Resolution - Jugendparlament fuer Europa

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Jugendparlament
für Europa
Bundeszentrale für politische Bildung & Centrum für angewandte Politikforschung, Berlin, 26. – 28. November 2001
Drucksache Nr. 28-11-2001/Juparl-I
Entschließung des Jugendparlaments für Europa zum Thema
“Ethische Fragen der Humangenetik”
Das “Jugendparlament für Europa”,
- in Kenntnis des Embryonenschutzgesetzes vom 13. Dezember 1990,
- in Kenntnis der vorliegenden Berichte der Enquete-Kommission “Recht und Ethik in
der modernen Medizin”
- in Kenntnis der Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998 des Europäischen Parlamentes
und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen,
a) - in der Erwägung, dass die wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der - Biotechnologie, speziell der Molekularbiologie, neue und bisher ungeahnte
Möglichkeiten bieten und damit Gefahren, besonders betreffend die Würde des
Menschen und den Schutz der Unversehrtheit des Lebens, darstellen können,
spricht sich für folgendes aus:
1. Präimplantationsdiagnostik:
Mit Hilfe der PID lassen sich genetische Schädigungen bereits wenige Tage nach der
künstlichen Befruchtung einer Eizelle erkennen. Die PID wird, sofern sie erlaubt ist, am
dritten Tag nach der Befruchtung vorgenommen. Ist der Embryo gesund, wird er in die
mütterliche Gebärmutter verpflanzt; ist er geschädigt lässt man ihn absterben. Aber die
PID ist momentan in Deutschland verboten. Nur durch Fruchtwasseruntersuchungen
dürfen Ärzte bei Embryos oder Föten mögliche Behinderungen feststellen, die eine
Abtreibung erlauben. Eine Einpflanzung und anschließende Abtreibung mit allen
psychischen Folgen für die Betroffenen ließe sich ersparen, wenn eine PID vorab
erlaubt wäre. Kritiker halten dagegen, dass das Lebensrecht Behinderter dann massiv
beschränkt werde und dann irgendwann das Tor zu “Designer-Babies” offen stehe, in
dem alle im Reagenzglas gezeugten Kinder mittels PID sortiert und gegebenenfalls
vernichtet werden, wenn sie nicht den Wünschen ihrer Eltern entsprechen.
Aufgrund dieses Sachverhalts sind wir zu folgendem Entschluß gekommen:
Die PID soll nur für genetisch vorbelastete Paare erlaubt sein. Diese Vorbelastung
muss durch einen Gentest erwiesen sein. Es muß ein erhöhtes Risiko bestehen, dass
die Eltern ein schwerbehindertes Kind bekommen.
Entschließungsantrag der Ausschusses I - Ethische Fragen der Humangenetik
Nach einem positiven Gentest soll vor der PID ein Beratungsgespräch stattfinden bei
dem die Eltern über die Möglichkeit ein behindertes Kind großzuziehen aufgeklärt
werden.
Dieser Entschließungsantrag stellt einen Kompromiss dar. Widerstrebende
Meinungen sollen soweit wie möglich miteinander in Einklang gebracht werden. Bei
der PID sind wir zu einem vorsichtig liberalen Vorschlag gekommen. Grund für diese
Entscheidung ist, dass die PID in dem von uns vorgegebenen Rahmen, derselben
Logik folgt wie das geltende Recht zum Schwangerschaftsabbruch. Die PID ist somit
keine
neuerliche
Aufweichung
des
Embryonenschutzes.
Bei
der
Stammzellen-forschung sind wir zu einem restriktiven Ergebnis gekommen.
2. Stammzellenforschung:
Nach allgemeiner Rechtslage beginnt das Leben mit der Verschmelzung von Ei- und
Samenzelle. Nach wenigen Tagen hat sich ein Cluster von acht Stammzellen gebildet.
Die Forschung hofft aus diesen embryonalen Stammzellen gesundes Gewebe zu
gewinnen zur Behandlung von Volkskrankheiten, wie Krebs, Aids oder Alzheimer, weil
diese Stammzellen noch nicht auf eine bestimmte Funktionen ausgerichtet sind.
Zur Forschung an embryonalen Stammzellen müssen Embryonen gezielt gezüchtet
und zerstört werden. Aus diesem Grund soll die embryonale Stammzellenforschung
nicht erlaubt sein. Wir fördern dagegen die Forschung an adulten Stammzellen und
embryonalen Stammzellen von Tieren.
Uns ist bewußt, daß wir hiermit eine Position einnehmen, die vom europäischen Trend
abweicht, doch sollte eine Gewissensentscheidung dieser Tragweite nicht von den
Entscheidungen anderer souveräner Staaten abhängig gemacht werden. Stattdessen
hoffen wir mit unserer Position auch für Europa ein Vorbild zu sein. Wir erkennen an,
dass in Zukunft über diesen Punkt neu zu verhandeln sein könnte (siehe Ausblick).
3. Therapeutisches Klonen
Aus den gleichen Gründen verbieten wir auch das therapeutische Klonen, da bei
diesem Verfahren ebenso Embryos zerstört werden.
Ausblick: Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Forschung an menschlichen
embryonalen Stammzellen verboten. Wenn die Grundlagenforschung an einen Punkt
gerät, an dem sie auf embryonale Stammzellen angewiesen ist, um Heilverfahren
umzusetzen, muss über diesen Sachverhalt neu diskutiert werden.
Gesetzesänderungen oder -erweiterungen wären dann vorzunehmen.
Entschließungsantrag der Ausschusses I - Ethische Fragen der Humangenetik
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