Antragsversendung an: KVN Bezirksstelle, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Vertrag zwischen der KVN und dem BKK-Landesverband Mitte über die Durchführung und Vergütung ambulanter Katarakt-Operationen - Ebene A (Prä: 99875, Post: 99876) Name und Kontaktdaten des Arztes (Leistungserbringer): Zulassung Ermächtigung Anstellung bei Lebenslange Arztnummer (LANR) Genehmigung beantragt zum: Betriebsstättennummer (BSNR) Ich verfüge über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Augenheilkunde. 1. Fachliche Voraussetzungen Das entsprechende Zeugnis liegt der KVN vor oder ist in Kopie beigefügt. KVN-FVE-007-AAG Ich verpflichte mich, die sich aus der Teilnahme am Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere an die Indikationsstellung (§ 6) und den Leistungsinhalt (§ 7) einzuhalten. 2. Erklärungen Ich weise die in § 4 Abs. 3 des Vertrages geforderten Weiterbildungen im Bezug auf das Krankheitsbild „Grauer Star“ in jedem Jahr der Teilnahme unaufgefordert nach. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme nur an einer Ebene des Vertrages möglich ist (vgl. § 5 Abs. 1 letzter Satz). Mir ist bekannt, dass die Genehmigung sowohl auf den Leistungserbringer bezogen ist und zudem standortbezogen erteilt wird. Die personellen Voraussetzungen sind für jeden Standort nachzuweisen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die diesem Antrag beigefügten Anlagen zum Bestandteil des Antrages. Ich stimme der Veröffentlichung meiner Praxisdaten auf der Homepage der KVN gem. § 4 Abs. 4 zu. Datum / Unterschrift (bei angestelltem Arzt Unterschrift des anstellenden Arztes bzw. des MVZ-Leiters / bei angestelltem Arzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft Unterschrift aller Mitglieder) / Stempel Auszug aus dem Vertrag § 6 Indikationsstellung (1) a) b) c) (2) a) b) c) Die Regelungen dieser Vereinbarung finden Anwendung, wenn der Patient an Grauem Star (Katarakt) erkrankt ist und der Visus die Grenzwerte für Führerscheininhaber unterschreitet (Visusreduktion auf 0,5 mit Sehhilfe bzw. 0,2 ohne Sehhilfe in Ferne oder Nähe,) oder eine Operation des zweiten Auges bei hoher Anisometropie erfolgt oder die Entfernung einer Linse wegen einer anderen Augenerkrankung notwendig wird Die Regelungen dieser Vereinbarung finden auch Anwendung, wenn der Patient an Grauem Star (Katarakt) erkrankt ist und die visuelle Funktion des Patienten soweit eingeschränkt ist, dass notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit durchgeführt werden können oder aus beruflichen Gründen eine Verbesserung der visuellen Funktion notwendig ist oder die Lesefähigkeit nicht mehr gegeben ist. In diesen Fällen handelt es sich um die individuelle Indikation, die gemäß der Inhalte der Anlage 2 separat zu dokumentieren ist. Dieser Bogen ist zu den arztseitigen Patientenunterlagen zu nehmen. § 7 Leistungsinhalt (1) (a) (b) (c) (d) (e) Von teilnehmenden Ärzten der Ebene A sind folgende Leistungen präoperativ zu erbringen: Indikationsstellung zu einer durchzuführenden ambulanten Katarakt-Operation nach § 6. Zur Feststellung einer individuellen Indikation nach § 6 Abs. 2 sind die Daten nach Anlage 2 zusätzlich zu dokumentieren. Erörterung des persönlichen Risikoprofils des Patienten bezüglich einer ambulanten Operation Beratung des Patienten über Nutzen und Risiken einer geplanten ambulanten oder stationären Katarakt-Operation. Information des Patienten über die für diesen relevanten Inhalte und Aushändigung der Patienteninformation. (Anlage 3) Abstimmung des Operationstermins mit den Arzt der Ebene B. Die Katarakt-Operation soll innerhalb einer Frist von höchstens 4 Wochen Wartezeit nach dem Datum der Terminvergabe für (f) (g) (h) (2) (a) (b) eine Katarakt-Operation durchgeführt werden. Eine Abweichung von dieser Frist kann nur erfolgen, wenn der Patient dies wünscht. Überweisung des Patienten an einen an diesem Vertrag teilnehmenden Arzt der Ebene B, ggf. Befundmitteilung an den Hausarzt. Augeninnendruckmessungen beider Augen Der Arzt der Ebene A, der die präoperativen Leistungen erbracht hat, soll grundsätzlich auch die postoperativen Leistungen bei einem Patienten durchführen. Von teilnehmenden Ärzten der Ebene A sind folgende Leistungen postoperativ frühestens 4 Wochen, spätestens 8 Wochen nach dem Operationstermin zu erbringen: Postoperative Betreuung und Behandlung gemäß der medizinischen Notwendigkeit Augeninnendruckmessung beider Augen § 10 Vertragsverstöße Verstößt der teilnehmende Arzt gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, können nachfolgende Maßnahmen ergriffen werden: (a) Aufforderung durch die KVN, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. (b) Auf begründeten Antrag eines Vertragspartners und nach Anhörung des betroffenen Arztes kann ein Widerruf der Teilnahme und Abrechnungsgenehmigung durch die KVN im Einvernehmen mit dem BKK LV erfolgen, wobei eine erneute Teilnahme am Vertrag möglich ist. (c) Hält der Arzt die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen wiederholt nicht ein, kann er von der Teilnahme durch Widerruf auf Dauer ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Arztes entscheidet die KVN im Einvernehmen mit dem BKK LV. Den vollständigen Vertrag finden Sie unter www.kvn.de im Mitgliederportal unter der Rubrik Verträge/Strukturverträge nach § 73a. Hier und in der Rubrik „Abrechnung“ finden Sie auch die für die Abrechnung relevanten KV-internen GO-Nrn.