gemeinde steffisburg Präsidiales Gemeindewahlen 2010 Wahlvorschlag Gemeindepräsidium Einreichung: Der Wahlvorschlag und die Unterzeichnerliste müssen zusammen bis spätestens am 27. September 2010, 17.00 Uhr (Schalterschluss Abteilung Präsidiales) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, eingegangen sein (Art. 22 Abs.1 RPR). Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig und werden von der Abteilung Präsidiales zurückgewiesen (Art. 22 Abs. 2 RPR). Neue bei der Gemeinde Steffisburg noch nicht akkreditierte Parteien oder Wählergruppen werden gebeten, mit der Listenabgabe die Parteistatuten vorzulegen und nachzuweisen, ob eine Sektion „Steffisburg“ besteht. Das Gemeindepräsidium wird im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Bei Gesamterneuerungswahlen erfolgt die Wahl des Gemeindepräsidiums gleichzeitig mit derjenigen des Gemeinderates (Art. 52 RPR). Bei Gesamterneuerungswahlen gilt die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident nur als gewählt, wenn sie oder er zugleich als Gemeinderat gewählt ist (Art. 53 Abs. 3 RPR). Demnach muss die vorgeschlagene Person gleichzeitig für ein Gemeinderratsmandat vorgeschlagen werden. Die oder der Kandidierende muss mit ihrer/seiner Unterschrift die Kandidatur bestätigen (siehe letzte Spalte unten). Die Wahlliste wird entsprechend diesem Wahlvorschlag gedruckt. Die Angaben sind deshalb leserlich (vorzugsweise mit PC) so aufzuführen, wie dies auf der Liste der Fall sein soll, namentlich bezüglich Schreibweise des Namens und der persönlichen Angaben. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein; auch die vorgeschlagene Person darf unterzeichnen (Art. 25 Abs. 1 RPR). Eine stimmberechtigte Person darf pro Behörde nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Sie kann nach der Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen (Art. 25 Abs. 3 RPR). Vorschlagende Partei / Wählergruppe Familien- u. Vorname (Freiwillig: ggf. "bisher") _____________________________________________________________________________________________ Geburtsjahr Beruf Wohnadresse (kurz 1-2 Bezeichnungen) (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Unterschrift kandidierende Person (zur Bestätigung der Kandidatur) 1. Seite 1 von 2 582775567 / 18.06.2010 D:\582775567.doc Höchhusweg 5 - 3612 Steffisburg Telefon 033 439 43 03 - Fax 033 439 44 45 [email protected] - www.steffisburg.ch gemeinde steffisburg Präsidiales Empfangsbestätigung Der unterzeichnete Gemeindeschreiber bestätigt, die vorstehende Liste innerhalb der reglementarischen Frist rechtzeitig erhalten zu haben. Steffisburg, _____________________ Unterschrift Gemeindeschreiber _________________________________ Bescheinigung des Stimmregisters Der Stimmregisterführer von Steffisburg bescheinigt, dass die vorgenannte Person im politischen Stimmregister eingetragen und somit stimm- und wahlberechtigt ist. Steffisburg, _____________________ Seite 2 von 2 582775567 / 18.06.2010 D:\582775567.doc Unterschrift Stimmregisterführer _________________________________ Höchhusweg 5 - 3612 Steffisburg Telefon 033 439 43 03 - Fax 033 439 44 45 [email protected] - www.steffisburg.ch