Hörhilfen Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen 3. Hörgeräte 4. Kostenübernahme 5. Richtlinie 6. Wer hilft weiter? 7. Verwandte Links 1. Das Wichtigste in Kürze Hörhilfen zählen zu den Hilfsmitteln. Verschiedene Kostenträger übernehmen die Kosten, zum Teil wird aber eine Zuzahlung fälllig. 2. Voraussetzungen Eine Hörhilfe kann unter folgenden Voraussetzungen verordnet werden: Untersuchung, Anamnese und ton- und sprachaudiometrische Bestätigung durch einen HNO-Arzt. Beidseitige oder einseitige Schwerhörigkeit. Patient muss in der Lage sein, das Hörgerät zu bedienen. Patient muss das Hörgerät tragen wollen. 3. Hörgeräte Es gibt eine Reihe von Hörhilfen, in der Regel wird die Versorgung mit Digitalsystemen durchgeführt. Diese müssen mindestens über eine 4-kanalige Signalverarbeitung, Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung sowie mindestens 3 Hörprogramme verfügen. Sonderversorgungen können z.B. Taschengeräte oder Hörbrillen sein. Hörgeräte-Akustiker informieren zu den einzelnen Hörhilfen. 4. Kostenübernahme Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Festbetrag. Die Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren richtet sich nach der Höhe des Festbetrags, beträgt jedoch mindestens 5,- und maximal 10,- €. Batterien werden nur für Versicherte bis zum 18. Geburtstag erstattet. Rentenversicherungsträger und Integrationsämter leisten einen Zuschuss zu den Kosten, die über dem Festbetrag der Krankenkasse liegen, wenn die Hörhilfe dem Erhalt der Arbeitskraft und der Teilhabe am Berufsleben dient. Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Hörhilfe und für die Batterien unabhängig vom Alter, wenn die Schwerhörigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit entstand. 5. Richtlinie Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Hilfsmitteln die sogenannte Hilfsmittel-Richtlinie erstellt, in den §§ 18 - 31 wird auf Hörhilfen eingegangen. Download der Richtlinie unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/. 6. Wer hilft weiter? Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Integrationsämter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger . Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V), in dem online recherchiert werden kann: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/home.action. Hörhilfen sind in Produktgruppe 13 aufgeführt. 7. Verwandte Links Hilfsmittel Sehhilfen Pflegehilfsmittel Heilmittel Stand: 16.01.2017 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de