Förderprogramm Energie Bilanz 2008 bis 2011

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Förderprogramm Energie
Bilanz 2008 bis 2011
Eingesetzte Mittel – erzielte Wirkung
1
Herausgeber
AWEL, Amt für Abfall, Wasser,
Energie und Luft
November 2012
Auflage: 500
Kontakt und Bezugsquelle
AWEL
Abteilung Energie
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
www.energie.zh.ch
[email protected]
Tel. 043 259 42 66
Titelbild
Saniertes Gebäude im Minergie-Standard in Andelfingen
Der Anhang zum Bericht mit konkreten Beispielen geförderter
Projekte und weiteren Auswertungen zu einzelnen Förderbereichen ist auf der Internetseite des AWEL verfügbar:
www.energie.zh.ch/subvention
Anreize als Teil der Förderung
Der Kanton Zürich will den CO2-Ausstoss
verringern. Im kantonalen Energiegesetz
ist das Ziel vorgegeben: Senkung der
Emission von heute 5,5 Tonnen pro Kopf
der Bevölkerung und Jahr auf 2,2 Tonnen
bis zum Jahr 2050. Die starke Abhängigkeit von fossilen Energien soll durch die
Steigerung der Energieeffizienz und durch
Nutzung von erneuerbaren Energien und
Abwärme verringert werden. Im Energieplanungsbericht 2006 sind Ausgangslage,
Ziele, Potenziale und Umsetzungsstrategien eingehend beschrieben.
Schwerpunkt Gebäudebereich
Über die Hälfte der CO2-Emissionen stammen aus dem Gebäudebereich. Hier setzt
der Kanton – im Einklang mit der Energiepolitik des Bundes – seinen energiepolitischen Schwerpunkt. Der Massnahmenmix
aus Information, Beratung und Weiterbildung wird flankiert mit finanziellen
Anreizen und mit Vorschriften. Dieser Mix
bewirkt, dass neu erstellte Gebäude einen
hohen Effizienzstandard erfüllen und bei
Gebäudeerneuerungen auch energietechnisch modernisiert wird.
Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte
können die konsequente Anwendung
energieeffizienter Technologien und die
Nutzung erneuerbarer Energien behindern. Verschiedene rechtliche Hemmnisse
sind in den letzten Jahren bereits abgebaut worden (u.a. Verzicht auf Baubewilligung für Solaranlagen, Revision Ausnützungs- und Abstandsvorschriften als
Anreiz für stärkere Wärmedämmung).
Finanzielle Anreize helfen mit, dass sich
neue, preislich noch nicht konkurrenzfähige Technologien auf dem Markt breit
durchsetzen können. Unterstützend wirken auch die Steuerabzüge, die bei energietechnischen Investitionen an bestehenden Gebäuden möglich sind.
für die energetischen Bauvorschriften wie
auch für die Förderung zuständig. Der
Bund unterstützt die Kantone mit jährlichen Globalbeiträgen, die sich auch nach
der Wirksamkeit der kantonalen Förderung richten. Die Kantone rapportieren
jährlich über Art und Umfang der unterstützten Projekte.
Das kantonale Energiegesetz (EnerG,
LS730.1) liefert die gesetzliche Grundlage
für die Fördermassnahmen. Die Baudirektion definiert die Inhalte des Förderprogramms unter Berücksichtigung der
energiepolitischen Prioritäten, der Wirksamkeit und des finanziellen Rahmens.
Letzterer ist durch den vom Kantonsrat
bewilligten Rahmenkredit festgelegt.
Der 2001 bewilligte Rahmenkredit von
40 Millionen Franken für die Jahre 2002
bis 2010 wurde vorzeitig auf Ende 2009
beendet. Der Kantonsrat bewilligte mit
Beschluss vom 31. August 2009 einen
neuen Rahmenkredit von 32 Millionen
Franken für die Periode 2010 bis 2013.
Der Rahmenkredit erhöht sich um die
jährlich vom Bund ausgerichteten Globalbeiträge.
So läuft die Umsetzung
Aufgrund der Projektangaben in den
standardisierten Antragsformularen erfolgt eine zeitlich befristete Förderzusage. Nach Projektabschluss werden die
Angaben verifiziert (bei grossen Projekten
z.B. anhand der Messresultate der jährlich
produzierten Energie) und die Förderbeiträge definitiv festgelegt und ausbezahlt.
Die Einhaltung der Förderbestimmungen
wird mit Stichproben überprüft. Erfahrungsgemäss verfallen rund 10 Prozent
der zugesicherten Beiträge, weil die Projekte nicht realisiert werden oder (in wenigen Fällen) die Förderbedingungen nicht
eingehalten wurden. Die Realisierung
kann sich vor allem bei grösseren BauvorGesetzliche Grundlagen: Bund und haben oder Wärmeversorgungsprojekten
über zwei oder mehr Jahre erstrecken.
Kanton im Tandem
Gemäss Bundesverfassung sind primär die Deshalb sind jeweils Ende Jahr offene
Verpflichtungen vorhanden: Ende 2011
Kantone für Massnahmen im Gebäudebereich zuständig. Sie sind damit sowohl beispielsweise 8,3 Mio. Franken.
3
Förderprogramme und Schwerpunkte
speisevergütung» blockiert waren. Zum
anderen verstärkte der Kanton Zürich das
Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, indem die Beiträge der Stiftung
um einen Drittel erhöht und zusätzlich
auch Projekte unterstützt wurden, die
mit nicht-fossilen Heizungen (z.B. Holzheizungen, Wärmepumpen) beheizt werden. Der Kanton konnte so über 1 100
Projekte mit total 13,5 Mio. Franken verGebäudeprogramm Stiftung Klistärkt unterstützen. Die Auszahlung der
marappen
Beiträge erfolgte vor allem in den Jahren
Die private Stiftung Klimarappen führte
2010 und 2011. Die Auswertung der
zwischen 2006 bis 2009 in der ganzen
Schweiz ein Programm zur Förderung der Stiftung zeigt, dass die Zusatzförderung
eine stark beschleunigende Wirkung auf
energietechnischen Gebäudesanierung
die Sanierungstätigkeit hatte.
durch. Die Beiträge waren beschränkt
auf Gebäude mit einer fossil betriebenen
Heizung. Im Kanton Zürich unterstützte
Das Gebäudeprogramm von Bund
die Stiftung 1 625 Gebäudesanierungen
und Kantonen
mit einem Totalbeitrag von 45,5 Mio.
2009 beschloss das Bundesparlament eiFranken.
nen Drittel (jedoch jährlich maximal 200
Mio. Franken) aus der CO2-Abgabe auf
Kantonale Spezialaktion zur Kon- Brennstoffen für die CO2-Reduktion im
Gebäudebereich einzusetzen. Durch diejunkturstabilisierung
sen Entscheid konnten Bund und KantoWegen den düsteren Konjunkturausne Anfang 2010 Das Gebäudeprogramm
sichten gab der Bund im Jahr 2009 den
ins Leben rufen. Das Programm leistet
Kantonen zusätzliche Mittel zur UnterFörderbeiträge an die wärmetechnische
stützung von Energieprojekten frei. Der
Sanierung von Einzelbauteilen. Der KanKanton Zürich unterstützte die Aktion
ton Zürich bezahlt aus dem kantonamit eigenen Mitteln und verstärkte die
len Förderprogramm einen zusätzlichen
Förderung in zwei kurzfristig umsetzBonus, falls die Gebäudesanierung einen
baren Bereichen. Zum einen wurde ein
Minergie-Standard erfüllt.
Kredit von drei Millionen Franken für
In den Jahren 2010 und 2011 erfolgten
die Förderung von Photovoltaikanlagen
im Kanton Zürich Zusagen für Förderfreigegeben. Damit konnten Projekte
beiträge im Umfang von knapp 65 Mio.
realisiert werden, die auf der Warteliste
des Bundes für die «kostendeckende Ein- Franken an rund 6 000 Projekte. AufDie Förderung von Energieprojekten
erfolgt sowohl auf kantonaler wie auf
gesamtschweizerischer Ebene. Der Kanton Zürich fördert seit dem Jahr 1996
Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Gebäudebereich (kantonale
Förderbereiche siehe Tabelle 2).
Tabelle 1: Förderprogramme im
Kanton Zürich
Vor 2008
2008
2009
2010
2011
nach 2011
Kantonales Förderprogramm
Finanzierung: Kantonale Mittel und Globalbeitrag Bund
Kantonale
Spezialaktion
Konjunkturstabilisierung
Gebäudeprogramm private Stiftung
Klimarappen
Finanzierung: Abgabe auf Treibstoffpreis
4
Gebäudeprogramm Bund/Kantone
Finanzierung aus Teilzweckbindung CO2Abgabe
orientiert sich dabei nicht an der Höhe
der Investitionen sondern an der energetischen Wirkung (MWh/Fr.). Dadurch
entsteht ein Anreiz für energieeffiziente
Lösungen. Bei kleineren Projekten werden aus Gründen des Vollzugsaufwandes
Das Förderprogramm des Kantons Flächenbeiträge (z.B. pro installierte m2
Sonnenkollektorfläche respektive m2 saZürich
nierte Gebäudefläche) oder fixe Beiträge
Auch aufgrund der zur Verfügung stepro installiertes Gerät (z.B. Wärmezähler)
henden finanziellen Mittel konzentgeleistet.
rierte sich die Förderung zu Beginn auf
Gefördert werden nur Projekte, welche
Massnahmen mit einem guten Verhältüber die gesetzlichen Verpflichtungen
nis zwischen eingesetzten Mitteln und
hinaus die Energieeffizienz steigern oder
erzielter Wirkung (eingesparter Energie
resp. Nutzung erneuerbarer Energie), das erneuerbare Energien nutzen. So erhalten z.B. Neubauten keine Beiträge an
heisst auf grosse Holzfeuerungen und
Grossanlagen zur Nutzung von Abwärme wärmedämmende Massnahmen, da hier
und erneuerbarer Energie aus Abwasser, die baugesetzlichen Vorschriften bereits
Grund- und Oberflächengewässer sowie für einen guten Wärmeschutz sorgen.
die Gebäudesanierung im Minergie-Stan- Solarthermische Anlagen werden bei
Neubauten nur unterstützt, sofern sie
dard.
einen zusätzlichen Beitrag an die Wärmeversorgung – über das gesetzlich vorgeGrundsätze zur Förderung
schriebene Mass hinaus – liefern.
Das Ziel ist ein möglichst effizienter Einsatz der kantonalen Mittel. Einerseits soll Der Förderbeitrag darf höchstens 50 Proder Förderbeitrag nicht zu hoch sein, da- zent der nichtamortisierbaren Mehrkosten betragen. Erhält ein Projekt auch aus
mit möglichst viele Projekte unterstützt
anderen Förderprogrammen eine Unterwerden können. Andererseits soll seine
stützung, kann der kantonale Beitrag geHöhe jedoch einen Investitionsanreiz
kürzt werden.
auslösen. Unterstützt werden deshalb
Energieprojekte, die nahe an der Wirtschaftlichkeitsschwelle liegen. Die Höhe
des Anreizes liegt in der Regel bei 10 bis
15 Prozent der Investitionssumme. Bei
bestehenden Gebäuden sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare
Energien zusätzlich steuerlich begünstigt.
In der Regel erfolgt die Förderung als
einmaliger Beitrag. Der Förderbeitrag
grund der zeitlichen Verzögerung zwischen Fördereingabe und Projektabschluss sind in den ersten zwei Jahren
erst Auszahlungen von 20,4 Mio. Franken erfolgt
Förderprogramm Kanton Zürich
Holzfeuerungen
Abwärmenutzung
2008
2009
2010
2011
Tabelle 2: Förderbereiche des kantonalen Förderprogrammes
Erweiterung von Wärmenetzen
Gebäudesanierung Minergiestandard
Thermische Solaranlagen
Ersatz Elektroheizungen
Wärmezähler/elektr. Heizkostenverteiler
Ersatzneubauten Minergie-P-Standard
Zusatzförderung zu Stiftung Klimarappen
Photovoltaische Solaranlagen
5
Eingesetzte Mittel und erzielte
Wirkung
In den Jahren 2008 bis 2011 sind aus
dem kantonalen Förderprogramm rund
39 Mio. Franken ausbezahlt worden. Davon entfielen 2 Mio. Franken auf die Unterstützung von indirekten Massnahmen
wie Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsaktivitäten. 37 Mio. Franken sind
als Investitionsbeiträge an Energieprojekte
geleistet worden. An die Ausgaben von
total 39 Mio. Franken bezahlte der Bund
Globalbeiträge von 16 Mio. Franken. Der
Kanton hat somit zulasten des Rahmenkredits in dieser Betrachtungsperiode 23
Mio. Franken an Subventionen geleistet.
Hinzu kamen noch 20,4 Mio. Franken an
ausbezahlten Mitteln aus dem seit 2010
laufenden Gebäudeprogramm von Bund
und Kantonen.
thermische Energie ein. Das entspricht
einer Heizölmenge von rund 470 000
Tonnen. Zusätzlich erfolgt eine Reduktion
des Elektrizitätsbedarfs respektive eine
zusätzliche Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien von 83 GWh. Der
gesamte Wärmeverbrauch beläuft sich im
Kanton Zürich auf rund 20 000 GWh pro
Jahr. Die berechnete Wirkung aller Fördermassnahmen bezogen auf ein Jahr liegt
bei rund 220 GWh. Der Handlungsbedarf
ist also nach wie vor gross.
Unterschiedliche Wirkungsfaktoren
Die grossen «Sparbeiträge» liefern die
Holzfeuerungen sowie die Projekte zur
Nutzung von Abwärme und Umweltwärme mit zusammen rund 60 Prozent. Die
Das Ziel der kantonalen Förderung ist das spezifischen Wirkungsfaktoren für die
Auslösen zusätzlicher Projekte, welche die einzelnen Teile des Förderprogramms sind
Energieeffizienz steigern respektive erneu- sehr unterschiedlich. Setzt man die (geerbare Energien nutzen und so den Versparte respektive substituierte) Energiebrauch an fossilen Energien senken. In der menge ins Verhältnis zu den eingesetzten
Periode 2008 bis 2011 konnten mit dem
Fördermitteln zeigt sich, dass insbesondekantonalen Förderprogramm rund 3 000
re mit der Förderung von (grossen) HolzProjekte unterstützt werden. Hinzu komfeuerungen und Anlagen zur Nutzung
men noch 3 200 Gebäudesanierungspro- von Abwärme und Umweltwärme die
jekte aus dem neuen Gebäudeprogramm beste Wirkung erzielt wird. Der Wirkungsvon Bund und Kantonen. Total sparen
faktor bei der Förderung der Holzenergie
diese Projekte über die Lebensdauer der
ist rund 5-mal besser als etwa bei der FörMassnahmen gerechnet (durchschnittlich derung der thermischen Solarenergie oder
20 bis 25 Jahre) gesamthaft 5 400 GWh
14-mal besser als bei der Photovoltaik.
Abbildung 1: 2008
bis 2011 im Kanton
Zürich ausbezahlte Fördermittel in
Mio. Franken. In ()
Anzahl unterstützte
Projekte.
Ausbezahlte Fördermittel in Mio. Franken
Gebäudeprogramm Bund/Kantone (3200)
20.4
Zusatzförderung Klimarappen (1100)
Minergie-P-Ersatzneubau (15)
13.5
0.7
2.6
Minergie-Sanierung (164)
Wärmezähler/HKV (72)
0.2
Ersatz Elektroheizung (81)
0.4
Photovoltaische Solaranlagen (102)
Thermische Solaranlagen (1404)
2.4
4.0
7.4
Abwärme/Umweltwärme (25)
Holzenergie (98)
Mio. Fr. 0
6
5.9
5
10
15
20
Die Verteilung der Globalbeiträge des
Bundes unter den Kantonen berücksichtigt den durchschnittlichen Wirkungsfaktor der kantonalen Förderprogramme.
Auch deshalb ist es das Ziel des kantonalen Förderprogramms, einen insgesamt
möglichst hohen Wirkungsfaktor zu erreichen (Vergleich 2010/2011 Abbildung 4).
Thermische Solaranlagen
Wärmezähler/HKV 0.7 %
Ersatz Elektroheizung 0.5 %
3.8%
Gebäudeprogramm
Bund/Kantone
20.7%
27.2%
Zusatzförderung
9.1%
Klimarappen
Holzfeuerungen
Minergie-PErsatzneubau 0.3 % 4.3%
Abbildung 2: Prozentualer Beitrag
der einzelnen Förderbereiche zur
Gesamtwirkung im
Bereich thermischer
Energie von 5 400
GWh (berechnet
über die Lebensdauer der Massnahmen).
Minergie-Sanierung
33.4%
Abwärme/Umweltwärme
Wirkung der Förderung in kWh pro eingesetzten Rappen
kWh/Rp. 0.00
0.50
1.00
1.50
Gebäudeprogramm Bund/Kantone
Zusatzförderung Klimarappen
Minergie-P-Ersatzneubau
Minergie-Sanierung
Wärmezähler/HKV
2.00
2.50
Abbildung 3: Wirkungsfaktoren nach
geförderten Technologien. Energiewirkung (über die
Lebensdauer der
Massnahme) in
kWh pro eingesetzten Rappen.
Ersatz Elektroheizung
Photovoltaische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen
Abwärme/Umweltwärme
Holzenergie
kWh/Rp.
2,5
2,0
á
1,5
Energie-WF 2010
1,0
Energie-WF 2011
Abbildung 4: Energiewirkungsfaktoren der kantonalen
Förderprogramme
in den Jahren 2010
und 2011 in kWh/
Rp.
Quelle: Wirkungsanalyse kantonaler
Förderprogramme,
BFE 2011.
0,5
0,0
7
Förderprogramm Energie
Bilanz 2008 bis 2011
Anhang mit konkreten Beispielen und zusätzlichen Auswertungen nach
Förderbereichen
Minergie-Bonus vom Kanton
Gebäudemodernisierungen, die nach
dem Minergie-Umbau-Standard zertifiziert sind, werden vom Kanton Zürich
mit einem Bonus gefördert. Dieser erfolgt zusätzlich zur Unterstützung des
Gebäudeprogramms Stiftung Klimarappen (Periode 2006 bis 2009) respektive
des nationalen Gebäudeprogramms (ab
2010). Der Bonus beträgt 50 Franken pro
Quadratmeter sanierte Energiebezugsfläche (EBF).
Das Förderprogramm unterstützte zwischen 2008 bis 2011 164 Minergie-Gebäudemodernisierungen. Die gesamte
Unterstützung betrug 2,64 Mio. Franken an das mit dem Minergie-Standard
verbundene Investitionsvolumen von 14
Mio. Franken. Die sanierte Energiebezugsfläche beträgt total 115 000 m2 oder
durchschnittlich 700 m2 pro Objekt.
Beispiel: Denkmalgeschütztes Gebäude nach Minergie saniert
Das denkmalgeschützte Gublerhaus an
der Landstrasse 55 in Andelfingen wurde
einer umfassenden Renovation unterzogen. Die energetischen Massnahmen
umfassten eine Erneuerung der Fenster,
die Wärmedämmung von Dach und Boden sowie einer Teilfläche der Fassade.
Hinzu kam der Einbau einer Komfortlüftung – eine zwingende Voraussetzung
für den Minergie-Standard. Das Gebäude
bezieht die Energie für Raumwärme und
Warmwasser von einer Fernheizung mit
Holzschnitzelfeuerung. Ausgerichtet wurden Förderbeiträge von 12 525 Franken
aus dem Gebäudeprogramm für den
Fensterersatz und die zusätzlichen Wärmedämmmassnahmen und zusätzlich der
kantonale Minergie-Bonus von 28 850
Franken.
Umfassend renoviertes Büro- und
Wohnhaus in Andelfingen mit MinergieZertifikat.
1
Minergie-P-Ersatzneubau: Fünfmal effizienter
Minergie-P ist der zukunftsweisende Gebäudestandard, der nur noch einen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser
von 30 kWh pro m2 Energiebezugsfläche
(EBF) zulässt. Bestehende unsanierte Gebäude haben demgegenüber einen Energiebedarf zwischen 150 bis 200 kWh.
Oft ist es zweckmässiger, ein Gebäude
abzureissen und einen (hocheffizienten)
Ersatzneubau zu errichten, anstatt das
bestehende Gebäude mit grossem Aufwand energetisch zu sanieren. Deshalb
fördert der Kanton Ersatzneubauten im
Minergie-P-Standard mit einem Beitrag
von 100 Fr. pro m2 EBF (bezogen auf die
EBF des abgebrochenen Gebäudes). Ein
Einfamilienhaus erhält beispielsweise einen Förderbeitrag von durchschnittlich
15 000 bis 20 000 Franken.
Die Förderung von Ersatzneubauten startete erst im Jahr 2010. Bisher wurden
Beiträge an 15 Gebäude mit einer gesamten Energiebezugsfläche von 6700
m2 und einer Fördersumme von total
675 000 Franken ausbezahlt. Zusätzlich
wurden bis Ende 2011 Förderzusagen für
laufende Projekte im Umfang von 2 Mio.
Franken erteilt. Bei grossen Bauprojekten
mit einer langen Realisierungszeit muss
die definitive Minergie-P-Zertifizierung
abgewartet werden. Diese Förderbeiträge
werden erst in den kommenden Jahren
ausbezahlt.
Beispiel: Bächlerstrasse in Zürich
An der Bächlerstrasse in der Stadt Zürich
sind sieben Wohnbauten mit einer EBF
von total 3748 m2 abgebrochen und vier
Ersatzneubauten mit gesamthaft 8761
m2 EBF erstellt worden. Dabei ist ein Teil
der Gebäude für Studentenwohnungen
konzipiert. Die Mehrinvestitionen für das
Erfüllen des Minergie-P-Standards gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen betrugen 1,46 Mio. Franken. Die
Energiekosteneinsparungen (basierend
auf heutigen Energiepreisen) belaufen
sich auf rund 12 600 Franken pro Jahr
oder 315 000 Franken in 25 Jahren. Für
die Bauherrschaft resultierten damit nicht
amortisierbare Mehrkosten von 1,14 Mio.
Franken, die durch den kantonalen Förderbeitrag von 374 800 Franken etwas
reduziert wurden.
Wohnsiedlung im
Minergie-P-Standard
2
Holzenergie: Grosse Anlagen,
grosse Wirkung
Die finanzielle Unterstützung für Holzfeuerungen erfolgt nur für grössere Anlagen (ab 300 kW Leistung). Der Förderbeitrag beträgt 80 Franken pro MWh
erzeugte Wärme aus Holzenergie. Bei
Grossanlagen wird der Ansatz reduziert.
Zusätzlich wird die Erweiterung respektive Anschlussverdichtung bei bestehenden Wärmenetzen mit Holzenergieversorgung unterstützt.
In der Periode von 2008 bis 2011 wurden
insgesamt 83 Projekte für (mehrheitlich
neue) Holzfeuerungen unterstützt. In
wenigen Einzelfällen erfolgte ein (reduzierter) Förderbeitrag an den Ersatz einer
Holzfeuerung. Zusätzlich sind verschiedene bestehende Wärmeverbünde mit Holzfeuerungen unterstützt worden. Hier werden Netzverdichtungen (mehr Anschlüsse
in bestehenden Netzen) und Erweiterungen von Fernwärmenetzen (zusätzliche
Leitungsmeter) ebenfalls mit einem reduzierten Förderbeitrag unterstützt.
Insgesamt zahlte der Kanton 5,9 Mio.
Franken an Fördergeldern aus. Gemäss
Angaben der Projektverfasser ist mit diesen Projekten eine gesamte Investitions-
summe von 51 Mio. Franken verbunden.
Pro Jahr erzeugen diese neuen Anlagen
55 GWh Energie.
Der Kanton engagiert sich auch über seine Anstalten für die Nutzung von Holzenergie: So haben die EKZ (ohne Inanspruchnahme kantonaler Fördermittel)
mit dem Holz-Heizkraftwerk Aubrugg
eine der grössten Anlagen in der Schweiz
zur energetischen Nutzung des Holzes
realisiert.
Beispiel: Pelletsfeuerung in Buchs
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ gewährleisten als Contractor die
Wärmeversorgung der neuen Wohnüberbauung Colors in Buchs. Eine HolzpelletsHeizung mit einer Gesamtleistung von
570 kW versorgt 13 Mehrfamilienhäuser
und ein Gewerbehaus mit Wärmeenergie
für Raumwärme und Brauchwarmwasser.
An die Investition für die Heizzentrale von
rund 750 000 Franken hat der Kanton
einen Förderbeitrag von 85 700 Franken
geleistet.
Hat es noch genug Energieholz?
Die Nutzung der Holzenergie in Holzfeuerungen ergibt heute einen Beitrag
an die Wärmeversorgung von 660
GWh. Das sind rund 3,3 Prozent des
gesamten Wärmebedarfes im Kanton.
Das gesamte Holzenergiepotenzial im
Kanton Zürich beträgt 1130 GWh.
Damit ist der Betrieb weiterer Feuerungen mit einheimischen Holzressourcen
möglich.
Überbauung Colors
in Buchs
3
Mit 5,06 Mio. Franken konnte der Bau von 15 neuen Anlagen u
Mio. Franken wurde der Ausbau resp. die Verdichtung von bes
Abwärme
und Umweltwärme:
unterstützt, welche Abwärme oder Umweltwärme nutzen. Das
Anreiz netze in Zürich und Winterthur, die Abwärme aus den Kehricht
für effiziente Lösungen
Investitionsvolumen dieser Projekte beträgt rund 45 Mio. Fran
Die direkte Nutzung von Abwärme aus
Beispiel: Grundwasserwärme-
industriellen Prozessen ist z.B. bei Kehverbund Neubrunn Turbenthal
richtverbrennungsanlagen
möglich
–
hier
Förderbeispiel Im Weiler Neubrunn bei Turbenthal hat
ist die Temperatur der Abwärme genüsich eine Genossenschaft gebildet, um
gend hoch für die direkte Verteilung in
mit einer gemeinsamen Anlage die WärGrundwasserwärmeverbund Neubrunn Turbenthal einem Fernwärmenetz.
Wärmequellen
me des Grundwassers zu nutzen. Das
wie Abwasser, See- oder Grundwasser
Wärmeversorgungssystem wird als sogekönnen mit Wärmepumpen auf ein hönannte, «kalte» Fernwärme bezeichnet:
Im Weiler Neubrunn bei Turbenthal hat sich eine Genossensch
heres, für die Raumheizung
nutzbares
Neu verlegte Leitungen transportieren
Temperaturniveau samen Anlage die Wärme des Grundwassers zu nutzen. Das Wä
gebracht werden. Der eine vom Grundwasser erwärmte Sole
Förderbeitrag ist auf 100 Franken pro
zu den einzelnen Liegenschaften. Jede
MWh genutzte Energie
aus Abwärme
einzelne der bisher 10 angeschlossenen
sogenannte, "kalte" Fernwärme bezeichnet: Neu verlegte Leitu
oder Umweltwärme festgesetzt. Da der
Liegenschaften hat eine Wärmepumpe
Grundwasser erwärmte Sole zu den einzelnen Liegenschaften. Beitrag nicht aufgrund
der erzeugten
installiert und nutzt die dem GrundwasEnergie sondern der
genutzten
Umweltser entzogene Wärmeenergie mit einer
angeschlossenen Liegenschaften hat eine Wärmepumpe instal
wärme bemessen wird, entsteht ein AnJahresarbeitszahl von rund 4,5. Das
entzogene Wärmeenergie mit einer Jahresarbeitszahl von rund
reiz für effiziente Lösungen.
abgekühlte Grundwasser wird in einer
Zwischen 2008 und 2011 konnten mit
stillgelegten Grundwasserfassung dem
5,06 Mio. Frankenwird in einer stillgelegten Grundwasserfassung dem Grundwas
15 neue Anlagen un- Grundwasserträger zurückgegeben. Für
terstützt werden. Mit
weiteren 2,32 Mio. den Bau der Wasserfassung, der Überder Wasserfassung, der Übergabestation und der Fernwärmele
Franken wurde der Ausbau respektive die gabestation und der FernwärmeleitunGenossenschaft rund 220'000.-­‐
-­‐ Franken. Daran leistete der Ka
Verdichtung von bestehenden
Fernwärgen investierte die Genossenschaft
rund
menetzen unterstützt, welche Abwärme 220 000 Franken. Daran leistete der
Franken. Die Installationskosten für die Wärmepumpen gingen
oder Umweltwärme nutzen. Das sind
Kanton einen Förderbeitrag von 34 000
beispielsweise die Grundeigentümers. Fernwärmenetze in
Franken. Die Installationskosten für die
Zürich und Winterthur, die Abwärme aus Wärmepumpen gingen zulasten eines je den Kehrichtverbrennungsanlagen
nutden Grundeigentümers.
zen. Das Investitionsvolumen dieser Pro (Bildlegende) Gebäude mit Anschluss an den Grundwasserwär
jekte beträgt rund 45 Mio. Franken.
Gebäude mit Anschluss an den
Grundwasserwärmeverbund
4
Solaranlagen: Wärme und
Strom von der Sonne
Thermische Solaranlage
Thermische Solaranlagen
Photovoltaik – Spezialaktion 2009
1404 Solaranlagen zur Erzeugung von
Wärme für Warmwasser und Heizungsunterstützung förderte der Kanton mit
Beiträgen von gesamthaft 4,05 Mio.
Franken. Total wurden 16 300 m2 Sonnenkollektoren installiert. Der Bau der
Anlagen löste ein Investitionsvolumen
von rund 28 Mio. Franken aus. Die
durchschnittliche Anlagengrösse betrug
11,6 m2.
Die Förderung von thermischen Solaranlagen erfolgt mit einem Grundbeitrag
von 1 200 Franken pro Anlage und einem
flächenabhängigen Beitrag von 150 Franken pro Quadratmeter installierte Kollektorfläche. Eine für ein Einfamilienhaus
typische, 6 m2 grosse Anlage erhält somit
einen Förderbeitrag von 2 100 Franken.
Die Förderung photovoltaischer Solaranlagen erfolgt grundsätzlich durch die auf
Bundesebene installierte kostendeckende
Einspeisevergütung (KEV). Nur im Jahr
2009 hat der Kanton eine zeitlich und
finanziell eingeschränkte Förderaktion
durchgeführt. Hintergrund war die hohe
Zahl an Projekten, die auf der Warteliste
für die KEV figurierten. 102 neu erstellte
Anlagen profitierten von der kantonalen
Unterstützung. Die kleinste Anlage hat
dabei eine Leistung von 2 kW, die grösste eine solche von 230 kW. Die Anlagen
produzieren jährlich rund 1,4 Mio. kWh,
was etwa dem Bedarf von 400 Haushalten entspricht.
Der Förderbeitrag des Kantons betrug
1500 Franken pro kW installierte Leistung. Die Ausgaben des Kantons für diese
Spezialaktion betrugen gesamthaft 2,45
Mio. Franken. Das gesamte Investitionsvolumen für den Bau der 102 realisierten
Anlagen liegt bei 14 Mio. Franken.
Photovoltaik-Anlage
5
Elektroheizung und Wärmezähler
Sanierung Elektroheizung
Der Kanton unterstützt die Sanierung
von Elektro-Widerstandsheizungen, sofern als Ersatz eine Wärmepumpe mit
Erdwärmesonden eingebaut wird, die
auch das Brauchwarmwasser erzeugt.
Das Ziel ist, eine Ersatzlösung mit möglichst hoher Energieeffizienz zu unterstützen. Die Höhe des Förderbeitrages ist
denn auch abhängig von der Leistungsziffer der Wärmepumpe: Je besser, desto
höher der Förderbeitrag.
Seit dem Start der Förderung für Elektroheizungssanierungen im Jahr 2009 konnten 81 Anlagen mit total 445 000 Franken unterstützt werden. Dabei handelt es
sich in erster Linie um Anlagen in Einfamilienhäusern. Der Wegfall der Elektrowiderstandsheizungen bringt über die
Lebensdauer eine Elektrizitätseinsparung
von rund 29 GWh. Die elektrisch betriebenen Wärmepumpen benötigen rund 9
GWh. Somit bleibt eine Nettoeinsparung
von rund 20 GWh Elektrizität.
Wärmepumpe
Wärmezähler und elektronische
Heizkostenverteiler
Wärmezähler oder Heizkostenverteiler
ermöglichen eine verbrauchsabhängige
Wärmekostenabrechnung. Gegenüber
der pauschalen, flächenabhängigen
Abrechnung schafft die verbrauchsabhängige Abrechnung einen Anreiz zur
Verhaltensänderung (Lüften, Einstellung
der Raumtemperatur). Für Neubauten
ist eine Installations- und Abrechnungspflicht bei Gebäuden ab fünf Wärmebezügern gesetzlich vorgeschrieben. Bei
bestehenden Gebäuden fördert der Kanton die Installation von Wärmezählern
oder elektronischen Heizkostenverteiler
mit einem Beitrag pro installiertes Gerät.
Seit dem Start der Förderung im Jahr
2009 sind für 72 Projekte mit gesamthaft rund 1400 Wohnungen respektive
Gebäudeeinheiten Förderbeiträge von
total 180 000 Franken bezahlt worden.
Wärmezähler
6
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