Zwischen Scylla und Charybdis

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Zwischen Scylla und Charybdis...
...sagt man gerne zu einer Situation,
in der man nur die Wahl zwischen
zwei
Übeln
hat.
Bei
der
Entscheidung, ob man für oder gegen
die Präimplantationsdiagnostik (PID)
ist, befindet man sich genau in dieser
Situation, war das Fazit eines
Doppelvortrags an der Hochschulabteilung Recklinghausen im Rahmen
der
kontinuierlichen
öffentlichen
Vortragsreihe über Bioethik. (BL) Das Zitat von Scylla und Charybdis
bezieht sich auf die homerische Dichtung,
in der Odysseus in der Straße von Messina
zwischen Italien und Sizilien auf der einen
Seite von einer Felsklippe bedroht wird,
die nach dem sechsköpfigen Seeungeheuer
Scylla heißt, auf der anderen Seite droht
ein Strudel, benannt nach dem ebenfalls
mythischen Seeungeheuer Charybdis. Wer
jedoch hofft, unbeschadet zwischen beiden
hindurchzukommen, dem geht es meist
wie Odysseus: Er umschifft die Klippe,
aber verliert sechs Gefährten an den
Strudel.
Nicht viel besser geht es in der Regel
demjenigen, der sich für oder gegen
Präimplantationsdiagnostik entscheiden
soll. Trotzdem muss der Bundestag eine
neue gesetzliche Grundlage für die PID
schaffen, nachdem der Bundesgerichtshof
im Sommer 2010 entschieden hat, dass
unbestraft bleibt, wer die PID an fünf Tage
alten Plazentazellen, so genannten
Trophoblastenzellen, durchführt. Nun
muss der Bundestag eine zukunftsfähige
Gesetzesregel schaffen im Kreuzfeuer der
bereits bestehenden Gesetze zur
Gendiagnostik, zum Embryonenschutz,
zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, zum
Strafgesetzbuch und zur „Europäischen
Konvention zur Bioethik“.
Welche praktischen, rechtlichen und
ethischen Rahmenbedingungen dabei zum
Tragen kommen, erläuterten Ende März Dr. Albrecht Röpke vom Institut für
Humangenetik des Universitätsklinikums Münster
und Prof. Achim Albrecht vom Recklinghäuser
Fachbereich Wirtschaftsrecht. Die ethische
Kernfrage dabei blieb, wie man mit der PID
durchaus Eltern, die ein hohes Risiko für die Geburt
eines Kindes mit einer schweren erblichen
Krankheit haben, zu gesundem Nachwuchs
verhelfen kann, gleichzeitig aber verhindert, dass
mit der PID als unethisch angesehene Praktiken wie
die Selektion von Embryonen nach ihrem
Geschlecht möglich werden.
Weder die Vortragenden noch die rund 45 Zuhörer
aus Hochschule und Bürgerschaft fanden eine
Lösung. Am Ende blieb nur das dumpfe Gefühl,
dass ohne die PID Schwangerschaftsabbrüche aus
den gleichen Gründen erfolgen, nur eben später.
Der Doppelvortrag war eine Gemeinschaftsveranstaltung der Fachbereiche Wirtschaftsrecht
und Physikalische Technik am Standort
Recklinghausen, organisiert wurde er von Prof. Dr.
Sören Perrey.
Dr. Albrecht Röpke (l.) vom Institut für Humangenetik des
Universitätsklinikums Münster und Prof. Achim Albrecht
(r.) vom Fachbereich Wirtschaftsrecht erläuterten Praxis,
Recht und Ethik der Präimplantationsdiagnostik.
Foto: FHG/BL
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