Informationen zur Ausschreibung

Werbung
Präsidiales
Elisabeth Kopp
033 439 43 02
[email protected]
gemeinde
steffisburg
An die politischen Parteien
der Gemeinde Steffisburg
Steffisburg, 16. Juni 2008 ke
Y:msoffice/winword/Gemeindewahlen/2008/Parteien_Brief_Ausschreibung.doc
Ersatzwahl Gemeindepräsidium vom 30. November 2008; Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Gemeinderat von Steffisburg hat am 16. Juni 2008 Folgendes beschlossen:
1. Die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31. Dezember
2010) findet am 30. November 2008 statt.
2. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Stichwahl) erfolgt am 14. Dezember 2008.
3. Für den Wahlmaterialversand werden folgende Bedingungen festgelegt:
3.1
Allen sich an der Wahl des Gemeindepräsidiums beteiligenden Parteien und Wählergruppen wird
Gelegenheit geboten, ihr Werbematerial gemeinsam auf Kosten der Gemeinde Steffisburg
verpacken und versenden zu lassen, und zwar zusammen mit dem amtlichen Wahlmaterial, sofern
das Fassungsvermögen des amtlichen Antwortkuverts dies zulässt.
3.2
Zu diesem gemeinsamen Versand sind Parteien und Wählergruppen zugelassen, welche bis am
Montag, 29. September 2008, 17.00 Uhr, ihre Wahlvorschläge einreichen. Mit dem fristgerechten
Einreichen der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidiums gelten die Parteien und
Wählergruppen als angemeldet.
3.3
Die Ablieferung des Werbematerials hat bis spätestens Freitag, 24. Oktober 2008, 17.00 Uhr, bei
der Stiftung Silea, Hännisweg 3D, 3645 Gwatt, (Kontaktperson: Hans Rudolf Zaugg, Tel. 033 334
17 20) zu erfolgen. Format: maximal A5 (14,8 x 21,0 cm). Auflage: 12'000 Exemplare. Nicht
termingerecht eingetroffenes Werbematerial wird vom gemeinsamen Versand ausgeschlossen.
3.4.
Die Zustellung des Wahl- und Abstimmungsmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt in einem
gemeinsamen Versand am Samstag, 8. November 2008.
3.5
Die Gemeinde Steffisburg erbringt zu Gunsten der sich beteiligenden Parteien oder
Wählergruppen im Weiteren folgende Leistungen:
3.5.1
Übernahme der Kosten für Papier und Druck von einem Satz Wahlzettel mit und ohne
Vordruck (Auflage: 12'500 Stück);
Höchhusweg 5 Ÿ 3612 Steffisburg
Telefon 033 439 43 03 Ÿ Fax 033 439 44 45
[email protected] Ÿ www.steffisburg.ch
3.5.2
zusätzlich bis zu maximal 1’
000 Wahlzettel mit Vordruck zum individuellen Gebrauch,
sofern das entsprechende Formular termingerecht und vollständig ausgefüllt bei der
Abteilung Präsidiales eingereicht wird;
3.5.3
gegen Bezahlung der Selbstkosten die die Zahl von 1'000 Stück übersteigenden
Wahlzettel mit Vordruck;
3.5.4
Übernahme der Portikosten für das Werbematerial bis zu einer Gewichtslimite von
maximal 20 Gramm (exkl. Wahlzettel) pro Partei. Allfällige Porti-Mehrkosten durch
Überschreitung dieser Gewichtslimite gehen zu Lasten der entsprechenden Partei oder
Wählergruppe und werden dieser anteilsmässig in Rechnung gestellt.
3.5.5
Übernahme sämtlicher Kosten für das Verpacken des Wahl- und Werbematerials durch
die Stiftung Silea, Hännisweg 3D, 3645 Gwatt.
3.5.6
Parteien oder Wählergruppen, die sich an den Wahlen beteiligen, haben das Recht, einen
vollständigen Ausdruck der Stimmberechtigten aus dem Stimmregister in Listenform als
Zeilendruck oder einen vollständigen Adressetikettensatz gratis bei der
Einwohnerkontrolle zu beziehen, sofern das entsprechende Formular termingerecht und
vollständig ausgefüllt bei der Abteilung Präsidiales eingereicht wird.
4. Die Listenvertretungen (Erstunterzeichnende) erhalten am Donnerstag, 9. Oktober 2008, von 15.00 bis
17.00 Uhr, Gelegenheit, die Druckfahnen der ausseramtlichen (vorgedruckten) Wahlzettel bei der
Gerber Druck AG, Bahnhofstrasse 25, 3612 Steffisburg, durchzusehen und dafür das „Gut zum Druck“
zu erteilen. Da sich diese Aufforderung nicht an die Parteien, sondern an die Listenvertretungen richtet,
müssen die Parteien selber für die interne Koordination besorgt sein. Mit dem „Gut zum Druck“sind
keine Gestaltungswünsche möglich. Kosten für Korrekturen auf den Druckfahnen, welche auf eine
mangelhafte Eingabe der Parteien oder Wählergruppen zurückzuführen sind, werden dieser in
Rechnung gestellt. Die Abteilung Präsidiales haftet nicht für das „Gut zum Druck“der ausseramtlichen
(vorgedruckten) Wahlzettel.
5. Der Plakataushang wird wie folgt geregelt:
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der APG gilt für die politische Plakatierung Folgendes:
5.1
Weltformat Strassen F4 (gratis, nur Verteilkostenanteil)
Pro Partei/Wählergruppe steht ein jeweils gleich grosses Kontingent an Plakatstellen unentgeltlich
zur Verfügung, welches über das Gemeindegebiet gestreut wird. Je ein 14-Tage-Aushang kann
zwei Mal (vier und zwei Wochen vor dem Wahltermin) geschaltet werden. Das gesamte
vorhandene Volumen wird unter denjenigen Parteien verteilt, welche ihre Kontingente bis
spätestens 8 Wochen vor dem Abstimmungstermin anmelden und buchen. Pro
Partei/Wählergruppe kann mit ca. 5 - 10 Plätzen gerechnet werden. Das Kontingent pro Partei
wird kleiner je mehr Parteien an den Wahlen teilnehmen.
Für einen allfälligen 2. Wahlgang gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Allerdings dauert
der Aushang in diesem Fall lediglich eine Woche und die Plakate müssen der APG bis spätestens
am 1. Dezember 2008 abgeliefert werden.
5.2
Verstärkung der Kampagne mit zusätzlichem Selektivaushang (kostenpflichtig nach Tarif APG)
Bei dieser Aushangform werden die politischen Parteien gleich behandelt wie die kommerziellen
Kunden. Im Angebot der APG stehen den Polit-Kunden jedoch F12-, F200- und F200LPlakatstellen zu Sonderkonditionen zur Verfügung (25 % politischer Rabatt, 15 % ParteienRabatt). Diese werden nach dem Prinzip „come first – serve first“verkauft. Hier kann die
Wunschadresse (Standort), im Gegensatz zu den Strassen-F4-Aushängen, ausgewählt werden.
5.3
Termine und Kontaktadresse für Beratung, Reservation und Plakatanlieferung
Polit-Werbung für Wahlen und Abstimmungen ist ab 6 Wochen vor dem Wahltermin gestattet. Die
Plakate müssen mit dem Auftraggeber (Partei) sowie dem Drucker und dem Druckort
gekennzeichnet sein. Die Anlieferung an die APG muss spätestens 2 Wochen vor dem
Klebetermin an die nachfolgende Adresse erfolgen:
Seite 2
APG Logistikcenter West
Route de Cousimbert 2
1701 Fribourg
Kontaktperson APG Bern
APG Agentur Bern
Gabriela Berger, Verkaufsberaterin
Bahnhöheweg 82, Postfach 513, 3018 Bern
Telefon 031 998 92 24, Fax 031 998 92 00
E-Mail: [email protected]
Die Parteien werden gebeten, sich bezüglich der genauen Modalitäten, Termine und Tarife direkt
mit der APG in Verbindung zu setzen. Die Gratiskontingente sind reserviert in den Wochen 45/46
bzw. 47/48. Die Abteilung Präsidiales wird der APG lediglich mitteilen, welche Parteien und
Wählergruppen sich für die einzelnen Wahlgeschäfte angemeldet haben. Die Zuteilung wird direkt
durch die APG erfolgen.
5.4
Zusätzliche Plakatständer
Aufgrund des Konzeptes wird wie bisher darauf verzichtet, zusätzliche mobile Plakatträger durch
die Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
6. Das Wahlmaterial umfasst Folgendes:
- Stimmrechtsausweis, amtliches Antwortkuvert, Stimmzettelkuvert
- Wahlzettel „Gemeindepräsidium“ohne Vordruck
- Wahlzettel „Gemeindepräsidium“mit Vordruck
- eine Wahlanleitung
- Stimmmaterial für Sachvorlagen (Stimmzettel, Abstimmungsbotschaften)
Zustellfrist für Wahl- und Abstimmungsmaterial
Abstimmungsmaterial darf frühestens vier Wochen und muss spätestens drei Wochen vor dem
Abstimmungstag zugestellt werden. Beim Wahlmaterial ist eine Zustellung frühestens 20 Tage, spätestens
10 Tage vor dem Wahltag vorgeschrieben. Diese Fristen sind im kantonalen Gesetz über die politischen
Rechte geregelt und zwingend einzuhalten. Finden an einem Tag sowohl Abstimmungen wie auch Wahlen
statt, müsste der Versand theoretisch in zwei Etappen erfolgen, damit die Fristen eingehalten werden
können. Dieses Verfahren ist jedoch aufwändig, teuer und würde von den Stimmberechtigten kaum
verstanden. Zudem würde die Anzahl der fehlerhaften Stimmabgaben vermutlich erhöht. Aus all diesen
Gründen werden wir das Abstimmungs- und Wahlmaterial in einem einzigen, gemeinsamen Versand am 22.
Tag vor dem Abstimmungs- und Wahltag (8. November 2008) zustellen, im Bewusstsein, dass damit die
Zustellfrist des Wahlmaterials um zwei Tage verletzt wird. Das Werbematerial für die Wahlen werden wir
ebenfalls mit dem amtlichen Kuvert verschicken, sofern das Fassungsvermögen des Kuverts dies zulässt;
andernfalls muss eine zeitgleiche, getrennte Zustellung erfolgen.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- Terminplan
- Formular „Wahlvorschlag für Ersatzwahl Gemeindepräsidium vom 30.11.2008“
- Formular „Unterzeichnerliste für Ersatzwahl Gemeindepräsidium vom 30.11.2008“
- Inserat Thuner Amtsanzeiger
- Bestellformular Wahlzettel
- Bestellformular für Adressmaterial aus dem Stimmregister
Das Reglement über die politischen Rechte der Gemeinde Steffisburg kann unter
http://www.steffisburg.ch/d/formulare_reglemente eingesehen oder bei der Abteilung Präsidiales,
Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, Tel. 033 439 43 03, angefordert werden.
Weitere Termine können Sie dem beigelegten Terminplan entnehmen. Wir hoffen, Ihnen mit den erwähnten
Informationen und Unterlagen die Vorbereitung der Wahl zu erleichtern. Für Fragen stehen Ihnen Rolf Zeller,
Gemeindeschreiber (Tel. 033 439 43 01) oder Elisabeth Kopp, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin (Tel. 033
439 43 02) gerne zur Verfügung.
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Freundliche Grüsse
Abteilung Präsidiales
Der Gemeindeschreiber
Die Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Rolf Zeller
Elisabeth Kopp
Beilagen erwähnt
Geht an
• Eidgenössisch-Demokratische Union Steffisburg EDU
• Evangelische Volkspartei EVP
• Freisinnig-Demokratische Partei FDP
• Schweizerische Volkspartei SVP
• Sozialdemokratische Partei SP
Zur Kenntnis an
• Gemeinderat
• Regierungsstatthalteramt Thun, Schlossberg 4, 3600 Thun (z. K.)
• Herrn Stefan Schöni, Präsident Wahl- und Abstimmungsausschuss, Kniebrecheweg 46, 3612 Steffisburg
• Stiftung für integriertes Leben und Arbeiten (silea), z. H. Herrn Hans-Rudolf Zaugg, Postfach 4163, 3604
Thun (Verpackung Stimmmaterial)
• APG Bern, z.H. Frau Gabriela Berger, Bahnhöheweg 82, Postfach 513, 3018 Bern
• Gerber Druck AG, Bahnhostrasse 25, 3612 Steffisburg (Druck Botschaften, Stimmzettel)
• Abteilung Sicherheit (Stimmregisterführer)
• Abteilung Präsidiales (10.052.003)
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