Gemeindewahlen 2010

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gemeinde steffisburg
Präsidiales
Gemeindewahlen 2010
Wahlvorschlag Gemeindepräsidium
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Einreichung: Der Wahlvorschlag und die Unterzeichnerliste müssen zusammen bis spätestens am 27. September 2010, 17.00 Uhr (Schalterschluss
Abteilung Präsidiales) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, eingegangen sein (Art. 22
Abs.1 RPR). Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig und werden von der Abteilung Präsidiales zurückgewiesen (Art. 22 Abs. 2 RPR). Neue bei der
Gemeinde Steffisburg noch nicht akkreditierte Parteien oder Wählergruppen werden gebeten, mit der Listenabgabe die Parteistatuten vorzulegen und
nachzuweisen, ob eine Sektion „Steffisburg“ besteht.
Das Gemeindepräsidium wird im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt.
Bei Gesamterneuerungswahlen erfolgt die Wahl des Gemeindepräsidiums gleichzeitig mit derjenigen des Gemeinderates (Art. 52 RPR).
Bei Gesamterneuerungswahlen gilt die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident nur als gewählt, wenn sie oder er zugleich als Gemeinderat gewählt ist
(Art. 53 Abs. 3 RPR). Demnach muss die vorgeschlagene Person gleichzeitig für ein Gemeinderratsmandat vorgeschlagen werden.
Die oder der Kandidierende muss mit ihrer/seiner Unterschrift die Kandidatur bestätigen (siehe letzte Spalte unten).
Die Wahlliste wird entsprechend diesem Wahlvorschlag gedruckt. Die Angaben sind deshalb leserlich (vorzugsweise mit PC) so aufzuführen, wie dies auf der Liste
der Fall sein soll, namentlich bezüglich Schreibweise des Namens und der persönlichen Angaben.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet
sein; auch die vorgeschlagene Person darf unterzeichnen (Art. 25 Abs. 1 RPR).
Eine stimmberechtigte Person darf pro Behörde nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Sie kann nach der Einreichung des Wahlvorschlages ihre
Unterschrift nicht zurückziehen (Art. 25 Abs. 3 RPR).
Vorschlagende Partei / Wählergruppe
Familien- u. Vorname
(Freiwillig: ggf. "bisher")
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Geburtsjahr
Beruf
Wohnadresse
(kurz 1-2 Bezeichnungen)
(Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Unterschrift kandidierende
Person
(zur Bestätigung der
Kandidatur)
1.
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582775567 / 18.06.2010
D:\582775567.doc
Höchhusweg 5 - 3612 Steffisburg
Telefon 033 439 43 03 - Fax 033 439 44 45
[email protected] - www.steffisburg.ch
gemeinde steffisburg
Präsidiales
Empfangsbestätigung
Der unterzeichnete Gemeindeschreiber bestätigt, die vorstehende Liste innerhalb der reglementarischen Frist rechtzeitig erhalten zu haben.
Steffisburg,
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Unterschrift Gemeindeschreiber
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Bescheinigung des Stimmregisters
Der Stimmregisterführer von Steffisburg bescheinigt, dass die vorgenannte Person im politischen Stimmregister eingetragen und somit stimm- und
wahlberechtigt ist.
Steffisburg,
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582775567 / 18.06.2010
D:\582775567.doc
Unterschrift Stimmregisterführer
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Höchhusweg 5 - 3612 Steffisburg
Telefon 033 439 43 03 - Fax 033 439 44 45
[email protected] - www.steffisburg.ch
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