Lerneinheit 1:

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Anja Kulinski
Lerneinheit 1:
Methaphysische Disziplin:
Universaldisziplinen, wie Religion und Teile der Philosophie
Nicht-methaphysische Disziplin:
Einzeldisziplin, Untergruppe ist Realwissenschaft und dazu zählen die Natur- und Kulturwissenschaften. Die
Wirtschaftswissenschaften sind ein Teil der Kulturwissenschaften.
Allgemeine BWL:
Sie behandelt Problembereich die in allen Betrieben in gleicher Art auftreten.
Spezielle BWL:
Gleiche Probleme nur auf den Wirtschaftsbereich oder Sektor bezogen, oder Zusatzprobleme. Institutionenlehre,
Funktionenlehre, Methodenlehre
Betriebswirtschaftstheorie:
Befasst sich mit Aussagen(systemen), die der Erklärung und Prognose wirtschaftlicher Sachverhalte dienen und
verfolgt.
Betriebswirtschaftspolitik:
Entscheidung und Gestaltung von wirtschaftlichen Sachverhalten
Erfahrungsgegenstand:
Alle Sachverhalte der Wirtschaft sind in Wirklichkeit mit einer Fülle weiterer Sachverhalte
eng verknüpft. Dieser gesamte Kulturbereich ist der Erfahrungsgegegstand der BWL.
Sachziele:
Aufgabe der Bedarfsdeckung, also umso besser Angebot und Nachfrage funktioniert.
Formalziel:
Selbstständige Entscheidungen und eigene Risiken. es bringt ein Steben nach Ergiebigkeit zum Ausdruck. Dazu
zählen: ökonomische, technische, soziale und ökologische Ziele.
Unternehmen:
Aufgabe der Fremdbedarfsdeckung, selbständige Entscheidungen und eigene Risiken.
Haulshalte:
Aufgabe der Eigenbedarfsdeckung, selbständige Entscheidungen und eigenes Risiko
Sachleistungsunternehmen:
Gewinnungsunternehmen, Aufbereitungsunternehmen, Verarbeitungsunternehmen,
Weiterverarbeitungsunternehmen, Wiedergewinnungsunternehmen.
Dienstleistungsunternehmen:
unmittelbar persönliche Dienste, finanzielle Dienste, Überbrückungsdienste, Beratungsdienste,
Erhaltungsdienste.
öffentliche Unternehmen:
Differenzierung nach der Art des Anteilseigners. Der überwiegende Anteilseigner ist die öffentliche Hand.
private Unternehmen:
Anteilseigener eine Privatperson oder eine private Gesellschaft.
ursprüngliche Haushalte:
zählen zu den privaten Haushalten. Großfamilienhaushalte, Kleinfamilienhaushalte, Einzelpersonenhaushalte
abgeleitete Haushalte:
private Haushalte. Verbraucherverbände Vereine, Private Shculen, Private Altenheime.
öffentliche Haushalte:
Ziele und Aufgabenstellungen aus den privaten Haushalten abgeleitet. Körperschaften, Anstalten, öffentlichrechtliche Stiftungen
soziologische Betriebsauffassung:
im Betrieb Menschen die einer kooperativen Leistungsgemeinschaft zielgerichtete Handlungen vollziehen,
Betrieb als soziale Einheit.-verhaltenstheoretische BWL
technische Betriebsauffassung:
maschinelle Ausstattung der Wirtschaftseinheit, Betrieb als Ort der Güterproduktion- technische BW, Operations
Research
rechtliche Betriebsauffassung:
eine organisatorische Verknüpfung von persönlichen, sachlichen und immateriellen Mitteln zur nachhaltigen
Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks-Rechtswissenschaft
wirtschaftliche Betriebsauffassung:
Betrieb als ökonomische, technische, soziale und umweltbezogene Einheit. BWL
Erkenntnisgegenstand:
abstrahierbarer Problemkreis in Betrieben der als Wirtschaften bezeichnet wird.
Gewinnmaximierung:
umgekehrte Vorzeichen zur Kostenminimierung. Da sie meist nicht die oberste Entscheidungsmaxime ist, ist sie
als Auswahlprinzip für den Erkenntnisgegenstand der BWL unbrauchbar.
Kombination der Produnktionsfaktoren:
Produktionsfunktion die eine mengemässige Beziehung zwischen Gütereinsatz und Güterausbringung ist.technische Input-Output-Beziehnung. Konsumaufgabe darf nicht vernachlässigt werden. Also ist eine
Kombination der Produktionsfaktoren als Auswahlprinzip für den Erkenntnisgegenstand der BWL nicht zu
übernehmen.
Güterknappheit:
Alle Wirtschaftsgüter haben einen Preis, d.h. sie sind kanppe Güter. Also muss bei deren Bereitstellung und
Verwendung rational vorgegangen werden.
Wirtschaften:
Entscheiden über knappe Güter in Betrieben.Oder ein geistiger Prozess, der von körperlichen, mechanischen,
chemischen und biologischen Prozessen zu unterscheiden ist.
Ergiebigkeitsprinzip:
auch Wirtschaftlichkeitprinzip. Entscheidungen sind so zu treffen, dass optimale Ausprägungen der gesetzten
Ziele erreicht werden. Es soll sicherstellen dass diejenigen Fragen zu Erkenntnisgegenstand der BWL gewählt
werden deren Inhalte alle wirtschaftlicher Art sind. Alle Probleme, die auf eine Ergiebigkeitsfrage hinauslaufen,
machen daher den Inhalt des Wirtschaftens aus. Damit ist das Ergiebigkeitsprinzip das Identitätsprinzip der
BWL.
profitorientierte Güterallokation:
Wenn das Entscheiden in Betrieben über knappe Güter ausschließlich an der ökonomische Ergiebigkeit (z.B.
Gewinnmaximierung) orientiert ist.
Maximumprinzip:
wenn mit einem gegebenen Einsatz an Produktionsfaktoren ein maximaler Güterertrag erreicht wird.
Minimumprinzip:
wenn ein gegebener Güterertrag mit einem minimalen Einsatz an Produktionsfaktoren realisiert wird.
generelles Extremumprinzip:
Abstimmung von Mitteleinsatz und Ergebnis, dass der durch sie definierte Prozess optimiert wird.
praktisches Wirtschaften:
Alternativenwahl bei unterschiedlichen Informationsständen. Vollkommene Information=Ausnahme.
Unvollkommene Auswahl=Regelfall.
Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand:
Der Erfahrungsgegenstand der BWL stellt die Betriebe dar. Das Ergiebigkeitsprinzip wirkt als Filter und es
entsteht der Erkenntnisgegenstand der BWL, der das Wirtschaften in Betrieben beinhaltet.
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