.
Wahlverhalten bei Defiziten
Vorhandene Defizite können dazu führen, dass zu Beginn der Q2 die jetzt getroffene
Wahlentscheidung – insbesondere die Abwahl von Kursen - überdacht werden sollte. Sind viele
Defizite vorhanden, so kann es sich lohnen, möglichst viele Kurse zu behalten, um die Anzahl
der möglichen Defizite von 7 auf 8 zu erhöhen. Auch kann es bei einer größeren Anzahl von
Kursen möglich sein, ein Defizit zu streichen. Hat man z.B. ein Defizit in Kunst und wählt
dieses Fach am Ende der Q1 ab, so muss dieses Defizit zählen, da man zwei Kunstkurse in die
Gesamtqualifikation einbringen muss. Wählt man Kunst auch in der Q2, so hat man unter
bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, das Defizit aus Q1 zu streichen. Da diese Fälle oft
komplex sind, sollte man am Ende von Q1 bzw. spätestens in der ersten Woche von Q2 die
Beratungslehrer ansprechen, um sich im Hinblick auf diese Problematik beraten zu lassen.
Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Q1.2 oder später die Schule verlassen, können
unter bestimmten Bedingungen die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erreichen. Die
Fachhochschulreife ermöglicht das Studium an einer Fachhochschule, wenn zusätzlich ein
einjähriges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgewiesen werden kann.
Die Fachhochschulreife erreicht man, wenn man in zwei aufeinander folgenden Halbjahren im
Leistungskursbereich mindestens 40 Punkte (bei zweifacher Wertung) und mit 11 Grundkursen
mindestens 55 Punkte (bei einfacher Wertung) erzielt. Dabei sind mindestens je zwei Kurse der
folgenden Fächer zu berücksichtigen: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, eine
Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft. Es dürfen maximal 2 Leistungskursdefizite
und 4 Grundkursdefizite vorhanden sein. Kein berücksichtigter Kurs darf mit 0 Punkten
bewertet sein.
Wahl der Abiturfächer
In den ersten zwei Wochen nach den Ferien müssen verbindlich das 3. und 4. Abiturfach
festgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese beiden Fächer durchgängig von
Q1.1 bis Q2.1 schriftlich belegt werden. Außerdem sind unter den vier Abiturfächern
mindestens zwei Fächer aus dem Kanon „Mathematik, Deutsch, Fremd-Sprache“ zu wählen.
Darüber hinaus sind die drei Aufgabenfelder abzudecken, wobei das erste Aufgabenfeld nur
durch Deutsch oder eine Fremd-Sprache abgedeckt werden kann. Das zweite Aufgabenfeld
kann auch ersatzweise durch Religion abgedeckt werden.
(Koordination Oberstufe, Beratungslehrer Jahrgangsstufe Q1)
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Ich habe von den Informationen zu den Wahlen und Wiederholung am Ende der Q1 Kenntnis
genommen.
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Name der Schülerin/des Schülers in Druckschrift
Datum, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
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