Der magnetische Fluss

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GRunDlAGen
Der magnetische Fluss
20 / 2011
Dipl.-Ing. (FH)
Christiane Decker
Lazarettstraße 4
80636 München
83
AuTomATIsIeRunGsTechnIK
Grundlagen der Steuerungstechnik (2)
84
BeTRIeBsFühRunG
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
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Telefax: (0 89) 1 26 07-1 11
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85
eleKTRoInsTAllATIon
Aus der Praxis: Fehlerhafte Elektroinstallationen (61)
Der magnetische Fluss
In diesem Beitrag wird erklärt, was man unter dem magnetischen Fluss versteht. Darauf aufbauend folgt
die so genannte Kontinuitätsgleichung des magnetischen Feldes, mit der sich die magnetische Flussdichte
in einem magnetischen Kreis mit variabler Querschnittsfläche bestimmen lässt. Abschließend wird auf den
verketteten magnetischen Fluss eingegangen, der bei der Berechnung von Induktivitäten sowie beim
Induktionsgesetz eine wichtige Rolle spielt.
Bevor wir uns dem magnetischen Fluss Φ zuwenden, betrachten wir zunächst ein physikalisches Analogon (physikalisch
ähnlicher Sachverhalt). Bild 1 zeigt ein Wasserrohr mit der
Querschnittsfläche A1 an der Eintritts- und A2 an der Austrittsöffnung. Der Querschnitt des Rohres ist also nicht konstant,
sondern er vergrößert sich. Klar ist, dass bei vollständig gefülltem Rohr genauso viel Flüssigkeit pro Zeit austritt wie eintritt,
da innerhalb des Rohres keine Flüssigkeit hinzukommt bzw.
verlorengeht. Nehmen wir an, es tritt 1l/min ein, dann muss
auch 1l/min austreten. Allgemein kann man schreiben:
Volumen1 Volumen2
=
Zeit
Zeit
Aus dieser Beziehung resultiert das als Kontinuitätsgesetz der
Hydraulik bezeichnete Gesetz:
A1 ⋅ v 1 = A2 ⋅ v 2
(1)
Die Querschnittsfläche A1 multipliziert mit der Geschwindigkeit v1 der Flüssigkeit ergibt das durchfließende Volumen pro
Zeiteinheit, das man auch als Durchfluss oder Fluss bezeichnet.
Angenommen, die Querschnittsfläche A2 ist doppelt so
groß wie die Querschnittsfläche A1, dann folgt mit Gl. (1):
v2 =
A1 ⋅ v 1 A1 ⋅ v 1 v 1
=
=
2 ⋅ A1 2
A2
Aufgrund der doppelt so großen Querschnittsfläche A2 ergibt
sich die halbe Fließgeschwindigkeit v2. Diese Gesetzmäßigkeit
aus der Hydraulik nennt man Kontinuitätsgleichung.
Die Kontinuitätsgleichung besagt, dass in einem Rohr mit
variablem Querschnitt die Durchflussmenge pro Zeit für Flüssigkeiten konstant ist. Zu beachten ist, dass dieses Gesetz nur
für Flüssigkeiten, d. h. für inkompressible Medien gilt und
de 20 /2011
nicht für Gase, die ja nach dem Boyle-Mariotteschen Gesetz
komprimierbar sind. In der Pneumatik gilt das Gesetz in der
oben beschriebenen Form also nicht.
Der magnetische Fluss
Es stellt sich nun die berechtigte Frage, was dieses Kontinuitätsgesetz der Hydraulik mit dem Elektromagnetismus zu tun
hat. Nun, hier gibt es ebenfalls eine Kontinuitätsgleichung,
und zwar für den magnetischen Fluss, der mit dem Formelzeichen Φ abgekürzt wird.
Unter dem magnetischen Fluss Φ versteht man das Produkt
aus der magnetischen Flussdichte B und der Querschnittsfläche A, wobei jedoch nur der Anteil der Flussdichte zählt, der
senkrecht durch die Querschnittsfläche tritt, wovon wir im
Folgenden ausgehen wollen.
Weiterhin werden bei unseren Betrachtungen nur homogene Felder angenommen, d. h., B ist innerhalb der Fläche
überall konstant. Es gilt also:
(2)
Φ =B⋅ A
Bild 2 verdeutlicht die Zusammenhänge. Wir sehen magnetische Feldlinien, die senkrecht durch die Querschnittsfläche A
hindurch treten. Die Einheit von Φ ist T · m2. Wir werden spä-
A1
v1
Wasser
A2
v2
Bild 1: Wasserrohr mit den beiden Querschnittsflächen A1
und A2
81
Gelernt ist Gelernt
B2 =
B1 ⋅ A1 B1 ⋅ A1 B1
=
=
A2
2 ⋅ A1 2
Die doppelte Querschnittsfläche bewirkt also die halbe Flussdichte. Wäre A2 = A1, so ergäbe sich B2 = B1.
Wie verhalten sich nun die magnetischen Feldstärken in
einem derartigen Magnetkreis? Mit B = µ · H folgt für Gl. (3):
B
µ1 ⋅ H1 ⋅ A1 = µ2 ⋅ H2 ⋅ A2
Querschnittsfläche A
Bild 2: Magnetische Feldlinien, die senkrecht durch eine
Querschnittsfläche hindurch treten
ter bei der Behandlung des Induktionsgesetzes sehen, dass
1 Vs gleich 1 T · m2 ist. Es gilt also weiterhin: 1 T · m2 = 1 Vs
(Voltsekunde)
Diese beiden Einheiten (T · m2 und Vs) werden auch mit
1 Weber (= 1 Wb) bezeichnet, zu Ehren des deutschen Physikers Wilhelm Eduard Weber. Wir können somit schreiben:
1T ⋅ m2 =1Vs = 1Wb
Wir wollen nun ein Zahlenbeispiel betrachten. Die Flussdichte
in Bild 2 sei B = 170mT, die Querschnittsfläche habe den Wert
A = 16 cm2. Daraus folgt mit Gl. (2) für den magnetischen
Fluss Φ:
Φ = B ⋅ A = 0, 17 T ⋅ 16cm2
Φ = 0,17 T ⋅ 16 ⋅ 0,01m ⋅ 0,01m
Φ = 0,2
272mWb = 272µWb
Nehmen wir an, die Querschnittsfläche im Luftspalt, d.h. an
den Polschuhen, ist doppelt so hoch wie im Joch (A2 = 2 · A1),
dann gilt:
Rechnen wir auch hierzu ein Beispiel. Im Joch von Bild 3 gilt:
H1 = 200 A/m, A1 = 6 cm2 und µr,E = 2 000. Der Querschnitt des
Luftspalts A2 ist 15 cm2. Wie groß ist die magnetische Feldstärke H2?
Mit Gl. (4) folgt:
H2 =
μ ⋅μ ⋅ A
μ ⋅A
μ1 ⋅ A1
⋅ H1 = 0 r ,E 1 ⋅ H1 = r ,E 1 ⋅ H1
A2
μ 2 ⋅ A2
μ 0 ⋅ A2
H2 =
2000 ⋅ 6cm2
A
kA
⋅ 200 = 16
15cm2
m
m
Berechnen wir nun B1, B2 und Φ.
B1 = 4 ⋅ π ⋅ 10−7 ⋅ 2000 ⋅ 200 T=0,5 T
B2 =
B1 ⋅ A1 0,5 T ⋅ 6cm2
=
= 0,2 T
A2
15cm2
Φ = Φ1 = Φ2 = B1 ⋅ A1 = 0,5 T ⋅ 6cm2
Φ = Φ1 = Φ2 = 0,5 T ⋅ 6 ⋅ 0,01m ⋅ 0,01m = 0,3mWb
Nun gibt es neben dem magnetischen Fluss Φ noch den so
genannten verketteten magnetischen Fluss Ψ. Er gibt an, mit
welchem Gesamtfluss eine Wicklung verknüpft, d. h. verkettet ist. Jede Windung »sieht« den magnetischen Fluss Φ. Hat
die Wicklung w Windungen, so erhält man:
B1, Φ1
Ψ =w ⋅Φ
Eisen
I
Wicklung
Polschuh
U
Luft
(4)
Der verkettete magnetische Fluss
B1 ⋅ A1 = B2 ⋅ A2
A1
H1 μ 2 ⋅ A2
=
H2 μ1 ⋅ A1
B1 = μ 0 ⋅ μr,E ⋅ H1
In Bild 3 sehen wir einen magnetischen Kreis aus Eisen, der
eine von Gleichstrom durchflossene Wicklung enthält, die das
magnetische Feld aufbaut. Der magnetische Kreis hat auch
einen Luftspalt, der durch die beiden Polschuhe gebildet
wird. Für eine derartige Anordnung gilt die Kontinuitätsgleichung des magnetischen Feldes:
Joch·
Man kann diese Gleichung auch umschreiben:
A2
B2, Φ2
Polschuh
(2)
Ψ ist der verkettete Fluss, der beim Induktionsgesetz und bei
der Berechnung der Induktivität Bedeutung hat. Die Einheit
von Ψ ist dieselbe wie von Φ, nämlich Vs oder Tm2 oder Wb.
An der Einheit kann man also nicht erkennen, ob es sich um
den magnetischen Fluss Φ oder um den verketteten magnetischen Fluss Ψ handelt. Es ist deshalb sprachlich genau zu
unterscheiden, welchen der zwei Flüsse man meint.
Dipl.-Ing. (FH) Christiane Decker,
Redaktion »de«
Bild 3: Magnetischer Kreis mit Erregerwicklung und Luftspalt
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Gelernt ist Gelernt
Grundlagen der Steuerungstechnik (2)
Dieser Teil des Beitrags beschäftigt sich mit Druck- und Temperatursensoren sowie ausführlich mit den für
die Steuerungstechnik relevanten verschiedenen Arten von Näherungsschaltern.
In der Steuerungstechnik setzt man vorzugsweise Sensoren ein,
da ihr Kontakt nicht mehr mechanisch betätigt, sondern
elektronisch geschaltet wird. Dazu werden druck- oder kraftempfindliche Sensoren benötigt. Ein Beispiel ist der Membrandruckschalter (Bild 4) oder auch der Temperaturfühler. Letzterer wird z.B. als PTC-Widerstand in die Wicklung eines Motors
eingesetzt und über eine Steuerelektronik ausgewertet.
Näherungsschalter
Bei Näherungsschaltern handelt es sich um berührungslos
wirkende Schalter. Sie zeichnen sich gegenüber mechanisch
betätigten Grenztastern dadurch aus, dass sie sich ohne
äußere mechanische Betätigungskraft auslösen lassen.
Man unterscheidet folgende Gruppen von Näherungsschaltern:
• magnetisch betätigte Näherungsschalter,
• induktive Näherungsschalter,
• kapazitive Näherungsschalter und
• optische Näherungsschalter.
Reedschalter (Bild 5) sind magnetisch betätigte Näherungsschalter. Sie bestehen aus zwei Kontaktzungen, die sich in
einem mit Schutzgas gefüllten Glasröhrchen befinden. Tritt
ein Magnet in das Wirkungsfeld dieser Kontaktzungen,
schließen sich diese Kontaktzungen. Sie werden vorzugsweise
zur Abfrage der Endstellung von Pneumatikzylindern verwendet. Als vorteilhaft gelten z. B. die hohe Lebensdauer und
die Wartungsfreiheit. Aber auch die kurzen Schaltzeiten
(= 0,2 s) sind bei schnellen Vorgängen in automatisierten
Systemen von großer Bedeutung.
Der induktive Näherungsschalter (Bild 6) besteht aus
einem Schwingkreis (1), einer Kippstufe (2) und einem Verstärker (3). Bei Anlegen einer Spannung an die Anschlüsse
erzeugt der Schwingkreis ein aus der Stirnfläche des Näherungsschalters austretendes, hochfrequentes magnetisches
Wechselfeld. Wird ein guter elektrischer Leiter in dieses
Wechselfeld gebracht, wird der Schwingkreis bedämpft. Die
nachgeschaltete Kippstufe wertet das Signal aus und steuert
über den Verstärker den Schaltausgang an.
Induktive Näherungsschalter zeichnen folgende Eigenschaften aus:
• Erkennen aller elektrisch gut leitenden Materialien,
• Unabhängigkeit von der Bewegung der Gegenstände,
• flächenhafte Gegenstände werden besser erkannt als z. B.
Späne.
Kapazitive Näherungsschalter (Bild 7) messen die Kapazitätsänderung, die durch das Annähern eines Gegenstandes in das
elektrische Feld eines Kondensators entsteht. Der kapazitive
Näherungsschalter besteht aus einem RC-Schwingkreis (ohmscher Widerstand und Kondensator) und einer elektronischen
Schaltung. Zwischen aktiver Elektrode und Masseelektrode
wird ein elektrostatisches Feld aufgebaut. Wird nun ein
Gegenstand in dieses Feld gebracht, ändert sich die Kapazität
des Kondensators. Dabei werden alle Materialien wie Metall,
Kunststoff, Glas, Flüssigkeiten und Holz erfasst.
de 20 /2011
2
4
>p
1
Bild 4: Membrandruckschalter und allgemeines
Schaltbild
Bild 5: Reedschalter und allgemeines Schaltbild
Metall
1
2
3
Bild 6: Induktiver Näherungsschalter sowie Funktionsdarstellung, Schaltzeichen und Blockschaltbild
Bei den optischen Näherungsschaltern unterscheidet man
drei Arten: Einweg-Lichtschranke, Reflexionslichtschranke
und Reflexionslichttaster.
Die Einweg-Lichtschranke (Bild 8) besteht aus Sende- und
Empfangsteil. Die Bauteile werden so montiert, dass der Sender direkt gegenüber auf den Empfänger strahlt. Bei einer
Holzlatte
Bild 7: Kapazitiver Näherungsschalter sowie Funktionsdarstellung und Schaltzeichen
Sender
Empfänger
Bild 8: Einweg-Lichtschranke sowie Funktionsdarstellung und Schaltzeichen
83
Gelernt ist Gelernt
Empfänger
Reflektor
Sender
Bild 9: Reflexionslichtschranke sowie Funktionsdarstellung und Schaltzeichen
Empfänger
Unterbrechung des Lichtstrahls öffnen oder schließen die
Kontakte.
Bei der Reflexionslichtschranke (Bild 9) sind Sender und
Empfänger nebeneinander angeordnet. Zur einwandfreien
Funktion muss der ausgesendete Lichtstrahl vollständig auf
den Empfänger reflektiert werden. Hier wird ebenfalls die
Unterbrechung des Lichtstrahls ausgewertet.
Beim Reflexionslichttaster (Bild 10) bildet das Materialstück selbst den Reflektor. Zum Schalten lässt sich hierbei die
eigentliche Reflexion am Empfänger auswerten.
(Fortsetzung folgt)
Material
Jochen Wallenwein,
Haßfurt
Sender
Bild 10: Reflexionslichttaster sowie Funktionsdarstellung und Schaltzeichen
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Bei Stundenlohnvereinbarungen kommt es hin und wieder zu Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieb
und Auftraggeber, etwa weil der Auftraggeber die Anzahl der abgerechneten Stunden anzweifelt. In diesem Beitrag werden einige einschlägige Gerichtsurteile vorgestellt.
Stundenlohn kann in Werkverträgen nach BGB oder auch z. B.
nach VOB/B vereinbart werden. § 15 VOB/B schreibt hier u. a.
vor: »Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten
Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu
vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für
Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und
maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten sind, wenn nichts anderes
vereinbart ist, je nach der Verkehrssitte werktäglich oder
wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Der
Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs
Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert
schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt. Stundenlohnrechnungen
sind alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längstens jedoch in Abständen von vier Wochen, einzureichen.«
Begründung des Stundenlohnanspruches
Ein Handwerksbetrieb hatte verschiedene Arbeiten durchgeführt. Die Stundenzettel gaben nur Aufschluss über die gearbeitete Stundenzahl pro Tag und das verwendete Material.
Der Bundesgerichtshof entschied dazu (28.5.2009, Az. VII ZR
74/06), dass der Auftragnehmer nicht im Einzelnen darlegen
müsse, mit welchen Tätigkeiten seine Arbeitnehmer zu welchem Zeitpunkt befasst waren. Die geleistete Stundenzahl
pro Tag reiche aus. Eine Ausnahme liege nur vor, wenn eine
genauere Aufstellung vereinbart sei.
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Zu viele Arbeitsstunden
Ein Handwerksbetrieb hatte auf den Stundenzetteln genau
aufgeschlüsselt, für welche Arbeiten wie viele Mitarbeiter
wann eingesetzt worden waren. Der Auftraggeber war der
Ansicht, dass unnötig viele Stunden angesetzt worden seien.
Auch ließ sich nicht feststellen, welcher Stundensatz vereinbart worden war. Hier entschieden die Richter (BGH, Urteil
vom 10.12.2002, Az. 21 U 106/02): Nach § 632 BGB gelte der
ortsübliche Stundensatz. Bei einem Stundenlohnvertrag könne der Auftragnehmer nicht beliebig viele Stunden abrechnen, sondern müsse einer wirtschaftlichen Betriebsführung
entsprechend handeln. Versäume er dies, habe sein Vertragspartner einen Gegenanspruch wegen Vertragverletzung. Die
Beweislast liege beim Auftraggeber.
Unterzeichnung der Stundenlohnzettel
Es kam zum Streit, weil der Auftraggeber zwar zunächst die
Stundenzettel abzeichnete, dann aber nicht zahlen wollte,
da er die Stundenzahl als überhöht ansah. Das Oberlandesgericht Köln entschied (16.09.2008, Az. 24 U 167/07): Unterzeichnet der Auftraggeber die Stundenlohnzettel, gelten
diese als genehmigt und er ist an seine Unterschrift gebunden. Er muss die aufgeführten Arbeitsstunden bezahlen –
außer wenn er beweisen kann, dass die Angaben auf den
Zetteln falsch waren und er dies bei Unterzeichnung nicht
wusste.
Dipl.-Ing. (FH) Christiane Decker, Redaktion »de«, nach Unterlagen
der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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Gelernt ist Gelernt
Aus der Praxis:
Fehlerhafte Elektroinstallationen (61)
In diesem Teil des Beitrags werden mehrere Aufnahmen gezeigt, mit denen sich unser Leser Ludger Kessen
von der Elektro Nordmann GmbH in Cloppenburg an unserem Fotowettbewerb »Aufgepasst und mitgemacht« beteiligt hat.
Zimmerrufsystem im Seniorenwohnheim
Erfreulich finde ich, dass der Leser auch einmal ein Bild
beifügt, wie so etwas ordnungsgemäß realisiert werden
kann (Bild 268). Weiter so.
Bild 268: Zimmerrufsystem im Seniorenwohnheim: vorher
(li.) und nachher (re.)
Bild 269: Neuer Verteiler in
einer Grundschule; hier
bemängelt der Leser VerdrahQuelle: Kessen
tung und Klemmen
Bild 270: Bei dem neuen
Verteiler in einer Grundschule geht es dem Leser
um die Anordnung und die
Verdrahtung des Blitz- und
Überspannungsschutzes
Quelle: Kessen
Bei Bild 269 und 270 kann man geteilter Meinung sein.
Die Ausführung der Verdrahtung ist zwar nicht
besonders schön, aber Schönheit wird heute nicht mehr
bezahlt. Ob das Quetschen von zwei Leitern mit unterschiedlichen Querschnitten – normativ gibt es hierzu
keine Vorgaben – im Einklang mit den Herstellervorgaben ist, lässt sich bezweifeln.
Der Streit um die »losen« Klemmen im Schaltschrank
wird auch weiterhin nicht ausgestanden sein. Im
Abschnitt 8.6.3 von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-6001):2010-06, die zusammen mit DIN EN 61439-2 (VDE
0660-600-2):2010-06 – mit einer Übergangsfrist bis 201411 – die bisherige DIN EN 60439-1 (VDE 0660-500) ersetzt, gibt es nach wie vor nur die Aussage, dass Leiter
zwischen zwei Klemmstellen keine Verbindungsstelle
z. B. Flickstelle oder Lötstelle haben dürfen. Auch die
Einfügung der Worte in der Norm »keine Verbindungsstelle« macht die Sachlage nicht klarer, sodass man wohl
oder übel diese Ausführung akzeptieren muss.
Zur Ausführung der Verdrahtung des Überspannungsschutzes lässt sich leider nicht viel anmerken, da
die Leitungsführung nur bedingt zu erkennen ist. Fakt
dürfte allerdings sein, dass die Länge der Verbindungen
nicht mit DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) übereinstimmt. Dort ist im Abschnitt 534.2.9 festgelegt, dass die
Gesamtlänge der Leiter (aktiver Leiter und Erdungsverbindung) nicht größer als 1 m sein darf. Sollte der
Anschluss V-förmig sein (was sich durch die Doppelleiter
am Überspannungsschutz ableiten lässt), dann dürfte
der Erdungsleiter allein nicht länger als 1 m bis zur
Schutzleiterschiene sein, was sich an Hand des Bildes
nicht ermitteln lässt. Außerdem ist von den in DIN VDE
0100-534 (VDE 0100-534) geforderten Überstrom-Schutzeinrichtungen nichts zu erkennen.
Quelle: Kessen
Neuer Verteiler in einer Grundschule
Fast unglaublich
Bei Bild 271 li. fehlen einem wirklich die Worte. Was den
Menschen doch so alles einfällt.
Der auf Bild 271 re. gezeigte »Steckdosenverteiler« – oder
wie auch immer so etwas benannt wird – gibt für mich Rätsel
auf. Nicht nur die Befestigungstechnik, mit Kette und Schloss,
ist eine Katastrophe, sondern die Ausführung als solches. So
de 20 /2011
wie ich das Bild deute, wird der »Verteiler« über den rechten
CEE-Stecker am Verteiler (muss ein Stecker sein, da die an der
Wand befestigte Dose nur eine Steckdose sein kann) eingespeist. Solch ein Gebilde habe ich noch nie gesehen, es würde
auch keiner Norm entsprechen. Es kann aber auch nicht die
umgekehrte Variante sein, d. h. im Steckdosenverteiler ist
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Gelernt ist Gelernt
Hauptverteiler in einer
Kindertagesstätte
Bild 272: Hauptverteiler in einem Hotel
mit Gästehaus
eine Steckdose, weil dann die Wanddose
ein Stecker sein müsste.
Hauptverteiler in einem Hotel
mit Gästehaus
Quelle: Kessen
Quelle: Kessen
Von der katastrophalen Ausführung als
solches abgesehen, gilt, dass nach hinten
offene elektrische Betriebsmittel – wie die
in Bild 272 zu erkennenden Steckdosen,
die Zählertafel und der Aufputzverteiler –
nicht direkt auf brennbaren Materialien
befestigt werden dürfen. Siehe hierzu
Abschnitt 515.1 von DIN VDE 0100-510
(VDE 0100-510):2007-06, wo in etwa
Folgendes festgelegt ist: Betriebsmittel
ohne Gehäuserückwand dürfen nicht direkt auf der Gebäudeoberfläche angebracht werden, es sei denn, eine Spannungsverschleppung auf die Gebäudeoberflächen wird
verhindert oder eine feuersichere Trennung zwischen
Betriebsmittel und einer brennbaren Gebäudeoberfläche
wird vorgesehen.
Bild 271: Da fehlen einem die Worte
Zu dieser Ausführung in Bild 273 re. oben
lässt sich nur feststellen, dass der Verteiler
sehr üppig gefüllt ist und sicher einem
Erwärmungsnachweis – so überhaupt
einer gemacht wurde – nicht standhält.
Der Leser bemängelt in Bild 273 re.
unten den Berührungsschutz bei den Reihenklemmen. Allerdings bin ich hier anderer Meinung. Eine Abdeckung der blanken Klemmen ist in DIN EN 50274 (VDE
0660-514) nicht gefordert, schon gar nicht
für die Reihenklemmen, da für den Verteiler eine Abdeckung (Zwischenabdeckung)
vorzusehen ist, die sich nur mit Werkzeug
entfernen lässt. Die Sicherungen können
damit auch von der Elektrofachkraft ohne
Gefahr betätigt werden. Nach Abnehmen
der Verteilerabdeckung handelt es sich
um Arbeiten an oder in der Nähe gefährlicher aktiver Teile,
wofür DIN VDE 0105-100 (VDE 01005-100) und BGV A3 ganz
spezielle Anforderungen stellt – soweit ein Arbeiten unter
Spannung überhaupt zulässig ist.
Zu Bild 273 li. formuliert der Einsender: »Verdrahtung
Blitz- und Überspannungsschutz quer durch die Verteilung.
Anordnung des Überspannungsschutzes so weit wie möglich vom
Einspeisepunkt entfernt.« Hier
gelten im Wesentlichen die Aussagen zu Bild 269, wobei in den Normen nicht festgelegt ist, dass die
Überspannungs-Schutzeinrichtungen nah oder weit entfernt zum
Einspeisepunkt angeordnet sein
müssen. Wichtig sind die Berücksichtigung der maximal zulässigen
Leitungslängen und die Zuordnung von Überstrom-Schutzeinrichtungen.
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Kessen
Werner Hörmann,
Autor der Rubrik »Praxisprobleme«
Bild 273: Hauptverteiler in einer Kindertagesstätte
86
de 20 /2011
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