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Hörhilfen
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Voraussetzungen
3. Hörgeräte
4. Kostenübernahme
5. Richtlinie
6. Wer hilft weiter?
7. Verwandte Links
1. Das Wichtigste in Kürze
Hörhilfen zählen zu den Hilfsmitteln. Verschiedene Kostenträger übernehmen die Kosten, zum Teil wird aber eine
Zuzahlung fälllig.
2. Voraussetzungen
Eine Hörhilfe kann unter folgenden Voraussetzungen verordnet werden:
Untersuchung, Anamnese und ton- und sprachaudiometrische Bestätigung durch einen HNO-Arzt.
Beidseitige oder einseitige Schwerhörigkeit.
Patient muss in der Lage sein, das Hörgerät zu bedienen.
Patient muss das Hörgerät tragen wollen.
3. Hörgeräte
Es gibt eine Reihe von Hörhilfen, in der Regel wird die Versorgung mit Digitalsystemen durchgeführt. Diese müssen
mindestens über eine 4-kanalige Signalverarbeitung, Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung sowie
mindestens 3 Hörprogramme verfügen.
Sonderversorgungen können z.B. Taschengeräte oder Hörbrillen sein.
Hörgeräte-Akustiker informieren zu den einzelnen Hörhilfen.
4. Kostenübernahme
Krankenkassen
übernehmen die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Festbetrag.
Die Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren richtet sich nach der Höhe des Festbetrags, beträgt jedoch mindestens
5,- und maximal 10,- €.
Batterien werden nur für Versicherte bis zum 18. Geburtstag erstattet.
Rentenversicherungsträger und Integrationsämter
leisten einen Zuschuss zu den Kosten, die über dem Festbetrag der Krankenkasse liegen, wenn die Hörhilfe dem
Erhalt der Arbeitskraft und der Teilhabe am Berufsleben dient.
Unfallversicherungsträger
übernehmen die Kosten für die Hörhilfe und für die Batterien unabhängig vom Alter, wenn die Schwerhörigkeit infolge
eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit entstand.
5. Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Hilfsmitteln die sogenannte Hilfsmittel-Richtlinie
erstellt, in den §§ 18 - 31 wird auf Hörhilfen eingegangen. Download der Richtlinie unter
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/.
6. Wer hilft weiter?
Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Integrationsämter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger
.
Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V), in dem online
recherchiert werden kann:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/home.action. Hörhilfen sind in
Produktgruppe 13 aufgeführt.
7. Verwandte Links
Hilfsmittel
Sehhilfen
Pflegehilfsmittel
Heilmittel
Stand: 16.01.2017
© betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH
www.betanet.de www.beta-institut.de
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