Unfall-Taggelder eingestellt

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Unfall-Taggelder eingestellt
Vor einiger Zeit verunfallte ich auf einer Zustelltour und erlitt einen Bänderriss in der Schulter. Da ich längere
Zeit arbeitsunfähig war, hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Von der Suva erhalte ich
Leistungen. Nun wollen sie die Taggelder und die Physiotherapie jedoch einstellen mit der Begründung, gemäss
ärztlicher Einschätzung seien die Unfallfolgen nach langer Therapie abgeheilt und ich sei arbeitsfähig. Die
verbleibenden Beschwerden stammen von einer AC-Gelenkarthrose. Ich habe immer noch Schmerzen und kann
nicht arbeiten. Dürfen die Leistungen einfach eingestellt werden?
Taggelder der Unfallversicherung sind dazu bestimmt, den Verdienst zu ersetzen, der einem wegen eines
Unfalls entgeht. Es besteht zudem ein Anspruch auf die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen. Bei
Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit fällt der Anspruch auf Taggelder weg. Ebenso werden
Heilungskosten und Taggeld eingestellt, wenn von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte
Besserung mehr zu erwarten ist. Spielen krankhafte Vorzustände eine Rolle, prüft die Unfallversicherung sehr
genau, ob die Beschwerden vom Unfall stammen oder durch den Unfall nur vorübergehend verschlimmert
wurden.
Bei einer vorbestehenden Arthrose wird in der Regel nach ein paar Monaten das Erreichen des „Status quo
sine“ angenommen. Das ist ein Gesundheitszustand, wie er sich auch ohne Unfall früher oder später eingestellt
hätte. Ab dann gelten die Beschwerden nicht mehr als unfallkausal, die Leistungen werden eingestellt. Die Suva
hat geprüft, ob du die Arbeitsfähigkeit steigern konntest und die Physiotherapie eine Besserung brachte.
Offenbar kam sie zum Schluss, dass der Bänderriss abgeheilt ist und eine volle Arbeitsfähigkeit erreicht wurde.
Deine bleibenden Beschwerden rühren nicht mehr vom Unfall her, sondern von der vorbestehenden
Schultergelenkarthrose.
Auch wenn sich die Arthrose durch den Unfall verschlechtert hat darf, die Suva die Leistungen sowohl für den
Bänderriss als auch für die vorübergehende Verschlimmerung der AC-Gelenkarthrose einstellen.
Die Leistungseinstellung durch die Suva bedeutet jedoch nicht, dass deine Beschwerden verharmlost oder
ignoriert werden oder Therapien nicht mehr nötig sind. Es bedeutet nur, dass die Unfallversicherung nicht mehr
zuständig ist. Eine Arthrose gilt als Krankheit und fällt daher in die Zuständigkeit der Kranken- bzw.
Invalidenversicherung. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der
Invalidenversicherung empfehlenswert, denn deren Abklärungen dauern einige Zeit. Es ist gut möglich, dass du
dann erneut ärztliche Untersuchungen über dich ergehen lassen musst, denn möglicherweise beziehen sich die
bisherigen Untersuchungen und Berichte nur auf die Unfallbeschwerden und nicht auf die Auswirkungen der
Gelenkarthrose auf die Arbeitsfähigkeit. Leider kann es auch vorkommen, dass die Leistungen der einen
Versicherung eingestellt werden, bevor eine andere Versicherung über den Anspruch entschieden hat und
Leistungen ausrichtet. Da die Leistungseinstellung der Suva höchstwahrscheinlich rechtmässig erfolgte, wäre
der nächste Schritt, sofern nicht schon geschehen, eine Meldung bei der IV und je nach dem bei deiner
Krankenversicherung.
Möchtest du die Leistungseinstellung aber genau geprüft haben und deine weiteren Möglichkeiten besprechen,
kannst du dich gerne an dein Regionalsekretariat wenden.
Olivia Kaderli.
$Syndicom-Zeitung, 10.10.2014.
Syndicom-Zeitung > Suva. Taggeld. Syndicom-Zeitung, 2014-10-10
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