Aufkleber erleichtern den Umgang mit dem Gendiagnostik

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Nr. 185 - 10/2010
Aufkleber erleichtern den Umgang
mit dem Gendiagnostik-Gesetz
Über das Inkrafttreten ab dem 1. Februar 2010 und
die wesentlichen Inhalte des Gendiagnostik-Gesetzes
(GenDG) haben wir Sie bereits informiert (siehe LADR
informiert Nr. 176 aus 01/2010, www.ladr.de  Informationen Arzt  LADR informiert).
Die mit der Erarbeitung von Ausführungsbestimmungen
beauftragte Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat im
Nachgang eine Richtlinie formuliert, die nach ausführlicher
rechtlicher Diskussion jetzt ein vereinfachtes Vorgehen
für genetische diagnostische Untersuchungen zulässt.
Ab sofort können Sie bei diagnostischen genetischen
Untersuchungen sowie Analysen zur vorgeburtlichen
Risikoabklärung einen Aufkleber auf dem Überweisungsschein Muster 10 nutzen, wenn Sie eine diagnostische
genetische Analyse in Ihrem LADR-Labor veranlassen.
Bei Anforderung genetischer Analysen in einem LADR-Fachlabor bitte
Aufkleber in das Feld „Tag Mon.“ des (Labor-)Auftrags Muster 10 bzw. 6 kleben.
Der Patient wurde von mir entsprechend des Gendiagnostikgesetzes aufgeklärt
und beraten, eine rechtswirksame Einwilligungserklärung für die genetischen
Untersuchungen liegt vor.
Ort, Datum
Unterschrift (Arzt / Ärztin)
Aufkleber für Anforderungsschein Art.-Nr.: 110464
Es ist damit nicht mehr zwingend notwendig, dass für
die Durchführung einer diagnostischen genetischen
Analyse eine Kopie bzw. ein Durchschlag der schriftlichen Aufklärung und Einwilligung an das durchführende LADR-Labor gesendet wird.
Folgende Veröffentlichung der GEKO ist dabei die
Grundlage für dieses Vorgehen: „Eine nach §7 Abs. 2
GenDG beauftragte Person oder Einrichtung darf die
genetische Analyse nur vornehmen, wenn ihr ein Nachweis der Einwilligung vorliegt. Als Nachweis wird
eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der
verantwortlichen ärztlichen Person als ausreichend
erachtet.“ Verantwortliche ärztliche Person ist nach
GenDG die Ärztin/der Arzt, die/der die genetische
Untersuchung zu medizinischen Zwecken veranlasst.
Bei prädiktiven genetischen Untersuchungen, die
seltener und häufig auch komplexer sind, bitten wir
Sie allerdings weiterhin um die Einsendung der Kopie
oder des Durchschlags der schriftlichen Aufklärung
und Einwilligungserklärung des Patienten, um eine
komplikationslose Bearbeitung durch unsere humangenetischen Kollegen zu gewährleisten.
Eine Positiv- bzw. Negativliste für Analysen, die eine
prinzipielle Zuordnung einer Untersuchung zur Notwendigkeit einer Beratung, Aufklärung und Einwilligung
nach GenDG zulässt, wird es nach Auskunft der GEKO
auch in Zukunft nicht geben. Folgende Stellungnahme
der GEKO liegt zur Frage – Welche Verfahren sind als
genetische Analyse zu verstehen? – veröffentlicht vor:
„Medizinische Laboratoriumsuntersuchungen sind
dann genetische Analysen im Sinne des GenDG, wenn
diese durch die verantwortliche ärztliche Person mit
der expliziten Fragestellung nach bestimmten genetischen Eigenschaften veranlasst werden.“
Aufkleber sowie Einwilligungs- und Aufklärungsbögen
können Sie als Einsender des LADR-Laborverbundes
kostenfrei bei Intermed Service bestellen.
freecall 0800 0850-113  freefax 0800 0850-114
Einwilligungs- und Aufklärungsbogen für:
- Diagnostische genetische Untersuchungen*
- Prädiktive genetische Untersuchungen*
- Vorgeburtliche Risikoabklärung*
Aufkleber für Anforderungsschein
Art.-Nr.
110336
110341
110342
110464
*Formulare
ohne Durchschreibemöglichkeit können
Sie sich unter www.ladr.de herunterladen.
Literatur
Literatur zu diesem Thema übersenden wir Ihnen gern.
Telefon (freecall) 0800 0850-111 • Fax 04152 848-490
[email protected]
Nr. 185 - 10/2010
Aufklärung über diagnostische genetische Untersuchungen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt vor, dass eine genetische Untersuchung nur mit vorliegender
schriftlicher Einwilligung des Patienten veranlasst und durchgeführt werden darf (Einwilligungspflicht)
und dass der verantwortliche Arzt den Patienten vorher über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufklären und dies schriftlich dokumentieren muss (Aufklärungspflicht). Verantwortliche Person ist die Ärztin/der Arzt, die/der die genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken
veranlasst.
Das mit der genetischen Analyse beauftragte LADR-Labor darf laut GenDG eine genetische Analyse nur
mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchführen.
Einwilligungs- und Aufklärungsbogen für:
- Diagnostische genetische Untersuchungen
- Vorgeburtliche Risikoabklärung
- Prädiktive genetische Untersuchungen
Art.-Nr.
110336
110342
110341
Sie möchten Ihr Erbgut untersuchen lassen bzw. die Untersuchung Ihres Erbgutes ist nach der vorliegenden
Befundsituation medizinisch notwendig. Durch diese diagnostische genetische Untersuchung kann im
LADR-Labor abgeklärt werden:
ob eine bestehende Erkrankung oder gesundheitliche Störung genetisch bedingt ist
Aufklärung über vorgeburtliche Risikoabklärung nach dem GenDG
ob genetische Eigenschaften vorliegen, die zusammen mit der Einwirkung bestimmter äußerer
Faktoren oder Fremdstoffe eine Erkrankung oder gesundheitliche Störung auslösen können
Sehr geehrte Patientin,
ob genetische Eigenschaften vorliegen, die die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen können
das Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt vor, dass eine genetische
Untersuchung
mit vorliegender
schriftlicher

ob genetischenur
Eigenschaften
vorliegen,
die den Eintritt einer möglichen Erkrankung oder
Einwilligung der Patientin veranlasst und durchgeführt werden darf (Einwilligungspflicht) und dass der verantwortliche
gesundheitlichen Störung ganz oder teilweise verhindern können
Arzt die Patientin vorher über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufklären und dies
schriftlich dokumentieren muss (Aufklärungspflicht). Verantwortliche Person ist die Ärztin/der Arzt, die/der die
genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken veranlasst. Eine solche diagnostische genetische Untersuchung darf nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) veranlasst
werden durch jede Ärztin/jeden Arzt ohne dass sie /er sich speziell weiterführend qualifiziert hat.
Das mit der genetischen Analyse beauftragte Labor darf laut GenDG eine genetische Analyse nur mit vorliegender
schriftlicher Einwilligung der Patientin durchführen.
Einwilligung und Bestätigung über Aufklärung und genetische Beratung
Probenentnahme
Vor der prädiktiven genetischen Untersuchung und nach Vorliegen
der genetischen Untersuchungsergebnisse ist
Ihre Ärztin/Ihr Arzt dazu verpflichtet, Sie genetisch zu beraten. Die Pflicht zur genetischen Beratung steht neben
Um die Untersuchung bzw. Analyse Ihres Erbguts durchführen zu können, benötigt Ihre Ärztin/Ihr Arzt
der Aufklärungspflicht der/des gem. § 7 Abs. 1 GenDG qualifizierten Ärztin/Arztes und ist nicht mit der Aufklärung
bzw. das die Untersuchung vornehmende LADR-Labor von Ihnen Blut, Urin oder anderes biologisches
identisch. Die genetische Beratung darf nur durch eine/einen nach § 7 Abs. 3 GenDG für genetische Beratungen
Untersuchungsmaterial
(Haare, Mundschleimhautabstrich, Knochenmark, etc.). Die Probenentnahme ist
qualifizierte/n Ärztin/Arzt durchgeführt werden.
Mir ist bekannt,
dass ichund
die Einwilligung
jederzeitüber
schriftlich
oder mündlich und
gegenüber
der Ärztin/dem
Arzt widerrufen kann
Einwilligung
Bestätigung
Aufklärung
genetische
Beratung
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die genetische Probe (das entnommene Blut, Mundschleim-
Praxis
Artikel-Nr. 110342 (2010.01/1.000)
Artikel-Nr. 110341 (2010.01/1.000)

Telefax
2117-77
301187-11
31076-111
4307-199
70820-22
76731
90136-19
935556-99
895-22
4726
48267-77
504-82
722-88
477-111
Kopie Labor
Artikel-Nr. 110336 (2010.01/2.000)
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung e. V.
Lauenburger Straße 67 • 21502 Geesthacht • Telefon 04152 848-190 • Telefax 04152 848-490
E-Mail: [email protected] • Internet: www.ladr.de • freecall 0800 0850-111

Telefon
2117-0
301187-0
31076-100
4307-300
70820-20
803-0
90136-11
935556-0
895-0
454590
48267-0
504-0
300-00
477-110
Kopie Labor
LADR-Labor
Vorwahl
Dr. Röck & Dr. Löbel
07221
Dr. Caspari & Dr. Dr. Mathias
030
Herr John
0531
Prof. Klouche, Prof. Rothe, Dr. Sandkamp
0421
Dr. Wrigge
04331
Dr. Kramer & Kollegen
04152
Dr. Dr. Wolff & Dr. Sloot
0511
Dr. Boogen
0221
Dr. Haßfeld
033971
Dr. Schott
0491
Dr. Belkien
0251
Dr. Krenz-Weinreich & Dr. Schulze
04522
Dres. Bachg, Haselhorst, Kunze, Neef, Prof. Gödde 02361
Prof. Dr. Mauff
03394

Baden-Baden
Berlin
Braunschweig
Bremen
Büdelsdorf
Geesthacht
Hannover
Köln
Kyritz
Leer
Münster
Plön – Eutin
Recklinghausen – Dortmund
Wittstock
Kopie Labor
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr LADR-Labor berät Sie gern.

www.ladr.de
Kopie Labor
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung
www.ladr.de
www.ladr.de

www.ladr.de
Kopie Patient/in
Ein Service-Formular Ihrer LADR-Laboratorien
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung
Unterschrift der/des gemäß GenDG Qualifizierten
Kopie Labor

Unterschrift der/des gemäß GenDG Qualifizierten
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung
Unterschrift der Patientin/des Patienten
bzw. gesetzliche Vertreter (Sorgeberechtigte, ...)
Praxis
Unterschrift der/des gemäß GenDG Qualifizierten
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung
Ort, Datum
Unterschrift der Patientin/des Patienten
bzw. gesetzliche Vertreter (Sorgeberechtigte, ...)

Geburtsdatum
der Unterschrift
Patientin/des der
Patienten
Ort, Datum
Patientin/des Patienten
bzw. gesetzliche Vertreter (Sorgeberechtigte, ...)
Praxis
Kopie Patient/in
Vorname,Geburtsdatum
Name der
Patientin/des
Patienten
der Patientin/des
Patienten
Ort,
Datum

6 Bitte Patienten- und Praxisdaten eintragen sowie Einwilligung, Aufklärung und gegebenenfalls genetische
Beratung durch Ihre Unterschriften bestätigen.
(Spezifische Untersuchung(en) durch aufklärende(n) Ärztin/Arzt an dieser Stelle schriftlich festhalten)

Einverständniserklärung
Mit der Aufbewahrung der Probe im Labor zum Zweck der Überprüfung des Untersuchungsergebnisses nach Vornahme
der ersten Untersuchung und/oder zum Zweck weiterer Analysen bei einer Stufendiagnostik
bin ich einverstanden
bin ich nicht einverstanden
4
Mit der Aufbewahrung der Probe im Labor zum Zweck der Überprüfung des Untersuchungsergebnisses nach Vornahme
der verschlüsselten
der Probe
im Labor
fürStufendiagnostik
wissenschaftliche Untersuchungen
der erstenMit
Untersuchung
und/oder Aufbewahrung
zum Zweck weiterer
Analysen
bei einer
(Spezifische Untersuchung(en) durch aufklärende(n) Ärztin/Arzt an dieser Stelle schriftlich festhalten)
bin ich einverstanden
bin einverstanden
ich nicht einverstanden
5
bin
ich
einverstanden
bin
ich
nicht
4
Praxisstempel
Mit der Aufbewahrung der Probe im Labor zum Zweck der Überprüfung des Untersuchungsergebnisses nach Vornahme
der verschlüsselten
der Probe
im Labor
fürStufendiagnostik
wissenschaftliche Untersuchungen
der erstenMit
Untersuchung
und/oder Aufbewahrung
zum Zweck weiterer
Analysen
bei einer
6
bin ichVorname,
einverstanden
bineinverstanden
ich nicht einverstanden
Name
Patientin/des
Patienten
bin 5ich einverstanden
bin ichder
nicht
4
Praxisstempel
Mit der verschlüsselten Aufbewahrung der Probe im Labor für wissenschaftliche Untersuchungen
6
bin ichVorname,
einverstanden
bin ich
einverstanden
5
Name der Patientin/des
Patienten
Geburtsdatum
der nicht
Patientin/des
PatientenPraxisstempel
6
Praxis
Die verschlüsselte Aufbewahrung der Probe erfolgt pseudoanonymisiert: Die Probe erhält einen Code, der nur
von befugten Personen ausschließlich zu dem genannten Zweck entschlüsselt werden darf. Der Schlüssel wird
getrennt von der Probe aufbewahrt.
5 Bitte ankreuzen.

Kopie Patient/in
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die genetische Probe (das entnommene Blut, Mundschleimhautpartikel, Haare, etc.) unverzüglich zu vernichten ist, sobald sie für den Zweck, für den sie gewonnen
wurde, nicht mehr benötigt wird. Dies bedeutet, dass die Probe regelmäßig sofort nach der Untersuchung
zu vernichten ist. Für Fälle, in denen eine längere Aufbewahrung sinnvoll ist, wie z.B. in dem Fall, in dem
die Diagnostik in mehreren Stufen verläuft und damit nicht von vornherein absehbar ist, ob sämtliche Einzelanalytiken durchgeführt werden müssen, ist Ihr ausdrückliches Einverständnis erforderlich. Dies gilt
auch, falls das Untersuchungsergebnis angezweifelt wird und daher die Analyse wiederholt werden soll.
Verschlüsselte Aufbewahrung der Probe im Labor für wissenschaftliche Untersuchungen
3


Vernichtung und Aufbewahrung der Probe
4 Bitte ankreuzen.
Praxis
Um die Untersuchung bzw. Analyse Ihres Erbguts durchführen zu können, benötigt Ihre Ärztin/Ihr Arzt
bzw. das die Untersuchung vornehmende LADR-Labor von Ihnen Blut, Urin oder anderes biologisches
Untersuchungsmaterial (Haare, Mundschleimhautabstrich, Knochenmark, etc.). Die Probenentnahme ist
nur mit Ihrem Einverständnis zulässig.
Für Fälle, in denen eine längere Aufbewahrung sinnvoll ist, wie z.B. in dem Fall, in dem die Diagnostik in mehreren
Stufen verläuft und damit nicht von vornherein absehbar ist, ob sämtliche Einzelanalytiken durchgeführt werden
müssen, ist Ihr ausdrückliches Einverständnis erforderlich. Dies gilt auch, falls das Untersuchungsergebnis
angezweifelt wird und daher die Analyse wiederholt werden soll.

Die Probenentnahme und die Durchführung der genetischen Untersuchung sind nur mit Ihrem Einverständnis
sinnvoll ist, wie z.B. in dem Fall, in dem die Diagnostik in mehreren Stufen verläuft und damit nicht von vornherein
ob Sie eine genetische Anlageträgerschaft
oder gesundheitliche
Störungen
zulässig, das Sie der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt und uns im LADR-Labor durch Ihre Unterschrift
absehbar ist,für
ob Erkrankungen
sämtliche Einzelanalytiken
durchgeführt
werden müssen, ist Ihr ausdrückliches Einverständnis
aufweisen, die Sie auch an Ihreerforderlich.
Nachkommen
bestätigen.
Diesvererben
gilt auch,können
falls das Untersuchungsergebnis angezweifelt wird und daher die Analyse wiederholt
Probenentnahme
Praxis
Ich habe den
gelesen
und konntedes
im Untersuchungsmaterials
Aufklärungsgespräch und(Blut,
gegebenenfalls
der genetischen Beratung
Ich Aufklärungsbogen
bin einverstanden mit
der Entnahme
Haare, Mundschleimhautpartikel,
etc.) und
alle mich mit
interessierenden
Fragen
stellen.prädiktiven
Sie wurden
mir vollständig
und verständlich beantwortet. Ich fühle mich
Vornahme
genetischen
Untersuchung(en):
(Spezielle Inhalte
derder
Aufklärung
undder
derfolgenden
gegebenenfalls
durchgeführten
genetischen
Beratung an dieser Stelle vermerken)
genügend informiert und habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt und benötige keine weitere Bedenkzeit.
3
Ich habe den Aufklärungsbogen
gelesen und konnte im Aufklärungsgespräch und gegebenenfalls der genetischen Beratung
Ich bin einverstanden mit der Entnahme des Untersuchungsmaterials (Blut, Haare, Mundschleimhautpartikel, etc.) und
alle mich interessierenden Fragen stellen. Sie wurden mir vollständig und verständlich beantwortet. Ich fühle mich
mit der Vornahme der folgenden prädiktiven genetischen Untersuchung(en):
genügend informiert und habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt und benötige keine weitere Bedenkzeit.
3
Ich bin einverstanden mit der Entnahme des Untersuchungsmaterials (Blut, Haare, Mundschleimhautpartikel, etc.) und
mit der Vornahme der folgenden prädiktiven
Untersuchung(en):
(Spezifischegenetischen
Untersuchung(en)
durch aufklärende(n) Ärztin/Arzt an dieser Stelle schriftlich festhalten)
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die genetische Probe (z. B. das entnommene Blut) unverzüglich zu
3 Die veranlasste(n) diagnostisch genetische(n) Untersuchung(en) werden von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt im
Freitextfeld eingetragen.
(Spezielle Inhalte der Aufklärung und der gegebenenfalls durchgeführten genetischen Beratung an dieser Stelle vermerken)
Ich habe den Aufklärungsbogen gelesen und konnte im Aufklärungsgespräch und gegebenenfalls der genetischen Beratung
alle mich interessierenden Fragen stellen. Sie wurden mir vollständig und verständlich beantwortet. Ich fühle mich
genügend informiert und habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt und benötige keine weitere Bedenkzeit.
(Spezielle Inhalte der Aufklärung und der gegebenenfalls durchgeführten genetischen Beratung an dieser Stelle vermerken)
ob genetische Eigenschaften vorliegen,
Sie selbst
Erkrankung
oder nicht mehr benötigt wird. Dies bedeutet, dass
vernichtendie
ist,für
sobald
sie für zukünftig
den Zweck,für
füreine
den sie
gewonnen wurde,
Einverständnis zur Probeentnahme und Durchführung prädiktiver genetischer Untersuchugen
gesundheitliche Störung ursächlich
oderregelmäßig
mitursächlich
sein
können
oder
die Probe
sofort
nach
der Untersuchung
zu vernichten ist. Für Fälle, in denen eine längere Aufbewahrung
www.ladr.de
Vernichtung und Aufbewahrung der Probe
Kopie Patient/in
2
Einverständnis zulässig.
werden soll.

lastungen
durch dieBeratung
Untersuchung
und
ihr Ergebnis.
IstWesen,
anzunehmen,
dass genetisch
Verwandte
der betroffenen
Person Träger
Im Rahmen
der genetischen
wurden
insbesondere
erörtert:
die
möglichen
medizinischen,
psychischen
undUntersuchung;
sozialen
Im Rahmen
der
Aufklärung
wurden
erörtert:
Bedeutung
und
Tragweite
der
genetischen
insbesondere:
zu Art,
untersuchenden
genetischen
Eigenschaften
mit Bedeutung
für eine vermeidbare
oderder
behandelbare
oder
Fragen imder
Zusammenhang
mit und
der
Vornahme
oder der
Nichtvornahme
der
Untersuchung,
im Zusammenhang
den Erkrankung
vorlieUmfang
Aussagekraft
genetischen
Untersuchung,
einschließlich
mitmitdem
vorgesehenen
genetischen
gesundheitliche
Störung sind,imwurde
empfohlen,
dass auch diese
eine
in Anspruch
genden oder
möglichen
Untersuchungsergebnissen
sowie
Möglichkeiten
zur Verwandten
Unterstützung
beigenetische
physischenBeratung
und psychischen
Be- nehmen.
Untersuchungsmittel
Rahmen
des Untersuchungszwecks
erzielbaren
Ergebnisse.
lastungen durch
die
Untersuchung
und
ihr
Ergebnis.
Ist
anzunehmen,
dass
genetisch
Verwandte
der
betroffenen
Person
Träger
2
Im Rahmen
der Aufklärung wurden erörtert: Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung; insbesondere:
der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften mit Bedeutung für eine vermeidbare oder behandelbare Erkrankung oder
Art, Umfang und Aussagekraft der genetischen Untersuchung, einschließlich der mit dem vorgesehenen genetischen
gesundheitliche Störung sind, wurde empfohlen, dass auch diese Verwandten eine genetische Beratung in Anspruch nehmen.
Untersuchungsmittel im Rahmen des Untersuchungszwecks erzielbaren Ergebnisse.
2
Im Rahmen
der Aufklärung wurden erörtert: Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung; insbesondere:
Art, Umfang und Aussagekraft der genetischen Untersuchung, einschließlich der mit dem vorgesehenen genetischen
Untersuchungsmittel im Rahmen des Untersuchungszwecks erzielbaren Ergebnisse.
Vernichtung
der Probe
Sie möchten Ihr Erbgut untersuchen
lassen und
um Aufbewahrung
feststellen zu lassen:
Eine solche prädiktive genetische Ein
Untersuchung
darf nach
dem
Gendiagnostikgesetz (GenDG) nur durch
Service-Formular
Ihrer
LADR-Laboratorien
Humangenetiker/innen oder durch eine Ärztin/einen Arzt veranlasst werden, die/der sich für genetische
Laborärztliche Arbeitsgemeinschaft für Diagnostik und Rationalisierung
Untersuchungen ihm Rahmen ihres/seines Fachgebiets besonders qualifiziert hat.

2 Ihre Ärztin/Ihr Arzt trägt spezielle Inhalte des Aufklärungasgespräches im Freitextfeld ein.
Probenentnahme
Vor der prädiktiven genetischen Untersuchung
und nach Vorliegen der genetischen UntersuchungsergebDieverpflichtet,
UntersuchungSie
kann
z.B. eine
dergenetischen
Nackenfalte, ein Ersttrimester-Screening (Ulnisse ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt dazu
genetisch
zu Ultraschallbestimmung
beraten. Die Pflicht zur
Ihre Ärztin/Ihr Arzt trägt gegebenenfalls spezielle Inhalte der genetischen Beratung im Freitextfeld ein.
traschall, Bestimmung
von§PAPP-A
freiem
Beta-HCG imÄrztin/Arztes
mütterlichen Serum) oder auch der so genannte
Beratung steht neben der Aufklärungspflicht
der/des gem.
7 Abs. 1und
GenDG
qualifizierten
Triple-Test
sein.
Für
die
Analyse
im
LADR-Labor
wird
biologisches
Probenmaterial
benötigt,
wie
z.
B.
Blut
oder
und ist nicht mit der Aufklärung identisch. Die genetische Beratung darf nur durch eine/einen nach § 7
Urin der Mutter, bzw. Fruchtwasser, Mutterkuchen oder Nabelschnurblut. Die Probenentnahme ist nur mit Ihrem
Abs. 3 GenDG für genetische Beratungen
qualifizierte/n Ärztin/Arzt durchgeführt werden.
Praxis
auch, falls das Untersuchungsergebnis angezweifelt wird und daher die Analyse wiederholt werden soll.
• wenn eine Behandlung des Embryos oder Fötus mit einem Arzneimittel vorgesehen ist, dessen Wirkung durch
Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt
vor,genetische
dass eineEigenschaften
genetische Untersuchung
bestimmte
beeinflusst wirdnur mit vorliegender
schriftlicher Einwilligung des Patienten veranlasst und durchgeführt werden darf (Einwilligungspflicht)
Nicht erlaubt ist die Untersuchung, wenn sie darauf abzielt, genetische Eigenschaften für eine Erkrankung festzuund dass der verantwortliche Arzt den Patienten vorher über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jestellen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik erst nach Vollenweiligen Untersuchung aufklären und
dies schriftlich dokumentieren muss (Aufklärungspflicht). Verantdung des 18. Lebensjahres ausbricht.
wortliche Person ist die Ärztin/der Arzt, die/der die genetische Untersuchung zu medizinischen
Ein Zwecken
Service-Formular Ihrer LADR-Laboratorien
Aufklärung über Wesen, Bedeutung und Tragweite der prädiktiven genetischen Untersuchung
veranlasst.
Arbeitsgemeinschaft
für Diagnostik
Eine solche prädiktive genetische Untersuchung darf nach Laborärztliche
dem Gendiagnostikgesetz
(GenDG) nur
durch
Bevor Sieund
IhrRationalisierung
Einverständnis in die Probenentnahmewww.ladr.de
und die Untersuchung erklären, muss Ihre Ärztin/Ihr
Humangenetiker/innen
oder GenDG
durch eine
Ärztin/einen
Arzt veranlasst
werden, die/der sich für genetische
Arzt Sie über Wesen, Bedeutung und Tragweite der bei Ihnen vorzunehmenden Untersuchung aufklären. Vor
Das mit der genetischen Analyse beauftragte
Labor darf laut
eine genetische
Analyse
nur mit vorUntersuchungen ihm Rahmen ihres/seines Fachgebiets besonders qualifiziert hat.
Erklärung der Einwilligung steht Ihnen eine angemessene Bedenkzeit zu.
liegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchführen.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
dass ich
die
Einwilligung
jederzeit
oder
mündlich
gegenüber
der Ärztin/dem
Arzt widerrufen kann

dass
ich das
habe,
auf
die genetische
Beratung
zu verzichten
(schriftlich)
Ich Recht
wünsche
dieschriftlich
genetische
Beratung.
dass ich das Recht habe,
das Ergebnis
der genetischen
Untersuchung(en)
meiner
Proben
zur Kenntnis
Im Rahmen
der genetischen
Beratung
insbesondere
erörtert:
dienicht
möglichen
medizinischen,
psychischen und sozialen
Ich
verzichte
auf dielassen
genetische
Beratung,
wurdewurden
aber über
die prädiktive
genetische
Untersuchung
aufgeklärt.
1
zu nehmen
und
vernichten
Fragen zu
im Zusammenhang mit der Vornahme oder Nichtvornahme der Untersuchung, im Zusammenhang mit den vorliedass ich das
Recht
habe,
auf
die
genetische
Beratung
zu
verzichten
(schriftlich)
genden
oder möglichen
Untersuchungsergebnissen sowie Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen BeIch wünsche
die genetische
Beratung.
lastungen
durch
die
Untersuchung
und
ihr
Ergebnis.
Ist
anzunehmen,
dass
genetisch
Verwandte
der betroffenen
Person Träger
Im Rahmen
der genetischen
Beratung
insbesondere
erörtert:
die möglichen
medizinischen,
psychischen
und sozialen
Ich verzichte
auf dieder
genetische
Beratung,
wurdewurden
aberEigenschaften
über
die prädiktive
genetische
Untersuchung
aufgeklärt.
1
zu
untersuchenden
genetischen
mit
Bedeutung
für
eine
vermeidbare
oder
behandelbare
oder
Fragen im Zusammenhang mit der Vornahme oder Nichtvornahme der Untersuchung, im Zusammenhang mit den Erkrankung
vorliegesundheitliche
Störung sind, wurde empfohlen,
dass auch diese
einebeigenetische
Beratung
in Anspruch
Ich wünsche
die genetische
Beratung.
genden
oder
möglichen
Untersuchungsergebnissen
sowie Möglichkeiten
zurVerwandten
Unterstützung
physischen
und psychischen
Be- nehmen.
Kopie Patient/in
Vor der prädiktiven genetischen Untersuchung und nach Vorliegen der genetischen Untersuchungsergebnisse
Eine solche vorgeburtliche genetische Untersuchung ist nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) nur zu medizinischen
hautpartikel, Haare, etc.) unverzüglich zu vernichten
ist, sobald
für verpflichtet,
den Zweck,Sie
für genetisch
den sie gewonnen
ist Ihre Ärztin/Ihr
Arztsie
dazu
zu beraten. Die genetische Beratung darf nur durch
Zwecken zulässig und darf nur vorgenommen werden,
wurde, nicht mehr benötigt wird. Dies bedeutet,
dass nach
die Probe
regelmäßig
nach der
Untersuchung
eine/einen
§ 7 Abs.
3 GenDG sofort
für genetische
Beratungen
qualifizierte/n Ärztin/Arzt durchgeführt werden.
zu vernichten
ist.oder
Für Fötus
Fälle,abzielt,
in denen
Aufbewahrung
sinnvoll
ist, wie z.B.
in demzuFall,
in dem
• soweit die Untersuchung auf bestimmte genetische Eigenschaften
des Embryos
dieeine
nachlängere
Sie haben
das Recht, auf
die genetische
Beratung
verzichten.
dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik
seine Gesundheit
währendStufen
der Schwangerdie Diagnostik
in mehreren
verläuft und damit nicht von vornherein absehbar ist, ob sämtliche Ein1 Bitte
Sie an, ob SieEinverständnis
die genetische Beratung
wünschen
schaft oder nach der Geburt beeinträchtigen oder
zelanalytiken durchgeführt werden müssen,
ist kreuzen
Ihr ausdrückliches
erforderlich.
Dies oder
gilt darauf verzichten.
Aufklärung über prädiktive genetische Untersuchungen
Kopie Labor
Im Rahmen Ihrer Schwangerschaft soll der Embryo oder Fötus untersucht werden, um die Wahrscheinlichkeit für
das Vorliegen bestimmter genetischer Eigenschaften mit Bedeutung
für eine Erkrankung
oder für eineder
gesundheitVernichtung
und Aufbewahrung
Probe
Genetische Beratung vor der Durchführung prädiktiver genetischer Untersuchugen
liche Störung des Embryos oder Fötus zu ermitteln.
Praxis
dass ich das Recht habe, das Ergebnis der genetischen Untersuchung(en) meiner Proben nicht zur Kenntnis
Mir ist bekannt,
zu nehmen und vernichten zu lassen
dass ich
die
Einwilligung
jederzeit
schriftlich
oder mündlich
gegenüber
der Ärztin/dem
Arzt widerrufen kann

dass
ich das Recht
habe,über
auf dieAufklärung
genetische
Beratung
zu genetische
verzichten
(schriftlich)
Einwilligung
und
Bestätigung
und
Beratung
dass ich das Recht habe, das Ergebnis der genetischen Untersuchung(en) meiner Proben nicht zur Kenntnis
Ichund
verzichte
auf die
genetische Beratung, wurde aber über die prädiktive genetische Untersuchung aufgeklärt.
1
Mir ist bekannt,
zu nehmen
vernichten
zu lassen
nur mit Ihrem Einverständnis zulässig.
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